Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Konzernunternehmen mit nur einem Betriebsrat (Abs. 2)

Rz. 43 § 54 Abs. 2 BetrVG bestimmt, dass in Konzernunternehmen mit nur einem Betriebsrat dieser die Aufgabe des Gesamtbetriebsrats wahrnimmt. Die Vorschrift erfasst zunächst den Fall, dass in einem Konzernunternehmen nur ein betriebsratsfähiger Betrieb besteht und dementsprechend auch nur ein Betriebsrat existiert.[1] Rz. 44 Darüber hinaus wird der Fall erfasst, dass zwar meh...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In Anlehnung an die für den Gesamtbetriebsrat geltenden Vorschriften (§§ 47 Abs. 2 bis 9 BetrVG) regelt § 55 BetrVG für den Konzernbetriebsrat die Mitgliederzahl und Zusammensetzung, die Bestellung von Ersatzmitgliedern und die Stimmengewichtung. Bei der in § 55 Abs. 1 Satz 2 BetrVG normierten angemessenen Berücksichtigung der Geschlechter handelt es sich allerdings um...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In Konzernen werden wesentliche Entscheidungen häufig nicht auf der Unternehmens-, sondern auf der Konzernebene getroffen. Daher bedarf es auch auf dieser Ebene eine Repräsentation sämtlicher der in den einzelnen Konzernunternehmen beschäftigten Arbeitnehmer. Durch die Regelung über die Errichtung eines Konzernbetriebsrats soll eine Beteiligung der Arbeitnehmerschaft i...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2 Inländische Konzernspitze mit abhängigen Unternehmen im Ausland

Rz. 23 Hat das herrschende Konzernunternehmen seinen Sitz im Inland, während sich die abhängigen Konzernunternehmen im Ausland befinden, kann ein Konzernbetriebsrat nicht errichtet werden, da für die ausländischen Töchterunternehmen nach dem Territorialitätsprinzip das BetrVG nicht gilt.[1] Für die inländischen Konzernunternehmen kann dagegen ein Konzernbetriebsrat gebildet ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Streitigkeiten

Rz. 21 Über Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Zusammensetzung des Konzernbetriebsrats und mit der Entsendung oder Abberufung der Mitglieder in den Konzernbetriebsrat sowie hinsichtlich des Stimmengewichts der Mitglieder entscheidet das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren (§ 2a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 i. V. m. §§ 80 ff. ArbGG). Örtlich zuständig ist das Arbeitsgericht, in ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Ersatzmitglieder

Rz. 10 Die Bestellung der Ersatzmitglieder des Konzernbetriebsrats richtet sich nach § 55 Abs. 2 BetrVG und folgt demselben Verfahren wie die Entsendung von Mitgliedern des Konzernbetriebsrats.[1] Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass der Gesamtbetriebsrat bzw. der funktionell zuständige Betriebsrat für jedes Mitglied des Konzernbetriebsrats mindestens ein Ersatzmitglied ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Abweichende Zusammensetzung durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung

Rz. 15 Gemäß § 55 Abs. 4 BetrVG kann die Mitgliederzahl abweichend vom Gesetz – ebenso wie beim Gesamtbetriebsrat[1] – durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung verringert oder erhöht werden. Allerdings darf sich die abweichende Regelung – ebenfalls in Übereinstimmung mit den für den Gesamtbetriebsrat geltenden Regelungen – lediglich auf die Zahl der Konzernbetriebsratsmi...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.3 Einheitliche Leitung

Rz. 13 Weiterhin müssen das oder die abhängigen Unternehmen unter einheitlicher Leitung zusammengefasst sein. Die einheitliche Leitung kann – ähnlich wie bei der Annahme eines Abhängigkeitsverhältnisses – auf Eingliederung (§ 319 AktG), Beherrschungsvertrag (vgl. § 291 AktG) oder Mehrheitsbeteiligung beruhen bzw. Folge faktischer Abhängigkeit sein.[1] Nach dem herrschenden s...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Abberufung

Rz. 8 Auch wenn die Entsendung der Konzernbetriebsratsmitglieder grundsätzlich für die Amtsperiode des Gesamtbetriebsrats bzw. Betriebsrats [1] erfolgt, ist die Abberufung einzelner Konzernbetriebsratsmitglieder aus dem Konzernbetriebsrat gleichwohl jederzeit zulässig (§ 57 BetrVG). Die Abberufung erfordert als actus contrarius die Einhaltung desselben Verfahrens wie die Ents...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.2 Abhängigkeitsverhältnis

Rz. 11 Abhängigkeit ist nach der Legaldefinition des § 17 Abs. 1 AktG gegeben, wenn ein Unternehmen unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss auf ein anderes Unternehmen ausüben kann. Die tatsächliche Ausübung ist hierfür nicht entscheidend; vielmehr genügt für das Abhängigkeitsverhältnis nach § 17 Abs. 1 AktG die Möglichkeit, einen beherrschenden Einfluss aus...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Grobe Pflichtverletzung

Rz. 4 Der Begriff der "groben Pflichtverletzung" ist entsprechend demjenigen der §§ 23 Abs. 1, 48 BetrVG zu verstehen.[1] Die grobe Pflichtverletzung des betreffenden Mitglieds des Konzernbetriebsrats muss dabei aber Pflichten betreffen, die sich aus seiner Stellung als Konzernbetriebsratsmitglied ergeben, wie z. B. die Verweigerung oder grobe Vernachlässigung der Mitarbeit ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Entsendung

Rz. 4 Der Gesamtbetriebsrat jedes Konzernunternehmens – also auch des herrschenden Unternehmens – hat zwei seiner Mitglieder in den Konzernbetriebsrat zu entsenden (§ 55 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Hierdurch wird zugleich die Mitgliederzahl des Konzernbetriebsrats festgelegt. Treten in den Konzern weitere Unternehmen hinzu, haben diese ebenfalls Mitglieder in den Konzernbetriebsr...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Beschlussfassung durch qualifizierte Mehrheit der Arbeitnehmer erforderlich

Rz. 27 Die Errichtung des Konzernbetriebsrats setzt selbstständige Beschlüsse der einzelnen Gesamtbetriebsräte der Konzernunternehmen über die Errichtung eines Konzernbetriebsrats voraus. Nicht erforderlich ist die Zustimmung aller Gesamtbetriebsräte, solange die Zustimmung der oder des mehr als 50 % der Arbeitnehmer des Konzerns repräsentierenden Gesamtbetriebsräte/Gesamtbe...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7 Streitigkeiten

Rz. 46 Das Arbeitsgericht entscheidet bei Streitigkeiten über die Errichtung oder die Beendigung des Konzernbetriebsrats im Beschlussverfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG i. V. m. § 80 ff. ArbGG. Die örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts bestimmt sich nach dem Sitz des herrschenden Konzernunternehmens (§ 82 Abs. 1 Satz 2 ArbGG). Wenn die Konzernspitze ihren Sitz im Aus...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Antragsberechtigung

Rz. 5 § 56 BetrVG bestimmt, dass mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer der Konzernunternehmen, der Arbeitgeber, der Konzernbetriebsrat oder eine im Konzern vertretene Gewerkschaft antragsberechtigt sind. Eine Antragsfrist existiert nicht. Rz. 6 Stellen die Arbeitnehmer den Ausschlussantrag, so ist fraglich, ob ein Viertel aller wahlberechtigten Arbeitnehmer...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die den Ausschluss von Konzernbetriebsratsmitgliedern regelnde Vorschrift des § 56 BetrVG entspricht der für den Gesamtbetriebsrat geltenden Regelung des § 48 BetrVG. Die Vorschrift des § 56 BetrVG ist wegen seines eindeutigen Wortlauts nur auf den Ausschluss einzelner Konzernbetriebsratsmitglieder anwendbar und kann für eine Auflösung des Konzernbetriebsrats als Organ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Rechtsfolgen bei Errichtungsmängeln

Rz. 32 Ein Konzernbetriebsrat kann nicht errichtet werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für seine Errichtung nicht vorliegen. Ein in Verkennung der Regelungen des § 54 BetrVG (z. B. durch fehlerhafte Auslegung des Konzernbegriffs) errichteter Konzernbetriebsrat ist von Anfang an nicht existent und erwirbt keine betriebsverfassungsrechtlichen Befugnisse.[1] Sind eine...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Keine Amtszeit

Rz. 33 Ebenso wie der Gesamtbetriebsrat ist auch der Konzernbetriebsrat eine Dauereinrichtung ohne feste Amtszeit. Allerdings gibt es eine mittelbare Abhängigkeit von der Amtszeit der jeweiligen Betriebsräte insofern, als die regelmäßige Amtszeit eines Betriebsrats nach Ablauf von vier Jahren endet (vgl. §§ 13, 21 BetrVG). Mit dem Ende der Amtszeit der Einzelbetriebsräte fin...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.1 Wegfall der gesetzlichen Voraussetzungen

Rz. 34 Der Konzernbetriebsrat endet, wenn die Voraussetzungen seiner Errichtung dauerhaft entfallen. Dies ist etwa der Fall, wenn der Konzern, für den der Konzernbetriebsrat errichtet wurde, nicht mehr besteht, weil das herrschende Unternehmen seinen beherrschenden Einfluss verloren hat.[1]mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.1 Ausländische Konzernspitze mit abhängigen Unternehmen im Inland

Rz. 21 Liegt das herrschende Unternehmen eines Konzerns im Ausland und haben mindestens zwei zum Konzern gehörende Unternehmen ihren Sitz im Inland, so kommt die Bildung eines Konzernbetriebsrats nach zutreffender Ansicht nur dann in Betracht, wenn es sich um einen mehrstufigen Konzern handelt und innerhalb Deutschlands eine Teilkonzernspitze besteht.[1] Letztlich gilt zumin...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2 Auswirkungen auf Konzernbetriebsvereinbarungen

Rz. 40 Von einem Eintritt oder Austritt von Unternehmen des Konzerns bleiben die Konzernbetriebsvereinbarungen grundsätzlich unberührt, diese gelten fort. Dies gilt auch dann, wenn infolge der Veränderungen des Konzerns die Voraussetzungen des Konzernbetriebsrats entfallen oder der Konzern selbst zu bestehen aufhört. Für die Fortgeltung von Konzernbetriebsvereinbarungen ist ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Bestand und Beendigung des Konzernbetriebsrats

4.1 Keine Amtszeit Rz. 33 Ebenso wie der Gesamtbetriebsrat ist auch der Konzernbetriebsrat eine Dauereinrichtung ohne feste Amtszeit. Allerdings gibt es eine mittelbare Abhängigkeit von der Amtszeit der jeweiligen Betriebsräte insofern, als die regelmäßige Amtszeit eines Betriebsrats nach Ablauf von vier Jahren endet (vgl. §§ 13, 21 BetrVG). Mit dem Ende der Amtszeit der Einz...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Auswirkungen von Umstrukturierungsmaßnahmen

5.1 Auswirkungen auf den Konzernbetriebsrat Rz. 38 Umstrukturierungsmaßnahmen auf Ebene der im Konzern organisierten Unternehmen können Auswirkungen auf den Konzernbetriebsrat haben. Zwar bleibt der Konzernbetriebsrat als solcher grundsätzlich bestehen, wenn nach Errichtung des Konzernbetriebsrats ein Unternehmen in den Konzern eintritt oder ihn verlässt.[1] Veränderungen inn...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Unterordnungskonzern gemäß § 18 Abs. 1 AktG

2.1.1 Allgemeines Rz. 7 Ein Konzernbetriebsrat kann nur bei Vorliegen eines Konzerns gebildet werden (§ 54 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Das Betriebsverfassungsgesetz enthält keine Legaldefinition des Konzernbegriffs, sondern verweist in § 54 Abs. 1 Satz 1 BetrVG auf den Konzernbegriff des § 18 Abs. 1 AktG. Da das Betriebsverfassungsgesetz somit nicht selbst bestimmt, wann ein Konze...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Konzerne mit Auslandsbezug

2.2.1 Ausländische Konzernspitze mit abhängigen Unternehmen im Inland Rz. 21 Liegt das herrschende Unternehmen eines Konzerns im Ausland und haben mindestens zwei zum Konzern gehörende Unternehmen ihren Sitz im Inland, so kommt die Bildung eines Konzernbetriebsrats nach zutreffender Ansicht nur dann in Betracht, wenn es sich um einen mehrstufigen Konzern handelt und innerhalb...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2 Beendigungstatbestände

4.2.1 Wegfall der gesetzlichen Voraussetzungen Rz. 34 Der Konzernbetriebsrat endet, wenn die Voraussetzungen seiner Errichtung dauerhaft entfallen. Dies ist etwa der Fall, wenn der Konzern, für den der Konzernbetriebsrat errichtet wurde, nicht mehr besteht, weil das herrschende Unternehmen seinen beherrschenden Einfluss verloren hat.[1] 4.2.2 Beschluss Rz. 35 Da der Konzernbetr...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Errichtung des Konzernbetriebsrats

3.1 Keine Rechtspflicht zur Errichtung des Konzernbetriebsrats Rz. 24 Das Gesetz gibt mit den §§ 54 ff. BetrVG lediglich die Möglichkeit zur Errichtung eines Konzernbetriebsrats. Es besteht hierzu jedoch keine Rechtspflicht. Die Initiative zur Errichtung des Konzernbetriebsrats kann jederzeit von den Gesamtbetriebsräten (bzw. im Fall des Abs. 2 von den Betriebsräten) jedes de...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Ausschlussvoraussetzungen

2.1 Grobe Pflichtverletzung Rz. 4 Der Begriff der "groben Pflichtverletzung" ist entsprechend demjenigen der §§ 23 Abs. 1, 48 BetrVG zu verstehen.[1] Die grobe Pflichtverletzung des betreffenden Mitglieds des Konzernbetriebsrats muss dabei aber Pflichten betreffen, die sich aus seiner Stellung als Konzernbetriebsratsmitglied ergeben, wie z. B. die Verweigerung oder grobe Vern...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Zusammensetzung des Konzernbetriebsrats

2.1 Entsendung Rz. 4 Der Gesamtbetriebsrat jedes Konzernunternehmens – also auch des herrschenden Unternehmens – hat zwei seiner Mitglieder in den Konzernbetriebsrat zu entsenden (§ 55 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Hierdurch wird zugleich die Mitgliederzahl des Konzernbetriebsrats festgelegt. Treten in den Konzern weitere Unternehmen hinzu, haben diese ebenfalls Mitglieder in den Ko...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Voraussetzungen für die Bildung eines Konzernbetriebsrats

2.1 Unterordnungskonzern gemäß § 18 Abs. 1 AktG 2.1.1 Allgemeines Rz. 7 Ein Konzernbetriebsrat kann nur bei Vorliegen eines Konzerns gebildet werden (§ 54 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Das Betriebsverfassungsgesetz enthält keine Legaldefinition des Konzernbegriffs, sondern verweist in § 54 Abs. 1 Satz 1 BetrVG auf den Konzernbegriff des § 18 Abs. 1 AktG. Da das Betriebsverfassungsges...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Gerichtliche Entscheidung

Rz. 11 Der Ausschluss eines Konzernbetriebsratsmitglieds setzt eine diesbezügliche gerichtliche Entscheidung voraus. Das Arbeitsgericht entscheidet im Beschlussverfahren (§§ 2a Abs. 1 Nr. 1, 80 ff. ArbGG). Örtlich zuständig ist das für den Sitz des herrschenden Konzernunternehmens zuständige Arbeitsgericht (§ 82 Abs. 1 Satz 2 ArbGG).mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.2.1.4 Prozessuale Aspekte

Geht ein Betrieb während eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens unter Wahrung seiner Identität nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB auf einen Erwerber über, so tritt dieser automatisch in die prozessuale Rechtsstellung des bisherigen Arbeitgebers ein. §§ 265, 325 ZPO finden keine Anwendung. Für das Prozessrechtsverhältnis ist entscheidend, wer materiell rechtlich berechtigt...mehr

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Car Allowance / 5 Mitbestimmung des Betriebsrats

Die Nutzungszulage in Form der Car Allowance wird als Gegenleistung für arbeitsvertragliche Tätigkeiten erbracht. Daher besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG daher unterliegen sowohl das "Ob" als auch das "Wie" der Einführung der Mitbestimmung des Betriebsrats.[1] Zusätzlich ist zu beachten, dass bestehende gesetzliche oder tarifliche...mehr

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Car Allowance / Zusammenfassung

Begriff Bei der Car Allowance handelt es sich um eine Nutzungsentschädigung, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer gewährt. Der Arbeitnehmer stellt als Gegenleistung sein Privatfahrzeug für dienstliche Zwecke zur Verfügung. Diese Pkw-Überlassungspauschale (oder Nutzungspauschale) wird als Teil des Arbeitslohns ausgezahlt. Mit diesem Zuschuss soll der Arbeitnehmer die Kosten...mehr

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Betriebsübergang: Vorausset... / 3.2.3.1 Grundlagen

Die Feststellung, ob ein Übergang des Betriebs oder des Betriebsteils vorliegt, hat zudem Bedeutung dafür, den Anwendungsbereich des § 613a BGB von Fällen der Betriebsstilllegung abzugrenzen. Betriebsstilllegung und Betriebsübergang schließen sich gegenseitig aus. Liegen die Voraussetzungen eines Betriebsübergangs vor, wird der Betrieb nicht stillgelegt.[1] Das gilt entsprec...mehr

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Betriebsübergang: Vorausset... / 3.1.3 Betriebsteile

Bei einem Betriebsteil handelt es sich um eine Teileinheit des Betriebs, die innerhalb des betrieblichen Gesamtzwecks einen Teilzweck erfüllt, auch wenn es sich hierbei nur um eine untergeordnete Hilfsfunktion handelt.[1] Es muss sich um eine selbstständige, abtrennbare organisatorische Einheit handeln. Das Merkmal "Teilzweck" dient der Abgrenzung der organisatorischen Einhe...mehr

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Betriebsübergang: Vorausset... / 2.3.1 Grundsätze

§ 613a BGB findet Anwendung auf Arbeitsverhältnisse aller Art. Die Vorschrift betrifft somit: Arbeiter und Angestellte Leitende Angestellte[1] Auszubildende[2] Zur Fortbildung Beschäftigte Teilzeitbeschäftigte Geringfügig entlohnte Beschäftigte Befristet Beschäftigte, ggf. auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis wirksam auf den Tag vor dem Betriebsübergang befristet und ab diesem ein...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.2.1.1 Transformation oder Fortgeltung?

Betriebsvereinbarungen enthalten nach § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG zwingende Rechtsnormen. Nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB werden diese kollektivrechtlichen Rechtsnormen, die im abgebenden Betrieb galten, nach Übergang des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich Inhalt der Arbeitsverträge und wirken somit als individualrechtliche vertragliche Regelungen weiter. Die Regelungen aus der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Informationsrechte für Arbeitnehmervertretungen (Abs. 1 Satz 2 iVm. § 267 Abs. 6)

Rz. 30 [Autor/Zitation] § 267 Abs. 6, der über § 267a Abs. 1 Satz 2 auch für Kleinstkapitalgesellschaften gilt, stellt klar, dass die Erleichterungen, die sich aus den Vorschriften von § 267a für Kleinstkapitalgesellschaften ergeben, die nach anderen Gesetzen, insbes. nach § 108 Abs. 5 BetrVG (Erläuterung des JA für den Wirtschaftsausschuss unter Beteiligung des Betriebsrats)...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / J. Informationsrechte der Arbeitnehmervertretungen (Abs. 6)

Rz. 44 [Autor/Zitation] Abs. 6 stellt klar, dass die nach anderen Gesetzen, insbes. nach § 108 Abs. 5 BetrVG (Erläuterung des JA für den Wirtschaftsausschuss unter Beteiligung des Betriebsrats) bestehenden Informations- und Auskunftsrechte der Arbeitnehmervertretungen durch die Einstufung in Größenklassen und damit die Rechtsfolgen der Größenklassenzuordnung unberührt bleiben...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 132 [Autor/Zitation] Für die Ermittlung der durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer enthält Nr. 7 keine Vorgabe; der Gesetzgeber hat von einer selbständigen Ermittlungsmethode für Nr. 7 Abstand genommen (vgl. Begr. Rechtsausschuss, BT-Drucks. 10/4268, 110). Zur Ermittlung des Durchschnitts erscheint es daher geboten, auf die in § 267 Abs. 5 geregelte Methode zurückzugrei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Angabe der Arbeitnehmer getrennt nach Gruppen

Rz. 138 [Autor/Zitation] Nr. 7 schreibt vor, die Angaben über die durchschnittliche Zahl beschäftigter Personen getrennt nach Gruppen zu machen. Eine Vorgabe zur Differenzierung enthält das Gesetz nicht und gibt damit Raum zur vernünftigen kaufmännischen Beurteilung. Für die Gruppierung bieten sich in erster Linie die im Arbeitsrecht (BetrVG) herausgebildeten Unterscheidungen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] Das mit § 276 gewährte Wahlrecht trägt dem Schutzbedürfnis kleiner und mittelgroßer KapGes. Rechnung. Sofern diese nur ein Produkt oder nur wenige Produkte anbieten, kann die Angabe der Umsatzerlöse und Materialaufwendungen eine sensible Information darstellen, die Wettbewerbern, Kunden und Arbeitnehmern einen Einblick in die Produktkalkulation und Kost...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 5.3 Abschluss einer Betriebsvereinbarung gegen Mobbing

In zahlreichen Betrieben haben Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam Maßnahmen und Regelungen zum Umgang mit Mobbing am Arbeitsplatz entwickelt und in Form einer Betriebsvereinbarung verbindlich festgelegt. Solche "Anti-Mobbing-Vereinbarungen" enthalten i. d. R. eine Definition des Mobbingbegriffs, einen detaillierten Katalog von Maßnahmen und Sanktionen zur Mobbingbekämpfun...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 5.1 Betriebsverfassungsrechtliche Aufgabe im Zusammenhang mit Mobbing

Der Betriebsrat hat die Aufgabe, darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt und alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden.[1] Neben dieser Überwachungsaufgabe obliegt dem Betriebsrat nach § 75 A...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 2.3 Beschwerde- und Anzeigerecht

Der Gesetzgeber hatte den Beschäftigten, die sich vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, von Arbeitskollegen oder von Dritten am Arbeitsplatz belästigt fühlen, ursprünglich in § 3 BeschSchG das Recht eingeräumt, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren. Das Beschäftigtenschutzgesetz ist aber mit Inkrafttreten des AGG am 18.8.2006 außer Kraft getreten. Betriebli...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 5.4 Reaktionsmöglichkeiten bei Beschwerden von Mobbingbetroffenen

Der Betriebsrat hat nach § 85 Abs. 1 BetrVG die Pflicht, Beschwerden von Arbeitnehmern über Mobbing entgegenzunehmen und, falls er sie für berechtigt erachtet, beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken. Hält der Betriebsrat die Beschwerde für begründet, der Arbeitgeber jedoch nicht, so kann der Betriebsrat zur verbindlichen Klärung der Berechtigung der Beschwerde die Einigung...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 5.2 Teilnahme an Mobbingschulungen

Damit der Betriebsrat in der Lage ist, sich effektiv für Mobbingbetroffene im Betrieb einzusetzen und mit dem Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zur Lösung von Mobbingkonflikten beraten kann (z. B. den Abschluss einer Betriebsvereinbarung gegen Mobbing am Arbeitsplatz), benötigt er u. a. nähere Kenntnisse über die Entstehung und den Verlauf von Mobbing, dessen psychische, sozia...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 2.2 Arbeitsrechtliche Bewertung

Bei der arbeitsrechtlichen Bewertung von Mobbing ist danach zu unterscheiden, ob das Mobbing vom Arbeitgeber ausgeübt bzw. geduldet wird oder ausschließlich von Arbeitskollegen bzw. Vorgesetzten des Betroffenen ausgeht. Der Arbeitgeber hat aufgrund des bestehenden Arbeitsverhältnisses als arbeitsvertragliche Nebenpflicht die sog. Fürsorgepflicht, die ihn verpflichtet, auf das...mehr

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Alkoholmissbrauch im Arbeit... / 2.2 Kündigung wegen Verstoßes gegen Arbeitsschutzauflagen

Wird der Arbeitnehmer durch den Alkoholgenuss zu einer arbeitsschutzrechtlich bedenklichen "Gefahrenquelle", ist eine verhaltensbedingte Kündigung denkbar. Die Gefahr kann dabei direkt vom Arbeitnehmer ausgehen, von einer Maschine, die er bedient oder durch Abläufe bedingt sein, die vom betroffenen Arbeitnehmer beeinflusst werden. Die Gefährdungslage kann den Arbeitnehmer selbst...mehr