Die Überführung von der inländischen Betriebsstätte in die ausländische Betriebsstätte führt bei direkter und indirekter Methode zu verschiedenen Ergebnissen:
- indirekte Methode: Ohne Bedeutung, da keine Abgrenzung erfolgt
- direkte Methode: Es ist eine Korrektur erforderlich.
Der BFH[1] trennt zwischen Überführung in ein DBA-Land und Nicht-DBA-Land.
- Überführung in ein Nicht-DBA-Land: steuerlich ohne Bedeutung,
- Überführung in ein DBA-Land: Entnahme zum Teilwert.
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