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KI im steuerberatenden Berufsstand (FAQ-Katalog der BStBK) / 5.13 Was bringt die EU-Verordnung über KI (AI Act) für Regelungen, und betrifft das die Steuerberatung?

Bundessteuerberaterkammer K.d.ö.R.
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Der EU AI Act, ist zum 1. August 2024 in Kraft getreten, aber die meisten Verpflichtungen werden erst nach einer Übergangsfrist gelten. Sie ist der weltweit erste umfassende Rechtsrahmen für KI. Für die Steuerberatung als solche sind keine speziellen Verbote oder Pflichten vorgesehen. Jedoch sind einige Regelungen auch für die Steuerberatungspraxis relevant.

Der AI Act verfolgt einen risikobasierten Ansatz: KI-Systeme werden je nach Risikopotenzial in Kategorien eingeteilt (von gering bis hoch sowie verbotene Praktiken):

  • Verbotene KI-Praktiken: KI-Systeme mit "inakzeptablem Risiko" werden EU-weit verboten. Zu den verbotenen KI-Praktiken zählen etwa manipulative Techniken, die Nutzer unbewusst beeinflussen, oder Social Scoring-Systeme, die Bürger bewerten und diskriminieren. Solche Anwendungen spielen in der klassischen Steuerberatung zwar keine Rolle, aber diese Verbote setzen einen ethischen Rahmen, in dem KI genutzt werden darf. Steuerberater würden beispielsweise gegen den AI Act verstoßen, wenn sie Mandanten nach einem KI-Score auswählen oder KI einsetzen, um unbemerkt Entscheidungen der Mandanten zu lenken – letzteres ist ohnehin berufsethisch untragbar.
  • Hochrisiko-KI: Für bestimmte Hochrisiko-KI-Systeme definiert die Verordnung strenge Auflagen. Die typische Verwendung von KI in Steuerkanzleien, z. B. bei Recherche, Buchhaltungshilfe oder Formulierung von Texten, fällt in der Regel nicht in diese Hochrisiko-Kategorien. Es sei denn, eine Kanzlei entwickelt etwa ein eigenes KI-System, das zur behördlichen Entscheidung oder für sehr sensible Datenanalysen eingesetzt wird. Solche Fälle sind derzeit wenig wahrscheinlich.

Insbesondere generative KI (wie ChatGPT) muss künftig klar kenntlich machen, dass Inhalte von KI erzeugt wurden und ggf. offengelegen, welche urheberrech...

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