Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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Bildungsurlaub / 1 Einführung

Der "Bildungsurlaub" als Bildungsfreistellung von der Arbeitspflicht gegen Entgeltfortzahlung ist ein wichtiger Bestandteil im Gesamtzusammenhang der Erwachsenenbildung in der Bundesrepublik Deutschland. Ein Bundesgesetz über Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit gibt es allerdings nicht, sondern es besteht eine entsprechende Gesetzgebungskompetenz auf Länderebene. Begrifflich wi...mehr

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Annahmeverzug / 1.1 Wirksamer Arbeitsvertrag

Zunächst muss ein wirksames Arbeitsverhältnis vorliegen.[1] Wirksam ist ein Arbeitsvertrag individualrechtlich auch, wenn der Betriebsrat die Zustimmung zur Einstellung des Arbeitnehmers nach § 99 BetrVG verweigert. Der Arbeitgeber darf dann den Arbeitnehmer vorbehaltlich der §§ 100 ff. BetrVG nicht im Betrieb einsetzen und hat deshalb Annahmeverzugslohn zu zahlen. Bei Beeint...mehr

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Unternehmensrichtlinien / 5 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat bei der Einführung und Änderung von Unternehmensrichtlinien teilweise auch Beteiligungs- oder sogar Mitbestimmungsrechte, insbesondere bei sozialen Angelegenheiten gemäß § 87 BetrVG. Wird beispielsweise eine Richtlinie zu Arbeitszeitregelungen eingeführt, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Ein weiteres zentrales Mitbestimmungsrecht ergibt sich au...mehr

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Unternehmensrichtlinien / 6 Arbeitsrechtliche Folgen bei Nichtbeachtung

Verstöße gegen Unternehmensrichtlinien können arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen oder ordentliche und außerordentliche Kündigungen nach sich ziehen. Die Wahl der Maßnahme muss dabei verhältnismäßig sein und der Betriebsrat muss gemäß § 102 BetrVG angehört werden. Praxis-Beispiel Mögliches Vorgehen Ein Mitarbeiter, der gegen die IT-Sicherheitsrichtlinie verstößt, kö...mehr

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Unternehmensrichtlinien / Zusammenfassung

Begriff Unternehmensrichtlinien sind interne Regelwerke, die die Erwartungen, Regeln, Abläufe und Standards innerhalb eines Unternehmens festlegen. Sie dienen als Leitfaden für das Verhalten der Mitarbeiter und tragen dazu bei, ein geregeltes Arbeitsumfeld sowie einen einheitlichen Außenauftritt zu schaffen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Das Recht des Arbeitgebers ...mehr

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Unternehmensrichtlinien / 1 Begriff und Abgrenzung der Unternehmensrichtlinie

Richtlinien sind essenziell, um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu gewährleisten und die Unternehmenskultur zu stärken. Sie definieren nicht nur die Verhaltensstandards, sondern auch die Konsequenzen bei Nichteinhaltung. Dadurch schaffen sie Klarheit und Transparenz für alle Mitarbeiter und fördern ein kohärentes Arbeitsumfeld. Insbesondere in Bereichen wie Datenschutz,...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2.2 Einzelfälle

Rz. 7 Fragen zum beruflichen Werdegang, zu Ausbildungs- und Weiterbildungszeiten und den entsprechenden Zeugnissen sind regelmäßig uneingeschränkt zulässig.[1] Das Gleiche gilt für berufliche und fachliche Fähigkeiten und Erfahrungen des Arbeitnehmers, soweit sie für den zukünftigen Arbeitsplatz Bedeutung haben.[2] Hinweis Das Vorlegen eines gefälschten Arbeitszeugnisses im Be...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 20 In... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 20 TzBfG setzt § 7 Nr. 3 der Richtlinie 1999/70/EG[1] um.[2] Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Betriebsrat oder den Personalrat über die Anzahl befristet beschäftigter Arbeitnehmer im Betrieb und im Unternehmen oder in den entsprechenden Strukturen der öffentlichen Verwaltung sowie über den Anteil befristet beschäftigter Arbeitnehmer an der Gesamtbelegscha...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 20 In... / 2.2 Zeitpunkt der Information

Rz. 8 Über Häufigkeit und Zeitpunkt der Informationsverpflichtung und der damit verbundenen Unterrichtung der Arbeitnehmervertretung trifft § 20 TzBfG keine Aussage. In Betracht käme etwa eine vierteljährliche Information.[1] Allerdings wird man wohl auch eine in regelmäßigen Abständen stattfindende ein- oder zweimal jährlich erfolgende Unterrichtung ausreichen lassen müssen...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 20 In... / 2.1 Adressat und Form der Information

Rz. 5 Eine besondere Form für die Unterrichtung schreibt das Gesetz nicht vor.[1] Der Arbeitgeber kann deshalb die Unterrichtung schriftlich oder durch moderne Kommunikationsmedien erfüllen. Auch eine bloße mündliche Unterrichtung genügt dem Gesetz. Rz. 6 Das Gesetz schreibt die Information der Arbeitnehmervertretung vor. Deshalb ist der Adressatenkreis der Information nach §...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2.1 Grundsätzliches

Rz. 3 Um sich vor einer Einstellung Kenntnisse über die persönlichen Verhältnisse des Bewerbers zu verschaffen, kann der Arbeitgeber ihn im Rahmen des Einstellungsgesprächs mündlich befragen. Häufig muss der Bewerber auch bereits zur Vorbereitung eines Einstellungsgesprächs einen Personalfragebogen des Arbeitgebers ausfüllen. Der Personalfragebogen ist die formularmäßige Zus...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 20 In... / 2 Reichweite der Informationspflicht

Rz. 3 § 20 TzBfG verpflichtet den Arbeitgeber, der Arbeitnehmervertretung die Anzahl der befristet beschäftigten Arbeitnehmer sowie ihren Anteil an der Gesamtbelegschaft mitzuteilen. Aufgrund der Formulierung "Betrieb und Unternehmen" beschränkt sich die Informationspflicht des Arbeitgebers auf diese beiden. Da § 20 TzBfG ausdrücklich auf das Unternehmen abstellt, besteht ei...mehr

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Mitbestimmung im Arbeitssch... / 2.1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Zentrales Regelwerk der betrieblichen Mitbestimmung ist das Betriebsverfassungsgesetz. Neben den organisationsrechtlichen Bestimmungen (Größe des Betriebsrats, Wahl und Konstituierung des Betriebsrats, Gremien usw.) finden sich hier die zentralen Vorschriften, die regeln, wann und in welchem Umfang der Betriebsrat an unternehmerischen Entscheidungen mitwirken darf bzw. muss....mehr

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Mitbestimmung im Arbeitssch... / 3.2.2 Unterrichtungs- und Beratungsrechte nach § 90 BetrVG

Nach § 90 Abs. 1 BetrVG muss der Betriebsrat vom Arbeitgeber unterrichtet werden, wenn dieser plant, seine Betriebsstätten umzubauen, zu erweitern oder neu zu bauen. Selbiges gilt, wenn technische Anlagen entsprechend verändert werden, Arbeitsverfahren oder Arbeitsabläufe diesen Maßnahmen unterliegen oder Arbeitsplätze betroffen sind. Auch hat der Arbeitgeber den Betriebsrat...mehr

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Mitbestimmung im Arbeitssch... / 3.2.1 Rechte nach § 89 BetrVG

§ 89 Abs. 1 BetrVG gibt dem Betriebsrat das Recht, sich dafür einzusetzen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb durchgeführt werden. Praxis-Beispiel Arbeitsschutzausschuss Durch das BAG ist nun geklärt, dass der Betriebsrat den Arbeitgeber nicht im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung dazu zwingen kann, einen Arbeitsschutzausschuss...mehr

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Mitbestimmung im Arbeitssch... / 3.1.3 Erweiterung der Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG)

Seit dem 18.6.2021 wurde die Mitbestimmung mit der Einführung des § 87 Abs. 1 Nr. 14 erweitert: Der Betriebsrat hat, wenn es im Unternehmen sog. "mobile Arbeit" gibt (z. B. Arbeit im Homeoffice), bei Regelungen zur Frage der Durchführung dieser Arbeit ebenfalls ein Mitbestimmungsrecht. Das betrifft natürlich auch Fragen des Arbeitsschutzes, obwohl hier vordringlich § 87 Abs....mehr

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Mitbestimmung im Arbeitssch... / 3.2.3 Mitbestimmung nach § 91 BetrVG

Nach § 91 BetrVG kann der Betriebsrat Maßnahmen verlangen, wenn Arbeitnehmer durch Änderungen der Arbeitsplätze, der Arbeitsabläufe oder der Arbeitsumgebung, die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Kenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit offensichtlich widersprechen, in besonderer Weise belastet werden. Die Voraussetzungen für das Tätigwerden des Betrie...mehr

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Mitbestimmung im Arbeitssch... / 3.2 Mitbestimmung und Mitwirkung nach §§ 89 ff. BetrVG

Die Vorschriften der §§ 89 ff. BetrVG regeln die weniger weitgehenden Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrats. 3.2.1 Rechte nach § 89 BetrVG § 89 Abs. 1 BetrVG gibt dem Betriebsrat das Recht, sich dafür einzusetzen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb durchgeführt werden. Praxis-Beispiel Arbeitsschutzausschuss Durch das...mehr

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Mitbestimmung im Arbeitssch... / 3.1 Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nrn. 7, 14 BetrVG

3.1.1 Gegenstand der Mitbestimmung Der Betriebsrat hat immer dann ein Mitbestimmungsrecht, wenn eine Arbeitsschutzvorschrift im Betrieb umgesetzt wird, die durch betriebliche Regelungen ausgefüllt werden muss. Das heißt umgekehrt, dass Vorschriften, die bereits konkrete Anweisungen enthalten, zur Umsetzung im Betrieb nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats bedürfen. Praxis-B...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 84 Beschwerderecht

1 Vorbemerkung Rz. 1 Im Rahmen der Mitwirkungs- und Beschwerderechte der Arbeitnehmer regeln die §§ 84-86 BetrVG das Beschwerderecht des einzelnen Arbeitnehmers. Sie ergänzen die in den §§ 81-83 BetrVG geregelten Informations-, Anhörungs- und Erörterungsrechte. Die in §§ 84 ff. BetrVG geregelten Verfahren stellen sicher, dass die Anliegen der Arbeitnehmer im Betrieb Gehör fin...mehr

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Mitbestimmung im Arbeitssch... / 2 Rechtliche Rahmenbedingungen der Mitbestimmung

Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte finden sich in verschiedenen Gesetzen, wichtig sind Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), Sozialgesetzbuch (SGB) VII, Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Mitbestimmungsgesetz (MitbestG), Personalvertretungsgesetze (PVG) des Bundes und der Länder sowie die kirchlichen Mitarbeitervertretungsgesetze (MVG). Wichtig Mitbestimmung gemäß Betriebsverf...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Form, Frist, zuständige Stelle

Rz. 18 Die Beschwerde unterliegt keinen Form- und Fristerfordernissen, d. h. sie kann jederzeit mündlich oder schriftlich erhoben werden.[1] Der Arbeitnehmer muss in der Beschwerde auch keine Abhilfemöglichkeit benennen.[2] Form- oder Fristbestimmungen können aber in einer Regelung nach § 86 BetrVG getroffen werden. Rz. 19 Beschwerdeadressat sind die "zuständigen Stellen des ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds (§ 84 Abs. 1 Satz 2)

Rz. 28 Nach § 84 Abs. 1 Satz 2 BetrVG kann der Arbeitnehmer den Betriebsrat zum Zwecke der Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen. Dies begründet gegenüber dem Arbeitgeber einen im Urteilsverfahren[1] durchsetzbaren Anspruch auf Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds im individuellen Beschwerdeverfahren. Dabei obliegt die Auswahl des Mitglieds nicht dem Betriebsrat, so...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Im Rahmen der Mitwirkungs- und Beschwerderechte der Arbeitnehmer regeln die §§ 84-86 BetrVG das Beschwerderecht des einzelnen Arbeitnehmers. Sie ergänzen die in den §§ 81-83 BetrVG geregelten Informations-, Anhörungs- und Erörterungsrechte. Die in §§ 84 ff. BetrVG geregelten Verfahren stellen sicher, dass die Anliegen der Arbeitnehmer im Betrieb Gehör finden. Dabei reg...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Wirkung der Beschwerde

Rz. 21 Beim Beschwerdeverfahren handelt es sich nicht um ein außergerichtliches Vorverfahren. Der Arbeitnehmer kann unmittelbar Klage beim Arbeitsgericht erheben, ohne zuvor gezwungen zu sein, sich zunächst bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren oder den Betriebsrat einzuschalten.[1] Rz. 22 Die Beschwerde über Anordnungen des Arbeitgebers hat keine aufschieben...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Begründetheit der Beschwerde (§ 84 Abs. 2)

Rz. 25 Nach § 84 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über die Behandlung der Beschwerde zu bescheiden. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer innerhalb angemessener Frist mitteilen, ob er die Beschwerde für gerechtfertigt hält. Dem Arbeitnehmer steht ein einklagbarer Rechtsanspruch auf eine Entscheidung der Beschwerde zu. Das Gesetz schreibt keine bestimmte For...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Benachteiligungsverbot (§ 84 Abs. 3)

Rz. 30 Gemäß § 84 Abs. 3 BetrVG dürfen dem Arbeitnehmer wegen der Erhebung der Beschwerde keine Nachteile entstehen (vgl. auch § 16 Abs. 1 AGG). Die Vorschrift richtet sich in erster Linie an den Arbeitgeber, geht aber über das allgemeine Maßregelungsverbot des § 612a BGB hinaus, da es auch die Zufügung von Nachteilen durch andere Personen verbietet.[1] § 84 Abs. 3 BetrVG is...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Zulässigkeit der Beschwerde (§ 84 Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 Nach § 84 Abs. 1 Satz 1 BetrVG kann sich der Arbeitnehmer bei den zuständigen Stellen des Betriebs beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von anderen Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt, ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt. 2.1 Beschwerdegegenstand Rz. 9 Nach dem weit gefassten Gesetzeswortlaut liegt ein tauglicher Beschwerdegegen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Beschwerdebefugnis

Rz. 16 Nach dem Gesetzeswortlaut ist erforderlich, dass der Arbeitnehmer eine eigene Beeinträchtigung rügt. Er muss sich selbst betroffen fühlen, Beschwerdegegenstand ist eine individuelle Benachteiligung, ungerechte Behandlung oder sonstige Beeinträchtigung. Eine Popularbeschwerde, mit der ein Arbeitnehmer sich zum Fürsprecher anderer Belegschaftsmitglieder macht, wird von ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Streitigkeiten

Rz. 34 Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Entgegennahme und Bescheidung der Beschwerde, über die sich aus einer Anerkennung der Beschwerde durch den Arbeitgeber ergebenden Rechtsansprüche, über Verstöße gegen das Benachteiligungsverbot oder Meinungsverschiedenheiten über die Hinzuziehung eines Betriebsratsmitgliedes sind im arbeitsgerichtlichen Urt...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Beschwerdegegenstand

Rz. 9 Nach dem weit gefassten Gesetzeswortlaut liegt ein tauglicher Beschwerdegegenstand bereits dann vor, wenn sich der Arbeitnehmer beeinträchtigt fühlt. Ausreichend ist daher schon das subjektive Empfinden des Arbeitnehmers.[1] Dagegen ist eine objektive materielle Berechtigung der Beschwerde nicht erforderlich. Der Arbeitnehmer muss in seiner Beschwerde aber deutlich mac...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mitbestimmung im Arbeitsschutz / Zusammenfassung

Begriff Spricht man von Mitbestimmung des Betriebsrats, so ist damit regelmäßig die "echte" Mitbestimmung gemeint, die bedeutet, dass eine Entscheidung des Arbeitgebers nur mit Zustimmung des Betriebsrats wirksam ist. Im Gegensatz dazu bleibt der Arbeitgeber bei den sonstigen Beteiligungsrechten des Betriebsrats letztlich in seiner Entscheidung frei. Im Hinblick auf den Arbe...mehr

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Mitbestimmung im Arbeitssch... / Zusammenfassung

Überblick Arbeitsschutz ist ein zentrales Thema der aktiven Kooperation zwischen dem Arbeitgeber, seinen Beauftragten und dem Betriebsrat. Das Instrumentarium der rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich in einer Vielzahl verschiedener Gesetze finden, sollte bekannt sein und aktiv verwendet werden. Der Betriebsrat ist nicht nur Partner bei Maßnahmen im Gesundheitsschutz, sond...mehr

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Mitbestimmung im Arbeitssch... / 3.1.1 Gegenstand der Mitbestimmung

Der Betriebsrat hat immer dann ein Mitbestimmungsrecht, wenn eine Arbeitsschutzvorschrift im Betrieb umgesetzt wird, die durch betriebliche Regelungen ausgefüllt werden muss. Das heißt umgekehrt, dass Vorschriften, die bereits konkrete Anweisungen enthalten, zur Umsetzung im Betrieb nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats bedürfen. Praxis-Beispiel Mitbestimmung Nach § 26 DGUV...mehr

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Mitbestimmung im Arbeitssch... / 3.4.1 Rahmenbedingungen der Betriebsvereinbarung

Eine Betriebsvereinbarung muss schriftlich niedergelegt (§ 77 Abs. 2 Satz 1 BetrVG) und grundsätzlich von Arbeitgeber und Betriebsrat unterzeichnet sein (§ 77 Abs 2 Satz 2 BetrVG; Ausnahme bei Betriebsvereinbarungen, die auf einem Spruch der Einigungsstelle beruhen). Sie erfordert nicht, dass diese gemeinsam formuliert oder gemeinsam ausgearbeitet worden ist. Es reicht z. B....mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mitbestimmung im Arbeitsschutz / 1.1 Betriebsverfassung

Rechtsgrundlage in der Betriebsverfassung ist § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG. Die Vorschrift besagt, dass der Betriebsrat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, mitzubestimmen hat "bei Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsv...mehr

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Mitbestimmung im Arbeitssch... / 3.4 Betriebsvereinbarungen im Arbeitsschutz

Betriebsvereinbarungen nach § 77 BetrVG sind neben formellen Gesetzen, Verordnungen und Tarifverträgen weitere zentrale Normen der Regulierung von Arbeitsbedingungen im Betrieb, die für alle Arbeitnehmer gelten. Sie können weite Bereiche des Arbeitslebens regeln. Gleichzeitig ist die Betriebsvereinbarung die wichtigste Form der Ausübung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsra...mehr

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Mitbestimmung im Arbeitssch... / 3.1.2 Maßnahmen

Der zentrale Bereich der Mitbestimmung umfasst alle Maßnahmen, die sich aus Normen des Arbeitsschutzes ergeben (ArbSchG, GefStoffV, ArbStättV usw.) und die im Betrieb umgesetzt werden müssen. Gefährdungsanalysen, die Vereinbarung entsprechender Maßnahmen zur Verhinderung der Gefährdungslage und deren jeweilige Dokumentation sind ebenfalls Gegenstand der Mitbestimmung. Grundsä...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mitbestimmung im Arbeitsschutz / 6 Sonderfall: Mitbestimmung beim Arbeitsschutz des öffentlichen Dienstes

Abweichend von den Regeln und Abläufen zur Mitbestimmung in der Privatwirtschaft stellt sich, bei ansonsten absolut identischen Arbeitsschutzvorschriften, die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst dar. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat das Einsetzen der Mitbestimmung auf den Punkt fixiert, ab dem aus der – insoweit noch mitbestimmungsfreien – Gefährdungsanalyse Maßnah...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mitbestimmung im Arbeitsschutz / 4 Mitbestimmung bei Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung

Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG weitgehende Mitbestimmungsrechte im Arbeitsschutz. Diese sind umso umfassender, je ausfüllungsbedürftiger eine Vorschrift ist, oder anders gesagt: Je allgemeiner etwas formuliert ist, umso mehr nimmt die Bedeutung für die betriebliche Mitbestimmung zu. Damit liegt auf der Hand, dass die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der ...mehr

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Mitbestimmung im Arbeitssch... / 3.6.2 Arbeitsschutzausschuss

In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten muss der Arbeitgeber nach § 11 ASiG einen Arbeitsschutzausschuss einberufen, dem auch zwei Mitglieder des Betriebsrats angehören müssen. Dieser Ausschuss soll ermöglichen, dass gemeinsam mit dem Arbeitgeber und den Fachkräften Probleme des Arbeitsschutzes diskutiert und gelöst werden. Er soll vierteljährlich tagen. Unabhängig davon, ...mehr

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Mitbestimmung im Arbeitssch... / 3.5.2 Mitbestimmung und Mitwirkung bei der Bestellung des Sicherheitsbeauftragten

In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten muss der Unternehmer nach § 22 SGB VII Sicherheitsbeauftragte bestellen. Diese sollen den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten unterstützen, sich vom Vorhandensein der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen überzeugen und auf U...mehr

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Mitwirkung und Mitbestimmun... / 2.1 Grundsätzliches: Mitwirkung und Mitbestimmung im Arbeitsschutz

Grundsätzlich sollen Arbeitgeber und Betriebsrat vertrauensvoll zusammenarbeiten (§ 2 Abs. 1 BetrVG). Die gesetzlich erzwungene Beteiligung des Betriebsrats an unternehmerischen Entscheidungen ist im Rahmen der Mitwirkung und der Mitbestimmung möglich. Die Mitwirkung ist dabei das schwächer ausgestaltete Recht: Der Betriebsrat ist hier lediglich zu informieren oder anzuhören....mehr

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Mitwirkung und Mitbestimmun... / 2.2.2 Neue Rechtslage

Mit der Konkretisierung der Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in § 20 Abs. 1 DGUV-V 1 wird nicht mehr zur Mitbestimmung gesagt, als bislang im Gesetz steht. Jedoch ist hier auf die Rechtsprechung des BAG zurückzugreifen: In seiner oben bereits angesprochenen Entscheidung vom 18.3.2014 (1 ABR 73/12) führt das BAG aus: Die aus § 3 Abs. 2 ArbSchG folgende...mehr

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Mitwirkung und Mitbestimmun... / 2.2.3 Umsetzung der Mitbestimmung – Mustertext einer Betriebsvereinbarung

Es empfiehlt sich auf alle Fälle der Abschluss einer Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat nach § 77 BetrVG im Rahmen der der Mitbestimmung unterliegenden Aspekte. Auch und gerade um der Situation gerecht zu werden, dass verschieden "starke" Mitgestaltungsrechte des Betriebsrats in diesem Zusammenhang wirken können.[1] Hier ein Mustertext einer solchen Betriebsvereinbarun...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.7 Vorzeitiges Vorlageverlangen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 39 Hinweis Wie oben ausgeführt, gelten die § 5 Abs. 1 Satz 2 bis 5 EFZG nur noch für Personen- und Fallgruppen. Damit können gesetzlich versicherte Arbeitnehmer nicht mehr verpflichtet werden, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am ersten Tag vorzulegen (sog. Vorlagepflicht). Gesetzlich Versicherten kann aber weiterhin aufgegeben werden, die Arbeitsunfähigkeit bereits a...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.1.3 Form der Mitteilung

Rz. 18 Eine bestimmte Form der Anzeige sieht das Gesetz nicht vor. Sie kann deshalb mündlich – insbesondere telefonisch – per Telefax, Kurznachrichtendienste (z. B. SMS oder WhatsApp) oder E-Mail erfolgen. Auch die schriftliche Benachrichtigung, die mit der Post versandt wird, ist grundsätzlich möglich. Sie wird jedoch in der Regel mit dem Erfordernis der Unverzüglichkeit ni...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.2 Zeitpunkt der Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 24 Nach der Regelung in § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG braucht der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung nur dann vorzulegen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Tage andauert, und zwar am darauf folgenden Arbeitstag. Für eine Arbeitsunfähigkeit bis zu 3 Kalendertagen sieht das Gesetz also keine Nachweispflicht vor.[1] Es liegt hier am Arbeitgeber, von der Befugnis des ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die zum Abschluss des Arbeitsvertrags abgegebene Willenserklärung jeder Partei kann unter den Voraussetzungen der §§ 119 ff. BGB angefochten werden. Die Anfechtung wird insbesondere nicht durch die Kündigungsregeln verdrängt.[1] Das Anfechtungsrecht wird auch nicht durch eine vorherige Kündigung "verbraucht".[2] Kündigungsverbote sind für die Wirksamkeit einer Anfechtun...mehr

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Betriebsordnung / 1 Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Der Arbeitgeber ist in einem Betrieb mit Betriebsrat nicht befugt, einseitig eine Betriebsordnung zu erlassen, in der er Regeln über "Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb" oder andere mitbestimmungspflichtige Regelungen aufstellt. Diese Fragen unterliegen vielmehr dem Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Die ...mehr