Am 20.3.2023 hat nun auch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung der Vorschriften für die Bewertung des Grundvermögens in der Fassung des JStG 2022 (AEBew JStG 2022)[3] veröffentlicht.

[3] In den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 20.3.2023 (AEBew JStG 2022) wird jeweils auf die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 (ErbStR 2019) verwiesen.

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