Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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Bildungsurlaub / 2.1 Bundesrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat 1976 das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 24.6.1974 über den bezahlten Bildungsurlaub (BGBl. II S. 1526) ratifiziert. Die das Übereinkommen ratifizierenden Mitgliedstaaten haben danach eine Politik festzulegen und durchzuführen, die notfalls schrittweise die Gewährung von bezahltem Bildungsurlaub fördert. Alle...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Fremd-Geschäftsführer / 1 Stellung des Fremd-Geschäftsführers im Arbeitsrecht

Bei entgeltlicher Tätigkeit des Geschäftsführers handelt es sich um einen freien Dienstvertrag, auf den die Regeln eines Dienstvertrags Anwendung finden (§§ 611 bis 630 BGB). GmbH-Geschäftsführer sind nach Auffassung des BGH keine Arbeitnehmer (BGH, Urteil v. 29.1.1981, II ZR 92/80). Allerdings differenziert die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, danach kann im Einzel...mehr

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Bildungsurlaub / 11.11.4.2 Anrechnung

Freistellungen zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, die auf anderen Regelungen beruhen, werden angerechnet, sofern für diese ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Ausnahmen bilden Freistellungen nach § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG bzw. § 45 Abs. 5 des Saarländischen Personalvertretungsgesetzes.mehr

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Elternzeit: Befristeter Arb... / 4 Ausschluss von Doppelzählungen

Sieht ein arbeitsrechtliches Gesetz oder eine Verordnung vor, dass auf die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer oder die Zahl der Arbeitsplätze abzustellen sei, so ist eine Doppelzählung und damit eine Vermehrung der Arbeitsplätze durch die Aushilfskraft ausgeschlossen.[1] Solange ein Vertreter eingestellt ist und dieser als Arbeitnehmer zu zählen ist, ist der in Elternzeit b...mehr

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Bildungsurlaub / 6 Mitbestimmung des Betriebsrats/Personalrats

Die bezahlte Freistellung von der Arbeit zum Zweck der Arbeitnehmerweiterbildung (Bildungsurlaub) fällt unter § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG.[1] Allerdings betrifft das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nur die Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze zur Inanspruchnahme von Freistellungen. Allgemeine Urlaubsgrundsätze sind allgemeine Richtlinien, nach denen dem Arbeitnehmer v...mehr

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Datenschutz im kollektiven Arbeitsrecht nach DSGVO, BDSG und BetrVG

Zusammenfassung Überblick Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) am 25.5.2018 begann eine neue Zeitrechnung im Datenschutz. Bei Projekten zur Umsetzung der neuen Vorgaben haben die Unternehmen in den Jahren nach ihrem Inkrafttreten sehr unterschiedliche Fortschritte erzielt. Die Praxis zeigt, dass zahlreiche hoch...mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) am 25.5.2018 begann eine neue Zeitrechnung im Datenschutz. Bei Projekten zur Umsetzung der neuen Vorgaben haben die Unternehmen in den Jahren nach ihrem Inkrafttreten sehr unterschiedliche Fortschritte erzielt. Die Praxis zeigt, dass zahlreiche hoch relevante Rech...mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / 1.2 Bindung des Betriebsrats an das Datenschutzrecht

Schwierigkeiten bereitete lange Zeit im Rahmen der DSGVO die Einordnung der datenschutzrechtlichen Rolle des Betriebsrats. Nach bisherigem Recht ging das BAG tendenziell davon aus, dass der Betriebsrat – ähnlich wie andere Abteilungen oder Stellen innerhalb eines Unternehmens – nicht selbst Verantwortlicher ist, aber – und dies ist eine wichtige Ergänzung – als Teil der vera...mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / 4.3 Wahrung gesetzlicher Mitbestimmungsrechte

Betriebsvereinbarungen dienen gleichzeitig der Ausübung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats[1], insbesondere nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG (Einführung technischer Einrichtungen, die eine Leistungs- oder Verhaltenskontrolle ermöglichen) oder nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (Fragen der Ordnung des Betriebs). Gerade die aktuelle Rechtsprechung des BAG zu § 87 Abs. 1 Nr. 6 ...mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / 2.2 Datenschutz-Folgenabschätzung

Ähnlich wie beim Verarbeitungsverzeichnis kann eine Mitwirkung des Betriebsrats auch bei der nach Art. 35 DSGVO erforderlichen Datenschutz-Folgenabschätzung zweckmäßig sein, soweit es um die Verarbeitung personenbezogener Daten von Arbeitnehmern (auch) durch den Betriebsrat geht. Zwar werden Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG im Rahmen einer Datenschutz-Folge...mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / 6 Rahmenbetriebsvereinbarung, Einzelbetriebsvereinbarungen bzw. Konzernbetriebsvereinbarungen?

Die sicherste Methode, Datenverarbeitungen an die DSGVO anzupassen, wäre die Ausrichtung sämtlicher im Betrieb abgeschlossener und noch abzuschließender Betriebsvereinbarungen an den Vorgaben des neuen Beschäftigtendatenschutzes. In der Praxis wird es allerdings nur den allerwenigsten Unternehmen tatsächlich und lückenlos gelungen sein, nunmehr sämtliche Einzelbetriebsverein...mehr

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Sauer, SGB III § 110 Transf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift ist als § 216a mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) dem Vierten Kapitel des SGB III über Leistungen an Arbeitnehmer (neuer Zehnter Abschnitt mit der Überschrift "Transferleistungen") angefügt. Mit dem Gesetz über den Arbeitsmarktzugang im Rahmen der EU-Erweiterung v. 23.4.2004 (BGB...mehr

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Sauer, SGB III § 110 Transf... / 2.1.1 Betriebsänderungen

Rz. 16 § 2 Abs. 3 bestimmt, dass Arbeitgeber die Agenturen für Arbeit frühzeitig über betriebliche Veränderungen, die Auswirkungen auf die Beschäftigung haben können, zu unterrichten haben. Dazu gehören auch Mitteilungen über geplante Betriebseinschränkungen oder Betriebsverlagerungen, damit Entlassungen von Arbeitnehmern vermieden oder Übergänge in andere Beschäftigungsverh...mehr

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DRK-TV / 2.10.1 Versetzung und Abordnung

Die Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einem anderen Betrieb oder Betriebsteil desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Hingegen unterscheidet sich die Abordnung von der Versetzung in der Weise, dass diese nur für einen vorübergehenden Zeitraum angeordnet werden kann und eine Beschäftigung bei demse...mehr

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Sauer, SGB III § 110 Transf... / 2.1 Transfermaßnahmen (Abs. 1)

Rz. 11 Die Teilnahme von Arbeitnehmern, die aufgrund von Betriebsänderungen oder im Anschluss an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses von Arbeitslosigkeit bedroht sind, an Transfermaßnahmen wird nach Abs. 1 Satz 1 gefördert, wenn sich die Betriebsparteien im Vorfeld der Entscheidung über die Einführung von Transfermaßnahmen, insbesondere im Rahmen ihrer Verhand...mehr

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DRK-TV / 2.11 Qualifizierung (§ 11 DRK-TV)

Die Vorschrift regelt erstmals im DRK-TV die berufliche Bildung (Fort- und Weiterbildung) für alle Mitarbeiter. Qualifizierung wird als Teil der Personalentwicklung verstanden, um die im Betrieb beschäftigten Mitarbeiter in die Lage zu versetzen, die ihnen obliegenden Aufgaben optimal wahrzunehmen. Dies spielt auch bei der Besetzung von Arbeitsplätzen eine Rolle, ob eigene o...mehr

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Sauer, SGB III § 110 Transf... / 2.5 Verfahren

Rz. 52 Leistungen für Transfermaßnahmen nach § 110 setzten einen entsprechenden Antrag voraus (Klein, in: Gagel, SGB III, § 110 Rz. 50). Antragsberechtigt ist der Arbeitgeber oder die Betriebsvertretung, § 323 Abs. 2 Satz 1 (Rolfs, in: ErfK, SGB III, § 110 Rz. 29; Bieback, in: BeckOK; SGB III, § 110 Rz. 5 ; Apidopoulos, in: Heinz/Schmidt-De Caluwe/scholz, SGB III, § 110 Rz. 1...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.11.2 Personalgespräch (§ 11 Abs. 3 DRK-TV)

In einem Gespräch mit dem Mitarbeiter sind Zielvereinbarungen zu treffen, für die eine Leistungsbewertung erforderlich ist. Hierbei ist zu erörtern, ob Defizite hinsichtlich der für die erfolgreiche Wahrnehmung der Aufgaben notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten bestehen und wie diese ggf. durch geeignete individuelle Maßnahmen behoben werden können. Auf dieses Gespräch hat d...mehr

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Sauer, SGB III § 110 Transf... / 2.1.2 Förderungsfähiger Personenkreis

Rz. 26 Förderungsfähig sind nach Abs. 1 Arbeitnehmer die von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Dies sind nach § 17 Personen, die versicherungspflichtig beschäftigt sind, alsbald mit einer Beendigung der Beschäftigung rechnen müssen und voraussichtlich nach der Beendigung der Beschäftigung arbeitslos werden. Anspruchsberechtigt sind also nur versicherungspflichtig beschäftigte Arbei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.1.2 Ausnahmen vom Geltungsbereich (§ 1 Abs. 2 DRK-TV)

Chefärzte, leitende Angestellte u. a. (§ 1 Abs. 2 lit. a) Wie bisher sind von der Geltung des DRK-Tarifvertrags Chefärzte und leitende Angestellte im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG ausgeschlossen, sofern ihre Arbeitsbedingungen einzelvertraglich besonders vereinbart sind. Neu hingegen ist, dass auch nichtärztliche Mitarbeiter, die ein über die höchste Entgeltgruppe des Tarifvertr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 17 Mitbestimmung

Die Auszahlung des Sterbegeldes ist eine bloße Anwendung des Tarifrechts und unterliegt somit nicht der Mitbestimmung des Personal- und Betriebrats. Anderes kann gelten, wenn abweichende Regelungen – aufgrund der Öffnungsklausel des § 23 Abs. 3 Satz 4 TVöD im kommunalen Bereich – vereinbart werden. Kein Verstoß gegen das Umlageverbot des § 41 BetrVG liegt vor, wenn der Betrie...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 2.5 Ausschluss- und Verjährungsfristen

Anspruch auf Karenzentschädigung verjährt nach 3 Jahren Die Karenzentschädigung ist ein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis. Deshalb unterliegt sie der üblichen Verjährungsfrist von 3 Jahren.[1] Sie beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die jeweiligen Ansprüche entstanden sind.[2] Ausschlussfristen nicht immer anwendbar Einzelvertraglich oder auch aufgrund von Tarifver...mehr

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Arbeitsschutzrecht: Sanktio... / 5 Die ordentliche Kündigung

Helfen Gespräche, wiederholte Unterweisungen, Abmahnungen oder Betriebsbußen nicht weiter, wird der Arbeitgeber eine Kündigung ins Auge fassen müssen. Auch hier gilt: Das angemessene Mittel muss zuerst zur Anwendung kommen, in diesem Fall also die ordentliche Kündigung nach §§ 620 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Um diese wirksam rechtssicher auszugestalten, muss der Arbeit...mehr

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Arbeitsvergütung: Grundlage... / 5 Mitbestimmung des Betriebsrats

Die Höhe des Arbeitsentgelts unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 BetrVG. Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG sind jedoch die Auszahlungsmodalitäten mitbestimmungspflichtig (Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte). Der Betriebsrat ist gemäß § 14 EntgTranspG grundsätzlich zuständig für die Durchsetzung von Auskunftsverlangen von Arbeitnehmern ...mehr

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Arbeitsvergütung: Grundlage... / 2.1 Höhe der Arbeitsvergütung aufgrund eines Tarifvertrags

Soweit sich die Höhe der Arbeitsvergütung aus einem Tarifvertrag ergibt, an den die Vertragsparteien durch beiderseitige Tarifbindung oder aufgrund Allgemeinverbindlichkeitserklärung gebunden sind, dürfen und können sie die dort festgesetzte Höhe nicht unterschreiten, da der Tarifvertrag unmittelbar und zwingend gilt. Nach § 4 Abs. 3 TVG sind abweichende Abmachungen nur zulä...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung / 2.4 Verantwortlichkeit von Betriebs- und Personalrat

Obwohl die Mitbestimmungsgremien im Arbeits- und Gesundheitsschutz weitgehende Mitbestimmungsrechte haben (z. B. § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, § 75 Abs. 3 BPersVG), haben sie keine Überwachungsverantwortung. Sie sind jedoch im Rahmen ihrer Rechte verpflichtet, diese wahrzunehmen und somit gegenüber dem Arbeitgeber dafür verantwortlich, die ihnen zugestandenen Rechte wahrzunehmen...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsschutzrecht: Sanktio... / 4.2 Die Betriebsbuße

Gerade größere Unternehmen haben (noch) umfangreiche Betriebsordnungen (auch: "Arbeitsordnungen"), die auch Betriebsbußen vorsehen können. Diese Betriebsordnungen werden als Betriebsvereinbarung nach § 77 BetrVG zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart. Das Zustandekommen der Betriebsordnung ist ein mitbestimmungspflichtiger Akt. Alle Maßnahmen, die darauf beruhen, si...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvergütung: Auszahlung / 1.2 Zahlungsort

Der Ort der Auszahlung der Arbeitsvergütung ergibt sich in der Regel ebenfalls aus dem Arbeitsvertrag oder den Umständen des Arbeitsverhältnisses. In der Regel wird die bargeldlose Auszahlung der Arbeitsvergütung auf ein Girokonto des Arbeitnehmers vereinbart (siehe Formulierungsbeispiel oben). Hierbei ist der Arbeitgeber gemäß § 270 Abs. 1 BGB gehalten, das Geld auf seine G...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsschutzrecht: Sanktio... / 6 Das letzte Mittel: Die fristlose Kündigung

Die im allgemeinen Sprachgebrauch auch als "fristlos" bezeichnete außerordentliche Kündigung kann bei schweren, wiederholten oder nachhaltigen Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften als letztes Mittel eingesetzt werden. Der anfangs erwähnte Fall des LAG Schleswig-Holstein kann als ein solcher wichtiger Grund angesehen werden. Das Urteil zeigt aber auch, wie hoch die Anfor...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvergütung: Auszahlung / 1.3 Erteilung einer Abrechnung der Arbeitsvergütung

§ 108 Abs. 1 GewO enthält eine gesetzliche Verpflichtung zur Dokumentation der Abrechnung des Arbeitsentgelts. Danach hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für jeden Abrechnungszeitraum eine Lohnabrechnung in Textform zu erteilen. Die Abrechnung muss mindestens Angaben über den Abrechnungszeitraum und die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten, insbesondere über Art und...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvergütung: Grundlage... / 4.1 Begriff und Arten der Zusatzvergütung

Neben der für die geschuldete Arbeitsleistung in Geld oder als Sachleistung gezahlten Vergütung gehören zum Arbeitsentgelt weitere Zusatzvergütungen, die unter verschiedenen Gesichtspunkten gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf Zusatzvergütungen kann aufgrund gesetzlicher Vorschrift, Tarifvertrag oder Einzelarbeitsvertrag bestehen bzw. entstehen. Auch für die Gewährung von ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvergütung: Auszahlung / 2.2 Verwirkung von Vergütungsansprüchen

Neben der Einrede der Verjährung gibt es auch die Möglichkeit, dass der Anspruch auf die bereits fällig gewordene Arbeitsvergütung verwirkt ist. Hat das Gericht festgestellt, dass Verwirkung eingetreten ist, ist der Anspruch erloschen und kann vom Arbeitnehmer nicht mehr geltend gemacht werden. Die Verwirkung ist ein Unterfall der unzulässigen Rechtsausübung. Voraussetzung de...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Welche Verantwortung tragen... / 3 FAQs

1) Mir ist durch einen Vorgesetzten die Aufgabe übertragen worden, mich um die Arbeitssicherheit in meinem Verantwortungsbereich zu kümmern. Mir ist aber nicht klar, auf was ich nun alles zu achten habe. Was soll ich tun? Verantwortung kann nur übernehmen, wer weiß, wofür er verantwortlich ist. Mit dem Vorgesetzten ist nun zu klären, wie genau diese Aufgabenübertragung umzus...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvergütung: Auszahlung / 2.3 Vereinbarung von Ausschlussfristen

Da sich der Anspruch auf Arbeitsvergütung sehr häufig aus einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergibt, kommt in diesen Fällen eine Verwirkung nicht in Betracht. Aus diesem Grund finden sich in diesen Verträgen häufig sogenannte Ausschlussfristen, die eine ähnliche Wirkung entfalten. Ausschlussfristen sind Fristen, nach deren Ablauf ein Rechtsanspruch erlischt, ...mehr

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Sauer, SGB IX § 124 Geeigne... / 2.4 Persönliche Anforderungen an das Betreuungspersonal (Abs. 2 Satz 3 bis 8)

Rz. 20 Abs. 2 Satz 3 bis 8 konkretisierten erstmals die persönliche Eignung des Fach- und Betreuungspersonals (entsprechende Bestimmungen sind bereits mit Wirkung zum 1.1.2017 in das allgemeine Vertragsrecht der Sozialhilfe aufgenommen worden, § 75 Abs. 2 Satz 3 bis 8 XII i. d. F. des Art. 11 BTHG). Hintergrund ist der Schutzauftrag des Staates, seine Bürgerinnen und Bürger ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.4.1 Grundsatz – Beschränkung (Satz 1)

Rz. 51 Die Befreiung erstreckt sich gemäß Abs. 5 Satz 1 nur auf die jeweilige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit. Die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ist auf die ihrer Erteilung zugrundeliegende "jeweilige" Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit beschränkt (BSG, Urteil v. 31.10.2012, B 12 R 3/11 R; BSG, Urteil v. 31...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mutterschutz: Beendigung de... / 1.2 Behördliche Zulassung der Kündigung

Die für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörden oder die von diesen bestimmten Stellen können nach § 17 Abs. 2 MuSchG die Kündigung durch den Arbeitgeber in besonderen Fällen ausnahmsweise für zulässig erklären. Das Gesetz fordert, dass es sich dafür um besondere Fälle handelt, die nicht mit dem Zustand einer Frau während der Schwangerschaft, nach einer Fehlgeb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.2 Betriebsvereinbarung mit Arbeitsplatzregelung (§ 8c Abs 1a S 3 Nr 1 KStG)

Tz. 328 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 8c Abs 1a S 3 Nr 1 KStG setzt die Erhaltung der wes Betriebsstrukturen voraus, dass die Kö eine von der Verlust-Kö und deren Betriebsrat geschlossene Betriebsvereinbarung (wegen des Begriffs s § 77 BetrVG) mit einer Arbeitsplatzregelung befolgt. Die Fin-Verw lässt auch eine vergleichbare Arbeitsplatzregelung in einem Tarifvertrag und...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.3.2.12 Schulungsteilnahme

Rz. 75 Erkrankt der Arbeitnehmer während einer Schulungsveranstaltung, ist der Anspruch auf Entgeltfortzahlung davon abhängig, ob der Arbeitnehmer während der Schulung Arbeitsentgelt erhalten hätte.[1] Nimmt ein Betriebsratsmitglied unter den Voraussetzungen des § 37 Abs. 6 oder 7 BetrVG an einer Fortbildungsveranstaltung teil, besteht ein Anspruch auf Fortzahlung der Vergütu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.2.2 Teilarbeitsunfähigkeit

Rz. 46 Es gibt Fallgestaltungen, in denen der Arbeitnehmer aufgrund seiner Erkrankung nur teilweise nicht in der Lage ist, seine geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen. Zu unterscheiden sind folgende Fälle: Der Arbeitnehmer ist nicht in der Lage, die geschuldete Leistung in vollem zeitlichen Umfang zu erbringen (quantitative Teilarbeitsunfähigkeit). Der Arbeitnehmer kann ein...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2 Entgeltfortzahlung im gekündigten Arbeitsverhältnis

Rz. 25 § 3 EFZG findet auch im gekündigten Arbeitsverhältnis Anwendung, sodass der Arbeitgeber bei einer Erkrankung während der Kündigungsfrist bis zum Beendigungszeitpunkt Entgeltfortzahlung leisten muss. Ist die Kündigung wegen der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ausgesprochen worden, kann auch über den Beendigungszeitpunkt hinaus ein Entgeltfortzahlungsanspruch bes...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 2 Beg... / 5 Betriebliche Mitbestimmung

Rz. 18 Teilzeitbeschäftigte sind Arbeitnehmer nach § 5 Abs. 1 Satz 1 BetrVG. Das Überwachungsrecht des Betriebs nach § 80 Abs. 1 BetrVG wird durch die besondere und eigenständige Informationspflicht des Arbeitgebers über Teilzeitarbeit im Betrieb und Unternehmen gestärkt.[1] Aus der Pflicht des Arbeitgebers nach § 6 TzBfG, Teilzeitarbeit zu fördern, kann der Betriebsrat jedo...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 13 Ar... / 7 Betriebliche Mitbestimmung

Rz. 27 Die Einführung von Arbeitsplatzteilung bedarf nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrats. Der Anwendung von § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG steht nicht entgegen, dass die betriebliche Arbeitszeit nicht verändert wird.[1] Entscheidend ist, dass mit dem Modell der Arbeitsplatzteilung das Bestimmungsrecht über die Verteilung der Arbeitszeit innerhalb der betr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 13 Ar... / 3.5.4 Urlaub

Rz. 17 Die Gewährung des Urlaubs erfolgt durch den Arbeitgeber. Das Bestimmungsrecht der Arbeitsplatzpartner über die Lage der Arbeitszeit erstreckt sich nicht auf die Urlaubsplanung.[1] Bei der Festlegung hat der Arbeitgeber jedoch neben einem möglichen Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG nach § 7 Abs. 1 BUrlG die Interessen der Arbeitsplatzpa...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 13 Ar... / 4.1 Getrennte Kündigung getrennter Arbeitsverträge

Rz. 19 So wie die Arbeitsverhältnisse rechtlich unabhängig jeweils zwischen den einzelnen Arbeitnehmern und dem Arbeitgeber begründet werden, erfolgt auch die Beendigung arbeitsvertragsbezogen. Das Arbeitsverhältnis kann nach den allgemeinen Regeln durch Kündigung, Befristung oder Aufhebungsvertrag beendet werden. Der Kündigungsschutz nach dem KSchG und besondere Bestandssch...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Religion am Arbeitsplatz / 3 Rechte und Pflichten des Betriebsrats

Sowohl der Arbeitgeber als auch der Betriebsrat sind verpflichtet, darüber zu wachen, dass alle Beschäftigten im Betrieb gerecht behandelt werden.[1] Insbesondere haben sie sicherzustellen, dass niemand wegen eines unzulässigen Diskriminierungsmerkmals – etwa aufgrund seiner Herkunft, seines Geschlechts, seiner Religion oder Weltanschauung – benachteiligt wird. § 75 BetrVG be...mehr

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Religion am Arbeitsplatz / 2.2 Beschwerderecht

Empfinden Arbeitnehmer eine Benachteiligung oder Diskriminierung aufgrund ihrer Religion, steht ihnen das Recht zu, sich zu beschweren. Dieses Beschwerderecht ergibt sich aus der arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht und ist darüber hinaus in § 13 AGG sowie § 84 BetrVG gesetzlich verankert. Gegenstand einer Beschwerde kann jede subjektiv empfundene Benachteiligung, ungerechte ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Religion am Arbeitsplatz / Zusammenfassung

Begriff Die in Art. 4 GG verankerte Glaubens- und Bekenntnisfreiheit schützt die Freiheit eines jeden Menschen, zu glauben, den Glauben ungestört auszuüben und sein Verhalten nach den Grundsätzen der Religion auszurichten. Die verfassungsrechtlich garantierte Religionsfreiheit strahlt auch in zivilrechtliche Rechtsbeziehungen wie Arbeitsverhältnisse aus.[1] Das Allgemeine Gle...mehr

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Bildungsurlaub / 19 Mitbestimmung

Der Betriebsrat hat im Rahmen des § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG einen Anspruch auf Mitbestimmung bei der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans. Vom Urlaubsbegriff des Betriebsverfassungsgesetzes wird auch der Bildungsurlaub nach den jeweiligen Landesgesetzen umfasst. Das diesbezügliche Mitbestimmungsrecht umfasst die Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsä...mehr

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Bildungsurlaub / Zusammenfassung

Begriff Bildungsurlaub ist bezahlte oder unbezahlte Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen oder staatsbürgerlich-politischen Bildung (z. T. auch der allgemeinen Bildung und zur Qualifikation für die Ausübung eines Ehrenamts). Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Die jeweiligen Landesbildungsurlaubsgesetze (s. u. im Einzelnen...mehr