Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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Jahreswechsel 2023/2024: Ar... / 11.8 Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Vorlage der AUB ab 1. Tag

Der Fall Der Arbeitgeber erteilte im Jahr 2018 insgesamt 17 von über 1.000 Arbeitnehmern die schriftliche Anordnung, jede Krankmeldung durch eine ärztliche Bescheinigung vom ersten Fehltag an vorzulegen. Der Betriebsrat meinte, er habe ein Mitbestimmungsrecht, das nicht berücksichtigt worden sei. Er machte gegen den Arbeitgeber einen Unterlassungsanspruch geltend. Die Entscheid...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anzeige... / 1.2.2 Zeitpunkt des Nachweises

Als Regelfall sieht § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG vor, dass der Arbeitnehmer den ggf. noch papierenen Nachweis an dem Arbeitstag erbringt, der auf die ersten 3 Kalendertage der Arbeitsunfähigkeit folgt. Die Berechnung dieser Frist kann im Einzelfall problematisch werden. Praxis-Beispiel Beschäftigung nur an einzelnen Arbeitstagen Der Arbeitnehmer ist in Teilzeit mittwochs, donnerstag...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 4.3 § 87 Abs. 1 BetrVG

§ 87 Abs. 1 BetrVG regelt generell den Vorrang von Gesetz und Tarifvertrag. Eine tarifliche Regelung in diesem Sinn ist aber nur dann von Bedeutung, wenn sie für den Betrieb gilt[1], die dortige Regelung abschließt ("… soweit …") und keine Öffnungsklausel vorhanden ist.mehr

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Betriebsvereinbarungen / 4.4 Verhältnis der Grenzen in § 77 Abs. 3 und § 87 BetrVG zueinander

Wenn es um ein echtes Mitbestimmungsrecht nach § 87 BetrVG geht (Eselsbrücke: "hier läuft ohne den Betriebsrat nichts!!!"), verdrängt § 87 Abs. 1 BetrVG insoweit den § 77 Abs. 3 BetrVG, als dort eine Betriebsvereinbarung über Arbeitsbedingungen bei tarifüblicher Regelung unzulässig ist.[1] Tipp Das bedeutet: Wenn bei einer Regelungsmaterie aus § 87 BetrVG die spezielle Frage ...mehr

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AT-Beschäftigte / 2.2.1 Leitende Angestellte i. S. d. § 5 Abs. 3 BetrVG

Die wichtigste Definition findet sich in § 5 Abs. 3 BetrVG. Gesetzliche Regelungen, aber auch der TVöD (§ 1 Abs. 2 Buchst. a) nehmen hierauf Bezug. Die Vorschrift benennt funktionsbezogen 3 Fallgruppen, die die Zuordnung zu den leitenden Angestellten begründen können. Gemeinsam für jede der 3 Fallgruppen gilt, dass die in den Fallgruppen geforderten Merkmale vom Angestellten...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 4.2 Die Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 BetrVG

§ 77 Abs. 3 BetrVG setzt der Regelungsbefugnis der Betriebspartner Grenzen. Hiernach können Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein ("Sperrwirkung"), es sei denn, der Tarifvertrag lässt eine solche Betriebsvereinbarung ausdrücklich zu ("Öffnungsklausel"). Arbeitsbedingungen we...mehr

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AT-Beschäftigte / 4.1 AT-Beschäftigte in Betrieben mit Betriebsrat

Da in allen Betrieben mit privatrechtlichem Unternehmen als Rechtsträger das Betriebsverfassungsgesetz gilt, gilt dies auch dann, wenn das Unternehmen vollständig im Besitz der öffentlichen Hand ist und der TVöD anzuwenden ist. Der Kreis der AT-Beschäftigten fällt in den persönlichen Geltungsbereich des BetrVG. Die AT-Beschäftigten gehören wie die übrigen Mitarbeiter mit Ausn...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 2.2 Die Einberufung der Sitzung, die zum Betriebsratsbeschluss führt

Voraussetzung ist eine Ladung zur Betriebsratssitzung unter Mitteilung der Tagesordnung. Der Betriebsrat kann durch Beschluss (Geschäftsordnung § 36 BetrVG) festlegen, dass die Betriebsratssitzungen in einem bestimmten Rhythmus turnusmäßig abgehalten werden. In diesem Fall bedarf es keiner besonderen Ladung der Mitglieder, wohl aber der u. U. gem. § 25 BetrVG heranzuziehenden...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 2.4 Schriftform der Betriebsvereinbarung

Gem. § 77 Abs. 2 Satz 1 BetrVG bedürfen Betriebsvereinbarungen der Schriftform. Die Betriebsvereinbarung ist von beiden Seiten, also von Arbeitgeber und Betriebsrat, der durch den Vorsitzenden vertreten ist (§ 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG), zu unterzeichnen (§ 77 Abs. 2 Satz 2 BetrVG). Es genügt also nicht, dass Urkunden ausgetauscht werden, die nur von je einer Seite unterzeichne...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 2.3 Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung in der Betriebsratssitzung

Der Betriebsrat entscheidet durch Beschlüsse (vgl. § 33 Abs. 1 BetrVG). Voraussetzung hierfür ist die Beschlussfähigkeit. Der Betriebsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt (§ 33 Abs. 2 BetrVG). Eine Stellvertretung durch Ersatzmitglieder ist zulässig (§§ 33 Abs. 2, 2. HS, 25 BetrVG). Zu einer ordnungsgemäßen Besch...mehr

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AT-Beschäftigte / 2.2.2 Weitere gesetzliche Regelungen

Weitere gesetzliche Regelungen enthalten im Hinblick auf die in den jeweiligen Gesetzen verfolgten Zwecke Definitionen, die teilweise von § 5 Abs. 3 BetrVG abweichen. § 14 Abs. 2 KSchG enthält eine Definition, die teilweise enger und teilweise weiter ist. Enger ist die Vorschrift, soweit eine Stellung gefordert wird, die der eines Geschäftsführers oder Betriebsleiters zuminde...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 5.2 Zwingende Wirkung

Die Normen der Betriebsvereinbarung können nicht durch eine einzelvertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zuungunsten des Arbeitnehmers abgelöst werden. Aber: Für den Arbeitnehmer günstigere Regelungen dürfen getroffen werden (Günstigkeitsprinzip). Dieses Günstigkeitsprinzip ist nur im Tarifvertragsrecht ausdrücklich gesetzlich geregelt (§ 4 Abs. 3 TVG...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 10 Durchführung einer Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarungen führt gem. § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG der Arbeitgeber durch. Streiten die Parteien um den Inhalt der Betriebsvereinbarung, hat ihn das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren festzustellen.[1] Der Betriebsrat hat einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung, kann aber selbst nicht gegen den Arbeitgeber auf Erfüllung der Z...mehr

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AT-Beschäftigte / 1 Überblick

In der betrieblichen Praxis wird in Unternehmen, in denen Tarifverträge zur Anwendung kommen, der Bereich der Angestellten regelmäßig aufgegliedert in die Gruppen der Tarifangestellten, außertariflich Angestellten (zukünftig AT-Beschäftigte) und[1] leitenden Angestellten. Der Begriff des leitenden Angestellten wird dabei als Rechtsfigur des Betriebsverfassungsrechts (§ 5 Abs. 3 ...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 1 Die Bedeutung der Betriebsvereinbarung

Bei den echten Mitbestimmungsrechten (diese sind vor allem in §§ 87, 91, 97 Abs. 2, 112 Abs. 4 BetrVG geregelt) können Regelungen nur durch Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat getroffen werden. Einseitige Maßnahmen des Arbeitgebers sind hier deshalb unwirksam. Das gesetzliche Instrument dieser Einigung ist die Betriebsvereinbarung. Kommt bei diesen Mitbestimmungsre...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 2.1 Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

§ 77 Abs. 2 Satz 1 BetrVG spricht zwar etwas eigentümlich davon, dass Betriebsvereinbarungen "gemeinsam zu beschließen" seien, dennoch handelt es sich hier um einen Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, der durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommt. Der Abschluss einer wirksamen Betriebsvereinbarung setzt aufseiten des Betriebsrats einen entsprechenden ...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 7 Verzicht, Verwirkung, Ausschlussfristen

Nach dem Vorbild des § 4 Abs. 4 Satz 1 TVG ordnet § 77 Abs. 4 Satz 2 BetrVG an, dass ein Verzicht auf Rechte, die den Arbeitnehmern durch Betriebsvereinbarung eingeräumt werden, nur mit Zustimmung des Betriebsrats möglich ist. Die Verwirkung ist ausgeschlossen, Ausschlussfristen nur begrenzt zulässig (§ 77 Abs. 4 Sätze 3, 4 BetrVG).mehr

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Betriebsvereinbarungen / 11 Kündigung einer Betriebsvereinbarung und Nachwirkung

Die Betriebsvereinbarung endet, wenn sie befristet ist, mit Fristablauf, sonst durch Aufhebungsvertrag oder durch Kündigung. Dabei gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, wenn nichts anderes vereinbart wurde (§ 77 Abs. 5 BetrVG). Es ist aber, wenn besonders schwerwiegende Gründe die Einhaltung der Kündigungsfrist unzumutbar erscheinen lassen, auch eine fristlose Kündigung m...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 13.1.2 Grundsätze der Entgeltgestaltung

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG unterliegen Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen der Mitbestimmung des Betriebsrats, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht. Gleiches gilt für die Festsetzung leistungsbezogener Entgelte (§ 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG). In Abschn. III des TVöD ist das Entgeltsystem d...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 13.1.1 Verteilung der Arbeitszeit

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG unterliegt die Verteilung der Arbeitszeit – also das Arbeitszeitmodell – der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrats, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht. Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes regeln nur den Umfang der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit (§ 6 Abs. 1 TVöD), nicht jedoch die Verteilung d...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 12 Die Regelungsabrede

Eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat kann auch formlos getroffen werden (Regelungsabrede). Dies kann sich anbieten, wenn schnell gehandelt werden muss. Aber: Im Gegensatz zu der Betriebsvereinbarung gilt § 77 Abs. 4 BetrVG nicht. Deshalb wird zwar durch eine Regelungsabrede das Mitbestimmungsrecht gewahrt, der Inhalt der einzelnen Arbeitsverhältnisse aber nicht g...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 9 Die gerichtliche Billigkeitskontrolle von Betriebsvereinbarungen

Nach ständiger Rechtsprechung des BAG[1] unterliegen Betriebsvereinbarungen, anders als Tarifverträge, einer allgemeinen Billigkeitskontrolle durch die Arbeitsgerichte. Das BAG begründet seine Ansicht damit, dass der Betriebsrat nicht die gleiche Unabhängigkeit vom Arbeitgeber besitze wie die Gewerkschaft (bei der Aushandlung eines Tarifvertrags); deshalb sei er nicht in glei...mehr

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AT-Beschäftigte / 4 Kollektivrechtliche Bedeutung

Für die Frage kollektiver Beteiligungsrechte kommt es darauf an, ob im Betrieb oder der Verwaltung Betriebsverfassungsrecht oder Personalvertretungsrecht zur Anwendung kommt. Die Abgrenzung erfolgt nach den §§ 130 BetrVG, 95 BPersVG. 4.1 AT-Beschäftigte in Betrieben mit Betriebsrat Da in allen Betrieben mit privatrechtlichem Unternehmen als Rechtsträger das Betriebsverfassungs...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 5 Inhalt und Rechtswirkungen der Betriebsvereinbarung

Wie ausgeführt, dient die Betriebsvereinbarung der Verwirklichung der Mitbestimmungsrechte. Ebenso wie der Tarifvertrag (vgl. dort §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 4 TVG) enthält die Betriebsvereinbarung Rechtsnormen, die unmittelbar und zwingend gelten (§ 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG). 5.1 Unmittelbare Wirkung Regelt eine Betriebsvereinbarung den Inhalt der einzelnen Arbeitsverhältnisse, werden...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 6.1 Wenn eine frühere Betriebsvereinbarung den gleichen Fragenkomplex anders regelte

Die neue Betriebsvereinbarung verdrängt die Normen der alten Betriebsvereinbarung zu demselben Fragenkomplex, egal, ob die bisherige Regelung für die Arbeitnehmer günstiger war oder nicht (sog. Ablösungsprinzip).[1]mehr

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Betriebsvereinbarungen / 4.1 Allgemeine Gesetze

Die Betriebsvereinbarung darf nicht gegen zwingende (Gegensatz: "abdingbare" oder "dispositive") gesetzliche Vorschriften verstoßen. Beispiele: keine Betriebsvereinbarung über Wegfall von Urlaubsentgelt unter bestimmten Voraussetzungen: Verstoß gegen § 14 BUrlG, keine Betriebsvereinbarung über Bezahlung der Teilnehmer bei Teilnahme an einem Warnstreik, da dies gegen die Neutra...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 6.3 Wenn betriebliche Übung oder vertragliche Einheitsregelung den gleichen Fragenkomplex anders regelte

Wenn die neue Regelung in der Betriebsvereinbarung günstiger ist, verdrängt sie die alte. Ob aber eine Betriebsvereinbarung auch eine betriebliche Übung oder eine vertragliche Einheitsregelung zuungunsten der Arbeitnehmer ändern kann, war sehr umstritten, bis der Große Senat des BAG[1] entschieden hat, dass dies grundsätzlich nur dann zulässig ist, wenn es sich um eine umstru...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 8 Auslegung von Betriebsvereinbarungen

Auslegung im rechtlichen Sinne (und darum handelt es sich hier) ist die Frage nach dem Inhalt einer Vereinbarung, wenn der Text nicht ganz eindeutig ist, d. h. was haben die Parteien, die diese Regelung vereinbart haben, gemeint? Was wollten sie? Betriebsvereinbarungen sind wie Gesetze auszulegen. Maßgeblich ist der in der Betriebsvereinbarung selbst zum Ausdruck gekommene Wi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsvereinbarungen / 13.1.3 Lage des Urlaubs

Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes regeln die Dauer des Urlaubs, nicht jedoch die konkrete Lage im Urlaubsjahr, dem Kalenderjahr. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG ist die Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer im Urlaubsjahr mitbestimmungspflichtig durch den Betriebsrat, wenn zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten kein Einverständnis erzielt wird. Um diese sehr weit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BGM in Großunternehmen/Konz... / 3.5 Zahlreiche Strukturen und Akteure mit unterschiedlichen Interessen

Je größer das Unternehmen, desto zahlreicher die Strukturen und Akteure – diese Aussage gilt synonym für das BGM. Die verschiedenen Ansprüche, Interessen und Ziele der einzelnen Akteure müssen auf einen Nenner gebracht werden um letztendlich ein gemeinsames Ziel zu verfolgen. Zu den internen Akteuren gehören u. a. Betriebsrat, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, S...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsvereinbarungen / 6.2 Wenn ein früherer Arbeitsvertrag den gleichen Fragenkomplex anders regelt

Ist die neue Regelung in der Betriebsvereinbarung für den einzelnen Arbeitnehmer günstiger, ersetzt sie die einzelvertragliche alte Regelung so lange, wie die Betriebsvereinbarung gilt.[1] Ist die neue Regelung in der Betriebsvereinbarung für den einzelnen Arbeitnehmer ungünstiger, gilt grundsätzlich das Günstigkeitsprinzip: Einzelvertraglich ausgehandelte individuelle Arbeits...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsvereinbarungen / 3 Auslegung (Aushang) der Betriebsvereinbarung im Betrieb zur Information der Arbeitnehmer

Gem. § 77 Abs. 2 Satz 3 BetrVG hat der Arbeitgeber die Betriebsvereinbarung an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen. Hält sich der Arbeitgeber daran nicht, führt das nicht dazu, dass die Betriebsvereinbarung unwirksam ist. Hier handelt es sich vielmehr nur um eine Ordnungsvorschrift, die die Durchführung von Betriebsvereinbarungen betrifft.[1] Die Verletzung der Vorschrift...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsvereinbarungen / 13.1.4 Rahmenbetriebsvereinbarung Technik

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG unterliegt die Einführung, Anwendung und Änderung von technischen Einrichtungen der Mitbestimmung des Betriebsrats, soweit diese die Kontrolle von Leistung und Verhalten der Beschäftigten ermöglichen. Die Vorschrift betrifft die gesamte Software, mit der heute technische Geräte betrieben werden. Allein aus dem Einloggen mit einem Passwort ergibt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
AT-Beschäftigte / 2.2 Abgrenzung zu leitenden Angestellten

Im allgemeinen Sprachgebrauch ist leitender Angestellter jemand, der als Angestellter Führungsfunktion hat. Auch außertarifliche Angestellte können eine Führungsposition innehaben. Die Abgrenzung ist jedoch wichtig, weil verschiedene Gesetze die Arbeitnehmergruppe der leitenden Angestellten aus dem Geltungsbereich nehmen, nicht jedoch die AT-Beschäftigten. Ein Angestellter, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Fremd-Geschäftsführer / 1 Stellung des Fremd-Geschäftsführers im Arbeitsrecht

Bei entgeltlicher Tätigkeit des Geschäftsführers handelt es sich um einen freien Dienstvertrag, auf den die Regeln eines Dienstvertrags Anwendung finden (§§ 611 bis 630 BGB). GmbH-Geschäftsführer sind nach Auffassung des BGH keine Arbeitnehmer (BGH, Urteil v. 29.1.1981, II ZR 92/80). Allerdings differenziert die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, danach kann im Einzel...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 10 Dienstvereinbarungen

Dienstvereinbarungen als Vereinbarungen zwischen Dienststelle und Personalrat haben den Zweck, Angelegenheiten mit gleichem sachlichem Gegenstand einheitlich und für beide Partner verbindlich und transparent zu regeln. Gegenstand einer Dienstvereinbarung können jedoch – anders als bei Betriebsvereinbarungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz – nur Angelegenheiten sein, für d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 3.1 Dienststelle

Entscheidend dafür, ob eine Verwaltungseinheit eine eigene Dienststelle sein kann, ist die Frage, ob sie einen eigenständigen Aufgabenbereich hat und organisatorisch sowie personalrechtlich verselbstständigt ist. Fehlt dem Leiter der Dienststelle in organisatorischen und personellen Angelegenheiten ein eigener Handlungs- und Entscheidungsspielraum, so liegt keine Dienststell...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit / 11 Beteiligung des Betriebsrats

Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hat der Betriebsrat bei der Festlegung von Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie der Pausen und der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage mitzubestimmen. Auch nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG steht ihm bei der vorübergehenden Verlängerung oder Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit ein Mitbestimmungsrecht zu. Es handelt sich dabei um ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 2.2 Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht

Findet das Betriebsverfassungsrecht auf eine Einrichtung Anwendung, ist grundsätzlich kein Raum für die gleichzeitige Geltung des Personalvertretungsrechts. Die jeweiligen Gesetze enthalten Kollisionsvorschriften, aus denen sich dieser Grundsatz ergibt (z. B. § 130 BetrVG und §§ 1 BPersVG). Zwischen beiden Rechtsgebieten bestehen deutliche Unterschiede. Diese sind offensichtl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 5.3 Auflösung des Personalrats/Ausschluss eines Personalratsmitglieds

Wurde die Personalratswahl nicht angefochten, ist der Personalrat im Amt und kann nur in den in § 30 BPersVG genannten Fällen durch den dort abschließend aufgezählten Personenkreis in seinem Bestand angegriffen werden. Antragsberechtigt zum Verwaltungsgericht sind ein Viertel der Wahlberechtigten, der Dienststellenleiter oder eine in der Dienststelle vertretene Gewerkschaft....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit / 2 Geltungsbereich des Arbeitszeitgesetzes

Das ArbZG gilt für alle Arbeitnehmer über 18 Jahre. Es ist nach § 18 ArbZG nicht anzuwenden auf Leitende Angestellte i. S. v. § 5 Abs. 3 BetrVG und u. a. auf Chefärzte und Arbeitnehmer in häuslicher Gemeinschaft sowie für den liturgischen Bereich der Kirchen und der Religionsgemeinschaften. Achtung Sonderregelungen Sonderregelungen gelten für Arbeitnehmer in Bäckereien und Kon...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 9.1.1 Die vertrauensvolle Zusammenarbeit

Leitsatz für das Zusammenwirken zwischen Dienststelle und Personalrat ist das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit ( § 2 Abs. 1 BPersVG ). Danach haben Dienststelle und Personalvertretung zum Wohl der Beschäftigten und zur Erfüllung der der Dienststelle obliegenden Aufgaben vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Mit dem Programmsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit soll dem...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit / 1.4 Betriebsverfassungsrechtliche Arbeitszeit

Der Betriebsrat hat im Rahmen der Arbeitszeit ein Mitbestimmungsrecht bezüglich etlicher Belange. Die zentrale Vorschrift ist § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG. Danach hat der Betriebsrat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, hinsichtlich Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, einschließlich der Pausen sowie über die Verteilung der Arbeitszeit auf...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 9.10.1 Die Beteiligung bei der ordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers nach § 85 Abs. 1 BPersVG

Eine ordentliche Kündigung ist eine Kündigung unter Einhaltung der gesetzlich oder tarifvertraglich festgelegten oder im Arbeitsvertrag vereinbarten Kündigungsfrist. Nach § 85 Abs. 1 BPersVG wirkt der Personalrat bei der ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber mit. Er kann gegen die beabsichtigte Kündigung Einwendungen erheben. Das daraufhin durchzuführende Mitwirkungsve...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 12.4 Freistellung für Schulungs- und Bildungsveranstaltungen

Die Mitglieder des Personalrats haben einen Anspruch auf Freistellung vom Dienst unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen (§ 54 BPersVG). Voraussetzung für die Freistellung und Kostenübernahme ist, dass Kenntnisse vermittelt werden, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die Schulung muss also in Bereichen erfo...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 9.7.10 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten nach § 79 Abs. 1 BPersVG

§ 79 Abs. 1 BPersVG gewährt dem Personalrat unter bestimmten Voraussetzungen die uneingeschränkte Mitbestimmung in den sogenannten sozialen Angelegenheiten der Mitarbeiter. Erfasst werden, alle Beschäftigtengruppen, d. h. sowohl Arbeitnehmer als auch Beamte. Unter soziale Angelegenheiten fallen alle Vorgänge, die un- bzw. mittelbar auf die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit / 7 Aushang und Arbeitszeitnachweis

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Abdruck des Arbeitszeitgesetzes und der für den Betrieb geltenden (abweichenden) Tarifverträge und Betriebs- oder Dienstvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen.[1] Ferner hat der Arbeitgeber die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 ArbZG hinausgehende Arbeitszeit der Arbe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 2.3.1 Beschäftigteneigenschaft

Die Beschäftigteneigenschaft setzt grundsätzlich das rechtliche Bestehen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers oder Beamten zur Dienststelle voraus. Jedoch ist dessen rechtliche Wirksamkeit nicht erforderlich, um die Beschäftigteneigenschaft festzustellen. Das heißt, auch sogenannte faktische Arbeitsverhältnisse oder Beamtenverhältnisse, deren Nichtigke...mehr

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AGS 12/2023, Fälligkeit der Anwaltsvergütung bei Ruhen des Verfahrens; Gegenstandswert in Verfahren nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

§§ 8 Abs. 1 S. 2, 33 RVG; § 251 ZPO; § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG Leitsatz Nach § 8 Abs. 1 S. 2 RVG> sollen die in einem gerichtlichen Verfahren tätigen Anwältinnen und Anwälte ihre Vergütung nicht nur und erst dann geltend machen können, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet ist, sondern unter anderem auch dann, wenn das Verfahren mehr als drei Monate geruht ha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2023, Fälligkeit der... / Leitsatz

Nach § 8 Abs. 1 S. 2 RVG> sollen die in einem gerichtlichen Verfahren tätigen Anwältinnen und Anwälte ihre Vergütung nicht nur und erst dann geltend machen können, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet ist, sondern unter anderem auch dann, wenn das Verfahren mehr als drei Monate geruht hat. Die Kammer schließt sich der Auffassung an, nach der insoweit auch ...mehr