Der Ablauf einer anlassbezogenen Risikoanalyse bei vorgelagerten mittelbaren Zulieferern umfasst grundsätzlich 2 Schritte, die sukzessive aufeinander aufbauen.

Schritt 1: Abstrakte Betrachtung potenzieller menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken

Der 1. Schritt umfasst die abstrakte Untersuchung von potenziellen Risiken, insb. solchen, die spezifisch für eine Branche oder ein Land sind. Hierdurch findet eine erste Plausibilisierung statt, ob tatsächliche Anhaltspunkte auf Verletzungen von Menschenrechten oder Umweltverpflichtungen in dem untersuchten Bereich vorliegen. Hierzu gehört auch die Ermittlung von Personen, die möglicherweise von diesen Risiken betroffen sind, inklusive der Identifizierung besonders vulnerabler Personengruppen.

Der Schwerpunkt liegt also auf der Frage, welche potenziellen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken bei einem oder mehreren mittelbaren Zulieferern in einer bestimmten Branche oder einer bestimmten Region auftreten. Ein Abgleich von abstrakten Informationen und Quellen über grundsätzlicher Menschenrechts- und Umweltrisiken führt hier zu ersten Erkenntnissen.

Im Folgenden sind relevante Informationen über Quellen aufgelistet, die als Ausgangspunkt dienen können, um potenzielle, zunächst abstrakte, Risiken im Bereich der Menschenrechte und Umwelt, gegliedert nach Ländern und Regionen, zu identifizieren.

 
Praxis-Tipp

Es gibt eine Vielzahl von Quellen, um abstrakte Risiken zu identifizieren.[1]

Verfügbare Ressourcen und Instrumente zur Identifizierung von Risiken im Bereich Menschenrechte und Umwelt:

  • CSR-Risiko-Check der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung[2]: Analyse branchen-, produkt- und länderspezifischer Risiken.
  • Business and Human Rights Resource Centre[3]: Filtermöglichkeit von Berichten nach Ländern, Sektoren und Themen.
  • Human Rights and Business Country Guide[4]: Analyse länderspezifischer Risiken.
  • Allgemein verfügbare Indizes und Rankings: Human Development Index, Global Rights Index, ILAB Kinder- und Zwangsarbeit, Modern Slavery Index etc.
  • Websites und Berichte zivilgesellschaftlicher oder Regierungsorganisationen: ILO Helpdesk for Business, WHO, UNICEF, Amnesty International, Human Rights Watch, IndustriAll, lokale Gewerkschaften etc.
  • Praxislotse Wirtschaft und Menschenrechte des UN Global Compact Netzwerkes Deutschland[5]: Ausführliche Hintergrundinfos zu verschiedenen Menschenrechtsrisiken.
  • WWF Water Risk Filter des World Wide Fund for Nature[6]: Analyse von Wasserknappheitsrisiken.
  • Global Atlas for Environmental Justice[7]: Analyse von Umweltverschmutzungen sowie Verletzungen von Umweltrechten.
  • Umweltatlas Lieferketten von Adelphi Consult[8]: Analyse von Umweltrisiken.
  • Raw Material Outlook von Drive Sustainability[9]: Analyse rohstoffspezifischer Risiken.

Von der OECD entwickelte entsprechende Branchenleitfaden:

  • Due Diligence for Responsible Corporate Lending and Securities Underwriting aus dem Jahr 2019[10]
  • OECD Due Diligence Guidance for Responsible Business Conduct aus dem Jahr 2018[11]
  • OECD Due Diligence Guidance for Responsible Supply Chains in the Garment and Footwear Sector aus dem Jahr 2018[12]
  • Responsible Business Conduct for Institutional Investors. Key Considerations for Due Diligence aus dem Jahr 2018[13]
  • OECD Due Diligence Guidance for Meaningful Stakeholder Engagement in the Extractive Sector aus dem Jahr 2017[14]
  • OECD FAO Guidance for Responsible Agricultural Supply Chains aus dem Jahr 2016[15]
  • OECD Guidance for Responsible Supply Chains of Minerals from Conflict-Affected and High-Risk Areas aus dem Jahr 2012[16]

Nach Abschluss des 1. Schrittes erlangt das Unternehmen Kenntnis darüber, welche Menschenrechts- und Umweltrisiken üblicherweise bei einem oder mehreren mittelbaren Zulieferern je nach Branchen- und Länderzugehörigkeit auftreten. Die Identifizierung potenziell betroffener Personengruppen ist ebenfalls abgeschlossen. Es ist allerdings laut LkSG nicht ausreichend, Risiken allein auf dieser abstrakten Grundlage zu identifizieren. Der nächste Schritt umfasst daher die Überprüfung der Plausibilität der Risiken im spezifischen Kontext des Unternehmens.

Schritt 2: Konkrete Ermittlung von Risiken auf Ebene der mittelbaren Zulieferer sowie ihre Gewichtung und Priorisierung

Der 2. Schritt betrachtet die Frage, welche menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken konkret auf der Ebene der mittelbaren Zulieferer eines Unternehmens auftreten und inwiefern diese zu einer Veränderung der priorisierten Risiken des Unternehmens beitragen. Das Vorgehen umfasst folgende 3 Bereiche:

  1. Plausibilisierung der Resultate der vorangegangenen abstrakten Risikoanalyse durch eine individuelle Analyse der entsprechenden Risiken in einem spezifischen Kontext bei einem oder mehreren mittelbaren Zulieferern der eigenen Lieferkette.
  2. Die anschließende Identifizierung, Bewertung und Priorisierung der Risiken ist stets transparent und nachvollziehbar gemäß einer einheitlichen Methodik durchzuführen. Nur so lassen sich vergleichbare Ergebnisse erzielen. Die Wahrschein...

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