Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsvertrag

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 64. Herausgabe

Rz. 1027 Ausführungen hierzu finden sich unter dem Stichwort Rückgabe (siehe unten Rdn 1308 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Sicherung der Arbeitskraft

(1) Förderung der Gesundheit Rz. 1276 Das BAG hat entschieden, dass der Arbeitnehmer weder zu einem ordentlichen Lebenswandel noch zur Erhaltung seiner Arbeitsfähigkeit verpflichtet sei.[2902] Allerdings erkannte es eine arbeitsvertragliche Pflicht zu gesundheits- und genesungsförderndem Verhalten,[2903] die ein Arbeitnehmer verletzt, wenn er in unverständlicher und leichtfer...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 89. Pfändung

a) Allgemeines Rz. 1211 Die Lohnansprüche des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber können von einem Gläubiger gepfändet werden. In der vollstreckungsrechtlichen Begrifflichkeit ist der Arbeitnehmer der Schuldner und der Arbeitgeber der Drittschuldner. Die Pfändung und Überweisung des Lohnanspruchs hat folgende Rechtsfolgen: Der Arbeitgeber – als Drittschuldner – darf, soweit d...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Gesetzliche Vorgaben zur Darlegungs- und Beweislast

Rz. 1118 Da die einleitend dargestellte Verteilung der Darlegungs- und Beweislast, die mit § 619a BGB bestätigt worden ist, nach Auffassung des BAG jedenfalls zugunsten des Arbeitnehmers zwingend ausgestaltet ist,[2623] kann von diesen Grundsätzen arbeitsvertraglich nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers abgewichen werden. In Formularverträgen steht einer Verlagerung der Bewei...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 101. Salvatorische Klausel

a) Allgemeines Rz. 1334 Mit einer salvatorischen Klausel (lat. salvatorius: "bewahrend", "erhaltend") soll erreicht werden, einen Vertrag aufrechtzuerhalten, wenn sich herausstellt, dass einzelne Vertragsbestandteile unwirksam sind oder der Vertrag lückenhaft ist. Eine salvatorische Klausel gibt es in unterschiedlichen Varianten, die jeweils unterschiedliche Zwecke verfolgen....mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 87. Öffnungsklausel

Rz. 1168 Ausführungen hierzu finden sich unter dem Stichwort Tarifvertrags-Öffnungsklausel (siehe unten Rdn 1453 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Wirksamkeitsvoraussetzungen

aa) Inhaltliche Anforderungen Rz. 646 In einem Formulararbeitsvertrag ist die Befristung einzelner Arbeitsbedingungen unwirksam, wenn der Arbeitnehmer bei Abwägung der Interessen beider Vertragspartner durch die Befristung unangemessen benachteiligt wird. Dies folgt aus § 307 Abs. 1 S. 1 BGB . Das BAG wendet diese Vorschrift auf die Befristung von Haupt- und Nebenpflichten an....mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

aa) Begriff Rz. 1620 Ein schon seit einiger Zeit beliebtes und im Zeitalter der "Arbeitswelt 4.0" immer attraktiveres Modell der Arbeitszeitflexibilisierung ist die Vertrauensarbeitszeit. Wie der Begriff schon vermuten lässt, lebt dieses Zeitmodell vom arbeitgeberseitigen Vertrauen in die ordnungsgemäße Erbringung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer und dessen sinnvoll...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Kürzung von Sondervergütungen

Rz. 470 Vereinbarungen, die eine Kürzung von Sondervergütungen bei krankheitsbedingten Fehlzeiten vorsehen, sind zulässig, wenn die Kürzung maximal ein Viertel des arbeitstäglichen Verdienstes pro Tag der Arbeitsunfähigkeit beträgt, § 4a EFZG.[1117] Die Norm bestätigt, dass es kein allgemeines Rechtsprinzip gibt, wonach der Anspruch auf eine Sonderleistung entfällt, wenn wäh...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Grundsätzliche Zulässigkeit von Nebentätigkeiten

Rz. 1162 Unter einer Nebentätigkeit versteht man jede entgeltliche oder unentgeltliche Tätigkeit, die ein Arbeitnehmer außerhalb seiner Arbeitszeit erbringt. Ob der Arbeitnehmer dabei selbstständig oder unselbstständig tätig wird, ist unerheblich. Ein Arbeitgeber kann Nebentätigkeiten im Grundsatz nicht verbieten, weil sie außerhalb des Arbeitsverhältnisses stattfinden und s...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Freiwilligkeitsvorbehalt

Rz. 748 Die Auslobung eines Incentive sollte stets mit einem ausdrücklichen Freiwilligkeitsvorbehalt versehen werden. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass bei wiederholter vorbehaltloser Gewährung eine betriebliche Übung entsteht, von der sich der Arbeitgeber nicht mehr einseitig ohne den Ausspruch einer Änderungskündigung lösen kann.mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Formale Anforderungen

Rz. 650 Aus der Befristungsabrede muss eindeutig erkennbar sein, dass die konkrete Vertragsbedingung nicht auf Dauer gelten, sondern zu einem bestimmten Zeitpunkt oder bei Eintritt eines definierten Ereignisses wieder entfallen soll. Dies verlangt das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB. Der die Befristung rechtfertigende Sachgrund muss – im Gegensatz zum Widerrufsvor...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 17. Arbeitsunfähigkeit

a) Begriff der "krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit" Rz. 428 Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) regelt unter anderem die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall. Die gesetzliche Entgeltfortzahlung bei Krankheit knüpft daran an, dass der Arbeitnehmer "durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert wird, ohne dass ihn ein Verschul...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / pp) Schriftformklausel, salvatorische Klausel, § 16

Rz. 711 Auch im Zusammenhang mit der Ergänzungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag empfiehlt sich die Vereinbarung einer typischen Schriftformklausel (siehe auch § 1a Rdn 218, dort § 20 Abs. 3). § 16 Abs. 2 der Mustervereinbarung (siehe oben Rdn 645) soll eine übliche Formulierung einer salvatorischen Klausel enthalten (siehe auch § 1a Rdn 1334).mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit

Rz. 289 Es muss – wie in jedem Arbeitsvertrag – eine bestimmte Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 und 3 TzBfG – zumindest konkludent – vertraglich geregelt sein.[777] Geschieht dies nicht, gilt nach Satz 3 eine Arbeitszeit von 20 Stunden in der Woche als vereinbart.[778] Es handelt sich um eine zwingende gesetzliche Fiktion.[779] Eine Abweichung davon...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Einführung

Rz. 1028 Während bei Außendienstmitarbeitern die Nutzung eines Home-Office seit langer Zeit üblich ist, gewinnt die Vereinbarung über die Errichtung eines Home-Office beim Abschluss von Arbeitsverhältnissen auch mit anderen Arbeitnehmern, vor allem im Dienstleistungssektor, zunehmend an Bedeutung. Die Corona-Krise und die damit zusammenhängenden Einschränkungen in allen Lebe...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Erläuterungen

aa) Gesetzliche Pflichten bei Arbeitsunfähigkeit Rz. 871 Die Anzeige- und Nachweispflichten des Arbeitnehmers im Falle einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit sind in § 5 EFZG gesetzlich geregelt. Die Pflichtenstellungen dienen unterschiedlichen Zwecksetzungen und stehen deshalb eigenständig nebeneinander. Während die Anzeigepflicht dazu dient, dem Arbeitgeber die Abstim...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 126. Versetzung

a) Versetzung als "Wechsel des Arbeitsplatzes" Rz. 1569 "Versetzung" bedeutet jeden Wechsel des Arbeitsplatzes nach Ort, Zeit, Umfang oder Inhalt der Arbeit auf Anordnung des Arbeitgebers und beinhaltet die einseitige Änderung der Arbeitsbedingungen durch rechtsgeschäftsähnliche Erklärung des Arbeitgebers sowie durch tatsächliche Einweisung in die neue Tätigkeit. Das Arbeitsv...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 113. Tarifvertrags-Öffnungsklausel (Bezugnahmeklausel)

a) Typischer Sachverhalt Rz. 1453 Beispiel Die X-AG beschäftigt 1.000 Arbeitnehmer. Sie ist Mitglied im Arbeitgeberverband Gesamtmetall. Für sie gilt der "Verbandstarifvertrag […]". Dieser sieht in seiner Fassung vom 1.1.2018 einen monatlichen Durchschnittsverdienst von 3.200 EUR vor. Die monatliche Gesamtlohnsumme beläuft sich auf rund 3,2 Mio. EUR. Bei der X-AG existieren dr...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 58. Gerichtsstand

a) Allgemeines Rz. 954 Mit einer Gerichtsstandsklausel wird durch Vertrag ein an sich unzuständiges Gericht als zuständiges Gericht vereinbart, sog. Prorogation.[2232] Dabei ist zwischen zwei verschiedenen Arten von Gerichtsstandsklauseln zu unterscheiden. Zunächst sind Vereinbarungen bzgl. des Rechtswegs möglich. So können nach § 2 Abs. 4 ArbGG durch Vereinbarung bürgerliche ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 15. Arbeitsbereitschaft

Rz. 396 Ausführungen hierzu finden sich unter dem Stichwort Bereitschaftsdienst (siehe unten Rdn 653 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Fiktion des Zugangs

Rz. 895 Gem. § 308 Nr. 6 BGB , der auch im Arbeitsrecht uneingeschränkt Anwendung findet,[2089] ist eine Bestimmung unwirksam, die vorsieht, dass eine Erklärung des Verwenders von besonderer Bedeutung dem anderen Vertragsteil als zugegangen gilt. Erklärungen "von besonderer Bedeutung" sind dabei v.a. solche, die für den Empfänger mit nachteiligen Rechtsfolgen verbunden sind,[...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 134. Wartezeit (Kündigungsschutz)

a) Allgemeines Rz. 1634 Das Arbeitnehmerschutzrecht kennt zahlreiche Bestimmungen, die das Entstehen von Rechten von einer Wartezeit abhängig machen, mithin von einem Mindestzeitraum, den ein Arbeitnehmer innerhalb des Arbeitsverhältnisses zurückgelegt haben muss. Das prominenteste Beispiel einer Wartezeit findet sich im Kündigungsschutzgesetz. Gem. § 1 Abs. 1 KSchG beträgt d...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 142. Zielvereinbarungen

a) Allgemeines Rz. 1735 In einer Zielvereinbarung legen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam bestimmte Ziele fest, die der Arbeitnehmer in einem vorgegebenen Zeitraum erreichen soll. Hierfür wird ihm regelmäßig eine variable Vergütung zusätzlich zu seinem Fixgehalt zugesagt, deren Höhe sich nach dem Grad der Zielerreichung bemisst. Nicht entgeltbezogene Zielvereinbarungen s...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Unabdingbarkeit

Rz. 1640 Das Kündigungsschutzgesetz und damit auch die hier dargestellten Grundsätze zur Wartezeit sind einseitig zwingendes Schutzrecht. Dies gilt unabhängig von dem Grad der wirtschaftlichen oder sozialen Abhängigkeit; auch Arbeitnehmer in einer geringfügigen Nebenbeschäftigung unterfallen dem Kündigungsschutzgesetz.[3852] Eine Verschlechterung zu Lasten des Arbeitnehmers,...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 56. Freiwilligkeitsvorbehalt

a) Allgemeines Rz. 929 Der Freiwilligkeitsvorbehalt hat seine praktische Bedeutung weitgehend verloren. Dabei verspricht er von allen Änderungsvorbehalten die größte Freiheit. Er stellt die Gewährung einer Leistung in das freie Ermessen des Arbeitgebers. Im Gegensatz zu einem Widerrufsvorbehalt, der dem Arbeitnehmer solange einen Anspruch auf Gewährung der Leistung einräumt, ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Erläuterungen

aa) Gesetzlicher Anspruch auf Entgeltfortzahlung Rz. 863 Gem. § 3 Abs. 1 EFZG hat ein Arbeitnehmer im Falle krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit (vgl. hierzu Rdn 428 ff.) Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer von sechs Wochen.[2027] Entsprechende Regelungen zur Dauer der Entgeltfortzahlung sind insoweit nur deklaratorischer Natur. Unterschiede in der Beurteilung kön...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Grundlagen der Gewährung von Ermessensboni

Rz. 740 Immer größerer Beliebtheit erfreut sich in der Praxis die Gewährung von Ermessensbonuszahlungen, die Arbeitgebern als Instrument zur Flexibilisierung der Vergütung zur Verfügung steht. Ermessensboni sind dahingehend ausgestaltet, dass dem Arbeitnehmer aufgrund arbeits- oder kollektivvertraglicher Vereinbarung zwar grds. ein Bonusanspruch eingeräumt wird, die Höhe des...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Konkretisierung der arbeitsrechtlichen Besonderheiten

Rz. 201 Arbeitsrechtliche Besonderheiten sind nach Ansicht des BAG im Vergleich zu den Grundsätzen des Bürgerlichen Rechts und des Prozessrechts abweichende Regelungen.[498] Hinter dieser Aussage verbergen sich mehrere, zum Verständnis dieser Vorschrift wichtige, Interpretationshilfen. Zum einen sind damit nicht nur solche Normen erfasst, die ihren ausschließlichen Anwendung...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 111. Suspendierung

Rz. 1435 Erläuterungen hierzu befinden sich unter dem Stichwort Freistellung (siehe oben Rdn 911 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 138. Whistleblowing

a) Whistleblowing-Richtlinie Rz. 1716 Die Richtlinie 2019/1937/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, – sog. Whistleblowing-Richtlinie –[4183] legt für die Mitgliedstaaten gemeinsame Mindeststandards für den Schutz von Personen vor, die in der Richtlinie aufgeführte Verstöße gegen das Uni...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Hinweise und Anmerkungen

Rz. 601 Die Klausel 1 (siehe oben Rdn 599) ist für die Fallkonstellation vorgesehen, in der der Arbeitnehmer aufgrund seiner arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit bei Dritten, insbesondere Kunden des Arbeitgebers, Bargeldbeträge auf Forderungen einzieht, die dem Arbeitgeber zustehen. Die Klausel soll sicherstellen, dass der Arbeitnehmer diese von ihm eingezogenen Beträge...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / g) Erläuterungen

aa) Anspruchsübergang bei Schädigung durch Dritte Rz. 881 Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung gem. § 3 EFZG besteht, soweit die Krankheit nicht durch den Arbeitnehmer selbst schuldhaft verursacht worden ist, unabhängig von der Ursache der Erkrankung. Ist die Erkrankung jedoch schuldhaft von einem Dritten verursacht, stehen dem Arbeitnehmer regelmäßig gesetzliche Schadensersat...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

aa) Anspruch auf Entgeltfortzahlung Rz. 436 Der Arbeitnehmer, der wegen Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert ist, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, behält seinen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Arbeitsentgelt bis zur Dauer von sechs Wochen, § 3 EFZG (gesetzliche Entgeltfortzahlung). In diesem Zeitraum ist er nicht auf Leistungen der...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 3. Abwerbeverbot

a) Hintergrund Rz. 231 In Zeiten der Verknappung des Gutes "Arbeitskraft" haben Arbeitgeber zunehmend ein Interesse daran, zu vermeiden, dass eigene Arbeitnehmer von Dritten abgeworben werden oder selber auf dem Weg in eine neue Beschäftigung Kollegen abwerben. Gerade im bestehenden Arbeitsverhältnis bietet die Nähe zu der funktionierenden und bekannten Arbeitsorganisation hä...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 27. Ausschlussfristen

a) Allgemeines Rz. 626 Ausschlussfristen bewirken, dass ein Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht wird. Sie dienen damit gleichsam der Rechtssicherheit und dem Rechtsfrieden.[1451] Der Schuldner erlangt nach Ablauf der Frist Gewissheit darüber, dass er nicht länger mit Ansprüchen seines Gläubigers zu rechnen braucht. Von der Verjähr...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 135. Weihnachtsgeld

Rz. 1646 Ausführungen hierzu finden sich unter dem Stichwort Sonderzahlung (siehe oben Rdn 1388 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Rechtliche Grenzen

aa) Fortgeltung arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften Rz. 1623 Die Einführung von Vertrauensarbeitszeit bringt aufgrund der vielschichtigen Regularien in Bezug auf die Arbeitszeit einige Konfliktfelder mit sich, die eine rechtssichere Umsetzung gefährden und daher stets berücksichtigt werden müssen. Die Vereinbarung der Vertrauensarbeitszeit befreit nicht von etwaigen arbeits...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Erläuterungen

aa) Zwecksetzung der Sonderzahlung Rz. 1391 Die Einordnung der Sonderzahlung in eine solche mit Entgelt- und/oder Gratifikationscharakter ist maßgebliches Kriterium für die Beurteilung zahlreicher mit der Sonderzahlung im Zusammenhang stehender rechtlicher Fragestellungen. Reinen Entgeltcharakter haben Sonderzahlungen, mit denen ausschließlich die im Bemessungszeitraum erbrach...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 454 Die Telearbeit wird vielfach in der Arbeitsrechtswissenschaft als eine der modernsten Arbeitsformen der Zukunft beschrieben.[1125] Spätestens seit der Corona-Pandemie revolutionieren Telearbeit, mobile Arbeit und Homeoffice den Arbeitsmarkt und schaffen gänzlich neue Chancen und Risiken.[1126] Neue innovative und technische Möglichkeiten des digitalen Zeitalters stel...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Muster

aa) Äußeres Erscheinungsbild bei Hotelpersonal Rz. 1305 Hier gibt es in der Praxis umfassende Pflichtenklauseln mit Regelungen, die auch in die private Lebensführung hineinreichen. Eine solche Regelung könnte trotz ihres Freizeitbezuges auch durch Betriebsvereinbarung erzielt werden, da sie direkt nur betriebliche Belange regelt. Die Reflexwirkungen auf den Privatbereich[2955...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Inhalte der Personalakte

Rz. 1175 Der zulässige Inhalt der Personalakte bestimmt sich sowohl unter dem Aspekt des Persönlichkeitsrechtes als auch unter dem Aspekt des Datenschutzes nach dem Zweck der Speicherung. Die Aufnahme in die Personalakte ist insoweit zulässig, als dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung des Beschäftigungsverhältnis...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Wirksamkeitsgrenzen

aa) Gesetzliche Verbote Rz. 1323 Eine Erstattung von Ausbildungskosten ist in Berufsausbildungsverhältnissen ausgeschlossen (§ 12 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BBiG), sofern es um Maßnahmen geht, die dem betrieblichen Bereich – im Gegensatz zum schulischen Bereich – zuzurechnen sind.[2986] Ebenfalls unzulässig wäre eine Erstattungsregelung für Fortbildungsmaßnahmen, zu deren Durc...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Ausschluss und Begrenzungen des Zurückbehaltungsrechts

aa) Allgemeines Rz. 1758 Das jedem Vertragsteil zustehende Zurückbehaltungsrecht kann kraft Gesetzes, aufgrund vertraglicher Vereinbarung (vorbehaltlich § 309 Nr. 2 BGB), wegen der Rechtsnatur des Schuldverhältnisses oder nach Treu und Glauben ausgeschlossen sein. Außerdem ist die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ausgeschlossen, wenn der Arbeitgeber teilweise geleistet hat...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Geltungserhaltende Reduktion?

Rz. 1337 Eine geltungserhaltende Reduktion dient dazu, eine unangemessene oder unwirksame Klausel auf das zulässige Maß zu reduzieren, um damit die Geltung so weit wie möglich zu erhalten. Rz. 1338 Zum Teil sieht das Gesetz die Aufrechterhaltung unwirksamer Abreden ausdrücklich vor. Beispiel 1: § 89 Abs. 2 S. 2 HGB, Kündigungsfristen bei Handelsvertreterverträgen Werden die ge...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / dd) Anrechnung anderweitigen Verdienstes und vertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 385 Im Falle einer Freistellung besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, bereits während des Ablaufs der restlichen Vertragslaufzeit seine Arbeitskraft anderweitig zu verwerten. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie hierbei erzielter Verdienst zu behandeln ist, insbesondere ob eine Anrechnung dieses Verdienstes auf die fortzuzahlende Vergütung vorgenomme...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Rechtliche Rahmenbedingungen

aa) Allgemeines Rz. 990 Für die konkrete Formulierung einer Bezugnahmeklausel gilt insbesondere bei nicht tarifgebundenen Parteien im Ausgangspunkt die Vertragsfreiheit; bei tarifgebundenen Arbeitgebern ist jedoch die zwingende Wirkung der Tarifnormen (§ 4 Abs. 1 TVG) zu beachten, gegenüber der sich die Bezugnahmeabrede nur im Fall einer ausdrücklichen Gestattung oder einem g...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 1. Abrufarbeit

Rz. 220 Zu diesem Stichwort finden sich unten im Kapitel zu den einzelnen Vertragstypen weitere Erläuterungen, dort Teilzeit (siehe § 1b Rdn 215 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Rechtswirkungen

Rz. 1756 Bei berechtigter Leistungsverweigerung gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug, § 298 BGB. Der Vergütungsanspruch bleibt nach § 615 BGB bestehen.[4336] Wegen des Fixschuldcharakters der Arbeitsleistung wird der Arbeitnehmer von der Pflicht zur Arbeitsleistung frei, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Daran hat sich auch durch die Schuldrechtsreform nichts geä...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 75. Kürzung von Leistungen

Rz. 1087 Ausführungen hierzu finden sich unter dem Stichwort Widerrufsvorbehalt (siehe unten Rdn 1723 ff.).mehr