Rz. 130

Geldbeschaffungskosten sind mit der Aufnahme eines Darlehens verbundene Kosten, z. B. Vermittlungsprovisionen, Grundbuchkosten, Veröffentlichungskosten, Druckkosten, Notargebühren. Es handelt sich hierbei um Aufwendungen.[1]

[1] Vgl. BFH, Urteil v. 4.3.1976, IV R 78/22, BStBl 1977 II S. 380; Schubert/Hutzler, in Beck'scher Bilanz-Kommentar, 13. Aufl. 2022, § 255 HGB Rz. 325.

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