Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsstätte

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Internationales Steuerrecht... / 5.3 Schranken des Fremdverhaltensgrundsatzes – Verbot der vertraglichen Regelung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte

Die Forderung nach einer eigenen Gewinnermittlung für die Betriebsstätte bedeutet nicht deren rechtliche Verselbstständigung. Die Betriebsstätte ist immer nur Teil des Gesamtunternehmens und kann deshalb nicht als selbstständiges Unternehmen behandelt werden. Dementsprechend ist auch der Gewinn der Betriebsstätte immer nur als Teil des Gesamtgewinns des Unternehmens zu sehen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.3.2.4 Beteiligungen an Personengesellschaften/Sozietäten mit ausländischer Betriebsstätte

Beteiligungen an Personengesellschaften werden nach DBA-Recht als Unternehmensgewinne i. S. d. Art. 7 OECD-MA qualifiziert. Die mitunternehmerische Beteiligung eines im Inland unbeschränkt Steuerpflichtigen an einer in- oder ausländischen Personengesellschaft, die im Ausland eine Betriebsstätte unterhält, führt dazu, dass die Betriebsstätte dem inländischen Beteiligten jewei...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.1.2 Zuordnung von Stoffen und Teilen zur Betriebsstätte

Die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Stammhaus oder zur Betriebsstätte ergibt sich aus der Funktion der Betriebsstätte, d. h. aus ihrem Aufgaben- und Tätigkeitsbereich. Insoweit ist streng zwischen Montage- und Baustellenbetriebsstätte zu unterscheiden. Vom Stammhaus geliefertes Montagegut muss diesem zugerechnet werden.[1] Dies folgt aus der Rechtsprechung[2], wonach der...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8. Gründung und Ende einer Betriebsstätte

8.1 Allgemeines Beginn und Ende einer Betriebstätte sind grundsätzlich abhängig von der Erfüllung bzw. Nichtmehrerfüllung der in Ziffer 4 aufgelisteten Konditionen (feste Geschäftseinrichtung, Zeitdauer der Bau- und Montagebetriebsstätte bzw. Vorliegen der Vertretervollmacht). Praxisprobleme ergeben sich jedoch ergänzend hinsichtlich der Behandlung von Vor- und Nachlaufkosten...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.6 Überführung von Wirtschaftsgütern zwischen Stammhaus und Betriebsstätte

6.6.1 Rechtslage bis 2006 6.6.1.1 Entstrickungsrechtsprechung des BFH Die Überführung von der inländischen Betriebsstätte in die ausländische Betriebsstätte führt bei direkter und indirekter Methode zu verschiedenen Ergebnissen: indirekte Methode: Ohne Bedeutung, da keine Abgrenzung erfolgt direkte Methode: Es ist eine Korrektur erforderlich. Der BFH[1] trennt zwischen Überführun...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5. Aufteilung der Einkünfte zwischen Stammhaus und Betriebsstätte (Überblick und herkömmliche Grundsätze)

5.1 Überblick Die Gewinnabgrenzung zwischen einer ausländischen Betriebsstätte und dem deutschen Stammhaus (und umgekehrt) ist keine Frage der Gewinnermittlung nach nationalem Recht, sondern wird unmittelbar im DBA, z. B. in Art. 7 Abs. 1 – 4 des OECD-MA, geregelt. Maßgebend ist hiernach grundsätzlich der Fremdverhaltensgrundsatz (dealing at arms length). Die Lösung von Zuord...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.9 Betriebsstätten-ABC

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Internationales Steuerrecht... / 6.14 Übertragung von stillen Reserven – dargestellt am Beispiel der Betriebsstätten bei Explorationen

Eine Exploration ist grundsätzlich eine Tätigkeit "vorbereitender Art" i. S. d. Art. 5 Abs. 4 DBA und führt nicht zur Annahme einer Betriebsstätte. Erfolgt später die Aufnahme eines Bergbaubetriebs, wird eine Betriebsstätte begründet. Für die Überlassung der Abbaurechte gelten die allgemeinen Grundsätze zur Überlassung von immateriellen Wirtschaftsgütern, d. h., die Kosten s...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.6 Ausnahmekatalog der Betriebsstätten

Die deutschen DBA enthalten i. d. R. einen Katalog von Tatbeständen, wonach ungeachtet fester Geschäftseinrichtungen keine Betriebsstätten gegeben sind. Es handelt sich hier immer um Hilfstätigkeiten bzw. vorbereitende Tätigkeiten. Als nicht als Betriebsstätten geltende Einrichtungen kommen nachfolgende Geschäftseinrichtungen in Betracht, wobei anhand jedes deutschen DBA im E...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1 Überblick über die Betriebsstättenbegründung nach Art. 5 OECD-MA

Durch die Notwendigkeit des Vorliegens einer Betriebsstätte für ein Besteuerungsrecht des ausländischen Staats nach § 7 Abs. 1 OECD-MA sind vorab die Fragen der Betriebsstättenbegründung nach Art. 5 OECD-MA zu prüfen. Art. 5 OECD unterscheidet zwischen der sachlichen Betriebsstättenbegründung durch feste Geschäftseinrichtung nach den Abs. 1 und 2; der zeitlichen Betriebsstätten...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2 Gewinnabgrenzungsregeln des Art. 7 OECD-MA a. F.

Nach Art. 7 Abs. 1 des OECD-MA, dem die deutschen DBA i. d. R. folgen, wird das Besteuerungsrecht für gewerbliche Gewinne zwar grundsätzlich dem Sitzstaat eines Unternehmens zugewiesen, aber zugleich eingeschränkt, wenn eine Betriebsstätte in einem anderen Staat begründet wird. Zuordnungsprinzip Art. 7 Abs. 1 OECD-MA a. F. lautet: "Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaat...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.2 Laufende Gründungskosten

Problematisch sind bei den laufenden Gründungskosten nicht die unmittelbaren Gründungskosten, sondern die Kosten, die bereits im Vorbereitungsstadium anfallen. Es handelt sich hierbei um Kosten wie Reisekosten, Beratungskosten im Hinblick auf eine zu diesem Zeitpunkt evtl. zu errichtende Betriebsstätte. Im Betriebsstättenstaat ist es regelmäßig zweifelhaft, ob die laufenden ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.6.1.2 Wahlrecht der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung[1] hält ungeachtet der BFH-Rechtsprechung zur sofortigen Entnahmebesteuerung an der (begünstigenden) sog. Methode der aufgeschobenen Gewinnverwirklichung fest. Hintergrund ist der Umstand, dass bei einer Überführung in eine ausländische Betriebsstätte die Betriebsvermögenszugehörigkeit noch gegeben ist und zudem Bedenken der Vereinbarkeit mit dem Realisat...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.1.1 Allgemeine Grundsätze

Für Wirtschaftsgüter gilt der Grundsatz, dass sie nur in einer Bilanz erfasst werden können, d. h. nur dem Stammhaus oder der Betriebsstätte zugeordnet werden können (Grundsatz der Einmalzuordnung). Dies bereitet insbesondere Probleme im Baubereich, wenn z. B. Maschinen im selben Jahr von mehreren Betriebsstätten bzw. dem Stammhaus genutzt werden. Bei partiellen Nutzungen ist...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.8 Anzunehmende schuldrechtliche Beziehungen (§ 16 BsGaV)

Anzunehmende schuldrechtliche Beziehungen sind insbesondere in folgenden Fällen gegeben: Eine Betriebsstätte übt unterstützende Personalfunktionen für Vermögenswerte oder Risiken aus, die einer anderen Betriebsstätte zuzuordnen sind, oder übt sonstige unterstützende Personalfunktionen aus ("fiktive, interne Dienstleistung"). Ein Vermögenswert, der einer Betriebsstätte zugeordn...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.3 Zuordnung von Personalfunktionen (§ 4 BSGaV)

Die (richtige) Zuordnung der Personalfunktion ist Ausgangspunkt für die darauf aufbauende Zuordnung von Vermögenswerten und die Bestimmung anzunehmender schuldrechtlicher Beziehungen zwischen der Betriebsstätte und dem übrigen Unternehmen. Für die Zuordnung der Personalfunktion muss zunächst festgestellt werden, welche Tätigkeiten in der Betriebsstätte bzw. mit einem sachlic...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.4 Betriebsstättenauflösung

Auch für Nachlaufkosten stellt sich die Frage, ob § 3c EStG greift, da zu diesem Zeitpunkt keine steuerfreien Einnahmen (mehr) vorhanden sind. Dies wird von der Finanzverwaltung bejaht.[1] Von besonderer praktischer Relevanz ist hierbei insbesondere die Behandlung von Nachlaufkosten, z. B. Nachbesserungen aufgrund von Garantiezusagen bzw. -fristen. Wird eine Betriebsstätte au...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.7 Zuordnung der übrigen Passiva/Finanzierungsaufwendungen (§§ 14, 15 BsGaV)

Abweichend von den allgemeinen Grundsätzen der Akzessorietät, d. h. Zuordnung entsprechend der Finanzierung von Wirtschaftsgütern, erfolgt die Zuordnung von Passiva erst nach Zuordnung der Eigenkapitalausstattung. Ansonsten würden sich zufällige Ergebnisse bzw. Gestaltungsmöglichkeiten ergeben. Praxis-Beispiel Wegfall von Gestaltungsmöglichkeiten Für eine neu gegründete auslän...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.3.3.4 Dienstleistungsbetriebsstätten

Abweichend vom UN-Muster-DBA, das von Entwicklungsstaaten bestimmt ist, enthalten die deutschen DBA i. d. R. keine Regelung über Dienstleistungsbetriebsstätten. Wenn ein Dienstleister im Ausland längere Zeit vor Ort tätig ist, ergibt sich nicht bereits aus der Zeitkomponente eine Betriebsstättenbegründung. Eine Betriebsstättenbegründung erfordert auch hier nach deutscher Auff...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.3.2 Verfügungsgewalt des Steuerinländers

Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Steuerpflichtige über die feste Anlage oder Einrichtung die Verfügungsgewalt besitzt und sie der Tätigkeit des Steuerpflichtigen und nicht derjenigen eines anderen dient. Eigentum des Steuerpflichtigen ist nicht Voraussetzung, es genügt die entgeltlich oder unentgeltlich eingeräumte Möglichkeit, über eine feste Anlage/Einrichtung tats...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.4 Zuordnung von Vermögenswerten einschließlich Chancen und Risiken (§§ 5-10 BsGaV)

In den §§ 5 bis 9 BsGaV werden Zuordnungsregelungen für materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter, Beteiligungen, sonstige Vermögenswerte und Chancen und Risiken getroffen. Für die Frage, ob ein Vermögenswert vorliegt oder nicht, kommt es weder auf die Bilanzierbarkeit dem Grunde nach noch auf die tatsächliche bilanzielle Behandlung an (weite Auslegung). Auch nicht bilanz...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.6.3.8 Ausgleichsposten nach § 4g EStG

Im Hinblick auf europarechtliche Bedenken[1] wurde die Milderungsregelung des § 4g EStG eingeführt: Auf unwiderruflichen Antrag kann ein unbeschränkt Steuerpflichtiger in den Fällen der "Quasi-Entnahme" von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG die aufzulösenden stillen Reserven auch in einen Ausgleichsposten einstellen, soweit das Wirtschaftsgut ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.6.2 Aufgabe der finalen Entnahmetheorie durch den BFH

Mit Urteil vom 17. Juli 2008[1] hat der BFH seine Rechtsprechung zur finalen Entnahmetheorie aufgegeben. Nach der bisherigen Rechtsprechung galt die Überführung von Einzelwirtschaftsgütern aus einem inländischen Stammhaus in eine ausländische Betriebsstätte stets als gewinnverwirklichende Entnahme, wenn die ausländischen Betriebsstättengewinne aufgrund eines Doppelbesteuerun...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.3.3.1 Zeitlich begrenzte feste örtliche Anlagen oder Einrichtungen

Wird eine feste Anlage oder Einrichtung von vornherein nur für einen zeitlich begrenzten Zweck eingerichtet, z. B. ausschließlich für die Abwicklung eines Auftrags, so geht die Finanzverwaltung von der Notwendigkeit einer 6-monatigen Tätigkeit aus.[1] Damit begründen z. B. Messeverkaufsstände keine feste Geschäftseinrichtung i. S. d. DBA. Praxis-Beispiel Kunstausstellung Das U...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.6.3.4 Entstrickung von Nutzungen

Bei einem Ausschluss oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Nutzung eines Wirtschaftsguts erfolgt keine Realisierung der stillen Reserven, sondern der Ansatz der fremdüblichen Nutzungsvergütung. Eine derartige Nutzung eines Wirtschaftsguts, das der deutschen Betriebsstätte zuzuordnen ist, aber von der ausländischen Betriebsstätte genutz...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.3 Allgemeine Grundsätze der Aufwandszuordnung

Eine Aufteilung und Zuordnung von allgemeinen Aufwendungen sind[1] nur möglich, wenn und soweit die Aufwendungen durch eine spezielle Leistung des Stammhauses ausgelöst wurden (z. B. Regie- und Kontrollleistungen), eine Leistung des Stammhauses an Dritte vorliegt, die auch der Betriebsstätte zugute kommt (z. B. Rechtsberatung, Werbung). Als derartige weiter zu belastende Aufwen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.2 Besonderheiten nach § 2 AStG

§ 2 AStG erweitert eine beschränkte Steuerpflicht neben den Tatbeständen des § 49 EStG im Fall des Wegzugs in ein Niedrigsteuergebiet für Einkünfte, die bei unbeschränkter ESt-Pflicht nicht ausländische Einkünfte i. S. d. § 34d EStG sind. In der Vergangenheit war strittig, ob dies eine inländische Betriebsstätte voraussetzt. Praxis-Beispiel Beispiel[1]: Ein früher in Deutschla...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.15 Gewinnermittlungsfragen im Bereich der Bau- und Montageunternehmen

Nach den allgemeinen Grundsätzen über die steuerliche Gewinnermittlung wird der Gewinn aus der Bau- oder Montagebetriebsstätte i. d. R. erst mit der Abnahme des Bauvorhabens realisiert. Gewinn oder Verlust (das gesamte Auftragsergebnis) ist bei Bau- und Montageleistungen zwischen Stammhaus und Betriebsstätte so aufzuteilen, dass die Betriebsstätte erhält, was ein fremder sel...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.2 Zuordnung von Eigen- und Fremdkapital (Dotation)

Das Ergebnis einer Betriebsstätte bzw. des Stammhauses wird bei einer Gesamtfremdfinanzierung im erheblichen Umfang durch die Frage der Kapitalausstattung und damit korrespondierend der Frage der Zuweisung des nicht direkt unmittelbar zuordenbaren Zinsaufwands bestimmt. Nach Auffassung der Finanzverwaltung muss eine Betriebsstätte über das zur Erfüllung ihrer Funktion notwend...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.3.3.3 Gestaltungsmöglichkeiten durch die Nutzung eines Internet-Servers

In der Literatur wird zunehmend die Gestaltung vorgestellt, dass durch die "Ansiedlung" eines Internet-Servers in einem Niedrigsteuerstaat Vertriebsgewinne verlagert werden könnten.[1] Praxis-Beispiel Geschäftsleitungsbetriebsstätte Der Tübinger Industrielle Baier stellt EDV-Zubehör her. Um sich neue Kundenquellen zu erschließen, will er künftig im Internet mittels eines virtu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.4 Gewinnabgrenzung bei Dienstleistungen

Erbringt die Betriebsstätte eines Unternehmens einer anderen bzw. dem Stammhaus gewerbliche Leistungen, wie z. B. Montagen oder Warenlieferung, so kann die Gewinnermittlung hierfür erfolgen durch Kostenaufteilung unter Gewinnaufschlag oder Fremdpreisverrechnung. Die Finanzverwaltung[1] lässt es entsprechend Tz. 17.6 OECD-MA zu, dass Dienstleistungen mit dem Fremdvergleichspreis...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.6 Zuordnung des Dotationskapitals

Die Rechtsverordnung unterscheidet folgende Fälle: Inländische Betriebsstätte (§ 12 BsGaV) Der inländischen Betriebsstätte ist zu Beginn des Wirtschaftsjahres der Anteil am Eigenkapital des Unternehmens zuzuordnen, der ihren Personalfunktionen, ihrem Anteil an den Vermögenswerten sowie den Chancen und Risiken im Verhältnis zum übrigen Unternehmen entspricht (funktions- und ris...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Die deutschen DBA sehen bei einer grenzüberschreitenden gewerblichen Tätigkeit, sei es unmittelbar in Form der Niederlassung oder mittelbar durch die Beteiligung an einer ausländischen Personengesellschaft, grundsätzlich das Besteuerungsrecht des Quellenstaats (= Betriebsstättenstaats) und die Steuerfreistellung in Deutschland vor. Dies gilt aber nur, wenn die gewe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.7.4 Verhinderung von Missbrauch bei Vertreterbetriebstätten

Neu sind folgende Regelungen: Faktische Abschlussvollmachten Art. 5 Abs. 8 entspricht der Fortentwicklung des Artikels 5 Abs. 5 (abhängiger Vertreter) des OECD-MA durch das OECD/G-20-BEPS-Projekt[1]. Bislang konnte eine Vertreterbetriebstätte z. B. dadurch vermeiden werden, dass komplexe Vertragsverhandlungen durch nicht abschlussbevollmächtigte Arbeitnehmer ausgehandelt wurde...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.5.1 Grundsätze

Abweichend vom nationalen Recht, das den Vertreter in § 13 AO regelt, enthalten das OECD-MA bzw. die deutschen DBA auch das personelle Element der Betriebsstättenbegründung in Art. 5. Sowohl Kapitalgesellschaften, selbstständige Gewerbetreibende als auch Angestellte können als Vertreter i. S. d. Art. 5 Abs. 6 OECD-MA auftreten, es ist jedoch erforderlich (im Umkehrschluss aus...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.6.1 Qualifikationskonflikte

§ 50 Abs. 9 Satz 1 1. Alt. EStG verweist bei Qualifikationskonflikten das Besteuerungsrecht ebenfalls an den Wohnsitzstaat (Deutschland) zurück. Qualifikationskonflikte haben ihre Ursache in einer nicht übereinstimmenden Abkommensanwendung durch die Vertragsstaaten; sie können unterschiedliche Ursachen haben. § 50d Abs. 9 Satz1 1. Alt. EStG ist faktisch die Umsetzung der Ausl...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.6.1.1 Entstrickungsrechtsprechung des BFH

Die Überführung von der inländischen Betriebsstätte in die ausländische Betriebsstätte führt bei direkter und indirekter Methode zu verschiedenen Ergebnissen: indirekte Methode: Ohne Bedeutung, da keine Abgrenzung erfolgt direkte Methode: Es ist eine Korrektur erforderlich. Der BFH[1] trennt zwischen Überführung in ein DBA-Land und Nicht-DBA-Land. Überführung in ein Nicht-DBA-La...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.2 Erste Ausnahme – Aktivitätsklausel im Doppelbesteuerungsabkommen

Nur ausnahmsweise sehen die DBA wie z. B. Art. 24 DBA Schweiz einen Aktivitätsvorbehalt vor, d. h., die Einkünfte aus passiver Tätigkeit fallen unter die Anrechnungsmethode. Die DBA enthalten Aktivitätsklauseln, die entweder einen eigenen Katalog der "begünstigten" gewerblichen Aktivitäten enthalten oder auf den Katalog der Hinzurechnungsbesteuerung in § 8 AStG verweisen. Sow...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2. Zuweisung des Besteuerungsrechts für gewerbliche Einkünfte

Die Zuweisung des Besteuerungsrechts ergibt sich regelmäßig aus dem DBA-Artikel für "Unternehmensgewinne". Der entsprechende Art. 7 Abs. 1 OECD-MA lautet: "Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaats können nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, das Unternehmen übt seine Tätigkeit im anderen Vertragsstaat durch eine dort belegene Betriebsstätte aus. Übt das Un...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.3.1 Praktische Bedeutung

Die Anrechnungsmethode greift für ausländische Gewinnanteile, wenn die Betriebsstätte passive Einkünfte i. S. d. § 8 Abs. 1 AStG – mit Ausnahme der Ziffer 5a – erzielt und wenn die Einkünfte der Betriebsstätte im Ausland einer niedrigen Besteuerung unterliegen. Dabei sind Einkünfte niedrig besteuert, wenn sie einer Belastung durch Ertragsteuern von weniger als 25 % unterlieg...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.3 Zusammenrechnung von mehreren Baustellen

Das OECD-MA enthält abweichend vom deutschen Recht (§ 12 Nr. 8 AO) keine Regelung über die Zusammenrechnung von Betriebsstätten. Nach Auffassung der Finanzverwaltung[1] sind Baustellen im "Nahbereich" von 50 km zusammenzurechnen, da davon auszugehen ist, dass in diesem Bereich sowohl ein zentraler Materialeinkauf als auch eine Koordination der einzusetzenden Arbeitskräfte erf...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.1 Verhältnis des Art. 5 Abs. 3 zu Abs. 1 OECD-MA

Die Frage, ob Bauausführungen und Montagen unter den allgemeinen Begriff der Betriebsstätte (feste Geschäftseinrichtung) fallen, ist umstritten. Nach Tz. 16 des amtlichen OECD-MA-MK zu Art. 5 sind kurzfristige Bauausführungen und Montagen für sich keine Betriebsstätten, auch wenn zu ihnen feste Geschäftseinrichtungen gehören, wie z. B. ein ganzjährig nutzbarer Baucontainer, ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1. Übersicht über die Detailprobleme der Betriebstättenbesteuerung

Im Einzelnen ergibt sich folgendes Prüfschema:mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.5.2.1 Verhältnis zu den anderen Regelungen

Die Vertreterbetriebsstätte tritt hinter Art. 5 Abs. 1, 2 OECD-MA zurück. Sofern die Tätigkeit des Vertreters losgelöst und außerhalb der festen Geschäftseinrichtung ausgeübt wird, liegen zwei Betriebsstätten vor. Hinweis Betriebsstätte Da im nationalen Recht der Vertreter keine Betriebsstätte i. S. d. § 12 AO begründet, ist insoweit auch die Gewerbesteuerpflicht bzw. Zerlegun...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.5 Zuordnung von Geschäftsvorfällen des Unternehmens (§ 11 BsGaV)

Nach § 11 Abs. 1 BsGaV ist ein Geschäftsvorfall und damit auch alle damit zusammenhängenden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben einer Betriebsstätte zuzuordnen, wenn dessen Zustandekommen auf der Personalfunktion der Betriebsstätte beruht. Ggf. ist auch hier zu entscheiden, in welcher Betriebsstätte die Personalfunktion mit der größten Bedeutung für den Geschäftsvorfall a...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.3 Betriebsaufspaltung

Auch bei einer Betriebsaufspaltung stellt sich die Frage, ob entsprechende Einkünfte unter Art. 7 OECD-MA bzw. des jeweiligen DBA fallen. Praxis-Beispiel Betriebsaufspaltung Der Schweizer C ist Gesellschafter und Geschäftsführer der Freiburger C GmbH. Er vermietet der GmbH Produktionsgebäude. Die GmbH schüttet jährlich Dividenden an C aus. Nach innerstaatlichem Recht liegt eine...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.1 Allgemeine Grundsätze

Bei Bau- und Montageleistungen wird eine Betriebsstätte innerstaatlich nur dann begründet, wenn ihre Dauer 6 Monate übersteigt (§ 12 Satz 2 Nr. 8 AO). Diese nationale Betriebsstättendefinition greift jedoch regelmäßig nur in den Fällen, in denen im Verhältnis zum Sitzstaat der ausländischen Körperschaft kein DBA besteht. Besteht im Verhältnis zum Betriebsstättenstaat ein DBA,...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.1 Allgemeines

Die OECD hat nach langen Vorarbeiten im Jahr 2006 das Projekt der Festlegung neuer Grundsätze zur Ermittlung des Betriebsstättengewinns vorgelegt, den sog. Authorised OECD Approach (AOA).[1] Anlass hierfür ist die unterschiedliche Interpretation des Artikels 7 OECD-MA in Abs. 1: ‹Gewinne eines Unternehmens›, Abs. 2: ‹funktionell selbstständiges Unternehmen›. Abs. 3: ‹Zuordnung ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.6.3.7 Rechtsfolgen der Entstrickung

Bei Wirtschaftsgütern, die die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG/§ 12 Abs. 1 KStG erfüllen, ist der gemeine Wert[1] im Zeitpunkt der abweichenden Zuordnung anzusetzen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG). Dieser entspricht dem Fremdvergleichspreis i. S. d. Art. 7 Abs. 2 OECD-MA. Der sich nach Abzug des Buchwerts ergebende Gewinn unterliegt nicht den Begünstigungen der §§ ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.10.5 Wechselkursbedingte Wertverluste des Betriebsstättenvermögens – Zuordnung von Währungsschwankungen (Währungsgewinnen/-verlusten) beim Stammhaus oder beim Betriebsstättenergebnis

Das Verrechnungskonto ist als Eigenkapital (wie Dotationskapital) zu qualifizieren, deshalb betreffen die Kursschwankungen ausschließlich den Eigenkapitalbereich. Die Kursverluste sind weder tatsächlich entstanden noch durch das Stammhaus erwirtschaftet. Gewinne und Verluste berühren den inländischen Teil nicht, da ausschließlich Wirtschaftsgüter betroffen sind, die der ausl...mehr