Fachbeiträge & Kommentare zu Berufsrecht

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Weigerungsrechte.

Rn 11 Wird die Anordnung einer Urkundenvorlage ggü einer Partei vom Gericht ausgesprochen, so enthält das Gesetz ggü der Partei keine Weigerungsrechte, wie sie etwa beim Zeugenbeweis bestehen (§§ 383 ff) oder wie sie der Gesetzgeber im Hinblick auf dritte Personen geregelt hat (Abs 2). Darin kommt eine bewusste Unterscheidung von Partei, Zeuge und dritter Person zum Ausdruck...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB B

Bagatellunterhalt Ausschluss 1573 1 Bagatellvertrag 359 12 Balkon 566 26 Bank 280 62, 78 Einlösung von Schecks und Wechseln 826 44 Insolvenzverschleppung 826 39 Widerspruch gegen Lastschrift 826 43 Bankgeheimnis 399 10 Bankgeschäft 248 3 Bankkontokorrent 782 3 Banknoten 798 2 Bankvertrag 328 19; vor 328-335 18 Bargeld 245 2 Bargeldlose Zahlungen 675c 3 Barkaution 551 5 Barvermögen 1960 38 Ba...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bestätigungsvermerk / 1 Handelsrechtliche Grundlagen

Jahresabschluss und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften (große und mittelgroße) und Personenhandelsgesellschaften gem. § 264a Abs. 1 HGB (z. B. GmbH & Co. KG) müssen durch einen Abschlussprüfer geprüft werden.[1] Für kleine Kapitalgesellschaften besteht keine Prüfungspflicht; dies gilt natürlich auch für die Kleinstkapitalgesellschaft. [2] Abschlussprüfer können Wirtscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kanzleimarketing – die wichtigsten Inhalte im Überblick

Begriff Kanzleimarketing trägt dazu bei, die Dienstleistungen des Steuerberaters mandantenorientiert zu gestalten, sie möglichst erfolgreicher als die Konkurrenz anzubieten oder zu entwickeln und Chancen am Markt früher als andere zu erkennen. Die Zielsetzung des Marketings ist eine erfolgreiche Kanzlei zu haben. Kanzleimarketing berührt alle Bereiche der Steuerkanzlei, da s...mehr

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Sommer, SGB V § 91 Gemeinsa... / 2.13 Berechtigung Dritter zur Stellungnahme (Abs. 5)

Rz. 45 Abs. 5 räumt den Arbeitsgemeinschaften der Ärzte-, Psychotherapeuten- und Zahnärztekammern Gelegenheit zur Stellungnahme ein, falls Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses die Berufsausübung der Ärzte, Psychotherapeuten oder Zahnärzte tangieren. Damit wird bestätigt und soll gleichzeitig sichergestellt werden, dass Berufsrecht eine Angelegenheit der Kammern ist u...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.8 Bestimmung der Arztgruppen

Rz. 20 Die Festlegung der bundeseinheitlichen Verhältniszahlen für den allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrad in der vertragsärztlichen Versorgung setzt voraus, dass entsprechende Arztgruppen festgelegt worden sind. Da die Vorschrift dazu nur unbestimmte Vorgaben, wie Trennung nach haus- und fachärztlicher Versorgung (vgl.§ 101 Abs. 1 Nr. 2), Ärzte mit spezialfachärztl...mehr

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Sommer, SGB V § 96 Zulassun... / 2.1 Definition der Zulassungsangelegenheiten

Rz. 2 Die Vorschriften des § 96 und § 97 schaffen mit den Zulassungsausschüssen und Berufungsausschüssen Behörden (BSG, Urteil v. 25.11.2010, B 3 KR 1/10 R; Pawlita, in: jurisPK-SGB V,§ 96 Rz. 11) zur gemeinsamen Selbstverwaltung für die Zulassung der Leistungserbringer zur vertragsärztlichen Versorgung. Die Regelung des § 96 definiert keine allgemeine Aufgabenzuweisung, die...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.6 An der fachärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte

Rz. 49 Die fachärztliche Versorgung wird durch vertragsärztlich tätige Fachärzte durchgeführt, die nicht hausärztlich tätig sind. Die Facharztbezeichnungen ergeben sich aus dem ärztlichen Berufsrecht, insbesondere den länderrechtlichen Weiterbildungsordnungen der Ärztekammern. In Betracht kommen für die vertragsärztliche Versorgung neben dem Fachgebiet Allgemeinmedizin weite...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.2 Inhalt und Umfang der hausärztlichen Versorgung

Rz. 25 Die gesetzliche Grundlage des § 73 Abs. 1 steht neben dem ärztlichen Berufsrecht sowie den dortigen Gebietsbezeichnungen und verändert nicht die Leistungsinhalte und Grenzen des Fachgebietes der hausärztlichen Versorgung. Das folgt schon daraus, dass der Gesetzgeber des Vertragsrechts auf der Grundlage seiner aus Art. 74 Nr. 12 GG abgeleiteten Annexkompetenz zum Sozia...mehr

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§ 1 Einführung / IV. Flexibilisierung der Haftungsverhältnisse von Angehörigen Freier Berufe

Rz. 13 Nach alter Rechtslage (§ 105 Abs. 1 und § 161 Abs. 1 HGB alt) waren die OHG und die KG als Rechtsform grundsätzlich (Ausnahme: § 105 Abs. 2 HGB alt)[30] nur Gesellschaften eröffnet, deren Zweck auf den "Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma" (Kaufmannseigenschaft i.S.v. § 1 Abs. 2 HGB) gerichtet war. Beachte: Für Wirtschaftsprüfer und Steuerberat...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 2. Freiberufler-OHG

Rz. 21 Auch eine Gesellschaft, deren Zweck die gemeinsame Ausübung Freier Berufe durch ihre Gesellschafter ist, ist nach § 107 Abs. 1 S. 2 HGB – in Anknüpfung an die Eintragungsoption des § 107 Abs. 1 S. 1 HGB [19] – OHG,[20]mehr

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§ 1 Einführung / IV. Öffnung der Personenhandelsgesellschaften (OHG und KG) für Angehörige Freier Berufe

Rz. 73 Der Gesetzgeber will die Haftungsverhältnisse für die Angehörigen Freier Berufe i.S.v. § 1 Abs. 2 PartGG flexibilisieren und Unstimmigkeiten in Bezug auf § 8 Abs. 4 PartGG beseitigen. § 8 Abs. 4 PartGG neu hat folgenden Wortlaut: Für Verbindlichkeiten der Partnerschaft aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung haftet den Gläubigern nur die Gesellschaft,[112] wenn d...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / III. Kleingewerbliche, vermögensverwaltende oder freiberufliche Gesellschaft und Statuswechsel (§ 107 HGB)

Rz. 19 § 107 BGB regelt die kleingewerbliche, vermögensverwaltende oder freiberufliche Gesellschaft und den Statuswechsel (wohingegen § 107 HGB alt die anzumeldenden Änderungen geregelt hat): (1) Eine Gesellschaft, deren Gewerbebetrieb nicht schon nach § 1 Absatz 2 Handelsgewerbe ist oder die nur eigenes Vermögen verwaltet, ist offene Handelsgesellschaft, wenn die Firma des ...mehr

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§ 6 Partnerschaftsgesellschaft / E. Wegfall von § 3 PartGG alt (Partnerschaftsvertrag)

Rz. 14 Der Gesetzgeber hat den Wegfall von § 3 PartGG alt wie folgt begründet:mehr

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Literaturverzeichnis / 2 Ausgewählte Aufsätze

Altmeppen, Mängel und Widersprüche des Regierungsentwurfs zum MoPeG am Beispiel des Ausschlusses eines Gesellschafters und die Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis, ZIP 2021, 213 Altmeppen, Untauglichkeit des "aktienrechtlichen Anfechtungsmodells" bei Einziehung von Gesellschafterrechten aus wichtigem Grund in der Personengesellschaft und der GmbH, GmbHR 2021, 345 Armbrüst...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / d) § 49 Abs. 2 StBerG, § 27 WPO und § 59b Abs. 2 Nr. 1 BRAO als Ausformungsgesetze zu § 107 Abs. 1 S. 2 HGB

Rz. 32 Der Gesetzgeber hat § 49 Abs. 2 StBerG, § 27 WPO und § 59b Abs. 2 Nr. 1 BRAO allerdings nicht als autonome Öffnungsregelungen statuiert,[50] sondern als Ausformungsgesetze zu § 107 Abs. 1 S. 2 HGB (mit Anknüpfung an den Wortlaut: "soweit […]").[51] Ansonsten wären – da die Öffnungsregelung des § 107 Abs. 1 S. 2 HGB nach Art. 137 S. 1 MoPeG erst am 1.1.2024 in Kraft tr...mehr

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§ 6 Partnerschaftsgesellschaft / III. Angabe auf Geschäftsbriefen

Rz. 36 § 7 Abs. 4 PartGG ist Folgeänderung zur Aufhebung von § 7 Abs. 2 PartGG alt in Anpassung der Verweisung auf § 125 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 HGB in Bezug auf die notwendigen Angaben auf Geschäftsbriefen. "Die Änderung trägt bereits dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änder...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / c) Rechtsanwälte (§ 59a Abs. 2 Nr. 1 BRAO)

Rz. 31 Nach § 59b Abs. 2 Nr. 1 BRAO [48] sind für die gemeinschaftliche anwaltliche Berufsausübung sämtliche "Gesellschaften nach deutschem Recht einschließlich der Handelsgesellschaften" zugelassen.[49]mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 194. Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung u zur Änderung des Berufsrechts der RA, Patentanwälte, StB u WP – PartGG – v 15.07.2013, BGBl I 2013, 2386

Rn. 214 Stand: EL 104 – ET: 04/2014 Das nicht zustimmungspflichtige Gesetz, das nicht unmittelbar, sondern nur mittelbar Bezug zum EStG (§ 18 EStG) hat, ist verabschiedet worden, indem der Bundesrat das Gesetz am 05.07.2013 passieren ließ, ohne einen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen. Damit steht eine deutsche Alternative zur Limited Liability Partn...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / II. §§ 1, 44, 45 RVG

Grundlage für die Änderung dieser Gebührenvorschriften, die mit Wirkung zum 1.8.2022 in Kraft getreten sind, ist das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (BRAORefG – BGBl I 2021, S. 2363). Durch dieses Gesetz werden den Anwält...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 239. Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) vom 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294

Rn. 259 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2022 das JStG 2022 mit 39 Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf beschlossen. Diesem Beschluss hat der Bundestag in 2./3. Lesung am 02.12.2022 zugestimmt. Der Bundesrat hat am 16.12.2022 zugestimmt. Inhalt des JStG 2022 sind im Wesentlichen erforderliche Anpassungen an EU-Recht, EuGH-...mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / 5 Vereinbarung von Erfolgshonoraren

Die Gebühren des Steuerberaters ergeben sich entweder unmittelbar aus der StBVV oder aus vertraglichen Vereinbarungen eines Honorars. Vergütungen[1]mehr

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Erfolgshonorar für Rechtsan... / 4 Formalien für alle Vergütungsvereinbarungen

Bestimmte Formalien müssen bei allen Vergütungsvereinbarungen eingehalten werden: Es muss die Textform eingehalten werden (§ 126b BGB).[1] Die Vergütungsvereinbarung muss immer als solche oder in vergleichbarer Form, z. B. Erfolgs-Honorarvereinbarung, bezeichnet werden (§ 3a Abs. 1 Satz 1 und 2 RVG). Die Vergütungsvereinbarung muss, mit Ausnahme der Auftragserteilung an sich, d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-RG)

Rn. 24 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Bereits im Jahre 2008 wurde § 335 durch das sog. Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-RG) vom 17.12.2008 (BGBl. I 2008, S. 2586ff., zuletzt reformiert durch Art. 8 des Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errich...mehr

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§ 12 Der Anwalt als (Vorsor... / B. Berufsrecht

Rz. 5 Wird ein Anwalt mit einer Vorsorgevollmacht zum Bevollmächtigten bestellt und gleichzeitig eine Vollmachtsvereinbarung getroffen, geschieht dies vordringlich wegen der Stellung und der damit verbundenen beruflichen Tätigkeit, Erfahrung und Verantwortung des Anwaltes. Als Bevollmächtigter und Partei der Vereinbarung mit dem Vollmachtgeber (im Folgenden Bevollmächtigter ...mehr

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zfs 01/2023, Auftragserteilung unter der Bedingung Deckung durch den Rechtsschutzversicherer?

Hinweis Sehr geehrte Frau, sehr geehrter Herr, ich darf Sie bitten, meine Rechnung vom … auszugleichen bis zum … Der von Ihnen erteilte Auftrag wurde nicht unter der Bedingung erteilt, dass von mir eine Deckungsanfrage bei Ihrem Rechtsschutzversicherer gestellt werde und meine Beauftragung von der Deckungszusage abhängig sein soll. Zwar können – wie bei jedem anderen Vertrag –...mehr

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ZErb 12/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Blau Die Haftung des Erbschaftserwerbers im Außenverhältnis Eine Überprüfung der Regelungen unter Berücksichtigung des Kaufrechts 2022 Duncker & Humb...mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / G. "Kanzlei-beAs"?

Rz. 57 Das beA ist grundsätzlich als ein persönliches Postfach für jeden zugelassenen Rechtsanwalt und jede zugelassene Rechtsanwältin ausgestaltet, d.h. für natürliche Personen. Diese sind Postfachinhaber. "Kanzleipostfächer" gab es zum Start mit dem beA zunächst nicht. Mangels gesetzlicher Grundlage durfte die BRAK nach Ansicht des AnwGH Berlin auch ein solches Kanzlei-beA...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / 1. Verspätete Abgabe eines Empfangsbekenntnisses

Rz. 186 Praktiker kennen das Problem schon seit Jahrzehnten, dass Empfangsbekenntnisse verzögert oder mit mutmaßlich falschem Datum abgegeben werden. Der Verfasserin sind hier nicht nur zahlreiche Beispiele im Bereich der Rechtsmittel bekannt, sondern auch werden immer wieder im Bereich der Kostenfestsetzung Empfangsbekenntnisse von unterlegenen Parteien durch deren Prozessb...mehr

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§ 5 Zugang zum beA / L. Vom Umgang mit beA-Karten und Zertifikaten

Rz. 67 Genauso wie ein Anwalt seiner Mitarbeiterin oder seinem Mitarbeiter sicherlich niemals die Unterschriftenmappe mit dem Hinweis zurückgeben würde "Bitte unterschreiben Sie doch heute für mich", bedarf es wohl keiner näheren Darlegung, dass die Verwendung der beA-Karte Basis und dazugehöriger PIN zum Erzeugen einer Fernsignatur dem Inhaber der beA-Karte Basis vorbehalte...mehr

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§ 25 Übersicht: Internetseiten

Rz. 1 Nachstehend haben wir Ihnen eine Auflistung von nach unserer Auffassung interessanten Internetseiten zusammengestellt.[1] Wir weisen darauf hin, dass kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben, keine Haftung für Inhalte oder enthaltene Schadsoftware und keine Garantie für eine dauerhafte Aktualität der Seiten übernommen wird. Wir machen uns den Inhalt der Seiten nicht z...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / VI. Erforderliche Rechtezuweisung für eEB-Versand

Rz. 295 Sofern das abgegebene elektronische Empfangsbekenntnis (eEB) von einem Vertreter abgegeben oder abgelehnt werden soll, müssen diesem entsprechende Rechte oder die Rolle "Vertretung" übertragen werden. Der Vertreter des Postfachinhabers, der die Rolle "Mitarbeiter" (mit Anwaltseigenschaft) übertragen bekommen hat und für den Vertretenen das eEB zurücksenden soll, benö...mehr

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§ 9 E-Akte – Papierakte oder Hybridakte?

Rz. 1 Nach dem E-Government-Gesetz[1] sollen die Behörden des Bundes ihre Akten elektronisch führen, § 6 EGovG.[2] Die Länder haben eigene E-Government-Gesetze, so z.B. Bayern.[3] Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) [4] regelt der Gesetzgeber in wenigen Bestimmungen die Verpflichtung des Bundes und der Länder, bis spätestens zum 31.12.2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektr...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / II. Grundsatz: Kenntnisnahme nicht Rücksendedatum

Rz. 91 Zu unterscheiden ist nach diesseitiger Auffassung zum einen das Datum, das auf dem Empfangsbekenntnis angegeben wird (= Zustellungsdatum) und das Datum, zu dem dann das Empfangsbekenntnis zurückgesendet wird. Das Datum der empfangsbereiten Kenntnisnahme ist das Zustellungsdatum, nicht aber das Datum, an dem das eEB in Rücklauf gegeben wird. Diese Daten können zwar zus...mehr

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Literaturhinweise

Achatz, Schriftform, Zustellung und Beglaubigung im Wandel der gerichtlichen Digitalisierung, RDi 2022, 31 Bacher, Der elektronische Rechtsverkehr im Zivilprozess, NJW 2015, 2753 Bacher, Elektronisch eingereichte Schriftsätze im Zivilprozess, NJW 2009, 1548 Bacher, Das elektronische Schutzschriftenregister, MDR 2015, 1329 Baumbach/Lauterbach, ZPO, 80. Aufl. 2022 Bernhardt, Anwalt...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / VII. Willkürliche Vor- oder Rückdatierung des EB/eEB

Rz. 111 Empfangsbekenntnisse, gleich ob in Papierform oder elektronischer Form, sind wahrheitsgemäß mit dem Zustellungsdatum zu versehen. Es verbietet sich von selbst, auch zu eigenen Ungunsten, ein falsches Datum anzugeben, da man schlicht und ergreifend Gerichte und auch die gegnerischen Prozessbevollmächtigten diesbezüglich nicht belügen darf. Auch das Sachlichkeitsgebot ...mehr

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§ 2 Überblick über beA, Ges... / 2. Gesellschafts-beA (GePo) seit 1.8.2022

Rz. 19 Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtberatenden Berufe führte der Gesetzgeber zum 1.8.2022 das beA für Berufsausübungsgesellschaften – Gesellschafts-beA ein.[17] Da auch die Steuerberatungsgesellschaft ein Gesellschaftspostfach er...mehr

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§ 7 So legen Mitarbeiter, V... / I. Neuregelung der Vertretungsbestellung seit 1.8.2021

Rz. 20 Die BRAO hat gerade auch im Bereich der Vertretung erhebliche Änderungen zum 1.8.2022 erfahren.[1] Das Recht der Vertretungsbestellung wurde entbürokratisiert; die Selbst-Bestellung wurde vereinfacht und die Notwendigkeit der Vertretungsbestellung bei Ortsabwesenheit ausgedehnt. Sofern ein Anwalt länger als eine Woche gehindert ist, seinen Beruf auszuüben, muss gem. §...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / I. Aufgaben der BRAK

Rz. 1 Die Justiz stellt seit 2013 verstärkt auf den elektronischen Rechtsverkehr um und hat weite Teile der Umsetzung bereits abgeschlossen. Anwälte müssen als unabhängige Organe der Rechtspflege und Freiberufler diesen Weg mitgehen. Die BRAK hat ihre in § 31a Abs. 1 S. 1 BRAO und § 21 RAVPV normierte Pflicht zur Einrichtung eines empfangsbereiten besonderen elektronischen A...mehr

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§ 18 Nutzungspflicht für da... / D. Die Schutzschriftenregisterverordnung – SRV

Rz. 14 Zum 1.7.2014 erhielt das BMJV mit der Einführung des § 945b ZPO eine Verordnungsermächtigung. Die Verordnung über das elektronische Schutzschriftenregister (Schutzschriftenregisterverordnung – SRV)[13] vom 24.11.2015 ist verabschiedet und inzwischen vollständig in Kraft getreten. Rz. 15 Die Schutzschriftenregister-Verordnung (SRV) regelt z.B.:mehr

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§ 2 Überblick über beA, Ges... / VII. beSt

Rz. 70 Die Bundeskammerversammlung der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat im September 2020 beschlossen, eine Steuerberaterplattform[58] ins Leben zu rufen und, wie sie selbst schreibt, als erste Anwendungsform dieser Plattform ein besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt) empfangsbereit ­einzurichten und zur Verfügung zu stellen. Die Errichtung eines solchen...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / a) Maschinenschriftliche Namenswiedergabe

Rz. 136 Für die Anbringung einer einfachen elektronischen Signatur genügt der maschinenschriftlich wiedergegebene Namenszug,[97] siehe auch Rdn 11 ff. in diesem Kapitel. Die Zitat "einfache Signatur soll – ebenso wie die eigenhändige Unterschrift oder die qualifizierte elektronische Signatur – die Identifizierung des Urhebers der schriftlichen Prozesshandlung ermöglichen und d...mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / E. Zustellungsbevollmächtigte

Rz. 47 Von der empfangsbereiten Freischaltung eines beA sind grundsätzlich keine Ausnahmen vorgesehen. Auch die nachstehenden Gründe berechtigen nicht zum Antrag auf Nichteinrichtung oder zu einer zeitweisen "Aussetzung":mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / O. Schicksal des beA nach Widerruf der Zulassung oder Tod

Rz. 96 Wird die Zulassung des Rechtsanwalts widerrufen oder verstirbt ein Anwalt, wird sein beA zunächst deaktiviert und nach Ablauf einer angemessenen Zeit gem. § 31a Abs. 4 BRAO gelöscht. Ein deaktiviertes beA kann nicht mehr adressiert werden. Es ist somit für eingehende Nachrichten nicht mehr erreichbar. Sobald der entsprechende Eintrag aufgrund des Widerrufs der Zulassu...mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / I. beA i.V.m. dem BRAV

Rz. 62 Die Bundesrechtsanwaltskammer hat sicherzustellen, dass der Zugang zum beA nur durch ein sicheres Verfahren mit zwei voneinander unabhängigen Sicherungsmitteln möglich ist, § 31a Abs. 2 S. 1 BRAO, was durch den notwendigen Einsatz einer sog. beA-Karte Basis und PIN umgesetzt wurde. Gem. § 1 RAVPV führt jede Rechtsanwaltskammer ein elektronisches Verzeichnis der in ihre...mehr

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§ 18 Nutzungspflicht für da... / E. Einreichung von Schutzschriften beim ZSSR

Rz. 17 Schutzschriften können wie nachstehend beim ZSSR eingereicht bzw. zurückgenommen werden:[15]mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / A. Elektronischer Rechtsverkehr ERV

Rz. 1 Der elektronische Rechtsverkehr betrifft einerseits die sichere, rechtsverbindliche, gegenseitige elektronische Kommunikation zwischen Verfahrensbeteiligten und den Gerichten. Er umfasst andererseits aber auch die gerichtsinterne elektronische Sachbearbeitung und die elektronische Aktenführung bis hin zur elektronischen Archivierung. Zahlreiche Gesetze machen die Bestr...mehr

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§ 2 Überblick über beA, Ges... / II. beA

Rz. 9 Um eine Kommunikation zwischen den Justizbehörden und Anwälten auf elektronischer Basis durchführen zu können, wird ebenfalls ein elektronisches Postfach benötigt. Ein solches Postfach muss weitgehend sicher und einfach zu bedienen sein. Es muss vor Missbrauch geschützt werden und eine diskrete Kommunikation ermöglichen. Den Gerichten steht das unter Rdn 6 erwähnte EGV...mehr