Fachbeiträge & Kommentare zu Berufsrecht

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§ 2 Überblick über beA, Ges... / 1. Zur Historie bis 31.7.2022

Rz. 15 Viele Kanzleien monierten in der Vergangenheit fehlende "Kanzlei-beAs". Solche waren zunächst nicht vorgesehen, da Kanzleien als solche (bis zum 31.7.2022) nicht im Bundesweiten Amtlichen RA-Verzeichnis – BRAV – eingetragen werden. Dies galt auch für eine Anwalts-GmbH. In der Stellungnahme der BRAK zum Referentenentwurf des BMJV Nr. 16/2016 zum Gesetz zur Umsetzung de...mehr

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§ 4 Verschlüsselung im beA ... / I. Allgemeine Verschwiegenheitspflicht

Rz. 19 Spezielle Verschwiegenheitsregeln zum beA gibt es nicht. Allerdings sind auch in Bezug auf beA die Verschwiegenheitspflicht des Anwalts nach § 43a Abs. 2 BRAO, § 2 BORA sowie Nr. 2.3 CCBE und die strafrechtliche Sanktionierung gem. § 203 StGB bei Verstoß hiergegen von großer Bedeutung. Anwälte sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter zur Verschwiegenheit anzuhalten.[13] Um...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 7. Haftung

Lange Zeit wurde die Außenhaftung von GbR-Gesellschaftern diskutiert, bevor der BGH für die GbR das Haftungsregime der OHG (§§ 128–130 HGB) mit der Folge einer unbeschränkten, akzessorischen und gesamtschuldnerischen Haftung der GbR-Gesellschafter für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft übernommen hat.[26] Ebenso nach dem Vorbild des § 128 HGB hat der BGH dabei für besti...mehr

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AGS 11/2022, Häufige Fehler... / 3. Der elektronische Antrag

Ein "Meilenstein" der gerichtlichen Sachbearbeitung stellt die Einführung der EAkte sowie die Zulassung des elektronischen Rechtsverkehres dar. Zum 1.1.2018 wurde der elektronische Rechtsverkehr in Anschluss an das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten eröffnet. Seit dem 1.1.2018 können alle Kommunikationspartner der Justiz ihre Schriftsätz...mehr

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Jansen, SGG § 65a Elektroni... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 4 des Gesetzes über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz – JKomG) v. 22.3.2005 (BGBl. I S. 837) eingefügt (zum JKomG ausführlich: Viefhues, NJW 2005 S. 1009). Sie soll den Verfahrensbeteiligten ermöglichen, elektronische Kommunikationsformen gleichberechtigt neben der Schriftform zu...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 1.3 Änderungen im Recht der Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG)

Auf die OHG und die KG sind die Vorschriften des BGB zur GbR entsprechend anzuwenden (§ 105 Abs. 3 HGB n. F.). Obschon die GbR durch das MoPeG deutlich der OHG angenähert wurde, hat der Gesetzgeber aus Gründen der besseren Lesbarkeit darauf verzichtet, alle entstandenen Doppelungen zwischen HGB und BGB zu beseitigen. Neu eingeführt durch das MoPeG wurde in § 107 Abs. 1 HGB n....mehr

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AGS 10/2022, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwältin Dr. Susanne Offermann-Burckart, Beratungshilfe: Was muss das muss? – ein Leitfaden für die Praxis, AnwBl 2021, 406 Grds. darf der Rechtsanwalt frei entscheiden, welche Mandate er von welchen Mandanten annimmt. Eine Ausnahme hiervon regelt § 49a Abs. 1 BRAO, wonach der Rechtsanwalt zur Übernahme der im Beratungshilfegesetz vorgesehenen Beratungshilfe verpflichte...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.5 (Entwürfe) IDW Qualitätsmanagementstandards: (IDW EQMS/QMS)

Kernaussage Das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat im Dezember 2020 den International Standard on Quality Management (ISQM) 1 Quality Management for Firms that Perform Audits or Reviews of Financial Statements, or Other Assurance or Related Services Engagements und ISQM 2 Engagement Quality Reviews veröffentlicht. Zusammen mit dem ebenfalls zu d...mehr

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AGS 10/2022, Kopp/Ramsauer, VwVfG - Kommentar zum Verwaltungsverfahrensgesetz

Begründet von Ferdinand O. Kopp; herausgegeben von Prof. Dr. Ulrich Ramsauer; mitbearbeitet von Prof. Dr. Peter Wysk und Dr. Carsten Tegethoff. 23. Aufl., 2022. Verlag C.H. Beck, München. XXIII, 2.084 S., 69,00 EUR Zu dem von Ferdinand O. Kopp begründeten Klassiker zum VwVfG braucht man eigentlich nicht mehr viel Worte zu verlieren. Die zwischenzeitlich erschienenen 23 Auflag...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 231 Befrei... / 2.2 Fortbestand sowie Sonderrecht zur Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1 Nr. 1

Rz. 4 Eine Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, die aufgrund eines bis zum 31.12.1995 gestellten Antrags noch vor dem 1.1.1996 wirksam wurde, bleibt nach Abs. 2 auch dann über den 31.12.1995 bestehen, wenn die Voraussetzungen in der Grundnorm nach der ab 1.1.1996 geltenden Fassung nicht mehr erfüllt werden (z. B. Bauingenieure in Bayern). Dies...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 3 Literatur

Rz. 30 Eichberger, Die unendliche Geschichte – Krankenhausabrechnungen, SGb 2021 S. 19. Heberlein, Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung – Übermittlung der Arzt- bzw. Zahnarztnummern in unverschlüsselter Form, SGb 2015 S. 276. Kirchhoff, Datenübermittlung durch Krankenkasse an Staatsanwaltschaft bei Betrugsverdacht?, jurisPR-SozR 22/2021 Anm. 5. Knorr, Die elektronische Arbeitsunfä...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 4.1 Vereidigte Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer

Rz. 175 Der freie Beruf des vereidigten Buchprüfers (vBP) entwickelte sich aus dem Berufsstand der Bücherrevision. Dieser fand erstmals in entsprechenden Vorschriften der Hansestädte Lübeck, Hamburg und Bremen (1887–1889) seinen gesetzlichen Niederschlag. Nachdem der Zugang zu der Berufsgruppe der vBP 1961 geschlossen wurde, führte 1986 das BiRiLiG zu einer Neueröffnung. Die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 95... / 3 Zuständigkeit (Abs. 2)

Rz. 21 Die Aufnahme der Versicherung an Eides statt erfolgt – anders als die eidliche Vernehmung einer anderen Person nach § 94 AO – durch die Finanzbehörde in eigener Zuständigkeit.[1] Im Regelfall wird ein Amtsträger des für die Besteuerung des Beteiligten örtlich zuständigen FA die eidesstattliche Versicherung aufnehmen. Sie kann aber auch im Weg der Amtshilfe [2] durch ei...mehr

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AGS 07/2022, Kein Pflichtve... / II. Kein Grund für Pflichtverteidigerwechsel

Nach Auffassung des BGH hat das für einen Verteidigerwechsel nach § 143a Abs. 2 S. 1 Nr. 3 StPO nicht ausgereicht. Eine Störung des Vertrauensverhältnisses sei aus Sicht eines verständigen Angeklagten zu beurteilen und von diesem oder seinem Verteidiger substantiiert darzulegen (s. BGH, Beschl. v. 15.6.2021 – StB 24/21, StRR 8/2021, 16 m.w.N.). Abgesehen von den Ausführungen ...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / 5. Steuerberater als Finanzplaner

Rz. 15 Das Berufsrecht ermöglicht dem Steuerberater alle üblichen Beratungstätigkeiten bis hin zur wirtschaftlichen Empfehlung. Die Grenzen sind eindeutig markiert: Die Berufsträger sind zur Unabhängigkeit und Objektivität verpflichtet und die Mandanten treffen die Entscheidungen selbst. Im Gegensatz zu den Finanzdienstleistern fehlt hier die Nähe zum Produktverkauf. Der Man...mehr

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Literaturspiegel für Testamentsvollstrecker

Adams, Interessenkonflikte des Testamentsvollstreckers, jur. Diss. 1997 Ahlbory/Suchan, Die haftungsrechtliche Bedeutung des Testamentsvollstreckerzeugnisses, ErbR 2017, 464 Armbrüster, Keine Sittenwidrigkeit eines Behindertentestaments sowie eines Pflichtteilsverzichtsvertrags – Anmerkung zum Urteil des OLG Köln vom 9.12.2009, ZEV 2010, S. 88–89 Armbrüster, Noch einmal: Zur Si...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckun... / 4. Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 49 Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine speziell für die freien Berufe geschaffene Gesellschaftsform.[49] Sie ist keine Handelsgesellschaft und wird daher nicht dem Handelsrecht unterworfen. Mitglieder können nur natürliche Personen sein. Grundsätzlich findet das Partnerschaftsgesetz (PartGG) auf die Partnerschaftsgesellschaft Anwendung, daneben können aber auch Regel...mehr

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AGS 06/2022, Himmelreich/Halm, Handbuch Verkehrsrecht - Fortführung des Handbuchs des Fachanwalts für Verkehrsrecht

Herausgegeben von Wolfgang Halm. 7. Aufl., 2022. Verlag Luchterhand, Hürth. LXVI, 3.019 S., 169,00 EUR Bis zur 6. Aufl. ist das Werk unter dem Titel "Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht" erschienen. Es kann also auf eine lange Tradition zurückblicken. Für die Neuauflage sind einige neue Autoren hinzugekommen, während andere ausscheiden mussten. Ungeachtet dessen setzt sich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterplattform und ... / Zusammenfassung

Überblick Die digitale Entwicklung schreitet rasant voran. Die Kommunikation zwischen Verwaltung, Gerichten und Mandanten erfolgt zunehmend auf elektronischem Weg. Diese Entwicklung wird von dem Gesetzgeber unterstützt und befördert. So verpflichtet z. B. das im August 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 50 Geschäftso... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift bestimmt, dass der Geschäftsgang beim Bundessozialgericht durch eine Geschäftsordnung geregelt wird. Dies entspricht den Regelungen in § 44 Abs. 2 ArbGG, § 140 GVG, § 173 VwGO und § 155 FGO sowie der Praxis beim Bundesverfassungsgericht und allen obersten Bundesgerichten (vgl. dazu Mellwitz, NJW 1962 S. 778). Durch das Gesetz zur Modernisierung von Verfa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 1.1 Besondere Berufsträger

Ist der Mandant ein Berufsträger i. S. d. § 3 ff StBerG oder ein Beamter, so droht trotz wirksamer Selbstanzeige u. U. eine Mitteilung des Sachverhalts an die zuständige Berufskammer (§ 10 StBerG) bzw. an den Dienstherrn des Beamten (§ 49 Abs. 3, Abs. 2 Nr. 2 BeamtenstatusG), wenn zu erwarten ist, dass eine berufsrechtliche Ahndung wegen der Steuerhinterziehung folgen könnte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 60 Unterwer... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) mit Wirkung zum 1.1.1981 in Kraft getreten. Durch das Zweite Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften v. 6.8.1998 (BGBl. I S. 2022) ist Abs. 1 modifiziert worden. Aufgrund der Regelung im Vierten Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) ist sie unverändert mit der Neu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 60 Unterwer... / 2.2 Vertretung der Behörde (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 4 Wegen der weitreichenden Bedeutung der Unterwerfungsklausel muss die Behörde, soweit sie sich unterwirft, von dem Behördenleiter, seinem allgemeinen Vertreter oder einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes, der die Befähigung zum Richteramt besitzt, vertreten werden. Beim Behördenleiter und seinem allgemeinen Vertreter ist die Befähigung zum Richteramt allerdings nic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 9 Besonderheiten bei Kauf einer Freiberuflerpraxis

Der Mandanten- bzw. Patientenstamm ist für den Käufer einer Freiberuflerkanzlei/-praxis besonders wichtig, wie der Steuerberater regelmäßig aus eigener Erfahrung weiß. Bei Regelungen, die das Verhältnis zu den Mandanten betreffen, sind neben psychologischen Aspekten und Fingerspitzengefühl rechtliche Vorgaben zu beachten, insbesondere sind auch Vereinbarungen bez. der Informa...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aus der Arbeit der standard... / 6 Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) und Wirtschaftsprüferkammer (WPK)

Da der IDW Prüfungshinweis: Auswirkungen von Fehlerfeststellungen durch die DPR bzw. die BaFin auf den Bestätigungsvermerk (IDW PH 9.400.11) nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entspricht, hat der HFA diesen IDW Prüfungshinweis mit Wirkung vom 10.1.2022 aufgehoben. Es soll ein neuer IDW Prüfungshinweis entwickelt werden, der die neue Rechtslage nach Übertragung der Bilanzko...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Anwendungsbereich

Rz. 1 Die Vorschrift trägt der Tatsache Rechnung, dass notarielle Urkunden sich in der Regel beim Notar befinden, dem auch die Zuständigkeit zur Erteilung der Vollstreckungsklausel sowie der weiteren vollstreckbaren Ausfertigung übertragen wird. Soweit das Gericht zuständig ist, knüpfen die §§ 724 ff. ZPO an ein Streitverfahren an, das bei gerichtlichen Urkunden nicht stattg...mehr

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ZErb 03/2022, Zur Bedeutung des Notars im Pflichtteilsstreit

In den vergangenen Jahren hat die praktische Bedeutung der Auskunft des Erben über den Bestand des Nachlasses durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses stetig zugenommen. Die steigende Anzahl an notariellen Nachlassverzeichnissen in der erbrechtlichen Praxis hat zur Folge, dass sich die Gerichte vermehrt mit Einzelfragen zum notariellen Nachlassverzeichnis besch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Handlungen des Abschlussprüfers oder seines Gehilfen

Rn. 5 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Gemäß § 333 Abs. 1 ist die unbefugte Offenbarung eines Geheimnisses der geprüften KapG, eines TU (vgl. § 290 Abs. 1f.), eines gemeinsam geführten UN (vgl. § 310) oder eines assoziierten UN (vgl. § 311) unter Strafe gestellt (vgl. zum Täterkreis HdR-E, HGB § 333, Rn. 27f.). Vom Gesetz besonders hervorgehoben ist die Offenbarung eines Betriebs- ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / E. Erstanwendungszeitpunkt(e)

Rn. 28 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Bezüglich der maßgeblichen Erstanwendungszeitpunkte ist zwischen den unmittelbaren und mittelbaren Rechtsfolgen des § 316a entsprechend – wie folgt – zu differenzieren. Hier sind insbesondere zu beachten: Rn. 29 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Interne Rotation: Die Regelung gilt nach dem Wortlaut des FISG ohne Übergangsfrist bereits ab dem 01.07.202...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 5 Fazit: Kooperation mit Rechtsanwalt ist erforderlich

Die Kooperation zwischen Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe ist auf dem Gebiet des Arbeitsrechts erforderlich. Sie garantiert die schnelle und komplette Betreuung des Mandanten und vermindert für alle Berater das Haftungsrisiko. Kooperation bedeutet Sicherheit für den Mandanten und die Berater. § 59 a Abs. 1 BRAO enthält eine Liste von Berufen – auch Steuerber...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Berufsrecht, Berufsbild

Rn. 207 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Für den Handelschemiker besteht kein Berufsrecht; auch ein gesetzlich fixiertes Berufsbild fehlt (BFH BStBl II 2007, 519). Die Tätigkeit des Handelschemikers zielt ihrem Wesen nach auf die Erforschung von Stoffen aller Art und ihre chemische Zusammensetzung sowie ihr Verhalten durch qualitative und quantitative Analyse auf wissenschaftliche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Berufsrecht, Berufsbild

Rn. 177 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Das Berufsrecht der WP ist in der WPO v 05.11.1975 (BGBl I 1975, 2803, vgl § 2 Abs 2 u 3 WPO), geregelt. Der WP ist ein Beruf und ein öffentliches Amt. Zu seinem Berufsbild gehören insb die Prüfung der ordnungsgemäßen Buchführung eines Unternehmens und die Prüfung eines den einschlägigen Vorschriften entsprechenden JA eines Unternehmens (mi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Berufsrecht

Rn. 311 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Eine weitgehende Liberalisierung des Berufsrechts hat die Entwicklung hin zur Freiberufler-KapGes erleichtert. Für die Angehörigen wirtschaftsprüfender und steuerberatender Berufe ist die Berufsausübung über eine KapGes unter bestimmten Voraussetzungen schon seit langem zugelassen. Gemäß §§ 3 Nr 3, 49 Abs 1 u 2, 50 u 50a StBerG sowie nach §§...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Berufsrecht, Berufsbild

Rn. 196 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Das Berufsrecht, insb die Berufsbezeichnung und die Berufstätigkeit der Ingenieure wird idR durch LandesG geregelt (vgl die Zusammenstellung der LandesG in BFH BStBl II 1981, 118). Hiernach hängt die Befugnis zur Führung der Berufsbezeichnung grundsätzlich von einem Studium an einer Hochschule, Fachhochschule oder privaten Ingenieurschule s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Berufsrecht, Berufsbild

Rn. 201 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Das Berufsrecht der Architekten wird – wie ihr Berufsbild – in einzelnen, nicht allen Bundesländern gesetzlich geregelt (vgl die Zusammenstellung in BFH BStBl II 1982, 492). Dem folgt das Ertragsteuerrecht im Wesentlichen. Danach gilt: Architekt ist iSd Vorschrift nur, wer die nach den dafür maßgeblichen Architektengesetzen der Länder erford...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Berufsrecht, Berufsbild

Rn. 232 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Es handelt sich um amtlich zugelassene Berater der Schiffsführung auf bestimmten, schwierig zu befahrenden Wasserstraßen, auf denen aus Sicherheitsgründen Lotsen an Bord genommen werden müssen. Die Zulassung setzt neben dem höchsten Befähigungsnachweis – Kapitänspatent – für das jeweils zu führende Schiff genaueste Kenntnisse des jeweiligen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

K. Schmidt, Die Freiberufliche Partnerschaft, NJW 1995, 1; Seibert, Die Partnerschaft für die Freien Berufe, DB 1994, 2381; Carl, Die Partnerschaftsgesellschaft – eine neue Rechtsform für die Freien Berufe, StB 1995, 173; Eggesieker/Keuenhof, Normale Partnerschaften auch für WP und StB zulässig, BB 1995, 2049; Gilgan, Auswirkungen des PartGG auf die Angehörigen des steuerberaten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Henssler, Die Freiberufler-GmbH, ZIP 1994, 844; Glenk, Die RA-GmbH, INF 1995, 691 und 718; Kupfer, Freiberufler-Gesellschaften: Partnerschaft, Anwalts- und Ärzte-GmbH, KÖSDI 1995, 10 130; Henssler, Neue Formen anwaltlicher Zusammenarbeit – Anwalts-GmbH und Partnerschaft im Wettbewerb der Gesellschaftsformen, DB 1995, 1549; Sommer, Anwalts-GmbH oder Anwalts-Partnerschaft? – Zivil...mehr

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FF 02/2022, Der Gesetzgeber... / Beschl. v. 16.12.2021 – 1 BvR 1541/20

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass der Gesetzgeber Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verletzt hat, weil er es unterlassen hat, Vorkehrungen zu treffen, damit niemand wegen einer Behinderung bei der Zuteilung überlebenswichtiger, nicht für alle zur Verfügung stehenden intensivmedizinischer Behandlungsressourcen benac...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Berufsbild

Rn. 170 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Das Berufsbild des RA wird im Wesentlichen bestimmt von dem in der BRAO niedergelegten Berufsrecht (BFH BStBl II 1981, 193; 1981, 545; 1986, 213; 1990, 534). Das betrifft die Voraussetzungen für die Zulassung und den Gegenstand der Berufsausübung selbst. Der RA ist Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO). Das Berufsbild des RA wird von der Aufgab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Berufsbild

Rn. 182 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die beiden Berufe wurden erst 1960 in den Katalog aufgenommen. Mangels gesetzlicher Regelungen des Berufsrechts dürfen die Berufsbezeichnungen frei gewählt werden. Ein fest umrissenes Berufsbild besteht nach allg Sprachgebrauch zunächst nicht (vgl BFH BStBl II 1988, 666; 1989, 24; Graf, INF 1990, 49, 53). Doch dürfte sich das in der Zwische...mehr

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Literaturverzeichnis / 32

Kilian/Koch, Anwaltliches Berufsrecht, 2. Auflage 2018mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / II. Berufsrechtliche Grundpflichten

Rz. 5 Obwohl der Rechtsanwalt bei der Annahme von Mandaten frei ist, können ihn berufsrechtliche Grundpflichten daran hindern, das Mandat anzunehmen oder fortzuführen. Rz. 6 Die Berufspflichten werden in der juristischen Ausbildung meist stiefmütterlich behandelt, da sie nur selten einen Schwerpunkt der Ausbildung darstellen. Insbesondere jüngere Kolleginnen und Kollegen weis...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / cc) Berufs- und strafrechtliche Folgen

Rz. 66 Schließt der Rechtsanwalt in Kenntnis der Vertretung widerstreitender Interessen einen Anwaltsvertrag mit dem Mandanten ab oder führt er in Kenntnis eines Interessenwiderstreits das Mandat fort, handelt er vorsätzlich und verwirklicht den Straftatbestand des Parteiverrats, § 356 Abs. 1 StGB. Eine anwaltsgerichtliche Ahndung scheidet in diesen Fällen nach § 115b S. 1 B...mehr

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V / Verteidiger, Verteidiger als Zeuge [Rdn 3787]

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / g) Zusammenfassung

Rz. 88 Ein Verstoß gegen das Verbot der widerstreitenden Interessen aus § 43a Abs. 4 BRAO, § 3 BORA bzw. § 356 StGB kann durch eine umfassende und sorgfältige Prüfung der Interessen der Mandanten sowohl bei der Annahme als auch bei der Beratung oder Vertretung im erbrechtlichen Mandat vermieden werden. Der Rechtsanwalt für Erbrecht sollte sich bei der Prüfung der Interessenk...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / a) Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen

Rz. 11 Nach § 43a Abs. 4 BRAO darf der Rechtsanwalt keine widerstreitenden Interessen vertreten. § 3 Abs. 1 BORA konkretisiert das Verbot dahingehend, dass der Rechtsanwalt nicht tätig werden darf, wenn er eine Partei in derselben Rechtssache im widerstreitenden Interesse bereits beraten oder vertreten hat oder mit dieser Rechtssache in sonstiger Weise im Sinne der §§ 45, 46...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / IV. Anrechnung von Gebühren

Rz. 29 Eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG wird gemäß Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG in Höhe von 0,5 bis 0,75 nach dem in dem Verfahren anzusetzenden Gegenstandswert auf die Verfahrensgebühr angerechnet. Danach erfolgt eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die im gerichtlichen Verfahren zum gleichen Gegenstand entstehende Verfahrensgebühr zur Hälfte, höchstens jedoch mit 0,...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / (1) Interessenkollision bei Mandatsübernahme

Rz. 50 Welche Konsequenz ein Verstoß gegen § 43a Abs. 4 BRAO auf die anwaltliche Vergütung hat, wird im Berufsrecht nicht geregelt. Der Verstoß gegen das Tätigkeitsverbot könnte die Nichtigkeit des Anwaltsvertrags und damit den Verlust aller Gebührenansprüche bedeuten, sofern das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen als Verbotsgesetz im Sinne von § 134 BGB verst...mehr