Fachbeiträge & Kommentare zu Berufsrecht

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§ 29 Berufsrecht der Rechts... / Literaturtipps

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§ 29 Berufsrecht der Rechts... / d) "Objektiv-subjektive Theorie"

Rz. 20 Nach der objektiv-subjektiven Theorie können die Mandanten auch bei einem objektiv bestehenden und ihnen bekannten Interessengegensatz ihr Einverständnis mit der gleichzeitigen Wahrnehmung durch den Rechtsanwalt erklären. Wohl unterschiedlich wird dabei beurteilt, ob der Rechtsanwalt über den objektiv bereits bestehenden oder möglicherweise später auftretenden Interes...mehr

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§ 29 Berufsrecht der Rechts... / 1. Mandatsbeendigung

Rz. 23 Auch bei erklärtem Einverständnis des Mandanten (vgl. hierzu oben Rdn 20) muss der Rechtsanwalt unverzüglich die einzig mögliche Konsequenz ziehen, wenn sich im Laufe des Mandats ein Interessengegensatz herausstellt: Die Beratung und Vertretung sämtlicher Mandanten in dieser Angelegenheit muss durch den Anwalt beendet werden und die Mandanten sind zu informieren, § 3 A...mehr

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§ 29 Berufsrecht der Rechts... / b) Interessenkollision bei Beginn des Mandats

Rz. 31 Verstößt der Anwalt bereits bei Annahme des Mandats gegen das Verbot der Wahrnehmung widerstreitender Interessen, ist der Anwaltsvertrag von Anbeginn an nichtig und es entsteht kein Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts.[52] Selbst wenn die Beratung nützlich gewesen sein sollte, der oder die Mandanten außerdem keinen neuen Anwalt beauftragen und daher keine neuerliche ...mehr

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§ 29 Berufsrecht der Rechts... / III. Vorhergehende Tätigkeit

Rz. 53 Das Tätigkeitsverbot nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO, § 16 Abs. 1 BNotO wird durch jede notarielle Amtstätigkeit i.S.v. §§ 20–24 BNotO ausgelöst,[111] also auch beispielsweise durch die bloße Beglaubigung einer Unterschrift.[112] Es kommt dabei auch nicht darauf an, ob eine Interessenkollision besteht.[113] Daher ist der Anwaltsnotar – "selbstverständlich" möchte man hinz...mehr

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§ 29 Berufsrecht der Rechts... / I. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 50 Der Rechtsanwalt darf nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 lit. c BRAO nicht tätig werden, wenn er in "derselben Rechtssache" (vgl. hierzu oben Rdn 7) bereits als Notar, Notarvertretung, Notariatsverwalter, Notarassessor oder als im Vorbereitungsdienst bei einem Notar tätiger Referendar tätig geworden ist (Vorbefassung). Das Verbot geht über die " Gewährleistung des ungeteilten Eins...mehr

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§ 29 Berufsrecht der Rechts... / 1. Sozietätserstreckung

Rz. 55 § 45 Abs. 3 BRAO erstreckt das Tätigkeitsverbot des konkret mit dem Mandat befassten Rechtsanwalts auf sämtliche Mitglieder einer Sozietät sowie auf in sonstiger Weise zur gemeinsamen Berufsausübung verbundene Rechtsanwälte (z.B. auch Bürogemeinschaften). Erforderlich ist jedoch, dass die übrigen Rechtsanwälte (Sozien, Bürogemeinschafter usw.) Kenntnis der " tatsächlic...mehr

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§ 29 Berufsrecht der Rechts... / 3. Vergütungsverlust

Rz. 57 Der Rechtsanwalt kann keine Vergütung aus GoA (§§ 683, 670 BGB) aus dem nach § 134 BGB nichtigen Anwaltsvertrag (vgl. hierzu oben Rdn 56) fordern. Einem grundsätzlich möglichen Wertersatz nach §§ 812 Abs. 1 S. 1, 818 Abs. 2 BGB kann § 817 S. 2 BGB entgegenstehen. Danach kann der Rechtsanwalt keinen Wertersatz verlangen, wenn er vorsätzlich verbotswidrig gehandelt oder...mehr

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§ 29 Berufsrecht der Rechts... / 5. Wirksamkeit der Beurkundung

Rz. 59 Ein Verstoß gegen das Beurkundungsverbot aus § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurKG führt nicht zur zivilrechtlichen Unwirksamkeit der Beurkundung.[124] Eine gleichwohl erteilte Vollstreckungsklausel bleibt wirksam, soll aber nach §§ 797 Abs. 3, 732 ZPO anfechtbar sein.[125] Beurkundet der Notar wissentlich falsch eine fehlende Vorbefassung, könnte dies als Falschbeurkundung im Amt ...mehr

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§ 29 Berufsrecht der Rechts... / A. Interessenkollision und Parteiverrat des Rechtsanwalts bei Vertretung von Miterben

Rz. 1 Was nutzt das schönste, mühsam akquirierte Erbrechtsmandat, wenn der Rechtsanwalt im Laufe der Bearbeitung gezwungen ist, das Mandat niederzulegen und außerdem seinen Vergütungsanspruch verliert? Gerade in erbrechtlichen Mandaten ist die Gefahr der Interessenkollision und dem daraus möglicherweise resultierenden strafbewehrten Parteiverrat erheblich. Gleichwohl ist in d...mehr

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§ 29 Berufsrecht der Rechts... / c) "Subjektive Theorie"

Rz. 19 Nach einer anderen Auffassung wird das "Interesse" allein durch den Mandanten bestimmt: Es komme jedenfalls dort, wo der Streitstoff der Parteidisposition unterliege, allein auf die vom Mandanten mitgeteilte Interessenlage an. Der Auftrag des Mandanten bestimme den Umfang der Interessenwahrnehmung durch den Anwalt und einzig daran müsse sich auch die Frage des Interes...mehr

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§ 29 Berufsrecht der Rechts... / 2. Nichtigkeit des Anwaltsvertrages

Rz. 56 Ein Verstoß gegen das Tätigkeitsverbot aus § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO führt zur Nichtigkeit des Anwaltsvertrages nach § 134 BGB.[118] Ebenso wie einem Verstoß gegen das Verbot der Wahrnehmung widerstreitender Interessen (vgl. dazu oben Rdn 28) bleiben Prozessvollmacht sowie Prozesshandlungen des Rechtsanwalts jedoch wirksam.[119] Nach § 156 Abs. 2 BRAO sollen Gerichte und...mehr

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§ 29 Berufsrecht der Rechts... / b) "Objektive Theorie"

Rz. 18 Die Vertreter der objektiven Theorie fragen ausschließlich nach dem objektiv ermittelten Interesse des Mandanten.[27] Es kommt danach nicht darauf an, ob im Augenblick ein Widerstreit besteht, sondern vielmehr darauf, ob es für den kundigen Beurteiler absehbar ist, dass ein derartiger Interessenwiderstreit auftreten könnte. Dabei sind sämtliche Entwicklungsmöglichkeit...mehr

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§ 29 Berufsrecht der Rechts... / I. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 4 Um zu prüfen, ob ein Fall der Wahrnehmung widerstreitender Interessen vorliegt, wird der geneigte Rechtsanwalt mutmaßlich zunächst die BRAO und ergänzend die BORA heranziehen. Er wird fündig werden bei § 43a BRAO ("Grundpflichten"), dort in Abs. 4–6 sowie § 3 BORA ("Interessenwiderstreit"). Bis zum 1.8.2022 war das Verbot in § 43a Abs. 4 BRAO in einem einzigen Satz for...mehr

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§ 29 Berufsrecht der Rechts... / 3. Abwägung eines Interessenkonflikts bei der Vertretung von Miterben

Rz. 45 Jeder Rechtsanwalt mag sich bei seiner Abwägung zwischen den oben genannten Theorien zur Bestimmung des widerstreitenden Interesses fragen (vgl. hierzu oben Rdn 16 ff.), welche Auffassung dem Ansehen der Anwaltschaft insgesamt mehr Schaden als dem einzelnen Anwalt – möglicherweise aufgrund des höheren Gebührensaufkommens – kurzfristigen Nutzen bringt. Können wir Anwäl...mehr

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§ 29 Berufsrecht der Rechts... / 4. Strafrechtliche Konsequenzen

Rz. 33 Die Bereitschaft der Staatsanwaltschaften, Anklage wegen Parteiverrats nach § 356 StGB zu erheben, ist offensichtlich gering, was an der gesetzlich normierten Mindeststrafe von drei Monaten Freiheitsstrafe[67] liegen mag.[68] Die Gefahr einer Verurteilung ist noch geringer, wie der nachfolgende statistische Überblick zeigt:[69] Rz. 34 Statistischer Überblick Das Statis...mehr

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§ 29 Berufsrecht der Rechts... / 1. Auswirkungen der Meinungen zur Bestimmung des Interessenwiderstreits in der Praxis

Rz. 36 Während es in der erbrechtlichen Praxis meist weniger Schwierigkeiten bereitet festzustellen, ob "dieselbe Rechtssache" vorliegt (vgl. hierzu oben Rdn 7 sowie Rdn 50), gehen die Meinungen weit auseinander, wenn es darum geht zu entscheiden, ob ein Interessenwiderstreit vorliegt. Beispiel Zwei Abkömmlinge sind gemeinsam mit der Witwe des Erblassers Mitglied einer Erbeng...mehr

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§ 29 Berufsrecht der Rechts... / a) Überblick

Rz. 16 Die eigentliche Auseinandersetzung bei der Prüfung eines Parteiverrats findet – soweit es erbrechtliche Mandate angeht – selten bei der Frage statt, ob es sich um "dieselbe Rechtssache" handelt (vgl. hierzu oben Rdn 5 ff.). Gerungen wird vielmehr um die Bedeutung der "widerstreitenden Interessen" (§ 43a Abs. 4 S. 1 BRAO bzw. § 3 Abs. 1 BORA) bzw. des "pflichtwidrigen ...mehr

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§ 29 Berufsrecht der Rechts... / a) Interessenkollision im Laufe des Mandats

Rz. 29 Bei der Frage nach dem Schicksal des anwaltlichen Gebührenanspruchs im Falle der Vertretung widerstreitender Interessen vertrat der IX. Senat des BGH im Jahr 2009 eine äußerst "anwaltfreundliche" Linie. Man durfte sich aber schon damals fragen, ob es tatsächlich im Sinne der Anwaltschaft sein konnte, dass auch der Anwalt, der widerstreitende Interessen vertritt, seine...mehr

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§ 29 Berufsrecht der Rechts... / 2. Nichtigkeit des Anwaltsvertrages

Rz. 25 Der BGH hat über Jahrzehnte die umstrittene Frage offengelassen, ob ein Verstoß gegen § 43a Abs. 4 BRAO a.F. zur Nichtigkeit des Anwaltsvertrages führt.[35] Mit Urteil vom 12.5.2016 hat sich der BGH für die Nichtigkeit des Anwaltsvertrages nach § 134 BGB entschieden.[36] Man kann es durchaus als "überraschend" bezeichnen,[37] dass der BGH nun gerade in diesem Fall die...mehr

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§ 29 Berufsrecht der Rechts... / c) Interessenkollision und Prozesskostenhilfe

Rz. 32 Vier Jahre nach der o.g. Entscheidung des BGH von 2009[55] hatte der IV. Senat die Frage einer Interessenkollision bei einem erbrechtlichen Sachverhalt zu beurteilen.[56] Der Rechtsanwalt vertrat die Kinder des Erblassers bei der Geltendmachung ihrer Pflichtteilsansprüche gegen die Alleinerbin. Das Verfahren wurde rechtskräftig abgeschlossen. Nunmehr vertrat der Recht...mehr

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§ 29 Berufsrecht der Rechts... / 1. "Dieselbe Rechtssache"

Rz. 7 Anknüpfungspunkt in berufsrechtlicher Hinsicht ist zunächst § 43a Abs. 4 S. 1 BRAO. Danach kommt es zunächst darauf an, ob der Anwalt mit "derselben Rechtssache" bereits befasst war. Die Satzungsversammlung hat damit die Formulierung des § 356 StGB übernommen. Nach der Rechtsprechung des Senates des BGH für Anwaltssachen umfasst dieselbe Rechtssache Zitat "alle Rechtsang...mehr

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§ 29 Berufsrecht der Rechts... / 2. Rechtsprechung zur Interessenkollision bei der Vertretung von Miterben

Rz. 39 Die nachfolgend skizzierten drei Entscheidungen verdeutlichen, dass die Rechtsprechung bei der Vertretung von Miterben grundsätzlich einen Interessengegensatz erkennt. Ob hier wie in anderen Fällen der Interessengegensatz durch das Einverständnis des Mandanten aufgehoben werden kann, ist fraglich: Die Rechtsprechung hat in der Vergangenheit bei der Beurteilung, ob ein...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / aa) Haftung aus gesellschaftsrechtlicher Sicht

Rz. 39 Zunächst stellt sich für die Haftung des Gesellschafter-Erben die Frage nach einer möglichen Haftung für Gesellschaftsschulden, also Verbindlichkeiten der BGB-Gesellschaft, die bereits vor seinem Eintritt als Gesellschafter begründet wurden. Rz. 40 Nach seiner Entscheidung vom 29.1.2001[50] führt der BGH in mehreren Entscheidungen[51] aus, dass soweit der Gesellschafte...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / I. Vorbereitung

Rz. 5 Für die Annahme eines verkehrsstrafrechtlichen, bußgeldrechtlichen oder verkehrsverwaltungsrechtlichen Mandats muss – ebenso wie bei anderen Mandaten – auch die Frage nach der wirtschaftlichen Bearbeitung gestellt werden.[2] Denn das Abarbeiten dieser Mandate ist nicht nur regressträchtig, sondern entscheidet auch darüber, ob sich der Rechtsanwalt zukünftig weiterer Ma...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / II. Konkrete Annahme

Rz. 11 Zunächst muss geklärt werden, ob bereits gerichtliche oder behördliche Entscheidungen gegen den Mandanten vorliegen und wann diese zugestellt wurden, um etwaige Fristen zu berechnen. Hierbei ist der Mandant darauf hinzuweisen, dass das Datum der Zustellung ausschließlich aus dem Zustellvermerk der Post (oben rechts auf dem üblicherweise gelben Umschlag) zu ersehen ist...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Zulässige Zwecke

Rz. 4 Bei einer GmbH können erwerbswirtschaftliche, sonstige wirtschaftliche sowie auch ideelle Zwecke zulässig sein (vgl. Altmeppen § 1 Rz. 9, 10). Die GmbH unterliegt insofern nur geringen Schranken (Altmeppen § 1 Rz. 4; Lutter/Hommelhoff § 1 Rz. 6 – zu den Grenzen u. Rz. 12 f.). Die unscharfe Formulierung ("Zweck") lässt darüber streiten, welche Bedeutung in diesem Zusamm...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.2.1 Nachprüfbarkeit und Nachvollziehbarkeit

Verarbeitung muss leicht verfolgt werden können Der Grundsatz der (leichten) Nachvollzieh- und Nachprüfbarkeit ergibt sich nicht nur aus dem steuerlichen Bereich, sondern auch aus dem Handels- und ggf. Berufsrecht. Nachvollziehbarkeit bedeutet, dass die Verarbeitung der einzelnen Geschäftsvorfälle mit dem dabei angewandten Buchhaltungssystem bzw. Aufzeichnungsverfahren relati...mehr

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zfs 11/2024, zfs Aktuell / 2 Berufsrecht

2.1 Hybride und virtuelle Versammlungen in den Berufsordnungen der Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater Am 25.10.2024 ist das Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften v. 22.10.2024 im Bundesgesetzblatt v...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Anwalt in Doppelfunktionen

Rz. 132 Zahlreiche Anwälte sind zugleich Steuerberater und/oder Wirtschaftsprüfer. Dadurch, dass heute für die freiberufliche Tätigkeit in der Regel ein einheitliches Bedingungswerk (AVB-WSR, AVB-SWR, AVB-RWSt, …) zugrunde gelegt wird, ist gewährleistet, dass der gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz für die gesamte Berufstätigkeit eines sog. Mehrfachbänders zur Ver...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / Literaturtipps

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zfs 11/2024, zfs Aktuell / 2.1 Hybride und virtuelle Versammlungen in den Berufsordnungen der Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater

Am 25.10.2024 ist das Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften v. 22.10.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl 2024 I Nr. 320 v. 25.10.2024). Das Gesetz hat insbesondere das Ziel, den region...mehr

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V / 45 Verteidiger, Verteidiger als Zeuge [Rdn 3884]

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§ 6 Notarielle Eigenurkunde... / C. Bevollmächtigung auf den Notar und Mitarbeitervollzugsvollmacht

Rz. 6 Losgelöst von der Möglichkeit des Einsatzes einer Eigenurkunde ist es dennoch üblich, dass Grundbuchanträge, Immobilienverträge, Geschäftsanteilskaufverträge und Gesellschafterversammlungen mit Änderung des Gesellschaftsvertrags nicht nur die Ermächtigung des beurkundenden Notars enthalten, die Urkunde durch eine notarielle Eigenurkunde ergänzen zu dürfen; sie enthalte...mehr

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V / 38 Verteidiger, Allgemeines [Rdn 3833]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 3834 Literaturhinweise: Al...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / III. Haftungsbeschränkungen

Rz. 101 Der Wunsch, die Haftung zu beschränken, ist vom Gesetz als legitim anerkannt (§ 52 BRAO). Der Anwalt kann seine Haftung folglich durch Vertrag mit dem Mandanten beschränken, muss aber damit rechnen, dass ein Teil der Mandanten mit einer Haftungsbeschränkung nicht einverstanden ist. Rz. 102 Auf diese Reaktion muss der Anwalt gerade bei den wirtschaftlich bedeutsameren ...mehr

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S / 5 Sitzungspolizei [Rdn 3027]

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Beratung und Belehrung des Mandanten

Rz. 16 Bestimmend für den Inhalt und den Umfang der Pflichten des Anwaltes ist grundsätzlich das zwischen den Parteien des Anwaltsvertrages Vereinbarte. Eine differenzierte Prüfung, ob ein uneingeschränktes oder eingeschränktes Mandat vorliegt, ist in jedem Einzelfall angezeigt. Letzteres verpflichtet den Anwalt, sich der ihm übertragenen Rechtssache nur in einem konkret umr...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 4. Fahrlässigkeit

Rz. 139 Die Berufshaftpflichtversicherung deckt jeden fahrlässig begangenen Verstoß (Pflichtverletzung). Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt hat, sind nicht versichert, § 103 VVG.[369] Gleichfalls nicht versichert sind grundsätzlich auch Schäden, die durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Anweisung oder Bedingung des Mandanten sowie ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / d) Ärztliche Schweigepflicht

Rz. 152 Die ärztliche Schweigepflicht ist traditionell Bestandteil des ärztlichen Berufsrechts vom hippokratischen Eid bis hin zur Muster-Berufsordnung.[203] Sie ist im allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Patienten aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG auch verfassungsrechtlich verankert. Ein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht ist nach § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB s...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Prüfung / 4.2.2.5 Konzernabschlussprüfung (Abs. 6)

Rz. 120 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Durch § 319 Abs. 5 HGB nimmt der Gesetzgeber eine Gleichstellung des Konzernabschlussprüfers mit dem Abschlussprüfer des Einzelabschlusses vor. Mit Blick auf die explizite Verweisung auf § 319 Abs. 1 Satz 3 HGB ergibt sich zunächst das Erfordernis einer Bescheinigung über die Teilnahme an der externen Qualitätskontrolle bzw. einer Ausnahmege...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Prüfung / 4.2.2.1.1 Personenkreis der Abschlussprüfer

Rz. 97 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 319 Abs. 1 HGB sind als Abschlussprüfer im Generellen ausschließlich Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zugelassen. Die Prüfung einer mittelgroßen GmbH (§ 267 Abs. 2 HGB) sowie einer mittelgroßen KapCo-Gesellschaft (§ 264a Abs. 1 HGB) kann auch von vereidigten Buchprüfern sowie Buchprüfungsgesellschaften geprüft we...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Prüfung / 4.2.1.2 Geltungsbereich

Rz. 96 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Anwendungsbereich des § 319 HGB erstreckt sich auf alle gesetzlichen Abschlussprüfungen. Die Anwendbarkeit des § 319 HGB ergibt sich darüber hinaus auch aus Verweisungen in Spezialvorschriften. Hierzu zählen u. a. §§ 6 Abs. 1 und 14 Abs. 1 Satz 2 PublG, §§ 340k und 341k HGB sowie § 11 Abs. 1 Satz 1 UmwG. Hierbei bestehen z. T. jedoch, wie...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Prüfung / 4.2.2.2.1 Die Befangenheit im Kontext des Unabhängigkeitsgebots

Rz. 100 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die im öffentlichen Interesse wahrgenommene Funktion des Abschlussprüfers verlangt eine unabhängige Berufsausübung. Das in § 319 Abs. 2 HGB angesprochene und in §§ 28ff. BS WP/vBP näher konkretisierte Gebot zur Unbefangenheit bei der Durchführung von Abschlussprüfungen steht in enger Verbindung zum Unabhängigkeitsgebot und ist von diesem kau...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 2.4.2 Reform der Abschlussprüfung

Rz. 38 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nicht zuletzt in Reaktion auf die Finanzkrise und den dadurch zutage getretenen Handlungsbedarf wurde seitens der EU auch die Harmonisierung der Abschlussprüfung weiter vorangetrieben.[1] Dazu legte die Kommission im Oktober 2010 das Grünbuch "Weiteres Vorgehen im Bereich der Abschlussprüfung: Lehren aus der Krise" vor, mit dem im allgemeinen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Viertes Bürokratieentlastun... / 3 Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung

Bekanntgabe von Steuerbescheiden Die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden durch Bereitstellung zum Datenabruf werden grundlegend modernisiert. Nach der neuen Fassung von § 122a Abs. 1 Satz 1 AO können Verwaltungsakte dem Beteiligten oder der von ihm bevollmächtigten Person bekannt gegeben werden, indem sie nach Maßgabe des § 87a Abs. 8 AO zum ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterplattform und ... / 4 Rechtsprechungsnachweise zur Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs

Zur verpflichtenden Übermittlung elektronischer Dokumente durch Steuerberater[1] liegen zahlreiche finanzgerichtliche und höchstrichterliche, meist restriktive Entscheidungen vor. Gleichwohl kommt es in der Praxis immer noch vor, dass Steuerberaterinnen, Steuerberater oder Steuerberatungsgesellschaften Klagen, Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz, prozessuale Erklärungen s...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterplattform und ... / Zusammenfassung

Überblick Der Einsatz digitaler Prozesse in den Steuerberaterkanzleien und die elektronische Kommunikation mit den Mandanten, der Finanzverwaltung, den Gerichten und anderen Institutionen schreitet mit hoher Geschwindigkeit voran. Steuerberater[1] bewegen sich im Rahmen der Berufsausübung zunehmend in einem digitalen Umfeld. Sie nehmen zunehmend Online-Dienstleistungen sowoh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Berufsrecht der selbstständigen (Bilanz-)Buchhalter

Zusammenfassung Sie möchten sich mit Ihrem eigenen Lohn- und Buchhaltungsbüro selbstständig machen oder sind es bereits? Sie stellen sich hierbei die Frage, welche rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden müssen und was beachtet werden sollte? Dazu erfahren Sie im Folgenden mehr. 1 Chancen eines Lohn- und Buchhaltungsbüros: Bevor wir uns mit den rechtlichen Rahmenbeding...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Berufsrecht der selbstständ... / 11 Fazit zum Berufsrecht für Lohn- und Buchhaltungsbüros

Nun wissen Sie, welche rechtlichen Rahmenbedingungen notwendig und zielführend für die Errichtung bzw. Führung Ihres eigenen Lohn- und Buchhaltungsbüros sind. Sollten in einzelnen Bereichen Unklarheiten aufkommen, dann scheuen Sie sich nicht bei fachkundigen Personen Rat einzuholen. Vorsicht ist bekanntlich besser als Nachsicht. Alles, was Sie an Rahmenbedingungen und rechtli...mehr