Die Definition der Liegenschaftszinssätze nach § 188 Abs. 1 BewG wurde an die Definition nach § 21 Abs. 2 S. 1 ImmoWertV angepasst. Danach sind Liegenschaftszinssätze Kapitalisierungszinssätze, mit denen Verkehrswerte von Grundstücken je nach Grundstücksart im Durchschnitt marktüblich verzinst werden. Es ist vorrangig auf die von den Gutachterausschüssen für die jeweilige Grundstücksart ermittelten Liegenschaftszinssätze zurückzugreifen. Liegen keine geeigneten Liegenschaftszinssätze der Gutachterausschüsse vor, so sind die typisierten gesetzlichen Liegenschaftszinssätze des § 188 Abs. 2 S. 2 BewG anzuwenden.[11] Diese wurden wie folgt an das aktuelle Marktniveau angepasst:

Abb. 3: Bisherige und geänderte Liegenschaftszinssätze

[11] AEBew JStG 2022, Rn 40.

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