Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsvertrag

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Voraussetzungen für die Entgeltfortzahlung

(1) Vierwöchiger Bestand des Arbeitsverhältnisses Rz. 439 Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle entsteht erstmals nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses, § 3 Abs. 3 EFZG. Ausreichend für die Erfüllung dieser Wartezeit ist der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses; eine tatsächliche Beschäftigung ist nicht notwendig.[1055] So e...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 37. Bonus

a) Allgemeines Rz. 712 Der Begriff des Bonus erfasst jene zusätzlichen Entgeltbestandteile, die in der Regel als monatliche oder jährliche Zahlungen neben der regelmäßigen Festvergütung gewährt werden. Obgleich dieser Begriff uneinheitlich genutzt wird, werden als Bonus maßgeblich zum einen variable, leistungsbezogene Vergütungsformen wie Tantiemen (vgl. Rdn 1436 ff.), Zielve...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (2) Rechtliche Grundlagen

Rz. 125 Der Katalog in § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1–8 TzBfG ist nicht abschließend. Es kommen weitere anerkannte Befristungsgründe in Betracht. Sie können die Befristung aber nur rechtfertigen, wenn sie den in § 14 Abs. 1 TzBfG zum Ausdruck kommenden Wertungen entsprechen.[385] Das gilt auch für tariflich geregelte Sachgründe.[386] Rz. 126 Die Befristung zur Aus-, Fort- und Weiterb...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Hintergrund

Rz. 1088 Unter "Kurzarbeit" wird allgemein eine temporäre Verkürzung der Arbeitszeit gegenüber der regelmäßigen individuellen Arbeitszeit bei gleichzeitigem Entfall des auf die Verkürzung entfallenden Entgelts verstanden. Diese Verkürzung der Arbeitszeit kann von einer stundenweisen Verkürzung an einem oder mehreren Tagen der Woche oder des Monats bis hin zur so genannten "K...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 60. Geschenkannahme

a) Allgemeines Rz. 971 Die Annahme von Geschenken ist in vielen Arbeitsverträgen untersagt, um der Korruption vorzubeugen. Zu unterscheiden ist zwischen der Annahme von Schmiergeldern und von sog. gebräuchlichen Gelegenheitsgeschenken bzw. Trinkgeldern. aa) Schmiergelder Rz. 972 Schmiergelder sind grundsätzlich verboten. § 299 StGB stellt die Bestechlichkeit und Bestechung im g...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Einseitige Kündigungsbeschränkung

Rz. 1081 Die Vereinbarung eines einseitigen Kündigungsausschlusses ist nicht uneingeschränkt zulässig. Rz. 1082 Die einseitige Beschränkung des arbeitgeberseitigen Kündigungsrechts ist grds. unbedenklich. Zwar ist das außerordentliche Kündigungsrecht für beide Vertragsparteien unabdingbarer Bestandteil der arbeitsvertraglichen Bindung, doch unterliegt das ordentliche Kündigun...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Mitteilungspflicht der für eine Sozialauswahl bzw. zur Betriebsratsanhörung notwendigen Daten

Rz. 1188 Neben der sozialversicherungsrechtlichen Abwicklung des Anstellungsverhältnisses benötigt der Arbeitgeber noch für andere Zwecke Daten des Arbeitnehmers. Dies gilt insbesondere für eventuelle Anhörungen des Betriebsrats, z.B. nach § 102 BetrVG, sowie für die Durchführung der Sozialauswahl im Vorfeld von Kündigungen. Rz. 1189 Gemäß § 102 BetrVG hat der Arbeitgeber dem...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Rechtliche Grundlagen

aa) Verpflichtung zum Tragen von Dienstkleidung Rz. 794 Auszugehen ist von der grundsätzlichen Freiheit des Arbeitnehmers, bei der Arbeit die Kleidung der persönlichen Wahl zu tragen.[1863] Dieser grundsätzlichen Freiheit des Arbeitnehmers kann aber aufgrund entsprechender vertraglicher Regelung unter Berücksichtigung der vertraglichen Rücksichtnahmepflicht kraft § 241 Abs. 2...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Vergütung, § 4

Rz. 633 Die Vergütungsregelung unter § 4 Abs. 1 des Vertragsmusters verweist auf die unter § 1 Abs. 7 des Vertragsmusters vereinbarten Entgeltrahmen- und Entgelttarifverträge BAP-DGB/iGZ-DGB in ihrer jeweils gültigen Fassung. Insoweit obliegt es den Vertragsparteien, sich auf eine Eingruppierung zu verständigen und diese im Arbeitsvertrag zu vereinbaren. Aus Gründen der Tran...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 67. Internet

Rz. 1046 Ausführungen hierzu finden sich unter dem Stichwort E-Mail/Internetnutzung (siehe oben Rdn 845 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 100. Sabbatical

Rz. 1333 Erläuterungen hierzu finden sich weiter unten unter dem Stichwort "Sonderurlaub" (siehe Rdn 1375 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Erscheinungsformen

Rz. 911 Die Freistellung führt zur Suspendierung der Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis: Sie beseitigt den Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers. Bei der unentgeltlichen Freistellung entfällt die Vergütungspflicht des Arbeitgebers. Erfolgt die Freistellung dagegen entgeltlich, behält der Arbeitnehmer seinen Vergütungsanspruch; er ist aber während des Freist...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Einführung

Rz. 827 Wesensmerkmal eines jeden Arbeitsverhältnisses ist das Recht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer arbeitsleistungsbezogene und die Ordnung bzw. das Verhalten des Arbeitnehmers im Betrieb betreffende Weisungen zu erteilen.[1904] Dieses Recht wird als Direktionsrecht oder Weisungsrecht des Arbeitgebers bezeichnet und ist in § 106 GewO gesetzlich normiert. § 611a Abs. 1 S...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 6. Allowances

Rz. 282 Ausführungen hierzu finden sich unter dem Stichwort Aufwendungsersatz (siehe unten Rdn 604).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Erläuterungen

aa) Vorstellungskosten Rz. 609 Die Kosten, die der Arbeitnehmer zur Wahrnehmung eines Vorstellungsgesprächs aufwendet, sind gem. § 670 BGB auch ohne besondere Vereinbarung zu erstatten, soweit der Bewerber diese den Umständen nach für erforderlich halten durfte.[1395] Dies gilt auch, wenn die Aufforderung zur Wahrnehmung eines Vorstellungsgesprächs auf eine Initiativbewerbung...mehr

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§ 3 Prozessrecht / dd) Parteibezeichnung

Rz. 17 Aus der Klage muss ersichtlich sein, wer Beklagter und wer Kläger ist. Der Arbeitnehmer hat als Kläger (auch) seinen Wohnort anzugeben, § 253 Abs. 2 und 4 i.V.m. § 130 Nr. 1 ZPO. Allerdings kann eine Kündigungsschutzklage die Frist des § 4 S. 1 KSchG auch ohne diese Angabe wahren.[50] Kläger ist regelmäßig der gekündigte Arbeitnehmer. Stirbt der Arbeitnehmer nach Ablau...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 78. Leistungsentgelt

Rz. 1099 Erläuterungen hierzu finden sich oben unter dem Stichwort "Bonus" (siehe Rdn 712 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 9. Anrechnungsvorbehalt Tariflohnerhöhung

a) Erläuterungen Rz. 298 Tarifgebundene Arbeitgeber gewähren vielfach übertarifliche Zulagen. Wird später der Tariflohn erhöht, stellt sich die Frage, ob die Tariflohnerhöhung mit der Zulage verrechnet wird (Aufsaugung) oder ob die Zulage in voller Höhe weiter neben dem erhöhten Tariflohn zu zahlen ist (Aufstockung). Sieht der Arbeitsvertrag keine ausdrückliche Regelung vor, ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 124. Vermögensbildung

a) Allgemeines Rz. 1535 Vermögenswirksame Leistungen sind gem. §§ 2,3 des 5. VermBG Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer oder dessen Angehörige anlegt. Sie sind insgesamt, dh auch soweit sie auf einem vom Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn gezahlten Zuschuss beruhen, arbeitsrechtlich Bestandteil der Vergütung.[3632] Sozialversicherungsrechtlich gehören sie zu...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ff) Auswirkung der Kündigungsbeschränkung auf die Sozialauswahl

Rz. 1085 Zu beachten ist, dass sich der vertragliche Ausschluss der ordentlichen Kündigung bei dem Wegfall von Arbeitsplätzen zum Nachteil anderer Arbeitnehmer auswirken kann, da ordentlich unkündbare Arbeitnehmer im Falle einer betriebsbedingten Kündigung nicht in die Sozialauswahl einzubeziehen sind.[2553] Die gesetzlichen Regelungen zur Sozialauswahl sind jedoch unabdingb...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Regelungen zur Beschaffung von Dienstkleidung

Rz. 797 Dienstkleidung muss nicht unbedingt durch den Arbeitgeber beschafft werden. Zwar ist dies insbesondere bei stark individualisierter Dienstkleidung, die z.B. mit Logos, etc. bestickt ist, üblich. Denkbar sind aber auch Regelungen, wonach die Arbeitnehmer lediglich eine Vorgabe hinsichtlich Farbe und Schnitt erhalten und im Übrigen die Dienstkleidung selber beschaffen ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

aa) Dauer der Arbeitszeit (1) Regelungsbefugnis der Arbeitsvertragsparteien Rz. 511 Gemäß § 611a Abs. 1 S. 1 BGB ist der Arbeitnehmer zur Leistung der versprochenen Dienste verpflichtet. Die Zeit, innerhalb derer er seine versprochenen Dienste zu leisten hat (= Dauer der Arbeitszeit), betrifft die Hauptpflicht des Arbeitnehmers. Sie unterliegt grundsätzlich nicht dem Direktion...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Beginn des Arbeitsverhältnisses; Tätigkeitsaufnahme; Einstellung

aa) Vereinbarter Beginn des Arbeitsverhältnisses und Nachweis Rz. 358 Bei Vertragsschluss muss Einvernehmen über den Beginn des Arbeitsverhältnisses bestehen. Typischerweise regelt der Arbeitsvertrag ein konkretes Datum für den Beginn des Arbeitsverhältnisses; auf das Datum des Abschlusses des Arbeitsvertrages kommt es nicht an. Das Arbeitsverhältnis beginnt nur dann mit Absc...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 69. Job-Sharing

Rz. 1048 Ausführliche Erläuterungen zu diesem Stichwort finden sich im Kapitel zu den einzelnen Vertragstypen, dort Teilzeit (siehe unten § 1b Rdn 215 ff., 302 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 97. Rückgabe

a) Einführung Rz. 1308 Im Laufe eines Arbeitsverhältnisses gelangen unvermeidbar eine Vielzahl von Gegenständen, die im Eigentum des Arbeitgebers stehen, wie z.B. Schlüssel, Bücher, Geschäftsunterlagen, Ergebnisse der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers, Mobiltelefone, Laptops etc., in den Herrschaftsbereich bzw. Zugriff des Arbeitnehmers. Dies kann dadurch geschehen, dass der ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 8. Anrechnung (Betriebszugehörigkeit, Krankheit und Urlaub)

a) Allgemeines Rz. 284 Anrechnungsvereinbarungen können in vielfältiger Weise getroffen werden. Von besonderer praktischer Relevanz sind dabei einerseits Vereinbarungen zur Anrechnung bestimmter Beschäftigungszeiten auf die Betriebszugehörigkeit, andererseits Vereinbarungen zur Anrechnung von Zeiten der Freistellung (vgl. Rdn 911 ff.), der Krankheit oder anderer Abwesenheitsz...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 756 Im Rahmen eines Darlehensvertrages wird dem Darlehensnehmer Kapital zur vorübergehenden Nutzung überlassen.[1779] Auch wenn ein Darlehensvertrag mit Rücksicht auf den Bestand eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen wird, gelten grds. die allgemeinen Bestimmungen der §§ 488 ff. BGB. Bei dem Arbeitgeberdarlehen erfolgt die Darlehensg...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Abgrenzung

aa) Fehlzeiten aus Krankheitsgründen Rz. 306 Hauptanwendungsfall der Vereinbarung einer Anwesenheitsprämie – und ihrer Kürzung – dürfte die Absicht sein, krankheitsbedingte Abwesenheitszeiten gering zu halten. Dieser Bereich ist seit 1996 gesetzlich geregelt, aktuell in § 4a EFZG. Der Regelung unterfallen auch bestimmte Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen, die in § 9 EFZG ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 24. Ausbildung

Rz. 623 Ausführungen zur Berufsausbildung/Fortbildung finden sich unten im Kapitel zu den einzelnen Vertragstypen (siehe § 1b Rdn 1 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Pflicht zur Anzeige der Arbeitsunfähigkeit

Rz. 872 Die Anzeige der Arbeitsunfähigkeit hat im Interesse der Dispositionsfähigkeit des Arbeitgebers gem. § 5 Abs. 1 S. 1 EFZG unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern zu erfolgen.[2041] Inhalt der Anzeige ist die Information über die Tatsache der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtlicher Dauer.[2042] Zur Benennung von Art und Ursache der Erkrankung ist der Arbeitn...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) Förderungsumfang

Rz. 400 Altersteilzeit wird – unabhängig von den früheren Förderansprüchen der BA, aber nicht von den Anspruchsvoraussetzungen der §§ 2 und 3 Abs. 1 ATG – steuer- und sozialversicherungsrechtlich privilegiert.[1031] Sowohl die Aufstockungsbeträge (§ 3 Abs. 1 Nr. 1a ATG) – selbst wenn diese über die gesetzlichen Mindestbeträge hinausgehen – als auch die zusätzlichen Rentenver...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Verbot überraschender Vertragsstrafenabreden, Transparenz- und Bestimmtheitsgebot

Rz. 1616 Die Rechtsprechung hat Vertragsstrafen wiederholt am Verbot überraschender Klauseln gem. § 305c Abs. 1 BGB (siehe hierzu Rdn 184 f.) scheitern lassen. Der sicherste Weg, einen Überraschungseffekt zu vermeiden, besteht darin, den Regelungskomplex Vertragsstrafe unter einer eigenen Überschrift "Vertragsstrafe" in den Arbeitsvertrag aufzunehmen.[3767] Das BAG hat es in...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 55. Freie Mitarbeiter

Rz. 928 Ausführliche Erläuterungen zu diesem Stichwort finden sich im Kapitel zu den einzelnen Vertragstypen, dort Dienstvertrag (siehe unten § 1b Rdn 766 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (1) Unzulässig: Eingriffe in den Kernbereich

Rz. 1726 Ein Arbeitgeber kann Leistungen, die den Kernbereich des Arbeitsverhältnisses betreffen, nicht mit einem Widerrufsvorbehalt versehen.[4220] Ein solcher würde gegen die Wertung des § 307 Abs. 2 BGB verstoßen. Das BAG konkretisiert den Kernbereich anhand zweier Grenzen – der tariflichen Vergütung einerseits und einem bestimmten Höchstsatz an der Gesamtvergütung andere...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 90. Pkw

Rz. 1222 Ausführliche Erläuterungen zu diesem Stichwort finden sich im Kapitel zu den einzelnen Vertragstypen, dort Dienstwagenüberlassung (siehe unten § 1b Rdn 510 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Gesetze

Rz. 1667 Gesetzes- oder sittenwidrige Weisungen braucht der Arbeitnehmer nicht zu befolgen. Trifft der Arbeitgeber entsprechende Weisungen und überschreitet damit sein Direktionsrecht, kann der Arbeitnehmer in der Regel die Weisung im Wege des Einstweiligen Rechtsschutzes zeitnah gerichtlich überprüfen lassen.mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 43. Dienstvertrag

Rz. 825 Zu diesem Stichwort finden sich im Kapitel zu den einzelnen Vertragstypen weitere Erläuterungen (siehe § 1b Rdn 766 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / g) Erläuterungen

aa) Grundlagen der Gewährung von Zulagen Rz. 736 Die Aufspaltung der Vergütung in ein Festgehalt und eine Zulage kann unterschiedlichen Zwecken dienen. Denkbar ist, dass der Arbeitgeber etwa durch die Gewährung einer außertariflichen Zulage Leistungen über dem tariflichen Niveau erbringen oder dem Arbeitnehmer aufgrund von Engpässen auf dem Arbeitsmarkt eine über das betriebl...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Muster

aa) Klausel im Rahmen eines Arbeitsvertrags Rz. 253 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.17: Abwerbeverbot (Arbeitsvertrag) Dem Arbeitnehmer sind während der Dauer des Arbeitsverhältnisses Vorbereitungshandlungen in Bezug auf eine konkurrierende Unternehmung für die Zeit nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses untersagt, soweit sich diese Vorbereit...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 5. Aktienoptionen

a) Allgemeines Rz. 256 Während internationale, insbesondere US-amerikanische Konzerne bereits seit Jahrzehnten Programme zur Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmenserfolg unterhalten, ist die Vergütung durch Aktienoptionen (Stock Options) in deutschen Unternehmen verhältnismäßig neu.[638] Sie hat sich jedoch ungeachtet zwischenzeitlich eingetretener Schwächen an der Börse...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 26. Auslandsentsendung

Rz. 625 Ausführungen hierzu finden sich im Kapitel zu den einzelnen Vertragstypen (siehe unten § 1b Rdn 645 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Erläuterungen

aa) Einschränkung des Rechts zur außerordentlichen Kündigung Rz. 1076 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund kann nach allgemeiner Auffassung[2515] auch einzelvertraglich nicht ausgeschlossen werden. Die Möglichkeit, sich von einem mit unzumutbaren Belastungen verbundenen Vertragsverhältnis lösen zu können, ist unabdingbar, und zwar für Arbeitnehmer und...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / f) Anzeige- und Nachweispflichten

aa) Normzweck Rz. 486 Die Regelungen in § 5 EFZG konkretisieren die Nebenpflichten des Arbeitnehmers im Krankheitsfall: dies sind vornehmlich Anzeige- (Benachrichtigung, Information) und Nachweispflichten (Beibringung einer Bescheinigung). Diese Pflichten dienen dazu, der missbräuchlichen Inanspruchnahme des Entgeltfortzahlungsrechts entgegenzuwirken. Die Einhaltung der Pflic...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 13. Arbeitnehmerüberlassung

Rz. 349 Ausführliche Erläuterungen hierzu finden sich im Kapitel zu den einzelnen Vertragstypen (siehe unten § 1b Rdn 571 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Erläuterungen

aa) Bezugsgröße der Tantiemeberechnung Rz. 1439 Die Höhe und konkrete Berechnung der Tantieme bestimmen sich nach den vertraglichen Abreden,[3356] die insoweit zur Vermeidung von Auseinandersetzungen eindeutige Regelungen enthalten sollten und zwecks Erfüllung der Nachweispflicht (§ 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 NachwG) schriftlich nachzuweisen sind. Fehlt – unter Verletzung der Nachwe...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Anwendungsbereich

aa) Persönlich Rz. 1150 Der persönliche Anwendungsbereich erstreckt sich zunächst jedenfalls auf den Arbeitnehmerbegriff im Sinne des deutschen Rechts. Entsprechend fallen hierunter auch leitende Angestellte, geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte und auch Praktikanten, wie § 1 NachwG klarstellt. Ebenfalls erfasst sind Leiharbeitnehmer, wobei nach § 11 AÜG zusätzliche...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 92. Praktikum

Rz. 1224 Ausführliche Erläuterungen zu diesem Stichwort finden sich im Kapitel zu den einzelnen Vertragstypen, dort Praktikantenvertrag (siehe § 1b Rdn 504 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Hinweise und Anmerkungen

aa) Festlegung Rz. 1033 Der Aufnahme einer Klausel über den konkreten Anteil der Arbeitszeit, die der Arbeitnehmer in seinem Home-Office verrichten kann, bedarf es dann nicht, wenn (z.B. bei Vertriebsmitarbeitern) feststeht, dass sämtliche Verwaltungstätigkeiten, die mit einer Vertriebstätigkeit in einem Zusammenhang stehen, im Home-Office verrichtet werden. In diesem Fall ka...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Regelung der Rückzahlungsverpflichtung

Rz. 765 Das Darlehen ist vorbehaltlich einer entsprechenden Vereinbarung gem. § 488 Abs. 3 BGB erst nach Kündigung des Darlehensvertrages zur Rückzahlung fällig. Da dies in aller Regel nicht den Interessen der Parteien entspricht, sollte ein fester Tilgungsplan vereinbart werden, der die Rückzahlungsverpflichtungen des Arbeitnehmers eindeutig und ausreichend transparent fest...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / f) Formulierungsvorschlag

aa) Probezeitbefristung Rz. 1251 § x Dauer des Arbeitsverhältnisses/Probezeit/Kündigung Der Arbeitsvertrag beginnt am […] und ist für die Dauer der Probezeit von […] (sechs) Monaten befristet. Es endet mit Ablauf des […] (Datum), ohne dass es einer Kündigung bedarf. Während der Probezeit können beide Parteien den Arbeitsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei ...mehr