Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

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Grundsteuer: Einspruch gege... / 2 Grundsätzliches bei der Anfechtung von Grundlagen- und Folgebescheiden

Bei der Anfechtung von Verwaltungsakten ist zu beachten, dass Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid nur durch Anfechtung dieses Bescheids, nicht auch durch Anfechtung des Folgebescheids, angegriffen werden können. Einwendungen gegen den festgestellten Wert des Grundstücks, z. B., weil sich ein konkreter Sachverhalt nicht korrekt bei der Bewertung niedergeschlagen hat (fa...mehr

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Anlagenausfall: Lohnt sich ... / 3 Vorgehen bei der Vergleichsrechnung

Grunddaten eingeben Die für die Durchführung der Investitionsrechnungen benötigten Daten, u. a., die Netto-Anschaffungskosten, die Nutzungsdauer, den Zinssatz und wichtige Erlös- und Kostendaten sowie einen geschätzten Restwert am Ende der Nutzungsdauer, werden im Tabellenblatt Daten eingetragen (vgl. Abb. 2). Abb. 2: Auszug Tabellenblatt Daten Ausgehend von diesen Eingaben wer...mehr

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Anlagenausfall: Lohnt sich ... / 2 Grundlegende Gegenüberstellung Reparatur versus Investition

Für den Fall, dass eine Anlage kurzfristig ausfällt, müssen zeitnah verschiedene Optionen geprüft werden. Zunächst gilt es festzustellen, ob sich eine Reparatur überhaupt noch lohnt oder ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Das ist der Fall, wenn die erwartenden Kosten inkl. Reparatur höher sind als der zu erwartende Nutzen, der sich aus dem erwarteten Resterlös un...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 7 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Der Arbeitgeber kann zur Konkretisierung der gesetzlichen Nebenpflichten der Arbeitnehmer ein Hinweisgeber-Verfahren auch ohne Zustimmung der Arbeitnehmer einführen.[1] Besteht im Betrieb ein Betriebsrat, sind jedoch etwaige Mitbestimmungsrechte bei der Einführung, der Ausgestaltung und dem Betrieb des Hinweisgebersystems zu beachten. Ferner sind Beteiligungsrechte des Betrie...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 7 Beteiligung des Betriebsrats

In kollektivarbeitsrechtlicher Sicht kommen mit Blick auf das HinSchG verschiedene (erzwingbare) Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in Betracht. Vor Einrichtung eines Hinweisgebersystems besteht grundsätzlich zunächst ein Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats. Die Frage, inwieweit darüber hinaus ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Ausgestaltung des Hinweisgebe...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 7.6.2 Dienstwagenbesteuerung

Nach der 1-%-Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 EStG ist für die Bewertung der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs (entsprechend für die Bewertung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung von Dienstwagen, § 8 Abs. 2 EStG), das keine CO2-Emissionen hat (reine Elektrofahrzeuge, inklusive Brennstoffzellenfahrzeuge) nur ein Viertel der Bemessungsgr...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.3.3 Disquotale Stimm- und Gewinnbezugsrechte

Für den BFH handelt es sich bei der disquotalen Ausgestaltung des Stimm- und Gewinnbezugsrechts bei einer GmbH um einen Umstand, der "den Preis beeinflusst" und der so nach § 9 Abs. 2 Satz 2 BewG bei der Bewertung zu berücksichtigen sei (abweichender Gewinnverteilungsschlüssel als wertbildender Faktor, BFH, Urteil v. 16.11.2022, X R 17/20, BStBl 2023 II S. 484). Im konkreten...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.1.5 Abzinsung von Pensionsrückstellungen

Bei der Berechnung des Teilwerts von Pensionsrückstellungen ist ein Rechnungszinsfuß von 6 % anzuwenden (§ 6a Abs. 3 Satz 3 EStG). Das FG Köln sah darin einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG und legte dem BVerfG daher die Frage nach der Verfassungswidrigkeit vor (FG Köln, Beschluss v. 12.10.2017, 10 K 977/17). Diese Richtervorlage verwarf das BVerfG als unzulässig (Beschluss ...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.3.2 Verluste aus Gesellschafterdarlehen

Verluste aus gesellschaftsrechtlich veranlassten Darlehen können bei Beteiligungen i.S.v. § 17 EStG zu nachträglichen Anschaffungskosten führen. Der mit dem Jahressteuergesetz 2019 neu eingeführte § 17 Abs. 2a EStG (erstmalige gesetzliche Grundlage für im Rahmen von § 17 EStG zu berücksichtigende (nachträgliche) Anschaffungskosten) enthält keine eigene Bewertungsnorm. Der BF...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 7.3 Auswirkungen des Optionsmodells auf Erbschaften und Schenkungen

Durch das Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz v. 25.6.2021 (BGBl 2021 I S. 2050) wurde mit Wirkung ab dem 1.1.2022 eine Optionsmöglichkeit zur Körperschaftsbesteuerung für Personenhandelsgesellschaften geschaffen (§ 1a KStG). Dabei wird ertragsteuerlich ein Formwechsel fingiert (§ 1a Abs. 2 KStG), zivilrechtlich bleibt die optierende Gesellschaft eine Personengesellschaf...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.5.6 Verschmelzung mit steuerlicher Rückwirkung

Nach § 4 Abs. 6 Satz 6 Alternative 2 UmwStG bleibt ein Übernahmeverlust vollständig außer Ansatz, soweit die Anteile an der übertragenden Körperschaft innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag entgeltlich erworben wurden. Dieses Verlustabzugsverbot gilt laut BFH auch dann, wenn der übernehmende Rechtsträger die Anteile an der übertragenden Kö...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 7.1 Neue Vorschriften für die Grundbesitzbewertung

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 v. 16.12.2022 (BGBl 2022 I S. 2294) wurden die Vorschriften zur Grundstücksbewertung im Bewertungsgesetz insbesondere bei Anwendung des Ertrags- und Sachwertverfahrens sowie der Verfahren in Erbbaurechtsfällen und Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden an die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) v. 14.7.2021 (BGBl 2021...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.8.1 Neue Lohnsteuerrichtlinien 2023

Ab dem 1.1.2023 sind die neuen Lohnsteuerrichtlinien 2023 (LStR 2023) zu beachten. Neben redaktionellen Änderungen, etwa der Anpassung von überholten Begriffen aufgrund von Gesetzesänderungen, betreffen die Überarbeitungen der LStR 2023 u.a. Anpassungen an zwischenzeitlich ergangene BMF-Schreiben, etwa bei den Ausführungen zu R 8.1. und R 8.2. LStR 2023 (Bewertung der Sachbe...mehr

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Privateinlagen / 2.3 Bewertung geschenkter/geerbter Gegenstände

Geschenkte Gegenstände, die ein Unternehmer einlegt, sind immer – gleichgültig, zu welchem Zeitpunkt der Schenker sie angeschafft/hergestellt hat – mit dem Teilwert anzusetzen. Er muss die Bewertungshöchstgrenze nicht beachten. Bei geerbten Gegenständen treten Erben "in die Fußstapfen" des Erblassers, sodass insoweit die Anschaffungs-/Herstellungskosten und der Zeitpunkt der ...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Rah... / 3.4 Total Compensation

Das gesamte an den Mitarbeiter gezahlte Gehalt – also nicht allein das Grundgehalt, sondern alle Vergütungsbestandteile wie Einzahlungen in die Altersvorsorge oder Pensionskasse, Mitarbeiter Benefits, steuerfreie Sachbezüge oder Bonuszahlungen – wird in Summe als Total Compensation bezeichnet. Diese Gesamtsumme sollte dem Mitarbeiter transparent gemacht werden. Denn schnell ...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 1.1 Umfang der Privatnutzung

Erhält der Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur privaten Nutzung, bleiben ihm entsprechende Aufwendungen erspart, die er ansonsten aus seinem versteuerten Arbeitslohn zu tragen hätte. Zum Ausgleich dieser Vorteilsgewährung stellt die Nutzung zu Privatfahrten einen Sachbezug dar, der als Arbeitslohn zu versteuern ist. Nach dem Gesetz dürfen nämlich Kosten der privaten Lebensführ...mehr

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Privateinlagen / 2 Wie der Einlagewert ermittelt wird

Unternehmer können nicht willkürlich nach eigenem Ermessen den eingelegten Gegenstand bewerten. Es gibt gesetzliche Regeln, die sie beachten müssen. Praxis-Tipp Rechnungen aufbewahren Um etwaige Diskussionen über die Höhe des Einlagewerts mit dem Finanzamt zu vermeiden, sollten Rechnungen von Gegenständen, die privat erworben wurden, immer aufgehoben werden, wenn eine betriebl...mehr

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Privateinlagen / Zusammenfassung

Begriff Von Privateinlagen spricht man, wenn Unternehmer ihrem Betrieb Privatvermögen für betriebliche Zwecke zuführen. I.d.R. wird man bei dem Begriff "Einlage" an Geldeinlagen denken. Darüber hinaus können jedoch alle bilanzierungsfähigen Wirtschaftsgüter oder auch bestimmte "Leistungen" eingelegt werden. Privateinlagen erhöhen das Eigenkapital des Unternehmens. Einlagen k...mehr

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LkSG: Anlassbezogenheit bei... / 4.2 Ablauf einer anlassbezogenen Risikoanalyse bei mittelbaren Zulieferern

Der Ablauf einer anlassbezogenen Risikoanalyse bei vorgelagerten mittelbaren Zulieferern umfasst grundsätzlich 2 Schritte, die sukzessive aufeinander aufbauen. Schritt 1: Abstrakte Betrachtung potenzieller menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken Der 1. Schritt umfasst die abstrakte Untersuchung von potenziellen Risiken, insb. solchen, die spezifisch für eine Branche od...mehr

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Arbeitszeitmanagement: Schl... / 1.3 Life-Kohärenz statt Work-Life-Balance

Beruf, Privates und Familie zu vereinbaren wird umgangssprachlich gerne mit dem Oberbegriff Work-Life-Balance umschrieben. Diese Formulierung ist jedoch nicht mehr zeitgemäß. In der neuen Arbeitswelt ist eine strikte Trennung von Arbeit und Privatleben nicht zwingend nötig und für Beschäftigte mit mobiler Arbeitszeit nicht mehr so wichtig. Zudem kommt es nur sehr selten zu e...mehr

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LkSG: Anlassbezogenheit bei... / 3.1 Vorliegen einer substantiierten Kenntnis

Gemäß § 9 Abs. 3 LkSG ist es für einen Handlungsbedarf bei mittelbaren Zulieferern entscheidend, ob eine substantiierte Kenntnis bzgl. relevanter Risiken oder Pflichtverletzungen vorliegt. Wenn einem Unternehmen, das dieser Verpflichtung unterliegt, konkrete Hinweise vorliegen, die darauf hindeuten könnten, dass mittelbare Zulieferer möglicherweise Menschenrechts- oder Umwel...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.4 Kostendeckelung: Begrenzung des Nutzungswerts

Der pauschale Nutzungswert, der sich nach der 1 %-Regelung für die Privatfahrten sowie nach der 0,03 %- bzw. 0,002 %-Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, ggf. erhöht um den Nutzungswert für Familienheimfahrten[1], ergibt, kann höher sein als die für das Fahrzeug insgesamt entstehenden Kosten, z. B. bei einem gebrauchten Firmenwagen m...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Ent... / 5 Vergütung und Nachhaltigkeit

Im Zusammenhang mit der derzeitigen Nachhaltigkeitsdiskussion spielt zunehmend auch die Vergütung eine wichtige Rolle. Zum einen geht es hier um regulatorische oder gesetzliche Anforderungen und Berichtspflichten rund um eine diskriminierungsfreie und faire Vergütung. Generell sind Unternehmen gefordert, ihre Mitarbeitenden für gleichwertige Arbeit nach analogen Maßstäben, a...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.8.2 1 %-Regelung für E-Bike

Elektrofahrrad als Kraftfahrzeug Die 1 %-Regelung ist nach ihrem Gesetzeswortlaut eigentlich ausschließlich auf Kraftfahrzeuge anzuwenden, nicht dagegen auf Fahrräder. Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer jedoch ein Elektrofahrrad auch zur privaten Nutzung, ist die 1 %-Methode anwendbar, wenn das E-Bike verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzustufen ist, also ein Ke...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.1 Bemessungsgrundlage Bruttolistenpreis

Die private Nutzung des Firmenwagens ist monatlich mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises anzusetzen, der im Zeitpunkt der Erstzulassung für den Pkw festgelegt ist. Der Ansatz des inländischen Bruttolistenpreises gilt auch für reimportierte Fahrzeuge. Existiert für reimportierte Firmenfahrzeuge kein inländischer Bruttolistenpreis, ist die Bemessungsgrundlage für die 1 ...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 1.5.2 Aufgabe des Anscheinsbeweises bei arbeitsrechtlichen Nutzungsverboten

Der BFH hat in einer Reihe weiterer Urteile entschieden, dass bei Anwendung der 1 %-Methode der geldwerte Vorteil bereits in der konkreten Möglichkeit besteht, den Firmenwagen zu Privatfahrten nutzen zu dürfen.[1] Der BFH hat damit seine bisherige Rechtsauffassung aufgegeben, nach der bei erlaubter Privatnutzung des Firmenwagens die entsprechende Nutzung nur vermutet wurde (...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Ent... / 6 Voraussetzungen einer gerechten und fairen Vergütungsstruktur

Wenn ein Unternehmen keinem Tarifsystem angehört und sich bei der Entwicklung einer Vergütungsstruktur nicht auf allgemeine, also nicht auf die Branche oder die Besonderheiten des eigenen Unternehmens zugeschnittene Studien verlassen möchte, die Anschaffung einer teuren Vergütungsstudie aber scheut, müssen eigene Rahmendaten entwickelt werden, mit denen man für eine gerechte...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.3 Bewertung in der Handelsbilanz

3.3.1 Wertansätze Rz. 117 Handelsrechtlich sind Verbindlichkeiten und damit auch Darlehensverbindlichkeiten zu ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Das ist der Betrag, der zu zahlen ist, damit die Verpflichtung erfüllt wird. Unter Einschränkung des Stichtagsprinzips sind künftige Preis- und Kostensteigerungen einzubeziehen.[1] Rz. 118 Negative Erfolgsbe...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.3 Bewertung in der Handelsbilanz

2.3.1 Wertansätze Rz. 42 Als Finanzanlagen gehören Darlehensforderungen zum Anlagevermögen. Handelsrechtlich werden sie folgendermaßen bewertet: Ansatz höchstens mit den Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB); Abschreibung auf den niedrigeren Wert bei vorübergehender Wertminderung Abschreibungswahlrecht (§ 253 Abs. 3 Satz 6 HGB) bei voraussichtl...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.4 Bewertung in der Steuerbilanz

2.4.1 Wertansätze Rz. 71 Steuerrechtlich sind die Darlehensforderungen als "andere als die in Nummer 1 (von § 6 Abs. 1 EStG) bezeichneten Wirtschaftsgüter" zu bewerten.[1] Hieraus ergibt sich: Ansatz mit den Anschaffungskosten oder dem an deren Stelle tretenden Wert (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG); Abschreibungswahlrecht auf den niedrigeren Teilwert bei einer voraussichtlich dau...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.4 Bewertung in der Steuerbilanz

3.4.1 Wertansätze Rz. 146 In der Steuerbilanz ist bei der Bewertung der Verbindlichkeiten nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG in sinngemäßer Anwendung von § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG von den Anschaffungskosten auszugehen. Als Anschaffungskosten einer Verbindlichkeit gilt ihr Nennwert oder Rückzahlungsbetrag.[1] Der Ausgangswert für die Bewertung stimmt also in Handelsbilanz und Steuerbilanz...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.4.1 Wertansätze

Rz. 146 In der Steuerbilanz ist bei der Bewertung der Verbindlichkeiten nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG in sinngemäßer Anwendung von § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG von den Anschaffungskosten auszugehen. Als Anschaffungskosten einer Verbindlichkeit gilt ihr Nennwert oder Rückzahlungsbetrag.[1] Der Ausgangswert für die Bewertung stimmt also in Handelsbilanz und Steuerbilanz überein. Rz. 147...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.4.1 Wertansätze

Rz. 71 Steuerrechtlich sind die Darlehensforderungen als "andere als die in Nummer 1 (von § 6 Abs. 1 EStG) bezeichneten Wirtschaftsgüter" zu bewerten.[1] Hieraus ergibt sich: Ansatz mit den Anschaffungskosten oder dem an deren Stelle tretenden Wert (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG); Abschreibungswahlrecht auf den niedrigeren Teilwert bei einer voraussichtlich dauernden Wertminder...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.4.2 Teilwertabschreibung

Rz. 75 Aus dem Wahlrecht für die Teilwertabschreibung wird gefolgert, dass die außerplanmäßige Abschreibung in der Handelsbilanz nicht in der Steuerbilanz nachzuvollziehen sei. Auf die Teilwertabschreibung könne in der Steuerbilanz auch verzichtet werden.[1] Rz. 76 In der Steuerbilanz ist das Betriebsvermögen nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.3.1 Wertansätze

Rz. 117 Handelsrechtlich sind Verbindlichkeiten und damit auch Darlehensverbindlichkeiten zu ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Das ist der Betrag, der zu zahlen ist, damit die Verpflichtung erfüllt wird. Unter Einschränkung des Stichtagsprinzips sind künftige Preis- und Kostensteigerungen einzubeziehen.[1] Rz. 118 Negative Erfolgsbeiträge müssen nac...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.4.3 Anschaffungskosten

Rz. 78 Wie in der Handelsbilanz ist auch in der Steuerbilanz für die Bewertung der Darlehensforderungen von den Anschaffungskosten auszugehen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG). Die sich aus § 255 Abs. 1 HGB für die Handelsbilanz ergebende Definition der Anschaffungskosten ist auch für die Steuerbilanz maßgebend.[1] In der Steuerbilanz sind daher die Ausführungen zu den Anschaffu...mehr

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Beihilfen / 2.1 Lohnsteuer

Erholungsbeihilfen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer und seine Familienangehörigen gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Sie können pauschal mit 25 % versteuert werden[1], wenn die Beihilfen im Kalenderjahr folgende Freigrenzen nicht übersteigen: für den Arbeitnehmer 156 EUR, für den Ehe-/Lebenspartner 104 EUR und für jedes Kind 52 EUR.[2] Voraussetzung ist...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.4.4 Zero-Bonds

Rz. 155 Zero-Bonds und ähnliche Anleihen werden in der Steuerbilanz wie in der Handelsbilanz behandelt.mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.3.7 Fremdwährung

Rz. 69 Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten und damit auch Darlehensforderungen sind am Abschlussstichtag zum Devisenkassamittelkurs umzurechnen (§ 256a Satz 1 HGB). Durch diese Vorschrift ist die Umrechnung zum Abschlussstichtag geregelt. Mit welchem Kurs die Darlehensforderungen bei ihrem Zugang zu bewerten sind, ergibt sich nicht aus dies...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.3.3 Geldbeschaffungskosten

Rz. 130 Geldbeschaffungskosten sind mit der Aufnahme eines Darlehens verbundene Kosten, z. B. Vermittlungsprovisionen, Grundbuchkosten, Veröffentlichungskosten, Druckkosten, Notargebühren. Es handelt sich hierbei um Aufwendungen.[1]mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.3.2 Anschaffungskosten

Rz. 44 Ausgangswert für die Bewertung der Vermögensgegenstände sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB). Bei den Darlehensforderungen ist von den Anschaffungskosten auszugehen. Rz. 45 Nach der Definition des § 255 Abs. 1 HGB sind Anschaffungskosten Aufwendungen, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu ve...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.3.5 Überverzinslichkeit

Rz. 137 Entsprach der vereinbarte Zins im Zeitpunkt der Darlehensaufnahme dem Marktzins und sinkt zu einem späteren Bilanzstichtag das Marktzinsniveau unter den vereinbarten Zins, so stellt sich die Frage, wie sich eine solche Entwicklung auf die Bewertung des Schulddarlehens auswirkt. Praxis-Beispiel S nimmt bei der Bank G am 5.1.00 ein Darlehen in Höhe von 100.000 EUR auf. ...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.3.3 Damnum/Disagio

Rz. 51 Wird bei der Auszahlung ein Damnum/Disagio einbehalten, so ist der Nennwert als Anschaffungskosten zu aktivieren (§ 250 Abs. 2 HGB). Praxis-Beispiel G gewährt N am 2.1.01 ein Darlehen über 200.000 EUR zu einem Auszahlungskurs von 95 %. Das Darlehen soll in 4 Jahren in einem Betrag zurückgezahlt werden. Am 2.1.01 zahlt daher G 190.000 EUR aus und vereinnahmt zum 31.12.0...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.4.5 Niedrigverzinslichkeit und Unverzinslichkeit

Rz. 80 Ist ein Darlehen niedriger als üblich verzinslich oder unverzinslich, kommt steuerrechtlich entsprechend der Abschreibung in der Handelsbilanz auf den niedrigeren Wert eine Teilwertabschreibung in Betracht. Als niedrigerer Teilwert wird der Barwert angesetzt. Abweichend vom Handelsrecht kommt die Teilwertabschreibung nur im Falle einer voraussichtlich dauernden Wertmi...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.4.3 Geldbeschaffungskosten

Rz. 152 Bei den Geldbeschaffungskosten ist steuerlich zu unterscheiden, ob sie an den Gläubiger oder an Dritte gezahlt werden. Rz. 153 Werden sie an Dritte gezahlt, was auch der Fall ist, wenn sie an den Gläubiger zur Weiterleitung an Dritte oder als Ersatz für an Dritte gezahlte Auslagen entrichtet werden, so sind es Entgelte für einmalige Leistungen dieser Dritten. Da diese Le...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.3.6 Unverzinslichkeit/Unterverzinslichkeit

Rz. 143 Sind die marktüblichen Zinsen für ein vergleichbares Schulddarlehen gestiegen, so ist das bestehende Schulddarlehen günstiger für das Unternehmen als ein zu gleichen Bedingungen neu am Markt aufgenommener Kredit. Die gegenwärtigen günstigen Zinskonditionen wirken sich laufend aus, müssen also nicht besonders in der Rechnungslegung erfasst werden. Es bleibt beim Ansat...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.4.2 Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 150 Steuerrechtlich ist ein Unterschiedsbetrag zwischen dem Erfüllungsbetrag und dem Ausgabebetrag eines Schulddarlehens als Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren und auf die Laufzeit des Darlehens zu verteilen.[1] Es besteht daher im Gegensatz zum Handelsrecht ein Aktivierungsgebot, und zwar in voller Höhe. Ferner ist das Damnum auf die volle Laufzeit des Darlehens a...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.4.7 Fremdwährungsdarlehen

Rz. 164 Steuerrechtlich darf der höhere Teilwert nur bei einer voraussichtlich dauernden Werterhöhung angesetzt werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit Nr. 2 Satz 2 EStG). Nach Auffassung der Finanzverwaltung berechtigen Wechselkursschwankungen nicht zu einem höheren Ansatz einer Verbindlichkeit. Handele es sich aber um eine Verbindlichkeit des laufenden Geschäftsverkehrs...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.4.4 Damnum/Disagio

Rz. 79 Ebenso wie in der Handelsbilanz wird auch in der Steuerbilanz ein Forderungsdarlehen zum Nennwert mit den Anschaffungskosten aktiviert. Der bei der Auszahlung des Darlehens an den Darlehensnehmer einbehaltene Betrag stellt wie in der Handelsbilanz für den Darlehensgeber eine Einnahme vor dem Abschlussstichtag dar, die einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem T...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.4.6 Fremdwährung

Rz. 81 Steuerrechtlich setzt eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert aufgrund eines gesunkenen Kurses voraus, dass eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten ist (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG). In diesem Fall zieht die handelsrechtliche Abschreibung eine steuerliche Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert nach sich. Rz. 82 vorläufig frei Rz. 83 vorläufig frei Rz...mehr