Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvereinbarung

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
12 Ansatzpunkte für mehr Na... / 6 Stakeholder Management – Die nachhaltigen Beziehungen von HR

Mit Betriebsvereinbarungen und arbeitsrechtlichen Vorgaben lassen sich Regelwerke schaffen, die zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie beitragen können. Daher ist es relevant, die betrieblichen Gestaltungsmöglichkeiten zu kennen und zu nutzen. Betriebsrat und Belegschaft sind zwei wesentliche Stakeholder des Veränderungsmanagements. 6.1 Betriebsvereinbarung Innerhalb des Z...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
12 Ansatzpunkte für mehr Na... / 4 Remote Work – Neue Anforderungen an die Arbeit

Nur wenn jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter bereit ist, den Transformationsprozess anzunehmen, mitzugestalten und das Zielbild zu unterstützen, kann Veränderung gelingen. Nachhaltige Unternehmen erfordern bei jeder einzelnen Person der Belegschaft eine Veränderungsbereitschaft. Das gilt in erster Linie für den Arbeitsinhalt, aber auch für die Art und Weise der Arbeitse...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Workation / 1 Anspruch auf Workation und Vereinbarung der Rahmenbedingungen

Arbeitnehmer haben ohne entsprechende individuelle Vereinbarung bzw. kollektive Regelung keinen Anspruch auf mobiles Arbeiten, vor allem nicht im Ausland. Bei einer generellen Ermöglichung sind die Rahmenbedingungen in einer entsprechenden Richtlinie bzw. Betriebsvereinbarung festzulegen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten aber in jedem Fall eine begleitende arbeitsvertragli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Workation / 3 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Soweit die Verlagerung des Tätigkeitsorts auf die Initiative des Arbeitnehmers zurückgeht, stellen die damit verbundene Änderung des Arbeitsorts sowie der Arbeitsumstände mangels Zuweisung durch den Arbeitgeber selbst bei längerer Dauer keine nach §§ 99 Abs. 1, 95 Abs. 3 BetrVG mitbestimmungspflichtige Versetzung dar. Soll nicht nur einzelnen Mitarbeitern, sondern einem größe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hybrides Arbeiten / Zusammenfassung

Begriff Hybrides Arbeiten bezeichnet eine Zusammenarbeit von Mitarbeitenden, die von verschiedenen Orten und/oder zu unterschiedlichen Zeiten erfolgt. Bei hybrider Arbeit arbeiten die Mitarbeitenden zusammen, unabhängig davon, ob sie ortsunabhängig an einem mobilen Arbeitsort oder präsent im Unternehmen tätig sind. Mitarbeitende, die mobil arbeiten, können zudem auch zu ande...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hybrides Arbeiten / 1.2 Wirksame Anspruchsgrundlage

Weiterhin muss eine wirksame Anspruchsgrundlage für das ortsunabhängige, mobile Arbeiten vorliegen. Allein das gesetzliche Direktionsrecht des Arbeitgebers i. S. v. § 106 GewO ist hierfür nicht ausreichend. Eine solche Anspruchsgrundlage für mobiles Arbeiten kann sich individualrechtlich aus dem Arbeitsvertrag, oder kollektivrechtlich aus einer Betriebsvereinbarung oder aus e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hybrides Arbeiten / 3 Mitbestimmungsrechte Betriebsrat

Mit der Einführung des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes zum 18.6.2021 ist ein Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung von mobiler Arbeit in § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG eingeführt worden. Dieser Regelung nach ist die komplette Ausgestaltung der mobilen Arbeit, die mittels Informations- und Kommunikationstechnik erbracht wird, mitbestimmungspflichtig. Sie umfasst Ort, Zeit, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hybrides Arbeiten / 1.3 Vertragliche Regelung

Eine verpflichtende vertragliche Regelung ist zwar allein bei der Telearbeit vorgeschrieben, es empfiehlt sich jedoch auch zur mobilen Arbeit und dem Homeoffice klare vertragliche Regelungen zur Begründung, Umfang, Beendigung und Ausgestaltung zu treffen, um im Nachgang Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden. Das gilt für neu abzuschließende Arbeitsverträge genauso wie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vertragsstrafen im Arbeitsv... / 1 Rechtsgrundlage

Nach §§ 339 ff. BGB kann eine Vertragsstrafe für den Fall vereinbart werden, dass der Schuldner eine Verbindlichkeit nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt. Die Vertragsstrafe ist ein vom Gesetzgeber zur Verfügung gestelltes besonderes Rechtsinstitut des Bürgerlichen Rechts für Schuldverhältnisse und kann demgemäß auch in Arbeitsverhältnissen vereinbart werden. Vertrags...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Grundsätze / 1.2 Ausübung des Mitbestimmungsrechts

Im BetrVG ist nicht geregelt, in welcher Form der Betriebsrat seine Zustimmung in den mitbestimmungspflichtigen sozialen Angelegenheiten zum Ausdruck bringen muss. Grundsätzlich stehen 2 Instrumente zur Ausübung des Mitbestimmungsrechts zur Verfügung: die schriftformgebundene Betriebsvereinbarung (§ 77 Abs. 2 BetrVG) und die richterrechtlich anerkannte formlose Regelungsabrede...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Grundsätze / 1.1.3 Einschränkung der Mitbestimmungsrechte

In Notfällen kann das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beschränkt sein. Ein Notfall soll dann vorliegen, wenn eine plötzliche, nicht vorhersehbare Situation eintritt, die zur Verhinderung nicht wiedergutzumachender Schäden zu unaufschiebbaren Maßnahmen zwingt.[1] Praxis-Beispiel Wann liegt ein "Notfall" vor? Bei Ausbruch eines Brandes, beim Auftreten einer Überschwemmung o...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einigungsstelle / 3 Verfahren

Das Verfahren beginnt mit einer Anhörung und dem Versuch einer gütlichen Einigung. Häufig kommt es dabei zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung, die das Einigungsstellenverfahren beendet. In anderen Fällen muss eine Entscheidung ("Spruch") durch Beschluss getroffen werden. Es entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wobei sich der Vorsitzende zunächst der Stimme zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einigungsstelle / 2 Entscheidungsbefugnis der Einigungsstelle

Die Einigungsstelle hat die Aufgabe, ggf. durch einen Spruch, die fehlende Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat in einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit zu ersetzen. Der Spruch der Einigungsstelle stellt rechtlich eine Betriebsvereinbarung dar (§ 77 Abs. 1 BetrVG). Damit ist der Einigungsstelle – wie auch Arbeitgeber und Betriebsrat – die Befugnis verliehen,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Grundsätze / Zusammenfassung

Überblick § 87 BetrVG betrifft den Kernbereich der betrieblichen Mitbestimmung der Arbeitnehmer. Arbeitgeber und Betriebsrat müssen sich in den von § 87 Abs. 1 BetrVG genannten Angelegenheiten auf eine Vorgehensweise oder Regelung einigen. Sie können zu diesem Zweck eine Betriebsvereinbarung schließen oder eine sonstige Abrede treffen. Gelingt dies nicht, entscheidet die Ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Home- und Mobile-Offices, E... / 4.2 Möglichkeiten zu Abschaffung in einer Betriebsvereinbarung

Mehr Flexibilität besteht für Regelungen in Betriebsvereinbarungen, da diese nicht der AGB-Kontrolle unterliegen (s. o.). Einer Regelung durch Betriebsvereinbarung, wie sie infolge des neuen § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG auch zunehmen werden, sollte man daher durchaus offen gegenüberstehen.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Home- und Mobile-Offices, E... / 3.3 Vorteile einer Betriebsvereinbarung

Eine Betriebsvereinbarung hat 2 entscheidende rechtliche Vorteile: Zum einen können später Änderungen vorgenommen werden (auch zulasten der Arbeitnehmer), ohne dass es der Zustimmung der Arbeitnehmer bedarf. Denn Betriebsvereinbarungen wirken unmittelbar und zwingend.[1] Zum anderen unterliegen Betriebsvereinbarungen – im Gegensatz zu einer individualvertraglichen Vereinbaru...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Home- und Mobile-Offices, E... / 3.1 Mögliche Rechtsgrundlagen

Weiter besteht die Frage, auf welche rechtliche Weise die Möglichkeit zu Home- und Mobile-Offices eingeräumt wird. Insoweit sind Regelungen auf einzelvertraglicher und kollektivrechtlicher Basis möglich, u. a.: Regelung im Arbeitsvertrag Nebenabrede zum Arbeitsvertrag Firmenrichtlinie/Policy Betriebsvereinbarung Gesamtzusagemehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Trennungsgeld / 1.1 Allgemeine Vorbemerkungen

Der Allgemeine Teil des TVöD enthält weder zum Reisekostenrecht noch zum Umzugskosten- oder Trennungsgeldrecht eine eigenständige Regelung. Ebenso fehlt eine Regelung über eine besondere Entschädigung bei Dienstreisen an Sonn- und Feiertagen. § 44 TVöD-BT-V verweist für den Bereich des Bundes und im kommunalen Bereich für die Sparte Verwaltung grundsätzlich auf die für die Be...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Umzugskosten / 1.1 Allgemeine Vorbemerkungen

Weder das Reisekostenrecht noch das Umzugskosten- oder Trennungsgeldrecht sind im TVöD eigenständig geregelt. § 44 Abs. 1 TVöD-BT-V verweist für den Bereich des Bundes und im kommunalen Bereich für die Sparte Verwaltung grundsätzlich auf die für die Beamten des Arbeitgebers jeweils geltenden Bestimmungen. Mittels der Verweisung wird für die Beschäftigten gewährleistet, dass ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.8 Zusammentreffen von Einkommensabtretung mit Lohnpfändung

Wenn Abtretung und Pfändung des Arbeitseinkommens zusammentreffen, bestimmt sich die Berechtigung nach der "zeitlichen Priorität". Demnach gilt: Mit Abtretung bereits (wirksam) gepfändeten Arbeitseinkommens verstößt der Arbeitnehmer gegen das Verfügungsverbot des § 829 Abs. 1 Satz 2 ZPO. Dem pfändenden Gläubiger gegenüber ist die nachfolgende Abtretung daher unwirksam. Der Ar...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 2.1 Tarifliche Regelungen Bund/Kommune

Der Allgemeine Teil des TVöD enthält weder zum Reisekostenrecht noch zum Umzugskosten- oder Trennungsgeldrecht eine eigenständige Regelung. Ebenso fehlt eine Regelung über eine besondere Entschädigung bei Dienstreisen an Sonn- und Feiertagen. Im Bereich des Bundes wie im kommunalen Bereich in der Sparte "Verwaltung" bleibt es auch nach Inkrafttreten des TVöD bei der Anwendung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltsabtretung / 4 Unwirksame Abtretungen

Die Abtretung einer Forderung kann durch Einzelvertrag[1], Betriebsvereinbarung[2] oder Tarifvertrag ausgeschlossen werden.[3] Erfasst werden dadurch allerdings nur die Lohn- und Gehaltsansprüche, die zeitlich nach der Vereinbarung entstehen. Eine Abtretung, die der Arbeitnehmer entgegen einem Verbot vornimmt, ist unwirksam. Eine Forderung auf Zahlung von Arbeitseinkommen kan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltsabtretung / 6 Stellung des Arbeitgebers

Wird die wirksame Abtretung seitens des Zessionars gegenüber dem Arbeitgeber offengelegt, kann dieser mit befreiender Wirkung nur noch an den Zessionar leisten. Er kann die Zahlung von der Vorlage der Abtretungsurkunde im Original abhängig machen (§ 410 BGB) und hat aus der Nettovergütung bis zur Grenze des unpfändbaren Entgelts zu leisten. Durch die Abtretung darf die Recht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Vorschlagswes... / 1 Vor- und Nachteile des Vorschlagswesens

Unternehmen, die langfristig erfolgreich sein möchten, müssen alle Leistungsreserven heben, die im Betrieb vorhanden sind. Schließlich gilt es, neue Umsätze zu erschließen, die Produktivität zu steigern, Kosten zu sparen, Abläufe oder die Qualität zu verbessern. Der zentrale Erfolgsfaktor bei der Erreichung dieser Ziele sind die Mitarbeiter. Allerdings nutzen vor allem mittel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Vorschlagswes... / 2.1 Schritt 1: Vorbereitungen und Planungen

Zunächst gilt es, sich über notwendige Rahmenbedingungen klar zu werden und die Voraussetzungen für die Einführung des Vorschlagswesens zu schaffen. Dazu sollten folgende Punkte bedacht werden:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bring Your Own Device / 2 Notwendigkeit einer Zustimmung

Arbeitgeber können die Nutzung privater Geräte nicht einseitig anordnen. Eine solche Anweisung wäre keine bloße Konkretisierung der vereinbarten Pflichten, sondern eine unzulässige einseitige Erweiterung. Es gilt der Grundsatz, dass der Arbeitgeber die notwendigen Betriebsmittel zur Verfügung zu stellen hat, damit der Arbeitnehmer seine Leistung erbringen kann (§§ 611a, 670 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bring Your Own Device / 5 Datenschutz

Beim BYOD erhält der Arbeitnehmer regelmäßig Zugriff auf Daten, die Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person enthalten, etwa Mitarbeiter und Kundendaten oder E-Mailadressen. Der Anwendungsbereich der DSGVO ist damit grundsätzlich auch für BYOD eröffnet. Hinweis DSGVO Die Ausnahme aus Art. 2 Abs. 2 lit. c D...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.2.3 Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung

Rz. 17 Hinweis Enthält der Tarifvertrag Regelungen im Urlaubsrecht oder regelt er die materiellen Urlaubsbedingungen zumindest üblicherweise, ist eine Betriebsvereinbarung über Urlaubsrecht unwirksam. Das gilt auch dann, wenn sie für die Arbeitnehmer günstigere Regelungen enthält. Das Günstigkeitsprinzip gilt also im Verhältnis von Betriebsvereinbarung zu Tarifvertrag nicht....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.2.2 Günstigkeitsvergleich zwischen Arbeitsvertrag-Betriebsvereinbarung bzw. Arbeitsvertrag-Tarifvertrag

Rz. 15 Im Verhältnis der unter dem Rang des BUrlG stehenden Regelungen in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung und einem Arbeitsvertrag gilt die Einschränkung des Einzelvergleichs, wie er durch § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG vorgegeben ist, dann nicht, wenn das Verhältnis dieser Regelungen zueinander und nicht im Verhältnis zum BUrlG zur Prüfung steht.[1] Bei der Frage, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.2.1 Günstigkeitsvergleich im Verhältnis zum BUrlG

Rz. 11 Dürfen Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen insoweit vom BUrlG abweichen, als jedenfalls keine für den Arbeitnehmer nachteiligen Vereinbarungen im Verhältnis zu den Mindestbedingungen des BUrlG getroffen werden, stellt sich die Frage, wie die Prüfung konkret zu erfolgen hat. Vor der Einführung des § 13 Abs. 1 BUrlG führte die Rechtsprechung einen Sachgruppenverg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.2.5 Prüfungsreihenfolge

Rz. 21 Angesichts der dargestellten Grundsätze bietet sich bei der Prüfung, welche kollidierenden Urlaubsregelungen letztendlich im Arbeitsverhältnis anzuwenden sind, folgende Reihenfolge an: 1. Schritt: Zunächst ist zu ermitteln, welche Regelungen – neben dem BUrlG – überhaupt auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden (Tarifvertrag? Betriebsvereinbarung? Arbeitsvertrag?) un...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.4 Ausschlussfristen

Rz. 37 Ausschlussfristen lassen Ansprüche nach erheblich kürzerer Zeit entfallen als dies durch die gesetzlichen Verjährungsfristen geschieht. Bei entsprechend weiter Formulierung der Ausschlussfrist ("Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind binnen einer Frist von 6 Monaten gegenüber der jeweils anderen Vertragspartei schriftlich geltend zu machen" statt nur "Alle Ansp...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5 Verstoß gegen Grundsatzvorschriften der §§ 1 bis 3 Abs. 1 BUrlG

Rz. 56 Nicht jede tarifliche Regelung lässt auf den ersten Blick erkennen, dass sie letztendlich in die gesetzlichen Grundsatzvorschriften der §§ 1–3 Abs. 1 BUrlG eingreift. Die nachfolgenden Beispiele sollen aufzeigen, dass auch Tarifregelungen, die den Kernbereich der §§ 1–3 Abs. 1 BUrlG zunächst scheinbar unberührt lassen, stets genauer zu prüfen sind. Hinweis Die nachfolg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2 Grundsätzliche Unabdingbarkeit des BUrlG (§ 13 Abs. 1 Satz 1 und 3)

Rz. 4 Aus der Formulierung in § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, "von den vorstehenden Vorschriften mit Ausnahme der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 kann in Tarifverträgen abgewichen werden", ergibt sich im Zusammenspiel mit der weitergehenden Regelung in § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG, wonach "im Übrigen – abgesehen von § 7 Abs. 2 Satz 2 BUrlG – von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht zuungunsten...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.3 Verwirkung

Rz. 35 Die Verwirkung ist ein Sonderfall der unzulässigen Rechtsausübung und mit dem Verbot widersprüchlichen Verhaltens verwandt. Verwirkung kann eintreten, wenn ein Anspruch längere Zeit nicht geltend gemacht wird. Sie kann auch bereits vor der Verjährung des Anspruchs eintreten. Die Verwirkung soll dem Bedürfnis nach Rechtsklarheit dienen. Es ist aber nicht Zweck der Verw...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4 Erlass, Schuldanerkenntnis, Vergleich, Verwirkung, Ausschlussfristen, Verjährung

Rz. 32 Mit der in § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG festgelegten Unabdingbarkeit der Mindestbedingungen des BUrlG geht einher, dass das Erlöschen von Ansprüchen durch "Verzichtserklärungen" des Arbeitnehmers jedenfalls im bestehenden Arbeitsverhältnis nicht wirksam möglich ist. Das gilt unabhängig davon, ob der "Verzicht" in einem Erlassvertrag nach § 397 BGB, einem negativen Schulda...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.2 Vergleich

Rz. 34 Die Erwägungen zum Erlassvertrag/Schuldanerkenntnis[1] gelten entsprechend für die Frage, ob unabdingbare Ansprüche im Wege eines (außer-)gerichtlichen Vergleichs "erledigt" werden können.[2] Zu beachten ist auch hier: Ist der Urlaubsanspruch tariflich geregelt und kommt ihm kraft beiderseitiger Tarifbindung zwingende Wirkung zu (§ 4 Abs. 1 Satz 1 TVG), ist nach § 4 A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 13 BUrlG enthält eine Kollisionsregelung für den Fall, dass Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) mit kollektiven Normen aus Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen oder mit Regelungen aus Arbeitsverträgen zusammentreffen. Die Bestimmungen des BUrlG sind grundsätzlich unabdingbar. Auch durch Tarifvertrag darf von den Regelungen der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 BUrlG ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.2 Günstigkeitsprinzip (§ 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG)

Rz. 10 Grundsätzlich kann das rangniedrigere Recht vom ranghöheren Recht dann abweichen, wenn die Abweichung zugunsten des Arbeitnehmers erfolgt. Es handelt sich hierbei um einen allgemeinen, umfassenden arbeitsrechtlichen Grundsatz. Für Tarifverträge ist dies zudem ausdrücklich in § 4 Abs. 3 TVG festgehalten. Das bedeutet, dass Abweichungen in Betriebsvereinbarungen und Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vor-, Abschluss- und Nachar... / 4 Beteiligung des Betriebsrats

Die Festsetzung der Arbeitszeit unterliegt nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG dem Mitbestimmungsrecht, was auch für Vor- und Nacharbeit gilt. Das Empfangen, Abgeben und Aufrüsten von ausschließlich dienstlich nutzbaren Arbeitsmitteln ist dabei betriebliche Arbeitszeit im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG.[1] Gleiches gilt für die Umkleidezeiten.[2] Kein Mitbestimmungsrecht besteh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vor-, Abschluss- und Nachar... / 1 Allgemeines

Fragen der Vor-, Abschluss- und Nacharbeit stellen sich vor allem im Zusammenhang mit deren arbeitszeitrechtlicher Beurteilung und Zulässigkeit; daneben ist zu fragen, wie diese Arbeiten vergütungsrechtlich zu behandeln sind. Das Arbeitszeitgesetz enthält keine ins Einzelne gehenden Regelungen über die Verlängerung der Arbeitszeit wegen Vor-, Abschluss- und Nacharbeit. Das A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versetzung / 1 Arbeitsvertragliche (individualrechtliche) Versetzung

Es hängt vom Inhalt des Arbeitsvertrags ab, ob der Arbeitgeber eine Versetzung einseitig kraft seines Direktionsrechts [1] anordnen kann, oder ob der Tätigkeitsbereich des Arbeitnehmers im Arbeitsvertrag so genau beschrieben ist, dass die Versetzung nur mit dessen Einverständnis oder im Wege einer Änderungskündigung möglich ist. Nach § 106 Satz 1 GewO kann der Arbeitgeber, wen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 21.5 Verhältnis zu anderweitigen gesetzlichen Regelungen zur Vorbereitung und Qualifizierung

Soweit gesetzliche Regelungen zur Vorbereitung und Qualifizierung für Beschäftigte im Erziehungsdienst bestehen, tritt der tarifliche Anspruch nach der ausdrücklichen tariflichen Regelung zu diesen gesetzlichen Ansprüchen hinzu. Eine Anrechnung ist ausgeschlossen. Dies betrifft jedoch nur zusätzliche gesetzliche Regelungen. Soweit auf betrieblicher Ebene ohne gesetzliche Verp...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsformen: Möglichke... / 7 Beteiligung: Vom Mitarbeiter zum Mit-Unternehmer

"Mitarbeiter zu Beteiligten machen" ist ein oft genutzter Ausruf, wenn es darum geht, die innere und eigene Motivation von Beschäftigten anzusprechen und die Unternehmensziele zu Zielen der Mitarbeiter werden zu lassen. Dieser Gedanke steht hinter einer Erfolgsbeteiligung von Arbeitnehmern, um so Teams möglichst dauerhaft von innen heraus anzuspornen und sich selbstgesteuert...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsformen: Möglichke... / 2.2 Neue agile Rollen – neue Karrieremöglichkeiten (und deren Eingruppierung)

Agile Rollen (z. B. Product Owner, Scrum-Master, Agile Coach…) bieten die Chance, stets neue Aufgaben wahrzunehmen und damit die Möglichkeit zu einem "side-move". Zwar handelt es sich hier nicht um klassische disziplinarische Führungsaufgaben. Dennoch tragen diese Rollen entscheidend zur Gestaltung einer erfolgreichen agilen Organisation bei. So ist im agilen Kontext "Führun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsformen: Möglichke... / 1 Hybride Arbeitsformen: Mit Freiheit binden

Von hybridem Arbeiten sprechen wir, wenn Mitarbeitende von verschiedenen Orten aus und zu verschiedenen Zeiten sowohl mobil als auch in Präsenz vor Ort im Unternehmen zusammen arbeiten können. Ort und Zeit sind bestenfalls völlig unabhängig von der zu erbringenden Tätigkeit. Ganz konkret geht es hier um die Erweiterung des Arbeitsortes und der Flexibilisierung von Arbeitszeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsformen: Möglichke... / 4.5 New Pay Prinzipien und transparenter Gehaltsprozess

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütung neu denken / 4 Status Quo des aktuelles Vergütungssystem

Jedes Unternehmen verfügt über ein bestehendes Vergütungssystem. Um einen möglichen Veränderungsbedarf ermitteln zu können, ist es wichtig, den eigenen Status Quo zu kennen und zu bewerten. Abb. 4: Veränderungsmöglichkeiten Für die Ermittlung der Ausgangslage kann es helfen, schon einmal nach monetären und nicht-monetären Kriterien zu unterscheiden. Rechtliche Vorgaben Auf jeden...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 10.3 Zusammentreffen von Abtretung und Lohnpfändung

Für den Arbeitgeber sind hier mehrere Konstellationen denkbar: Abtretung und nachfolgende Pfändung Mit Abtretung einer Forderung des Schuldners ist der Abtretungsempfänger (Zessionar) neuer Gläubiger des Drittschuldners geworden (§ 398 BGB). Die Forderung gehört nun zu seinem Vermögen und nicht zum Vermögen des Schuldners. Gleichwohl geht bei einer Pfändung von Arbeitseinkomme...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 15.4 Auswirkungen auf ein Abtretungsverbot

Besteht im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ein Abtretungsverbot oder ist eine Abtretung unter einen Zustimmungsvorbehalt gestellt, ist eine derartige Regelung gegenüber einer Abtretung zum Zwecke der Restschuldbefreiung unwirksam (§ 287 Abs. 3 InsO). Es handelt sich dabei allerdings nur um eine relative Unwirksamkeit. Das bedeutet, das Abtretungsverbot oder de...mehr