Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsstätte

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Wesentliche Inlandsinteressen einer ausländischen Gesellschaft (Abs. 4)

"(4) Bei der Anwendung der Absätze 1 und 3 sind bei einer Person Gewerbebetriebe, Beteiligungen, Einkünfte und Vermögen einer ausländischen Gesellschaft im Sinne des § 5, an der die Person unter den dort genannten Voraussetzungen beteiligt ist, entsprechend ihrer Beteiligung zu berücksichtigen." Rz. 301 [Autor/Stand] Funktion. Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht könnte l...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006 (BGBl. I 2006, 2878 [2885]) Rz. 2 1. Referentenentwurf v. 10.7.2006 [nicht dauerhaft veröffentlicht] Änderung – Auszug (S. 12) § 50d wird wie folgt geändert: b) Nach Absatz 8 wird folgender Absatz 9 angefügt: „(9) Sind Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 2 Einkommensteuer

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Johannes Baßler, Hamburg Literaturverzeichnis Ackert/Riedel/Riedl/Trost, Der Wegzug einer natürlichen Person nach Gibraltar – Unter besonderer Berücksichtigung der erweitert beschränkten Steuerpflicht i.S.d. § 2 AStG, ISR 2014, 73; Angermann/Anger, Der neue Erlass zum Außensteuergesetz – Erweitert bes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Tatbestand

"(1) War bei einem Erblasser oder Schenker ..." Rz. 28 [Autor/Stand] Erblasser oder Schenker. § 4 setzt einen Erblasser oder einen Schenker voraus, ohne diesen Personenkreis näher zu umschreiben. Beide Begriffe entstammen dem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, woraus sich neben dem expliziten Bezug auf die beschränkte Erbschaftsteuerpflicht die dogmatische Verortung von § 4...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, EStG § 50d Abs. 9 Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen und der §§ 43b und 50g

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Prof. Dr. Jens Schönfeld, Bonn Dr. Gary Rüsch, Köln Literaturverzeichnis Kommentare: Cloer/Hagemann in Bordewin/Brand, § 50d EStG (Stand: Juli 2017); Boochs in Lademann, KStG, § 50d EStG (Stand: Oktober 2020); Frotscher in Frotscher/Geurts, § 50d EStG (Stand: Februar 2018); Gebhardt in Kanzler/Kraft/Bäuml/Marx/Hechtner, 6. Aufl. 2021, §...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Steuerhinterziehung durch positives Tun (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO)

Rz. 70 [Autor/Stand] Der tatbestandsmäßige Erfolg im Rahmen des § 370 Abs. 1 AO konkretisiert sich durch die Verkürzung von Steuern oder durch die Erlangung des ungerechtfertigten Steuervorteils (s. § 370 Rz. 376 ff., 424 ff.). Hinsichtlich der einzelnen Steuerarten ergeben sich folgende Besonderheiten: a) Veranlagungssteuern Rz. 71 [Autor/Stand] Zu den Veranlagungssteuern zäh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 16 ... / 2 Notwendigkeit und Bemessung der Ausgleichszahlungen

Rz. 8 Eine handelsrechtliche Regelung zu den Ausgleichszahlungen ist nur in § 304 AktG enthalten. Diese Regelung gilt unmittelbar nur, wenn die Organgesellschaft eine AG, KGaA oder SE ist.[1] Nach § 304 Abs. 1 AktG muss ein Ergebnisabführungsvertrag für die außenstehenden Gesellschafter der abhängigen Gesellschaft eine Ausgleichszahlung vorsehen. Das gilt auch für ein auslän...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 2.2 Betriebsbegriff

Rz. 25 Nach § 4h Abs. 1 EStG ist die Regelung auf Zinsaufwendungen eines "Betriebs" anzuwenden. Das Gesetz definiert den Begriff "Betrieb" nicht. Der Begriff "Betrieb" wird auch in § 20 UmwStG verwandt, doch ist dieser Begriff nicht unmittelbar im Rahmen des § 4h EStG anwendbar, da die Regelung einen anderen Zweck verfolgt. Außerdem erscheint der Begriff z. B. in der Zusamme...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 2.3 Zinsaufwendungen und ihr Empfänger

Rz. 29 § 4h EStG bezweckt, den Abzug von Zinsaufwendungen beim zur Zahlung Verpflichteten einzuschränken ("Zinsschranke"). Maßgebliches Tatbestandsmerkmal ist daher der Begriff der "Zinsaufwendungen". Wegen der Bedeutung dieses Begriffs im Rahmen der Vorschrift enthält § 4h Abs. 3 S. 2 EStG eine Legaldefinition dieses Begriffs und S. 4 der Vorschrift eine Sonderregelung für ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 6.1.1 Allgemeines

Rz. 106 § 4h Abs. 3 S. 1 EStG enthält eine Definition des Begriffs des "maßgeblichen Gewinns", der nach § 4h Abs. 1 S. 1 EStG Ausgangswert für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Zinsabzug ist. Der "maßgebliche Gewinn" i. S. d. § 4h Abs. 3 S. 1 EStG bildet nicht unmittelbar die Bemessungsgrundlage, sondern wird durch Hinzu- und Abrechnungen verändert (Rz. 40ff.). ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.1 Zinsschranke für Zinsaufwendungen (Abs. 1)

Rz. 32 Nach § 4h Abs. 1 S. 1 EStG sind Zinsaufwendungen[1] eines Betriebs nur beschr. abzugsfähig.[2] Die Abzugsfähigkeit der Zinsen ist jeweils für das Wirtschaftsjahr zu ermitteln. Es ist also die Bemessungsgrundlage für den Zinsabzug für das Wirtschaftsjahr festzustellen und auf dieser Grundlage die Abzugsfähigkeit der in diesem Wirtschaftsjahr angefallenen Zinsen zu prüf...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 4.2 Kleinbetragsgrenze (Abs. 2 S. 1 Buchst. a)

Rz. 58 Nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. a EStG ist die Zinsschranke nicht anzuwenden, wenn der Saldo der Zinsaufwendungen über die Zinserträge weniger als 3 Mio. EUR beträgt. Durch G. v. 16.7.2009[1] wurde die Kleinbetragsgrenze von ursprünglich 1 Mio. EUR auf 3 Mio. EUR erhöht. Diese Erhöhung gilt erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 25.5.2007 beginnen und nicht vor dem...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 1.6 Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 21 Die Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Zinsschranke sind begrenzt. Abgesehen von den im Gesetz selbst vorgesehenen Ausnahmen von der Zinsschranke[1] kommen folgende Möglichkeiten in Betracht[2]: Verzinsung, die sich der Höhe nach an dem EBITDA orientiert, um die 30-%-Grenze einzuhalten (Rz. 40); allerdings ist es unwahrscheinlich, dass Darlehensgeber einer sol...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 4.4.2.1 Tatbestand des Eigenkapitalvergleichs

Rz. 75 Voraussetzung für den Eigenkapitalvergleich ist es, dass der Betrieb, bei dem der Zinsabzug infrage steht, zu einem Konzern gehört. Die Frage, ob der Betrieb zu einem Konzern gehört, ist ebenso zu beantworten wie bei der Ausnahmeregelung des § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b) EStG (Rz. 64ff.). Die "Zugehörigkeit zu einem Konzern" ist ein handelsrechtlicher Begriff. Maßgebend...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 4.3 Fehlende Konzernzugehörigkeit (Abs. 2 S. 1 Buchst. b)

Rz. 64 Nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b EStG ist die Regelung über die Zinsschranke nicht anwendbar, wenn der Betrieb nicht oder nur anteilig zu einem Konzern gehört. Die Regelung beruht auf dem Gedanken, dass eine Fremdfinanzierung nur bei Konzernunternehmen und bei Kapitalgesellschaften bei einer Gesellschafter-Fremdfinanzierung zu unangemessenen Gestaltungen führen kann. D...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 4.4.1 Regelungszweck und -inhalt

Rz. 72 § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c EStG enthält eine wichtige, aber auch besonders komplizierte Ausnahme von der Zinsschranke. Grundgedanke dieser Ausnahmeregelung ist, dass die Regelung über die Zinsschranke verhindern soll, dass innerhalb eines internationalen Konzerns das im Inland ansässige Unternehmen (Tochtergesellschaft, Betriebsstätte) überproportional mit Fremdkapita...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 5 Sonderregelung für nachgeordnete Personengesellschaften

Rz. 102 Für Gesellschaften (Personengesellschaften und andere Mitunternehmerschaften), die unmittelbar oder mittelbar einer Körperschaft nachgeordnet sind, gilt nach Abs. 2 S. 2 die Regelung des § 8a Abs. 2 und 3 KStG entsprechend. Zweck der Vorschrift ist zu verhindern, dass die für Körperschaften geltenden Einschränkungen des § 8a KStG durch Einschaltung von Personengesell...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 6.3 Konzernzugehörigkeit, Abs. 3 S. 5, 6

Rz. 154 § 4h Abs. 3 S. 5, 6 EStG definiert, wann ein Betrieb zu einem Konzern gehört. Diese Regelung ergänzt § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b EStG, wonach die Zinsschranke nicht anwendbar ist, wenn der Betrieb nicht (oder nur anteilsmäßig) zu einem Konzern gehört (Rz. 64). Außerdem dient die Definition der Abgrenzung des Umfangs des Eigenkapitalvergleichs nach§ 4h Abs. 2 S. 1 Buch...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 6.2.1.1 Zinsaufwendungen als Vergütungen für Fremdkapital

Rz. 115 § 4h Abs. 3 S. 2 EStG definiert "Zinsaufwendungen" als "Vergütungen für Fremdkapital". Da § 4h Abs. 3 S. 2 EStG eine Legaldefinition enthält, kann der Begriff der "Zinsaufwendungen" für die Zinsschranke von dem sonst üblichen Verständnis der "Zinsaufwendungen" abweichen. Das Gesetz verwendet dann einen nur für die Zinsschranke geltenden Begriff der "Zinsaufwendungen"...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufwendungen für ein häusli... / a) Einbindung in häusliche Sphäre

Der Arbeitsplatz eines Selbständigen ist keine Betriebsstätte, sondern ein den Abzugsbeschränkungen des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG unterliegendes häusliches Arbeitszimmer, wenn er einen Teil der Wohnung oder des Wohnhauses bildet. Beachten Sie: Dies gilt auch dann, wenn sich die zu Wohnzwecken genutzten Räume und die betrieblich genutzten Räume in einem ausschließlich vom S...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Begriff und Bedeutung

Der Begriff der regelmäßigen (ständigen) Arbeitsstätte ist konstitutiv für den Begriff der "Auswärtstätigkeit" und die Abgrenzung zu Wegen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Rz. 112ff.). Ab Vz 2014 wird dieser unbestimmte Rechtsbegriff durch den gesetzlich definierten Begriff der ersten Tätigkeitsstätte ersetzt, vgl. "Tätigkeitsstätte" Rz. 122 (mit allen Neuerungen und aktu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Seeleute

Seeleute haben bei der Beschäftigung auf Schiffen (Binnenschiffe, Seeschiffe, Fähren) ihre erste Tätigkeitsstätte allenfalls im Betrieb oder einer Betriebsstätte des Arbeitgebers, soweit hierfür im konkreten Einzelfall die allg. Voraussetzungen vorliegen, vgl. Rz. 122a und 252a ff. Das Schiff ist keine erste Tätigkeitsstätte, da es nicht ortsgebunden ist. Das Schiff wird au...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.2.3 Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Rz. 124 Unter § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG fallen nur die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte . Damit ist grundsätzlich der arbeitstägliche Weg von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte und zurück gemeint, die der Stpfl. entweder arbeitstäglich durchführt oder doch durchführen könnte.[1] Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte liegen daher nur vor, wenn di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Geringfügige Arbeiten am Arbeitsort

Bestimmte Arbeitnehmer werden typischerweise an verschiedenen Orten tätig und nehmen an einem bestimmten, immer wiederkehrenden Ort nur verhältnismäßig geringfügige Arbeiten vor. Zu diesen Arbeitnehmern gehören Monteure, Bauarbeiter, Kundenbetreuer, Verkaufsfahrer, aber z. B. auch Wirtschafts- und Betriebsprüfer. Eine regelmäßige Arbeitsstätte liegt nur vor, wenn an diesem O...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Erhaltene Ersatzleistungen

Erhält der Stpfl. von einer anderen Person (vollen) Ersatz (z. B. dem anderen Unfallbeteiligten, der den Unfall verschuldet hat), so entfällt bei dem Stpfl. in Höhe der Ersatzleistungen der Ansatz von Werbungskosten, da er insoweit keine Aufwendungen hat.[1] Versicherungsleistungen auf Schäden, die nicht zu Werbungskosten geführt hätten (Nutzungsausfallentschädigung), sind j...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.7 Nicht abziehbare Werbungskosten

Rz. 64 Sind Ausgaben dem Grunde nach Werbungskosten, sind sie regelmäßig auch abziehbar. Es besteht grundsätzlich kein Gebot, dass nur übliche, angemessene oder zweckmäßige Ausgaben als Werbungskosten abgesetzt werden können (Rz. 24). Eine Ausnahme besteht nur für die Abzugsverbote des § 4 Abs. 5 Nr. 1 bis 4, 6b bis 8a, 10, 12 und Abs. 6 EStG, die aufgrund der Verweisung in ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.2.2 Begriff der ersten Tätigkeitsstätte – bis Vz 2013 regelmäßigen Arbeitsstätte

Rz. 122 Eine regelmäßige Arbeitsstätte (bis Vz 2013) ist (zur ersten Tätigkeitsstätte, vgl. Rz. 122a) jede ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, d. h. fortdauernd und immer wieder aufsucht. Denn auf diese mit den immer gleichen Wegen ver...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Organschaft im Steuerrecht ... / 5.1 Gewerbesteuer

Rz. 242 Ab Erhebungszeitraum 2002 gilt gem. § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG eine Kapitalgesellschaft als Betriebsstätte des Organträgers, wenn die Kapitalgesellschaft eine Organgesellschaft im Sinne der §§ 14, 17 oder 18[1] KStG ist. Damit stimmen ab 2002 die Voraussetzungen der körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaft vollständig überein, sodass für die ertragsteuerliche ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Organschaft im Steuerrecht ... / 2.1.2 Organträger

Rz. 20 Gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG und § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KStG kommen alle gewerblichen Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform bzw. Inhaber von gewerblichen Unternehmen als Organträger in Betracht. Für die Anerkennung als Organträger wird die Ausübung einer eigenen gewerblichen Tätigkeit im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 EStG oder ein fingierte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Organschaft im Steuerrecht ... / 3.2.4.1 Organschaftlich begründete Mehr- und Minderabführungen

Rz. 166 Das dem Organträger zuzurechnende Einkommen der Organgesellschaft weicht in der Regel von der durch die Gewinnabführung oder die Verlustübernahme eingetretenen Vermögensmehrung oder Vermögensminderung in der Steuerbilanz des Organträgers ab, sodass sich sog. Mehr- bzw. Minderabführungen ergeben. Um eine spätere Doppel- bzw. Nichterfassung des infolge der Einkommenszu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Organschaft im Steuerrecht ... / 3.1.2 Keine doppelte Verlustberücksichtigung

Rz. 107 Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KStG ist eine doppelte Verlustnutzung ausgeschlossen.[1] Danach bleiben negative Einkünfte des Organträgers oder der Organgesellschaft bei der inländischen Besteuerung unberücksichtigt, soweit sie in einem ausländischen Staat im Rahmen der Besteuerung des Organträgers, der Organgesellschaft oder einer anderen Person berücksichtigt werden...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Organschaft: Besteuerung von Dienstleistungen

Sachverhalt Bei dem schwedischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um das Spannungsfeld zwischen dem Grundsatz der Unternehmenseinheit und den Auswirkungen der Zugehörigkeit zu einer Organschaft. Im Kern ging es um die Besteuerung von Dienstleistungen, die eine zu einer Organschaft gehörende Hauptniederlassung einer Gesellschaft in einem Mitgliedstaat zugunsten ihrer in ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mini One Stop Shop (MOSS) / 2 Elektronisches Verfahren

Will der Unternehmer an der Sonderregelung des Mini One Stop Shop (MOSS) teilnehmen, muss er dies dem BZSt rechtzeitig vor Beginn des Besteuerungszeitraums (Kalendervierteljahr) mitteilen. Die Mitteilung muss ebenfalls über das BZStOnline-Portal erfolgen. Dazu sind u. a. folgende Angaben zu machen: USt-IdNr., Name und vollständige Anschrift des Unternehmens, E-Mail-Adresse, Web...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mini One Stop Shop (MOSS) / 5 Im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer

Im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Online-Anbieter, Rundfunk- und Fernsehdienstleister sowie Telekommunikationsdienstleister, die derartige Umsätze an in Deutschland ansässige nichtsteuerpflichtige Abnehmer erbringen, haben sich für diese Umsätze grundsätzlich bei dem für sie zuständigen Finanzamt in Deutschland umsatzsteuerlich zu registrieren, wenn sie hier nicht ans...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mini One Stop Shop (MOSS) / Zusammenfassung

Begriff Bei dem sog. Mini One Stop Shop (MOSS) handelt es sich um die Umsetzung eines Vorhabens der EU-Kommission zur Schaffung von Erleichterungen für die im Binnenmarkt tätigen Unternehmer. Es geht um die Errichtung einer einzigen Anlaufstelle in einem kleinen Anwendungsbereich zur Durchsetzung des Bestimmungslandprinzips. Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen, R...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mini One Stop Shop (MOSS) / 1 Im Inland ansässige Unternehmer

Für im Inland ansässige Unternehmer, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat Telekommunikationsdienstleistungen, Radio- und Fernsehdienstleistungen oder auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen an Nichtunternehmer erbringen und daher gem. § 3 a Abs. 5 UStG die Steuer in diesem Land schulden, besteht die Möglichkeit, Umsatzsteuererklärungen auf elektronischem Weg (Date...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1.1.5 Behandlung von Betriebsstätten / Zweigniederlassungen

Rz. 27 Betriebsstätten und Zweigniederlassungen sind für das Steuerhoheitsgebiet aufzuführen, in dem sich die Betriebsstätte befindet.[1] Zum Zweck einer rechtsformneutralen Abgrenzung von Einkünften werden Betriebsstätten als selbständige Unternehmen behandelt; auf Grundlage des "Authorized OECD Approach" (AOA) wurden die Grundsätze mit dem Amtshilferichtlinien-Umsetzungsge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1.2.10 Materiellen Vermögenswerte (§ 138a Abs. 2 Nr. 1j AO)

Rz. 53 Zudem sind gem. § 138a Abs. 2 Nr. 1j AO die Summe des Nettobuchwertes der materiellen Vermögenswerte (des Anlage- und Umlaufvermögens) ohne flüssige Mittel, immaterielle Vermögenswerte oder Finanzwerte ("tangible assets other than cash and cash equivalents") aller zum Konzern gehörigen Unternehmen und Betriebsstätten aufzuführen.[1] Zu den nicht einfließenden "flüssig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1.2.6 Jahresergebnis vor Ertragsteuern (§ 138a Abs. 2 Nr. 1f AO)

Rz. 45 Des Weiteren ist das aggregierte Jahresergebnis vor Ertragsteuern ("profit or loss before income tax")[1] für alle Unternehmen und Betriebsstätten des Konzerns anzugeben, die sich in einem Steuerhoheitsgebiet befinden. Hierbei sind auch alle außerordentlichen Erträge und Ausgaben einzubeziehen.[2] Dividendenerträge müssen entsprechend zu den Ausführungen zur Position ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1.2.7 Eigenkapital (§ 138a Abs. 2 Nr. 1g AO)

Rz. 49 Das gem. der Gesetzesbegründung "ausgewiesene Eigenkapital", übersetzt mit "stated capital"[1], ist gem. § 138a Abs. 2 Nr. 1g AO als weitere Position anzugeben. Die Begrifflichkeit wird in der Gesetzesbegründung nicht weiter konkretisiert. In der deutschen Fassung des Abschlussberichts der OECD zur Verrechnungspreisdokumentation und länderbezogenen Berichterstattung, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1.2.8 Einbehaltener Gewinn (§ 138a Abs. 2 Nr. 1h AO)

Rz. 51 Überdies sind Angaben zum einbehaltenen Gewinn, in der Gesetzesbegründung auf Englisch mit "accumulated earnings"[1] bezeichnet, erforderlich. Der einbehaltene Gewinn ist die Summe der Gewinnrücklagen (nach Ertragsteuern).[2] Die Summe der gesamten einbehaltenen Gewinne im betrachteten Steuerhoheitsgebiet ist für die Angabe aufzuaddieren. Fallen bei zwei oder mehr Kon...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5.2 Monatsfrist, sog. "Beschaffungsfrist" (§ 138a Abs. 6 S. 2 AO)

Rz. 61 In Bezug auf die Fälle des § 138a Abs. 4 Satz 4 AO regelt Abs. 6 Satz 2, dass soweit eine in den Konzernabschluss einbezogene inländische Konzerngesellschaft ohne Verschulden davon ausgehen konnte, dass der länderbezogene Bericht durch eine andere Gesellschaft fristgerecht übermittelt wird und sich dies nachträglich als unzutreffend herausstellt, sie ihren Pflichten i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1.1.4 Behandlung vollkonsolidierter Personengesellschaften

Rz. 25 Der Gesetzestext zu § 138a AO und die Gesetzesbegründung lässt offen, wie Personengesellschaften im Rahmen des CbCR zu erfassen sind. Nach den Leitlinien der OECD richtet sich die grundsätzliche Einbeziehung von Personengesellschaften nach den handelsrechtlichen Konsolidierungsvorschriften für Rechnungslegungszwecke.[1] Soweit Personengesellschaften als konsolidierung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.1 Inländische Konzernobergesellschaft als originäres bzw. vorrangiges berichtspflichtiges Unternehmen (§ 138a Abs. 1 AO)

Rz. 6 Als meldepflichtige Unternehmen gem. § 138a Abs. 1 AO kommen nur Unternehmen[1] mit Sitz[2] oder Geschäftsleitung[3] im Inland in Betracht, die einen Konzernabschluss aufstellen oder nach anderen Regelungen als nach den Steuergesetzen der Verpflichtung unterliegen (nach HGB, der IAS-Verordnung oder z. B. nach dem PublG), einen Konzernabschluss aufzustellen (sog. "inlän...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.3 Abgeleitete Berichtspflicht inländischer Konzernunternehmen (§ 138a Abs. 4 AO)

Rz. 12 Zudem ist eine inländische Konzerneinheit nach § 138a Abs. 4 S. 1 AO ohne Beauftragung im Regelfall verpflichtet, einen länderbezogenen Bericht an das BZSt zu übermitteln, wenn die ausländische Konzernobergesellschaft im Inland zur Abgabe eines länderbezogenen Berichts verpflichtet gewesen wäre, aber das BZSt keinen Bericht erhalten hat (sog. "secondary mechanism"). D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1 Erster Teil des Länderberichts – Tabelle 1 (§ 138a Abs. 2 Nr. 1 AO)

Rz. 19 Nach dem Gesetzeswortlaut des § 138a Abs. 2 Nr. 1 AO ist eine nach Steuerhoheitsgebieten gegliederte Übersicht zu erstellen, wie sich die Geschäftstätigkeit des Konzerns auf die Steuerhoheitsgebiete verteilt, in denen der Konzern durch Unternehmen oder Betriebsstätten tätig ist. Nach OECD/EU ist es dem berichtenden multinationalen Unternehmen in Bezug auf die Quellen f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4 Angaben zur Berichtspflicht im Rahmen der Steuererklärung (§ 138a Abs. 5 AO)

Rz. 57 Gem. § 138a Abs. 5 AO sind im Rahmen der Steuererklärung durch ein inländisches Unternehmen im Rahmen der Steuererklärung Angaben darüber zu machen, ob es sich um eine inländische Konzernobergesellschaft im Sinne von § 138a Abs. 1 AO [1], um eine beauftragte Gesellschaft i. S. d. § 138a Abs. 3 AO [2] oder um eine einbezogene inländische Konzerngesellschaft eines Konzerns m...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3 Dreiteilige Gliederung des länderbezogenen Berichts (§ 138a Abs. 2 AO)

Rz. 18 Der länderbezogene Bericht gliedert sich hinsichtlich der geforderten Finanz- und Steuerinformationen gem. § 138a Abs. 2 AO in drei Abschnitte (Nr. 1–3): Die Übersicht 1 [1] umfasst die Darstellung unterteilt nach Hoheitsgebieten über Umsatzerlöse und sonstige Erträge, Jahresergebnis, Steuern, Kapital, Beschäftigtenzahl und materielle Vermögenswerte. Die Übersicht 2 [2] b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2 Erster Teil des Länderberichts – Tabelle 2 (§ 138a Abs. 2 Nr. 2 AO)

Rz. 55 Der § 138a Abs. 2 Nr. 2 AO sieht eine Aufstellung mit den wichtigsten Wirtschaftstätigkeiten der Geschäftseinheiten des multinationalen Konzerns nach Steuerhoheitsgebieten und den dort ansässigen Unternehmen und Betriebsstätten vor. Die Angaben zur den wirtschaftlichen Tätigkeiten sind in der Tabelle 2 in Bezug auf jede einzelne Konzerneinheit innerhalb eines Hoheitsg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1.2.4 Im Wirtschaftsjahr gezahlte Ertragsteuern (§ 138a Abs. 2 Nr. 1d AO)

Rz. 37 Zudem sind die im betreffenden Wirtschaftsjahr für dieses und für andere Zeiträume gezahlten Ertragsteuern (Englisch "income tax paid")[1] im Länderbericht aufzuführen. Die OECD führt in den Leitlinien aus, dass die im Wirtschaftsjahr gezahlten Ertragsteuern (ohne Periodenabgrenzung) dem Steuerbetrag entspricht, der während des Berichtswirtschaftsjahres tatsächlich en...mehr