Fachbeiträge & Kommentare zu Berufsrecht

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Neuregelung des Berufsrecht... / 3.2 Prokura

Auf Prokuristen sind die in § 55b Abs. 1 StBerG n. F. festgelegten Anforderungen an die berufliche Qualifikation der Mitglieder des Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgans entsprechend anzuwenden.[1] Die bisher in § 25 Abs. 4 Satz 2 BOStB vorgesehene Möglichkeit, in Ausnahmefällen Personen, die nicht über die für ein Geschäftsführungsorgan erforderliche berufliche Qualifikati...mehr

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Neuregelung des Berufsrecht... / 3.9.1 Versicherungspflicht für alle Berufsausübungsgesellschaften

Ab Inkrafttreten des Gesetzes zum 1.8.2022 sind alle Berufsausübungsgesellschaft verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und diese während der Dauer ihrer Betätigung aufrechtzuerhalten.[1] Die Versicherungspflicht gilt für anerkannte und nicht anerkannte Berufsausübungsgesellschaften. Praxis-Beispiel GbR zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung...mehr

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Neuregelung des Berufsrecht... / 3.5.5 Weitere Regelungen zur Sicherung der beruflichen Unabhängigkeit von Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten

Die beruflichen Unabhängigkeit von Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten wird noch durch weitere gesetzliche Regelungen abgesichert. So wird in § 55b Abs. 1 Satz 3 StBerG nF normiert, dass bei der geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen Weisungen von Personen, die nicht selbst zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind, gegenüber zur Hilfeleistung in Steuersache...mehr

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Neuregelung des Berufsrecht... / 3.9.3 Jahreshöchstleistung

Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden können auf den Betrag der jeweiligen Mindestversicherungssumme, vervielfacht mit der Zahl der Gesellschafter und mit der Zahl der Geschäftsführer, die nicht Gesellschafter sind, begrenzt werden.[1] Ist eine Berufsausübungsgesellschaft Gesellschafter, ist bei der Berechnung der J...mehr

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Neuregelung des Berufsrecht... / 3.9.2 Erhöhung der Mindestversicherungssumme

Die Höhe der Mindestversicherungssumme für jeden Versicherungsfall hängt von den rechtsformbedingten Haftungsverhältnissen ab. Bei Gesellschaften, bei denen rechtsformbedingt für Verbindlichkeiten aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung keine natürliche Person haftet oder bei denen die Haftung der natürlichen Personen beschränkt wird, beträgt die Mindestversicherungssum...mehr

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Neuregelung des Berufsrecht... / 3.4 Erfordernis der aktiven Mitarbeit

Die Berufsausübungsgesellschaft stellt eine Verbindung zur gemeinschaftlichen Ausübung des Berufs dar.[1] Dies bedeutet, dass der Beruf in der Gesellschaft aktiv ausgeübt werden muss. Das Gesetz gibt jedoch keinen bestimmten Umfang und keine Qualität der Tätigkeit vor. Ausreichend ist daher z. B. eine Beschränkung auf das Kanzleimanagement oder die Mandantenakquise oder dass...mehr

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Neuregelung des Berufsrecht... / 2.4.3 Besonders befähigte Personen

Bisher kann die zuständige Steuerberaterkammer genehmigen, dass besonders befähigte Personen mit einer anderen Ausbildung als einer der in § 36 StBerG genannten Fachrichtung neben Steuerberatern Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer oder persönlich haftender Gesellschafter einer Steuerberatungsgesellschaft werden. Nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 StBerG gehören diese Personen bisher z...mehr

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Neuregelung des Berufsrecht... / 2.1 Rechtsformneutrale Regelungen für Berufsausübungsgesellschaften

Bisherige Rechtslage Bisher differenzieren die gesetzlichen Regelungen im Steuerberatungsgesetz zu gesellschaftsrechtlichen Zusammenschlüssen zwischen Sozietäten und Partnerschaftsgesellschaften einerseits[1] und Steuerberatungsgesellschaften andererseits[2]. Insbesondere bei den Mehrheitserfordernissen und dem Kreis der zulässigen Gesellschafter bestehen unterschiedliche rec...mehr

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Neuregelung des Berufsrecht... / 2.4.1 Natürliche Personen

Gem. § 50 StBerG n. F. ist Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten die Verbindung in einer Berufsausübungsgesellschaft, gleich welcher Rechtsform, gestattet mit: Mitgliedern einer Steuerberaterkammer, einer Rechtsanwaltskammer oder der Patentanwaltskammer sowie mit Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern, Angehörigen ausländischer Berufe, die im Ausland einen Beruf au...mehr

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Neuregelung des Berufsrecht... / 4.1 Bürogemeinschaften

Die Regelungen zur Bürogemeinschaft werden in § 55h StBerG n. F. komplett neu gefasst und liberalisiert. § 56 Abs. 2 StBerG, in dem die Bürogemeinschaft bisher geregelt ist, entfällt ersatzlos. Hinweis Definition Bürogemeinschaft In § 55h Abs. 1 StBerG n. F. wird die Bürogemeinschaft gesetzlich definiert als Gesellschaft, "die der gemeinsamen Organisation der Berufstätigkeit d...mehr

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Neuregelung des Berufsrecht... / 3.7 Pflicht zur Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft

Berufsausübungsgesellschaften, die der Ausübung des Berufs des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten dienen, bedürfen grundsätzlich der Anerkennung durch die Steuerberaterkammer, in deren Kammerbezirk die Berufsausübungsgesellschaft ihren Sitz hat.[1] Eine Ausnahme von dem grundsätzlichen Anerkennungserfordernis besteht gem. § 53 Abs. 1 Satz 2 StBerG n. F. für Personenge...mehr

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Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften - Die wichtigsten Änderungen für Steuerberater

Zusammenfassung Überblick Durch das Gesetz zur Neuordnung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 7.7.2021 (BGBl I 2021, 2363), welches zum 1.8.2022 in Kraft tritt, werden insbesondere die Regelungen zur beruflichen Zusammenarbeit von Steuerberatern...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / A. Rechtsschutzversicherung

Rz. 1 Die Rechtsschutzversicherung[1] besteht aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer. Auf europarechtlicher Ebene ist die Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit zu beachten. Auf nationaler...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.2.1 Nachprüfbarkeit und Nachvollziehbarkeit

Verarbeitung muss leicht verfolgt werden können Der Grundsatz der leichten Nachvollzieh- und Nachprüfbarkeit ergibt sich nicht nur aus dem steuerlichen Bereich, sondern auch aus dem Handels- und ggf. Berufsrecht. Nachvollziehbarkeit bedeutet, dass die Verarbeitung der einzelnen Geschäftsvorfälle mit dem dabei angewandten Buchhaltungssystem bzw. Aufzeichnungsverfahren relativ ...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / III. Ungewisse Zukunft der verbleibenden Zweigniederlassungen

Rz. 14 Nach verschiedenen Schätzungen soll es in Deutschland noch rund 10.000 englische private limited companies geben, die ihren Satzungssitz im Vereinigten Königreich und ihren Verwaltungssitz in Deutschland haben (Scheinauslandsgesellschaften bzw. unechte Auslandsgesellschaften). Bei den meisten dieser Gesellschaften ist in den deutschen Handelsregistern eine inländische...mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / Zusammenfassung

Begriff Eine Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist vor allem eine für den Zusammenschluss von freiberuflich Tätigen geeignete Gesellschaftsform. Die PartG als relativ neue Rechtsform wurde speziell auf die Bedürfnisse der Angehörigen freier Berufe zugeschnitten, sodass diese nicht mehr zwingend auf eine GbR oder eine Kapitalgesellschaft zurückgreifen müssen. Insbesondere is...mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / 2.3 Handeln für die PartG

Ein gewisser Sonderstatus der PartG ergibt sich daraus, dass das Handeln der Partner gesetzlich geregelt ist. Zwar erbringen die Partner ihre beruflichen Leistungen jeweils eigenverantwortlich und unabhängig, jedoch muss dabei vorrangig das jeweilige Berufsrecht beachtet werden.[1] Im Übrigen gilt für die Rechtsverhältnisse zwischen den Partnern Vertragsfreiheit. Dementsprech...mehr

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AGS 09/2021, Anrechnung der... / II. Anrechnung unter Berücksichtigung von § 15a RVG

§ 15a RVG ist seinerzeit durch Art. 7 des Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vom 30.7.2009[2] in das RVG als gesetzgeberische Reaktion auf die Rspr. des BGH eingeführt worden. Der BGH hatte mehrfach entschieden, dass ein...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / 1. Gesetzgebung

Der Bundestag hat in der Nacht vom 10.6.2021 auf den 11.6.2021 das "Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt", welches als Legal Tech-Gesetz bezeichnet wird, mit kleineren Abänderungen verabschiedet. Das Gesetz hat am 25.6.2021 den Bundesrat passiert und wird damit am 1.10.2021 in Kraft treten. Ziel des Gesetzes soll sein, Rechtsanwält...mehr

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Übermittlung von Daten nach § 10 StBerG

Kommentar Die Finanzverwaltung bezieht Stellung zur Neufassung von § 10 StBerG, in dem es um die Übermittlung von Daten zu Berufspflichtverletzungen und anderen Informationen geht. Mit Schreiben vom 1.9.2021 (FM3-S 0824-1/14 in Baden-Württemberg, die übrigen Länder haben eigene Aktenzeichen vergeben) haben die obersten Finanzbehörden der Länder ausführlich zur Übermittlung vo...mehr

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zfs 08/2021, zfs Aktuell / Berufsrecht der Rechtsanwälte

Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften Am 2.7.2021 ist das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe v. 7.7.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I...mehr

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zfs 08/2021, zfs Aktuell / Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften

Am 2.7.2021 ist das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe v. 7.7.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I S. 2363). Die Vorschriften des Gesetzes treten überwiegend am 1.8.2022 in Kraft. Vorgesehen ist eine umfas...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / Literaturtipps

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§ 5 Arzthaftungsrecht / a) Allgemeines

Rz. 13 Die Haftung des Arztes setzt das Vorliegen eines Behandlungsfehlers voraus. Der Behandlungsfehler ist in § 630a Abs. 2 i.V.m. § 280 Abs. 1 BGB geregelt. Der Arzt schuldet dem Patienten auf der Grundlage des Behandlungsvertrags sowohl vertraglich als auch deliktisch in der Regel die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach dem Erkenntnisstand der medizinischen Wissenscha...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Bestellung und – mögliche – Einlassung und Recht auf Akteneinsicht

Rz. 9 Der Verteidiger sollte von vornherein das angestrebte Ziel der Verteidigung, z.B. Einstellung des Verfahrens ohne Bußzahlung, gegen Bußzahlung oder Freispruch, im Auge haben und hierauf die Verteidigungsstrategie ausrichten. Empfehlenswert ist es, grds. eine Einlassung erst nach Einsicht in die Ermittlungsakten vorzulegen. Etwas anderes kann geboten sein, wenn der Manda...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 3.5 Gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit – Neuregelungen im Berufsrecht

Das Sozietätsverbot aus § 59a Abs. 1 Satz 1 BRAO verletzt das Grundrecht der Berufsfreiheit, soweit es Rechtsanwälten (gilt analog auch für Steuerberater) eine gemeinschaftliche Berufsausübung mit Ärzten oder mit Apothekern im Rahmen einer Partnerschaftsgesellschaft untersagt und ist nichtig.[1] Rechtsanwälte und Steuerberater dürfen sich künftig mit allen Vertretern der frei...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.10 Schweigepflicht

Die Verschwiegenheit gehört zu den wichtigsten Berufspflichten des Steuerberaters. Sie ist sehr umfassend und erstreckt sich auch auf Mitarbeiter und Angehörige. Wird dagegen verstoßen, liegt die Verantwortung dafür allein beim Steuerberater. Rechtsgrundlagen Berufsrecht – § 57 Abs. 1 StBerG bestimmt u. a. , dass Steuerberater und Steuerbevollmächtigte ihren Beruf verschwiegen...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / Zusammenfassung

Auch ein sorgfältig arbeitender Steuerberater riskiert Haftungsansprüche seines Mandanten oder Dritter oder setzt sich u. U. gar dem Verdacht strafbaren Handelns aus. Ein Blick u. a. auf die Internetseiten des BGH und BFH unter Eingabe der Suchbegriffe "Steuerberater und Haftung" bzw. "Steuerberater und Fristversäumnis" etc. zeigt, über wie viele Regressansprüche gestritten ...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 3.3 Organisation der Kanzlei

Der Steuerberater kann mit einer guten Organisation seiner Kanzlei (vgl. § 4 Abs. 1 BOStB) und entsprechend zuverlässigem Personal die Haftungsrisiken minimieren. Zur ordnungsgemäßen Organisation gehört es, Vorsorgemaßnahmen für den Fall der Verhinderung des Steuerberaters zu treffen, v. a. wenn er "Einzelkämpfer" ist. Die dauerhafte wechselseitige Zusammenarbeit für solche ...mehr

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Anzeigepflichten bei grenzü... / 7 Verfahren der Anzeige

138f AO regelt das Verfahren der Anzeige.[1] Sie hat durch den Intermediär an das Bundesamt für Steuern nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf eines der in § 138f Abs. 2 Nr. 1 bis 3 AO aufgeführten Ereignisse zu erfolgen. Jede Steuergestaltung erhält dann eine Registriernummer, und jeder eingereichte Datensatz eine Ordnungsnummer.[2] Was g...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Berufsrecht

Rz. 45 Ein Verstoß gegen die Pflichten des Abs. 3 hat für den Anwalt keine berufsrechtlichen Konsequenzen. Es handelt sich um vergütungsrechtliche Spezialpflichten, die nicht als berufliche Grundpflichten nach §§ 43 ff. BRAO ausgestaltet sind. Dies ergibt sich bereits aus der systematischen Stellung der Vorschrift im RVG. Hätte der Gesetzgeber eine berufsrechtlich sanktionie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Berufsrecht

Rz. 81 Nach der systematischen Stellung des § 49b Abs. 5 BRAO zählt die streitgegenstandsbezogene Hinweispflicht des Rechtsanwalts zu seinen Berufspflichten (siehe Rdn 51). Die Verfolgung etwaiger Verstöße gegen diese Pflicht obliegt mithin der zuständigen Rechtsanwaltskammer. Sie kann in einem berufsaufsichtlichen Verfahren nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine Be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Kein Kontrahierungszwang

Rz. 17 Grundsätzlich besteht kein Kontrahierungszwang, der Rechtsanwalt ist in der Entscheidung, ob und mit wem er ein Mandatsverhältnis begründen möchte, frei.[18] Die §§ 48 bis 49a BRAO begründen jedoch im Bereich der Beiordnung, der Pflichtverteidigung und der Beratungshilfe in verfassungskonformer Weise einen Kontrahierungszwang.[19] Umgekehrt existieren in bestimmten Fä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Sonstige berufsgerichtliche Verfahren

Rz. 57 In sonstigen berufsgerichtlichen Verfahren, die nicht die Verletzung einer Berufspflicht zum Inhalt haben, bestimmen sich die Kostenerstattung und Festsetzung nach den jeweiligen Verfahrensordnungen. In Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof richtet sich die Kostenerstattung seit dem Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht vom...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Anwendbarkeit und Anspruchsgrundlage

Rz. 82 Die systematische und historische Auslegung des § 49b Abs. 5 BRAO belegt, dass die dort statuierte Hinweispflicht zunächst berufsrechtlicher Natur ist (siehe Rdn 51). Der primär berufsrechtliche Regelungsgehalt der Norm schließt indes nicht aus, dass dem Auftraggeber infolge der Verletzung der anwaltlichen Hinweispflicht ein materiell-rechtlicher Schaden entsteht. Dan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (5) Schaden

Rz. 89 Der geschädigte Auftraggeber ist nach § 249 BGB so zu stellen, wie er ohne das schädigende Verhalten des Anwalts gestanden hätte.[50] Er hat seinem Mandanten daher den durch die Unterlassung des Hinweises adäquat-kausal entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Anspruch ist auf das negative Interesse gerichtet.[51] Als Vertrauensschaden in diesem Sinne kommen nicht nur di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Rechtsbindungswille des Mandanten

Rz. 16 Ein Vertrag kann nur dann zustande kommen, wenn der Mandant Rechtsbindungswillen hatte.[13] Das kann vor allem bei Tätigkeiten für Freunde oder Bekannte oder bei Anfragen im Rahmen geselliger Anlässe problematisch sein. Maßgeblich dafür, ob Rechtsbindungswille vorliegt, ist, ob der Adressat unter gegebenen Umständen nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Ortsüblichkeit

Rz. 95 Das für den arbeitsvertraglichen Sektor zu § 612 Abs. 2 BGB entwickelte Kriterium der Ortsüblichkeit ist für Abs. 1 S. 2 im anwaltsspezifischen Sinne zu konkretisieren. Als Region, innerhalb derer die Üblichkeit zu ermitteln ist, bietet sich der Bezirk des Oberlandesgerichts an, in welchem der liquidierende Anwalt seine Kanzlei unterhält. Die rechtliche Anknüpfung erf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Abwickler einer Kanzlei

Rz. 26 Ein Abwickler kann gem. § 55 BRAO für einen verstorbenen Rechtsanwalt und für eine Kanzlei und weitere Kanzleien eines früheren Rechtsanwalts bestellt werden, dessen Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erloschen ist. Gem. §§ 55 Abs. 3 S. 1, Abs. 5, 53 Abs. 9 S. 1 BRAO wird der Abwickler einer Anwaltskanzlei in eigener Verantwortung, jedoch im Interesse, für Rechnung und ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Abwickler

Rz. 14 Der Abwickler einer Kanzlei eines im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts hat wegen §§ 55 Abs. 3, 53 Abs. 9 BRAO keinen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse. Für die Dauer der Bestellung bedarf es keiner Beiordnung des Abwicklers. Der Anspruch steht vielmehr den Erben zu. Das gilt auch für die Vergütungstatbestände, die der Abwickler erstmals er...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Adressat

Rz. 65 § 49b Abs. 5 BRAO knüpft die Hinweispflicht an die "Übernahme des Auftrags". Sie richtet sich daher an den – künftigen – Auftraggeber. Dies gilt auch bei rechtsschutzversicherten Mandanten; eines Hinweises an den Rechtsschutzversicherer bedarf es daher nicht.[23] Auch sonstige Dritte, mit denen der Mandatsvertrag nicht geschlossen werden soll, sind keine Adressaten ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Schadensersatzansprüche nach Abs. 3 S. 2

Rz. 52 Der nach Abs. 3 S. 2 aufzunehmende Hinweis auf die Irrelevanz der Vereinbarung für die gegebenenfalls vom Auftraggeber zu zahlenden Gerichtskosten, Verwaltungskosten und die von ihm zu erstattenden Kosten anderer Beteiligter ist als einseitige Hinweispflicht des Anwalts ausgestaltet (vgl. Rdn 6). Ihre Verletzung kann einen Schadensersatzanspruch des Mandanten nach § 2...mehr

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Literaturverzeichnis

Arndt/Lerch/Sandkühler, Bundesnotarordnung, Kommentar, 8. Auflage 2016 Bärmann/Pick, Wohnungseigentumsgesetz, Kommentar, 20. Auflage 2020 Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 4. Auflage 2019 Bassenge/Roth, FamFG/RPflG, Kommentar, 12. Auflage 2009 Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, Kommentar, 79. Auflage 2021 Baumgärtel/Her...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Pauschalvergütung

Rz. 59 Der Anwalt kann mit seinem Mandanten vereinbaren, dass seine Bemühungen mit einer Pauschalzahlung vergütet werden sollen.[92] Das Pauschalmodell ist bei der Vereinbarung sowohl bei einer über als auch unter den gesetzlichen Gebühren liegenden Vergütung zulässig. Dieser Befund war auch vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des anwaltlichen Erfolgshonorars ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Sonstige berufsgerichtliche Verfahren

Rz. 13 Keine berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht i.S.v. VV Teil 6 Abschnitt 2 sind die Verfahren betreffend die Anfechtung von Verwaltungsakten nach § 111 BNotO, § 112a BRAO, § 94a PAO . Gleiches gilt, soweit das ehren- oder berufsgerichtliche Verfahren einen anderen Gegenstand als die Verletzung einer Berufspflicht betrifft. Zu solchen Verfahre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach der bis zum 30.6.2008 geltenden Rechtslage war eine Vergütungsvereinbarung gemäß § 134 BGB i.V.m. § 49b Abs. 2 S. 1 BRAO nichtig, wenn sich der Anwalt ein Erfolgshonorar oder einen Anteil am erstrittenen Betrag (quota litis) versprechen ließ. Das anwaltliche Berufsrecht statuierte insoweit ein umfassendes und rigides Verbot, das grundsätzlich keine Ausnahmen zulie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Branchenüblichkeit

Rz. 96 Das Merkmal der Branchenüblichkeit wird durch den Anwalt selbst kaum zu ermitteln sein, zumal sich die Vergütungshöhe nach der individuellen Qualifikation des mandatierten Anwalts und den Umständen des Einzelfalls richtet. Der nach § 612 Abs. 2 BGB erforderliche Vergleich verbietet jedoch einen individuell-konkreten Prüfungsmaßstab; notwendig ist vielmehr eine objekti...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gebührenunterschreitungsverbot (§ 49b Abs. 1 BRAO)

Rz. 19 Die Verbindlichkeit einer Vergütungsvereinbarung ist zivilrechtlich auch an dem Gebührenunterschreitungsverbot des § 49b Abs. 1 S. 1 BRAO zu messen. Es soll das RVG als staatliches Tarifgesetz schützen und einen "Preiswettbewerb um Mandate"[23] verhindern. Wegen seiner wettbewerbsbeschränkenden Funktion steht das Gebührenunterschreitungsverbot in der Kritik. Das 16. H...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendbarkeit der §§ 3a ff.

Rz. 7 Abs. 1 S. 1 legt dem Rechtsanwalt den Abschluss einer Gebührenvereinbarung nahe, ohne diesen Begriff zu definieren. Der Abschluss einer solchen Vereinbarung unterliegt daher keinen besonderen zivil- und berufsrechtlichen Anforderungen.[8] Stets zu beachten ist jedoch, dass die von Anwaltsseite vorgeschlagene Gebührenvereinbarung Allgemeine Geschäftsbedingungen sind und...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Pflicht zur Abrechnung und Auszahlung nicht verbrauchter Vorschüsse

Rz. 91 Mit Eintritt der Fälligkeit sind Vorschüsse unverzüglich abzurechnen (§ 23 BORA).[59] Erforderlich ist eine ordnungsgemäße Abrechnung nach § 10, in der gem. § 10 Abs. 2 die gezahlten Vorschüsse auszuweisen sind. Das gilt auch bei einer vereinbarten Vergütung. Nicht verbrauchte Vorschüsse sind unverzüglich zurückzuzahlen.[60] Rz. 92 War der Rechtsanwalt in mehreren Ange...mehr