Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7 Beschlüsse des Konzernbetriebsrats

Rz. 23 Wie der Gesamtbetriebsrat und der Einzelbetriebsrat kann auch der Konzernbetriebsrat seine Beschlüsse nur im Rahmen einer Sitzung fassen. Eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren ist nicht zulässig.[1] Rz. 24 Auch beim Konzernbetriebsrat werden wie beim Gesamtbetriebsrat die Grundsätze für die Beschlussfassung und die Beschlussfähigkeit durch § 51 Abs. 3 BetrVG modifiz...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Konstituierung des Konzernbetriebsrats

Rz. 12 Der Konzernbetriebsrat ist in dem Moment errichtet, in dem sich so viele Gesamtbetriebsräte (bzw. gemäß § 54 Abs. 2 BetrVG funktionell zuständige Betriebsräte) der Konzernunternehmen für seine Errichtung ausgesprochen haben, dass die in § 54 Abs. 1 Satz 2 BetrVG vorgesehene qualifizierte Mehrheit erreicht wird.[1] Rz. 13 Im Anschluss an die Errichtung des Konzernbetrie...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.3.1 Soziale Angelegenheiten

Rz. 20 Zwar sind die Mitbestimmungstatbestände des § 87 Abs. 1 BetrVG betriebs- und nicht unternehmens- oder konzernbezogen ausgestaltet, sodass für die Ausübung der Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten grundsätzlich die Betriebsräte des betreffenden Konzernunternehmens zuständig sind. Gleichwohl kann im Einzelfall der Konzernbetriebsrat auch für soziale Angelege...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.3.3 Wirtschaftliche Angelegenheiten

Rz. 23 Auch bei den wirtschaftlichen Angelegenheiten – in denen regelmäßig die Betriebsräte oder Gesamtbetriebsräte zuständig sind – stellt sich die Frage, inwieweit eine Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats gegeben sein kann. Hinsichtlich der wirtschaftlichen Mitbestimmung im Rahmen von Betriebsänderungen (§§ 111 ff. BetrVG) kann der Konzernbetriebsrat für den Abschluss ei...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Geschäftsführung des Konzernbetriebsrats

Rz. 17 Nach Absatz 1 bestimmt sich die Geschäftsführung des Konzernbetriebsrats weitgehend nach den Vorschriften des Betriebsrats. Die Verweisung entspricht derjenigen in § 51 Abs. 1 Satz 1 BetrVG für den Gesamtbetriebsrat. Darüber hinaus gelten auch einige Sonderregelungen über die Geschäftsführung des Gesamtbetriebsrats entsprechend. Insoweit kann auf die dortige Kommentie...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.2 Freiwillige Mitbestimmung

Rz. 18 Die Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats ist gegeben, wenn freiwillige Leistungen geregelt werden sollen, deren Zweck der Arbeitgeber (mitbestimmungsfrei) bestimmt, sie aber nur konzerneinheitlich oder unternehmensübergreifend gewähren will.[1] Demnach ist die Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats in dem gesamten Bereich der freiwilligen Betriebsvereinbarungen (§ 88 ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Rechte der Konzernschwerbehindertenvertretung

Rz. 6 Die Konzernschwerbehindertenvertretung hat das Recht, an allen Sitzungen des Konzernbetriebsrats sowie der Konzernbetriebsausschüsse und sonstiger Ausschüsse des Konzernbetriebsrats beratend teilzunehmen. Eine Beschränkung auf solche Sitzungen, die sich mit Fragen befassen, die die schwerbehinderten Arbeitnehmer besonders berühren, besteht nicht. Das Recht beschränkt s...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.1 Zuständigkeit kraft gesetzlicher Zuweisung

Rz. 24 Der Konzernbetriebsrat wirkt kraft ausdrücklicher gesetzlicher Zuweisung in zahlreichen Fällen an der Organisation der Unternehmensmitbestimmung mit. Insbesondere besteht eine Mitwirkung in den folgenden Bereichen: Rz. 25 Sofern das herrschende Unternehmen in den Anwendungsbereich des Mitbestimmungsgesetzes ( vgl. § 5 MitbestG) fällt, bestellt der Konzernbetriebsrat den...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Streitigkeiten

Rz. 31 Streitigkeiten über die Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats werden von den Arbeitsgerichten im Beschlussverfahren nach den §§ 2a, 80 ff. ArbGG entschieden. Örtlich zuständig ist nach § 82 Abs. 1 Satz 2 ArbGG das für den Sitz des herrschenden Unternehmens zuständige Arbeitsgericht. Bei Streitigkeiten über die Wirksamkeit eines Übertragungsbeschlusses nach Abs. 2 ist ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Streitigkeiten

Rz. 9 Bei Streitigkeiten über die Teilnahme der Konzernschwerbehindertenvertretung an Sitzungen des Konzernbetriebsrats oder seiner Ausschüsse findet das Beschlussverfahren gemäß §§ 2a Abs. 1 Nr. 1, 80 ff. ArbGG Anwendung. Die örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts richtet sich nach dem Sitz des herrschenden Unternehmens, § 82 Abs. 1 Satz 2 ArbGG. Das Beschlussverfahren ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Zuständigkeit

4.1 Allgemeines Rz. 7 Die in § 58 BetrVG getroffene Zuständigkeitsabgrenzung ist bewusst derjenigen zwischen Gesamtbetriebsrat und Betriebsrat nachgebildet mit der Folge, dass die zu § 50 Abs. 1 BetrVG entwickelten Grundsätze entsprechende Anwendung finden.[1] Allerdings ist die Notwendigkeit einer einheitlichen Regelung den Konzern betreffend in deutlich geringerem Umfang ge...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2 Originäre Zuständigkeit

4.2.1 Allgemeines Rz. 11 Kraft Gesetzes ist der Konzernbetriebsrat gemäß § 58 Abs. 1 BetrVG originär zuständig, wenn (1.) eine Angelegenheit den Konzern oder mehrere Konzernunternehmen betrifft und (2.) eine Regelung nicht durch die einzelnen Gesamtbetriebsräte innerhalb der jeweiligen Konzernunternehmen erfolgen kann. Die Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats ist nur gegeben...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3 Besondere Zuständigkeiten

4.3.1 Zuständigkeit kraft gesetzlicher Zuweisung Rz. 24 Der Konzernbetriebsrat wirkt kraft ausdrücklicher gesetzlicher Zuweisung in zahlreichen Fällen an der Organisation der Unternehmensmitbestimmung mit. Insbesondere besteht eine Mitwirkung in den folgenden Bereichen: Rz. 25 Sofern das herrschende Unternehmen in den Anwendungsbereich des Mitbestimmungsgesetzes ( vgl. § 5 Mitb...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.3 Zwingende Mitbestimmung

Rz. 19 Im Bereich der zwingenden Mitbestimmung können Abgrenzungsschwierigkeiten bei der Frage entstehen, welches Betriebsverfassungsorgan zu beteiligen ist. Für die Anerkennung einer originären Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats bedarf es stets einer Einzelfallbeurteilung. 4.2.3.1 Soziale Angelegenheiten Rz. 20 Zwar sind die Mitbestimmungstatbestände des § 87 Abs. 1 BetrVG...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8 Streitigkeiten

Rz. 29 Über Streitigkeiten wegen der Organisation oder Geschäftsführung des Konzernbetriebsrats entscheidet das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren (§ 2a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 i. V. m. §§ 80 ff. ArbGG). Örtlich zuständig ist das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk das herrschende Unternehmen seinen Sitz hat (§ 82 Abs. 1 Satz 2 ArbGG). Rz. 30 Dagegen sind Streitigkeiten betreffen...mehr

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Minderjährige Arbeitnehmer / 4 Betriebsverfassungsrecht

Minderjährige Arbeitnehmer sind wahlberechtigt, wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet haben.[1] Wählbar sind Minderjährige hingegen nicht. Das BetrVG setzt die Vollendung des 18. Lebensjahres für die Wählbarkeit voraus.[2] In Betrieben mit in der Regel mindestens 5 ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen 3 wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.[3] In Betrieben...mehr

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Minderjährige Arbeitnehmer / Zusammenfassung

Begriff Minderjährig ist, wer noch nicht volljährig ist, also das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Bezüglich der Geschäftsfähigkeit ist § 107 BGB zu beachten. Für die Ausgestaltung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Minderjährigen greift das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Kollektivrechtliche Normen finden...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 57 Erlöschen der Mitgliedschaft

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift entspricht der in § 49 BetrVG enthaltenen Regelung über das Erlöschen der Mitgliedschaft im Gesamtbetriebsrat und regelt 4 Gründe für das Ende der Mitgliedschaft im Konzernbetriebsrat. Rz. 2 Die Regelung ist zwingend und kann daher weder durch Tarifvertrag noch durch Betriebsvereinbarung abbedungen werden.[1] Rz. 3 Das SprAuG enthält eine ents...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Beendigung des Konzernbetriebsrats als Kollektivorgan

Rz. 4 Die Vorschrift des § 57 BetrVG regelt nur die Beendigung der Mitgliedschaft des einzelnen Konzernbetriebsratsmitglieds (wie für den Gesamtbetriebsrat § 49 BetrVG), nicht jedoch die Beendigung des Konzernbetriebsrats als Kollektivorgan. Der Konzernbetriebsrat ist eine Dauereinrichtung und hat keine feste Amtszeit. Er kann auch nicht mit der Mehrheit seiner Mitglieder se...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Rechtsfolgen des Erlöschens der Mitgliedschaft

Rz. 11 Mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft im Konzernbetriebsrat entfallen alle damit im Zusammenhang stehenden Ämter, welche die Zugehörigkeit zum Konzernbetriebsrat voraussetzen, z. B. die Mitgliedschaft im Konzernbetriebsausschuss oder einem sonstigen Ausschuss des Konzernbetriebsrats.[1] Rz. 12 In den Konzernbetriebsrat rückt für das ausgeschiedene Mitglied das gemäß § 5...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Erlöschenstatbestände

Rz. 7 Wegen der Abhängigkeit des Amtes als Konzernbetriebsratsmitglied von der Mitgliedschaft im entsendenden Gesamtbetriebsrat endet die Mitgliedschaft im Konzernbetriebsrat zeitgleich mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft im Gesamtbetriebsrat. Auch die Beendigung der Mitgliedschaft im Betriebsrat führt zum Erlöschen der Mitgliedschaft im Konzernbetriebsrat, da die Mitglieds...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift entspricht der in § 49 BetrVG enthaltenen Regelung über das Erlöschen der Mitgliedschaft im Gesamtbetriebsrat und regelt 4 Gründe für das Ende der Mitgliedschaft im Konzernbetriebsrat. Rz. 2 Die Regelung ist zwingend und kann daher weder durch Tarifvertrag noch durch Betriebsvereinbarung abbedungen werden.[1] Rz. 3 Das SprAuG enthält eine entsprechende Vor...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Erlöschenstatbestände

2.1 Beendigung des Konzernbetriebsrats als Kollektivorgan Rz. 4 Die Vorschrift des § 57 BetrVG regelt nur die Beendigung der Mitgliedschaft des einzelnen Konzernbetriebsratsmitglieds (wie für den Gesamtbetriebsrat § 49 BetrVG), nicht jedoch die Beendigung des Konzernbetriebsrats als Kollektivorgan. Der Konzernbetriebsrat ist eine Dauereinrichtung und hat keine feste Amtszeit....mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Streitigkeiten

Rz. 13 Über Streitigkeiten, die das Bestehen oder die Beendigung der Mitgliedschaft im Konzernbetriebsrat betreffen, entscheidet gemäß § 82 Abs. 1 Satz 2 ArbGG das für den Sitz des herrschenden Unternehmens zuständige Arbeitsgericht nach §§ 2a, 80 ff. ArbGG im Beschlussverfahren.mehr

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Einstellung von Arbeitnehmern / Zusammenfassung

Begriff Die Einstellung von Arbeitnehmern bezeichnet die Schritte von der Stellenausschreibung, der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses bis zum endgültigen Vertragsschluss und der Aufnahme der Beschäftigung. Betriebsverfassungsrechtlich meint Einstellung (§ 99 BetrVG) die Begründung des Arbeitsvertrags und die tatsächliche Eingliederung in den Betrieb. Individualarbeitsrechtli...mehr

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Einstellung von Arbeitnehmern / 2.1 Grundsätze des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)

Das allgemeine AGG-rechtliche Benachteiligungsverbot des § 7 AGG trifft den Arbeitgeber gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 6 Abs. 1 Satz 2, § 11 AGG bereits bei der Stellenausschreibung. Um Entschädigungs- bzw. Schadensersatzforderungen abgelehnter Bewerber zu vermeiden, müssen Stellenausschreibungen hinsichtlich der in § 1 AGG genannten Merkmale strikt neutral gefasst werden. Dies i...mehr

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Einstellung von Arbeitnehmern / 12 Personalfragebogen

In einem sog. Personalfragebogen kann der Arbeitgeber alle Fragen auflisten, die dem Bewerber zulässigerweise gestellt werden dürfen. Da die Zulässigkeit oft von der Art der vorgesehenen Tätigkeit abhängt, darf nicht ein Fragebogen unverändert für alle Einstellungen verwendet werden. Personalfragebögen bedürfen in Betrieben mit Betriebsrat der Zustimmung des Betriebsrats.[1]...mehr

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Einstellung von Arbeitnehmern / 1 Anwerbeverfahren

Der Einstellungsprozess wird eingeleitet durch ein Anwerbeverfahren, regelmäßig initiiert durch den Arbeitgeber auf Grundlage der bestehenden Personalplanung.[1] Bereits in dieser frühen Phase hat der Betriebsrat gemäß § 93 BetrVG ein Vorschlagsrecht zur internen Ausschreibung frei werdender bzw. neu zu schaffender Stellen.[2] Neben den "klassischen" Kanälen der Stellenaussc...mehr

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Einstellung von Arbeitnehmern / 3 Innerbetriebliche Stellenausschreibung

Der Betriebsrat kann verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden.[1] Der Betriebsrat kann auch die Ausschreibung von Arbeitsplätzen verlangen, die vom Arbeitgeber dauerhaft für die Besetzung mit Leiharbeitnehmern vorgesehen sind.[2] Einem solchen V...mehr

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Einstellung von Arbeitnehmern / 5 Pflichten bei Einstellungsverhandlungen

Bereits mit Aufnahme mündlicher oder schriftlicher Vorverhandlungen zwischen Arbeitgeber und künftigem Arbeitnehmer über einen Arbeitsvertrag entstehen für beide Seiten bestimmte vorvertragliche Pflichten.[1] Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Arbeitsvertrag später zustande kommt oder nicht. Aus diesem vorvertraglichen Schuldverhältnis der "culpa in contrahendo"[2] resultie...mehr

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Einstellung von Arbeitnehmern / 6 Pflichten des Arbeitgebers

Den Arbeitgeber treffen insbesondere Aufklärungspflichten.[1] Er hat die Pflicht, den künftigen Arbeitnehmer über die Anforderungen zu unterrichten, die der in Aussicht genommene Arbeitsplatz an den Arbeitnehmer stellt, wenn überdurchschnittliche Anforderungen gestellt werden oder besondere gesundheitliche Belastungen zu erwarten sind. Soweit der zukünftige Bestand des mit de...mehr

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Einstellung von Arbeitnehmern / 9 Fragerecht des Arbeitgebers

Infographic Das Fragerecht und seine Grenzen ergeben sich aus der Abwägung der Arbeitgeberinteressen an möglichst umfassender Information über den Bewerber und dem verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht des Bewerbers.[1] Das Fragerecht und die damit verbundene Abwägung hat auch die datenschutzrechtlichen Schranken zu berücksichtigen, die sich aus Art. 6 Abs. 1f...mehr

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Betriebsübergang: Beteiligu... / 1 Die Rechtsstellung des Betriebsrats

Im Hinblick auf die Rechtsstellung des Betriebsrats nach einem Betriebsübergang ist zu unterscheiden, ob der Betrieb seine Identität behält oder sie nach Betriebsübergang verliert. Bei Fortbestand der Identität des Betriebs tritt der neue Betriebsinhaber auch betriebsverfassungsrechtlich in die Arbeitgeberstellung des alten Inhabers ein. Rechtskräftig festgestellte Verpflicht...mehr

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Betriebsübergang: Beteiligu... / 2 Beteiligung des Betriebsrats bei Betriebsübergang

Im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang sind eine Reihe von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats zu beachten. Der Betriebsrat ist bei einem Betriebsübergang in verschiedener Hinsicht zu beteiligen. Sowohl beim alten als auch beim neuen Inhaber ist ggf. der Wirtschaftsausschuss nach § 106 Abs. 2, Abs. 3 Nrn. 1, 9 und 10 BetrVG zu informieren. Werden Kündigungen ausgesproch...mehr

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Betriebsübergang: Unterrich... / 2.2.3 Die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für den Arbeitnehmer

Nach der Gesetzesbegründung und Rechtsprechung ergeben sich die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Betriebsübergangs vor allem aus den unverändert weitergeltenden Regelungen des § 613a Abs. 1–4 BGB. Dieser Punkt stellt daher den Kern der Unterrichtungspflicht dar. Fraglich ist jedoch, wie weit die Unterrichtung über diese Gesichtspunkte gehen muss. Nicht au...mehr

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Betriebsübergang: Widerspru... / 7.1 Vor dem Betriebsübergang

Hat der Arbeitnehmer den Widerspruch wirksam rechtzeitig erklärt, tritt der Betriebserwerber nicht nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BetrVG in die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ein. Das Arbeitsverhältnis bleibt mit dem bisherigen Arbeitgeber bestehen. Es ist jedoch zu beachten, dass der Arbeitsplatz selbst übergeht. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis wegen W...mehr

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Betriebsübergang: Unterrich... / 2.2.4 Hinsichtlich des Arbeitnehmers in Aussicht genommene Maßnahmen

Unklar ist, was unter den "in Aussicht genommenen Maßnahmen" i. S. d. § 613a Abs. 5 Nr. 4 BGB zu verstehen ist. Nach der Gesetzesbegründung können hierzu Weiterbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit geplanten Produktionsumstellungen oder Umstrukturierungen und andere Maßnahmen zählen, die die berufliche Entwicklung des Arbeitnehmers betreffen. Die Vorschrift ist damit sehr wei...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.3.2 Rechtsfolgen

Rz. 10 Soweit ein Widerrufsvorbehalt diesen Anforderungen nicht genügt, ist eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag nichtig. Für Widerrufsvorbehalte in Verträgen, die vor dem 1.1.2002 geschlossen wurden, macht das BAG dahingehend eine Ausnahme, dass die hierdurch entstehende Lücke durch ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist. Eine Bindung des Arbeitgebers an die ...mehr

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Betriebsübergang: Widerspru... / 7.3 Anspruch auf Sozialplanleistungen

Der dem Betriebsübergang widersprechende Arbeitnehmer nimmt grundsätzlich an Sozialplanleistungen, die ihm wegen einer Betriebsänderung – z. B. Betriebsstilllegung – im Fall dauernden Verbleibs beim alten Inhaber gewährt worden wären, teil, wenn er betriebsbedingt gekündigt wird. Das gilt jedoch dann nicht, wenn ein Sozialplan aus seinem Geltungsbereich Mitarbeiter ausnimmt,...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 7 Ein Konzernbetriebsrat kann nur bei Vorliegen eines Konzerns gebildet werden (§ 54 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Das Betriebsverfassungsgesetz enthält keine Legaldefinition des Konzernbegriffs, sondern verweist in § 54 Abs. 1 Satz 1 BetrVG auf den Konzernbegriff des § 18 Abs. 1 AktG. Da das Betriebsverfassungsgesetz somit nicht selbst bestimmt, wann ein Konzern vorliegt und w...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 54 Errichtung des Konzernbetriebsrats

1 Allgemeines Rz. 1 In Konzernen werden wesentliche Entscheidungen häufig nicht auf der Unternehmens-, sondern auf der Konzernebene getroffen. Daher bedarf es auch auf dieser Ebene eine Repräsentation sämtlicher der in den einzelnen Konzernunternehmen beschäftigten Arbeitnehmer. Durch die Regelung über die Errichtung eines Konzernbetriebsrats soll eine Beteiligung der Arbeitn...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 55 Zusammensetzung des Konzernbetriebsrats, Stimmengewicht

1 Allgemeines Rz. 1 In Anlehnung an die für den Gesamtbetriebsrat geltenden Vorschriften (§§ 47 Abs. 2 bis 9 BetrVG) regelt § 55 BetrVG für den Konzernbetriebsrat die Mitgliederzahl und Zusammensetzung, die Bestellung von Ersatzmitgliedern und die Stimmengewichtung. Bei der in § 55 Abs. 1 Satz 2 BetrVG normierten angemessenen Berücksichtigung der Geschlechter handelt es sich ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 56 Ausschluss von Konzernbetriebsratsmitgliedern

1 Allgemeines Rz. 1 Die den Ausschluss von Konzernbetriebsratsmitgliedern regelnde Vorschrift des § 56 BetrVG entspricht der für den Gesamtbetriebsrat geltenden Regelung des § 48 BetrVG. Die Vorschrift des § 56 BetrVG ist wegen seines eindeutigen Wortlauts nur auf den Ausschluss einzelner Konzernbetriebsratsmitglieder anwendbar und kann für eine Auflösung des Konzernbetriebsr...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.4 Sonderfälle

Rz. 15 Konzern im Konzern Ein Konzernbetriebsrat kann auch bei einem Tochterunternehmen eines mehrstufigen, vertikal gegliederten Konzerns gebildet werden, wenn diesem ein betriebsverfassungsrechtlich relevanter Spielraum für die bei ihm und für die von ihm abhängigen Unternehmen zu treffenden Entscheidungen verbleibt (sog. Konzern im Konzern).[1] Die betriebliche Mitbestimmu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Rechtsfolgen des Ausschlusses

Rz. 12 Der Ausschluss aus dem Konzernbetriebsrat durch Beschluss des Arbeitsgerichts führt mit Eintritt der Rechtskraft des Beschlusses über den Ausschluss zum Erlöschen der Mitgliedschaft im Konzernbetriebsrat und zur Beendigung der Mitgliedschaft im Konzernbetriebsausschuss sowie allen weiteren Ausschüssen des Konzernbetriebsrats.[1] Da der Ausschluss des Konzernbetriebsra...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Stimmengewicht der entsandten Konzernbetriebsratsmitglieder

Rz. 12 Im Konzernbetriebsrat findet – ebenso wie im Gesamtbetriebsrat – eine Stimmengewichtung statt. § 55 Abs. 3 BetrVG knüpft das Stimmengewicht der Konzernbetriebsratsmitglieder an das des Gesamtbetriebsrats und bestimmt, dass jedem Mitglied des Konzernbetriebsrats die Stimmen der Mitglieder des entsendenden Gesamtbetriebsrats je zur Hälfte zustehen.[1] Wenn in einem Konz...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Keine Rechtspflicht zur Errichtung des Konzernbetriebsrats

Rz. 24 Das Gesetz gibt mit den §§ 54 ff. BetrVG lediglich die Möglichkeit zur Errichtung eines Konzernbetriebsrats. Es besteht hierzu jedoch keine Rechtspflicht. Die Initiative zur Errichtung des Konzernbetriebsrats kann jederzeit von den Gesamtbetriebsräten (bzw. im Fall des Abs. 2 von den Betriebsräten) jedes der zum Konzern gehörenden Unternehmen ausgehen, d. h. sowohl vo...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Errichtung des Konzernbetriebsrats durch Erreichen der qualifizierten Mehrheit

Rz. 29 Der Konzernbetriebsrat ist errichtet, sobald die (Gesamt-)Betriebsräte der Konzernunternehmen, die zusammen mehr als 50 % der Arbeitnehmer des Konzerns beschäftigen, entsprechende übereinstimmende Beschlüsse gefasst haben.[1] Die Zustimmung oder Mitwirkung des herrschenden Unternehmens oder sämtlicher Konzernunternehmen ist hierfür nicht erforderlich.[2] Die "Errichtu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1 Auswirkungen auf den Konzernbetriebsrat

Rz. 38 Umstrukturierungsmaßnahmen auf Ebene der im Konzern organisierten Unternehmen können Auswirkungen auf den Konzernbetriebsrat haben. Zwar bleibt der Konzernbetriebsrat als solcher grundsätzlich bestehen, wenn nach Errichtung des Konzernbetriebsrats ein Unternehmen in den Konzern eintritt oder ihn verlässt.[1] Veränderungen innerhalb der Konzernzusammensetzung führen ab...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.2 Beschluss

Rz. 35 Da der Konzernbetriebsrat ein fakultatives Betriebsverfassungsorgan ist, kann er durch entsprechende Beschlüsse der Gesamtbetriebsräte (bzw. im Fall des Abs. 2 funktionell zuständigen Betriebsräte) der Konzernunternehmen auch wieder aufgelöst werden. Hierfür ist in Ermangelung gesetzlicher Vorgaben zur Auflösung des Konzernbetriebsrats erforderlich, aber auch ausreich...mehr