Fachbeiträge & Kommentare zu Berufsrecht

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Berufsrecht der anwaltliche... / 6.4 Kooperationen eingehen

Die bisherigen Kooperationsbeschränkungen in § 56 Abs. 5 StBerG sind entfallen. Aufgrund der Streichung des § 56 Abs. 5 StBerG ist seit dem 1.8.2022 grundsätzlich auch eine Kooperation mit einem Gewerbetreibenden (z. B. einer Bank) zulässig.[1]mehr

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Berufsrecht der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften

Zusammenfassung Überblick Durch das Gesetz zur Neuordnung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 7.7.2021 (BGBl I 2021, 2363), das am 1.8.2022 in Kraft getreten ist, wurden insbesondere die Regelungen zur beruflichen Zusammenarbeit von Steuerberate...mehr

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Berufsrecht der anwaltliche... / 2.5 Angleichung des Berufsrechts der Steuerberater, Rechtsanwälte und Patentanwälte

Die berufsrechtlichen Regelungen zu den Berufsausübungsgesellschaften wurden bei den Steuerberatern, Rechtsanwälten und Patentanwälten weitgehend angeglichen. D. h. die Regelungen zu den Berufsausübungsgesellschaften, insbesondere im Hinblick auf zulässige Rechtsformen, den Gesellschafterkreis und Mehrheitserfordernisse, finden sich inhaltsgleich in allen 3 Berufsgesetzen. A...mehr

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Berufsrecht der anwaltliche... / 6.3 Haftung beschränken

Durch die Gesetzesnovelle ergeben sich neue Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung bei der interprofessionellen Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten. Den weitestgehenden Schutz vor einer persönlichen Haftung bieten die GmbH und die AG. Bisher ist ein Zusammenschluss von Steuerberatern und Rechtsanwälten in einer GmbH oder AG, die zur Steuer- und Rechtsberatung befugt ist, jedoch...mehr

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Berufsrecht der anwaltliche... / 3 Weitere Regelungen für steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften

3.1 Anforderungen an die Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane 3.1.1 Anforderungen an berufliche Qualifikation Mitglieder des Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans einer anerkannten Berufsausübungsgesellschaft können Steuerberater, Steuerbevollmächtigte oder Angehörige eines der in § 50 Abs. 1 Satz 1 StBerG genannten Berufe sein.[1] D. h., dass nicht nur der zulässige Gesel...mehr

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Berufsrecht der anwaltliche... / 4 Liberalisierung bei Bürogemeinschaften und Kooperationen

4.1 Bürogemeinschaften Die Regelungen zur Bürogemeinschaft wurden in § 55h StBerG n. F. komplett neu gefasst und liberalisiert. § 56 Abs. 2 StBerG a. F., in dem die Bürogemeinschaft bisher geregelt waren, entfällt ersatzlos. Hinweis Definition Bürogemeinschaft In § 55h Abs. 1 StBerG wird die Bürogemeinschaft gesetzlich definiert als Gesellschaft, "die der gemeinsamen Organisati...mehr

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Berufsrecht der anwaltliche... / 3.1 Anforderungen an die Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane

3.1.1 Anforderungen an berufliche Qualifikation Mitglieder des Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans einer anerkannten Berufsausübungsgesellschaft können Steuerberater, Steuerbevollmächtigte oder Angehörige eines der in § 50 Abs. 1 Satz 1 StBerG genannten Berufe sein.[1] D. h., dass nicht nur der zulässige Gesellschafterkreis auf Angehörige weiterer Berufe ausgeweitet wurde...mehr

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Berufsrecht der anwaltliche... / Zusammenfassung

Überblick Durch das Gesetz zur Neuordnung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 7.7.2021 (BGBl I 2021, 2363), das am 1.8.2022 in Kraft getreten ist, wurden insbesondere die Regelungen zur beruflichen Zusammenarbeit von Steuerberatern und Steuerbe...mehr

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Berufsrecht der anwaltliche... / 2.2 Abschaffung von Mehrheitserfordernissen

Bisher setzt die Anerkennung einer Gesellschaft als Steuerberatungsgesellschaft voraus, dass die Steuerberatungsgesellschaft verantwortlich von Steuerberatern geführt wird[1] Auf der Geschäftsführungsebene muss daher nach bisheriger Rechtslage mindestens Parität zwischen Steuerberater-Geschäftsführern und Nicht-Steuerberater-Geschäftsführer bestehen[2] Diese Regelungen sind ...mehr

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Berufsrecht der anwaltliche... / 3.5.3 Mitglieder des Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgans

Die Mitglieder des Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgans werden gesetzlich verpflichtet, für die Einhaltung des Berufsrechts in der Berufsausübungsgesellschaft zu sorgen.[1] Die berufsfremden Mitglieder des Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgans, die keine Gesellschafter sind, werden gem. § 55b Abs. 5 i. V. m. § 51 Abs. 1 StBerG n. F. ebenfalls zur Beachtung der Berufspflich...mehr

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Berufsrecht der anwaltliche... / 3.9.1 Versicherungspflicht für alle Berufsausübungsgesellschaften

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zum 1.8.2022 sind alle Berufsausübungsgesellschaften verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und diese während der Dauer ihrer Betätigung aufrechtzuerhalten.[1] Die Versicherungspflicht gilt für anerkannte und nicht anerkannte Berufsausübungsgesellschaften. Praxis-Beispiel GbR zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversiche...mehr

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Berufsrecht der anwaltliche... / 3.9.3 Jahreshöchstleistung

Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden können auf den Betrag der jeweiligen Mindestversicherungssumme, vervielfacht mit der Zahl der Gesellschafter und mit der Zahl der Geschäftsführer, die nicht Gesellschafter sind, begrenzt werden.[1] Ist eine Berufsausübungsgesellschaft Gesellschafter, ist bei der Berechnung der J...mehr

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Berufsrecht der anwaltliche... / 5 Pflicht zur Vermeidung von Interessenkollisionen

Zu den allgemeinen Berufspflichten gehört auch die Vermeidung von Interessenkollisionen. Die früher in § 6 der BOStB enthaltenen konkretisierenden Regelungen wurden durch die Gesetzesnovelle als neue § 57 Abs. 1a und 1b StBerG in das Steuerberatungsgesetz überführt. Seit dem 1.8.2022 ist als Folge der Ausweitung des zulässigen Gesellschafterkreises und der Zulassung von Beru...mehr

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Berufsrecht der anwaltliche... / 6.1 Interprofessionelle Zusammenarbeit ausweiten

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum 1.8.2022 können Steuerberater und Steuerbevollmächtigte mit allen Angehörigen der Freien Berufe i. S. d. § 1 Abs. 2 PartGG in einer Berufsausübungsgesellschaft zusammenarbeiten. Zu dem Personenkreis des § 1 Abs. 2 PartGG gehören z. B. Ärzte, beratende Volks- und Betriebswirte sowie Ingenieure.mehr

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Berufsrecht der anwaltliche... / 2.4 Ausweitung und Vereinheitlichung des zulässigen Gesellschafterkreises

Bisher hing der zulässige Gesellschafterkreis von der Rechtsform des Zusammenschlusses ab. Unabhängig von der Rechtsform konnten sich bisher nur Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer mit Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten beruflich zusammenschließen.[1] Ein Zusammenschluss mit Patentanwälten und ausländis...mehr

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Berufsrecht der anwaltliche... / 2.4.2 Mehrstöckige Gesellschaften

Berufsausübungsgesellschaften, die nach dem Steuerberatungsgesetz als Berufsausübungsgesellschaft anerkannt sind , können Gesellschafter einer Berufsausübungsgesellschaft sein.[1] Anders als bisher können auch zugelassene Berufsausübungsgesellschaften i. S. d. Bundesrechtsanwaltsordnung (§ 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StBerG n. F.), anerkannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (§ 55 ...mehr

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Berufsrecht der anwaltliche... / 3.1.1 Anforderungen an berufliche Qualifikation

Mitglieder des Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans einer anerkannten Berufsausübungsgesellschaft können Steuerberater, Steuerbevollmächtigte oder Angehörige eines der in § 50 Abs. 1 Satz 1 StBerG genannten Berufe sein.[1] D. h., dass nicht nur der zulässige Gesellschafterkreis auf Angehörige weiterer Berufe ausgeweitet wurde, sondern dementsprechend auch der Kreis der zu...mehr

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Berufsrecht der anwaltliche... / 3.2 Prokura

Auf Prokuristen sind die in § 55b Abs. 1 StBerG festgelegten Anforderungen an die berufliche Qualifikation der Mitglieder des Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgans anzuwenden.[1] Die bisher in § 25 Abs. 4 Satz 2 BOStB vorgesehene Möglichkeit, in Ausnahmefällen Personen, die nicht zum Gesellschafterkreis gehörten, als Prokuristen zu bestellen, ist entfallen.mehr

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Berufsrecht der anwaltliche... / 3.4 Erfordernis der aktiven Mitarbeit

Die Berufsausübungsgesellschaft stellt eine Verbindung zur gemeinschaftlichen Ausübung des Berufs dar.[1] Dies bedeutet, dass der Beruf in der Gesellschaft aktiv ausgeübt werden muss. Das Gesetz gibt jedoch keinen bestimmten Umfang und keine Qualität der Tätigkeit vor. Ausreichend ist daher z. B. eine Beschränkung auf das Kanzleimanagement oder die Mandantenakquise oder dass...mehr

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Berufsrecht der anwaltliche... / 3.5.1 Berufsfremde Gesellschafter

Die Berufspflichten nach dem Steuerberatungsgesetz gelten nicht unmittelbar für berufsfremde Gesellschafter. In § 51 Abs. 1 StBerG wird daher gesetzlich angeordnet, dass berufsfremde Gesellschafter die Berufspflichten der Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Berufsausübungsgesellschaften zu beachten haben. Darüber hinaus sind die berufsfremden Gesellschafter selbst zur V...mehr

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Berufsrecht der anwaltliche... / 3.5.5 Weitere Regelungen zur Sicherung der beruflichen Unabhängigkeit von Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten

Die berufliche Unabhängigkeit von Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten wird durch weitere gesetzliche Regelungen abgesichert. In § 55b Abs. 1 Satz 3 StBerG ist normiert, dass bei der geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen Weisungen von Personen, die nicht selbst zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind, gegenüber zur Hilfeleistung in Steuersachen befugten Pe...mehr

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Berufsrecht der anwaltliche... / 3.9.2 Höhe der Mindestversicherungssumme

Die Höhe der Mindestversicherungssumme für jeden Versicherungsfall hängt von den rechtsformbedingten Haftungsverhältnissen ab. Bei Gesellschaften, bei denen rechtsformbedingt für Verbindlichkeiten aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung keine natürliche Person haftet oder bei denen die Haftung der natürlichen Personen beschränkt wird, beträgt die Mindestversicherungssum...mehr

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Berufsrecht der anwaltliche... / 4.2 Kooperationen

Eine Kooperation war eine auf einen Einzelfall oder auf Dauer angelegte berufliche Zusammenarbeit, der nicht die Annahme gemeinschaftlicher Aufträge zugrunde liegt.[1] Bisher war in §5 StBerG der Kreis der zulässigen Kooperationspartner auf die Angehörigen Freier Berufe i. S. d. §1 Abs. 2 PartGG und von diesen gebildeten Berufsausübungsgemeinschaften beschränkt. Diese Beschrä...mehr

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Berufsrecht der anwaltliche... / 6.2 Beratungsbefugnis ausweiten

Bisher ist eine Steuerberatungsgesellschaft, die nicht gleichzeitig als Rechtsanwaltsgesellschaft anerkannt ist, nur zur Steuerberatung befugt. Dies gilt auch, wenn ein Rechtsanwalt als Gesellschafter beteiligt und zur Vertretung befugt ist. So ist z. B. eine GmbH, die nur als Steuerberatungsgesellschaft anerkannt ist, nicht zur Rechtsberatung befugt, auch wenn ein Rechtsanw...mehr

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Berufsrecht der anwaltliche... / 2.3 Öffnung für weitere Rechtsformen

Nach dem bisher geltenden Recht ist der berufliche Zusammenschluss in einer Sozietät und einer Partnerschaftsgesellschaft zulässig. Darüber hinaus ist eine berufliche Tätigkeit in den Rechtsformen der Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, GmbH und Kommanditgesellschaft zulässig, wenn diese als Steuerberatungsgesellschaft anerkannt sind.[1] Nach der Neuregelung...mehr

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Berufsrecht der anwaltliche... / 2.4.3 Besonders befähigte Personen

Bisher konnte die zuständige Steuerberaterkammer genehmigen, dass besonders befähigte Personen mit einer anderen Ausbildung als einer der in § 36 StBerG genannten Fachrichtung neben Steuerberatern Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer oder persönlich haftender Gesellschafter einer Steuerberatungsgesellschaft werden. Nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 StBerG a. F. gehörten diese Personen...mehr

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Berufsrecht der anwaltliche... / 3.1.2 Anzahl der vertretungsberechtigten Steuerberater und Steuerbevollmächtigten

Dem Geschäftsführungsorgan der Berufsausübungsgesellschaft müssen Steuerberater und Steuerbevollmächtigte in vertretungsberechtigter Zahl angehören.[1] D. h., es muss die Möglichkeit bestehen, dass die Gesellschaft allein durch Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte vertreten werden kann. Es reicht also aus, wenn mindestens einem Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten d...mehr

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Berufsrecht der anwaltliche... / 3.5 Regelungen zur Absicherung der Berufspflichten

Mit der Neuregelung ist der Grundsatz der verantwortlichen Führung und die damit verbundenen Mehrheitserfordernisse entfallen. Außerdem wurde der zulässige Gesellschafterkreis auf nicht verkammerte Personen ausgeweitet, die selbst keinen Berufspflichten unterliegen. Um die Einhaltung der Berufspflichten sicherzustellen, wurden verschiedene Regelungen zur Absicherung der Beru...mehr

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Berufsrecht der anwaltliche... / 3.5.4 Anforderungen an den Gesellschaftsvertrag

Seit dem 1.8.2022 ist im Gesellschaftsvertrag der Ausschluss von Gesellschaftern vorzusehen, die in schwerwiegender Weise oder wiederholt gegen Pflichten verstoßen, die im Steuerberatungsgesetz oder in der Berufsordnung nach § 89 Abs. 2 Nr. 2 StBerG bestimmt sind,.[1] Bei einer Beteiligung berufsfremder Gesellschafter ist durch geeignete gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen...mehr

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Berufsrecht der anwaltliche... / 3.5.2 Berufsausübungsgesellschaften

Bisher galten die Berufspflichten der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten sinngemäß nur für Steuerberatungsgesellschaften.[1] Seit dem 1. 8.2022 gelten die Berufspflichten für alle Berufsausübungsgesellschaften sinngemäß.[2] Zusätzlich wird die Berufsausübungsgesellschaft verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass berufsrechtliche Verstöße rechtzeitig ...mehr

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Berufsrecht der anwaltliche... / 3.6 Berufliche Niederlassung

Die Berufsausübungsgesellschaft muss an ihrem Sitz oder in deren Nahbereich eine berufliche Niederlassung unterhalten, in der mindestens ein geschäftsführender Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter tätig ist.[1] Nicht erforderlich ist, dass der geschäftsführende Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte seine berufliche Niederlassung am Sitz oder im Nahbereich unterhält. ...mehr

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Berufsrecht der anwaltliche... / 3.8 Anforderungen an das Führen der Bezeichnung “Steuerberatungsgesellschaft“

Eine Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft ist nicht mehr Voraussetzung für die Berechtigung zum Führen dieser Bezeichnung. Die Berechtigung zum Führen dieser Bezeichnung knüpft ausschließlich an Mehrheitserfordernisse an, die jedoch gegenüber der früheren Rechtslage reduziert wurden. Nur Berufsausübungsgesellschaften, bei denen Steuerberater und Steuerbevollmächtigte d...mehr

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Berufsrecht der anwaltliche... / 4.1 Bürogemeinschaften

Die Regelungen zur Bürogemeinschaft wurden in § 55h StBerG n. F. komplett neu gefasst und liberalisiert. § 56 Abs. 2 StBerG a. F., in dem die Bürogemeinschaft bisher geregelt waren, entfällt ersatzlos. Hinweis Definition Bürogemeinschaft In § 55h Abs. 1 StBerG wird die Bürogemeinschaft gesetzlich definiert als Gesellschaft, "die der gemeinsamen Organisation der Berufstätigkeit...mehr

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Berufsrecht der anwaltliche... / 3.7 Pflicht zur Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft

Berufsausübungsgesellschaften, die der Ausübung des Berufs des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten dienen, bedürfen grundsätzlich der Anerkennung durch die Steuerberaterkammer, in deren Kammerbezirk die Berufsausübungsgesellschaft ihren Sitz hat. Seit dem 1.5.2025 enthält § 53 Abs. 1 Satz 2 StBerG zusätzlich eine ausdrückliche Ausnahme für Mandatsgesellschaften, die al...mehr

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Berufsrecht der anwaltliche... / 2.1 Rechtsformneutrale Regelungen für Berufsausübungsgesellschaften

Alte Rechtslage Bisher differenzieren die gesetzlichen Regelungen im Steuerberatungsgesetz zu gesellschaftsrechtlichen Zusammenschlüssen zwischen Sozietäten und Partnerschaftsgesellschaften einerseits[1] und Steuerberatungsgesellschaften andererseits[2]. Insbesondere bei den Mehrheitserfordernissen und dem Kreis der zulässigen Gesellschafter bestanden unterschiedliche rechtli...mehr

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Berufsrecht der anwaltliche... / 2.4.1 Natürliche Personen

Gem. § 50 StBerG n. F. ist Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten die Verbindung in einer Berufsausübungsgesellschaft, gleich welcher Rechtsform, gestattet mit: Mitgliedern einer Steuerberaterkammer, einer Rechtsanwaltskammer oder der Patentanwaltskammer sowie mit Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern, Angehörigen ausländischer Berufe, die im Ausland einen Beruf au...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berufsrecht der anwaltliche... / 3.3 Umfang der Beratungsbefugnis

Gem. §§ 3 Satz 1 Nr. 2 undSatz 2 StBerG sind Berufsausübungsgesellschaften nach den §§ 49, 50 StBerG und Berufsausübungsgesellschaften i. S. d. Bundesrechtsanwaltsordnung zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt. Sie handeln durch ihre Gesellschafter und Vertreter, in deren Person die hierfür gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen im Einzelfall vorliege...mehr

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Neuntes Gesetz zur Änderung... / 4 Verschärfung des Fremdbesitzverbots

Anerkannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und anerkannte Buchprüfungsgesellschaften dürfen sich zukünftig nach § 55a Abs. 1 Satz 3 StBerG an einer steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaft nur dann beteiligen, wenn sie ihrerseits die Anerkennungsvoraussetzungen nach § 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StBerG erfüllen. Derzeit bestehen in der Praxis Unklarheiten hinsichtlich der Au...mehr

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ZErb 07/2026, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Braegelmann Legal Prompts kompakt KI-Toolbox für die juristische Arbeit Deutscher AnwaltVerlag, ISBN 978-3-8240-1790-4, 44 EUR Die Arbeit mit KI-Tool...mehr

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zfs 07/2026, Die bundesdeut... / I. Vorbemerkungen

Verkehrsrechtliche Vorschriften gibt es seit mehr als 2000 Jahren. Schon in der Antike gab es für die Stadt Rom bereits zeitweilige Fahrverbote. Im Jahr 45 vor Christus sorgte Julius Cäsar dafür, dass, von wenigen Ausnahmen abgesehen, zwischen Sonnenaufgang und Nachmittag keine Fuhrwerke auf Straßen der Stadt Rom verkehren durften. Ein anderes historisches Verkehrsrechtsbeis...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.20 Bilanzierungsverstöße

Prinz, Im Beratungsfokus: Heilung von Bilanzierungsfehlern bei ertragsteuerlicher Organschaft – Die Sorge um gescheiterte Organschaften, StuB 5/2026, S. 180; Matzen, Caveat Emptor – (Bilanz-)Betrugsrisiken im M&A-Prozess, BB 6/2026, S. 298; Wenzel, Teilweise wieder verlängerte Aufbewahrungsfristen – was bedeutet das für die Selbstanzeige?, NWB 7/2026, S. 390; Müller/Reinke/Wa...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.85 Offenlegung

Zwirner/Vodermeier, Verspätete Offenlegungen des Jahresabschlusses: Aussetzung des Ordnungsgeldverfahrens bis Mitte März 2026 – Verlängerte Offenlegungsfrist für Rechnungslegungsunterlagen betreffend das kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr 2024, BC 2/2026, S. 58; Hofmann/Li/Sievers, ESEF-Berichterstattung in Deutschland: Herausforderungen und Chancen, KoR 7-8/2025, S. 251; Geh...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.83 Nachhaltigkeitsberichterstattung

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.26 § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

• 2021 Nießbrauch am Mitunternehmeranteil / Doppelte Mitunternehmerstellung / § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Bei einem Nießbrauch an einem Mitunternehmeranteil geht die Rechtsprechung des BFH nicht mehr von der Möglichkeit einer doppelten Mitunternehmerstellung aus. Vielmehr kann am Gesellschaftsanteil einer Personengesellschaft nur eine einzige Mitunternehmerstellung – entweder durc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cab) Zivilrechtliche und steuerliche Funktion(en) der GmbH & Co KG und steuerliche Wertung

Rn. 41b Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Zivilrechtliche Funktion(en) der GmbH & Co KG Zivilrechtlich liegt der Anreiz zur Gründung einer GmbH & Co KG im Vergleich zur reinen GmbH oder zur reinen KG ganz allgemein vor allem darin, dass die Gesellschafter, die die Geschäftsführung und Vertretung ausüben, nicht unbeschränkt persönlich haften, dass die Geschäftsführung auch gesellschaf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenübermehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Jahn, Steuerliche Abgrenzung gewerblicher Tätigkeit von freiberuflicher und sonstiger Tätigkeit, DB 2012, 1947. Verwaltungsanweisungen: BMF v 20.11.2019, BStBl I 2019, 1298 (Ertragsteuerliche Behandlung von Heil- und Heilhilfsberufen). Rn. 128b Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die in S 2 erwähnten, den Katalogberufen ähnlichen freien Berufe (hierzu auch s BFH BStBl II 1983, 677), sin...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgeheimnis / 1.1 Sozialdaten

Mit "personenbezogene Daten" sind alle Informationen gemeint, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cac) Steuerliche Wertung der GmbH & Co KG

Rn. 42 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Eine KG, bei der der einzige geschäftsführende und haftende Gesellschafter eine GmbH ist, gilt als gewerblich geprägt iSv § 15 Abs 3 Nr 2 EStG: s Rn 170 . Dies gilt auch für die Ltd & Co KG (wenn die ausländische Ltd nach ihrem rechtlichen Aufbau und ihrer wirtschaftlichen Gestaltung einer inländischen KapGes entspricht): BFH BStBl II 2007, ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Ammann, Zur Umsatzbesteuerung von Golfclub-Leistungen, die mit "Greenfees" und "echten" Mitgliederbeiträgen entgolten werden, UVR 2010, 144–148. Baldauf, Umsatzsteuerliche Abgrenzung von Zuschusszahlungen der öffentlichen Hand, DStZ 2010, 125–136. Becker/Kretzschmann, Umsatzbesteuerung von Gastvorträgen unter Berücksichtigung der aktuellen EuGH-Rechtsprechung, UR 2007, 873–881...mehr