Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvereinbarung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 7. Betriebliche Übung.

Rn 43 Betriebliche Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des ArbG, aus denen die ArbN schließen können, dass ihnen aufgrund dieser Verhaltensweisen gewährte Leistungen oder Vergünstigungen künftig auf Dauer gewährt werden sollen (stRspr, BAG NJW 18, 3666). So begründet die mindestens dreimalige vorbehaltlose Gewährung einer Gratifikation (auch be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Hauptanwendungsbereich.

Rn 2 Vielfach begegnet § 315 im Arbeitsrecht: Der Arbeitgeber kann (in den durch den Vertrag gezogenen Grenzen) kraft seines Direktionsrechts die vom Arbeitnehmer zu erbringende Leistung bestimmen (BAG NZA 12, 858, 860 [BAG 22.02.2012 - 5 AZR 249/11]; MüKo/Würdinger Rz 73 ff; aA etwa Boecken FS Fezer [16], 377, der das Weisungsrecht des Arbeitgebers wegen seines gesetzlichen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zahlungsverbot.

Rn 90 Dem Drittschuldner ist nach § 829 I 1 verboten, an den Schuldner zu leisten (Arrestatorium). Zahlt der Drittschuldner dennoch an den Schuldner, ist grds die Leistung ggü dem Gläubiger unwirksam, §§ 135, 136 BGB. Der Drittschuldner trägt das Risiko, den richtigen Empfänger zu bestimmen. Bei einer unwirksamen Zahlung an den Schuldner muss der Pfändungsgläubiger so gestel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Schuldner der LSt (§ 38 Abs 2 S 1 EStG) und Erstattungsansprüche

Rn. 70 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Durch die gesetzliche Feststellung, dass der ArbN Schuldner der LSt ist (§ 38 Abs 2 S 1 EStG), soll nur verdeutlicht werden, dass durch das LSt-Abzugsverfahren als Quellenbesteuerung und Erhebungsform die grundsätzliche Steuerschuldnerschaft des ArbN für seine ESt nicht berührt wird. Die Pflicht des ArbG zur Einbehaltung und Anmeldung der LS...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unmittelbare Benachteiligung.

Rn 19 Ausschreibung nur für Personen bis 25 Jahre; Ausschreibung gerichtet an ›Young Professionals‹ (BAG NZA 13, 498); Verdoppelung Abfindung von einem halben auf ein Jahresgehalt abhängig von 55. oder 56. Lebensjahr (BAG DB 08, 415); Altersabstandsklauseln (aber gerechtfertigt: max Altersabstand von 15 Jahren für Hinterbliebenenversorgung, BAG NZA 18, 712 [BAG 20.02.2018 - ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Auswirkungen auf Tarifverträge, Abs 1 S 2–4.

Rn 21 Sind Betriebserwerber, Betriebsveräußerer und Arbeitnehmer kongruent an denselben Tarifvertrag gebunden, gilt der beim Veräußerer anwendbare Tarifvertrag beim Erwerber kollektivrechtlich weiter (›Weitergeltung‹, BAG DB 05, 2141; zu nachwirkendem TV BAG NZA 08, 552). Rn 22 Für einen Firmentarifvertrag gilt das nur bei Gesamtrechtsnachfolge (zB § 20 I 1 UmwG), nicht aber ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Lohngrenzen und maßgeblicher Arbeitslohn

Rn. 45 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Gemäß § 8 Abs 1 SGB IV liegen die Voraussetzungen für ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis nur vor, wenn "das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat EUR 520 nicht übersteigt". Für die Prüfung der 520-Euro-Grenze ist vom regelmäßigen Arbeitsentgelt auszugehen. Wenn zB mit hinreichender Sicherheit Urlaubs- oder Weihn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, EGBGB Art 2 EGBGB – Gesetz im Sinne des BGB.

Gesetzestext Gesetz im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Gesetzes ist jede Rechtsnorm. Rn 1 Die Legaldefinition des Gesetzesbegriffes in Art 2 ist wortgleich mit derjenigen in Art 12 EGZPO und in Art 7 EGStPO. Bedeutung hat die Vorschrift ua für §§ 125 f, 134, 823 II BGB (s dortige Kommentierungen), ein engeres Verständnis hat § 906 BGB (s ebd Rn 14). Rechtsnorme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Gesetzliche Vorschriften.

Rn 38 Spezielle gesetzliche Vorschriften für Arbeitsverhältnisse finden sich namentlich (1.) im AGG, AÜG, ArbSchG, ArbZG, BDSG, BetrVG, BEEG, BUrlG, EFZG, FPfZG, GenDG, GewO, HAG, KSchG, MiLoG, MuSchG, NachwG, TVG, TzBfG; (2.) innerhalb des BGB in §§ 612 III, 612a, 613a, 619a, 622, 623. Daneben gelten (3.) die (allgemeinen) Vorschriften über den Dienstvertrag (§§ 611–630), d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtsgeschäft.

Rn 5 § 139 gilt für Rechtsgeschäfte aller Art sowie Gesamtakte, wie Vereins-, Gesellschafts- und Wohnungseigentümerbeschlüsse, soweit diese einen rechtsgeschäftlichen Charakter besitzen (BGHZ 124, 122; 139, 298; BGH NJW 12, 2648 Tz 10, nicht lediglich interne Wirkung). Im Miet- und Arbeitsvertragsrecht wird § 139 weitgehend verdrängt (Rn 3). Bei normativ wirkenden Regelungen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Arbeiter, Angestellter, leitender Angestellter.

Rn 28 Die Unterscheidung zwischen Arbeitern (überwiegend körperliche Tätigkeit in Produktion/Technik) und Angestellten (überwiegend geistige, dh kaufmännische oder büromäßige Tätigkeiten, in Produktion/Technik leitende Tätigkeiten) ist weitgehend obsolet und rechtfertigt idR für sich alleine keine Differenzierung (BAG NZA-RR 16, 204 [BAG 10.11.2015 - 3 AZR 575/14]). Einige T...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Arbeitsrecht.

Rn 14 Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen bedürfen der Schriftform, § 1 II TVG, 77 II BetrVG. Da tarifvertragliche Regelungen Rechtsnormen iSd Art 2 EGBGB sind, gehören tarifliche Schriftformerfordernisse zu den gesetzlichen Formvorschriften (BAG NJW 01, 990 [BAG 11.10.2000 - 5 AZR 313/99]). Bei ihnen ist aber stets zu prüfen, ob sie konstitutive oder deklaratorische Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Höhe der Vergütung.

Rn 75 Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Vereinbarung, sofern nicht zwingende gesetzliche (zB §§ 1 ff MiLoG) oder kollektive Regelungen (Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen) für den ArbN höhere Vergütungen vorsehen (Rn 41, zu Sittenwidrigkeit Rn 57). Nach § 1 II des MiLoG gilt für ArbN flächendeckend und zwingend (BAG NJW 21, 2229 [BAG 27.04.2021 - 1 ABR 21/20]) ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) AGB-Kontrolle.

Rn 59 Die AGB-Kontrolle (BLDH/Lingemann Kap 2 Rz 2, 82 ff; Preis/Preis Arbeitsvertrag, 96 ff) gilt für seit dem 1.1.02 geschlossene oder geänderte (BAG NZA 10, 170; s aber BAG DB 11, 2783) Verträge (Neuverträge) und seit dem 1.1.03 auch für Altverträge (Art 229 § 5 EGBGB), für letztere zT mit Vertrauensschutz (BAG NJW 07, 536; auf einen Anpassungsversuch bis 31.12.02 kommt e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Generalklausel, Abs 1.

Rn 2 I verpflichtet den ArbG als Generalklausel zu II–V (BAG NZA 08, 223 [BAG 25.10.2007 - 8 AZR 593/06]) zu ›erforderlichen Maßnahmen‹ zum Schutz vor Diskriminierung. Erforderlichkeit ist objektiv zu bestimmen, Möglichkeiten des ArbG, zB aufgrund Betriebsgröße, sind jedoch zu berücksichtigen (BTDrs 16/1780, 37). Gem 2 muss der ArbG auch im Vorfeld einer möglichen Benachteil...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtsgeschäft.

Rn 3 § 134 gilt für Rechtsgeschäfte aller Art. Dazu gehören einseitige Rechtsgeschäfte, wie Testamente und Kündigungen, Verträge, grds auch Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge, und andere mehrseitige Rechtsgeschäfte, etwa Beschlüsse (BRHP/Wendtland Rz 3). Kein Rechtsgeschäft iSv § 134 bilden die einzelnen auf den Abschluss eines Vertrags gerichteten Willenserklärungen (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Normcharakter.

Rn 5 Gesetz iSd § 134 ist jede Rechtsnorm, Art 2 EGBGB. Das Verbot kann sich aus einem formellen Gesetz des Bundes oder eines Landes ergeben (BGH NJW 86, 2361; WM 03, 791). Erfasst werden auch Rechtsverordnungen und Satzungen öffentlich-rechtlicher Institutionen, die durch höherrangiges Recht legitimiert sind (Taupitz JZ 94, 222), nicht aber Vorschriften über einen Haushalts...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Sonderfälle.

Rn 46 Können Willenserklärungen für eine Vielzahl von Personen Bedeutung erlangen, ist ausschließlich der objektive Inhalt der Erklärung maßgeblich (BGH NJW 07, 2912 [BGH 09.07.2007 - II ZR 232/05] Tz 10). AGB sind unabhängig von den Einzelfallumständen objektiv auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Appell zur Mitwirkung, Abs 1.

Rn 2 I begründet keine Rechte oder Pflichten, sondern hat nur Appellcharakter. Tarifvertragsparteien sind ArbG, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, ArbG sind in § 6 II (§ 6 Rn 5), Beschäftigte in § 6 I definiert (§ 6 Rn 2 f), Vertretungen sind Betriebsrat, Personalrat, Sprecherausschuss, nicht jedoch Aufsichtsrat nach §§ 4 ff DrittelbG oder §§ 8 ff MitbestG. Gegenstand z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Individualarbeitsverträge.

Rn 3 Zur Vertragsgestaltung bei Auslandsbezug BLDH/Lingemann Kap 11 Rz 1 ff; Schneider NZA 10, 1384. Die Formulierung ›Individualarbeitsverträge‹ in Art 8 I entspricht den in ex Art 30 EGBGB verwendeten Begriffen ›Arbeitsverträge und Arbeitsverhältnisse‹ (Junker RIW 06, 401 f), schließt auch AGB nicht aus, erfasst aber nicht Verträge mit kollektivem Charakter (Tarifverträge,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Regelbeispiele Nr 1–6.

Rn 8 Die Nrn 1–6 regeln nicht abschließend (›insb‹), was zulässig ist (EuGH NZA 09, 305 – Age Concern England; BAG NZA 09, 945 [BAG 22.01.2009 - 8 AZR 906/07]), nach Maßgabe von 1 und 2 kommen weitere Rechtfertigungen in Betracht (Rn 6, Rn 7). Die Rechtfertigung der Regelbeispiele ist auch an 1 und 2 zu messen (3: ›können‹; s.a. BAG NZA 19, 997 [BAG 19.02.2019 - 3 AZR 215/18...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB B

Bagatellunterhalt Ausschluss 1573 1 Bagatellvertrag 359 12 Balkon 566 26 Bank 280 62, 78 Einlösung von Schecks und Wechseln 826 44 Insolvenzverschleppung 826 39 Widerspruch gegen Lastschrift 826 43 Bankgeheimnis 399 10 Bankgeschäft 248 3 Bankkontokorrent 782 3 Banknoten 798 2 Bankvertrag 328 19; vor 328-335 18 Bargeld 245 2 Bargeldlose Zahlungen 675c 3 Barkaution 551 5 Barvermögen 1960 38 Ba...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Unterrichtung der Arbeitnehmer, Abs 5.

Rn 38 Einzelheiten sowie Vorschläge: C Meyer Unterrichtung 21 ff, 235 ff; BLDH/Lingemann Kap 60 Rz 17 ff M 60.1 ff; ordnungsgemäße Unterrichtung s BAG AP BGB § 613a Unterrichtung Nr 15; Lingemann NZA 12, 546. Gem V ist ein ArbN vom bisherigen oder vom neuen ArbG über den Betriebsübergang zu unterrichten. Dadurch soll der ArbN eine ausreichende Wissensgrundlage für die Ausübu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anwendungsbereich.

Rn 62 Der Verwirkung unterliegen grds sämtliche Rechte, Rechtsstellungen und Befugnisse. Sie findet im gesamten Bereich des Privatrechts als allg Regel Anwendung und zwar einschl des Familienrechts (BGH FamRZ 02, 1698 ff), des Erbrechts (München FamRZ 05, 1120; vgl BVerfG NJW 07, 1043), der gewerblichen Schutzrechte (BGH GRUR 01, 1161, 1163; Kobl GRUR-RR 06, 184; BGH NJW 14,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vereinbarung.

Rn 9 Die Parteien des Schuldverhältnisses können vor, bei oder nach Begründung der Forderung deren Unabtretbarkeit vereinbaren. Abtretungsverbote können auch in Tarifverträgen u Betriebsvereinbarungen enthalten sein (BAG AP § 399 Nr 1, 4, 8; LAG Köln NZA-RR 06, 365; Soergel/Schreiber § 399 Rz 5; einschr ArbG Hamburg DB 10, 2111). Ob ein Abtretungsausschluss gemeint ist, muss...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Benachteiligungsgegenstände, Abs 1.

Rn 3 Nach Nr 1 ist geschützt Zugang und Aufstieg, nach Nr 2 Durchführung und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Nr 2 gilt nicht für selbstständige Erwerbstätigkeit oder Organmitglieder (§ 6 III; § 6 Rn 6). Das Verbot gilt jeweils von Anbahnung bis Beendigung des Vertragsverhältnisses (Grüneberg/Ellenberger § 2 Rz 11). Rn 4 Nr 1 schützt Zugang zur und Aufstieg innerha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Dauerschuldverhältnisse.

Rn 22 Dauerschuldverhältnisse sind besonders häufig Gegenstand intertemporaler Sonderregeln. Einerseits soll durch diese Sonderregeln vermieden werden, dass die Gerichte noch über lange Zeit gezwungen sind, altes Recht anzuwenden (s etwa BT-Drs 14/6040, 273), andererseits ist die Anwendbarkeit neuen Rechts hier im Sinne einer unechten Rückwirkung weniger problematisch als be...mehr

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FoVo 06/2023, Die Anlagen zu den Vollstreckungsaufträgen nach der Zwangsvollstreckungsformularverordnung

Auf den Zeitpunkt der Nutzungspflicht gut vorbereitet sein In den Vollstreckungsanträgen nach den Anlagen 1, 2 und 4 der Zwangsvollstreckungsformularverordnung (ZVFV) ist die Beifügung bestimmter Anlagen, etwa zu den Kosten für den Vollstreckungsauftrag, der Prozess- und/oder Verfahrenskostenhilfe, den Vollmachten oder auch den bisherigen Vollstreckungskosten und den Erstattu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gleichwertige Teilhabe, Abs 1.

Rn 1 § 11 findet keine Anwendung auf die Anrechte bei der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Beamtenversorgung, deren Ausgleich ist gesetzlich geregelt. Adressat sind Versorgungen, die in berufsständischen Versorgungswerken begründet sind und andere, deren Versorgung kraft Satzung geregelt ist sowie die der betrieblichen oder privaten Versorgung. Das Ziel der internen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Titel.

Rn 3 § 890 verlangt eine titulierte Unterlassungs- bzw Duldungsverpflichtung des Schuldners. Der Titel kann auch eine Verpflichtung zur Handlung beinhalten, wenn der Schuldner der Pflicht zur Duldung oder Unterlassung nur genügen kann, indem er die hierfür erforderliche positive Handlung vornimmt (BGH MDR 20, 1276 [BGH 09.07.2020 - I ZB 79/19] – für die Duldung der Inaugensc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB A

Paragraphen ohne Gesetzesbezeichnung sind solche des BGB. 3D-Druck 2 ProdHaftG 2 Abänderung gerichtlicher Entscheidungen 1696 1 Abänderungsklage 1575 6 Abänderungsverfahren s. Versorgungsausgleich Abbedingung des Minderungsrechts Wohnraummiete 536d 1 Abbitte 249 20 Abdingbarkeit 573 53 Abfall 2 ProdHaftG 2 Abfindung 23 VersAusglG 1 Zumutbarkeit 10 AGG 16, 18; 23 VersAusglG 2; 1376 10; ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.10 Verstöße gegen untergesetzliche Vorschriften

Rz. 125 Die Versetzung eines Arbeitnehmers verstößt nicht gegen eine gerichtliche Entscheidung i. S. v. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, wenn der Arbeitgeber verurteilt worden ist, den Arbeitnehmer zu den bestehenden vertraglichen Bedingungen zu beschäftigen, ohne dass der Inhalt der Arbeitsaufgaben des Arbeitnehmers Streitgegenstand gewesen wäre (BAG, Beschluss v. 26.10.2004, 1 AB...mehr

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Qualitätsmanagement nach IS... / 4.2 Einbeziehung von Mitarbeitern und Interessenvertretern

Nachhaltig erfolgreich lässt sich ein Qualitätsmanagementsystem nur unter Beteiligung der Mitarbeiter einführen und aufrechterhalten. Daher ist es erforderlich, diese für das Projekt zu begeistern und auch die Interessenvertreter der Mitarbeiter für eine aktive Mitarbeit zu gewinnen. Das Vertrauen der Mitarbeiter in die Interessenvertreter und die genauere Kenntnis der Inter...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.1 Begriff

Rz. 39 Eine Eingruppierung i. S. v. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG besteht in der rechtlichen Beurteilung des Arbeitgebers, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Tätigkeit einer bestimmtenEntgeltgruppe, die meist durch bestimmte Tätigkeitsmerkmale sowie bisweilen auch durch Merkmale wie Lebensalter oder die Zeit der Berufstätigkeit beschrieben ist (BAG, Beschluss v. 13.08.2019, 1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.2 Arbeitsvertraglicher Arbeitszeitbegriff

Rz. 14 Der arbeitsvertragsrechtliche Begriff der Arbeitszeit dagegen ist privatrechtlicher Natur. Er erfasst die Zeit, die nach dem zwischen den Parteien geltenden Arbeitsvertrag als Arbeitszeit eingestuft wird. Dies ist unabhängig von der Zuordnung zum Arbeitszeitbegriff im Arbeitnehmerschutzrecht zu beurteilen und kann daher abweichen. Relevant wird der arbeitsvertragsrech...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.8 Verpflichtung des Arbeitgebers zur Eingruppierung und Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 48 Wird ein Arbeitnehmer von einer für den Betrieb geltenden Vergütungsordnung erfasst, ist der Arbeitgeber zur Eingruppierung des Arbeitnehmers und zur Beteiligung des Betriebsrats verpflichtet (BAG, Beschluss v. 23.11.1993, 1 ABR 34/93 [1]). Der Betriebsrat hat ein Beteiligungsrecht, wenn der Arbeitgeber eine Eingruppierungsentscheidung entweder trifft oder unterlässt, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Entscheidung über die Aufhebung personeller Maßnahmen

Rz. 2 Der Betriebsrat kann beim Arbeitsgericht beantragen, eine Einstellung oder Versetzung aufzuheben, wenn der Arbeitgeber sie ohne Zustimmung des Betriebsrats durchgeführt hat[1], die Zustimmung nicht fingiert (§ 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG) oder nicht gerichtlich ersetzt ist (§ 99 Abs. 4 BetrVG), eine vorläufige Einstellung oder Versetzung aufrechterhält, obwohl er nach Bestre...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1 Verstoß gegen Rechtsnormen (Nr. 1)

Rz. 114 Die Zustimmung des Betriebsrats kann gem. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG verweigert werden, wenn die personelle Einzelmaßnahme gegen ein Gesetz, eine sonstige Rechtsvorschrift, eine behördliche Anordnung, eine Bestimmung in einem Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung oder gegen eine gerichtliche Entscheidung verstößt. Entscheidende Voraussetzung für das Zustimmungsve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsklima / 7.2 Eine Betriebsvereinbarung abschließen

Damit jeder Mitarbeiter weiß, worauf es ankommt, empfiehlt es sich, das gewünschte Verhalten in einer Betriebsvereinbarung festzuhalten. Die Regeln für das faire Miteinander weisen darauf hin, dass Kollegialität und gegenseitige Unterstützung geschätzt und Ellenbogenmentalität und Feindseligkeiten unerwünscht sind. Für Transparenz sorgt auch, dass eindeutig festgelegt ist, w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsklima / 2 Ursachen für ein schlechtes Klima

Werden eingespielte Teams umstrukturiert, Abteilungen ausgelagert oder Arbeiten anders verteilt, verunsichert das die Beschäftigten. Meist funktioniert dann nicht mehr alles reibungslos. Die Stimmung kippt v. a. dann, wenn bewährte Strukturen verändert werden und die Gründe für die Betroffenen nicht nachvollziehbar sind. Herrscht in einem Betrieb lange Zeit ein Klima, das von...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalakte / 4.2.3 Durchführung der Einsichtnahme

Der Beschäftigte kann vom Arbeitgeber jederzeit die Einsichtnahme in die Personalakten verlangen. Der Zeitpunkt der Einsichtnahme muss dem Arbeitgeber jedoch zumutbar sein. Er kann daher die Rücksichtnahme auf die betrieblichen Verhältnisse verlangen und muss die Personalakte nicht zur Unzeit bereitstellen. Die Einsichtnahme in die Personalakte findet in aller Regel während d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalakte / 4.1.6 Datenschutz

Personalakten beinhalten sensible personenbezogene Daten. Der Arbeitgeber hat bei der Personalaktenführung auf die Belange des Datenschutzes und des Persönlichkeitsrechts des Beschäftigten Rücksicht zu nehmen und den Grundsatz der Vertraulichkeit zu wahren (siehe dazu auch Abschnitt 4.1.5). Die Vorschriften der DSGVO sowie des BDSG – insbesondere § 26 BDSG – sind zu beachten...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kommunikation: Gestaltung u... / 1 Definition interne Kommunikation

Die interne Kommunikation, oder auch Mitarbeiterkommunikation, bezeichnet jede Kommunikation und Information zwischen der Geschäftsführung, den einzelnen Managementebenen und ihren Mitarbeitern in einem Unternehmen. Dabei beinhaltet sie die Information der Mitarbeiter über: Unternehmensziele Unternehmensstrategie Aktuelle Ereignisse, Projekte und Entwicklungen Neue und/oder verä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4.1.3 Berechnung der wöchentlichen Arbeitszeit

Rz. 30 Wie bereits unter Rz. 28 erwähnt, ist der errechnete Stundenlohn mit der Zahl der sich aus dem Inhalt des Arbeitsverhältnisses ergebenden regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden zu vervielfachen und durch 7 zu teilen. Die Anzahl der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden ergibt sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag oder der Tarif- oder Betriebsvereinbarung. Wir...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
TV-Ärzte/VKA – "Aufstellung" des Dienstplans – Zuschlag

BAG, Urteil vom 16.3.2023, 6 AZR 130/22 Leitsatz (amtlich) Ein Dienstplan ist i. S. d. § 10 Abs. 11 Satz 1 TV-Ärzte/VKA bereits dann "aufgestellt", wenn der Arbeitgeber in Ausübung seines Direktionsrechts die anfallenden Dienste geplant und den Dienstplan bekannt gemacht hat. Nicht erforderlich ist, dass der Betriebs- bzw. Personalrat dem Dienstplan zustimmt oder die Einigung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Betriebli... / 5 Prämierung des Verbesserungsvorschlags

Die Vergütung des konkreten Verbesserungsvorschlags unterliegt zwar nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats, jedoch hat der einzelne Arbeitnehmer, der freiwillig eine Sonderleistung erbringt, unter Umständen einen individualrechtlichen Vergütungsanspruch gegen den Arbeitgeber aus § 612 BGB bzw. aus § 242 BGB. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber den Verbesserungsvo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung: Voraussetzungen ... / 3.2.2 Klarstellung der einzuhaltenden Pflicht

In der Praxis kommt auch dieser Punkt oft zu kurz. Häufig streitet man sich erst geraume Zeit später über die inhaltliche Richtigkeit einer Abmahnung. Dann wird auch zwangsläufig die Frage auftauchen, ob überhaupt eine Pflicht bestanden hatte, die verletzt wurde oder ob die Pflichtverletzung vielleicht nur so geringfügig war, dass die Abmahnung gar keine Bedeutung entfalten ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Betriebli... / 4 Umfang des Mitbestimmungsrechts

Durch eine erzwingbare Betriebsvereinbarung[1] können (nur) die Grundzüge des betrieblichen Vorschlagswesens (BVW) geregelt werden. Der Betriebsrat hat auch im Zusammenhang mit der Einführung von Grundsätzen über das BVW das jedem Bestimmungsrecht innewohnende sogenannte Initiativrecht. Das beschreibt der Sache nach das Recht des Betriebsrats, einseitig über die Anrufung der ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung: Voraussetzungen ... / 3.2.3 Hinweis auf die Gefährdung des Arbeitsverhältnisses im Wiederholungsfall

Damit der Arbeitnehmer die Bedeutung der Abmahnung erkennt, ist er darauf hinzuweisen, dass sein Arbeitsverhältnis im Wiederholungsfall in seinem Bestand gefährdet ist. Der Arbeitgeber ist zwar nicht gezwungen, die genauen arbeitsvertraglichen Konsequenzen (z. B. weitere Abmahnung, ordentliche Kündigung, fristlose Kündigung), die bei einer Wiederholung des Fehlverhaltens gezo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Dauer des Übergangsmandats

Rz. 24 Das Übergangsmandat beginnt, was sich mittelbar aus § 21a Abs. 1 S. 3 BetrVG ergibt, mit dem Wirksamwerden der tatsächlichen Durchführung der Betriebsspaltung bzw. -zusammenfassung, die sich am Zeitpunkt der Übernahme der neuen Leitungsmacht manifestiert. Rz. 25 Ein Übergangsmandat kann daher nur für den zu diesem Zeitpunkt noch im Amt befindlichen Betriebsrat entstehe...mehr