Fachbeiträge & Kommentare zu Berufsrecht

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.1.6 Fachgebietsbeschränkung

Rz. 47 Die berufsrechtliche Verpflichtung des Arztes, sich auf sein Fachgebiet/seine Fachgebiete zu beschränken, gilt auch für den Vertragsarzt, sodass im Zulassungsbescheid, der einen Verwaltungsakt darstellt, das Fachgebiet oder die Fachgebiete bezeichnet werden, in denen er praktiziert. Dies wird auch im Arztregister vermerkt, sodass diese Daten z. B. für die Arztgruppenb...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.1.3 Zulassung/Rechtsgrundlage

Rz. 18 Die Zulassung als häufigste Form der Teilnahme an der vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen oder vertragszahnärztlichen Versorgung ist eine öffentlich-rechtliche Berechtigung des Arztes, Psychotherapeuten oder Zahnarztes bzw. eines MVZ, Leistungen im System der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung und zu dessen finanziellen Lasten zu erbringen (BSG, Urteil v. 10.5....mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.3 Ermächtigung (Abs. 4)

Rz. 95 Neben der Zulassung als die häufigst vorkommende Rechtsform, an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen, steht die Ermächtigung als weitere Teilnahmeform. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ermächtigung werden nicht selbst in § 95 Abs. 4 geregelt (vgl. Pawlita, in: jurisPk-SGB V, § 95 Rz. 302). Die Rechtsgrundlagen für eine Ermächtigung eines Arztes od...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.1.5 Vertragsarztsitz (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 27 Die Zulassung erfolgt nach Abs. 1 Satz 5 für den Ort der Niederlassung als Arzt oder den Ort der Niederlassung als MVZ, der zusammenfassend als Vertragsarztsitz bezeichnet wird, § 24 Abs. 1 Ärzte-ZV (Vertragsarztsitzprinzip; zur Doppelzulassung vgl. BSG, Beschluss v. 9.2.2011, B 6 KA 44/10 B). Der Vertragsarztsitz ist rechtlich gesehen keine Voraussetzung für die Zula...mehr

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Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.3 Recht auf Abgabe einer Stellungnahme und Abgabeverfahren

Rz. 43 Durch das 2. GKV-NOG ist eingeführt worden, dass vor Erlass der Arzneimittel-Richtlinien, der Heilmittel-Richtlinien und der Richtlinien über häusliche Krankenpflege die Spitzenvertretungen der jeweiligen Leistungserbringer gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss Stellungnahmen abgeben können, damit deren Sachkenntnis und Sachverstand berücksichtigt werden. "Können"...mehr

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AGS 08/2023, Widerruf der Z... / II. Vorbringen des Klägers

Der Kläger hatte geltend gemacht, dass der Anwaltsgerichtshof seinen Vortrag, durch seine ausschließliche Tätigkeit als Strafverteidiger sei eine Gefährdung der Rechtsuchenden i.S.v. § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO ausgeschlossen, nicht ausreichend und rechtlich nicht zutreffend gewürdigt habe. Da er seit 24 1/2 Jahren ausschließlich als Strafverteidiger tätig sei und seine Arbeitswe...mehr

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AGS 08/2023, Widerruf der Z... / III. Kein grundsätzlicher Klärungsbedarf

Der BGH sieht darin keinen grundsätzlichen Klärungsbedarf dargetan. Der Kläger wendet sich vielmehr gegen die Rechtsanwendung durch den AnwGH in seinem konkreten Einzelfall, ohne aufzuzeigen, dass damit allgemein klärungsbedürftige Rechtsfragen verbunden wären. Das sei auch nicht der Fall. Die vom Kläger angesprochenen Fragen seien höchstrichterlich bereits grds. geklärt. We...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. § 52d FGO – Schriftsätze einer Partnergesellschaft als elektronische Dokumente

Der BFH stellt in einer aktuellen Entscheidung klar, dass Wirtschaftsprüfer und Steuerberater im Jahr 2022 noch nicht verpflichtet waren, ihre Schriftsätze in finanzgerichtlichen Verfahren als elektronische Dokumente gem. § 52d FGO zu übermitteln. Im Streitfall hatte das FG eine Klage abgewiesen, die sich gegen einen Erbschaftsteuerbescheid richtete. Das Urteil wurde der Pro...mehr

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§ 2 Mandatsannahme u. Manda... / 1. Vorschriften

Rz. 18 Schon bei der Mandatsannahme warten auf Anwälte die ersten Fallstricke im Hinblick auf eine etwaige Interessenkollision. Gerade im Familienrecht ist der Wunsch, aus Kostengründen einen gemeinsamen Anwalt zu beauftragen für Mandanten vielfach verlockend. Doch kennt man die wichtigen BGH-Entscheidungen und die maßgeblichen Vorschriften, kann man mit Transparenz und Klar...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / f) Hinweispflicht auf begrenzte Kostenerstattung

Rz. 99 In § 3a Abs. 1 S. 3 RVG hat der Gesetzgeber die bisher nur durch die Rechtsprechung angenommene Hinweispflicht des Anwalts aufgenommen, dass die Vergütungsvereinbarung einen Hinweis darauf zu enthalten hat, dass die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung ersta...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 1. Beiordnung eines Rechtsanwalts/einer Rechtsanwältin

Rz. 6 Der RA beantragt nicht nur die Bewilligung von VKH, sondern gleichzeitig auch seine Beiordnung. Dabei konnte die Beiordnung aufgrund einer BGH-Entscheidung in 2008 auch auf den Namen der Sozietät erfolgen.[6] Diese BGH-Rechtsprechung ist nun nicht mehr erforderlich, nachdem Berufsausübungsgesellschaften seit dem 1.8.2022 gem. §§ 59k, 59l BRAO als solche rechtsdienstlei...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 5. Der Rechtsmittelverzicht – Fluranwalt

Rz. 471 § 144 FamFG regelt die Möglichkeit des umfassenden Rechtsmittelverzichts: Zitat "Haben die Ehegatten auf Rechtsmittel gegen den Scheidungsausspruch verzichtet, können sie auch auf dessen Anfechtung im Wege der Anschließung an ein Rechtsmittel in einer Folgesache verzichten, bevor ein solches Rechtsmittel eingelegt ist." § 144 FamFG setzt voraus, dass die Ehegatten beide...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. "Die übliche Vergütung"

Rz. 75 Die übliche Vergütung i.S.d. § 612 Abs. 2 bzw. § 632 Abs. 2 BGB, die verlangt werden kann, wenn keine Gebührenvereinbarung getroffen worden ist, bemisst sich "nach dem für gleiche oder ähnliche Dienstleistungen im gleichen oder ähnlichen Gewerbe oder Beruf von, unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Berechtigten gezahltem Entgelt".[58] Sofern sich ei...mehr

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§ 2 Mandatsannahme u. Manda... / 3. Das "Ehegatten-Mandat"

Rz. 31 Spätere Gebührenverluste können ihren Ursprung bereits bei "falscher" Mandatsannahme haben. Vorsicht ist insbesondere bei Beratung von Eheleuten geboten, wie sich der nachstehenden Entscheidung des BGH entnehmen lässt. Zitat "Suchen Eheleute gemeinsam einen Rechtsanwalt auf, um sich in ihrer Scheidungsangelegenheit beraten zu lassen, hat der Anwalt vor Beginn der Beratu...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / a) Allgemeines

Rz. 210 Durch das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und kostenrechtlicher Vorschriften[142] wurde § 15a RVG eingeführt und § 55 Abs. 5 RVG geändert. Beide Bestimmungen haben große Auswir...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / h) Vergütungsvereinbarung und VKH

Rz. 105 Der Gesetzgeber hat geregelt, dass eine Vereinbarung, nach der ein im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordneter Rechtsanwalt für die von der Beiordnung erfasste Tätigkeit eine höhere als die gesetzliche Vergütung erhalten soll, nichtig ist. Zitat § 3a Abs. 4 RVG … "(4) 1Eine Vereinbarung, nach der ein im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneter Rechtsan...mehr

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§ 2 Mandatsannahme u. Manda... / 2. Verwaltung fremder Vermögenswerte im laufenden Mandat

Rz. 26 § 3 BORA regelt seit dem 1.8.2022/1.6.2023: Zitat "(1) 1Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dürfen keine widerstreitenden Interessen vertreten. 2Sie dürfen in einem laufenden Mandat auch keine Vermögenswerte von der Mandantin oder dem Mandanten und/oder der Anspruchsgegnerin oder dem Anspruchsgegner zum Zweck der treuhänderischen Verwaltung oder Verwahrung für beide Par...mehr

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§ 2 Mandatsannahme u. Manda... / V. Auswirkung der Mandatsniederlegung im Anwaltsprozess

Rz. 87 § 87 Abs. 1 ZPO regelt, dass dem Gegner gegenüber die Kündigung des Vollmachtvertrags erst durch die Anzeige des Erlöschens der Vollmacht erlangt, in Anwaltsprozessen erst durch die Anzeige der Bestellung eines anderen Anwalts rechtliche Wirksamkeit entfaltet.[31] Rz. 88 Anwälte sind daher auch verpflichtet, bei ordnungsgemäßer Zustellung entsprechend § 14 S. 1 BORA ei...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 8. VKH für den Unterbevollmächtigten/Verkehrsanwalt – Reisekosten

Rz. 294 § 78 Abs. 3 FamFG schränkt die Beiordnung eines Anwalts in Familiensachen, die nicht Ehesachen und nicht Familienstreitsachen sind (denn für diese gilt § 78 FamFG nicht, sondern vielmehr gelten über § 113 Abs. 1 FamFG die allgemeinen Vorschriften der ZPO) dahin ein, dass ein nicht im Bezirk des Verfahrensgerichts niedergelassener Rechtsanwalt nur beigeordnet werden k...mehr

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Steuerkanzleimanagement: Ma... / 4.4.6 Werbung und bezahlte Sichtbarkeit

Prinzipiell funktionieren Anzeigen für Steuerkanzleien nicht – Ausnahmen bestätigen aber die Regel. Regelmäßig im lokalen Anzeigenblatt zu erscheinen, sichert manchen Kanzleien in mittelgroßen Städten allgemeine Bekanntheit. Jährlich die größte Anzeige in den Gelben Seiten einer Großstadt zu haben, bringt einer anderen Kanzlei jährlich 3-4 Unternehmermandate. Unter "Werbung ...mehr

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Steuerkanzleimanagement: Fü... / 1 Führen als unternehmerische Priorität

Die fachlichen Anforderungen an Steuerkanzleien und ihr Personal sind nicht nur ungebrochen hoch, sondern mit steigender Komplexität des Steuerrechts und der Rechtsprechung sind allein diese fachlichen Fragen für eine einzelne Person nicht mehr zu bewältigen. Viele Kanzleien spüren schon seit Jahren, dass das Modell Einzelkanzlei nicht mehr der unternehmerische Standard für ...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / X. Notarielles Berufsrecht – Grundbuchverfahrensrecht

1. Notarielle Prüfpflichten im Grundbuchverkehr Rz. 138 Nach § 15 Abs. 3 S. 1 GBO sind die zu einer Eintragung erforderlichen Erklärungen vor ihrer Einreichung für das Grundbuchamt von einem Notar auf Eintragungsfähigkeit zu prüfen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Erklärung von einer öffentlichen Behörde abgegeben wird (§ 15 Abs. 3 S. 2 GBO). Das Gesetz zur Neuordnung der Auf...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Grundsätze

Rz. 451 Nach deutschem Recht hat der Testamentsvollstrecker im Verhältnis zu den Erben – einem gesetzlichen Rechtsverhältnis – eine sehr starke Rechtsposition. Dieser Rechtsstellung auf der einen Seite stehen umfangreiche Pflichten, vor allem auf Auskunftserteilung, auf der anderen Seite gegenüber.[517] Rz. 452 Die Auskunftspflichten des Testamentsvollstreckers gegenüber den ...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / Literaturtipps

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 1. Notarielle Prüfpflichten im Grundbuchverkehr

Rz. 138 Nach § 15 Abs. 3 S. 1 GBO sind die zu einer Eintragung erforderlichen Erklärungen vor ihrer Einreichung für das Grundbuchamt von einem Notar auf Eintragungsfähigkeit zu prüfen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Erklärung von einer öffentlichen Behörde abgegeben wird (§ 15 Abs. 3 S. 2 GBO). Das Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einri...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 3. Nachweis der notariellen Prüfung auch bei reiner Unterschriftsbeglaubigung

Rz. 140 OLG München:[152] Zitat 1. Einer Voreintragung der Erbengemeinschaft bedarf es entsprechend § 40 Abs. 1 GBO nicht, wenn Miterben ihre Erbteile im Wege der Abschichtung auf einen Miterben übertragen, der sodann seine Eintragung als Alleineigentümer beantragt. 2. Nach § 15 Abs. 3 GBO in der seit dem 9.6.2017 geltenden Fassung sind die zu einer Eintragung erforderlichen Er...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 2. Nachweis der notariellen Prüfung bei Entwurf des beglaubigenden Notars

Rz. 139 OLG Schleswig:[151] Zitat 1. Dem Grundbuchamt ist ein Nachweis zu erbringen, dass die zur Grundbucheintragung erforderlichen Erklärungen von einem Notar auf Eintragungsfähigkeit geprüft worden sind. 2. Ein Nachweis durch einen notariellen Prüfvermerk ist entbehrlich, wenn die zur Eintragung erforderlichen Erklärungen notariell beurkundet worden sind. Entsprechendes gilt...mehr

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AGS 07/2023, Sternal, FamFG - Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - Kommentar

Herausgegeben von Werner Sternal; bearbeitet von Jörg Dimmler, Dr. Michael Giers, Beate Jokisch, Werner Sternal, Prof. Dr. Jan Eickelberg, Dr. Alfred Göbel, Birgit Schäfer, Albrecht Weber und Prof. Dr. Dr. Walter Zimmermann. 21. Aufl., 2023. Verlag C.H. Beck, München. XLIII, 3.352 S., 169,00 EUR Auf Wunsch des Verlags trägt das Werk (vormals Keidel) ab der 21. Aufl. jetzt den...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 1.9 Auswirkung der berufsrechtlichen Begrenzung auf die Beratungsleistung

Die Verpflichtung zur Neutralität und Objektivität durch das Berufsrecht stellt keine Handlungsbeschränkung, sondern eher einen Wettbewerbsvorteil dar, da Neutralität und Objektivität für Mandanten als wichtige Grundvoraussetzungen bei der Auftragsvergabe einzustufen sind. Darüber hinaus erwarten Mandanten von privater Vermögensberatung unter anderem: eine hochqualifizierte un...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 1.8 Berufs- und haftungsrechtliche Aspekte

Der Steuerberater unterliegt auch im Rahmen der privaten Vermögensberatung durch sein Berufsrecht rechtlichen Begrenzungen. Dabei ist die private Vermögensberatung grundsätzlich eine zulässige und vereinbare Tätigkeit i. S. d. § 57 Abs. 3 Steuerberatungsgesetz (StBerG). Die mit dieser Beratungsleistung einhergehende Datenerhebung und Datenerfassung ist nicht nur zulässig, son...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 3.3 Positionierung als neutraler Experte

Die rechtlichen Grenzen, die den Steuerberater auf Objektivität und Neutralität verpflichten, stellen auf den ersten Blick eine Beschränkung bei der inhaltlichen Umsetzung bestimmter Marketingthemen dar. Bei näherer Betrachtung aber können sie einen immensen Wettbewerbsvorteil bedeuten. Dazu muss zunächst die Frage gestellt werden, warum Privatpersonen überhaupt private Fina...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.1.1 Überblick

Rz. 17 Nach der Definition in Satz 1 umfasst die ASV die Diagnostik und Behandlung komplexer, schwer therapierbarer Krankheiten, die je nach Krankheit eine spezielle Qualifikation, eine interdisziplinäre Zusammenarbeit und besondere Ausstattungen erfordern. Ihren konkreten Inhalt enthält Satz 1 erst durch die enumerativ aufgezählten Krankheitsverläufe, die zu einer spezialfa...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Freiberuflersozietät/Partne... / 1.1 Überblick

Der Zusammenschluss von Angehörigen der freien Berufe reicht von losen, gelegentlich sogar zeitlich befristeten, bis zu vornherein auf Dauer angelegten Vereinigungen. Man unterscheidet im Bereich der freiberuflichen Zusammenschlüsse zwischen Berufsausübungsgesellschaften, also mitunternehmerischen Funktionseinheiten, z. B. Sozietät und Gemeinschaftspraxis, und bloßen Koopera...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Internes Kontrollsystem (IKS) / 1 Anforderungen an ein IKS

Das interne Kontrollsystem (IKS) umfasst organisatorische Sicherungsmaßnahmen und Kontrollen zur Einhaltung bestehender Regelungen im Unternehmen bezüglich aller Einrichtungen, Geräte, innerbetrieblichen Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen, die in einem Unternehmen angewendet werden, um die Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften zu unterstütz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Konflikt mit berufsrechtlichen Vorbehalten

Rn. 2919 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Ist dem Erben berufsrechtlich eine gewerbliche Tätigkeit untersagt (zB § 57 Abs 4 Nr 1 StBerG) und übernimmt er durch den Erbfall einen Gewerbebetrieb, verhindert das berufsrechtliche Verbot die Erzielung gewerblicher Einkünfte nicht (§ 40 AO). Es ist Aufgabe des Erben, wenn möglich, eine Ausnahmegenehmigung einzuholen oder die gewerbliche...mehr

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AGS 06/2023, Insolvenz und ... / II. Keine PKH bei fehlender Erfolgsaussicht – fehlende Aktivlegitimation

Das OLG Brandenburg stellte zunächst fest, dass eine PKH nicht bewilligt werden könne, da eine Erfolgsaussicht nicht bestehe. Da die Insolvenz zwischenzeitlich eröffnet worden sei, gäbe es besondere Bestimmungen zu beachten. Ein Kanzleiabwickler sei zwar als Partei kraft Amtes grds. gem. § 55 Abs. 5, Abs. 3 S. 2 BRAO befugt, Gebührenforderungen der ehemaligen Rechtsanwältin ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Verbot der unbefugten Verwertung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

Rn. 22 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die aus § 323 verpflichteten Personen (vgl. HdR-E, HGB § 323, Rn. 3) müssen nicht nur gegenüber Dritten die Verschwiegenheit wahren. Ihnen ist darüber hinaus die unbefugte Verwertung der während der Prüfung erfahrenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu eigenen wie auch zu fremden Zwecken untersagt. Das Verwertungsverbot betrifft im Untersc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 91 Gemeinsa... / 2.13 Berechtigung Dritter zur Stellungnahme (Abs. 5)

Rz. 45 Abs. 5 räumt den Arbeitsgemeinschaften der Ärzte-, Psychotherapeuten- und Zahnärztekammern Gelegenheit zur Stellungnahme ein, falls Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses die Berufsausübung der Ärzte, Psychotherapeuten oder Zahnärzte tangieren. Damit wird bestätigt und soll gleichzeitig sichergestellt werden, dass Berufsrecht eine Angelegenheit der Kammern ist u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.8 Bestimmung der Arztgruppen

Rz. 20 Die Festlegung der bundeseinheitlichen Verhältniszahlen für den allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrad in der vertragsärztlichen Versorgung setzt voraus, dass entsprechende Arztgruppen festgelegt worden sind. Da die Vorschrift dazu nur unbestimmte Vorgaben, wie Trennung nach haus- und fachärztlicher Versorgung (vgl.§ 101 Abs. 1 Nr. 2), Ärzte mit spezialfachärztl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 96 Zulassun... / 2.1 Definition der Zulassungsangelegenheiten

Rz. 2 Die Vorschriften des § 96 und § 97 schaffen mit den Zulassungsausschüssen und Berufungsausschüssen Behörden (BSG, Urteil v. 25.11.2010, B 3 KR 1/10 R; Pawlita, in: jurisPK-SGB V,§ 96 Rz. 11) zur gemeinsamen Selbstverwaltung für die Zulassung der Leistungserbringer zur vertragsärztlichen Versorgung. Die Regelung des § 96 definiert keine allgemeine Aufgabenzuweisung, die...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.6 An der fachärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte

Rz. 49 Die fachärztliche Versorgung wird durch vertragsärztlich tätige Fachärzte durchgeführt, die nicht hausärztlich tätig sind. Die Facharztbezeichnungen ergeben sich aus dem ärztlichen Berufsrecht, insbesondere den länderrechtlichen Weiterbildungsordnungen der Ärztekammern. In Betracht kommen für die vertragsärztliche Versorgung neben dem Fachgebiet Allgemeinmedizin weite...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.2 Inhalt und Umfang der hausärztlichen Versorgung

Rz. 25 Die gesetzliche Grundlage des § 73 Abs. 1 steht neben dem ärztlichen Berufsrecht sowie den dortigen Gebietsbezeichnungen und verändert nicht die Leistungsinhalte und Grenzen des Fachgebietes der hausärztlichen Versorgung. Das folgt schon daraus, dass der Gesetzgeber des Vertragsrechts auf der Grundlage seiner aus Art. 74 Nr. 12 GG abgeleiteten Annexkompetenz zum Sozia...mehr

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§ 1 Einführung / IV. Flexibilisierung der Haftungsverhältnisse von Angehörigen Freier Berufe

Rz. 13 Nach alter Rechtslage (§ 105 Abs. 1 und § 161 Abs. 1 HGB alt) waren die OHG und die KG als Rechtsform grundsätzlich (Ausnahme: § 105 Abs. 2 HGB alt)[30] nur Gesellschaften eröffnet, deren Zweck auf den "Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma" (Kaufmannseigenschaft i.S.v. § 1 Abs. 2 HGB) gerichtet war. Beachte: Für Wirtschaftsprüfer und Steuerberat...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 2. Freiberufler-OHG

Rz. 21 Auch eine Gesellschaft, deren Zweck die gemeinsame Ausübung Freier Berufe durch ihre Gesellschafter ist, ist nach § 107 Abs. 1 S. 2 HGB – in Anknüpfung an die Eintragungsoption des § 107 Abs. 1 S. 1 HGB [19] – OHG,[20]mehr

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§ 1 Einführung / IV. Öffnung der Personenhandelsgesellschaften (OHG und KG) für Angehörige Freier Berufe

Rz. 73 Der Gesetzgeber will die Haftungsverhältnisse für die Angehörigen Freier Berufe i.S.v. § 1 Abs. 2 PartGG flexibilisieren und Unstimmigkeiten in Bezug auf § 8 Abs. 4 PartGG beseitigen. § 8 Abs. 4 PartGG neu hat folgenden Wortlaut: Für Verbindlichkeiten der Partnerschaft aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung haftet den Gläubigern nur die Gesellschaft,[112] wenn d...mehr

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§ 6 Partnerschaftsgesellschaft / E. Wegfall von § 3 PartGG alt (Partnerschaftsvertrag)

Rz. 14 Der Gesetzgeber hat den Wegfall von § 3 PartGG alt wie folgt begründet:mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / III. Kleingewerbliche, vermögensverwaltende oder freiberufliche Gesellschaft und Statuswechsel (§ 107 HGB)

Rz. 19 § 107 BGB regelt die kleingewerbliche, vermögensverwaltende oder freiberufliche Gesellschaft und den Statuswechsel (wohingegen § 107 HGB alt die anzumeldenden Änderungen geregelt hat): (1) Eine Gesellschaft, deren Gewerbebetrieb nicht schon nach § 1 Absatz 2 Handelsgewerbe ist oder die nur eigenes Vermögen verwaltet, ist offene Handelsgesellschaft, wenn die Firma des ...mehr

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Literaturverzeichnis / 2 Ausgewählte Aufsätze

Altmeppen, Mängel und Widersprüche des Regierungsentwurfs zum MoPeG am Beispiel des Ausschlusses eines Gesellschafters und die Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis, ZIP 2021, 213 Altmeppen, Untauglichkeit des "aktienrechtlichen Anfechtungsmodells" bei Einziehung von Gesellschafterrechten aus wichtigem Grund in der Personengesellschaft und der GmbH, GmbHR 2021, 345 Armbrüst...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / c) Rechtsanwälte (§ 59a Abs. 2 Nr. 1 BRAO)

Rz. 31 Nach § 59b Abs. 2 Nr. 1 BRAO [48] sind für die gemeinschaftliche anwaltliche Berufsausübung sämtliche "Gesellschaften nach deutschem Recht einschließlich der Handelsgesellschaften" zugelassen.[49]mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / d) § 49 Abs. 2 StBerG, § 27 WPO und § 59b Abs. 2 Nr. 1 BRAO als Ausformungsgesetze zu § 107 Abs. 1 S. 2 HGB

Rz. 32 Der Gesetzgeber hat § 49 Abs. 2 StBerG, § 27 WPO und § 59b Abs. 2 Nr. 1 BRAO allerdings nicht als autonome Öffnungsregelungen statuiert,[50] sondern als Ausformungsgesetze zu § 107 Abs. 1 S. 2 HGB (mit Anknüpfung an den Wortlaut: "soweit […]").[51] Ansonsten wären – da die Öffnungsregelung des § 107 Abs. 1 S. 2 HGB nach Art. 137 S. 1 MoPeG erst am 1.1.2024 in Kraft tr...mehr