Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 6.2 Umfang

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören nur Tätigkeiten, die nicht zu den handwerklichen Leistungen i. S. d. § 35a Abs. 3 EStG gehören, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden und für die eine Dienstleistungsagentur oder ein selbstständiger Dienstleister in Anspruch genommen wird. Beispiele Bei einem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude b...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Bewertung der wertpapiergebundenen Versorgungszusage, der Wertpapiere sowie einer Mindestleistung und Übergangsregelung

Rn. 767 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Bei wertpapiergebundenen Versorgungszusagen richtet sich der Wert der Versorgungsverpflichtung nach dem beizulegenden Zeitwert der Wertpapiere, die die Höhe der Versorgungsleistung bestimmen. Die Versorgungsleistung wird also nicht versicherungsmathematisch i. S. v. § 253 Abs. 2 bewertet, sondern mit ihrem beizulegenden Zeitwert. Dies ist au...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Bewertung in den Folgejahren

Tz. 125 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Ansatz und Bewertung einer Rückstellung sind an jedem Bilanzstichtag zu überprüfen (IAS 37.59). Infolgedessen kann der Zugangswert einer Rückstellung in einer nachfolgenden Berichtsperiode sowohl über- als auch unterschritten werden; das Anschaffungswertprinzip, nach dem ein im Vergleich zur Zugangsbewertung niedrigerer Wertansatz einer Schu...mehr

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ZErb 06/2021, Zur Auslegung... / 3 Anmerkung

Das OLG Karlsruhe hatte in vorliegenden Fall darüber zu entscheiden, ob die Pflichtteilsstrafklausel in einem gemeinschaftlichen Testament lediglich durch den enterbten Abkömmling oder auch durch den Träger der Sozialhilfe (nach erfolgter Überleitung) ausgelöst werden kann. Das AG Heidelberg (W-72 VI 2598/18) war auf der Grundlage einer individuellen Auslegung der letztwillig...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Projected Unit Credit-Methode (PUC)

Rn. 681 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Die Projected Unit Credit- bzw. PUC-Methode kennen v.a. deutsche Konzern-UN, wenn sie kap.-marktorientiert sind (vgl. § 315e i. V. m. § 264d). Sie müssen diese Methode in ihrer KB bei der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen anwenden. Zwar schreibt der Gesetzgeber für den einzelnen JA keine versicherungsmathematische Methode binden...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundlagen

Rn. 130 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Der Ausweis von Verpflichtungen, die keinem gegenseitigen Austauschverhältnis zuordenbar sind, kann nicht mit dem Hinweis auf den Grundsatz der Nichtbilanzierung schwebender Geschäfte unterbleiben, da ihnen kein kompensierender Gegenleistungsanspruch gegenübersteht. Sie sind vielmehr zu passivieren, sobald und soweit sie rechtl. entstanden o...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 8. Voll- versus Ansammlungsrückstellungen

Tz. 122 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Die Zugangsbewertung von Verpflichtungen, deren Umfang rechtlich und wirtschaftlich im Zeitablauf sukzessive zunimmt (= echte Ansammlungsrückstellungen, zB Rekultivierungsverpflichtungen), oder deren Umfang – von Kostensteigerungen abgesehen – im Zeitablauf nicht weiter zunimmt (= unechte Ansammlungsrückstellungen, zB Abbruch- und Entfernung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Abzinsungssatz

Rn. 333 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Im Interesse der Bilanzobjektivierung hat der Gesetzgeber den Abzinsungssatz in mehrfacher Hinsicht normiert. Nach § 253 Abs. 2 Satz 1 sind Rückstellungen "mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen". Die Verwendung eines Durchschnittszinssatzes soll Ergebnissch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vergütungsanspruch

Rz. 228 Der Berufsvormund i.S.d. § 1836 Abs. 1 S. 2 BGB, § 1 VBVG erhält für seine Tätigkeit eine Stundenvergütung nach Zeitaufwand (zur erforderlichen Feststellung der berufsmäßigen Führung der Vormundschaft vgl. Rdn 166 ff.). Nach § 3 Abs. 1 VBVG erhält der anwaltliche Berufsvormund für jede Stunde der für die Führung der Vormundschaft aufgewandten und erforderlichen Zeit ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kostenerstattung

Rz. 245 Das WpÜG enthält keine Vorschriften über die Kostentragungspflicht im Beschwerdeverfahren nach §§ 48 ff. WpÜG . Die Vorschrift des § 58 WpÜG verweist zwar auf gewisse Vorschriften der ZPO, dazu gehören die §§ 91 ff. ZPO jedoch nicht. Andererseits entspricht es allgemeiner Meinung,[79] dass die Verweisung in § 58 WpÜG auf Vorschriften des GVG und der ZPO unvollständig ...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / 10. Verzinsung nur auf Antrag

Rz. 44 Die festgesetzten Kosten sind ab Eingang des Festsetzungsantrags zu verzinsen (§ 104 Abs. 1 S. 2 ZPO), allerdings nur auf Antrag. Der Verzinsungsantrag kann auch nachträglich noch rückwirkend gestellt werden. Die Höhe des Zinssatzes beläuft sich auf fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB (§ 104 Abs. 1 S. 2 ZPO). Rz. 45 Ist der Zinsantrag vergessen wor...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Schlussabrechnung

Rz. 18 Die weitere Vergütung ist konzipiert als Schlusszahlung und daher erst fällig, wenn die Schlusskostenabrechnung aufgestellt werden kann.[18] Dazu müssen einerseits alle angefallenen Kosten sowie zum anderen auch die Deckungsbeträge, die für die Ausgleichung dieser Kosten zur Verfügung stehen, endgültig feststehen. Beendet i.S.d. Abs. 1 S. 2 ist ein Verfahren also imme...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Antragsteller beantragt Vollstreckungsbescheid nach Begleichung Gesamtforderung durch Antragsgegner

Rz. 139 In diesem Fall entspricht es der Billigkeit nach § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO, eine Kostenverteilung nach den in den verschiedenen Verfahrensabschnitten entstandenen Kosten vorzunehmen und dem Beklagten die Kosten bis zum Erlass des Mahnbescheids und dem Kläger die Kosten seit dem Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids aufzuerlegen.[100] Denn der Anlass zur Einreic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Schiedsrichterliche Verfahren nach Buch 10 der ZPO (Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2)

Rz. 51 Steht die Höhe der Kosten des schiedsrichterlichen Verfahrens bereits fest, hat das Schiedsgericht auch darüber zu entscheiden, in welcher Höhe die Parteien diese zu tragen haben. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, hat das Schiedsgericht in einem Schiedsspruch darüber zu entscheiden, zu welchem Anteil die Parteien die Kosten des schiedsrichterlichen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Keine Kostenerstattung

Rz. 48 Nach § 12a Abs. 6 werden Kosten nicht erstattet. Der verwerfende oder zurückweisende Beschluss über die Anhörungsrüge bedarf daher keiner Kostenentscheidung. Wird das Verfahren auf die Anhörungsrüge fortgesetzt und im Fortsetzungsverfahren die angefochtene Entscheidung bestätigt oder abgeändert, so erfasst auch die dabei getroffene Kostenentscheidung über die Kosten d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gesetzliche Regelung

Rz. 92 Den Maßstab für die Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Verkehrsanwalts legt § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO fest. Danach sind nur solche Kosten zu erstatten, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Vor der Erweiterung der Postulationsfähigkeit der Rechtsanwälte war es in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und der Literatur ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Kostenentscheidung/Kostenerstattung

Rz. 29 Soweit das Verfahren auf Vollstreckbarerklärung gemäß § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 zum Rechtszug gehört, ist eine gesonderte Kostengrundentscheidung zur Festsetzung nicht erforderlich. Die Kosten – auch soweit sie nur die vorläufige Vollstreckbarerklärung betreffen – können vielmehr aufgrund der Hauptsache-Kostenentscheidung festgesetzt werden.[21] Rz. 30 Anders verhält es s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Grundsatz

Rz. 88 Die Regelung des Abs. 3 besagt, dass sich ein Dritter grundsätzlich nicht auf eine Anrechnung berufen kann. Dies hat vor allem Bedeutung für die Kostenerstattung. Da jede Gebühr selbstständig ist, kann die im Rechtsstreit obsiegende Partei also grundsätzlich die Festsetzung der vollen Verfahrensgebühr verlangen, und zwar unbeschadet der Anrechnung einer eventuell zuvo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Sinn und Zweck

Rz. 582 Kosten der Zwangsvollstreckung können gemäß §§ 788 Abs. 2, 103 Abs. 2, 104, 107 ZPO festgesetzt werden; die Überprüfung der angemeldeten Kosten erfolgt in diesem Fall durch den Rechtspfleger. Eine Festsetzung empfiehlt sich u.a. dann, wenn über Jahre hinweg Vollstreckungsversuche stattgefunden haben, weil der Gläubiger es sich damit erspart, bei jeder neuen Vollstrec...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Zeitgleiches Geltendmachen (Abs. 3, 3. Var.)

Rz. 119 Schließlich kann sich ein Erstattungspflichtiger auch dann auf die Anrechnung berufen, wenn gleichzeitig zwei Gebühren gegen ihn geltend gemacht werden, die aufeinander anzurechnen sind. Rz. 120 Dabei ist erforderlich, dass beide Gebühren entweder im Erkenntnisverfahren oder beide Gebühren im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden. Es reicht nicht aus, das...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Mehrvergleich

Rz. 146 Sofern von den Parteien ein Mehrvergleich über nicht rechtshängige Ansprüche protokolliert wird, gehört nach ganz h.M. die Verfahrensdifferenzgebühr zu den Kosten des Vergleichs und nicht zu den Kosten des Rechtsstreits im Übrigen.[121] Wenn also im Vergleich vereinbart wird, dass die Kosten des Vergleichs gegeneinander aufgehoben werden, hat diese Vereinbarung zur K...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Kostenentscheidung und -erstattung

Rz. 90 Ergeht eine Entscheidung über die Erinnerung, so muss gleichzeitig auch darüber entschieden werden, wer die Kosten dieses Verfahrens zu tragen hat (§ 308 Abs. 2 ZPO).[113] Aufgrund dieser Kostenentscheidung kann die Gebühr nach VV 3500 festgesetzt werden. Rz. 91 Über die Kosten des Erinnerungsverfahrens muss auch dann entschieden werden, wenn der Gegner keine Einwendun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Mehrere Erinnerungen, mehrere Beschwerden oder mehrere Anträge auf gerichtliche Entscheidung

Rz. 99 Wird der Anwalt in mehreren Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren sowie Verfahren über einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den Kostenansatz und die Kostenfestsetzung tätig, so können diese zwar gegenüber der Hauptsache nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 eine gesonderte Angelegenheit darstellen. Damit ist aber noch nicht das Verhältnis der Erinnerungen, Beschwerden und...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / G. Rechtsschutzversicherung

Rz. 236 Die Einigungsgebühr ist im Rahmen der Rechtsschutzversicherung grundsätzlich mit gedeckt. Strittig ist dies allerdings für die Einigungsgebühr des Verkehrsanwalts. Hier wird eine Einigungsgebühr überwiegend abgelehnt.[194] Rz. 237 Bei Beratungsrechtsschutz ist dagegen eine Einigungsgebühr vom Versicherungsschutz gedeckt.[195] Rz. 238 Im außergerichtlichen Bereich ist s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 12. Erstattungsfähigkeit der Gebühren des erst nach Gutachtenerstattung tätigen Rechtsanwalts

Rz. 308 Es ist zu differenzieren: Rz. 309 Wird der Rechtsanwalt zwar erst nach Vorlage des Gutachtens beauftragt, allerdings mit der Maßgabe, die inhaltliche Richtigkeit des Gutac...mehr

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Anhang VI. Das Quotenvorrec... / II. Volle Erstattungspflicht des Gegners

Rz. 7 Soweit die Gegenseite die Kosten in voller Höhe zu tragen hat, wird sich die Frage des Quotenvorrechts in aller Regel nicht stellen, da dann der Mandant seine nicht gedeckten Kosten ohnehin in voller Höhe von der Gegenseite erstattet erhält und ein Forderungsübergang zu seinem Nachteil nicht stattfinden kann. Beispiel 1: Der Mandant wohnt in München und beauftragt dort...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Wertberechnung

Rz. 76 Maßgebend ist der Betrag, den der Schuldner unter Zugrundelegung des Vollstreckungstitels noch schuldet, und zwar einschließlich der Nebenforderungen (Zinsen und Kosten früherer Vollstreckungen).[114] Die Kosten der der Vermögensauskunft vorausgehenden Vollstreckung stehen im Zeitpunkt der Auftragserteilung, gerade bei einem kombinierten Auftrag (z.B. Sachpfändung und...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Maßgeblicher Zeitpunkt für Beurteilung der Notwendigkeit

Rz. 569 In Rechtsprechung und Literatur werden Kosten der Zwangsvollstreckung als notwendig angesehen, wenn der Gläubiger im Zeitpunkt der Verursachung der Kosten diese als zur Erfüllung des titulierten Anspruchs erforderlich halten durfte. Ausschlaggebend ist, ob ein vernünftig denkender Dritter anstelle des Gläubigers ebenso gehandelt hätte (objektiver Dritter).[604] Dabei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Kostenerstattung

Rz. 22 Die Kosten für eine Begutachtung über die Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig.[8] Rz. 23 Die Frage der Erstattungspflicht stellt sich ohnehin nicht, wenn der begutachtende Anwalt mit der Durchführung des Rechtsmittelverfahrens beauftragt worden ist, da dann infolge der Anrechnung – abgesehen von der zweiten Postentgeltpauschale...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Anwendungsfälle

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ZErb 06/2021, Das Tor zur Welt …

So wird die schöne und freie Hansestadt Hamburg oft genannt. Und was für eine Welt sich da öffnet … ! Mit Urteil vom 12.6.2018 (3 K 77/17, DStRE 2018, 1260) hatte das FG Hamburg sich in Aufsehen erregender Art und Weise und mit sehr überzeugenden Gründen auf die Seite der Steuerpflichtigen gestellt und der Schenkungsbesteuerung des "gemeinsamen Konsums" eine klare Absage erte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 44 S. 1 bestimmt, dass der Anwalt seine "Vergütung" für Tätigkeiten in Beratungshilfesachen nur aus der Landeskasse erhält. Die Gebühren ergeben sich aus VV 2501 ff., die Auslagen aus VV 7000 ff. Die Beratungshilfegebühren bleiben deutlich hinter den Gebühren für außergerichtliche Tätigkeiten eines Wahlanwalts zurück. Die Kürzung des gegen die Land...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Gebühren

Rz. 66 Im Verfahren der Rechtsbeschwerde entsteht eine Verfahrensgebühr nach VV 6101. Diese Gebühr kann ggf. wegen der in der Regel höheren Schwierigkeit auch höher angesetzt werden als die erstinstanzliche Gebühr. Rz. 67 Hinzukommen kann eine Terminsgebühr nach VV 6102, wenn ein gerichtlicher Termin vor dem Gericht der Rechtsbeschwerde stattfindet, was jedoch kaum vorkommen ...mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / I. Überblick

Rz. 20 Die Vergütung des Anwalts für Tätigkeiten in der Teilungsversteigerung richtet sich nach den Vorschriften, die für die Zwangsversteigerung gelten (VV Vorb. 3.3.3 S. 1 Nr. 1). Anzuwenden ist VV Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 4 (VV 3311, 3312). Rz. 21 Im gerichtlichen Verfahren kommen dabei zwei verschiedene gebührenrechtliche Angelegenheiten in Betracht, nämlichmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Antrag des Gebührenschuldners

Rz. 345 Beantragt der Gebührenschuldner die Vergütungsfestsetzung, wozu er nach Abs. 1 berechtigt ist, richtet sich der Gegenstandswert nach seinem Interesse. Es kommt dann auf die Vergütungsforderung an, deren sich der Anwalt (noch) berühmt. Geleistete Zahlungen sind abzuziehen. Beispiel: Der Anwalt stellt dem Mandanten 3.000 EUR in Rechnung. Der Mandant ist der Auffassung,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Fälligkeit und Form der Abrechnung

Rz. 53 Fällig werden die Reisekosten erst zusammen mit der übrigen Vergütung unter den Voraussetzungen des § 8 Abs. 1. Zuvor kann allerdings ein angemessener Vorschuss nach § 9 verlangt werden. Diese Vorschrift gilt auch für Auslagen. Rz. 54 Für die Abrechnung der Reisekosten ist § 10 zu beachten. Auch dieser Teil der Vergütung (§ 1 Abs. 1), kann nur aufgrund einer formell or...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Fehlende Regelung

Rz. 58 Fehlen in einer Vergütungsvereinbarung Regelungen zu den Auslagen, gelten diese im Zweifel als durch die vereinbarte Vergütung abgegolten.[58] Dies gilt insbesondere bei Zeit- und Pauschalvereinbarungen. In diesen Fällen muss unbedingt eine Vereinbarung zu den Reisekosten getroffen werden, und wenn auch nur vereinbart wird, dass sich die Reisekosten nach den gesetzlic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Urkundsbeamter

Rz. 19 Dieses Verfahren kommt dem materiellen Recht speziell insoweit entgegen, als die Erforderlichkeit von Auslagen aus objektivierender Sicht einer verständigen Partei zu beurteilen ist (vgl. § 46 Rdn 6 f.), so dass eine Entscheidung durch einen der Beteiligten die Gefahr der Einseitigkeit in sich bergen würde. Faktisch ist dieses Risiko allerdings nicht gebannt, weil der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse (Abs. 3 S. 1)

Rz. 18 Nach §§ 87e, 53 IRG kann das Bundesamt für Justiz im Verfahren auf Bewilligung der Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen im Rechtshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (§§ 87 ff. IRG) einen anwaltlichen Beistand bestellen. Da für diesen Beistand die Vorschriften für den gerichtlich bestellten Rechtsanwalt entsprechend gelten, erhält der Bei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Vorschuss

Rz. 372 § 9 InsVV räumt dem Verwalter die Möglichkeit ein, einen Vorschuss auf seine Vergütung und Auslagen aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Voraussetzung ist die Zustimmung des Insolvenzgerichts. § 9 S. 3 InsVV regelt den Vorschussanspruch des Insolvenzverwalters bei erfolgter Kostenstundung im Kleininsolvenzverfahren (§ 4a InsO).mehr

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AnwaltKommentar RVG / 2. Kein Vorschuss (§ 47)

Rz. 75 Der im Wege der Beratungshilfe tätige Anwalt hat weder für seine Gebühren noch für seine Auslagen einen Anspruch auf Vorschuss. Dies ergibt sich aus § 47 Abs. 2.[109] Voraussetzung einer Vergütungsfestsetzung ist damit, dass die Vergütung fällig im Sinne von § 8 ist.[110] Eine Vergütungsfestsetzung noch im laufenden Beratungshilfemandat kommt damit nicht in Betracht, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Erstreckung bei Anordnung nach Abs. 6 S. 3

Rz. 141 Das Gericht kann allerdings nach Abs. 6 S. 3 anordnen, dass sich die Wirkung des Abs. 6 S. 1 auch auf diejenigen Verfahren erstrecken soll, in denen vor der Verbindung keine Beiordnung oder Bestellung erfolgt war. Geschieht dies, dann kann der Anwalt auch in diesen Verfahren die dort entstandenen Gebühren und Auslagen verlangen. Beispiel: Wie vorangegangenes Beispiel...mehr

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Vorbemerkung zu Unterabschnitt 1

Rz. 1 Die Gebühren im Berufungsverfahren regeln die VV 3200 ff. Im Gegensatz zur BRAGO sind die Gebühren im Berufungsverfahren gesondert geregelt. Das Vergütungsverzeichnis weist in den VV 3200 ff. die erhöhten Gebühren im Berufungsrechtszug unmittelbar aus Rz. 2 Neben den Berufungsverfahren richten sich auch die erstinstanzlichen Verfahren vor dem Finanzgericht nach den VV 3...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Verjährung

Rz. 59 Auch für die Frage der Verjährung spielt die gesetzliche Regelung des Abs. 1 eine Rolle, weil jede Gebühr selbstständig zu behandeln ist. Beispiel: Der Anwalt war außergerichtlich tätig und hatte hierfür eine 1,5-Geschäftsgebühr nach VV 2300 abgerechnet. Hiernach wurde ihm der Auftrag zur Klageerhebung erteilt. Nach vier Jahren ist der Rechtsstreit rechtskräftig abges...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Kostenansatzverfahren

Rz. 87 Die im Strafverfahren anfallenden Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) werden vom Kostenbeamten in einer Kostenrechnung angesetzt (§ 19 GKG). Im Verfahren über den Kostenansatz – sofern es hier überhaupt einmal zu einer anwaltlichen Tätigkeit kommt – sowie für die Überprüfung der Kostenrechnung erhält der Anwalt keine gesonderte Gebühr. Diese Tätigkeit ist wiederum ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Pauschale Abrechnung

Rz. 64 Rechnet der Anwalt pauschal (VV 7002) ab, soll die Postentgeltpauschale ohne Nachprüfungsmöglichkeit zu berücksichtigen sein; einer Versicherung des Anwalts nach § 104 Abs. 2 S. 2 ZPO bedürfe es nicht.[86] Dies ist jedoch nicht ganz zutreffend. Erforderlich ist auch in diesem Fall die Versicherung, dass überhaupt ein Entgelt angefallen ist.[87] Anderenfalls wäre nämli...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Vergütungsanspruch gegen die Landeskasse

Rz. 13 Die Vergütung des Rechtsanwalts aus der Landeskasse bestimmt sich nach den §§ 45 ff. Damit berechnet sich der Vergütungsanspruch des Rechtsanwaltes gegen die Landeskasse nach der Tabelle zu § 49. Der Rechtsanwalt erhält nach § 46 auch Auslagen vergütet, wenn sie zur sachgemäßen Wahrnehmung der Interessen der Vertretenen erforderlich waren. Für die zur notwendigen Unte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Weitere erste Instanz nach Zurückverweisung

Rz. 299 Hebt das Beschwerdegericht die erstinstanzliche Entscheidung auf und verweist die Sache zurück an das erstinstanzliche Familiengericht, erhält der Verfahrensbeistand neben den gesonderten Pauschalen für die erste Instanz und die Beschwerdeinstanz keine weitere gesonderte Pauschale für die weitere erste Instanz nach der Zurückverweisung.[535] Gegen die Entstehung eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungszweck

Rz. 5 Zweck des § 41a ist es, dem Rechtsanwalt, der den Musterkläger vertritt, angemessen zu vergüten, dass Rz. 6 Mit dem Gesetz zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Begrenzung bei mehreren Einzelaufträgen

Rz. 26 Soweit der Anwalt den Auftrag zu mehreren Einzeltätigkeiten erhalten hat, kann er insgesamt nicht mehr an Gebühren erhalten, als wenn er von vornherein mit der Gesamtvertretung beauftragt worden wäre. Hier ist jeweils als Höchstgrenze diejenige Vergütung zu beachten, die der Verteidiger oder der Beistand oder Vertreter eines Neben- oder Privatklägers oder eines sonsti...mehr