Fachbeiträge & Kommentare zu Berufsrecht

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / (1) Interessenkollision bei Mandatsübernahme

Rz. 50 Welche Konsequenz ein Verstoß gegen § 43a Abs. 4 BRAO auf die anwaltliche Vergütung hat, wird im Berufsrecht nicht geregelt. Der Verstoß gegen das Tätigkeitsverbot könnte die Nichtigkeit des Anwaltsvertrags und damit den Verlust aller Gebührenansprüche bedeuten, sofern das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen als Verbotsgesetz im Sinne von § 134 BGB verst...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / a) Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen

Rz. 11 Nach § 43a Abs. 4 BRAO darf der Rechtsanwalt keine widerstreitenden Interessen vertreten. § 3 Abs. 1 BORA konkretisiert das Verbot dahingehend, dass der Rechtsanwalt nicht tätig werden darf, wenn er eine Partei in derselben Rechtssache im widerstreitenden Interesse bereits beraten oder vertreten hat oder mit dieser Rechtssache in sonstiger Weise im Sinne der §§ 45, 46...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / IV. Anrechnung von Gebühren

Rz. 29 Eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG wird gemäß Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG in Höhe von 0,5 bis 0,75 nach dem in dem Verfahren anzusetzenden Gegenstandswert auf die Verfahrensgebühr angerechnet. Danach erfolgt eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die im gerichtlichen Verfahren zum gleichen Gegenstand entstehende Verfahrensgebühr zur Hälfte, höchstens jedoch mit 0,...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / b) § 4a RVG n.F. ab dem 1.10.2021

Rz. 111 Die Möglichkeit, ein Erfolgshonorar mit dem Mandanten zu vereinbaren, ist durch das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt, welches zum 1.10.2021 in Kraft getreten ist, teilweise vergrößert worden. § 4a RVG n.F. ist wie folgt reformiert worden: "Erfolgshonorar" (1) Ein Erfolgshonorar (§ 49b Absatz 2 Satz 1 der Bundesrechtsanwa...mehr

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V / Verteidiger, Allgemeines [Rdn 4802]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 4803 Literaturhinweise: Al...mehr

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V / Verteidiger, Allgemeines [Rdn 3736]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 3737 Literaturhinweise: Al...mehr

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H / Honorar-/Vergütungsfragen [Rdn 2633]

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S / Sitzungspolizei [Rdn 2939]

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P / Pflichtverteidiger, Entpflichtung/Verteidigerwechsel [Rdn 3507]

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V / Verteidiger, Rechte und Pflichten [Rdn 4960]

Rdn 4961 Literaturhinweise: Breidling, Stellungnahme zu dem Beitrag von Rechtsanwalt Prof. Gatzweiler "Feindbild Strafverteidiger! – Wer sucht den Konflikt in der Hauptverhandlung?", StraFo 2010, 398 Deckenbrock, Strafrechtlicher Parteiverrat und berufsrechtliches Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen, 2008 ders., Interessenkollision und gemeinschaftliche Berufsaus...mehr

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Vorwort

In der vorliegenden 2. Auflage wurde das Werk inhaltlich überarbeitet und ergänzt. Die aktuellen Gesetzesreformen (BRAO-Reform,[1] Legal-Tech-Reform[2] sowie das Kostenrechtsänderungsgesetz[3]) sind berücksichtigt worden. Insbesondere § 1 und hier der Bereich Berufspflichten im Verhältnis zum Mandanten und die Vermeidung von Interessenkollision und dem Verlust des Gebührenans...mehr

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ZErb 01/2022, 2022 - Bestrebungen nach Schutz, Freiheiten und Digitalisierung

Nach einem weiteren, von der Corona- Krise geprägtem Jahr und einer Zeit zwischen Lockdown und Lockerungen ist das Bestreben der Bevölkerung nach mehr Freiheit gewachsen. Doch wie lässt sich das Bestreben nach mehr Freiheit mit dem Schutz der Bevölkerung vor Ansteckungsgefahren und der weiteren Ausbreitung des Coronavirus vereinbaren? Fragen, mit denen sich der Gesetzgeber i...mehr

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Anerkennung von im Ausland ... / 3.2 Anwendungsbereiche

Der sachliche Anwendungsbereich bezieht sich auf die auf Bundesebene geregelten Berufe, sofern die bundesrechtlichen Regelungen in den Fachgesetzen nicht etwas anderes regeln. Damit hat für die reglementierten Berufe das spezielle Berufsrecht Vorrang. Das BQFG findet Anwendung, sofern das jeweilige Fachrecht keine spezielleren Regelungen für die Feststellung oder Bewertung i...mehr

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Anerkennung von im Ausland ... / 6 Regelungen in den Bundesländern

Die Tatsache, dass das Berufsrecht in Deutschland in nennenswerter Weise landesrechtlich geprägt ist, macht es erforderlich, dass die Vorschriften des BQFG auch in den Ländern ergänzt und ausgefüllt werden.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.15 Unabhängigkeit der Gutachter des MD (Abs. 5)

Rz. 56 Die Gutachter des MD sind bei der Wahrnehmung ihrer fachlichen Aufgaben nur ihrem Gewissen unterworfen (Satz 1). Damit hat der Gesetzgeber die im ärztlichen Berufsrecht manifestierte Unabhängigkeit der ärztlichen Gutachter auch auf die Ärzte und qualifizierten Pflegefachkräfte des MD übertragen. Die Unabhängigkeit wird durch Gesetze und Richtlinien begrenzt. Zu den Gu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 134a Versor... / 2.4.2 Ergänzungsvertrag für von Hebammen geleitete Einrichtungen

Rz. 10 Mit der Formulierung in Abs. 1 ist die Rechtsgrundlage dafür geschaffen, dass die Krankenkassen für ambulante Entbindungen in von Hebammen geleiteten Einrichtungen (Geburtshäuser/Hebammenpraxen) Betriebskostenpauschalen zahlen dürfen. Einzelne Krankenkassen hatten schon vorher aus Wirtschaftlichkeitsgründen Pauschbeträge mit einzelnen Geburtshäusern vereinbart, was ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.8 Leistungsbewertung nach dem EBM

Rz. 11 Der EBM (Stand 1.1.2016) ist in folgende Abschnitte gegliedert: I Allgemeine Bestimmungen II Arztgruppenübergreifende allgemeine Gebührenordnungspositionen III Arztgruppenspezifische Gebührenordnungspositionen IV Arztgruppenübergreifende spezielle Gebührenordnungspositionen V Kostenpauschalen VI Anhänge VII Ausschließlich im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versor...mehr

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Unternehmensbewertung: Vora... / 1.2 Berufsrecht kann Annahme des Auftrags entgegenstehen

Allerdings können berufsrechtliche Gründe im Einzelfall der Annahme eines Bewertungsauftrags entgegenstehen. Insbesondere könnte die Annahme des Auftrags zu einer Interessenkollision oder zu Verstößen gegen Verschwiegenheitspflichten führen. Praxis-Beispiel Konflikt zwischen an Unternehmen Beteiligten A und B sind zu gleichen Teilen an der Physio-GbR A+B beteiligt und führen ...mehr

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Unternehmensbewertung: Vora... / 2.2 Widerstreitende Interessen bei mehreren Beteiligten

Anders als beim Verbot der Tätigkeit, wenn eigene Interessen mit denen der Mandantschaft kollidieren, ist die Rechtslage, wenn durch die Tätigkeit die Interessen mehrere am Verfahren Beteiligter betroffen sind und diese gegensätzlich sind. Nicht erlaubt ist es- unabhängig von dem Vorliegen einer Interessenkollision – in derselben Sache mehrere daran Beteiligte unabhängig vone...mehr

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Unternehmensbewertung: Vora... / 3 Zusammenfassung

Soll eine Unternehmensbewertung für eine Gesellschaft durch den Steuerberater erstellt werden, der auch mit der Steuerberatung der Gesellschaft beauftragt ist, kann die Übernahme der Bewertung zur Interessenkollision führen. Grundsätzlich darf ein Auftrag oder Mandat dann nicht übernommen werden. Allerdings ist das Vorliegen einer konkreten Interessenkollision erforderlich. ...mehr

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Unternehmensbewertung: Vora... / Zusammenfassung

Überblick In der Steuerberatung sind Unternehmensbewertungen von praktischer Bedeutung, wenn Unternehmen oder Unternehmensteile veräußert werden sollen, wenn die Beteiligten am Unternehmen in Konflikt geraten und eine Trennung im Raum steht oder wenn neue Beteiligte ins Unternehmen aufgenommen werden. Häufig wendet sich die Mandantschaft mit der Frage der Unternehmensbewertu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 Überblick

Tz. 11 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Der sachliche Anwendungsbereich des Zweiten bis Fünften Teils des UmwStG ist in § 1 Abs 1 UmwStG geregelt. Der Zweite bis Fünfte Teil des Gesetzes erfasst: die Verschmelzung, Aufspaltung und Abspaltung iSd §§ 2, 123 Abs 1 und 2 UmwG von Kö oder vergleichbare ausl Vorgänge sowie entspr Vorgänge des Art 17 SE-VO und des Art 19 SCE-VO (zu den ge...mehr

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AGS 12/2021, Beratungshilfe... / V. Beratungshilfe und der elektronische Antrag

Es wurde bereits früher vom Autor in AGS erörtert, dass die elektronische Antragstellung "streitbar" ist – jedenfalls bis zum 31.7.2021.[14] Zum 1.1.2018 wurde der elektronische Rechtsverkehr in Anschluss an das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten eröffnet. Seit dem 1.1.2018 können alle Kommunikationspartner der Justiz ihre Schriftsätze el...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / c) Folgen der Nichterfüllung der Hinweispflichten

Rz. 348 Die Erfüllung der Hinweispflicht ist (nur) eine Berufspflicht des Rechtsanwaltes bzw. des Inkassodienstleisters. Das ergibt sich schon aus der systematischen Stellung in der BRAO bzw. dem RDG und der fehlenden Regelung im RVG. Deren Erfüllung lässt also sowohl das Entstehen als auch die Erstattungsfähigkeit der Hinweispflicht unberührt.[680] Die Nichterfüllung wird in...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / A. Die Entstehung und Entwicklung der Inkassodienstleister

Rz. 1 Das Wort Inkasso entstammt der italienischen Sprache[1] und bedeutet das Einziehen von fälligen Forderungen – vor allem bei Wechseln, Schecks, Wertpapieren und Rechnungen – durch Dritte, die für das Inkasso eine Vergütung (Inkasso-Provision) erhalten.[2] Es ist als solches zunächst neutral und besagt nichts darüber, wer das Einziehen der Forderungen übernimmt. Rz. 2 Der...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / II. Die berufsrechtliche Problematik

Rz. 423 Es liegt auch acht Jahre nach dem Inkrafttreten des RDG keine vertiefende Literatur zum Konzerninkasso unter den Bedingungen des neuen Rechtes vor, so dass die nachfolgende Darstellung an der unter dem RBerG geführten Diskussion anknüpfen muss, um dabei die sich durch das RDG ergebenden neuen Aspekte mit einzubinden. Die neueren Ansätze hierzu betreffen das Kostenrec...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / ee) Erfolgsprovision

Rz. 231 Schlussendlich sind Modelle anzutreffen, in denen der Inkassodienstleister neben der Vergütung nach dem RVG oder ausschließlich eine Erfolgsvergütung erhält. Die Erfolgsvergütung entsteht dann nur für den Fall, dass die Hauptforderung auch tatsächlich eingezogen werden kann. Sie bezieht sich in der Regel der Höhe nach auf einen zu bestimmenden Anteil von der Hauptfor...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 9. Die Auslagen

Rz. 370 Beim Inkassovertrag nach §§ 675, 611 BGB hat der Rechtsdienstleister nach §§ 675, 670 BGB einen Anspruch auf Ersatz seiner eigenen Auslagen wie der von ihm gezahlten Drittauslagen. Die Auslagen sind damit Teil des Schadens des Gläubigers, den er ersetzt verlangen kann. Aufgrund der vertraglichen Vereinbarung des Gläubigers mit dem Inkassodienstleister, dass das RVG z...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / F. Der prozessuale Kostenerstattungsanspruch in der Zwangsvollstreckung

Rz. 399 Inkassodienstleistern war bis zum 30.6.2008 eine Vertretung des Gläubigers in der Zwangsvollstreckung nicht gestattet, soweit es sich um gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen handelte. Damit waren Inkassodienstleister auf die Beauftragung des Gerichtsvollziehers zur Durchführung der Mobiliarzwangsvollstreckung in Form der Sachpfändung[771] sowie des Offenbarungsverfah...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / c) Die wechselseitige Qualifikation der Rechtsdienstleister

Rz. 208 Ungeachtet des Umstandes, dass der BGH die grundsätzliche Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten bereits angenommen hat, ist das Argument, dass die Tätigkeit von Inkassodienstleistern und Rechtsanwälten nicht vergleichbar sei, rechtlich und tatsächlich unzutreffend, soweit dies die Erbringung der Rechts- und Inkassodienstleistung zur Einziehung einer fremden oder zum...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 3. Unseriöses Inkasso

Rz. 99 In der öffentlichen Diskussion wird nicht immer strikt getrennt, ob unseriöse Inkassodienstleistungen bekämpft oder seriöse Inkassodienstleistungen (weiter) reguliert werden sollen. Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken war schon in seiner Bezeichnung irreführend, weil es nicht nur unseriöse Geschäftspraktiken erfasst, sondern auch die Tätigkeit seriöser Recht...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 2. Der Verbraucher als Gläubiger und Auftraggeber – C2B und Legal Tech

Rz. 42 Der Gesetzgeber räumt dem Verbraucher zunehmend pauschalierte Ansprüche ein, wenn Unternehmen Ihre Leistungspflichten nicht erfüllen. Nicht selten sind diese europäisch initiiert, wie etwa die Ansprüche nach der Fluggastrechteverordnung.[102] In vielen anderen Bereichen erachtet der Bundesgerichtshof Gebührenansprüche von Unternehmen, etwa Banken,[103] für unbegründet...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 3. Berufsbild und Ausblick

Rz. 28 Die Neuregelung des Rechtsberatungsrechtes 2008 mit den nachfolgenden Novellierungen in 2013 und 2021 und die damit einhergehende Erweiterung des Tätigkeitsspektrums für die Inkassodienstleister hat deren wirtschaftliche Bedeutung für die Gläubiger und die Gesamtwirtschaft einerseits weiter gestärkt. Die teilweise drastischen und in ihrer Verhältnismäßigkeit und Angem...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 2. Registrierung, Sachkunde und Postulationsfähigkeit

Rz. 13 Wie schon nach dem RBerG bedarf es zur Inkassotätigkeit nach §§ 3, 10 und 12 RDG einer Registrierung, um Inkassodienstleistungen als nach § 2 Abs. 2 RDG der Rechtsdienstleistung gleichgestellte Tätigkeit erbringen zu können. Voraussetzung ist eine besondere praktische und theoretische Sachkunde. Die außergerichtliche Rechtsdienstleistung unterliegt also weiter einem g...mehr

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Neuregelung des Berufsrecht... / 1 Einführung

Durch das Gesetz zur Neuordnung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 7.7.2021 (BGBl. I 2021, 2363) wird das Berufsrecht der Rechtsanwälte und Steuerberater umfassend reformiert. Im Mittelpunkt der Gesetzesnovelle, die am 1.8.2022 in Kraft treten...mehr

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Neuregelung des Berufsrecht... / 6.4 Neue Kooperationen eingehen

Die bisherigen Kooperationsbeschränkungen in § 56 Abs. 5 StBerG entfallen. Aufgrund der Streichung des § 56 Abs. 5 StBerG ist künftig grundsätzlich auch eine Kooperation mit einem Gewerbetreibenden (z. B. einer Bank) zulässig.[1] (vgl. Ruppert, Neuordnung des Berufsrechts der Berufsausübungsgesellschaften, DStR 2021, 2090, 2096).mehr

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Neuregelung des Berufsrecht... / 4.2 Kooperationen

Eine Kooperation ist eine auf einen Einzelfall oder auf Dauer angelegte berufliche Zusammenarbeit, der nicht die Annahme gemeinschaftlicher Aufträge zugrunde liegt.[1] Bisher ist in § 56 Abs. 5 StBerG der Kreis der zulässigen Kooperationspartner auf die Angehörigen Freier Berufe i. S. d. § 1 Abs. 2 PartGG und von diesen gebildeten Berufsausübungsgemeinschaften beschränkt. Zuk...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuregelung des Berufsrecht... / 3.9 Neuregelungen zur Berufshaftpflichtversicherung

3.9.1 Versicherungspflicht für alle Berufsausübungsgesellschaften Ab Inkrafttreten des Gesetzes zum 1.8.2022 sind alle Berufsausübungsgesellschaft verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und diese während der Dauer ihrer Betätigung aufrechtzuerhalten.[1] Die Versicherungspflicht gilt für anerkannte und nicht anerkannte Berufsausübungsgesellschaften. Pra...mehr

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Neuregelung des Berufsrecht... / 2 Kernpunkte des Gesetzes

2.1 Rechtsformneutrale Regelungen für Berufsausübungsgesellschaften Bisherige Rechtslage Bisher differenzieren die gesetzlichen Regelungen im Steuerberatungsgesetz zu gesellschaftsrechtlichen Zusammenschlüssen zwischen Sozietäten und Partnerschaftsgesellschaften einerseits[1] und Steuerberatungsgesellschaften andererseits[2]. Insbesondere bei den Mehrheitserfordernissen und de...mehr

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Neuregelung des Berufsrecht... / 6 Neue Chancen nutzen

6.1 Interprofessionelle Zusammenarbeit ausweiten Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum 1.8.2022 können Steuerberater und Steuerbevollmächtigte mit allen Angehörigen der Freien Berufs i. S. d. § 1 Abs. 2 PartGG in einer Berufsausübungsgesellschaft zusammenarbeiten. Zu dem Personenkreis des § 1 Abs. 2 PartGG gehören z. B. Ärzte, beratende Volks- und Betriebswirte und hauptberu...mehr

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Neuregelung des Berufsrecht... / 2.5 Angleichung des Berufsrechts der Steuerberater, Rechtsanwälte und Patentanwälte

Die berufsrechtlichen Regelungen zu den Berufsausübungsgesellschaften wurden bei den Steuerberatern, Rechtsanwälten und Patentanwälten weitgehend angeglichen. D. h. die Regelungen zu den Berufsausübungsgesellschaften, insbesondere im Hinblick auf zulässige Rechtsformen, den Gesellschafterkreis und Mehrheitserfordernisse, finden sich inhaltsgleich in allen 3 Berufsgesetzen. A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuregelung des Berufsrecht... / 6.3 Haftung beschränken

Durch die Gesetzesnovelle ergeben sich neue Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung bei der interprofessionellen Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten. Den weitestgehenden Schutz vor einer persönlichen Haftung bieten die GmbH und die AG. Bisher ist ein Zusammenschluss von Steuerberatern und Rechtsanwälten in einer GmbH oder AG, die zur Steuer- und Rechtsberatung befugt ist, jedoch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuregelung des Berufsrecht... / 3.1 Anforderungen an die Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane

3.1.1 Anforderungen an berufliche Qualifikation Mitglieder des Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans einer anerkannten Berufsausübungsgesellschaft können Steuerberater, Steuerbevollmächtigte oder Angehörige eines der in § 50 Abs. 1 Satz 1 StBerG n. F. genannten Berufe sein.[1] D. h., dass nicht nur der zulässige Gesellschafterkreis auf Angehörige weiterer Berufe[2] ausgewei...mehr

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Neuregelung des Berufsrecht... / 3 Weitere Neuregelungen für steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften

3.1 Anforderungen an die Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane 3.1.1 Anforderungen an berufliche Qualifikation Mitglieder des Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans einer anerkannten Berufsausübungsgesellschaft können Steuerberater, Steuerbevollmächtigte oder Angehörige eines der in § 50 Abs. 1 Satz 1 StBerG n. F. genannten Berufe sein.[1] D. h., dass nicht nur der zulässige...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuregelung des Berufsrecht... / 4 Liberalisierung bei Bürogemeinschaften und Kooperationen

4.1 Bürogemeinschaften Die Regelungen zur Bürogemeinschaft werden in § 55h StBerG n. F. komplett neu gefasst und liberalisiert. § 56 Abs. 2 StBerG, in dem die Bürogemeinschaft bisher geregelt ist, entfällt ersatzlos. Hinweis Definition Bürogemeinschaft In § 55h Abs. 1 StBerG n. F. wird die Bürogemeinschaft gesetzlich definiert als Gesellschaft, "die der gemeinsamen Organisation...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuregelung des Berufsrecht... / Zusammenfassung

Überblick Durch das Gesetz zur Neuordnung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 7.7.2021 (BGBl I 2021, 2363), welches zum 1.8.2022 in Kraft tritt, werden insbesondere die Regelungen zur beruflichen Zusammenarbeit von Steuerberatern und Steuerbevo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuregelung des Berufsrecht... / 7 Fazit

Die Neuordnung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften ist zu begrüßen. Durch die Schaffung von weitgehend einheitlichen und rechtsformneutralen Regelungen für alle anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften wird die interprofessionelle Zusammenarbeit erleichtert. Der Abbau bestehender Reglementierungen bei de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuregelung des Berufsrecht... / 2.2 Abschaffung von Mehrheitserfordernissen

Bisher setzt die Anerkennung einer Gesellschaft als Steuerberatungsgesellschaft voraus, dass die Steuerberatungsgesellschaft verantwortlich von Steuerberatern geführt wird[1] Auf der Geschäftsführungsebene muss daher nach bisheriger Rechtslage mindestens Parität zwischen Steuerberater-Geschäftsführern und Nicht-Steuerberater-Geschäftsführer bestehen[2] Diese Regelungen sind ...mehr

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Neuregelung des Berufsrecht... / 3.5.3 Mitglieder des Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgans

Die Mitglieder des Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgans werden gesetzlich verpflichtet, für die Einhaltung des Berufsrechts in der Berufsausübungsgesellschaft zu sorgen.[1] Die berufsfremden Mitglieder des Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgans, die keine Gesellschafter sind, werden gem. § 55b Abs. 5 i. V. m. § 51 Abs. 1 StBerG n. F. ebenfalls zur Beachtung der Berufspflich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuregelung des Berufsrecht... / 3.1.2 Anzahl der vertretungsberechtigten Steuerberater und Steuerbevollmächtigten

Dem Geschäftsführungsorgan der Berufsausübungsgesellschaft müssen Steuerberater und Steuerbevollmächtigte in vertretungsberechtigter Zahl angehören.[1] D. h., es muss die Möglichkeit bestehen, dass die Gesellschaft allein durch Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte vertreten werden kann. Es reicht also aus, wenn mindestens einem Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten d...mehr