Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Vergütung

Rz. 3 Im Verfahren nach § 406a StPO gegen einen Beschluss nach § 406 Abs. 5 S. 2 StPO erhält der Anwalt neben den Gebühren der VV 4100 ff. sowie der Gebühr für das Antragsverfahren (VV 4143) nach VV 4145 eine zusätzliche 0,5-Verfahrensgebühr. Rz. 4 Das Einlegen der Beschwerde zählt nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 noch zum Ausgangsverfahren, sofern der Anwalt dort beauftragt ist....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Abtretung

Rz. 25 Die Erstattungsansprüche des Auftraggebers auf Ersatz seiner notwendigen Auslagen müssen an den Anwalt abgetreten worden sein. Es muss also eine nach dem § 398 BGB formwirksame Abtretung vorliegen. Es reicht keineswegs aus, dass der Verteidiger kraft seiner Vollmacht berechtigt ist, die Kostenerstattungsansprüche in Empfang zu nehmen oder einzuziehen. Dies gilt auch d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Festsetzung

Rz. 148 Allein aufgrund des Bewilligungsbeschlusses des OLG oder des BGH ist eine Auszahlung der Pauschvergütung nicht möglich. Diese muss vielmehr, ebenso wie die Pflichtverteidigervergütung, nach § 55 auf Antrag festgesetzt werden. Zuständig für die Festsetzung ist der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle (§ 55 Abs. 1 S. 1). Rz. 149 Ebenso wie bei dem Antrag auf Festsetzung de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 33 Gemäß der Anm. zu VV 3305 wird die 1,0-Verfahrensgebühr (nicht Auslagen (!), vgl. Rdn 58) auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden Rechtsstreits angerechnet. Hierbei muss jedoch zwischen dem Rechtsanwalt des Mahnverfahrens und dem Rechtsanwalt des nachfolgenden streitigen Verfahrens eine Personenidentität bestehen. Beauftragt daher der Mandant zunächst einen Recht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) Der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse ist auf die gesetzliche Vergütung gerichtet und bestimmt sich nach den Beschlüssen, durch die die Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet oder bestellt worden ist, soweit nichts anderes bestimmt ist. Erstreckt sich die Beiordnung auf den Abschluss eines Vertrags im Sinne der Nummer 1000 des Vergütungsver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Überblick

Rz. 8 In zahlreichen Fällen sieht das RVG vor, dass bestimmte Gebühren einer Angelegenheit auf Gebühren einer anderen Angelegenheit anzurechnen sind. Einen allgemeinen Anrechnungsgrundsatz gibt es nicht. Die Anrechnung ist die Ausnahme und muss daher ausdrücklich gesetzlich geregelt sein. Anrechnungen innerhalb einer Angelegenheit sieht das RVG nicht vor. Im Gegenteil ist ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Vergütungsvereinbarung und Beratungshilfe

Rz. 134 Soweit dem Auftraggeber Beratungshilfe bewilligt worden ist, war eine für dieselbe Angelegenheit betreffende Vergütungsvereinbarung bis zum 31.12.2013 nichtig (§ 3a Abs. 4 RVG a.F. i.V.m. § 8 BerHG a.F.). Rz. 135 Zum 1.1.2014 ist die Rechtslage durch das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts geändert worden. Während bislang nach § 8 BerH...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 11 regelt die Festsetzung der Vergütung gegen den eigenen Auftraggeber. Ermöglicht wird damit dem in einem gerichtlichen Verfahren tätig gewesenen Rechtsanwalt, seinen Vergütungsanspruch gegen den Mandanten ohne einen Rechtsstreit festsetzen zu lassen. Zuständig ist das Gericht des ersten Rechtszugs (Abs. 1 S. 1). Das Festsetzungsverfahren stellt z...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Erstattung der vollen von der PKH umfassten Vergütung

Rz. 149 Die Entscheidung des BGH[268] betraf allerdings eine von vornherein ausdrücklich auf die Erhöhungsbeträge nach § 6 Abs. 1 S. 2 BRAGO beschränkte PKH-Bewilligung.[269] Hieraus wird zutreffend gefolgert, dass der beigeordnete Rechtsanwalt aus der Staatskasse nur dann lediglich die Gebührenerhöhung erhält, wenn sich die PKH-Bewilligung lediglich auf den Erhöhungsbetrag ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beiordnung oder Bestellung erst nach Verbindung

Rz. 134 Werden mehrere Verfahren miteinander verbunden und wird der Anwalt erst danach in den verbundenen Verfahren vom Gericht bestellt oder beigeordnet, gilt Abs. 6 S. 1 oder im Rechtsmittelverfahren Abs. 6 S. 2. Auf Abs. 6 S. 3 kommt es in diesem Fall gar nicht an. Das ist jetzt durch die Neufassung des Abs. 6 S. 3 klargestellt worden. Die bisherige Streitfrage, ob auch b...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Durchführung der Anrechnung

Rz. 53 Anzurechnen auf die Gebühren des Zivilverfahrens ist jetzt nur noch ein Drittel (nach § 89 Abs. 2 S. 1 BRAGO: zwei Drittel) der im Adhäsionsverfahren nach VV 4143 angefallenen Gebühr. Nicht anzurechnen ist eine im Adhäsionsverfahren angefallene Einigungsgebühr. Rz. 54 Auch Auslagen bleiben von der Anrechnung ausgenommen. Die Pauschale nach VV 7002 entsteht jeweils geso...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Kostenerstattungsverfahren

Rz. 48 Der Rechtsanwalt hat nach Vorliegen einer Entscheidung zunächst die Festsetzung des Gegenstandswertes zu beantragen (§ 33). Ein Rechtschutzbedürfnis für einen solchen Antrag besteht nicht, wenn er lediglich darauf gerichtet ist, den Mindestwert festzusetzen.[77] Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, übe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Rz. 49 Eine Prozesskostenhilfebewilligung in den Verfahren kommt nicht in Betracht, da es sich nicht um ein gerichtliches Verfahren handelt. Rz. 50 Für die anwaltliche Vertretung im Schlichtungsverfahren kann jedoch Beratungshilfe bewilligt werden. Der Anwalt erhält dann eine Geschäftsgebühr nach VV 2503. Eine Differenzierung wie bei den Wahlanwaltsgebühren VV 2300/ VV 2303 i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Anwaltshonorar als Leistungszweck

Rz. 34 Für den Anwalt bestimmte Leistungen sind nur in dem Umfang anrechenbar, wie sie die konkrete Angelegenheit (§ 15 Abs. 1) abgelten sollen, die Gegenstand der Beiordnung oder Bestellung (siehe § 45 Rdn 41 f., § 48 Rdn 8 ff.) geworden ist. Auch für diese Zuordnung ist in erster Linie auf die Tilgungsbestimmung des Leistenden abzustellen. Beispiel: Aufgrund einer Schläger...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Mindestbetrag (Abs. 2)

Rz. 18 Nach Abs. 2 beläuft sich der Mindestbetrag einer Gebühr auf 15 EUR. Die Anwendung dieser Vorschrift kommt nur für Gebührensätze unter 0,4 und auch dort nur bei niedrigen Gegenstandswerten zum Tragen. Beispiel: Der Anwalt ist mit einem einfachen Schreiben oder einer Vollstreckungsmaßnahme beauftragt. Der Gegenstandswert beträgt 250 EUR. Der Gebührensatz beläuft sich in ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Textform (S. 1)

Rz. 31 Abs. 1 S. 1 ordnet für alle Vergütungsvereinbarungen die Textform an. Dieser Form unterliegen daher sämtliche Vergütungsmodelle (Zeit-, Pauschal- und Erfolgsvergütungen) ohne Rücksicht darauf, ob die vereinbarte Vergütung die gesetzlichen Tarife über- oder unterschreitet. Eine Ausnahme besteht nach Abs. 1 S. 4 nur für Gebührenvereinbarungen nach § 34 (siehe Rdn 53 ff....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Vorlage der Einwilligung und der Abtretungsunterlagen

Rz. 29 Auf ein Einverständnis bzw. die Einwilligung der Staatskasse in die Abtretung kommt es nicht an, sondern auf die ausdrückliche Einwilligung des Mandanten in die Abtretung des gegen die Staatskasse gerichteten Vergütungsanspruchs.[52] Aus der Abtretung muss sich aber ergeben, dass der gegen die Staatskasse gerichtete Vergütungsanspruch durch den beigeordneten oder best...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach § 51 Abs. 1 S. 1 BRAO bedarf der der Anwalt für seine Zulassung einer Berufshaftpflichtversicherung. Diese muss auch weiterhin unterhalten werden. Anderenfalls wird die Zulassung widerrufen. Die Mindestversicherungssumme beträgt 250.000 EUR (§ 51 Abs. 4 S. 1 BRAO). Rz. 2 Die für diese Versicherung gezahlten Prämien sind grundsätzlich Allgemeine Geschäftskosten i.S....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Rechtsbehelfe

Rz. 6 Zu belehren ist über sämtliche Rechtsbehelfe, insbesondere also über die Da der Wortlaut der Vorschrift nur anfechtbare Entscheidungen erfasst, muss nicht belehrt werden, wenn kein R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Anwendungsbereich

Rz. 139 Die Regelung des Abs. 6 S. 3 hat nur Bedeutung, wenn der Anwalt in einem oder mehreren verbundenen Verfahren bereits bestellt oder beigeordnet war, in einem anderen oder mehreren hinzuverbundenen Verfahren dagegen nicht. Abs. 6 S. 3 gilt daher nicht, wennmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Beschwerdeverfahren

Rz. 120 Wird der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides zurückgewiesen, so findet hiergegen nach §§ 691 Abs. 3 ZPO i.V.m. 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO die sofortige Beschwerde statt, wenn der Antrag in einer nur maschinenlesbaren Form übermittelt und mit der Begründung zurückgewiesen worden ist, dass diese Form dem Gericht für seine maschinelle Bearbeitung nicht geeignet erscheine. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Problemstellungen bei Gebühren- und Zahlungsanrechnung (Abs. 2 a.F.)

Rz. 20 Zahlungen gemäß § 58 Abs. 2 können aber nur dann als Anrechnungsbeträge für eine Anrechnung nach § 15a, VV Vorb. 3 Abs. 4 herangezogen werden, soweit sie noch nach einer Verrechnung auf den Differenzbetrag zwischen Wahlanwaltsvergütung (§ 13) und Vergütung eines im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalts (§ 49) verbleiben. Der Gesetzgeber hatte indes bei Ein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Anspruch auf Wahlanwaltsgebühren

Rz. 41 § 52 verschafft dem gerichtlich bestellten Rechtsanwalt einen Anspruch auf Zahlung von Wahlanwaltsgebühren gegen den Beschuldigten. § 52 Abs. 1 bis 3, Abs. 5 ist in § 20 Abs. 2 S. 1 ThUG vom Gesetzgeber für entsprechend anwendbar erklärt worden. Das erscheint bei isolierter Betrachtung von § 52 erforderlich, weil § 52 nur für den gerichtlich bestellten Rechtsanwalt gi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Anrechnung bei PKH – Gebühr (§ 49)

Rz. 36 Beispiel: Der Anwalt wird außergerichtlich im Rahmen von Beratungshilfe tätig. Die Vergütung wird festgesetzt und ausgezahlt. Sodann vertritt der Anwalt den Mandanten auch im Rechtsstreit. Der Mandant erhält Prozesskostenhilfe. Der Rechtsstreit endet ohne Termin. Der Gegenstandswert bzw. Streitwert beträgt 9.000 EUR. Der Anwalt begehrt die Festsetzung der Prozesskost...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Anrechnung der Geschäftsgebühr VV 2303

Rz. 35 Kommt es nach dem Güte- oder Schlichtungsverfahren zum Rechtsstreit oder einem anderen gerichtlichen Verfahren nach VV Teil 3, so wird nach VV Vorb. 3 Abs. 4 auch die Geschäftsgebühr nach VV 2303 auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden Verfahrens gemäß VV Teil 3 angerechnet. Rz. 36 Da hier gegebenenfalls außergerichtlich mehrere Geschäftsgebühren anfallen können (...mehr

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AGS 06/2021, Zeittakt bei V... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Zeittakt-Klausel Das LG Karlsruhe ist, soweit ersichtlich, das erste Gericht, dass sich nach der viel beachteten und lang erwarteten Entscheidung des BGH (Urt. v. 13.2.2020 – IX ZR 140/19, AGS 2020, 161 m. Anm. Schons) erneut mit der Zulässigkeit einer Zeittaktklausel bei Zeithonorarvereinbarungen befasst. Der BGH hatte mit umfassender Begründung entschieden, dass die form...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

Rz. 15 Nach VV 3502 erhält der Anwalt im Verfahren über die Rechtsbeschwerde eine Verfahrensgebühr in Höhe von 1,0. Eine angemessene Vergütung ist damit aber insbesondere in Anbetracht der erheblichen Arbeit und Verantwortung nicht gegeben. Rz. 16 Soweit eine Vertretung durch einen am BGH zugelassenen Anwalt erforderlich ist (§ 78 Abs. 1 S. 3 ZPO, § 114 Abs. 2 FamFG), tritt h...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mangelnde Fälligkeit – Vorschussrecht (§ 47)

Rz. 58 Die Fälligkeit spezifiziert den Anspruch hinsichtlich der Leistungszeit (§ 271 BGB). Sie bezeichnet den Zeitpunkt, von dem ab der Gläubiger die Erfüllung des Anspruchs verlangen darf. Für den Vergütungsanspruch des Anwalts ist sie in § 8 Abs. 1 geregelt. Vor dem frühesten der dort aufgeführten Termine[82] kann der Anwalt seine Tätigkeit nicht abrechnen. Das hindert ih...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Umfang der Angelegenheit

Rz. 3 Die Gebühren nach Unterabschnitt 2 decken die gesamte Tätigkeit des Anwalts ab (ausgenommen Terminswahrnehmungen, VV 4102) – soweit sie nicht bereits durch die Grundgebühr abgegolten sind. Rz. 4 Das vorbereitende Verfahren beginnt mit der Aufnahme der Ermittlungen wegen des Verdachts einer Straftat. Wird zunächst nur wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit ermittel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Abschließende Abrechnung der Vorschüsse

Rz. 21 Die Festsetzung eines Vorschusses nach § 55 steht ohne weiteres unter dem Vorbehalt der endgültigen Abrechnung, auch wenn dies nicht ausdrücklich erklärt wird (vgl. §§ 675 Abs. 1, 666 BGB).[32] Das folgt bereits aus dem Begriff des Vorschusses (siehe § 58 Rdn 14). Bei der Geltendmachung eines Vorschusses gegen die Staatskasse gem. § 47 oder auch gem. § 51 Abs. 1 S. 5 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts

Rz. 5 Der beigeordnete Rechtsanwalt wird gebührenrechtlich wie ein Verfahrensbevollmächtigter behandelt. Beteiligt er sich wie ein Verfahrensbevollmächtigter am Verfahren, kann er bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen alle Gebühren der VV 3100 ff. erhalten. Er hat gegen den Antragsgegner, dem er beigeordnet ist, auch dann einen Gebührenanspruch, wenn dieser mit de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Haftung mehrerer Auftraggeber für die Dokumentenpauschale

Rz. 193 Die Haftung mehrerer Auftraggeber für die Dokumentenpauschale richtet sich nach § 7 Abs. 2 S. 1. Aus § 7 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 ergibt sich, dass jeder der Auftraggeber die Gebühren und Auslagen schuldet, die er schulden würde, wenn der Rechtsanwalt nur in seinem Auftrag tätig geworden wäre. Weitergehend bestimmt § 7 Abs. 2 S. 1 Hs. 2, dass jeder Auftraggeber die Dokument...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XIV. Wiederaufnahmeverfahren und wiederaufgenommenes Verfahren, wenn sich die Gebühren nach VV Teil 4 oder Teil 5 richten (Nr. 13)

Rz. 56 Mit dem Inkrafttreten des 2. KostRMoG ist die frühere Nr. 12 zur Nr. 13 aufgerückt, ohne dass damit inhaltliche Änderungen verbunden sind. Auf ältere Rechtsprechung zu dieser Nr. kann daher zurückgegriffen werden. Rz. 57 Nr. 13 betrifft das förmliche Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen nach den §§ 359 ff. StPO und in Bußgeldsachen nach § 85 OWiG i.V.m. den §§ 359 ff...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anrechnung auf Vergütungsanspruch gegen Staatskasse

Rz. 11 Die Staatskasse hat dem Anwalt nur die Gebühren im Rahmen von Beratungshilfe nach VV 2501 ff. zu zahlen (§ 44). Der Wortlaut des Abs. 1 legt nahe, dass jede Zahlung, die der Anwalt vom Gegner erhält, vorrangig auf die aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung angerechnet werden soll. Dann käme der Anwalt erst in den Genuss des Anspruchsübergangs, wenn der Gegner mehr ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 8 Die Vorschrift des § 9 gilt grundsätzlich für jeden Rechtsanwalt und jeden, der nach § 1 Abs. 1 einem Rechtsanwalt gleichsteht und damit nach dem RVG abrechnen kann. Rz. 9 Die Vorschrift gilt auch dann, wenn der Anwalt für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten und bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten gemäß § 3...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Weitere nicht geregelte Anwendungsfälle

Rz. 123 Über den Wortlaut hinaus ist Abs. 2 auch dann anzuwenden, wenn es sich bei der anzurechnenden Gebühr nicht um eine Rahmengebühr handelt. Dass auch ein solcher Fall vorkommen kann, hat der Gesetzgeber offenbar nicht bedacht. Rz. 124 Beispiel: Der Anwalt wird vom Rechtsuchenden im Rahmen der Beratungshilfe in einer sozialrechtlichen Angelegenheit beauftragt, gegen den ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Prozesskostenhilfe

Rz. 4 Inwieweit die bedürftige Partei zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung staatliche Unterstützung erhält, bestimmt sich in erster Linie nach der Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Hierdurch wird sowohl der Gegenstand der hinreichend Erfolg versprechenden Rechtswahrnehmung als auch deren Umfang festgelegt. Wird der Partei ohne ausdrückliche Einschränkung ein Anwalt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Angemessenheit; Dumpingpreise (S. 2)

Rz. 15 Abs. 1 S. 2 statuiert für untertarifliche Vergütungen im außerforensischen Bereich eine Angemessenheitskontrolle. Danach muss eine vereinbarte Vergütung, die für die anwaltliche Tätigkeit in außergerichtlichen Angelegenheiten eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vorsieht, in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Recht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Besonderer Umfang der Angelegenheit

Rz. 23 "Besonders umfangreich" i.S.d. Abs. 1 S. 1 ist eine Strafsache, wenn der vom Verteidiger hierfür erbrachte zeitliche Aufwand erheblich über dem Zeitaufwand liegt, den er in einer "normalen" Sache zu erbringen hat.[23] Als Vergleichsmaßstab sind dabei Verfahren heranzuziehen, die den Durchschnittsfall der vor dem jeweiligen Spruchkörper verhandelten Sachen darstellen.[...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Arbeitsverhältnisse

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Rechtsschutzversicherung

Rz. 110 Nur in Ausnahmefällen besteht ein Direktanspruch des Anwalts gegen den Rechtsschutzversicherer. In den übrigen Fällen hat lediglich der Auftraggeber einen Freistellungsanspruch aus dem Versicherungsvertrag.[78] In beiden Fällen hat aber der Rechtsschutzversicherer auch für einen Vorschuss des Anwalts einzustehen. Verlangt der Rechtsanwalt gemäß § 9 von seinem Auftrag...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gesonderte Kostenentscheidung

Rz. 55 Über die Kosten des Beschwerdeverfahrens ist gesondert zu entscheiden, und zwar von Amts wegen (§ 308 Abs. 2 ZPO). Die Kostenentscheidung in der Hauptsache erfasst nicht auch die Kosten eines Beschwerdeverfahrens. Nur in Ausnahmefällen ist eine Kostenerstattung ausgeschlossen: § 11 Abs. 2 S. 5 RVG; §§ 66 Abs. 8, 68 Abs. 3 GKG; §§ 57 Abs. 8 S. 2, 59 Abs. 3 S. 2 FamGKG;...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Rechtsprechungsreport

Tz. 136 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Beschlüsse des OLG Frankfurt am Main und verwaltungsgerichtliche Beschlüsse zum Enforcement-Verfahren (abrufbar unter: www.lareda.hessenrecht.hessen.de) OLG Frankfurt am Main, WpÜG 1/06, Beschluss vom 12.02.2007, nicht anfechtbar Leitsatz: Der Abschlussprüfer hat auf Verlangen der BaFin im Enforcementverfahren seine Arbeitspapiere hinsichtlich ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Ein Streitgenosse ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt

Rz. 106 Ist nur ein Streitgenosse nicht vorsteuerabzugsberechtigt, wie das häufig in Kfz-Haftpflichtsachen mit gewerblichen Fahrzeugen vorkommt, kann der Gegner unter keinen Umständen den vollen Umsatzsteueranteil der gemeinsamen Anwaltskosten schulden. Diese Steuer steht in einem direkten (prozentualen) Verhältnis zur abgerechneten Leistung, so dass sie maximal auf den jewe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Mahnanwalt als Verkehrsanwalt

Rz. 87 Wird der Rechtsanwalt, der die Vertretung des Antragsgegners übernommen hat, im nachfolgenden Rechtsstreit Verkehrsanwalt, so ist die Verfahrensgebühr nach VV 3307 auf die Gebühren nach VV 3400 anzurechnen.[74] Zwar fehlt es an einer ausdrücklichen Anrechnungsregelung. Da aber die Anm. zu VV 3307 die Anrechnung von "Verfahrensgebühren" anordnet, bezieht sich diese Reg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Voraussetzung der Beiordnung

Rz. 81 Neben dem Prozessbevollmächtigten kann auf Antrag der Partei nach § 121 Abs. 4 ZPO, § 78 Abs. 4 FamFG unter besonderen Umständen ein Anwalt zur Vermittlung des Verkehrs mit dem Prozessbevollmächtigten beigeordnet werden. Unter welchen besonderen Voraussetzungen ein Verkehrsanwalt beizuordnen ist, führt der BGH in seiner Grundsatzentscheidung[47] ausführlich aus. Insbe...mehr

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AGS 06/2021, Erstattungsans... / IV. Bedeutung für die Praxis

Es ist in der höchstrichterlichen Rspr. allgemein anerkannt, dass eine nicht existente Partei, die sich auf ihre Nichtexistenz beruft, die ihr hierdurch angefallenen Anwaltskosten erstattet verlangen kann, wenn zu ihren Gunsten eine Kostenentscheidung ergangen ist. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass sich die Partei in dem betreffenden Rechtsstreit auch auf ihre fehle...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Erstattungspflicht des Gegners (§ 9 BerHG)

Rz. 44 Die Beratungshilfe versteht sich ebenso wie die Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsanordnung als staatliche Unterstützungsleistung mittels dauerhafter Kostenfreistellung. Eine Rückzahlung der von der Staatskasse an den Anwalt gezahlten Vergütung durch den Rechtsuchenden scheidet aus. Nur wenn ein Dritter ebenfalls für die Kosten einzustehen hat, kommt eine Entlastung der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren

Rz. 88 Gegen den Kostenansatz ist nach § 66 Abs. 1 GKG die Erinnerung gegeben. Sie ist weder an eine Frist noch an eine Beschwer gebunden. Über die Erinnerung entscheidet das Gericht, bei dem die Kosten angesetzt sind. Sind die Kosten bei der Staatsanwaltschaft angesetzt worden, so ist gemäß § 66 Abs. 1 S. 2 GKG das Gericht der ersten Instanz zuständig. Der Kostenbeamte kann...mehr