Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5 Abschreibung buchen

Praxis-Beispiel Abschreibung buchen Laut Anlageverzeichnis sind für das Jahr 01 noch 5.000 EUR Abschreibung für den betrieblichen Pkw und 1.500 EUR Abschreibung für Betriebsausstattung zu buchen. Abschreibung Pkw buchenmehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 6 Anlagenabgänge erfassen – Verkauf von Anlagevermögen

Wird ein Wirtschaftsgut des Anlagevermögens verkauft, sind mehrere Arbeitsschritte durchzuführen und zu buchen. Neben der anteiligen AfA muss auch der Buchwert zum Zeitpunkt der Veräußerung ermittelt werden. Der Anlagenabgang ist im Anlagenverzeichnis zu erfassen. Praxis-Beispiel Verkauf eines Pkws und Darstellung in der Gewinnermittlung Ein Unternehmer hat am 31.8.21 einen Pkw...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 8 Rücklage für Ersatzbeschaffung in besonderen Fällen

Rücklage für Ersatzbeschaffung bei Grundstücken und Gebäuden:[1] Wird ein Grundstück oder Gebäude veräußert, das mindestens 6 Jahre zum Betriebsvermögen gehörte, und wird beabsichtigt, in naher Zukunft ein anderes Grundstück oder Gebäude zu kaufen, kann in Höhe des Veräußerungsgewinns eine Rücklage gebildet werden, d. h. der Gewinn wird zunächst nicht versteuert. Im Jahr der ...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 7 Investitionsabzugsbetrag bilden

Ist eine Investition geplant, kann ein Investitionsabzugsbetrag i. H. v. 50 % der Anschaffungs-/Herstellungskosten, maximal 200.000 EUR, innerhalb von 4 Jahren pro Betrieb abgezogen werden.[1] Der Höchstbetrag von 200.000 EUR bezieht sich auf sämtliche Abzugsbeträge, die im Jahr des Abzugs und den 5 vorangegangenen Jahren vorgenommen worden sind.[2] Der Investitionsabzugsbetr...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 3 Abschreibungsart wählen

Abnutzbares Anlagevermögen (z. B. Gebäude, Maschinen, Pkw usw.) muss entsprechend der Nutzungsdauer abgeschrieben werden. In den vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten "AfA-Tabellen" (AfA steht für "Absetzung für Abnutzung") wird die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für viele Wirtschaftsgüter festgelegt. An diese Vorgaben sind Unternehmer grundsätzlich gebunden....mehr

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Nießbrauch bei Einkünften a... / 2.2 Mitwirkung eines Pflegers bei minderjährigen Kindern erforderlich

Ein Minderjähriger bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.[1] Räumen Eltern ihrem minderjährigen Kind einen Nießbrauch an einem Grundstück ein, bedarf es regelmäßig der Bestellung eines Pflegers [2], weil das mit dem Nießbrauch verbundene gesetzliche Schuldverhältnis zwi...mehr

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Formwechsel: aus anderen Re... / 4 Vorbereitungsphase

Die Initiative zum Formwechsel geht entweder vom Management oder den Anteilseignern aus. Die Vorbereitung beginnt, wenn zu erwarten ist, dass die notwendige Mehrheit für den Umwandlungsbeschluss der Anteilseigner zustande kommt. Im Vorfeld des Formwechsels sind der Umwandlungsbericht zusammen mit der Vermögensaufstellung und dem Entwurf des Umwandlungsbeschlusses als Anlagen ...mehr

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Formwechsel: aus anderen Re... / 6 Vollzugs-/Umsetzungsphase

Nach Beschlussfassung ist der Formwechsel zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Mit der Eintragung ins Handelsregister und der anschließenden Bekanntmachung ist der Formwechsel abgeschlossen. Die notariell beglaubigte Anmeldung erfolgt bei einem Formwechsel von einer OHG, KG bzw. Partnerschaft durch die Mitglieder des künftigen Vertretungsorgans: bei der GmbH als...mehr

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Die Erbschaft-Steuerberater... / 5. Bewertung

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 3.3 Inhalt und Bewertung der Gegenleistung

Rz. 11 Das Grunderwerbsteuergesetz enthält bezüglich der Bestimmung des gem. § 8 Abs. 1 GrEStG anzusetzenden Werts der Gegenleistung, d. h. für die Bewertung der Gegenleistung, keine näheren Regelungen. Für diese Bewertung ist daher auf die einschlägigen Vorschriften des Bewertungsgesetzes zurückzugreifen. Inhalt der Gegenleistung kann jede geldwerte Leistung sein, also z. B....mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.2.3 Sonderfälle

Rz. 37 Der Gesetzgeber hat dem Ertragswertverfahren gegenüber dem ursprünglich vorgeschlagenen vereinfachten Sachwertverfahren den Vorzug eingeräumt. Da aber typische Gewerbegrundstücke in aller Regel eigengenutzt sind und folglich weder Jahresmieten vorhanden noch übliche Mieten ermittelbar sind, musste für diese Grundstücke ein eigenständiges Bewertungsverfahren gefunden w...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.2 Verfassungskonformität des § 8 Abs. 2 GrEStG

Rz. 15 Die Verfassungskonformität des § 8 Abs. 2 GrEStG wurde in der Kommentierung zu Recht schon seit geraumer Zeit in Zweifel gezogen. Besonders zweifelhaft war es, ob die unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen in § 8 Abs. 1 und Abs. 2 GrEStG (Gegenleistung und – ausnahmsweise – Grundbesitzwert) im Hinblick auf den Gleichheitssatz des Art. 3 GG mit der Verfassung in Einkla...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.2.4 Erbbaurecht

Rz. 39 Bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind, bilden das Erbbaurecht und das belastete Grundstück je eine selbstständige wirtschaftliche Einheit, für die jeweils ein Wert festzustellen ist. Die Bewertung ist in § 148 BewG geregelt. Nach dem bis 31.12.2006 geltenden § 148 BewG a. F. hat der Wert des mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstücks das 18,6-Fache ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.2.2 Bebaute Grundstücke

Rz. 33 Bebaute Grundstücke – als solche gelten nach § 146 Abs. 1 BewG die nicht unbebauten Grundstücke i. S. d. § 145 Abs. 1 BewG – sind gem. § 148 BewG nach dem Ertragswertverfahren zu bewerten (vgl. R 164ff. ErbStR 2003). Als Wert eines solchen Grundstücks war bis zum 31.12.2006 das 12,5-Fache der für dieses im Durchschnitt der letzten 3 Jahre vor dem Besteuerungszeitpunkt...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.2.5 Gebäude auf fremdem Grund und Boden

Rz. 40 Das Gebäude auf fremdem Grund und Boden und der Grund und Boden bilden jeweils selbstständige wirtschaftliche Einheiten, für die getrennte Grundstückswerte festzustellen sind. Für die Bewertung der beiden wirtschaftlichen Einheiten sah bereits § 148 Abs. 2 BewG a. F. eine Anwendung der Grundsätze für die Bewertung von Grundstücken vor, an denen ein Erbbaurecht bestellt...mehr

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Zur erbschaft- und schenkun... / bb) Abzugsfähigkeit der Abfindungsleistung

Sodann stellt sich die Frage, ob die geleistete Abfindung bei der Erbschaftsteuerfestsetzung – soweit auf den Erwerb von Todes wegen Erbschaftsteuer entfällt – abgezogen werden kann. Dabei kommt zunächst § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG in Betracht, der allerdings die – hier annahmegemäß nicht vorliegende (s. oben unter III. 2.) – Geltendmachung voraussetzt. Es stellt sich aber die F...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.2.1 Unbebaute Grundstücke

Rz. 31 Die Bewertung unbebauter Grundstücke ist in § 145 BewG geregelt. In Abs. 1 dieser Vorschrift ist bestimmt, wann ein Grundstück als unbebaut anzusehen ist. Dies ist dann der Fall, wenn sich auf dem Grundstück weder benutzbare Gebäude noch zur Nutzung vorgesehene Gebäude im Bau befinden. Als unbebaut gilt ein Grundstück auch dann, wenn die darauf befindlichen Gebäude ke...mehr

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Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 3 Grundstücksbegriff (Abs. 1)

Rz. 3 Nach § 1 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer Rechtsvorgänge, die sich auf inländische Grundstücke beziehen. § 2 Abs. 1 S. 1 GrEStG definiert diesen Grundstücksbegriff, indem er auf den Grundstücksbegriff des Bürgerlichen Rechts zurückgreift, diesen übernimmt und modifiziert. Der Gesetzgeber hat sich hierbei bewusst nicht am bewertungsrechtlichen Begriff des Grundb...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.2 Grundbesitzwerte (Grundstückswerte) für unbebaute und bebaute Grundstücke

Rz. 30 § 138 Abs. 3 BewG sieht für die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens und für Betriebsgrundstücke i. S. d. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG die Ermittlung von Grundstückswerten vor, die in den Fällen des § 8 Abs. 2 GrEStG als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer herangezogen werden. Unter Grundvermögen versteht man den Grundbesitz, bei dem es sich weder um land...mehr

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Zur erbschaft- und schenkun... / 2. Verzicht

Die Möglichkeit eines Verzichts auf das Pflichtteilsrecht sieht § 2346 Abs. 2 BGB zwar ausdrücklich vor, allerdings ist hiermit nur der Verzicht vor Eintritt des Erbfalls angesprochen (Everts in BeckOGK/BGB, § 2346 Rz. 25; Lange, ZEV 2022, 557, 558). Der postmortale Verzicht ist letztlich nichts anderes als ein Erlass i.S.d. § 397 Abs. 1 BGB zugunsten der verpflichteten Pers...mehr

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BGM in Großunternehmen/Konz... / 3.3 BGM muss messbar gemacht werden

Welcher Nutzen steht dem (finanziellen) Aufwand gegenüber? Das ist die zentrale Frage, die es bei der Argumentation für ein BGM in Konzernen primär zur Zufriedenheit der Unternehmensführung zu beantworten gilt. Die Kosten können i. d. R. relativ einfach mit monetären Größen dargestellt werden. Beim Nutzen gestaltet sich die Sache etwas schwieriger. Um die Kosten-Nutzen-Persp...mehr

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Die Erbschaft-Steuerberater... / 1. Schenkungen

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Die Vorschrift des § 8 Abs. 1 GrEStG bestimmt, dass sich die Steuer nach dem Wert der Gegenleistung bemisst. Ein anderer Wert als der Wert der Gegenleistung kommt als Bemessungsgrundlage unter den Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 GrEStG in Betracht: Ab dem 1.1.1997 bemisst sich die Steuer nach den Werten im Sinne des § 138 Abs. 2 oder 3 des Bewertungsgesetzes. Mit Art. 7 ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.2.6 Grundstücke mit Gebäuden im Zustand der Bebauung

Rz. 41 Der Grundstückswert für ein Grundstück mit Gebäude im Zustand der Bebauung umfasst neben dem Wert des vor Baubeginn vorhandenen Grundstücks den Wert des noch nicht bezugsfertigen Gebäudes (§ 149 BewG). Der Wert des bereits vorhandenen Grundstücks ermittelt sich bei zuvor unbebauten Grundstücken nach § 145 BewG (siehe hierzu Rz. 31). Waren bereits bezugsfertige Gebäude ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Durchführung eines BGM: Unt... / 2.2 Der betriebliche Gesundheitsförderungsprozess

Betriebliche Gesundheitsförderung ist demnach eine Managementaufgabe. Die prozessorientierte Vorgehensweise muss hierbei auf die Unternehmensstruktur abgestimmt werden, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu erhalten und zu fördern. Angefangen in der obersten Führungsebene bis hin zum einzelnen Mitarbeiter soll BGF eine Motivations- und Leistungssteigerung...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.3.1 Nicht vorhandene oder nicht zu ermittelnde Gegenleistung (§ 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GrEStG)

Rz. 16 Die erste Anwendungsalternative des § 8 Abs. 2 S. 1 GrEStG erfasst zunächst die Fälle, in denen eine Gegenleistung gänzlich fehlt. Sie kommt z. B. zum Tragen, wenn ein Grundstück als Gewinn eines Preisausschreibens erworben wird; ebenso verhält es sich beim Erwerb aufgrund eines Lotteriegewinns, da der geleistete Lospreis für den Erwerb des Loses und nicht für den Erw...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4 Grundbesitzwerte i. S. d. § 151 und § 157 BewG

Rz. 26 Nach dem bis einschließlich 1996 geltenden Recht diente in den Fallvarianten des § 8 Abs. 2 GrEStG der "Wert des Grundstücks" als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Nach § 10 Abs. 1 und 6 GrEStG a. F. war als Wert des Grundstücks der nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes festgestellte Einheitswert (Ersatzwirtschaftswert) anzusetzen. Anstatt nach die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BGM in Großunternehmen/Konz... / 3.9 "Professionelles" Projektmanagement als Voraussetzung

Die Ziele der Konzerne, Fehlzeiten zu senken und damit Gewinne zu optimieren, können nicht durch eine Anhäufung von Maßnahmen und Projekten erreicht werden. Soll der Wert "Gesundheit" systematisch in betriebliche Steuerungsprozesse integriert werden, eignet sich hierfür ein professionelles Projektmanagement. Die komplexen Strukturen, die zahlreichen, unterschiedlich orientie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.1 Grundbesitzwerte der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe bzw. Betriebsgrundstücke

Rz. 27 § 157 Abs. 2 BewG regelt die Ermittlung der land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzwerte, die in den Fällen des § 8 Abs. 2 GrEStG Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer sind. Die entsprechenden Grundbesitzwerte sind für die wirtschaftlichen Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und die Betriebsgrundstücke i. S. v. § 99 Abs. 1 Nr. 2 BewG un...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 5.2 Vereinfachung von Eingruppierung und Stellenbewertung

Wegen der sehr aufwendigen Stellenbewertung wird die Eingruppierung des Mitarbeiters, insbesondere bei nicht alltäglichen Aufgabenfeldern, in kleineren Verwaltungen/Einrichtungen/Betrieben ohne entsprechende Fachleute nicht selten nur grob geschätzt. Das Ziel der Tarifvertragsparteien, ein objektivierbares Eingruppierungssystem zu gewährleisten, ist durch die Komplexität der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 5 Gebäude auf fremdem Boden (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 29 Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG sind Gebäude auf fremdem Boden den Grundstücken gleichgestellt. Der hier verwendete Begriff des Gebäudes unterscheidet sich nicht vom üblichen Gebäudebegriff. Es muss sich also auch hier um ein Bauwerk handeln, das fest mit dem Grund und Boden verbunden ist und das Menschen, Tieren und Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen äußer...mehr

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Forderungen: Wie richtig ge... / 4 Grundsätze für die steuer- und handelsrechtliche Bewertung im Jahresabschluss

Forderungen sind nach folgenden Grundsätzen zu bewerten: Tab. 1: Forderungsbewertung nach Handels- und Steuerrecht "Anschaffungskosten" sind bei der Bewertung von Forderungen aus Lief...mehr

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Forderungen: Wie richtig ge... / 4.3 Buchmäßige Einteilung und Bewertung von Forderungen

Die zum Bilanzstichtag bereits entstandenen Forderungen muss der Unternehmer im Einzelnen bewerten. Die Forderungen sind in einwandfreie (sichere), zweifelhafte und uneinbringliche Forderungen einzuteilen. Folgende Vorgehensweise bei der Bewertung von Forderungen ist deshalb empfehlenswert: Zahlenmäßige Feststellung der einwandfreien Forderungen Ermittlung der zweifelhaften Fo...mehr

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Forderungen: Wie richtig ge... / 3 Buchung und Bewertung von Forderungen bei Entstehung

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zählen grundsätzlich zum Umlaufvermögen und werden mit den Anschaffungskosten zum Nennwert inkl. Umsatzsteuer (z. B. vereinbarter Kaufpreis für die gelieferte Ware) angesetzt. Die in Geld bestehende Gegenleistung für die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ist grundsätzlich mit dem Nominalwert als Veräußerungspreis anzusetzen. Di...mehr

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Forderungen: Wie richtig ge... / 5 Forderungen in Fremdwährung

Forderungen in Fremdwährung müssen in EUR umgerechnet werden.[1] Maßgebend ist der Devisenkassamittelkurs im Zeitpunkt der erstmaligen Verbuchung der Forderung.[2] Dieser bestimmt die Anschaffungskosten der Forderung für die Handels- und Steuerbilanz. Ist der Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag niedriger, gilt für die Bewertung in der Handelsbilanz: Bei einer voraussicht...mehr

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Strategische Personalentwic... / 2.3 Aktuelle Forschungsergebnisse zum Thema Karriere

Ein weiterer Aspekt umfasst die Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung zum Thema Karriere. Die Forschungen rund um das Thema Karriere füllen ganze Bibliotheken und beleuchten die verschiedensten Detailaspekte des Themas: Was ist Karriere? Welche Erwartungen werden an Karriere geknüpft? Wie sind Karrieresysteme auszugestalten, damit diese einen bestmöglichen "fit" zu den individ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teamlernen in agilen Strukt... / 3.2 Phase 2

In der zweiten Phase folgen (meist mehrfach wiederkehrend) immer wieder die Schritte Planung, selbstgestaltete Lernzeit, Reflexion der Ergebnisse und Reflexion der Prozesse. In der Planung geht es vor allem darum, welche konkreten Aufgaben mit welcher Lernstrategie bearbeitet werden. Eine sehr gute – wenn auch nicht flächendeckende Umsetzung der – Planungsphase kann hervorragend i...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen: Wie richtig ge... / Zusammenfassung

Überblick Forderungen werden im Zeitpunkt der Entstehung gebucht. Damit wird bereits ein Gewinn realisiert. Gleichzeitig entsteht die Umsatzsteuer unabhängig von einer Rechnungsstellung. Zum Ende eines jeden Wirtschaftsjahres müssen bilanzierende Unternehmer wie bei der Wareninventur auch den Bestand der betrieblichen Forderungen ermitteln. Dabei wird u. a. geprüft, ob eine ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalentwicklung: Nicht-... / 4 Spotlight auf neue Rollen des „Ersten Personalentwicklers vor Ort“

In agilen Organisationsstrukturen haben sich verschiedene Rollen zur Unterstützung der Entwicklungswünsche und -bedarfe ausgebildet bzw. bilden sich in der konkreten Ausgestaltung aktuell noch aus. Neben den sich in Entstehung befindlichen Rollen haben sich drei mehr oder weniger etabliert: Der Scrum Master, der „Agile Coach“ und die Rolle des People Lead. Diese Rollen werde...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen: Wie richtig ge... / 4.1 Wertaufhellende Tatsachen – Umstände lagen am Bilanzstichtag vor

Wertaufhellende Tatsachen sind Umstände, die zwar am Bilanzstichtag schon vorlagen, dem bilanzierenden Unternehmer jedoch erst nach diesem Stichtag, aber vor Bilanzerstellung bekannt wurden.[1] Diese sind bei Erstellung der Bilanz zu berücksichtigen. So kann es passieren, dass bspw. eine Forderung, die zum Bilanzstichtag noch einwandfrei war, durch nachträglich bekannt werde...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 8.8 Personalrat und Datenschutz

Der Personalrat ist gemäß § 69 BPersVG Teil der Dienststelle und ist daher den für diese geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen unterworfen. Hierzu zählen vor allem die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und der DSGVO. So hat der Personalrat ein eigenes Datenverarbeitungsverzeichnis zu führen. Dienststelle und Personalrat haben sich gegenseitig bei der Einhalt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen: Wie richtig ge... / 4.2 Wertbeeinflussende Tatsachen – Umstände sind nach Bilanzstichtag eingetreten

Im Gegensatz zu den wertaufhellenden Tatsachen dürfen Umstände, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind und noch vor Bilanzaufstellung bekannt wurden, nicht zu einer Korrektur oder Ausbuchung der Forderung in der Bilanz führen. Man spricht von einer sog. wertbeeinflussenden (auch wertbegründenden) Tatsache, die jedoch keinerlei Einfluss auf die Werthaltigkeit einer Ford...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliche Übung / 3.2 Vertragsinhalt

Ein Vertrauenstatbestand, aus dem eine betriebliche Übung erwächst, kann z. B. bei jährlichen Gratifikationen entstehen, wenn die jährliche Sonderzahlung ohne Vorbehalt mindestens dreimal hintereinander gezahlt wurde.[1] Eine verbindliche Regel gibt es jedoch nicht. Bei anderen Sozialleistungen ist auf Art, Dauer und Intensität der Leistungen abzustellen. Wie lange die Übung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalentwicklung: Wertbe... / 1 Ein kritischer Blick auf den blinden Fleck der Personalentwicklung

„Sozialromantische Wölkchen-Maler“ ist nur einer der augenzwinkernden Begriffe über die handelnden Personen der Personalentwicklung. Das klingt erst einmal nach „irgendwie schon wichtigen Themen“, die allerdings an den Erwartungen hinsichtlich der Anforderungen der Praxis vorbei gehen. Und damit verweist dieser Begriff beim zweiten Blick auf einen wichtigen Handlungsbedarf. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen: Wie richtig ge... / 4.7 Erlöschen der Forderung

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ausgebucht, wenn sie bezahlt werden oder durch Aufrechnung[1] erlöschen. Erlassverträge gem. § 397 BGB und einseitige Verzichtserklärungen führen ebenfalls zum Erlöschen der Forderungen. Eine steuerliche Auswirkung des Forderungsverzichts beim Gläubiger erfolgt nur dann, wenn der Gegenstand des Verzichts der Einkommensteuer un...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen: Wie richtig ge... / 3.2 Wie sich Gewährleistungsansprüche und Sicherheitseinbehalte auf Forderungen auswirken

Gewährleistungsrechte "Gewährleistung" bedeutet, dass der Verkäufer gesetzlich dafür einsteht, dass der Kaufgegenstand frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar machen.[1] Auch der Werkunternehmer muss u. U. später etwaige Mängel an seinem We...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Strategische Personalentwic... / 4.1 Typologie der Karrieretypen

Personen können einerseits mehr oder weniger stark von individuellen Werten motiviert sein und entsprechend eine niedrigere oder höhere Selbstverantwortung mit Blick auf ihre Laufbahn- bzw. Karriereentwicklung an den Tag legen. Dies führt zu vier Typen (siehe Abb. 1): traditionell unkonventionell liberal proteisch Der "traditionelle Typ" ist weniger an eigenen Werten orientiert u...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen: Wie richtig ge... / 4.6 Pauschalwertberichtigung

Durch die Pauschalwertberichtigung sollen insbesondere Risiken wie allgemeines Ausfallrisiko, Zinsverlust infolge verspäteten Geldeingangs, Kosten für die Beitreibung oder mögliche Inanspruchnahme von Preisnachlässen erfasst werden. Man sollte mit dem Thema vorsichtig umgehen. Es kommt auf das Unternehmen und das spezifische Ausfallrisiko an. Die Pauschalwertberichtigung ber...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teamlernen in agilen Strukt... / 3.1 Phase 1

In der ersten Phase geht es um die beiden Schritte Vorbereitung (hier geht es insbesondere um die Konkretisierung des Auftrags und der Ausarbeitung der Lernaufgaben) und Auftragserteilung (welche nicht nur die formale Auftragserteilung, sondern auch die Vermittlung des Lernauftrags in einer Art „Kick-off“ umfasst. In dieser ersten Phase sollten die o. g. Aspekte des „Was?“ u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 4.1 Spaltung auf eine Körperschaft im Grundfall

Rz. 90 In § 29 Abs. 3 KStG werden die Fälle der Aufspaltung sowie der Abspaltung, nicht jedoch Fälle der Ausgliederung geregelt. Beide Spaltungsarten sind explizit in der Vorschrift genannt; insoweit wird auf § 123 Abs. 1 und 2 UmwG verwiesen. S§ 29 Abs. 3 KStG betrifft die Auf- oder Abspaltung von einer Körperschaft auf eine andere Körperschaft (insbes. § 15 UmwStG). Rz. 91...mehr