Fachbeiträge & Kommentare zu Berufsrecht

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Anwendbarkeit und Anspruchsgrundlage

Rz. 82 Die systematische und historische Auslegung des § 49b Abs. 5 BRAO belegt, dass die dort statuierte Hinweispflicht zunächst berufsrechtlicher Natur ist (siehe Rdn 51). Der primär berufsrechtliche Regelungsgehalt der Norm schließt indes nicht aus, dass dem Auftraggeber infolge der Verletzung der anwaltlichen Hinweispflicht ein materiell-rechtlicher Schaden entsteht. Dan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Rechtsbindungswille des Mandanten

Rz. 16 Ein Vertrag kann nur dann zustande kommen, wenn der Mandant Rechtsbindungswillen hatte.[13] Das kann vor allem bei Tätigkeiten für Freunde oder Bekannte oder bei Anfragen im Rahmen geselliger Anlässe problematisch sein. Maßgeblich dafür, ob Rechtsbindungswille vorliegt, ist, ob der Adressat unter gegebenen Umständen nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (5) Schaden

Rz. 89 Der geschädigte Auftraggeber ist nach § 249 BGB so zu stellen, wie er ohne das schädigende Verhalten des Anwalts gestanden hätte.[50] Er hat seinem Mandanten daher den durch die Unterlassung des Hinweises adäquat-kausal entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Anspruch ist auf das negative Interesse gerichtet.[51] Als Vertrauensschaden in diesem Sinne kommen nicht nur di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Ortsüblichkeit

Rz. 95 Das für den arbeitsvertraglichen Sektor zu § 612 Abs. 2 BGB entwickelte Kriterium der Ortsüblichkeit ist für Abs. 1 S. 2 im anwaltsspezifischen Sinne zu konkretisieren. Als Region, innerhalb derer die Üblichkeit zu ermitteln ist, bietet sich der Bezirk des Oberlandesgerichts an, in welchem der liquidierende Anwalt seine Kanzlei unterhält. Die rechtliche Anknüpfung erf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Abwickler einer Kanzlei

Rz. 26 Ein Abwickler kann gem. § 55 BRAO für einen verstorbenen Rechtsanwalt und für eine Kanzlei und weitere Kanzleien eines früheren Rechtsanwalts bestellt werden, dessen Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erloschen ist. Gem. §§ 55 Abs. 3 S. 1, Abs. 5, 53 Abs. 9 S. 1 BRAO wird der Abwickler einer Anwaltskanzlei in eigener Verantwortung, jedoch im Interesse, für Rechnung und ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Adressat

Rz. 65 § 49b Abs. 5 BRAO knüpft die Hinweispflicht an die "Übernahme des Auftrags". Sie richtet sich daher an den – künftigen – Auftraggeber. Dies gilt auch bei rechtsschutzversicherten Mandanten; eines Hinweises an den Rechtsschutzversicherer bedarf es daher nicht.[23] Auch sonstige Dritte, mit denen der Mandatsvertrag nicht geschlossen werden soll, sind keine Adressaten ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Abwickler

Rz. 14 Der Abwickler einer Kanzlei eines im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts hat wegen §§ 55 Abs. 3, 53 Abs. 9 BRAO keinen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse. Für die Dauer der Bestellung bedarf es keiner Beiordnung des Abwicklers. Der Anspruch steht vielmehr den Erben zu. Das gilt auch für die Vergütungstatbestände, die der Abwickler erstmals er...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Branchenüblichkeit

Rz. 96 Das Merkmal der Branchenüblichkeit wird durch den Anwalt selbst kaum zu ermitteln sein, zumal sich die Vergütungshöhe nach der individuellen Qualifikation des mandatierten Anwalts und den Umständen des Einzelfalls richtet. Der nach § 612 Abs. 2 BGB erforderliche Vergleich verbietet jedoch einen individuell-konkreten Prüfungsmaßstab; notwendig ist vielmehr eine objekti...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Sonstige berufsgerichtliche Verfahren

Rz. 13 Keine berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht i.S.v. VV Teil 6 Abschnitt 2 sind die Verfahren betreffend die Anfechtung von Verwaltungsakten nach § 111 BNotO, § 112a BRAO, § 94a PAO . Gleiches gilt, soweit das ehren- oder berufsgerichtliche Verfahren einen anderen Gegenstand als die Verletzung einer Berufspflicht betrifft. Zu solchen Verfahre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gebührenunterschreitungsverbot (§ 49b Abs. 1 BRAO)

Rz. 19 Die Verbindlichkeit einer Vergütungsvereinbarung ist zivilrechtlich auch an dem Gebührenunterschreitungsverbot des § 49b Abs. 1 S. 1 BRAO zu messen. Es soll das RVG als staatliches Tarifgesetz schützen und einen "Preiswettbewerb um Mandate"[23] verhindern. Wegen seiner wettbewerbsbeschränkenden Funktion steht das Gebührenunterschreitungsverbot in der Kritik. Das 16. H...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendbarkeit der §§ 3a ff.

Rz. 7 Abs. 1 S. 1 legt dem Rechtsanwalt den Abschluss einer Gebührenvereinbarung nahe, ohne diesen Begriff zu definieren. Der Abschluss einer solchen Vereinbarung unterliegt daher keinen besonderen zivil- und berufsrechtlichen Anforderungen.[8] Stets zu beachten ist jedoch, dass die von Anwaltsseite vorgeschlagene Gebührenvereinbarung Allgemeine Geschäftsbedingungen sind und...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Pauschalvergütung

Rz. 59 Der Anwalt kann mit seinem Mandanten vereinbaren, dass seine Bemühungen mit einer Pauschalzahlung vergütet werden sollen.[92] Das Pauschalmodell ist bei der Vereinbarung sowohl bei einer über als auch unter den gesetzlichen Gebühren liegenden Vergütung zulässig. Dieser Befund war auch vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des anwaltlichen Erfolgshonorars ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach der bis zum 30.6.2008 geltenden Rechtslage war eine Vergütungsvereinbarung gemäß § 134 BGB i.V.m. § 49b Abs. 2 S. 1 BRAO nichtig, wenn sich der Anwalt ein Erfolgshonorar oder einen Anteil am erstrittenen Betrag (quota litis) versprechen ließ. Das anwaltliche Berufsrecht statuierte insoweit ein umfassendes und rigides Verbot, das grundsätzlich keine Ausnahmen zulie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Pflicht zur Abrechnung und Auszahlung nicht verbrauchter Vorschüsse

Rz. 91 Mit Eintritt der Fälligkeit sind Vorschüsse unverzüglich abzurechnen (§ 23 BORA).[59] Erforderlich ist eine ordnungsgemäße Abrechnung nach § 10, in der gem. § 10 Abs. 2 die gezahlten Vorschüsse auszuweisen sind. Das gilt auch bei einer vereinbarten Vergütung. Nicht verbrauchte Vorschüsse sind unverzüglich zurückzuzahlen.[60] Rz. 92 War der Rechtsanwalt in mehreren Ange...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Schadensersatzansprüche nach Abs. 3 S. 2

Rz. 52 Der nach Abs. 3 S. 2 aufzunehmende Hinweis auf die Irrelevanz der Vereinbarung für die gegebenenfalls vom Auftraggeber zu zahlenden Gerichtskosten, Verwaltungskosten und die von ihm zu erstattenden Kosten anderer Beteiligter ist als einseitige Hinweispflicht des Anwalts ausgestaltet (vgl. Rdn 6). Ihre Verletzung kann einen Schadensersatzanspruch des Mandanten nach § 2...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Kostenhinweis (S. 2)

Rz. 41 S. 2 bestimmt ergänzend, dass der Mandant auf seine Kostentragungspflicht im Falle des Unterliegens hinzuweisen ist. Diese neu begründete Hinweispflicht soll dem Auftraggeber vor Augen halten, dass die Vereinbarung keinen Einfluss auf die von ihm zu entrichtenden Gerichtskosten, Verwaltungskosten und die von ihm zu erstattenden Kosten anderer Beteiligter hat. So soll ...mehr

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Literaturverzeichnis

Arndt/Lerch/Sandkühler, Bundesnotarordnung, Kommentar, 8. Auflage 2016 Bärmann/Pick, Wohnungseigentumsgesetz, Kommentar, 20. Auflage 2020 Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 4. Auflage 2019 Bassenge/Roth, FamFG/RPflG, Kommentar, 12. Auflage 2009 Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, Kommentar, 79. Auflage 2021 Baumgärtel/Her...mehr

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AGS 06/2021, Elektronischer... / III. Was ist also richtig?

Diese Frage ist berechtigt – eine Antwort muss auch ich Ihnen schuldig bleiben. Zusammenfassend kann aber bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften folgender "Rat" gegeben bzw. die verschiedenen Optionen aufgezeigt werden:mehr

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AGS 06/2021, Elektronischer... / 1. Bewilligungsverfahren

Ob nach Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs der Antrag auch als elektronisches Dokument auf dem hierfür zulässigen elektronischen Übermittlungsweg gegenwärtig bereits eingereicht werden kann, § 5 BerHG i.V.m. § 14 Abs. 2 FamFG, § 130a ZPO, ist umstritten. Bislang wurde hiervon ausgegangen. In RVGreport 2020, 370 ff. wurde aber bereits über die anstehende Reform im Ra...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2 Testamentsvollstreckung und Berufsrecht

3.2.1 Wesentliche Grundsätze Das Steuerberatungsgesetz selbst enthält keine bestimmte eindeutige Regelung zur Testamentsvollstreckung. Am ehesten kann die Testamentsvollstreckung in diesem Gesetz mit der Treuhandtätigkeit nach § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG verglichen werden. Die Berufsordnung erlaubt dem Steuerberater ausdrücklich die Übernahme des Amts als Testamentsvollstrecker (...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.4.1.3 Haftung nach Berufsrecht

Die berufsrechtlichen Haftungsvorschriften kommen lediglich ergänzend zum Tragen, wenn der Steuerberater als Testamentsvollstrecker originäre steuerrechtliche Aufgaben übernimmt, wobei die meisten Tätigkeiten der Nachlassverwaltung zugeordnet werden können.mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2.3 Haftungsfallen

Soweit Gesellschaftsrechte aus Anteilen an Kapitalgesellschaften und an Personenhandelsgesellschaften – wenn die Stellung nicht mit einem vollhaftenden Gesellschafter vergleichbar ist – durch den Steuerberater wahrgenommen werden, ist dies unproblematisch. Gefährlich sind aber die Fälle, in denen der Steuerberater als Testamentsvollstrecker die voll haftenden Funktionen und ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2.2 Besonderheiten

Dem Steuerberater ist als Freiberufler jede gewerbliche Tätigkeit untersagt (§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG).[1] Die zuständige Steuerberaterkammer kann von diesem Verbot Ausnahmen zulassen, soweit durch die Tätigkeit eine Verletzung von Berufspflichten nicht zu erwarten ist.[2] Die gewerbliche Tätigkeit ist gekennzeichnet durch ein selbstständiges, fortgesetztes Handeln, das maßge...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2.1 Wesentliche Grundsätze

Das Steuerberatungsgesetz selbst enthält keine bestimmte eindeutige Regelung zur Testamentsvollstreckung. Am ehesten kann die Testamentsvollstreckung in diesem Gesetz mit der Treuhandtätigkeit nach § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG verglichen werden. Die Berufsordnung erlaubt dem Steuerberater ausdrücklich die Übernahme des Amts als Testamentsvollstrecker (vgl. hierzu auch § 15 Nr. 8 ...mehr

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Sommer, SGB V § 140a Besond... / 2.7.2 Leistungserbringer als Vertragspartner

Rz. 11 Die für einen Vertrag über die besondere Versorgung infrage kommenden Leistungserbringer sind in Abs. 3 der Vorschrift abschließend aufgeführt. Inhaltlich entspricht Abs. 3 zunächst weitgehend dem bisherigen § 140 b Abs. 1, ist aber mit Wirkung zum 1.1.2021 nochmal erweitert worden. Zu den potenziellen Vertragspartner zählen nach Nr. 1 alle nach Kapitel 4 SGB V zur Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 132j Region... / 2.2 Vertragsinhalt

Rz. 4 Nach Abs. 1 Satz 2 ist in den Verträgen insbesondere Folgendes zu regeln: Die Voraussetzungen für die Durchführung der Grippeschutzimpfungen, deren Durchführung, deren Vergütung, deren Abrechnung. Diese gesetzlichen Vorgaben für die Verträge können im konkreten Fall erweitert werden, was am Wort "insbesondere" deutlich wird. So kann z. B. die Durchführung der Grippeschutzim...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / II. Vertragsabschluss im Fernabsatz

Rz. 231 Nicht darauf ankommen soll es, wie nach Vertragsabschluss die Leistung selbst erbracht werden soll. So kann auch die klassische Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren mit Anwesenheit im Termin oder persönlicher Besprechung vor Ort durchaus im Rahmen eines Fernabsatzvertrages begründet worden sein. Rz. 232 Abzustellen ist daher immer auf den Zeitpunkt des Vertrags...mehr

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ZErb 05/2021, Der rechtzeit... / I. Nachlasspflegschaft: Schnittmenge aus Insolvenz-/Erbrecht

Der Blick auf die Schnittmenge aus Insolvenzen und Nachlässen ist zu empfehlen, und zwar für Insolvenzverwalter sowie Nachlasspfleger. Nicht selten fehlen nämlich Insolvenzverwaltern hinreichende Bezüge zu erforderlichen erbrechtlichen Besonderheiten – und andersrum.[1] Einer der Hinweise auf der Rückseite der Verpflichtungsurkunde für Nachlasspfleger lautet lapidar: "… Fall...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 1.3.1 Rechtsdienstleistung als Nebenleistung

§ 5 Abs. 1 RDG trägt der Tatsache Rechnung, dass neue Dienstleistungsberufe entstanden sind bzw. entstehen, soll aber den Ratsuchenden auch vor unqualifiziertem Rechtsrat schützen und erlaubt daher im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit Rechtsdienstleistungen, wenn diese als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören. Ob eine Nebenleistung vorliegt, ist dabei ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 10. Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 762 [Autor/Stand] Rechtsgrundlage für diese Gesellschaftsform ist das PartGG v. 25.7.1994[2], zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer v. 15.7.2013[3] und Art. 7 des Gesetzes zur Änderung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Berufsrecht – die wichtigsten Inhalte im Überblick

Begriff Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften haben die Aufgabe, im Rahmen ihres Auftrags ihre Auftraggeber in Steuersachen zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitung ihrer Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten (§ 33 StBerG). Dazu gehören auch die Hilfeleistungen in Steuerst...mehr

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Kündigung und Niederlegung ... / 5.2 Keine Kündigung zur Unzeit

Die Kündigung zur Unzeit ist zwar wirksam, aber die Steuerberaterin/der Steuerbberater setzt sich ggf. einem Schadensersatzanspruch aus, wenn der Mandantschaft durch diese Kündigung Nachteile entstehen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zur unzeitigen Kündigung darf auch ausnahmsweise zur Unzeit gekündigt werden, ohne sich Schadensersatzansprüchen auszusetzen. Auch das Ber...mehr

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AGS 01/2021, Hartung/Scharmer, BORA/FAO - Kommentar zur Berufs- und Fachanwaltsordnung sowie den §§ 43 bis 59m BRAO, 7. vollständig überarbeitete Auflage, 2020, Verlag C.H. Beck, XXV, 1.418 S., 189,00 EUR

Mit der siebten Auflage ist der Begründer dieses Werkes ausgeschieden. Er hat durch seine liberale Kommentierung das anwaltliche Berufsrecht maßgeblich geprägt. Für die Neuauflage zeichnet sich nunmehr Hartmut Scharmer als Herausgeber verantwortlich. Bearbeitet wird das Werk von insgesamt neun Autoren. Der Kommentar befasst sich zum einen mit den Vorschriften der BORA, also ...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / VII. Anwaltlich vertretene Gegenpartei

Rz. 30 Der Rechtsanwalt darf nicht ohne die Einwilligung des Rechtsanwalts eines anderen Beteiligten mit diesem unmittelbar Verbindung aufnehmen oder verhandeln, § 12 Abs. 1 BORA. Verboten ist jeder Kontakt, gleich in welcher Form er eingeleitet wird und wie er stattfindet.[31] Dieses Verbot gilt aber nicht bei Gefahr im Verzuge, wenn also rechtliche oder wirtschaftliche Nac...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / I. Briefe an den Mandanten

Rz. 89 Für Briefe an den Mandanten ist maßgebend § 11 BORA "Mandatsbearbeitung und Unterrichtung des Mandanten" zu berücksichtigen, wonach Folgendes gilt: Zitatmehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / I. Beratungshilfe

Rz. 100 Gemäß § 16 Abs. 1 BORA ist der Rechtsanwalt verpflichtet, bei begründetem Anlass auf die Möglichkeiten von Beratungs- und Prozesskostenhilfe hinzuweisen.[85] Ein Anspruch auf Beratungshilfe ist in allen Bundesländern gegeben außer in Hamburg und Bremen. Dort können Rechtssuchende stattdessen eine öffentliche Beratungsstelle aufsuchen (in Berlin können sie zwischen di...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / B. § 43d BRAO – Inkasssodienstleistungen

Rz. 2 Zunächst sind beim Forderungseinzug die Voraussetzungen des § 43d BRAO, nämlich die Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen zu beachten. Nach der Gesetzesbegründung[1] zu § 2 Abs. 2 S. 1 RDG betreffen Inkassodienstleistungen Zitat "den Einzug fremder oder zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen, wenn die Forderungse...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / III. Mit dem gegnerischen Rechtsanwalt/der Gegenpartei

Rz. 48 Gespräche mit dem gegnerischen Anwalt kommen vor allem in Betracht, wenn die Möglichkeiten eines Vergleichs ausgelotet werden sollen. Dies dient durchaus dem Interesse des Mandanten. Zu beachten ist aber, dass die Verpflichtung zur Verschwiegenheit, § 43a Abs. 2 S. 1 BRAO, auch hier nicht verletzt werden darf; davon darf auch bei einer zugesicherten Vertraulichkeit ni...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / I. Mit dem Mandanten

Rz. 45 Der typische Telefon-Mandant verlangt eine fast ständige Erreichbarkeit seines Anwalts.[52] Sowohl bei diesem, aber auch bei weniger aktiven Auftraggebern darf die Dokumentation des Telefongesprächs in der Akte nicht fehlen. Wichtige Mitteilungen sollten dem Mandanten im Nachgang schriftlich oder mittels elektronischer Form bestätigt werden. Auch wenn ein Anwalt mündl...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / C. Sachlichkeit und Stilfragen

Rz. 5 Nach § 43a Abs. 3 S. 1 BRAO darf sich der Rechtsanwalt bei seiner Berufsausübung nicht unsachlich verhalten. Unmaßgeblich ist insoweit, ob die Äußerung gegen den guten Ton oder das Taktgefühl verstößt. Auch eine überzogene oder ausfällige Kritik ist für sich genommen noch erlaubt. Nach h.M. dürfen im "Kampf um das Recht" auch starke, eindringliche Ausdrücke und sinnfäl...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / G. Sinn und Zweck eines Aktenvermerks

Rz. 80 Auch wenn es keine anwaltliche Pflicht zur schriftlichen Dokumentation der Sach- und Rechtslage sowie erteilter Belehrungen gibt, sollte der vom Mandanten geschilderte Sachverhalt nebst Fragestellung(en), zusammenfassendem Ergebnis, rechtlicher Würdigung und Instruktionen in einem Aktenvermerk festgehalten werden, allein schon deshalb, weil erst nach genauer Aufklärun...mehr

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AGS 11/2020, Recht eines Re... / 1 Sachverhalt

Der Kläger ist im Bezirk der Beklagten zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Er wendet sich gegen einen ihm durch die Beklagte mit Schreiben vom 23.9.2015 und 31.3.2016 erteilten belehrenden Hinweis wegen Nichtherausgabe verschiedener Vollstreckungstitel an eine ehemalige Auftraggeberin. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger vertrat Frau A als Antragstellerin gege...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Hauptverhandlung

Rz. 661 [Autor/Stand] Der wichtigste Abschnitt des Strafprozesses ist die Hauptverhandlung. Unabhängig von den vorher getroffenen Ermittlungen hat das Gericht in der Hauptverhandlung noch einmal alle Beweise zu erheben. Für das Urteil sind allein die hier getroffenen Ergebnisse maßgeblich (§ 261 StPO). a) Ablauf der Hauptverhandlung Rz. 662 [Autor/Stand] Der Ablauf der Hauptve...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 9 Insolvenzberatung: Berufsrecht

Die Sanierungsberatung enthält als wirtschaftliche Beratungsanteile die Erstellung von Sanierungsplänen und Sanierungsmaßnahmen und ist im Rahmen des Mandatsverhältnisses auch laut § 5 Abs. 1 RDG erlaubt. Da sich dieses Tätigkeitsfeld auf der Grenze zwischen wirtschaftlicher und rechtlicher Beratung bewegt, insbesondere dann, wenn sich die Beratung nicht aus dem laufenden Man...mehr

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Sommer, SGB V § 126 Versorg... / 2.2 Voraussetzungen für die Lieferberechtigung von Hilfsmitteln (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Die Lieferberechtigung aufgrund des Vertrages nach § 127 erstreckt sich auf den Leistungserbringer, der Hilfsmittel an die Versicherten abgeben will, nicht aber auf einen Hersteller, Lieferanten, Großhändler, deren Hilfsmittel z. B. durch Gesundheitshandwerker (wie Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Orthopädietechniker u. a.) an Versicherte abgegeben werden. Natürlich ko...mehr

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AGS 10/2020, Weyland, BRAO - Kommentar zur Bundesrechtsanwaltsordnung

Begründet von Wilhelm E. Feuerich, herausgegeben von Dr. Dag Weyland. 10. Aufl., 2020. Verlag Franz Vahlen, München. XVIII, 2010 S., 189,00 EUR Seit der Vorauflage in 2015 hat sich das Berufsrecht rasant weiterentwickelt. Allein in der BRAO waren zehn Gesetzesänderungen einzuarbeiten, insbesondere durch das Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderun...mehr

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FoVo 10/2020, Die kostenrec... / II. Die Lösung

Man muss unterscheiden können: Berufsrecht und Kostenrecht In der Argumentation des Rechtspflegers geht es wild her. Es wird nicht konsequent zwischen den berufsrechtlichen Regelungen einerseits und den kostenrechtlichen Regeln andererseits unterschieden. Bei den angewandten rechtlichen Bestimmungen wird der Wortlaut nur unzutreffend wiedergegeben. Die gebildeten Normketten s...mehr

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Sommer, SGB V § 118 Psychia... / 2.5 Leistungsinhalte der PIA

Rz. 4 Nach § 5 der dreiseitigen Vereinbarung auf Bundesebene hat das Behandlungsangebot der Psychiatrischen Institutsambulanz die Kriterien des Facharztstandards zu erfüllen. Darunter sind die Facharztstandards zu verstehen, welche nach dem ärztlichen Berufsrecht für Fachärzte für Nervenheilkunde, Psychiatrie, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychotherapeutische Medizin, Kinder- ...mehr

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Sommer, SGB V § 115 Dreisei... / 2.2 Vertragsinhalte (Abs. 2)

Rz. 3 Abs. 2 nennt 6 Handlungsfelder, die in den dreiseitigen Verträgen geregelt werden sollen; weitere können hinzutreten (vgl. "insbesondere"), falls die Vertragsparteien auf Landesebene eine Regelung für notwendig halten oder die Rahmenempfehlungen der Bundesebene dies vorgeben. In der Praxis hat sich herauskristallisiert, dass auf der jeweiligen Landesebene Verträge zu d...mehr

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AGS 07/2020, Kleine-Cosack, Bundesrechtsanwaltsordnung – Kommentar zur BRAO und zur FAO

Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Michael Kleine-Cosak. 8. Aufl., 2020. Verlag C.H. Beck, München. XXVII, 980 S., 149 EUR Zu dem in zwischenzeitlich 8. Aufl. erscheinenden Kompaktkommentar braucht man nicht mehr viele Worte zu verlieren. Der Handkommentar zur BRAO hatte sich in der Praxis schon längst etabliert. Mit der Neuauflage ist insbesondere die n...mehr