Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften

Am 2.7.2021 ist das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe v. 7.7.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I S. 2363). Die Vorschriften des Gesetzes treten überwiegend am 1.8.2022 in Kraft. Vorgesehen ist eine umfassende Neuregelung des Rechts der Berufsausübungsgesellschaften in der BRAO, dem StBerG und der PAO. Hierbei werden die Beschlüsse des BVerfG berücksichtigt, das die Regelungen zum zulässigen Gesellschafterkreis und den Mehrheitserfordernissen in interprofessionellen Berufsausübungsgesellschaften unter Beteiligung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten für teilweise verfassungswidrig erklärt hat (Beschl. v. 14.1.2014 – 1 BvR 2998/11; Beschl. v. 12.1.2016 – 1 BvL 6/13).

Quelle: BR-Drucks 55/21

Autor: Karsten Funke

Karsten Funke, Richter am Landgericht, München

zfs 8/2021, S. 422

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