Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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Hybrides Arbeiten / 8.1 Open Space

Feste Arbeitsplätze und Einzelbüroräume weichen dynamischen und offenen Raumkonzepten mit einer offenen Raumstruktur mit flexiblen Arbeitsbereichen und offenen Bürowelten, sogenannten Open Space Offices.[1] Auch hier gibt es oftmals die Kombination mit Desk Sharing, es ist allerdings nicht zwingend. Der Charme liegt bei Open Space Offices in der Vielfalt der unterschiedliche...mehr

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Hybrides Arbeiten / 3 Mitbestimmungsrechte Betriebsrat

Mit der Einführung des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes zum 18.6.2021 ist ein Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung von mobiler Arbeit in § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG eingeführt worden. Dieser Regelung nach ist die komplette Ausgestaltung der mobilen Arbeit, die mittels Informations- und Kommunikationstechnik erbracht wird, mitbestimmungspflichtig. Sie umfasst Ort, Zeit, ...mehr

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Hybrides Arbeiten / 8.2 Desk-Sharing

Desk-Sharing mit Dockingstationen für den Laptop ermöglichen ein flexibles Arbeiten im gesamten Unternehmen. Es wird häufig auch in agilen Arbeitswelten/Open Space Offices gelebt. Unter Desk-Sharing wird ein Bürokonzept verstanden, bei dem sich mehrere Beschäftigte innerhalb einer Organisationseinheit des Arbeitgebers eine festgelegte Anzahl von Arbeitsplätzen teilen.[1] Oft...mehr

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Hybrides Arbeiten / 4.2 Beteiliungsrechte des Betriebsrat bei einer Betriebsvereinbarung zum mobilen Arbeiten

Die Entscheidung "ob" mobiles Arbeiten eingeführt wird, obliegt allein dem Arbeitgeber und ist mitbestimmungsfrei. In der Kommentarliteratur wird angenommen, dass dies ebenso für die Entscheidung zur vollständigen Beendigung von mobiler Arbeit gilt.[1] "Bei vollständiger Beendigung mobiler Arbeit endet die Verpflichtung mit Ablauf der Kündigungsfrist ohne Nachwirkung gem. § 7...mehr

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Hybrides Arbeiten / 8.3 Co-Working

Co-Working-Spaces sind zumeist von externen Anbietern an Freiberufler, einzelne Gewerbetreibende und Mitarbeiter verschiedener Unternehmen vermietete sofort benutzbare Büroräume. Sie ermöglichen einen Arbeitsplatz auf Zeit. Dabei ist eine stundenweise Mietdauer genauso möglich wie über Monate oder auch Jahre. In Co-Working-Büros steht den Nutzern eine komplett eingerichtete ...mehr

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Hybrides Arbeiten / Zusammenfassung

Begriff Hybrides Arbeiten bezeichnet eine Zusammenarbeit von Mitarbeitenden, die von verschiedenen Orten und/oder zu unterschiedlichen Zeiten erfolgt. Bei hybrider Arbeit arbeiten die Mitarbeitenden zusammen, unabhängig davon, ob sie ortsunabhängig an einem mobilen Arbeitsort oder präsent im Unternehmen tätig sind. Mitarbeitende, die mobil arbeiten, können zudem auch zu ande...mehr

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Hybrides Arbeiten / 4.3 Vorleben und Einfordern

Die meisten Unternehmen setzen auf sanftere Maßnahmen, um die Büropräsenz zu fördern. Entscheidend ist dabei die richtige Balance: Zu wenig Initiative zeigt keine Wirkung, während ein zu aggressives Vorgehen Widerstand hervorrufen kann. Mögliche Ansätze, die Unternehmen hierbei nutzen, sind: Führungskräfte und Unternehmenskultur: Eine starke Präsenz der Führungskräfte oder au...mehr

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Hybrides Arbeiten / 1.1 Ortsunabhängiges mobiles Arbeiten

Damit hybrides Arbeiten gelebt werden kann, muss ein ortsunabhängiges, mobiles Arbeiten möglich sein. Mobiles Arbeiten ist nach der Gesetzesbegründung[1] wie folgt definiert: Zitat Ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin arbeitet mobil, wenn er oder sie die geschuldete Arbeitsleistung unter Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnik außerhalb der Betriebsstätte v...mehr

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KI: Beteiligung des Betrieb... / 3.3 Besonderheit bei Hochrisiko-KI-Systemen

Nach Art. 26 Abs. 7 der KI-VO müssen Betreiber, die Arbeitgeber sind, vor der Inbetriebnahme oder Verwendung eines Hochrisiko-KI-Systems am Arbeitsplatz die Arbeitnehmervertreter und die betroffenen Arbeitnehmer darüber informieren, dass sie der Verwendung eines Hochrisiko-KI-Systems unterliegen werden. Die Pflicht umfasst nicht nur die Information des Betriebsrats, die ohneh...mehr

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KI: Beteiligung des Betrieb... / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag beleuchtet die relevanten Mitbestimmungsrechte beim Einsatz von KI-Systemen im Personalwesen und gibt praktische Hinweise für den Umgang mit den entsprechenden Herausforderungen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetze: §§ 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 80 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BetrVG, § 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, § 87 Abs. 1 N...mehr

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KI: Beteiligung des Betrieb... / 2 Übersicht über alle relevanten Beteiligungsrechte

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KI: Beteiligung des Betrieb... / 4.1 Recruiting und Einstellung

In der Anbahnungsphase zum Arbeitsverhältnis sind vor allem folgende Mitbestimmungsrechte relevant: Personalfragebögen: Zweck der Mitbestimmung des Betriebsrats bei § 94 Abs. 1 BetrVG ist der Schutz der Arbeitnehmerrechte durch die Begrenzung des Fragerechts des Arbeitgebers auf berechtigte Interessen. Der Betriebsrat hat ein Zustimmungsrecht bezüglich des Inhalts jeder Frage...mehr

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Hitze am Arbeitsplatz: Was ... / 5.2 Information und Aufklärung

Rechtzeitig vor Beginn von Hitzeperioden oder konkreten Hitzewarnungen etwa des meteorologischen Dienstes kann eine Aufklärungs- und Informationskampagne gestartet werden. Plakate, Infomails, Angebote des werksärztlichen Dienstes (z. B. Hautkrebsscreening, Kreislaufprävention) oder betriebliche Angebote wie Lüfter, Getränke (Aufstellen von Wasserspendern) oder Schutzausrüstu...mehr

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KI: Beteiligung des Betrieb... / 4.2 Ordnungsverhalten

Die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre Interessen in Bezug auf die betriebliche Ordnung und das Verhalten im Betrieb einzubringen und somit sicherzustellen, dass ihre Belange bei der Ausübung des Direktionsrechts des Arbeitgebers berücksichtigt werden. Der Schutzzweck liegt darin, das Direktionsrecht des Arbeitgebers einzuschränken ...mehr

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KI: Beteiligung des Betrieb... / 3.1 Einsatz von KI und Sachverständige

Muss der Betriebsrat die Einführung oder Anwendung von KI-Systemen beurteilen, unterstellt das BetrVG[1] pauschal, dass die Hinzuziehung eines Sachverständigen erforderlich ist. Dies bedeutet aber nicht, dass der Betriebsrat einfach einen Sachverständigen beauftragen darf. Hierzu bedarf es einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber (zur Person, zum Beratungsumfang und der Vergüt...mehr

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KI: Beteiligung des Betrieb... / 5 Einführung von KI- und IT-Systemen ohne Mitbestimmung des Betriebsrats

Nicht mitbestimmungspflichtig werden in aller Regel aber KI-Systeme und allgemein IT-Systeme sein, wenn sie das Verhalten von Arbeitnehmern gar nicht erst individualisierbar erfassen, etwa bei der Analyse ausreichend großer (anonymisierter) Leistungsdaten zur Messung der Leistung einer (ausreichend großen) Abteilung oder der Arbeitnehmerleistung im Unternehmen als Ganzes; das ...mehr

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KI: Beteiligung des Betrieb... / 1.2 KI-Begriff

Ein allgemeingültiger KI-Begriff für die Rechtsanwendung besteht derzeit nicht. Allgemeines Verständnis: Als grobe Faustregel kann man immer dann von "künstlicher Intelligenz" sprechen, wenn ein Computersystem nicht nach fixen Regeln für sämtliche Anwendungsfälle vorprogrammiert ist und völlig vorhersehbar agiert, sondern die Regeln für die Lösung eines Problems autonom durch...mehr

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KI: Beteiligung des Betrieb... / 4.5 Sonstige relevante Mitbestimmungsrechte

Bei KI-Systemen, die Arbeitsaufträge verteilen, Kapazitäten steuern oder denjenigen Mitarbeitern Aufträge zuweisen, die für die Erledigung am besten qualifiziert sind, kommen Mitbestimmungsrechte aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 (Arbeitszeit) und Nr. 3 (Mehrarbeit) BetrVG in Betracht. Konkret wäre dies beispielsweise die vollautomatisierte KI-gestützte Dienstplanerstellung, die etwa au...mehr

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KI: Beteiligung des Betrieb... / 4.3 Überwachungseinrichtungen

Der Schutzzweck des Mitbestimmungsrechts des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ist, die Persönlichkeitssphäre betroffener Arbeitnehmer zu schützen. Unzulässige Beeinträchtigungen sollen bereits im Vorfeld verhindert, bzw. sofern sie zulässig sind, möglichst reduziert werden. In anderen Worten: § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG dient nicht dazu, die Einführung von Überwachungseinrichtungen zu ...mehr

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Mitarbeiterüberwachung / 2 Grenzen der Überwachung

Verfassungsrechtlich kann jede Art von Mitarbeiterüberwachung gegen das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG in Gestalt des Rechts am eigenen Bild und der informationellen Selbstbestimmung verstoßen. Eingriffe in dieses Recht müssen durch schutzwürdige Belange des Arbeitgebers oder anderer Grundrechtsträger gerechtfertigt sein...mehr

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KI: Beteiligung des Betrieb... / 1.1 Hinweise zur Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat bei KI-Themen

Vorweggenommen: Bei einer zukunftsweisenden Schlüsseltechnologie wie der KI ist ein konfrontativer Ansatz bei der Mitbestimmung in der Regel nicht zielführend. Unternehmen sind gerade bei diesen Themen – mehr denn je – auf die Kooperation mit ihren Betriebsräten angewiesen, um Projekte schnell umzusetzen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern. Vielfach dürfte es sich daher w...mehr

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Mitarbeiterüberwachung / Zusammenfassung

Begriff Die Überwachung von Mitarbeitern durch den Arbeitgeber ist in vielen Bereichen (z. B. bei der Leistungserbringung und -kontrolle) notwendig; die technischen Möglichkeiten zu immer umfassenderer Überwachung wachsen mit der zunehmenden Digitalisierung rasant. Ein Interesse des Arbeitgebers an der Überwachung seiner Mitarbeiter ist anerkannt – es wird begrenzt durch das...mehr

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KI: Beteiligung des Betrieb... / 3.2 Planung von Arbeitsverfahren und Einsatz von KI

Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Planung von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen "einschließlich des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz" rechtzeitig unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten.[1] Er hat die geplanten Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Arbeitnehmer (z. B. Art ihrer Arbeit und sich daraus ergebende Anforderungen an die Arb...mehr

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KI: Beteiligung des Betrieb... / 4.4 Gesundheitsschutz

Der Zweck der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ist die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer.[1] Die Mitbestimmung soll im Interesse der betroffenen Arbeitnehmer eine möglichst effiziente Umsetzung des gesetzlichen Arbeitsschutzes im Betrieb erreichen. Sie umfasst sämtliche Maßnahmen, die dazu dienen, ...mehr

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Hitze am Arbeitsplatz: Was ... / 2.2 Arbeitswissenschaftliche Fakten und Reaktionspflicht (26, 30 und 35 Grad Celsius)

Der Arbeitgeber hat nach § 3a der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Zu den Arbeitsstätten gehören die Arbeitsräume. Das sind die Räume, in de...mehr

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KI: Beteiligung des Betrieb... / 1 Einführung

Die rasanten Entwicklungen im Bereich künstliche Intelligenz (KI) und der Druck der Wettbewerber machen es oft wichtiger denn je, neue IT-Systeme zügig einzuführen. Als Faustregel ist davon auszugehen, dass der Betriebsrat bei den meisten Formen des personalbezogenen KI-Einsatzes im Unternehmen zu beteiligen ist. Gemeint ist nicht nur die rechtzeitige und umfassende Informat...mehr

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Hitze am Arbeitsplatz: Was ... / 4.2 Belastungsreduzierung

Wenn sich die Belastungen weder organisatorisch noch baulich oder durch andere Maßnahmen vermeiden lassen, dann müssen sie in einem zweiten Schritt reduziert werden. Hier gibt es einen umfangreichen Katalog, der in der Praxis je nach Betriebsstätte und konkreter Ausprägung mehr oder weniger umgesetzt werden kann. Der Katalog der in der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3 genannte...mehr

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Dienstwagen: Arbeitsrechtli... / 14 Dienstwagen und Betriebsrat

Unproblematisch sind die Fälle, wenn einem Mitglied des Betriebsrats ein Dienstwagen ohne das Recht zur Privatnutzung zur Verfügung gestellt wird. Wird dem Betriebsratsmitglied jedoch auch die private Nutzung des Dienstwagens gestattet, ist dies wegen Verstoß gegen das Begünstigungsverbot[1] unzulässig.[2] Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Arbeitnehmer bereits den Dienstw...mehr

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Dienstwagen: Arbeitsrechtli... / Zusammenfassung

Überblick Viele Unternehmen stellen ihren Mitarbeitern Dienstwagen zur Verfügung. Dabei ist zu unterscheiden, ob der Dienstwagen nur für den dienstlichen Gebrauch verwendet werden darf oder ob auch die private Nutzung durch den Arbeitnehmer gestattet wird. Wird die private Nutzung zum Beispiel im Rahmen einer Dienstwagenvereinbarung ausdrücklich gestattet, sind arbeitsrechtl...mehr

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Urlaub: Erteilung / Zusammenfassung

Überblick Der Urlaub ist wesentliches Element des Arbeitsverhältnisses. In diesem Beitrag sind die Regelungen zur Erteilung des gesetzlichen Urlaubs erläutert. Das Bundesurlaubsgesetz räumt dem Arbeitnehmer zwar gegenüber seinem Arbeitgeber einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeitspflicht ein. Es enthält aber keine näheren Regelungen darüber, auf welche Weise der Arbeit...mehr

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Urlaub: Erteilung / 9 Streitigkeiten

Ordentliches Klageverfahren Lehnt der Arbeitgeber die Erteilung des beantragten Urlaubs ohne zureichende Gründe ab, steht dem Arbeitnehmer kein Recht zur Selbstbeurteilung zu (s. o.). Der Arbeitnehmer muss vielmehr seinen Urlaubsanspruch gerichtlich geltend machen. Es steht ihm hierbei zunächst die Leistungsklage im ordentlichen Klageverfahren zur Verfügung. Der Zulässigkeit ...mehr

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Urlaub: Erteilung / 2.2.1 Dringende betriebliche Gründe

Ausnahmsweise kann der Arbeitgeber den Urlaubswunsch des Arbeitnehmers unter Berufung auf entgegenstehende dringende betriebliche Belange ablehnen beziehungsweise eine sogenannte Urlaubssperre verhängen. Hinweis Urlaubssperre Eine Urlaubssperre ist das Verbot für einen einzelnen Arbeitnehmer, eine Abteilung oder die gesamte Belegschaft, in einem bestimmten Zeitraum Urlaub zu n...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 22 [Autor/Zitation] Nach Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Halbs. 1 hat der Abschlussprüfer über Art und Umfang sowie das Ergebnis der Prüfung schriftlich und mit der gebotenen Klarheit zu berichten. Diese Grundnorm wird durch die in Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 2 bis 4a aufgeführten Berichtspflichten konkretisiert. Über die in diesen Vorschriften aufgeführten Berichtspflichten hi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Kreis der Empfänger

Rz. 203 [Autor/Zitation] Der Kreis der Empfänger des Prüfungsberichts ist wie folgt beschränkt (Besonderheiten bestehen insbes. nach § 53 HGrG bei Beteiligungen der öffentlichen Hand sowie bei Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen): AG: AR (§ 321 HGB iVm. § 111 AktG), Vorstand. KGaA: AR (§ 321 HGB iVm. § 111 AktG), persönlich haftende Gesellschafter. GmbH: Geschäftsführer, Ges...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bestimmung des Arbeitnehmers

Rz. 38 [Autor/Zitation] Der Arbeitnehmerbegriff ist im PublG nicht definiert. Es ist daher vom allgemeinen arbeitsrechtlichen Begriff des Arbeitnehmers auszugehen. Danach ist Arbeitnehmer, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (vgl. Fitting/Trebinger ua.32, § 5 ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Weitergehende Berichterstattung

Rz. 14 [Autor/Zitation] Die nach § 327 eingeschränkte Offenlegungspflicht lässt die gesellschaftsinterne Berichterstattung unberührt, so dass die entsprechenden (Informations-)Rechte der Gesellschafter nach § 175 Abs. 2 AktG, § 42a Abs. 1 GmbHG gleichwohl zu erfüllen sind (Beschlussempfehlung und Bericht des RA zum BiRiLiG, BT-Drucks. 10/4268, 121; Böcking/Gros/Rabenhorst in ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Weitergehende Berichterstattungspflichten

Rz. 18 [Autor/Zitation] Die nach Abs. 1 eingeschränkte Offenlegungspflicht lässt die gesellschaftsinterne Berichterstattung unberührt, so dass die entsprechenden (Informations-)Rechte der Gesellschafter nach § 175 Abs. 2 AktG, § 42a Abs. 1 GmbHG gleichwohl zu erfüllen sind (Fehrenbacher in MünchKomm. HGB5, § 326 Rz. 5; Grottel in Beck BilKomm.14, § 326 HGB Rz. 4; Kersting in ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Verschulden von Gehilfen und gesetzlichen Vertretern und Haftungsstaffelung

Rz. 125 [Autor/Zitation] Nach § 323 Abs. 2 Satz 5 gelten die Haftungshöchstgrenzen auch dann, wenn an der Prüfung mehrere Personen beteiligt gewesen sind oder mehrere zum Ersatz verpflichtende Handlungen begangen worden sind, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob andere Beteiligte vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Sinn und Zweck dieser Bestimmung ist, dass sich d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zeitliche Erfassung

Rn. 75 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die (negative) BV-Eigenschaft setzt zunächst eine am Bilanzstichtag rechtlich wirksam entstandene (§ 246 Abs 1 S 3 HGB) u/o wirtschaftlich verursachte Verpflichtung des betreffenden Bilanzierungssubjekts voraus. Eine Verpflichtung ist rechtlich entstanden, wenn die die Leistungspflicht auslösenden Tatbestandsmerkmale sämtlich erfüllt sind, w...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pfändung: Ermittlung und Be... / 6.2 Pfändungsschutz für einmalige Dienstleistungsbezüge

Für einmaliges Einkommen aus persönlich geleisteten Diensten oder Arbeiten wird Pfändungsschutz nur auf Antrag gewährt.[1] Besteht gegenüber dem Arbeitgeber ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Vergütung für eine einmalige oder vereinzelte Dienstleistung, dann ist die Forderung auf die einmalige Arbeitsvergütung sonach zunächst in voller Höhe pfändbar und mit dem Arbeitseinkom...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (4) Ausschluss des Ausschussvorsitzenden von der Geschäftsführung (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 186 [Autor/Zitation] Die Unabhängigkeit des Ausschussvorsitzenden wird von § 324 – teils explizit und teils implizit – an zwei Stellen angesprochen. Entsprechend Art. 39 Abs. 1 UAbs. 4 APrRL 2006/43/EG idF der APrÄRL 2014/56/EU bestimmt Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 zum einen ausdrücklich, dass der Vorsitzende unabhängig sein muss. Zum anderen legt Abs. 2 Satz 3 fest, dass der V...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Tatbestandsvoraussetzungen (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 10 S 1 EStG)

Rn. 2016 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Für Zuwendungen nach dem 31.12.1998 gelten die neuen Tatbestandsvoraussetzungen, wonach nicht mehr die strafrechtliche Verurteilung, sondern die Erfüllung des objektiven Straftatbestandes ausreicht. Damit kommt das neue Recht auch zur Anwendung, wenn die Leistung des Empfängers bereits vorher erbracht wurde. Bilanzierende dürfen keine Rück...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Urlaub: Neue Urlaubsmodelle / 1.1 Allgemeine rechtliche Rahmenbedingungen

Auch beim Modell Vertrauensurlaub haben Arbeitgeber allerdings grundlegende rechtliche Rahmenbedingungen des BUrlG zu beachten: Am gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub nach dem BUrlG ist nicht zu rütteln. Es muss sichergestellt werden, dass Mitarbeiter zumindest den gesetzlichen Mindesturlaub tatsächlich nehmen. Die Beschäftigten können darauf auch nicht verzichten. Mita...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Urlaub: Neue Urlaubsmodelle / 3.3 Mitbestimmung des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht im Hinblick auf die Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans. Dazu zählen etwa die Richtlinien, nach denen dem einzelnen Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im Einzelfall Urlaub zu gewähren ist. Ebenso ist das Verfahren zur Festlegung des Urlaubs mitbestimmungspflichtig. Die Organisation...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zuweisung einer anderen Bes... / 10.2 Mitbestimmung des Betriebsrats

Ausgangspunkt für die Frage der Mitbestimmung des Betriebsrats ist § 99 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Das BetrVG kennt als mitbestimmungspflichtige Maßnahme die Versetzung, die sich jedoch von der Versetzung i. S. d. § 4 TVöD grundlegend unterscheidet. Nach dem in § 95 Abs. 3 BetrVG geregelten weiten Versetzungsbegriff ist di...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vertragsstrafe / 5 Betriebsverfassungsrecht

Das Betriebsverfassungsgesetz stellt die Durchsetzung und Herstellung der betriebsverfassungsrechtlichen Ordnung in das pflichtgemäße Ermessen des Betriebsrats. Der Betriebsrat hat hier aber keine unbeschränkten Möglichkeiten, dies beispielsweise durch die Vereinbarung einer Vertragsstrafe abzusichern. Eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, wonach der Arbeit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zuweisung einer anderen Bes... / 10.3 Sonderproblem: Versetzung von Personalrats-/Betriebratsmitgliedern

Personalratsmitglieder Bei Personalratsmitgliedern besteht durch § 55 Abs. 2 BPersVG eine erhebliche Einschränkung der Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes: Mitglieder des Personalrats dürfen gegen ihren Willen nur versetzt, abgeordnet oder unter Wechsel des Dienstorts umgesetzt werden, wenn dies auch unter Berücksichtigung der Mitgliedschaft im Personalrat aus wichtigen di...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zuweisung einer anderen Bes... / 2 Begriffsdefinitionen

In § 4 TVöD haben die Tarifvertragsparteien die Maßnahmen einzeln definiert. Die Begriffsdefinition der Versetzung und der Abordnung wurde wortidentisch aus dem BAT übernommen (§ 12 BAT). Daher kann die hierzu ergangene Rechtsprechung herangezogen werden. Die Zuweisung hat im Vergleich zur Definition im BAT (§ 12 Abs. 2 BAT) eine Erweiterung erfahren (siehe unten). Die Person...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / Zusammenfassung

Überblick Aufgrund des technischen Fortschritts und dem Einsatz von künstlicher Intelligenz sind die Möglichkeiten der Überwachung von Beschäftigten vielfältig und operativ oft einfach umzusetzen. Gleichzeitig stellen erhöhte Compliance Anforderungen an die IT-Sicherheit Arbeitgeber vor neue Herausforderungen, z. B. im Rahmen der NIS2-Richtlinie, die z. B. die Durchführung v...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 4 Arbeitsrechtlicher Hintergrund

Der arbeitsrechtliche Hintergrund der Überwachungsmaßnahme beruht auf dem Spannungsverhältnis zwischen dem Weisungsrecht des Arbeitgebers und den Persönlichkeitsrechten der Mitarbeitenden. Arbeitgeber dürfen Überwachungsmaßnahmen ergreifen, um betriebliche Interessen wie Sicherheit und Leistungsüberprüfung zu wahren, müssen jedoch das Gebot der Verhältnismäßigkeit beachten. ...mehr