Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvereinbarung

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Literaturverzeichnis

Aligbe, Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen, 2. Aufl. 2021 Altmeppen (vormals Roth/Altmeppen), GmbH-Gesetz, Kommentar, 11. Aufl. 2023 Annuß/Thüsing, Teilzeit- und Befristungsgesetz, 3. Aufl. 2012 Anzinger/Koberski, ArbZG – Arbeitszeitgesetz, 5. Aufl. 2020 Arens/Düwell/Wichert, Handbuch Umstrukturierung und Arbeitsrecht, 2. Aufl. 2013 Arnold/Gräfl, Teilzeit- und Befristungsge...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ff) Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Rz. 503 Gemäß § 167 Abs. 2 S. 6 und 7 SGB IX können die zuständige Interessenvertretung – in der Regel der (lokale)[1458] Betriebsrat, bei schwerbehinderten Menschen zudem die Schwerbehindertenvertretung – die Klärung bezüglich des BEM verlangen. Außerdem haben diese Gremien darüber zu wachen, dass arbeitgeberseitig die gesetzlich obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden. ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (b) Kontrollmöglichkeiten

Rz. 420 Gestattet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die private Internet- und E-Mail-Nutzung, wird er nach vorzugswürdiger Auffassung nicht zum Telekommunikationsdienstanbieter (§ 3 Abs. 2 TDDDG und § 3 Nr. 61 TKG, dazu näher Rdn 369 f.).[1211] Geht man davon aus, dass die Gestattung der Privatnutzung zur Anwendung des TDDDG führt,[1212] unterliegt der Arbeitgeber dem Fer...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Typischer Sachverhalt (Beispielsfall)

Rz. 267 Die im Bereich der Kunststoffproduktion insbesondere als Automobilzulieferer tätige A-GmbH hat einen erheblichen Auftragsrückgang zu verzeichnen. Dieser hängt zum einen mit den erhöhten Ölpreisen und der damit verbundenen Schwächung der Automobilindustrie, zum anderen mit aktuellen Streiks in der Automobilindustrie zusammen. Es besteht jedoch die berechtigte Hoffnung...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 92 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1c.6: Ordentliche Kündigung außerhalb des KSchG Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________ (Name), hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich mit Wirkung zum _________________________.[137] Die Kündigungsgründe haben wir Ihnen mündlich bereits erläutert.[138] Der Betriebsrat...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Hintergrund

Rz. 792 Der Arbeitgeber kann aus unterschiedlichen Gründen ein Interesse daran haben, den Arbeitnehmer zum Tragen von Dienstkleidung zu verpflichten. Nach der Rechtsprechung des BAG ist Dienstkleidung diejenige Kleidung, die im betrieblichen Interesse anstelle der individuellen Zivilkleidung zur besonderen Kenntlichmachung zu tragen ist.[1860] Dies kann zum einen ein Interes...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Ziel-Anpassungsgespräch, § 7

Rz. 333 Mit der Festlegung der Ziele – sei es als Zielvorgabe oder als einvernehmliche Zielvereinbarung – werden diese verbindlich. Eine einseitige Änderung durch den Arbeitgeber scheidet aus.[1029] Insbesondere stellen Unsicherheiten zur Erreichbarkeit oder wirtschaftlichen Verwertbarkeit vereinbarter oder vorgegebener Ziele jedenfalls arbeitgeberseitig keine Grundlage für ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Geltungsbereich, § 1

Rz. 223 Denkbar ist, für unterschiedliche Bereiche und Abteilungen oder auch unterschiedliche Arbeitnehmergruppen gesonderte Regelungen vorzusehen. Dies kann entweder über die Definition des Geltungsbereichs erfolgen oder über die Definition der Anwendbarkeit bestimmter Regelungen für bestimmte Bereiche. Denn die Anforderungen an die Arbeitszeitlage und -flexibilisierungserf...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Gesetzliche Verbote

Rz. 1323 Eine Erstattung von Ausbildungskosten ist in Berufsausbildungsverhältnissen ausgeschlossen (§ 12 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BBiG), sofern es um Maßnahmen geht, die dem betrieblichen Bereich – im Gegensatz zum schulischen Bereich – zuzurechnen sind.[2986] Ebenfalls unzulässig wäre eine Erstattungsregelung für Fortbildungsmaßnahmen, zu deren Durchführung der Arbeitgebe...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (10) Kurzarbeit und Arbeitskampf

Rz. 288 Bei einem Arbeitskampf kollidiert das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats mit dessen Neutralitätspflicht. Daher ist die Frage der Mitbestimmung bei der Einführung von Kurzarbeit differenziert zu betrachten. Hinsichtlich der Frage der Mitbestimmung ist zu unterscheiden, ob der Betrieb unmittelbar oder mittelbar vom Streik betroffen ist. Rz. 289 Ist der Betrieb unmitte...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (6) Zeitlicher Abstand für erneute Gefährdungsbeurteilung

Rz. 627 Die Gefährdungsbeurteilung ist zu aktualisieren, wenn sich Vorschriften ändern, die Arbeitsumgebung geändert wird, neuer Arbeitsmittel eingeführt werden, die Arbeitsstätte verändert wird, Arbeitsunfälle auf Sicherheitsmängel) hindeuten, neue Gefährdungsfaktoren bekannt werden (Sars-Cov-2).[1622] Rz. 628 Unabhängig von diesen Anlässen ist auch ein zeitlicher Abstand de...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Antragsbefugnis, Prozessstandschaft

Rz. 335 Wenn § 23 Abs. 3 S. 1 BetrVG als antragsbefugt den Betriebsrat nennt, sind damit im Rahmen ihrer Zuständigkeit auch Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat gemeint.[826] Zudem kann nach dem Gesetzeswortlaut jede im Betrieb vertretene Gewerkschaft einen Antrag stellen. Grundsätzlich kann der Betriebsrat nicht die Rechte anderer – insbesondere die individualrechtlichen...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (9) Verwendung der Zeitguthaben, Ausgleich Zeitsaldo bei Beendigung und Ruhen des Arbeitsverhältnisses, Todesfall, § 7

Rz. 229 Zu definieren ist, wie ein Ausgleich von Zeitguthaben und Zeitschuld erfolgen soll. Auch hierzu enthalten tarifliche Regelungen zum Teil Vorgaben. Das Muster sieht u.a. die Übertragung von Zeitguthaben in ein Langzeitkonto vor. Für diese Fälle sind dann die besonderen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere zur Insolvenzsicherung, zu beachten, siehe §§ 10, 11 des Musters...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Ausgangslage

Rz. 683 Die Anordnung von Überstunden[1544] ist ein in der Praxis häufiger Anlass, das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats geltend zu machen. Der Unterlassungsanspruch ergibt sich aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 BetrVG und gegebenenfalls zusätzlich aus einer Betriebsvereinbarung.mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Betriebsbedingtes Kündigungsschreiben

Rz. 87 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1c.4: Betriebsbedingtes Kündigungsschreiben Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis kündigen wir hiermit betriebsbedingt unter Berücksichtigung der vertraglichen/gesetzlichen/tarifvertraglichen Kündigungsfrist zum _________________________, hilfsweise zum näc...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Rechtsfolgen

Rz. 438 Eine unzulässige Kontrolle der Telekommunikation am Arbeitsplatz kann für den Arbeitgeber empfindliche zivilrechtliche und ggf. sogar strafrechtliche Folgen haben. Zudem kann die rechtswidrige Kontrolle zu einem Beweisverwertungsverbot führen.[1246] Das BAG hat sich aber gegen ein Beweisverwertungsverbot ausgesprochen.[1247] Dem Arbeitnehmer kann aber im Fall einer V...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Pflichten nach dem BetrVG

Rz. 336 § 23 Abs. 3 BetrVG betrifft Verpflichtungen des Arbeitgebers, die im BetrVG oder im AGG begründet sind (§ 17 Abs. 2 AGG). Allerdings sind auch Verstöße, die andere Gesetze verletzen, z.B. die Beteiligung des Betriebsrats vor Massenentlassungen nach § 17 Abs. 2 KSchG oder im Schwerbehindertenrecht nach § 182 SGB IX (Zusammenarbeit zur Teilhabe schwerbehinderter Mensch...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / III. Sonderkündigungsschutz

Rz. 66 Der Beschäftigte genießt Sonderkündigungsschutz nach § 5 Abs. 1 PflegeZG für die gesamte Zeit der Pflegezeit bzw. Pflegeteilzeit. Der Schutz setzt bereits mit dem Zugang der Ankündigung ein, frühestens aber 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn der Pflegezeit.[46] Rz. 67 Der Sonderkündigungsschutz besteht auch dann, wenn im Kleinunternehmen eine Pflegezeitvereinbarung...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / hh) Vorschlag zur Vorgehensweise

Rz. 514 Die Einhaltung der Sechswochenfrist muss überwacht werden. Ist dieser Referenzzeitraum überschritten, muss das BEM einsetzen. Dazu ist zunächst der Arbeitnehmer anzuschreiben und über die Ziele des BEM und über die in diesem Zusammenhang erhobenen und verwendeten Daten zu informieren, Musterschreiben nebst Antwort siehe unten Rdn 500 f. Rz. 515 Ist der Arbeitnehmer mi...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Grenzen

Rz. 1665 § 106 GewO benennt ausdrücklich die Grenzen des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts. Danach gehen die Vorgaben des Arbeitsvertrags, die Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften dem Direktionsrecht vor und begrenzen es. aa) Grundrechte Rz. 1666 Bei der Ausübung seines Weisungsrechts hat der Arbeitgeber die G...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Allgemeines

Rz. 353 Betriebliche Telefonanlagen und zugehörige Softwareprogramme gehören in den meisten Berufsfeldern zur selbstverständlichen Grundausstattung des Arbeitnehmers. Ebenso verhält es sich oftmals mit der Zurverfügungstellung von Mobiltelefonen – vor allem im Dienstleistungssektor. Als integraler Bestandteil der Arbeitswelt 4.0 ermöglicht das Mobiltelefon sowie digitale Tel...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Schriftformerfordernis

Rz. 2 Sie bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form (§ 623 BGB), soweit es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt, das beendet werden soll. Die Einhaltung der Schriftform ist zwingend erforderlich. Sie kann weder konkludent noch mündlich oder durch Vertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag abbedungen werden. Zur Wahrung der Schriftform muss das Kündigungsschreib...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Arbeitsrechtliche Implementierung von Compliance-Regeln

Rz. 751 Der Arbeitgeber kann Compliance-Richtlinien auf individual- oder kollektivrechtlichem Weg einführen. Die Entscheidung zwischen beiden Wegen kann nur einzelfallbezogen getroffen werden und hängt im Wesentlichen von der Unternehmens- bzw. Betriebsstruktur sowie den vorhandenen arbeitsvertraglichen Vorgaben ab.[1777] Individualarbeitsrechtlich ist die Einführung durch a...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Abgrenzung

Rz. 1614 Im Gegensatz zur Vertragsstrafe fehlt Schadenspauschalierungen (vgl. hierzu Rdn 1347 ff.) die Erfüllungssicherungsfunktion, d.h. die Vereinbarung von pauschaliertem Schadensersatz soll dem Gläubiger allein den Schadensnachweis ersparen und den Schuldner nicht primär zur Erfüllung der Verbindlichkeit anhalten. Ein selbstständiges Strafversprechen liegt vor, wenn jema...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) § 5 Ruhegeldfähiges Einkommen

Rz. 677 Die genaue Bestimmung des ruhegeldfähigen Einkommens ist wichtig. Sollen Nebenleistungen und variable Züge ausgeschlossen werden, genügt die Einschränkung auf das "regelmäßige" Monatsgehalt nicht, um Streitigkeiten zu vermeiden. Sind variable Bezüge ausgeschlossen, werden insbesondere Provisionen und Überstunden für die Berechnung der Rente nicht berücksichtigt.[1615...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / g) Rechtsfolge

Rz. 248 Verstößt eine Regelung oder Maßnahme des Arbeitgebers gegen das Diskriminierungsverbot, so sind leistungsgewährende Bestimmungen oder Maßnahmen auf die teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer zu erstrecken, die entgegen dem Gebot der Gleichbehandlung von der Gewährung oder der Maßnahme – ggf. auch teilweise – ausgeschlossen sind.[736] Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer ben...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Außergerichtliche Mediation und BEM

Rz. 538 Außergerichtliche Mediation kann immer auch im Rahmen eines BEM nützlich sein.[1497] Dabei kommt dem Präventionsgesetz (PrävG) eine große Bedeutung zu. Das PrävG will verhindern, dass Mitarbeiter arbeitsunfähig werden, das BEM hingegen hat zum Ziel, arbeitsunfähig gewordene Mitarbeiter vor erneuter Krankheit zu bewahren. Für die Anwendung einer außergerichtlichen Med...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Überschrift

Rz. 256 Der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG unterliegt der "gesamte Komplex der Schichtarbeit",[830] insbesondere auch die Abgrenzung des im Schichtdienst arbeitenden Personenkreises, die zeitliche Lage der Schichten und damit der Schichtdauer sowie die Aufstellung der Dienstpläne einschließlich der konkreten Zuordnung der Mitarbeiter zu den einz...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / g) Jubiläumszusagen

Rz. 1030 Arbeitnehmer, die bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem die für sie maßgebliche Kündigungsfrist endet, die Voraussetzungen für eine Jubiläumszusage nach Maßgabe der Betriebsvereinbarung vom (…) erworben hätten, wäre ihr Arbeitsverhältnis nicht infolge der in § 1 dieses Sozialplans beschriebenen Betriebsänderung beendet worden, erhalten die reguläre Jubiläumszusag...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) "Erforderlichkeit" der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung i.S.d. § 26 Abs. 1 BDSG

Rz. 775 Nach § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG muss die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses, für dessen Durchführung oder Beendigung erforderlich sein. Die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Arbeitnehmerdaten zur Erfüllung gesetzlicher, kollektivrechtlicher oder einzelvertraglicher Pflichten oder zur Wahrnehmung vertraglicher...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Schichtdienst/Schichten

Rz. 259 Bei der Festlegung der Anzahl der Schichten und deren Lage sind die betrieblichen Notwendigkeiten ausschlaggebend. Dabei sind eine Vielzahl von Gestaltungen denkbar, die einen flexiblen Einsatz, variable Produktionszeiten, Ausnutzen der Maschinenlaufzeiten einerseits und Berücksichtigung der Freizeitinteressen der Arbeitnehmer und Vorhersehbarkeit ihres Arbeitseinsat...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (c) Zuständiges Gremium

Rz. 382 Für die Betriebsratszuständigkeit gelten bei der Einführung und Nutzung von Telefonanlagen grundsätzlich keine Besonderheiten. Sind mehrere Betriebe in einem Unternehmen oder das Gesamtunternehmen betroffen und kann die Angelegenheit nicht durch die Einzelbetriebsräte geregelt werden, ist der Gesamtbetriebsrat nach § 50 Abs. 1 BetrVG zuständig.[1144] Zentrale Überwac...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Vereinbarungsparteien

Rz. 311 Zuständig ist grundsätzlich der örtliche Betriebsrat, soweit nicht eine Angelegenheit vorliegt, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betrifft und diese Angelegenheit nicht durch die einzelnen Betriebsräte geregelt werden kann, § 50 Abs. 1 BetrVG. Die Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen.[955] Erforderlich ist eine zwingende sachliche Notwendigkeit.[9...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Abrechnung und Fälligkeit der Provision, Rückzahlung, § 4

Rz. 315 Zum Nachteil des provisionsberechtigten Mitarbeiters darf von den gesetzlichen Fälligkeitsregelungen des § 87a HGB nicht abgewichen werden, § 87a Abs. 5 HGB. Der Gesetzgeber geht von einer monatlichen Abrechnung aus, allerdings ist rechtlich zulässig, den Abrechnungszeitraum auf bis zu maximal drei Monate auszuweiten, § 87c Abs. 1 HGB. Anhand der Abrechnung muss der ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (6) Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst, §§ 5, 6

Rz. 262 Die getroffenen Regelungen müssen sich bei Tarifbindung im Rahmen der tariflichen Vorgaben halten. Dies ist jeweils abzugleichen. Wesentlich dürfte hier sein, dass es sich sowohl bei Rufbereitschaft als auch bei Bereitschaftsdienst um (vergütungspflichtige) Arbeitszeit im Sinne des ArbZG und des MiLoG [842] handelt, sodass die Vorgaben zur Höchstarbeitszeit und den Ru...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (7) Provisionsanspruch bei Ausscheiden, § 6

Rz. 317 Abs. 1 regelt die Auszahlung sog. Überhangprovisionen. Für die Entstehung des Provisionsanspruchs ist nicht maßgeblich, ob die dafür notwendige aufschiebende Bedingung vor oder erst nach der Beendigung des Arbeitsvertrags eintritt. Entscheidend ist vielmehr allein, dass noch vor der Vertragsbeendigung ein provisionspflichtiger Geschäftsabschluss erfolgt ist.[973] Jed...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Äußeres Erscheinungsbild bei Hotelpersonal

Rz. 1305 Hier gibt es in der Praxis umfassende Pflichtenklauseln mit Regelungen, die auch in die private Lebensführung hineinreichen. Eine solche Regelung könnte trotz ihres Freizeitbezuges auch durch Betriebsvereinbarung erzielt werden, da sie direkt nur betriebliche Belange regelt. Die Reflexwirkungen auf den Privatbereich[2955] sind vom Hotelpersonal i.d.R. hinzunehmen. Mu...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (6) Mehrarbeit/Überstunden, § 4

Rz. 226 Soweit ein Tarifvertrag Anwendung findet, enthält dieser regelmäßig die Definition der Überstunden. Das Muster sieht – für den Fall, dass keine tarifliche Bestimmung Anwendung findet – eine entsprechende Definition vor. Grundsätzlich unterliegt die Anordnung der Überstunden dem Zustimmungserfordernis des Betriebsrats (soweit – was regelmäßig der Fall ist – ein kollekt...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

Rz. 506 Sofern ein Arbeitgeber ein EDV-System zur Erfassung der Arbeitsunfähigkeitszeiten einführt, besteht ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.[1461] Im Hinblick darauf, dass in den meisten Betrieben ein entsprechendes System mit Zustimmung des Betriebsrates installiert sein dürfte, ist auf dieses Mitbestimmungsrecht im Rahmen der Durchführung des BEM nic...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (9) Meinungsverschiedenheiten, § 11

Rz. 265 Zur Lösung von Meinungsverschiedenheiten werden zwei Alternativen vorgeschlagen. Die erste Variante läuft bei fehlender Einigung auf eine Losentscheidung des ersten Falles und dann abwechselnde Entscheidung hinaus. Die Praxis zeigt, dass dies die Parteien letztlich zu einer vernünftigen Lösungsfindung zwingt. Die zweite Variante sieht die Einrichtung einer (klassisch...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit, Verteilung der Arbeitszeit, § 2

Rz. 224 Den Betriebsparteien fehlt die Kompetenz, Arbeitszeitdauer und Lohnhöhe zu regeln, § 77 Abs. 3 BetrVG. Fehlt eine tarifliche Regelung der wöchentlichen Arbeitszeit, wird die Dauer einzelvertraglich vereinbart. § 2 Abs. 1 hat lediglich deklaratorische Bedeutung. In der Anlage zu den verschiedenen Arbeitszeitvarianten können verschiedene Verteilungsvarianten oder rolli...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (8) Arbeitszeitkonto, Zeiterfassung, Ausgleichszeitraum, § 6

Rz. 228 Eine Begrenzung der Zeitschuld und der Zeitguthaben ist zwar nicht zwingend erforderlich, erleichtert aber – insbesondere, wenn es nicht um eine Gestaltung mit Langzeitkonto geht – die Handhabung in der Praxis. Auch hierzu enthalten die tariflichen Regelungen häufig Vorgaben. Die Möglichkeit, Minusstunden aufzubauen, setzt voraus, dass der Arbeitgeber eine verstetigt...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / h) Besondere Fälle

Rz. 1014 Möglich ist sowohl der Abschluss eines Sozialplans im Hinblick auf eine bestimmte Betriebsänderung als auch der Abschluss eines Rahmensozialplans für mögliche, aber noch nicht geplante Betriebsänderungen.[2508] Rz. 1015 Ein Sozialplan muss nicht zwingend eine Abfindung für die Arbeitnehmer vorsehen. Abfindungen sind lediglich dann erforderlich, wenn Entlassungen droh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.8.2 Geburts- und Heiratsbeihilfen

Tz. 824 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Zahlt die Kap-Ges an ihren beherrschenden Ges-GF eine Zusatzvergütung für den Fall der Heirat oder der Geburt eines Kindes, führt dies dann zu einer vGA, wenn derartige Vergütungen nicht im Anstellungsvertrag geregelt sind. Dies gilt selbst dann, wenn solche Beihilfen auch an andere Arbeitnehmer des Betriebs gezahlt werden. Tz. 825 Stand: EL ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (6) Mitbestimmung bei Maßnahmen zur Milderung finanzieller Folgen

Rz. 282 Umstritten ist, ob ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates auch bezüglich Maßnahmen zur Milderung der finanziellen Folgen der Kurzarbeit besteht. Teile der Literatur halten ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG aufgrund seines Schutzzwecks für geboten, wenn der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld aufstocken will.[874] Demgegenüber lehnt die herrschende...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 494 Ein Arbeitnehmer ist seit vielen Jahren bei seinem Arbeitgeber beschäftigt. Der Gesundheitszustand des Arbeitnehmers hat sich in den letzten Jahren der langen Betriebszugehörigkeit verschlechtert. Es kommt zu erheblichen Arbeitsunfähigkeitszeiten mit Ausfallquoten bis zu 75 %, teilweise liegen diese über einen mehrjährigen Zeitraum bei 100 %. Nachdem der Arbeitgeber ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (c) Zuständiges Gremium

Rz. 404 Für die Betriebsratszuständigkeiten gelten bei der Einführung moderner Informations- und Kommunikationseinrichtungen grundsätzlich keine Besonderheiten. Sind mehrere Betriebe in einem Unternehmen oder das Gesamtunternehmen betroffen und kann die Angelegenheit nicht durch die Einzelbetriebsräte geregelt werden (etwa bei einem unternehmensweiten Intranet), ist der Gesa...mehr

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§ 3 Prozessrecht / g) Vereinbarungen der Betriebsparteien über das Zustimmungsersetzungsverfahren

Rz. 362 In begrenztem Umfang können die Betriebsparteien Vereinbarungen schließen, die das arbeitsgerichtliche Zustimmungsersetzungsverfahren beeinflussen. So können sich die Betriebsparteien vor Einleitung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens auf einen Rechtsmittelverzicht einigen; dann ist die erstinstanzliche Entscheidung bindend.[889] Die Betriebsparteien können auch ei...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (7) Abweichungen von Dienstplänen/Tausch von Schichten, § 9

Rz. 263 Für den krankheitsbedingten oder sonstigen Ausfall einzelner Mitarbeiter ist hier eine konkrete Ersetzungsregelung vorgesehen, die dem Arbeitgeber ein schnelles Handeln ohne erneute Durchführung der Beteiligung des Betriebsrats ermöglicht. Die Regelungen sind zulässig, da die konkret als Ersatz vorgesehenen Mitarbeiter dem Betriebsrat bereits mit der Dienstplanvorlag...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / gg) Unfallverhütungsvorschriften gem. § 15 SGB VII

Rz. 573 Die Unfallversicherungsträger können als autonomes Recht Unfallverhütungsvorschriften über Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erlassen, soweit dies zur Prävention geeignet und erforderlich ist und staatliche Arbeitsschutzvorschriften hierüber keine Regelung treffen. Die Zahl der UVV hat sich deutlic...mehr