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KI im steuerberatenden Berufsstand (FAQ-Katalog der BStBK) / 5.8 Dürfen Mandantendaten oder andere vertrauliche Informationen in KI-Tools (z. B. ChatGPT) eingegeben werden?

Bundessteuerberaterkammer K.d.ö.R.
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Vertrauliche Mandantendaten sollten keinesfalls ungeschützt in öffentlichen KI-Diensten eingegeben werden. Steuerberater unterliegen der strikten Verschwiegenheitspflicht (§ 57 Abs. 1 StBerG, § 5 BOStB) und dem Schutz von Mandantengeheimnissen nach § 203 StGB. Anders als durch die DSGVO sind damit auch Daten von nicht natürlichen Personen geschützt, Bei der Nutzung externer KI-Anwendungen ist sicherzustellen, dass keine unbefugten Dritten Zugriff auf mandatsbezogene Informationen erhalten. Öffentlich zugängliche KI-Dienste wie ChatGPT bedeuten jedoch, dass Eingaben an den Dienstanbieter (etwa ein US-Unternehmen) übermittelt und dort verarbeitet werden – ohne spezielle Geheimhaltungsvereinbarung. Ohne ausreichende vertragliche Absicherung ist dies ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitsplicht.

Daher dürfen in der Regel bei der Nutzung von öffentlichen KI-Systemen keine personenbezogenen Daten, Mandantendaten oder internen Informationen eingegeben werden.

Dazu zählen insbesondere:

  • personenbezogene Daten:

    • Namen von Mandanten, Mitarbeitenden oder Geschäftspartnern
    • Adressen, Telefonnummern, Geburtsdaten, Steuer-IDs, Kontoverbindungen
    • E-Mail-Adressen, Kundennummern oder ähnliche identifizierende Angaben
    • Konfessionen
  • Mandatsbezogene Inhalte, z. B.:

    • Verträge, Gutachten oder Schriftsätze
    • Fallbeschreibungen mit konkreten Daten oder Namen
    • Steuererklärungen, Bilanzen, Lohnunterlagen oder Ähnliches
    • Vertrauliche Kanzlei-Informationen, wie:

      • Interna zu Strategie, Organisation oder Umsatzplanung
      • Informationen zur Akquise, Mandatsannahme oder internen Entscheidungsprozessen
      • Zugangsdaten, interne Tools oder IT-Strukturen
  • Personalbezogene Informationen, u. a.:

    • Mitarbeitergespräche, Gehaltsdaten, Krankmeldungen
    • Leistungsbeurteilungen, Bewerbungen oder Kündigungen

Auch scheinbar harmlose Angaben...

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