Die Überführung von der inländischen Betriebsstätte in die ausländische Betriebsstätte führt bei direkter und indirekter Methode zu verschiedenen Ergebnissen:

  • indirekte Methode: Ohne Bedeutung, da keine Abgrenzung erfolgt
  • direkte Methode: Es ist eine Korrektur erforderlich.

Der BFH[1] trennt zwischen Überführung in ein DBA-Land und Nicht-DBA-Land.

  • Überführung in ein Nicht-DBA-Land: steuerlich ohne Bedeutung,
  • Überführung in ein DBA-Land: Entnahme zum Teilwert.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge