Fachbeiträge & Kommentare zu Berufsrecht

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Rechtliche Verhältnisse der... / 9 Bürogemeinschaften

Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe[1] wurden ab dem 1.8.2022 die Regelungen der beruflichen Zusammenarbeit von Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten (im Folgenden zur Vereinfachung: Steuerberatern) mit anderen Be...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / g) Berufsrecht

Rz. 165 Nicht jedes familienrechtliche Mandat darf anwaltlich übernommen werden. Zentrale Vorschrift der Grundpflichten des Rechtsanwalts ist § 43a BRAO .[214] Einer der Verbotstatbestände ist in § 43a Abs. 4 BRAO, § 3 Abs. 1 Berufsordnung (BORA) normiert, wonach der RA keine widerstreitenden Interessen vertreten darf. Diese gesetzliche Regelung korrespondiert weitestgehend mit...mehr

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ZErb 09/2023, Liebe Leserinnen und Leser

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Barth 30 Minuten DSGVO richtig umsetzen 2022 GABAL, ISBN 978-3-96739-121-3, 10,90 EUR Kaum länger als 30 Minuten braucht der Leser, um dieses Kompakt...mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 2.2 Zulässigkeit der Rechtsform

Eine GmbH ist nahezu für jeden Zweck zugelassen, es gibt nur wenige Ausnahmen. Möchten sich z. B. Freiberufler in der GmbH zusammenschließen, ist zunächst zu klären, ob die GmbH für diese Rechtsform zugelassen ist. Mittlerweile wird die GmbH soweit bekannt für alle Freiberufler bis hin zur Praxis-GmbH für Ärzte zugelassen. Dabei ist aber zu prüfen, welche weiteren Voraussetz...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.1.9 Zulassung eines medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) in der vertragsärztlichen Versorgung (Abs. 1a)

Rz. 54 Mit Wirkung zum 1.1.2004 können MVZ gleichberechtigt mit Vertragsärzten (Vertragspsychotherapeuten) als zugelassene Leistungserbringer an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen (vgl. Abs. 1 Satz 1). In Abs. 1 Satz 2 ist vorgegeben, dass die in einem zugelassenen MVZ als Angestellte oder Vertragsärzte tätigen Ärzte/Psychotherapeuten nach Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 der V...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.1.6 Fachgebietsbeschränkung

Rz. 47 Die berufsrechtliche Verpflichtung des Arztes, sich auf sein Fachgebiet/seine Fachgebiete zu beschränken, gilt auch für den Vertragsarzt, sodass im Zulassungsbescheid, der einen Verwaltungsakt darstellt, das Fachgebiet oder die Fachgebiete bezeichnet werden, in denen er praktiziert. Dies wird auch im Arztregister vermerkt, sodass diese Daten z. B. für die Arztgruppenb...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.3 Ermächtigung (Abs. 4)

Rz. 95 Neben der Zulassung als die häufigst vorkommende Rechtsform, an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen, steht die Ermächtigung als weitere Teilnahmeform. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ermächtigung werden nicht selbst in § 95 Abs. 4 geregelt (vgl. Pawlita, in: jurisPk-SGB V, § 95 Rz. 302). Die Rechtsgrundlagen für eine Ermächtigung eines Arztes od...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.1.3 Zulassung/Rechtsgrundlage

Rz. 18 Die Zulassung als häufigste Form der Teilnahme an der vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen oder vertragszahnärztlichen Versorgung ist eine öffentlich-rechtliche Berechtigung des Arztes, Psychotherapeuten oder Zahnarztes bzw. eines MVZ, Leistungen im System der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung und zu dessen finanziellen Lasten zu erbringen (BSG, Urteil v. 10.5....mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.1.5 Vertragsarztsitz (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 27 Die Zulassung erfolgt nach Abs. 1 Satz 5 für den Ort der Niederlassung als Arzt oder den Ort der Niederlassung als MVZ, der zusammenfassend als Vertragsarztsitz bezeichnet wird, § 24 Abs. 1 Ärzte-ZV (Vertragsarztsitzprinzip; zur Doppelzulassung vgl. BSG, Beschluss v. 9.2.2011, B 6 KA 44/10 B). Der Vertragsarztsitz ist rechtlich gesehen keine Voraussetzung für die Zula...mehr

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Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.3 Recht auf Abgabe einer Stellungnahme und Abgabeverfahren

Rz. 43 Durch das 2. GKV-NOG ist eingeführt worden, dass vor Erlass der Arzneimittel-Richtlinien, der Heilmittel-Richtlinien und der Richtlinien über häusliche Krankenpflege die Spitzenvertretungen der jeweiligen Leistungserbringer gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss Stellungnahmen abgeben können, damit deren Sachkenntnis und Sachverstand berücksichtigt werden. "Können"...mehr

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AGS 08/2023, Widerruf der Z... / II. Vorbringen des Klägers

Der Kläger hatte geltend gemacht, dass der Anwaltsgerichtshof seinen Vortrag, durch seine ausschließliche Tätigkeit als Strafverteidiger sei eine Gefährdung der Rechtsuchenden i.S.v. § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO ausgeschlossen, nicht ausreichend und rechtlich nicht zutreffend gewürdigt habe. Da er seit 24 1/2 Jahren ausschließlich als Strafverteidiger tätig sei und seine Arbeitswe...mehr

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AGS 08/2023, Widerruf der Z... / III. Kein grundsätzlicher Klärungsbedarf

Der BGH sieht darin keinen grundsätzlichen Klärungsbedarf dargetan. Der Kläger wendet sich vielmehr gegen die Rechtsanwendung durch den AnwGH in seinem konkreten Einzelfall, ohne aufzuzeigen, dass damit allgemein klärungsbedürftige Rechtsfragen verbunden wären. Das sei auch nicht der Fall. Die vom Kläger angesprochenen Fragen seien höchstrichterlich bereits grds. geklärt. We...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. § 52d FGO – Schriftsätze einer Partnergesellschaft als elektronische Dokumente

Der BFH stellt in einer aktuellen Entscheidung klar, dass Wirtschaftsprüfer und Steuerberater im Jahr 2022 noch nicht verpflichtet waren, ihre Schriftsätze in finanzgerichtlichen Verfahren als elektronische Dokumente gem. § 52d FGO zu übermitteln. Im Streitfall hatte das FG eine Klage abgewiesen, die sich gegen einen Erbschaftsteuerbescheid richtete. Das Urteil wurde der Pro...mehr

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§ 2 Mandatsannahme u. Manda... / 1. Vorschriften

Rz. 18 Schon bei der Mandatsannahme warten auf Anwälte die ersten Fallstricke im Hinblick auf eine etwaige Interessenkollision. Gerade im Familienrecht ist der Wunsch, aus Kostengründen einen gemeinsamen Anwalt zu beauftragen für Mandanten vielfach verlockend. Doch kennt man die wichtigen BGH-Entscheidungen und die maßgeblichen Vorschriften, kann man mit Transparenz und Klar...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / f) Hinweispflicht auf begrenzte Kostenerstattung

Rz. 99 In § 3a Abs. 1 S. 3 RVG hat der Gesetzgeber die bisher nur durch die Rechtsprechung angenommene Hinweispflicht des Anwalts aufgenommen, dass die Vergütungsvereinbarung einen Hinweis darauf zu enthalten hat, dass die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung ersta...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 1. Beiordnung eines Rechtsanwalts/einer Rechtsanwältin

Rz. 6 Der RA beantragt nicht nur die Bewilligung von VKH, sondern gleichzeitig auch seine Beiordnung. Dabei konnte die Beiordnung aufgrund einer BGH-Entscheidung in 2008 auch auf den Namen der Sozietät erfolgen.[6] Diese BGH-Rechtsprechung ist nun nicht mehr erforderlich, nachdem Berufsausübungsgesellschaften seit dem 1.8.2022 gem. §§ 59k, 59l BRAO als solche rechtsdienstlei...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / h) Vergütungsvereinbarung und VKH

Rz. 105 Der Gesetzgeber hat geregelt, dass eine Vereinbarung, nach der ein im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordneter Rechtsanwalt für die von der Beiordnung erfasste Tätigkeit eine höhere als die gesetzliche Vergütung erhalten soll, nichtig ist. Zitat § 3a Abs. 4 RVG … "(4) 1Eine Vereinbarung, nach der ein im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneter Rechtsan...mehr

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§ 2 Mandatsannahme u. Manda... / V. Auswirkung der Mandatsniederlegung im Anwaltsprozess

Rz. 87 § 87 Abs. 1 ZPO regelt, dass dem Gegner gegenüber die Kündigung des Vollmachtvertrags erst durch die Anzeige des Erlöschens der Vollmacht erlangt, in Anwaltsprozessen erst durch die Anzeige der Bestellung eines anderen Anwalts rechtliche Wirksamkeit entfaltet.[31] Rz. 88 Anwälte sind daher auch verpflichtet, bei ordnungsgemäßer Zustellung entsprechend § 14 S. 1 BORA ei...mehr

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§ 2 Mandatsannahme u. Manda... / 2. Verwaltung fremder Vermögenswerte im laufenden Mandat

Rz. 26 § 3 BORA regelt seit dem 1.8.2022/1.6.2023: Zitat "(1) 1Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dürfen keine widerstreitenden Interessen vertreten. 2Sie dürfen in einem laufenden Mandat auch keine Vermögenswerte von der Mandantin oder dem Mandanten und/oder der Anspruchsgegnerin oder dem Anspruchsgegner zum Zweck der treuhänderischen Verwaltung oder Verwahrung für beide Par...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 5. Der Rechtsmittelverzicht – Fluranwalt

Rz. 471 § 144 FamFG regelt die Möglichkeit des umfassenden Rechtsmittelverzichts: Zitat "Haben die Ehegatten auf Rechtsmittel gegen den Scheidungsausspruch verzichtet, können sie auch auf dessen Anfechtung im Wege der Anschließung an ein Rechtsmittel in einer Folgesache verzichten, bevor ein solches Rechtsmittel eingelegt ist." § 144 FamFG setzt voraus, dass die Ehegatten beide...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / a) Allgemeines

Rz. 210 Durch das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und kostenrechtlicher Vorschriften[142] wurde § 15a RVG eingeführt und § 55 Abs. 5 RVG geändert. Beide Bestimmungen haben große Auswir...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. "Die übliche Vergütung"

Rz. 75 Die übliche Vergütung i.S.d. § 612 Abs. 2 bzw. § 632 Abs. 2 BGB, die verlangt werden kann, wenn keine Gebührenvereinbarung getroffen worden ist, bemisst sich "nach dem für gleiche oder ähnliche Dienstleistungen im gleichen oder ähnlichen Gewerbe oder Beruf von, unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Berechtigten gezahltem Entgelt".[58] Sofern sich ei...mehr

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§ 2 Mandatsannahme u. Manda... / 3. Das "Ehegatten-Mandat"

Rz. 31 Spätere Gebührenverluste können ihren Ursprung bereits bei "falscher" Mandatsannahme haben. Vorsicht ist insbesondere bei Beratung von Eheleuten geboten, wie sich der nachstehenden Entscheidung des BGH entnehmen lässt. Zitat "Suchen Eheleute gemeinsam einen Rechtsanwalt auf, um sich in ihrer Scheidungsangelegenheit beraten zu lassen, hat der Anwalt vor Beginn der Beratu...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 8. VKH für den Unterbevollmächtigten/Verkehrsanwalt – Reisekosten

Rz. 294 § 78 Abs. 3 FamFG schränkt die Beiordnung eines Anwalts in Familiensachen, die nicht Ehesachen und nicht Familienstreitsachen sind (denn für diese gilt § 78 FamFG nicht, sondern vielmehr gelten über § 113 Abs. 1 FamFG die allgemeinen Vorschriften der ZPO) dahin ein, dass ein nicht im Bezirk des Verfahrensgerichts niedergelassener Rechtsanwalt nur beigeordnet werden k...mehr

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Steuerkanzleimanagement: Ma... / 4.4.6 Werbung und bezahlte Sichtbarkeit

Prinzipiell funktionieren Anzeigen für Steuerkanzleien nicht – Ausnahmen bestätigen aber die Regel. Regelmäßig im lokalen Anzeigenblatt zu erscheinen, sichert manchen Kanzleien in mittelgroßen Städten allgemeine Bekanntheit. Jährlich die größte Anzeige in den Gelben Seiten einer Großstadt zu haben, bringt einer anderen Kanzlei jährlich 3-4 Unternehmermandate. Unter "Werbung ...mehr

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Steuerkanzleimanagement: Fü... / 1 Führen als unternehmerische Priorität

Die fachlichen Anforderungen an Steuerkanzleien und ihr Personal sind nicht nur ungebrochen hoch, sondern mit steigender Komplexität des Steuerrechts und der Rechtsprechung sind allein diese fachlichen Fragen für eine einzelne Person nicht mehr zu bewältigen. Viele Kanzleien spüren schon seit Jahren, dass das Modell Einzelkanzlei nicht mehr der unternehmerische Standard für ...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 43 Syndikus-Steuerberater

Rz. 37 Durch das 8. Steuerberatungsänderungsgesetz vom 08. 04. 2008 wurde § 58 Nr. 5 StBerG neu gefasst und Nr. 5a eingefügt. Sie lauten wie folgt: als Angestellte von Berufskammern der in § 56 Abs. I genannten Berufe, als Angestellte, wenn sie im Rahmen des Angestelltenverhältnisses Tätigkeiten i. S. d. § 33 wahrnehmen. Dies gilt nicht, wenn hierdurch die Pflicht zur unabhäng...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Bindungswirkung der Vergütungsverordnung

Rz. 1 Die StBVV wird in dem durch § 1 bestimmten Anwendungsbereich bei Abschluss des Beratungsvertrages zum Vertragsinhalt, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung über die Höhe des Honorars bedarf. Der Gesetzgeber hat den Berufsangehörigen in § 64 Abs. 1 StBerG zwingend die Beachtung der StBVV vorgegeben. Sie wirkt insoweit ebenso verbindlich wie die das Vertragsverhältn...mehr

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E II Erläuterungen zur Hono... / 2. Allgemeine Erläuterungen

Rz. 4 Nach § 1 Abs. 1 StBVV erhält der StB als Vergütung für seine selbständig ausgeübte Berufstätigkeit i. S. d. § 33 StBerG Gebühren und Auslagenersatz nach dieser Verordnung. Dies bedeutet, dass für Tätigkeiten, die i. S. d. § 57 StBerG als vereinbare Tätigkeiten anzusehen sind, Vergütungen anfallen, die nicht nach der StBVV zu berechnen sind (vgl. Rz. 34, 35). Die Tätigk...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 Die StBVV bezieht sich zum einen nur auf die selbständig ausgeübte Berufstätigkeit und zum anderen nur auf die in § 33 StBerG erwähnten Aufgaben des StB (vgl. E I – Rz. 34 und 36). Rz. 15 Hieraus ergeben sich wesentliche Einschränkungen des Bereichs der unmittelbaren Anwendung. Soweit die StBVV nicht anzuwenden ist, gilt das BGB, allerdings mit den erwähnten Bindungen ...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 2 Sinngemäße Anwendung der Verordnung

Rz. 1 Die Vorschrift entsprach § 2 BRAGO. Im RVG ist eine Parallelvorschrift nicht enthalten. Dabei erscheint die Regelung durchaus sinnvoll: Sie soll eventuelle Lücken im Gebührensystem ausfüllen, da eine vollständige Erfassung aller Tatbestände zur Festlegung der Honoraransätze illusorisch wäre. Rz. 2 Der StB hat auch dann Anspruch auf Vergütung für eine in § 1 beschriebene...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / h) Die StBVV-Änderungen 2016 und 2017

Rz. 26f Durch die Dritte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 18. 07. 2016 (BGBl. I 2016, 1722) wurden nicht unerhebliche Korrekturen an der Fassung der StBVV vorgenommen. Die ÄndVO ist am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft getreten. Hintergrund war ein Vertragsverletzungsverfahren der EU‑Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland aus Juni 2015, in d...mehr

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Vorbemerkung zum Sechsten A... / 5 Neuregelung der StBVV ab dem 01. 08. 2022

Durch das "Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe" (Art. 30, BGBl. I 2021, S. 2363) wurde ab dem 01. 08. 2022 bestimmt, dass es nicht mehr Voraussetzung ist, dass ein Steuerberater mit der Angelegenheit noch nicht befasst gewese...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 2. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Rz. 3 Erteilt ein StB mündlich oder schriftlich lediglich einen Rat oder eine Auskunft, die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt, kommen Gebühren in Höhe von 1 Zehntel bis 10 Zehntel einer vollen Gebühr nach Tabelle A in Betracht (§ 21 Abs. 1 S. 1). Führt der Rat oder die Auskunft jedoch zur einer sonstigen Tätigkeit, z. B. zur Vertretung in ei...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / X. Notarielles Berufsrecht – Grundbuchverfahrensrecht

1. Notarielle Prüfpflichten im Grundbuchverkehr Rz. 138 Nach § 15 Abs. 3 S. 1 GBO sind die zu einer Eintragung erforderlichen Erklärungen vor ihrer Einreichung für das Grundbuchamt von einem Notar auf Eintragungsfähigkeit zu prüfen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Erklärung von einer öffentlichen Behörde abgegeben wird (§ 15 Abs. 3 S. 2 GBO). Das Gesetz zur Neuordnung der Auf...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Grundsätze

Rz. 451 Nach deutschem Recht hat der Testamentsvollstrecker im Verhältnis zu den Erben – einem gesetzlichen Rechtsverhältnis – eine sehr starke Rechtsposition. Dieser Rechtsstellung auf der einen Seite stehen umfangreiche Pflichten, vor allem auf Auskunftserteilung, auf der anderen Seite gegenüber.[517] Rz. 452 Die Auskunftspflichten des Testamentsvollstreckers gegenüber den ...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 1. Notarielle Prüfpflichten im Grundbuchverkehr

Rz. 138 Nach § 15 Abs. 3 S. 1 GBO sind die zu einer Eintragung erforderlichen Erklärungen vor ihrer Einreichung für das Grundbuchamt von einem Notar auf Eintragungsfähigkeit zu prüfen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Erklärung von einer öffentlichen Behörde abgegeben wird (§ 15 Abs. 3 S. 2 GBO). Das Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einri...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 3. Nachweis der notariellen Prüfung auch bei reiner Unterschriftsbeglaubigung

Rz. 140 OLG München:[152] Zitat 1. Einer Voreintragung der Erbengemeinschaft bedarf es entsprechend § 40 Abs. 1 GBO nicht, wenn Miterben ihre Erbteile im Wege der Abschichtung auf einen Miterben übertragen, der sodann seine Eintragung als Alleineigentümer beantragt. 2. Nach § 15 Abs. 3 GBO in der seit dem 9.6.2017 geltenden Fassung sind die zu einer Eintragung erforderlichen Er...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / Literaturtipps

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 2. Nachweis der notariellen Prüfung bei Entwurf des beglaubigenden Notars

Rz. 139 OLG Schleswig:[151] Zitat 1. Dem Grundbuchamt ist ein Nachweis zu erbringen, dass die zur Grundbucheintragung erforderlichen Erklärungen von einem Notar auf Eintragungsfähigkeit geprüft worden sind. 2. Ein Nachweis durch einen notariellen Prüfvermerk ist entbehrlich, wenn die zur Eintragung erforderlichen Erklärungen notariell beurkundet worden sind. Entsprechendes gilt...mehr

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AGS 07/2023, Sternal, FamFG - Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - Kommentar

Herausgegeben von Werner Sternal; bearbeitet von Jörg Dimmler, Dr. Michael Giers, Beate Jokisch, Werner Sternal, Prof. Dr. Jan Eickelberg, Dr. Alfred Göbel, Birgit Schäfer, Albrecht Weber und Prof. Dr. Dr. Walter Zimmermann. 21. Aufl., 2023. Verlag C.H. Beck, München. XLIII, 3.352 S., 169,00 EUR Auf Wunsch des Verlags trägt das Werk (vormals Keidel) ab der 21. Aufl. jetzt den...mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 1.9 Auswirkung der berufsrechtlichen Begrenzung auf die Beratungsleistung

Die Verpflichtung zur Neutralität und Objektivität durch das Berufsrecht stellt keine Handlungsbeschränkung, sondern eher einen Wettbewerbsvorteil dar, da Neutralität und Objektivität für Mandanten als wichtige Grundvoraussetzungen bei der Auftragsvergabe einzustufen sind. Darüber hinaus erwarten Mandanten von privater Vermögensberatung unter anderem: eine hochqualifizierte un...mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 1.8 Berufs- und haftungsrechtliche Aspekte

Der Steuerberater unterliegt auch im Rahmen der privaten Vermögensberatung durch sein Berufsrecht rechtlichen Begrenzungen. Dabei ist die private Vermögensberatung grundsätzlich eine zulässige und vereinbare Tätigkeit i. S. d. § 57 Abs. 3 Steuerberatungsgesetz (StBerG). Die mit dieser Beratungsleistung einhergehende Datenerhebung und Datenerfassung ist nicht nur zulässig, son...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 3.3 Positionierung als neutraler Experte

Die rechtlichen Grenzen, die den Steuerberater auf Objektivität und Neutralität verpflichten, stellen auf den ersten Blick eine Beschränkung bei der inhaltlichen Umsetzung bestimmter Marketingthemen dar. Bei näherer Betrachtung aber können sie einen immensen Wettbewerbsvorteil bedeuten. Dazu muss zunächst die Frage gestellt werden, warum Privatpersonen überhaupt private Fina...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.1.1 Überblick

Rz. 17 Nach der Definition in Satz 1 umfasst die ASV die Diagnostik und Behandlung komplexer, schwer therapierbarer Krankheiten, die je nach Krankheit eine spezielle Qualifikation, eine interdisziplinäre Zusammenarbeit und besondere Ausstattungen erfordern. Ihren konkreten Inhalt enthält Satz 1 erst durch die enumerativ aufgezählten Krankheitsverläufe, die zu einer spezialfa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Freiberuflersozietät/Partne... / 1.1 Überblick

Der Zusammenschluss von Angehörigen der freien Berufe reicht von losen, gelegentlich sogar zeitlich befristeten, bis zu vornherein auf Dauer angelegten Vereinigungen. Man unterscheidet im Bereich der freiberuflichen Zusammenschlüsse zwischen Berufsausübungsgesellschaften, also mitunternehmerischen Funktionseinheiten, z. B. Sozietät und Gemeinschaftspraxis, und bloßen Koopera...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internes Kontrollsystem (IKS) / 1 Anforderungen an ein IKS

Das interne Kontrollsystem (IKS) umfasst organisatorische Sicherungsmaßnahmen und Kontrollen zur Einhaltung bestehender Regelungen im Unternehmen bezüglich aller Einrichtungen, Geräte, innerbetrieblichen Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen, die in einem Unternehmen angewendet werden, um die Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften zu unterstütz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Nichtzulassungsbeschwerde in Familiensachen (Nr 9 – aufgehoben).

Rn 8 Ungeachtet des in Kraft getretenen FamFG am 1.9.09 gilt für Altverfahren bis zum 31.12.2019, dass Rechtsmittel zum BGH nur bei Zulassung durch das Berufungsgericht statthaft sind, Art 111 Abs 1 S 1 FGG-RG. § 26 Nr 9 EGZPO zuletzt geändert durch Art 9 Abs 3 des Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Sch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Person des Schiedsrichters.

Rn 2 Das Wesen eines Schiedsverfahrens als echtes privates Streitverfahren ohne Rechtsmittelmöglichkeiten bringt es zwangsläufig mit sich, dass die Auswahl und Bestellung der Schiedsrichter ein absolut zentraler Aspekt des schiedsgerichtlichen Verfahrens ist. Andererseits stellt das Gesetz nur wenige zwingende Anforderungen an das Amt eines Schiedsrichters auf (§ 1036 I). Üb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Unmittelbarer Kontrahierungszwang.

Rn 18 In den Fällen des unmittelbaren Kontrahierungszwangs ergibt sich dieser direkt aus einer gesetzlichen Vorschrift: Verkehrsrecht § 10 AEG; §§ 22, 47 IV PBefG; 21 II 3 LuftVG. Telekommunikationsrecht § 13 II PostG; §§ 16, 19 TKG. Energierecht §§ 18, 36 EnWG 2005; § 7 I EEG 2017; § 4 II KWKG 2002. Versicherungsrecht § 5 II, IV PflVG; § 199 II VVG. Sozialrecht §§ 23, 110 I...mehr