Fachbeiträge & Kommentare zu Berufsrecht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 135a Verpfl... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift überträgt ab 1.1.2000 in Abs. 1 allen Leistungserbringern (vgl. § 69) die Verantwortung für die Sicherung und die Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen (vgl. allgemein zur Qualitätssicherung: Vorbem. zu §§ 135 bis 139c). Damit wird nicht nur im Sinne eines Programmsatzes bzw. einer Auslegungshilfe, sondern verbindlich geregel...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Berufsrecht: Haftung bei verspäteter Abgabe von Steuererklärungen und Festsetzung von Nachzahlungszinsen

Dieses Jahr sollte Anfang August in den Finanzämtern Hochbetrieb geherrscht haben: Erstmalig wurde als Abgabefrist für Steuerpflichtige der 31.7.2019 für das Steuerjahr 2018 festgelegt, mitten in der Ferienzeit. Steuererklärungen müssen von Steuerpflichtigen, die sich nicht steuerlich beraten lassen, künftig nicht mehr bis Ende Mai, sondern erst bis Ende Juli abgegeben werde...mehr

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AGS 10/2019, Informationspf... / 1 Aus den Gründen

Die Berufung hat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg. Das angefochtene Urteil beruht weder auf einer Rechtsverletzung noch rechtfertigen die nach § 529 ZPO zugrunde zu legenden Tatsachen eine andere Entscheidung (§§ 522 Abs. 2 Nr. 1, 513 Abs. 1 ZPO). Das LG hat die Klage zu Recht abgewiesen. Der Kläger kann von den Beklagten keinen Schadensersatz wegen einer Verletzung d...mehr

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AGS 10/2019, Anrechnung der... / 2 Aus den Gründen

Sowohl die Beschwerde als auch die Anschlussbeschwerde haben keinen Erfolg. Zuständig für die Entscheidung über die Beschwerden ist zwar prinzipiell der Einzelrichter (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 1 RVG). Jedoch entscheidet wegen grundsätzlicher Bedeutung der hier vorliegenden Angelegenheit gem. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 2 RVG der Senat als Gesamtspruch...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Berufsrecht: Rechtsprechung zur Steuerberaterhaftung in der Krise deutlich verschärft

Der BGH hat mit Urteil vom 26.1.2017 (Az. IX ZR 285/14) seine Rechtsprechung zur Haftung von Steuerberatern in der Krise teilweise geändert und zu Lasten der steuerberatenden Berufe erheblich verschärft. Bereits mit Urteil vom 7.3.2013 (Az. IX ZR 64/12) hatte sich der BGH mit der Haftung von Steuerberatern in der Krise auseinandergesetzt. Nun wurde die Problematik im Rahmen ...mehr

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Bundesjustizministerium plant Reform der Berufsausübung der Rechtsanwälte

Zusammenfassung Für die vom DAV seit langem geforderte große Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung hat das Justizministerium nun ein Eckpunktepapier vorgelegt. Es sieht eine gesetzliche Regelung der Berufsausübungsgesellschaften sowie eine deutliche Liberalisierung der interprofessionellen Zusammenarbeit vor. Nachdem die sogenannte kleine Reform der BRAO im Jahr 2017 hinter d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.1.2 Gesetzliche Vertreter juristischer Personen

Rz. 7 Juristische Personen sind Gebilde, die aufgrund Anerkennung durch die Rechtsordnung Rechtsfähigkeit haben. Sowohl im Privatrecht als auch im öffentlichen Recht finden sich solche juristischen Personen. Obwohl diese Gebilde Träger umfassender Rechte und Pflichten sind, können sie diese jedoch nicht selbst ausüben, sondern nur durch natürliche Personen. Regelmäßig ist du...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Berufsrecht: Auskunfts- und Rechenschaftspflicht bei beendetem Mandat

Das OLG Brandenburg hat sich mit Urteil vom 11.4.2018 (Az. 11 U 123/16) mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine grundsätzliche Auskunfts- und Rechenschaftspflicht eines Rechtsanwalts auch dann noch besteht, wenn der Herausgabeanspruch des Auftraggebers gem. § 677 BGB i. V. m. § 50 Abs. 2 BRAO bereits erfüllt ist. Insbesondere ging es dabei auch um die Frage, inwieweit eine...mehr

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Fördermittelberatung als ne... / 1.4 Business Case

Um den Aufwand und Nutzen für Steuerberater darzustellen, also die Frage zu beleuchten "Lohnt sich für den Steuerberater das Beratungsfeld", "Fördermittelberatung für Unternehmen?", werden nachfolgend mögliche Wirtschaftlichkeitsaspekte dargestellt. Die Positionen können mit individuellen Honorarsätzen des Steuerberaters multipliziert werden und es ergeben sich die Honorarums...mehr

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Outsourcing von Beratungsle... / 3.2 Outsourcing und Berufsrecht

Die ähnlich aufgebauten Änderungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Bundesnotarordnung (BNotO), der Patentanwaltsordnung (PAO), des Steuerberatungsgesetzes(StBerG) und der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) ermöglichen jetzt das Outsourcing. Die für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und für Patentanwältinnen und Patentanwälte bereits auf Ebene des Satzungsrechts best...mehr

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Outsourcing von Beratungsle... / 3.1.3 Ausnahmen von der Strafbarkeit von Berufsgeheimnisträgern nach § 203 Abs. 3 StGB

Um auch für die Berufsgruppen, für deren Berufsausübungsrecht der Bund keine Gesetzgebungskompetenz hat, so weit als möglich Rechtssicherheit zu schaffen, sieht die Neufassung eine Einschränkung der Strafbarkeit nach § 203 Abs. 1 StGB vor. Soweit das "Offenbaren" eines Geheimnisses für die "Inanspruchnahme der Tätigkeit der sonstigen mitwirkenden Personen erforderlich ist", ...mehr

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Outsourcing von Beratungsle... / 3 Straf- und berufsrechtliche Rahmenbedingungen

Beim Outsourcing sind neben vertraglichen Regelungen auch die gesetzlichen Anforderungen des Strafrechts sowie des Berufsrechts zu beachten. Mit den gesetzlichen Neuregelungen zum Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung[1] hat der Gesetzgeber am 30.10.2017 wichtige Änderungen des § 203 StGB vorgenommen und eine Neuregelung in § 62 Steuerber...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Berufsrecht: Die Handakte und das Zurückbehaltungsrecht

Vielfach geht es beim Begriff der Handakte um deren rechtliche Einordnung, und ob wegen offener Honorarforderungen ein Zurückbehaltungsrecht für fällige Gebührenforderungen besteht. Der Begriff der Handakte ist in § 66 Abs. 3 StBerG geregelt und außerdem in § 320 BGB und § 273 BGB von Bedeutung. Die verschiedenen Handaktenbegriffe Nach § 66 Abs. 3 StBerG gehören zur Handakte n...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Berufsrecht: Verheimlichte Provision bei Anlageempfehlung des Steuerberaters

Mit Urteil vom 6.12.2018 (Az. IX ZR 176/16) entschied der BGH, inwieweit der Steuerberater verpflichtet ist, den Mandanten im Rahmen einer Anlageempfehlung darüber aufzuklären, dass ein folgender Vertragsabschluss mit wirtschaftlichen Vorteilen für den Steuerberater verbunden ist. Zudem befasste sich der BGH mit der Frage, in welchem Umfang der steuerliche Schaden zu würdige...mehr

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AGS 07/2019, Forderungsüber... / 1 Aus den Gründen

Die Berufung des Beklagten hat nach einstimmiger Auffassung des Senats offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg (§ 522 Abs. 2 Nr. 1 ZPO). Die Sache hat keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung; auch erfordert weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rspr. eine Entscheidung durch Urteil des Berufungsgerichts. Schließlich ist nach den Umständen des F...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Berufsrecht: Fernabsatzvertrag und dessen Folgen

Anhand des BGH-Urteils v. 13.11.2017 (Az. IX ZR 204/16) wird sehr deutlich, welche Risiken Steuerberater, Rechtsanwälte und andere Freiberufler eingehen, sofern das Kerngeschäft im großen Stil über die Akquise im Internet und die Kommunikation ohne persönlichen Mandantenkontakt abläuft. Selbst wenn dieser später gesucht wird, heilt diese Tatsache nicht den Tatbestand, dass d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 3 Die Voraussetzungen für die Anhörung der Berufskammer

Rz. 4 Materiell-rechtliche Voraussetzung für die Anhörung nach § 411 AO ist die Begehung einer Steuerordnungswidrigkeit i. S. d. § 377 AO .[1] Verstöße gegen Berufs- oder Standespflichten werden von § 411 AO nicht erfasst. Rz. 5 Der Täter der Steuerordnungswidrigkeit muss ferner in Ausübung seines Berufs gehandelt haben. Dies ist nicht nur der Fall, wenn er entsprechend der Vo...mehr

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ZErb 05/2019, Die Erbengemeinschaft

Stephan Rißmann (Hg.) zerb verlag, 2019, 3. Auflage; 930 + XIII Seiten, 99 EUR ISBN 978-3-95661-081-3 Es war nur eine Frage der Zeit, bis die 3. Auflage des erfolgreichen Kompendiums zur Erbengemeinschaft von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Stephan Rißmann (Potsdam) erscheinen würde. So wie zum Beispiel die Erbrechtskommentierung des MüKos oder des Staudinger gehört di...mehr

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zfs 05/2019, Hinweispflicht... / 3 Anmerkung:

Der Beschl. des OLG ist die – soweit ersichtlich – erste bekannt gewordene Entscheidung eines Obergerichts, die sich mit der Verpflichtung des Rechtsanwalts befasst, den Mandanten auf die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung hinzuweisen. Deshalb ist es verwunderlich, dass das OLG Köln der Rechtssache keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung beigemessen hat. Hinweis auf Prozessfi...mehr

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AGS 05/2019, Gerichtskosten... / 2 Aus den Gründen

1. Der Widerspruch des Klägers gegen den Kostenansatz in der Kostenrechnung ist als Erinnerung nach § 66 GKG zu werten. Die Erinnerung, über die nach Übertragung durch die Einzelrichterin gem. § 66 Abs. 6 S. 2 GKG der Senat entscheidet, ist zulässig und begründet. Der Zulässigkeit der Erinnerung steht nicht entgegen, dass der Kläger sie persönlich eingelegt hat. Die Erinnerun...mehr

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zfs 05/2019, Hinweispflicht... / 2 Aus den Gründen:

"… Das LG hat die Klage zu Recht abgewiesen. Der Kl. kann von den Bekl. keinen Schadensersatz wegen einer Verletzung des anwaltlichen Beratungsvertrages gem. §§ 280 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB oder gem. § 667 BGB verlangen." Solche Ansprüche scheitern dabei nicht daran, dass bereits Verjährung eingetreten wäre. Denn erst mit Abschluss des Arzthaftungsprozesses durch Urt. des LG Ko...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Stellung und Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters

Rn 64 Die Rechtsstellung des vorläufigen Insolvenzverwalters wird von der herrschenden Meinung dahingehend umschrieben, dass er ein privates Amt im eigenen Namen und mit Wirkung für das von ihm vorläufig verwaltete Vermögen des Schuldners ausübt (sog. Amtstheorie).[137] Dies entspricht auch dem Meinungsstand zur Rechtsstellung des Konkursverwalters im alten Recht.[138] Im Üb...mehr

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AGS 03/2019, Verstoß gegen ... / 2 Anmerkung

Es gibt noch Richter in Köln … und Vorstandsmitglieder von Rechtsanwaltskammern, die ihre Aufgaben ernst nehmen Die vorstehend abgedruckte Entscheidung sollte eigentlich keines Abdruckes Wert sein, da sie Selbstverständlichkeiten für jeden Rechtsanwalt wiedergibt. Leider ist die Wirklichkeit offenbar anders, da immer wieder festzustellen ist, dass Rechtsanwälte ihr eigenes Beru...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Personenbezogene Daten (Art. 4 Nr. 1 DSGVO)

Tz. 2 Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Es reicht somit aus, wenn die Informationen unter Zuhilfenahme weiterer verfügbarer Daten und technischer Mittel einer bestimmten Person zugeordnet werden können. In Betracht kommen hierfür Telefonnummern, Kfz-Ken...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 5 Besonderheiten beim Freiberufler als Einzelkämpfer

Im Falle des Todes eines Freiberuflers (Arzt, Zahnarzt, Anwalt) etc. kann ein Erbe die Praxis, Kanzlei etc. nur fortführen, wenn er selbst die entsprechende berufliche Qualifikation wie der Erblasser besitzt. Freiberufler, die keinen geeigneten Erben mit Berufsqualifikation haben, verhalten sich gegenüber ihren Erben unverantwortlich, wenn sie nicht zumindest einen Berufsträ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / (c) Verfassungswidrigkeit der bewusst unvollständigen Regelung der Situation für die interprofessionelle Berufsausübungsgemeinschaft unter Hinweis auf einen diffusen berufsrechtlichen Grundsatz der "Meistbelastung"

Rz. 210 Die berufsrechtlichen Vorgaben zur Mindestversicherungssumme für eine Berufshaftpflichtversicherung von Freiberuflern in unterschiedlichsten Vorschriften des Bundes- und Landesrechts sind aleatorisch und in einer meist nicht nachvollziehbaren Beliebigkeit festgelegt. Rz. 211 Schon seit längerem wird im berufsrechtlichen Schrifttum die wohl überwiegende Auffassung vert...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / (1) Unzulänglichkeiten des Nebeneinanders von berufsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Vorgaben

Rz. 196 Diese Kritik resultiert daraus, dass sich die Gesetzesneuerung darauf beschränkt, allein für Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung vorzusehen und die entscheidende Voraussetzung für eine solche Haftungsbeschränkung, nämlich das Bestehen eines ausreichenden Versicherungsschutzes ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / III. Verjährung von Ansprüchen

Rz. 793 Ein Anspruch aus dem Anwaltsvertrag verjährte gem. § 51b BRAO a.F. in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch in drei Jahren nach der Beendigung des Auftrags. Maßgebend war § 51b BRAO a.F. und nicht etwa § 68 StBerG, da auf Anwälte, die in Steuerangelegenheiten beraten ohne Steuerberater zu sein, das Berufsrecht der Anw...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / a) Überblick über das Haftungsregime in der Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

Rz. 170 Im Ausgangspunkt gilt für die Mitglieder einer Partnerschaft zunächst einmal die Bestimmung des § 8 Abs. 2 PartGG, wonach nur die mit der Bearbeitung eines Auftrags befassten Partner persönlich haften und Bearbeitungsbeiträge von untergeordneter Bedeutung ausgenommen sind. Rz. 171 § 8 Abs. 3 PartGG eröffnet über einen Verweis auf das Berufsrecht einzelner Berufe die M...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / bb) Haftungsbegrenzung und Versicherungsschutz einer Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung

Rz. 219 Unbeschadet dieser grundsätzlichen Bedenken gegen das Regelungskonzept, maßgebliche Bestimmungen über eine Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung der singulären Regelung im Berufsrecht einiger Berufe zu überlassen, zieht dieses System mangels ausreichender Synchronisation der einschlägigen berufsrechtlichen Vorschriften eine erhebliche Rechtsunsicherheit nach s...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / (1) Partnerschaftsversicherung und das Recht zur Pflichtversicherung

Rz. 220 Ausdrücklich hat der Gesetzgeber davon abgesehen, eine obligatorische Berufshaftpflichtversicherung für Partnerschaftsgesellschaften einzuführen, sodass es Angehörigen der Freien Berufe unbenommen bleibt, sich in einfachen Partnerschaftsgesellschaften mit dem "traditionellen Haftungsregime" einer uneingeschränkten Haftung der Gesellschaft und einer auf die Handelnden...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / (b) Assoziierung mit Freiberuflern von außerhalb des Kreises der sozietätsfähigen Berufe

Rz. 205 Das kaum noch verständliche Substrat aus einem guten Dutzend berufsrechtlicher Vorschriften zur Mindestversicherungssumme für allein drei Berufsgruppen würde wahrscheinlich den Umfang dieses Buches sprengen, wenn man auf eine Entscheidung des II. Zivilsenats des BGH vom 16.5.2013 zur Unvereinbarkeit der bisherigen Assoziierungsvorgaben des § 59a Abs. 1 BRAO mit Art. ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / d) Die Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung nach § 8 Abs. 4 PartGG

Rz. 193 Aufgrund der beschriebenen Unzulänglichkeiten, welche den § 8 Abs. 2 und 3 PartGG anhaften, wurde das Vorhaben, eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung im deutschen Recht einzuführen und seine Umsetzung durch das am 19.7.2013 in Kraft getretene Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderun...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / (2) Haftungsbegrenzung

Rz. 226 Die Unterhaltung des Versicherungsschutzes ist nämlich von grundlegender Bedeutung für das Haftungsprivileg des § 8 Abs. 4 PartGG, das bei jedem Defizit im Versicherungsschutz entfällt. Der Versicherung kommt neben dieser generellen Bedeutung eine weitere Funktion zu, indem die Vorschriften des jeweiligen Berufsrechts mit Vorgaben zum maßgeblichen Versicherungsschutz...mehr

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§ 2 Das Mandatsverhältnis u... / Literaturtipps

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§ 2 Das Mandatsverhältnis u... / 3. Der eigentliche Anwaltsvertrag

Rz. 55 Der Anwaltsvertrag stellt regelmäßig einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstleistungscharakter nach §§ 675 ff. i.V.m. 611 ff. BGB dar.[63] Rz. 56 Wird der Rechtsanwalt lediglich mit einer gutachterlichen Stellungnahme, Erstellung von Vertragsentwürfen[64] oder AGB beauftragt, kann im Einzelfall auch ein Werkvertrag angenommen werden. Wenn der Rechtsanwalt den Eintr...mehr

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AGS 01/2019, Abrechnungspfl... / 2 Aus den Gründen

Der Antrag des Klägers ist nach § 112e S. 2 BRAO, § 124a Abs. 4 VwGO statthaft und auch i.Ü. zulässig. Er bleibt jedoch ohne Erfolg. 1. Ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung (§ 112e S. 2 BRAO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) bestehen nicht. Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfestst...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / III. Anwendung der Regelung auf sog. "Altfälle"

Rz. 250 Fraglich ist, ob die Vorschriften §§ 15a, 55 Abs. 5 S. 2–4 RVG auch für solche Fälle Anwendung finden, die vor der Gesetzesänderung 5.8.2009 liegen, sog. "Altfälle". Hierzu gibt es in der Rechtsprechung bislang unterschiedliche Meinungen. Es ist fraglich, ob hier § 60 RVG als allgemeine abgrenzende Norm für Übergangsvorschriften, Anwendung findet. Gemäß § 60 Abs. 1 S....mehr

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§ 1 Einleitung / K. Rationalisierungsabkommen erobern den Markt

Rz. 17 Die Basis einer solchen Kooperation dürfte in den meisten Fällen ein sogenanntes Regulierungs- oder Rationalisierungsabkommen darstellen. Bei diesen Vereinbarungen stimmt der Anwalt zu, geringere Gebühren[20] als üblich von der Versicherung zu erhalten – und erhofft sich vom Versicherungsunternehmen im Gegenzug als "Vertrauensanwalt" empfohlen zu werden. Rz. 18 Einige ...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / Literaturtipps

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Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Ammann, Zur Umsatzbesteuerung von Golfclub-Leistungen, die mit "Greenfees" und "echten" Mitgliederbeiträgen entgolten werden, UVR 2010, 144-148. Baldauf, Umsatzsteuerliche Abgrenzung von Zuschusszahlungen der öffentlichen Hand, DStZ 2010, 125-136. Becker/Kretzschmann, Umsatzbesteuerung von Gastvorträgen unter Berücksichtigung der aktuellen EuGH-Rechtsprechung, UR 2007, 873-8...mehr

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§ 24 Berufsrecht der Rechtsanwälte und Notare

A. Interessenkollision und Parteiverrat des Rechtsanwalts bei Vertretung von Miterben Rz. 1 Was nutzt das schönste, mühsam akquirierte Erbrechtsmandat, wenn der Rechtsanwalt im Laufe der Bearbeitung gezwungen ist, das Mandat niederzulegen und außerdem seinen Vergütungsanspruch verliert? Gerade in erbrechtlichen Mandaten ist die Gefahr der Interessenkollision und dem daraus mög...mehr

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§ 24 Berufsrecht der Rechts... / II. Rechtsfolgen eines Verstoßes

1. Mandatsbeendigung Rz. 23 Auch bei erklärtem Einverständnis des Mandanten (vgl. hierzu oben Rdn 20) muss der Rechtsanwalt unverzüglich die einzig mögliche Konsequenz ziehen, wenn sich im Laufe des Mandats ein Interessengegensatz herausstellt: Die Beratung und Vertretung sämtlicher Mandanten in dieser Angelegenheit muss durch den Anwalt beendet werden, § 3 Abs. 4 BORA. Rz. 24...mehr

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§ 24 Berufsrecht der Rechts... / 3. Schicksal der Vergütung

a) Interessenkollision im Laufe des Mandats Rz. 29 Bei der Frage nach dem Schicksal des anwaltlichen Gebührenanspruchs im Falle der Vertretung widerstreitender Interessen vertrat der IX. Senat des BGH im Jahr 2009 eine äußerst "anwaltfreundliche" Linie. Man durfte sich aber schon damals fragen, ob es tatsächlich im Sinne der Anwaltschaft sein konnte, dass auch der Anwalt, der...mehr

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§ 24 Berufsrecht der Rechts... / IV. Rechtsfolgen

1. Sozietätserstreckung Rz. 55 § 45 Abs. 3 BRAO erstreckt das Tätigkeitsverbot des konkret mit dem Mandat befassten Rechtsanwalts auf sämtliche Mitglieder einer Sozietät sowie auf in sonstiger Weise zur gemeinsamen Berufsausübung verbundene Rechtsanwälte (z.B. auch Bürogemeinschaften). Erforderlich ist jedoch, dass die übrigen Rechtsanwälte (Sozien, Bürogemeinschafter usw.) K...mehr

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§ 24 Berufsrecht der Rechts... / III. Folgerungen für die Praxis bei der Vertretung von Miterben

1. Auswirkungen der Meinungen zur Bestimmung des Interessenwiderstreits in der Praxis Rz. 36 Während es in der erbrechtlichen Praxis meist weniger Schwierigkeiten bereitet festzustellen, ob "dieselbe Rechtssache" vorliegt (vgl. hierzu oben Rdn 7 sowie Rdn 50), gehen die Meinungen weit auseinander, wenn es darum geht zu entscheiden, ob ein Interessenwiderstreit vorliegt. Beisp...mehr

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§ 24 Berufsrecht der Rechts... / B. Tätigkeitsverbot des Anwaltsnotars aufgrund Vorbefassung

I. Gesetzliche Grundlagen Rz. 50 Der Rechtsanwalt darf nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO nicht tätig werden, wenn er in "derselben Rechtssache" (vgl. hierzu oben Rdn 7) bereits als Richter, Schiedsrichter, Staatsanwalt, Angehöriger des öffentlichen Dienstes, Notar, Notarvertreter oder Notariatsverwalter tätig geworden ist (Vorbefassung). Das Verbot geht " über die Gewährleistung des...mehr

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§ 24 Berufsrecht der Rechts... / 2. Widerstreitende Interessen/Pflichtwidriges Dienen

a) Überblick Rz. 16 Die eigentliche Auseinandersetzung bei der Prüfung eines Parteiverrats findet – soweit es erbrechtliche Mandate angeht – somit selten bei der Frage statt, ob es sich um "dieselbe Rechtssache" handelt (vgl. hierzu oben Rdn 5 ff.). Gerungen wird vielmehr um die Bedeutung der " widerstreitenden Interessen " (§ 43a Abs. 4 bzw. § 3 Abs. 1 BORA) bzw. des " pflichtw...mehr

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§ 24 Berufsrecht der Rechts... / Literaturtipps

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§ 24 Berufsrecht der Rechts... / 4. Wettbewerbsrecht

Rz. 58 Wettbewerbsrechtlich ist ein Verstoß gegen das Tätigkeitsverbot nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO ohne Bedeutung.[130]mehr