Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsstätte

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ort der Lieferung / 2.3 Ort der Lieferung nach § 3f UStG (bis 17.12.2019)

Die Vorschrift des § 3f UStG regelte für alle bis 17.12.2019 ausgeführten Umsätze den Ort von unentgeltlichen Wertabgaben. Nach dieser Rechtsvorschrift war der Ort einer solchen unentgeltlichen Lieferung dort, wo der Unternehmer sein Unternehmen betrieb. Wurde die Leistung von einer Betriebsstätte aus abgegeben, war der Ort der Betriebsstätte maßgebend. Praxis-Beispiel Unentg...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 19 ... / 3 Anrechnung bei Steuerabzug (Abs. 5)

Rz. 42 Sofern Einnahmen der Organgesellschaft dem Steuerabzug unterlegen haben, hat die Anrechnung auf der Ebene des Organträgers zu erfolgen, nicht auf der der Organgesellschaft. Dies gilt auch dann, wenn die Organgesellschaft KSt (auf Ausgleichszahlungen) zu zahlen hat. Angesprochen in Abs. 5 ist nur die Anrechnung inländischer Steuern, da die Anrechnung ausländischer Steu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 19 ... / 2.2.1 Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtiger Organträger (Abs. 1)

Rz. 25 Abs. 1 gilt für die Anwendung der besonderen Tarifvorschriften bei dem Organträger in der Rechtsform der Körperschaft, der unbeschränkt steuerpflichtig ist. Es kann sich um Körperschaften mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland, mit Geschäftsleitung im Inland und Sitz im Ausland sowie mit Sitz im Inland, aber Geschäftsleitung im Ausland handeln. Da die Vorschrift nur ...mehr

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Ort der Lieferung / 2.4 Ort der Lieferung nach § 3g UStG

Durch § 3g UStG wird der Ort der Lieferung von Gas über das Gasleitungsnetz oder von Elektrizität geregelt. Unter die Regelung fällt auch die Lieferung von Wärme oder Kälte durch ein Fernleitungsnetz. § 3g UStG unterscheidet dabei grundsätzlich folgende verschiedene Möglichkeiten: Die Lieferung erfolgt an einen Unternehmer, dessen Hauptzweck in dem Weiterverkauf dieser Gegens...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8d ... / 4.2.4 Zusätzlicher Geschäftsbetrieb

Rz. 113 Die Aufnahme eines zusätzlichen Geschäftsbetriebs ist gem. § 8d Abs. 2 Nr. 3 KStG (vorbehaltlich stiller Reserven) ein schädliches Ereignis, da der Gesetzgeber verhindern möchte, dass die Verluste der Körperschaft durch eine andere Tätigkeit als der bisherigen genutzt werden. Dies sieht er als missbräuchliche Verlustnutzung an. Unerheblich ist dabei, ob es tatsächlic...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8d ... / 4.1 Fortführungsgebundener Verlustvortrag

Rz. 76 Sofern ein Antrag nach § 8d Abs. 1 S. 1 KStG gestellt wird und die weiteren Voraussetzungen vorliegen, ist Rechtsfolge, dass der bestehende Verlustvortrag zum sog. fortführungsgebundenen Verlustvortrag wird. Dieser unterliegt gem. § 8d Abs. 2 KStG besonderen Regelungen für den Untergang. Danach ist er mit einem höheren Risiko des Untergangs versehen, als ein nach § 8c...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8d ... / 3.2.1.5 Gesamtbetrachtung von qualitativen Merkmalen

Rz. 23 Um feststellen zu können, ob ein einheitlicher Geschäftsbetrieb vorliegt, soll nach Abs. 1 S. 3 eine Gesamtbetrachtung von bestimmten qualitativen Merkmalen erfolgen. Durch diese kann nach Auffassung des Gesetzgebers ermittelt werden, ob die Tätigkeit von einer einheitlichen Gewinnerzielungsabsicht getragen ist und sich die Betätigung als nachhaltig, sich gegenseitig ...mehr

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Jung, SGB VII § 106 Beschrä... / 2.4 Vorübergehende Tätigkeit auf einer gemeinsamen Betriebsstätte

Rz. 16 Die 2. Alternative des Abs. 3 erweitert das Haftungsprivileg auf Personen unterschiedlicher Unternehmen, die eine vorübergehende betriebliche Tätigkeit auf einer gemeinsamen Betriebsstätte ausüben, ohne dass besondere Rechtsbeziehungen zwischen den Unternehmen bestehen müssen. Vorübergehend ist so zu verstehen, dass zumindest vorübergehend eine Tätigkeit auf einer gem...mehr

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Jung, SGB VII § 106 Beschrä... / 3 Literatur

Rz. 21 Berg, Rechtsprechung zu den Anforderungen an die gemeinsame Betriebsstätte i. S. d. § 106 Abs. 3 SGB VII, VersR 2011 S. 1495. Hollo, Arbeitsteiliges Beladen eines LKW mit Bauschutt als gemeinsame Betriebsstätte i. S. d. § 106 Abs. 3 SGB VII, juris-PR-SozR 15/2017 Anm. 4. Leube, Gemeinsame Betriebswege von Arbeitnehmern verschiedener Unternehmen – Haftungsbegrenzung auf ...mehr

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Jung, SGB VII § 105 Beschrä... / 2.1 Haftungsprivilegierte Schädiger und schädigende Handlung

Rz. 4 Die Haftungsprivilegierung gilt zunächst für die Beschäftigen des Betriebs i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1. Daneben können auch Leiharbeiter und Beschäftigte im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften und "Wie-Arbeitnehmer" i. S. d. § 2 Abs. 2 Satz 1 (vgl. Komm. zu § 104) privilegierte Schädiger sein. Die Vorgängervorschrift beschränkte den privilegierten Kreis der Schädiger auf "B...mehr

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Jung, SGB VII § 104 Beschrä... / 2.2.1 Unmittelbar betroffener Personenkreis

Rz. 14 Nach der ersten Fallgruppe müssen geschädigte Versicherte, denen das Haftungsprivileg des Unternehmers entgegengehalten werden kann, bei Eintritt des Versicherungsfalls für den Unternehmer in dessen Unternehmen tätig gewesen sein. Damit gehören zunächst die Arbeitnehmer des Unternehmens zu dem potenziellen Personenkreis, aber auch solche, die arbeitnehmerähnlich in da...mehr

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Jung, SGB VII § 105 Beschrä... / 2.2.1 Versicherte desselben Betriebs

Rz. 9 Die 1. Fallgruppe umfasst die Versicherten desselben Betriebes. Mit Versicherten sind die Personen gemeint, die für Ihr Unternehmen tätig sind oder zu ihrem Unternehmen in einer sonstigen, die Versicherung begründenden Beziehung stehen (vgl. § 104 und die dortige Komm.). Dazu gehören jetzt auch der versicherte Unternehmer, der mitarbeitende Ehegatte und unternehmerähnl...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.3 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts bei Veräußerungen

Rz. 23 Tatbestandsvoraussetzung des § 12 Abs. 1 S. 1 KStG ist, dass das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung des Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt wird.[1] Diese Tatbestandsmerkmale entsprechen wörtlich denen des § 4 Abs. 1 S. 3 EStG. Rz. 23a Die Überführung des Wirtschaftsguts erfolgt regelmäßig in eine im Ausland bel...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.2 Beschränkung des Besteuerungsrechts

Rz. 93 Die wesentliche Frage bei der Sitzverlegung aus dem Inland in einen EU- bzw. EWR-Staat ist also, ob dadurch das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich einzelner Wirtschaftsgüter ausgeschlossen oder beschränkt wird. Dabei bewirkt der Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht für sich allein genommen noch keine "Einschränkung des Besteuerungsrechts"...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.4 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts bei Nutzungen

Rz. 39 Gewisse Unklarheiten bestehen bezüglich des Tatbestandsmerkmals des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts hinsichtlich der Nutzung eines Wirtschaftsguts. Wird das Wirtschaftsgut auf eine ausländische Betriebsstätte übertragen, hat dieser Tatbestand keine eigenständige Bedeutung, da die Nutzungen des Wirtschaftsguts in der Betriebsstätte besteuert w...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.3 Steuerverstrickung

Rz. 128 Das KStG enthält keine bes. Regelung zu den steuerlichen Folgen, die eintreten, wenn ein Wirtschaftsgut in die Besteuerungshoheit der Bundesrepublik überführt wird ("Steuerverstrickung"), etwa indem es aus einer ausl. Betriebsstätte der Körperschaft in eine inl. Betriebsstätte überführt wird. Bei Körperschaften sind jedoch die einkommensteuerlichen Vorschriften zu Ei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 3.3.2 Rechtsfolge auf der Ebene des Anteilseigners

Rz. 148 Für die Anteilseigner der übertragenden Körperschaft gilt nach § 12 Abs. 2 S. 2 KStG die Regelung des § 13 UmwStG entsprechend. Zum persönlichen Anwendungsbereich enthält die Vorschrift keine näheren Bestimmungen. Der Gesellschafter kann also jede Rechtsform aufweisen, er kann auch eine Personengesellschaft oder natürliche Person sein. Das Gesetz verlangt auch nicht ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 11 § 12 Abs. 1 S. 1 KStG enthält einen Besteuerungstatbestand, wenn das deutsche Besteuerungsrecht für den Gewinn aus einer Veräußerung oder der Nutzung eines Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt wird. Ist das deutsche Besteuerungsrecht für den Gewinn aus der Veräußerung des Wirtschaftsguts betroffen, fingiert die Vorschrift eine Veräußerung zum gemeinen Wert. ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.1 Allgemeines

Rz. 89 Für die Sitzverlegung einer Körperschaft vom Inland in einen anderen Staat der EU oder des EWR enthält das KStG keine besondere Regelung. Vielmehr gilt § 12 Abs. 1 KStG. Das bedeutet, dass eine Sitzverlegung insoweit zur Versteuerung der stillen Reserven durch Ansatz des gemeinen Werts führt, als das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik hinsichtlich des Gewinns aus de...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 4.4 Rechtsfolge (§ 12 Abs. 3 S. 3 KStG)

Rz. 172 Rechtsfolge des Ausscheidens aus der unbeschränkten Steuerpflicht eines EU- oder EWR-Staats nach Abs. 1 S. 1 oder bei Ausscheiden aus der Ansässigkeit eines EU- oder EWR-Staats aufgrund einer Verlegung von Geschäftsleitung und/oder Sitz in einen Drittstaat nach Abs. 3 S. 2 ist, dass die Körperschaft fiktiv als aufgelöst gilt und eine Liquidationsbesteuerung entsprech...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 3.3.1 Rechtsfolge auf der Ebene der Körperschaft

Rz. 145 Rechtsfolge der Anwendung des Abs. 2 ist, dass die übergehenden Wirtschaftsgüter mit dem Buchwert anzusetzen sind, also kein Gewinn realisiert wird. Dies betrifft nur diejenigen Wirtschaftsgüter, für die die Bundesrepublik ein Besteuerungsrecht hat (inl. Betriebsstätte). Wie diese Wirtschaftsgüter nach ausl. Recht angesetzt werden, ist ohne Bedeutung. Das Gesetz mach...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.6 Bildung und Auflösung eines Ausgleichspostens nach § 4g EStG

Rz. 54 Da § 12 Abs. 1 KStG nur für grenzüberschreitende Beziehungen gilt, diskriminiert die Vorschrift diese Beziehungen und begründet europarechtliche Bedenken. Insbes. schränkt sie die Niederlassungsfreiheit nach Art. 49 AEUV ein, da sie die Gründung und die Erweiterung von Betriebsstätten im Ausland durch die Überführung von Wirtschaftsgütern behindert. Rechtfertigungsgrü...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.5 Rechtsfolgen

Rz. 47 Rechtsfolge des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik hinsichtlich des Gewinns bei der Veräußerung eines Wirtschaftsguts ist, dass eine fiktive Veräußerung des Wirtschaftsguts angenommen wird. Als (fiktiven) Veräußerungspreis bestimmt das Gesetz den gemeinen Wert. Der Ansatz mit dem gemeinen Wert, also nach § 9 Abs. 2 BewG mit de...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 1 Systematik und Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 7.12.2006[1] mit Wirkung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2005 enden, eingeführt worden und ersetzt § 12 KStG a. F. Die bisherige Fassung der Vorschrift enthielt nur einige punktuelle Regelungen, deren systematische Einordnung unklar war. Gegenstand von Abs. 1 war die Regelung der Sitzverlegung, die jetzt in umfassenderer Form...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 3.1 Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 133 Abs. 2 enthält eine besondere Regelung für Verschmelzungen, die nicht dem deutschen Recht, sondern einer ausl. Rechtsordnung unterliegen, wobei der ausl. Staat weder ein EU- noch ein EWR-Staat ist. Verschmelzungen nach deutschem Recht sowie nach dem Recht eines EU- bzw. EWR-Staats unterliegen dagegen den §§ 11ff. UmwStG, wenn übertragende und übernehmende Gesellschaf...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 3.2 Voraussetzungen einer steuerfreien Verschmelzung

Rz. 139 Es muss sich um eine Verschmelzung handeln, die einer Verschmelzung nach § 2 UmwG vergleichbar ist. Der Vorgang muss also in seiner Struktur der Verschmelzung nach deutschem Recht entsprechen. Diese allgemeine Struktur einer Verschmelzung kann entsprechend der Definition des Art. 2 Buchst. a FRL bestimmt werden.[1] Eine Verschmelzung i. d. S. setzt voraus, dass die ü...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 4.2.1 Ausscheiden aus der unbeschränkten Steuerpflicht eines EU-/EWR-Staates (§ 12 Abs. 3 S. 1 KStG)

Rz. 164 Abs. 3 enthält eine in den Rechtsfolgen sehr belastende Regelung, falls eine Körperschaft ihren Sitz und/oder ihre Geschäftsleitung in einen Staat, der nicht Mitglied der EU oder des EWR ist, verlegt und dadurch aus der unbeschränkten Steuerpflicht der Bundesrepublik oder eines anderen EU-/EWR-Staates ausscheidet. In diesem Fall kommt es nicht darauf an, ob die Wirts...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.2.2 Sitzverlegung einer Körperschaft, die keine SE oder SCE ist

Rz. 117 Die Sitzverlegung einer Körperschaft, die keine SE oder SCE ist, in einen Staat der EU oder in einen Drittstaat wird gleich behandelt. Wird bei einer solchen Sitzverlegung das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus einer Veräußerung der Anteile ausgeschlossen oder beschränkt, fingiert Abs. 1 eine Veräußerung der Anteile im Zeitpunkt der Sitzverlegung...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 4.2.2 Steuerpflicht bei Verlegung der Ansässigkeit in einen Drittstaat (§ 12 Abs. 3 S. 2 KStG)

Rz. 171 Das Gesetz geht über diesen bereits sehr weiten Anwendungsbereich noch hinaus. Nach Abs. 3 S. 2 gilt die Regelung über die fiktive Liquidationsbesteuerung auch, wenn die Körperschaft nur ihren Sitz oder nur ihre Geschäftsleitung aus einem EU-/EWR-Staat in einen Drittstaat verlegt. In diesem Fall bleibt ein Anknüpfungstatbestand für die unbeschränkte Steuerpflicht im ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.2 Persönlicher und sachlicher Regelungsbereich

Rz. 14 § 12 Abs. 1 S. 1 KStG enthält mit der Steuerentstrickung für Körperschaften einen Tatbestand, der dem des § 4 Abs. 1 S. 3 EStG für natürliche Personen entspricht. § 4 Abs. 1 S. 3 EStG kann auf Körperschaften auch über § 8 Abs. 1 KStG nicht angewendet werden, da es bei diesen keine "Entnahme" gibt. § 12 Abs. 1 S. 1 KStG setzt daher an die Stelle einer fiktiven Entnahme...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.2.1 Allgemeines

Rz. 111 Verlegt nicht der Gesellschafter (Rz. 89), sondern die inländische Gesellschaft Sitz und Geschäftsleitung ins Ausland, kann bei dem Gesellschafter ebenfalls eine Entstrickung i. S. d. Abs. 1 eintreten. Diese Vorschrift ist so allgemein gehalten, dass sie jede Art des Verlustes oder der Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts erfasst, also auch den Fall, dass di...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 3.3.3 Rechtsfolge bei Nichtanwendung des § 12 Abs. 2 KStG

Rz. 153 Ist § 12 Abs. 2 KStG nicht anwendbar, weil die beteiligten Körperschaften nicht in demselben Drittstaat ansässig sind, oder sind sonst die Voraussetzungen dieser Vorschrift nicht erfüllt, führt die Verschmelzung grundsätzlich zu einer steuerpflichtigen Vermögensübertragung. Die übertragende Körperschaft ist hiervon nur insoweit betroffen, als Vermögen in Deutschland ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 7 Anrechnung bei beschränkter Steuerpflicht

Rz. 205 In besonderen Konstellationen kann auch bei beschränkt Stpfl. die Notwendigkeit bestehen, ausl. Steuern auf die inl. Steuerschuld anzurechnen (Rz. 48ff.). Eine "echte" Steueranrechnung ergibt sich gem. § 26 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG in den Fällen des § 50 Abs. 3 EStG. Unterhält eine beschränkt steuerpflichtige Körperschaft im Inland einen land- und forstwirtschaftlichen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 1.3 Zweck und Anwendungsbereich der direkten Anrechnung

Rz. 19 Das deutsche KSt-System sieht vor, dass Körperschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland der unbeschränkten Steuerpflicht gem. § 1 Abs. 1 KStG unterfallen. Gegenstand der Besteuerung ist grundsätzlich das Welteinkommen gem. § 1 Abs. 2 KStG. Dies bedeutet, dass der Besteuerung im Inland sämtliche Einkünfte unterfallen, unabhängig davon, ob diese im In- oder Ausl...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.1.2.1 Steueranrechnung in den Fällen des § 50 Abs. 3 EStG

Rz. 48 Bei beschränkt Stpfl. ist eine Steueranrechnung nur im Rahmen des § 50 Abs. 3 EStG und des § 50d Abs. 10 EStG möglich. Für beschränkt Stpfl. besteht damit grundsätzlich kein umfassendes Recht auf Steueranrechnung gem. § 26 KStG. Dies ist insoweit sachgerecht, als beschränkt steuerpflichtige Körperschaften in Deutschland nicht dem Welteinkommensprinzip unterliegen. Bes...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 6.1 Abzug anrechenbarer ausländischer Steuer

Rz. 179 Alternativ zur Steueranrechnung kann der Stpfl. auf Antrag auch den Abzug der ausl. Steuer gem. § 26 Abs. 1 S. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 2 EStG vornehmen. Nur soweit die Voraussetzungen der Steueranrechnung erfüllt sind, besteht das Wahlrecht.[1] Rz. 180 Die Vorschrift zum Steuerabzug stellt nach h. M. eine Einkunftsermittlungs- und keine Tarifvorschrift dar.[2] Frag...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 1.2 Arten der Anrechnung ausländischer Steuern

Rz. 14 Methoden der Steueranrechnung sind die direkte, die indirekte sowie die fiktive Steueranrechnung. Dabei können die indirekte und die fiktive Anrechnung kombiniert werden, sodass es zu einer indirekten fiktiven Anrechnung kommt. Rz. 15 Wie die direkte Steueranrechnung dem Namen nach bereits vermuten lässt, kommt es hierbei zur Anrechnung einer vom Stpfl. in einem ausl. ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.7 Anrechnung bei Sondervergütungen (§ 50d Abs. 10 EStG)

Rz. 142 Nach § 26 Abs. 2 KStG ist § 50d Abs. 10 EStG im KSt-Recht sowohl bei unbeschränkter als auch bei beschränkter Steuerpflicht entsprechend anzuwenden. § 50d Abs. 10 EStG enthält eine besondere Regelung zur Zuordnung von Besteuerungsrechten bei Sondervergütungen i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Hs. 2 EStG. Sondervergütungen sind gem. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.1.1 Unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 43 Berechtigt zur Anrechnung ausl. Steuernauf die inl. Steuerschuld sind sowohl beschränkt als auch unbeschränkt [1] steuerpflichtige Körperschaften. Für die Anrechnung muss grundsätzlich Steuersubjekt- und Steuerobjektidentität bestehen und es müssen ausl. Einkünfte vorliegen. Rz. 44 Die unbeschränkte Steuerpflicht besteht gem. § 1 Abs. 1 KStG für Körperschaften mit Sitz[...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.3 Ausländische Einkünfte

Rz. 64 Für die Anrechnung ausl. Steuer müssen ausl. Einkünfte vorliegen, die aus demselben Staat stammen, in dem die Steuer erhoben wurde. Die Regelung stellt eine sog. "per-country-limitation" dar, da Anrechnungspotenzial zwischen verschiedenen ausl. Staaten nicht übertragen werden kann. Insoweit wird auch von der Steuerobjektidentität gesprochen. Stammen die ausl. Einkünft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 1.1 Systematische Stellung und Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 Die Steueranrechnung gem. § 26 KStG stellt die zentrale Vorschrift zur Verhinderung von rechtlichen Doppelbesteuerungen im unilateralen (und ggf. auch bilateralen Fall) dar.[1] Aufgrund des Welteinkommensprinzips[2] gem. § 1 Abs. 2 KStG [3], nach dem sämtliche Einkünfte einer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft der Besteuerung mit KSt unterliegen,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 4 Unbeschränkte Steuerpflicht (Abs. 1)

Rz. 25 Nach § 1 Abs. 1 EStG liegt unbeschränkte Steuerpflicht vor, wenn die natürliche Person Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Andere Anknüpfungspunkte der natürlichen Person an das Inland reichen nicht aus. So ist eine bedeutende Betriebsstätte (z. B. die Geschäftsleitung) ebenso wenig ausreichend wie das Vorhandensein eines ständigen Vertreters (§ 13 AO...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 6.2 Tatbestand

Rz. 40 § 1 Abs. 3 EStG erfasst natürliche Personen, die im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt haben, also nicht bereits nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt stpfl. sind. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen Einkünfte i. S. d. § 49 EStG aus dem Inland beziehen, also ohne die Regelung des § 1 Abs. 3 EStG der beschr. Steuerpflicht unterliegen würden. Die i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.1.1 Natürliche Person als Veräußerer

Rz. 26 § 17 EStG schränkt nach seinem Wortlaut seinen Anwendungsbereich in persönlicher Hinsicht nicht ein. Von der Vorschrift erfasst werden daher sowohl unbeschränkt als auch beschr. Stpfl. Direkt anwendbar ist § 17 EStG nur auf natürliche Personen; durch die Verweisung in § 8 Abs. 1 KStG ist die Vorschrift jedoch auch auf Körperschaftsteuersubjekte anwendbar, soweit diese...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz) v. 8.9.1972 (BGBl. I 1972, 1713 = BStBl. I 1972, 450) Rz. 2 1. Leitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970 (DB 1971, 16) II. Auswanderung in niedrigbesteuernde Gebiete 1. Gesetzesleitsatz: Eine natürliche Person, die als Deutscher insgesamt mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war un...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolge (Satz 1)

"... ist bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Ende des Jahres, in dem ihre unbeschränkte Steuerpflicht geendet hat, ..." Rz. 71 [Autor/Stand] Fristberechnung. Das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG (Wegzug) determiniert neben dem retrospektiven Zehnjahreszeitraum des Tatbestands einen prospektiven Zeitraum auf der Rechtsfolgenseite. Für die Dauer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BdF, Schr. v. 11.7.1974 – IV C 1 - S 1340 – 32/74 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1974, 442 [Auszug § 2 AStG betreffend] Inhaltsübersichtmehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Sondervorschrift bei ausländischer "Nur-Geschäftsleitungsbetriebsstätte" (Satz 2)

„ [2] Für Einkünfte der natürlichen Person, die weder durch deren ausländische Betriebsstätte noch durch deren in einem ausländischen Staat tätigen ständigen Vertreter erzielt werden, ist für die Anwendung dieser Vorschrift das Bestehen einer inländischen Geschäftsleitungsbetriebsstätte der natürlichen Person anzunehmen, der solche Einkünfte zuzuordnen sind.” Rz. 141 [Autor/S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Vermögensartbezogene Interessen (Nr. 1)

„... wenn Rz. 261 [Autor/Stand] Maßgeblicher Zeitpunkt der (Mit-)Unternehmerstellung. Jeder Unternehmer oder Mitunternehmer eines inländischen Gewerbebetriebs hat hier wesentliche wirtschaftliche Interessen i.S. des Gesetzes. M...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolge

"... so tritt ... die Steuerpflicht über den dort bezeichneten Umfang hinaus ... ein, ..." Rz. 50 [Autor/Stand] Rechtsfolge. Auf einen nach § 4 steuerpflichtigen Erwerb i.S. von §§ 3, 7 oder 8 ErbStG sind die Bestimmungen des ErbStG anzuwenden.[2] Für den Erwerb durch den Ehegatten gilt unter den entsprechenden Voraussetzungen § 5 ErbStG. Wie bei der beschränkten Steuerpflich...mehr