Fachbeiträge & Kommentare zu Berufsrecht

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Berufsrecht der selbstständ... / 4 Erlaubte Tätigkeiten bei Erfüllung der Voraussetzungen lt. § 6 Nr. 4 StBerG

Sollte nach eingehender Prüfung und möglicher Rücksprache mit den entsprechenden Stellen klar sein, dass Sie die notwendigen Qualifikationen besitzen, stellt sich die Frage welche Tätigkeiten genau Sie nun ausüben dürfen und welche Ihnen weiterhin verboten bleiben. Im Bereich der laufenden Buchhaltung sind Ihnen folgende Tätigkeiten erlaubt: Buchen laufender Geschäftsvorfälle ...mehr

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Berufsrecht der selbstständ... / 2 Rechtliche Rahmenbedingungen für Lohn- und Buchhaltungsbüros

Das Steuerberatungsgesetz und das Rechtsberatungsgesetz setzen Ihren Tätigkeiten enge Grenzen. Durch diese Grenzen soll zum einen der steuerberatende Beruf geschützt werden. Gleichzeitig werden im Steuerberatungsgesetz aber auch die Voraussetzungen geregelt, die vorliegen müssen, um mit einem Lohn- und Buchhaltungsbüro selbstständig zu sein. So soll sichergestellt werden, da...mehr

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Berufsrecht der selbstständ... / 10 Absicherung in Form einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Um sich auch selbst vor finanziellen Risiken zu schützen, empfiehlt sich der Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Mit dieser sichern Sie Fehler in der Bearbeitung der laufenden Buchhaltung und Lohnbuchhaltung ab. Informieren Sie sich hier im Vorfeld genau über die Leistungen und welche Rahmenbedingungen von Ihnen eingehalten werden müssen, damit Sie im S...mehr

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Berufsrecht der selbstständ... / 3 Notwendige Voraussetzungen für die Ausübung des Berufs

Damit Sie sich überhaupt mit Ihrem eigenen Unternehmen selbstständig machen können, gibt es Vorgaben, welche Sie im § 6 Nr. 4 Steuerberatergesetz (StBerG) finden. Hier heißt es, dass die Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erfolgen müssen, welche entweder eine Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf bestanden haben und innerhalb von 3 Jahren mindestens...mehr

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Berufsrecht der selbstständ... / 6 Was ist bei der Werbung für Ihr Lohn- und Buchhaltungsbüro zu beachten?

Wie in § 8 Abs. 4 Steuerberatergesetz (StBerG) geregelt, dürfen selbstständige Buchhalter und Bilanzbuchhalter werben, müssen aber dabei das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb beachten. Bei Verwendung von Begriffen wie z. B. Buchhaltung, Buchführung, Rechnungswesen, selbstständiger Buchhalter, selbstständiger Bilanzbuchhalter oder selbstständiger Steuerfachwirt muss der T...mehr

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Berufsrecht der selbstständ... / 8 Preisgestaltung im eigenen Lohn- und Buchhaltungsbüro

Anders als die steuerberatenden Berufe unterliegen Sie mit Ihrem Lohn- und Buchhaltungsbüro nicht der Steuerberatergebührenverordnung . Das bietet Ihnen viele Vorteile, denn hierdurch haben Sie die Möglichkeiten Ihre Preise individuell und für Sie passend zu gestalten. Aber Achtung: Seien Sie Ihren Kunden ein gutes Vorbild und kalkulieren Sie die Preise im Vorfeld! Selbstvers...mehr

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V / 19 Verteidiger, Allgemeines [Rdn 5049]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 5050 Literaturhinweise: Al...mehr

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P / 13 Pflichtverteidiger, Entpflichtung/Verteidigerwechsel [Rdn 3642]

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H / 13 Honorar-/Vergütungsfragen [Rdn 2735]

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V / 35 Verteidiger, Rechte und Pflichten [Rdn 5209]

Rdn 5210 Literaturhinweise: Artkämper/Weise, Kompetenzprofile und -konflikte in der Praxis des Schwurgerichtsverfahrens, StV 2023, 340 Breidling, Stellungnahme zu dem Beitrag von Rechtsanwalt Prof. Gatzweiler "Feindbild Strafverteidiger! – Wer sucht den Konflikt in der Hauptverhandlung?", StraFo 2010, 398 Buchholz/Haupt/Kinzel, Strafbarkeitsrisiken des Verteidigers – ein Überb...mehr

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AGS 10/2024, Meilicke/Graf v. Westphalen/Hoffmann/Lenz/Wolff, Beck’scher Kurzkommentar zum Partnerschaftsgesellschaftsgesetz - PartGG

Bearbeitet von Dr. Wienand Meilicke, Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen, Dr. Jürgen Hoffmann, Prof. Dr. Tobias Lenz und Dr. Reinmar Wolff. 4. Aufl., 2024. C.H. Beck, München. XX, 402 S., 109,00 EUR Bei der Partnerschaftsgesellschaft handelt es sich um eine junge Rechtsform, die für Angehörige freier Berufe geschaffen wurde. Ursprünglich stand ihnen nur die GbR zur Verfüg...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Materielle Voraussetzungen

Rz. 4 [Autor/Stand] Die in § 411 AO genannten Berufsgruppen sind abschließend, d.h. erfasst werden nur Rechtsanwälte, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (vgl. § 3 Nr. 1–3 StBerG), sowie auch ausländische Dienstleister, die zur vorübergehenden und gelegentlichen geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind, wenn die...mehr

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V / 27 Verteidiger, Begriff [Rdn 5111]

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Mitteilungen nach dem StBerG

Schrifttum: Jehke/Haselmann, Der Schutz des Steuergeheimnisses nach einer Selbstanzeige, DStR 2015, 1036; Meng, Das Vierte Gesetz zur Änderung des Steuerbereinigungsgesetzes, StB 1989, 217; Pump, ABC der Einzelfragen zum Steuergeheimnis (§ 30 AO) – Teile 1 bis 5, StBp 2003, 20; Wessing, Nebenfolgen der Selbstanzeige, steueranwaltsmagazin 2010, 99; Weyand, Anhörungs- und Mitte...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.12 Leistungsbewertung nach dem EBM

Rz. 111 Der EBM (Stand 1.1.2016) ist in folgende Abschnitte gegliedert: I Allgemeine Bestimmungen II Arztgruppenübergreifende allgemeine Gebührenordnungspositionen III Arztgruppenspezifische Gebührenordnungspositionen IV Arztgruppenübergreifende spezielle Gebührenordnungspositionen V Kostenpauschalen VI Anhänge VII Ausschließlich im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Verso...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / H. Aktenführung

Rz. 85 Der Rechtsanwalt muss durch das Anlegen von – elektronischen (§ 50 Abs. 4 BRAO) oder analogen – Handakten ein geordnetes Bild über die von ihm entfaltete Tätigkeit geben können, § 50 Abs. 1 BRAO.[58] Wird die anwaltliche Handakte ausschließlich elektronisch geführt, muss sie ihrem Inhalt nach einer analogen Akte entsprechen. Sie muss speziell zu Fristnotierung ebenso ...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / I. Beratungshilfe

Rz. 108 Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die in dem Beratungshilfegesetz vorgesehene Beratungshilfe zu übernehmen, § 49a Abs. S. 1 BRAO. § 49a Abs. 1 BRAO normiert nicht nur eine Berufspflicht des Rechtsanwalts zur Übernahme der Beratungshilfe, sondern – mit Ausnahmen – einen echten Kontrahierungszwang (bei den gegebenen Gebührensätzen als ein zu erbringendes Sonderopfer)....mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / VII. Anwaltlich vertretene Gegenpartei

Rz. 33 Der Rechtsanwalt darf nicht ohne die Einwilligung des Rechtsanwalts eines anderen Beteiligten mit diesem unmittelbar Verbindung aufnehmen oder verhandeln, § 12 Abs. 1 BORA. Verboten ist jeder Kontakt, gleich in welcher Form er eingeleitet wird und wie er stattfindet.[39] Dieses Verbot gilt aber nicht bei Gefahr im Verzuge, wenn also rechtliche oder wirtschaftliche Nac...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / B. § 43d BRAO – Inkasssodienstleistungen

Rz. 2 Zunächst sind beim Forderungseinzug die Voraussetzungen des § 43d BRAO, nämlich die Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen zu beachten. Nach der Gesetzesbegründung[1] zu § 2 Abs. 2 S. 1 RDG betreffen Inkassodienstleistungen Zitat "den Einzug fremder oder zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen, wenn die Forderungse...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / I. Briefe an den Mandanten

Rz. 91 Für Briefe an den Mandanten ist maßgebend § 11 BORA "Mandatsbearbeitung und Unterrichtung des Mandanten" zu berücksichtigen, wonach Folgendes gilt:mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / I. Mit dem Mandanten

Rz. 52 Der typische Telefon-Mandant verlangt eine fast ständige Erreichbarkeit seines Anwalts.[71] Sowohl bei diesem, aber auch bei weniger aktiven Auftraggebern darf die Dokumentation des Telefongesprächs in der Akte nicht fehlen. Wichtige Mitteilungen sollten dem Mandanten im Nachgang schriftlich oder mittels elektronischer Form bestätigt werden. Auch wenn ein Anwalt mündl...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / III. Mit dem gegnerischen Rechtsanwalt/der Gegenpartei

Rz. 55 Gespräche mit dem gegnerischen Anwalt kommen vor allem in Betracht, wenn die Möglichkeiten eines Vergleichs ausgelotet werden sollen. Dies dient durchaus dem Interesse des Mandanten. Zu beachten ist aber, dass die Verpflichtung zur Verschwiegenheit, § 43a Abs. 2 S. 1 BRAO, auch hier nicht verletzt werden darf; davon darf auch bei einer zugesicherten Vertraulichkeit ni...mehr

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§ 1 Mobiliarvollstreckung d... / A. Einleitung

Rz. 1 Sofern der Gläubiger nicht aus dem abgeschlossenen Prozessverfahren zur Erlangung des Vollstreckungstitels oder aus sonstigen Informationen Kenntnis von pfändbaren und verwertbaren Vermögenswerten des Schuldners hat, ist der Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher nahezu immer der Einstieg in die zwangsweise Beitreibung der titulierten Forderung. Leider führt d...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / G. Sinn und Zweck eines Aktenvermerks

Rz. 81 Auch wenn es keine anwaltliche Pflicht zur schriftlichen Dokumentation der Sach- und Rechtslage sowie erteilter Belehrungen gibt, sollte der vom Mandanten geschilderte Sachverhalt nebst Fragestellung(en), zusammenfassendem Ergebnis, rechtlicher Würdigung und Instruktionen in einem Aktenvermerk festgehalten werden, allein schon deshalb, weil erst nach genauer Aufklärun...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / C. Sachlichkeit und Stilfragen

Rz. 7 Nach § 43a Abs. 3 S. 1 BRAO darf sich der Rechtsanwalt bei seiner Berufsausübung nicht unsachlich verhalten. Unmaßgeblich ist insoweit, ob die Äußerung gegen den guten Ton oder das Taktgefühl verstößt. Auch eine überzogene oder ausfällige Kritik ist für sich genommen noch erlaubt. Nach h.M. dürfen im "Kampf um das Recht" auch starke, eindringliche Ausdrücke und sinnfäl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Mobiliarvollstreckung d... / I. Aufgaben

Rz. 29 Die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in körperliche Sachen (Mobiliarzwangsvollstreckung) erfolgt durch Pfändung und Verwertung der gepfändeten Sachen durch den Gerichtsvollzieher. Dies ist aber nicht alleine die Aufgabe des Gerichtsvollziehers. Er ist u.a. zuständig fürmehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 3 Allgemeine Gebührenfragen, Wahlverteidiger [Rdn 30]

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Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 72 Übermitt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze v. 18.5.2001 (BGBl. I S. 904), mit dem die Vorschriften des SGB X an die EU-Datenschutzrichtlinie angepasst wurden (Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 24.10.1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenve...mehr

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ZErb 08/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bittler/Roth/Rudolf Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung Fachbuch 6. Auflage, 2024 zerb verlag, ISBN 978-3-95661-154-4, 49 E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 392 Verteidigung

Schrifttum: 1. Allgemeines Schrifttum (insbesondere zu §§ 137 ff. StPO): Beulke, Der Verteidiger im Strafverfahren, 1980; Bundesrechtsanwaltskammer, Thesen zur Strafverteidigung; Strafrechtsausschuss der BRAK, Schriftenreihe, Bd. 8, 1992; Eylmann, Die Interessenkollision im Strafverfahren, AnwBl. 1998, 359; Frye, Die Ausschließung des Verteidigers, wistra 2005, 86; Gatzweiler...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Notwendige und Pflichtverteidigung

a) Notwendige Verteidigung nach § 140 StPO Ergänzender Hinweis: Nr. 32 Abs. 3 AStBV (St) 2023/2024; s. AStBV Rz. 32. Schrifttum: Bittmann, Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts, NStZ 2010, 13; Burhoff, Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen richterlicher Vernehmung nach dem neuen § 141 Abs. 3 Satz 4 StPO, StraFo 2018, 405 ff.; Fromm, Neues zur "Umbeiordnung" des Pf...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Anwaltliches Berufsrecht

Rz. 1507 § 3 BORA – Interessenwiderstreit[1588]mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Abtretung von Vergütungsforderungen

Rz. 1522 Soweit die Klage in eigenem Namen (i.d.R. des Anwaltes) auf eine in einer Prozessvollmacht formularmäßig enthaltene Abtretung etwaiger Kostenerstattungsansprüche gestützt wird, bestehen berechtigte Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit dieser Abtretung unter dem Gesichtspunkt von § 305c Abs. 1 BGB (§ 3 AGBG a.F.).[1602] Die Abtretung in der Vollmacht kann sich als ü...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (4) Fahrzeuginsassen

Rz. 922 Da Insassen bei Verkehrsunfällen nach dem 31.7.2002 auch gegenüber Fahrer und Halter des eigenen Fahrzeuges i.d.R. verschuldensunabhängig Ansprüche haben, stellt sich für den eingeschalteten Anwalt verstärkt die Fragen der Interessenkollision (siehe auch § 3 BORA [942]) und der Strafbarkeit i.S.v. § 356 StGB.[943] Das in § 43a Abs. 4 BRAO als anwaltliche Berufspflicht...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / Literaturtipps

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Interessenkollision

Rz. 898 Hinweis Siehe auch Rdn 558 ff., 575 f., 912 ff. und 1514 ff. Rz. 899 § 43a BRAO – Grundpflichten (ab 1.8.2022)[917]mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / V. Anwaltskosten

Rz. 1243 Hinweis Siehe Rdn 1452 ff. Rz. 1244 Der Anwalt ist zwar nicht allgemein verpflichtet, seinen Mandanten auf die Höhe der durch seine Inanspruchnahme entstehenden Kosten hinzuweisen. Eine Aufklärungspflicht kann sich aber im Einzelfall aus Treu und Glauben ergeben.[1269] Rz. 1245 Die Erstattung außergerichtlicher Rechtsverfolgungskosten (im wesentlichen Anwaltskosten) w...mehr

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AGS 07/2024, Krenzler/Remmertz, Rechtsdienstleistungsgesetz: RDG, RDGEG, RDV - Handkommentar

Herausgegeben von Michael Krenzler und Frank R. Remmertz. 3. Aufl., 2023. Nomos Verlag, Baden-Baden. 650 S., Hardcover, 99,00 EUR Zwischen der jetzt vorliegenden dritten und der vorangegangenen Auflage des Handkommentars zum RDG liegen fast sieben Jahre, in denen sich der Rechtsdienstleistungsmarkt vielgestaltig weiterentwickelt hat, insbesondere auf dem Gebiet der Legal-Tech...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 1. Gebührenvereinbarung

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 3. Erfolgshonorar

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Beitrag aus Steuer Office Gold
Kündigung und Niederlegung ... / 5.2 Keine Kündigung zur Unzeit

Die Kündigung zur Unzeit ist zwar wirksam, aber der Steuerbberater setzt sich ggf. einem Schadensersatzanspruch aus, wenn der Mandantschaft durch diese Kündigung Nachteile entstehen, etwa wenn durch die Kündigung die Einhaltung einer wichtigen Frist unmöglich gemacht wird. Bei Vorliegen eines wichtigen Grunds zur unzeitigen Kündigung darf ausnahmsweise zur Unzeit gekündigt we...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Unternehmensbewertung: Vora... / 1.2 Berufsrecht kann Annahme des Auftrags entgegenstehen

Allerdings können berufsrechtliche Gründe im Einzelfall der Annahme eines Bewertungsauftrags entgegenstehen. Insbesondere könnte die Annahme des Auftrags zu einer Interessenkollision oder zu Verstößen gegen Verschwiegenheitspflichten führen. Praxis-Beispiel Konflikt zwischen an Unternehmen Beteiligten A und B sind zu gleichen Teilen an der Physio-GbR A+B beteiligt und führen ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Unternehmensbewertung: Vora... / 2.2 Widerstreitende Interessen bei mehreren Beteiligten

Anders als beim Verbot der Tätigkeit, wenn eigene Interessen mit denen der Mandantschaft kollidieren, ist die Rechtslage, wenn durch die Tätigkeit die Interessen mehrere am Verfahren Beteiligter betroffen sind und diese gegensätzlich sind. Nicht erlaubt ist es- unabhängig von dem Vorliegen einer Interessenkollision – in derselben Sache mehrere daran Beteiligte unabhängig vone...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Unternehmensbewertung: Vora... / 3 Zusammenfassung

Soll eine Unternehmensbewertung für eine Gesellschaft durch den Steuerberater erstellt werden, der auch mit der Steuerberatung der Gesellschaft beauftragt ist, kann die Übernahme der Bewertung zur Interessenkollision führen. Grundsätzlich darf ein Auftrag oder Mandat dann nicht übernommen werden. Allerdings ist das Vorliegen einer konkreten Interessenkollision erforderlich. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Personenbezogene Daten (Art. 4 Nr. 1 DSGVO)

Tz. 2 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Der Anwendungsbereich der DSGVO ist nur eröffnet, wenn personenbezogene Daten betroffen sind. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Es reicht somit aus, wenn die Informationen unter Zuhilfenahme weiterer verfügbarer Daten und technischer Mittel einer ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Wartepflicht bei angekündigter Verspätung eines Verfahrensbeteiligten; Zweifel an der Wirksamkeit der StBPPV

Leitsatz 1. Wenn ein Verfahrensbeteiligter oder Prozessbevollmächtigter sich auf der Anreise zum Gerichtstermin solchen Verzögerungen ausgesetzt sieht, gegen die auch die vernünftigerweise zu beachtende Sorgfalt keine Vorsorge gebietet, ist das Gericht auf eine telefonische Benachrichtigung hin, dass man sich verspäten werde, regelmäßig verpflichtet, mit der Eröffnung des Te...mehr

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FF 04/2024, Deutscher Famil... / VI. Berufsrecht der Richter

1. Der Gesetzgeber wird aufgerufen, festzuschreiben, dass Familienrichter einen Anspruch auf Fortbildung haben. (AK 1). 2. Die in einigen Bundesländern bereits gesetzlich verankerte Fortbildungspflicht für Familienrichter sollte in allen Bundesländern eingeführt werden (AK 1).mehr

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FoVo 04/2024, Berufsrecht

Henssler/Prütting Bundesrechtsanwaltsordnung Kommentar, 6. Aufl. 2024 2.468 Seiten, 219 EUR Verlag: C.H.Beck ISBN 978-3-406-78479-8 Das Berufsrecht spielt in der Zusammenarbeit der Rechtsanwälte und Inkassodienstleister bei Erbringung von Inkassodienstleistungen (VV 2300 Abs. 2 RVG) ebenso eine Rolle wie im Wettbewerb zwischen diesen beiden Rechtsdienstleistern um den Gläubig...mehr

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AGS 04/2024, Henssler/Prütting, BRAO - Kommentar zur Bundesrechtsanwaltsordnung

Herausgegeben von Dr. Martin Henssler und Dr. Dr. Hanns Prütting. 6. Aufl., 2024. Verlag C.H. Beck, München. LXI, 2.468 S., 219,00 EUR Kommentiert werden die Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsordnung sowie weitere Vorschriften BORA, FAO, EuRAG, RAVPV, RDG, MediationsG, ZMediatAusbV wie auch das PartGG. Ein Team von 19 Autoren sorgt für eine detaillierte und umfassende Komme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Doukoff Beck’sches Mandatshandbuch Zivilrechtliche Berufung Handbuch 7., völlig neubearbeitete Auflage, 2023 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-79153-6, 129 EU...mehr