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Digitale Formate in der Arbeitsmedizin / Zusammenfassung

Dr. med. Hanns Wildgans
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Überblick

Digitale Technologien und telemedizinische Verfahren sind mittlerweile im Gesundheitswesen weit verbreitet. Auch in der zukunftsorientierten Arbeitsmedizin sind in Ergänzung der bestehenden Betreuungsformen bereits zahlreiche Anwendungsgebiete der Telematik identifiziert. Ziel muss eine sichere Anwendung und eine breite Akzeptanz der Instrumente sein – insbesondere auch im Hinblick auf Datenschutz und Datensicherheit, aber gleichzeitig verbunden mit dem Auftrag, die Gesundheit bei der Arbeit vor Ort im Blick zu behalten. Neben Vorsorge und Diagnostik – wie in anderen Fachrichtungen – geht es in der Arbeitsmedizin auch um die Beratung zu Verhältnissen und Umgebungsbedingungen, die die Betreuung ganz wesentlich prägen. Der Beitrag fasst den Stand der Telematik in der Arbeitsmedizin

  • für die allgemeine und spezielle arbeitsmedizinische Beratung der Beschäftigten und der Unternehmen,
  • für Teilbereiche der arbeitsmedizinischen Vorsorge,
  • bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung,
  • im Erfahrungsaustausch mit Kollegen sowie technischen Fachkräften in Betrieben und Aufsichtsbehörden und
  • für die Aus-, Fort- und Weiterbildung

zusammen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

AMR 3.4 "Arbeitsmedizinische Vorsorge: Digitale Anwendungen und telemedizinische Vorsorge"

§ 203 StGB, Verletzung von Privatgeheimnissen ("Ärztliche Schweigepflicht")

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

DGUV Vorschrift 2: Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit (abgestimmter Mustertext in der Fassung vom 29.11.2024)

DGUV Regel 100-002: Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit (abgestimmter Mustertext in der Fassung vom 29.11.2024)

DGUV Information 250-012 Leitfaden für Betriebsärztinnen u...

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