Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsvertrag

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 123. Verjährung

a) Allgemeines Rz. 1526 Die Verjährung begründet für den Schuldner das Recht, die geschuldete Leistung nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums dauerhaft zu verweigern.[3596] Zweck der Verjährungsvorschriften ist es dabei, den Rechtsfrieden und die Sicherheit des Rechtsverkehrs durch einen angemessenen Ausgleich von Gläubiger- und Schuldnerinteressen zu fördern.[3597] Der Gläub...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 96. Private Lebensführung/Freizeitverhalten

a) Allgemeines Rz. 1254 Privatleben und Freizeitverhalten der Arbeitnehmer sind tabu und gehen den Arbeitgeber im Grundsatz nichts an. Das BAG hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, ein ordentliches Leben zu führen und sich auf diesem Wege seine Arbeitsfähigkeit zu erhalten.[2859] Gesundheits- und genesungsförderndes Verhalten kann dagegen auch in der ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 50. Entgeltumwandlung

Rz. 889 Ausführungen hierzu finden sich unter dem Stichwort Betriebliche Altersversorgung (siehe oben Rdn 661 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / i) Formulierungsbeispiele

aa) Einwilligung gem. § 26 Abs. 2 BDSG Rz. 788 Formulierungsbeispiel Ich bin damit einverstanden, dass der Arbeitgeber die für (…) (genaue Beschreibung des Verwendungszwecks) relevanten Daten, insbesondere Angaben zu (…) (genaue Beschreibung der Daten) erhebt, verarbeitet und nutzt sowie an die (…) (genaue Beschreibung der Stelle, die die Daten erhält) weitergibt. Eine Weiterg...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / g) Social Media-Accounts

aa) Verfügungsgewalt über Daten nach Kündigung Rz. 1372 Im Falle der beruflichen Verwendung privater Arbeitnehmer-Accounts in sozialen Netzwerken stellt sich die Frage, wem die rechtliche Verfügungsgewalt über die Daten an den Accounts nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers zusteht. Die Frage nach dem Schicksal des Accounts ist insbesondere dann interessant, wenn es sich um e...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 35. Beweislastvereinbarung

a) Allgemeines Rz. 701 Beweislastvereinbarungen dienen der Veränderung der gesetzlichen oder richterrechtlich entwickelten Darlegungs- und Beweislast im weitesten Sinne, indem sie die Beweislast im Rahmen arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen umkehren, die Beweisführung erleichtern oder erschweren, oder den Beweis bestimmter Tatsachen gänzlich ausschließen. Als Prozessver...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 84. Nachweisgesetz

a) Allgemeines Rz. 1149 Die Pflicht zum Nachweis wesentlicher Arbeitsbedingungen ist für Arbeitgeber nicht neu – das Nachweisgesetz (NachwG) [2698] existiert bereits seit 1995. Die Regelung erfuhr jedoch durch die Neuerungen im Jahr 2022 eine deutlich gesteigerte arbeitsrechtliche Aufmerksamkeit.[2699] Das alte NachwG zur Umsetzung der ehemaligen Nachweisrichtlinie[2700] ist d...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Zulässigkeit von Bindungsklauseln

Rz. 1395 Soll mit der Sonderzahlung die Betriebstreue des Arbeitnehmers honoriert werden, lässt sich dies mit sog. Bindungsklauseln in Form von Stichtags- bzw. Rückzahlungsklauseln erreichen. Dabei beinhaltet die Stichtagsklausel eine aufschiebende Bedingung dahingehend, dass der Anspruch auf die Sonderzahlung nur entsteht, wenn das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeit...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 12. Arbeitnehmererfindungen

a) Allgemeines Rz. 346 Für Arbeitnehmererfindungen gilt die umfassende und zwingende Regelung im Arbeitnehmererfindungsgesetz (AErfG). Dessen Regelungen sind gemäß § 22 AErfG unabdingbar;[931] zulässig sind lediglich Vereinbarungen über Diensterfindungen nach ihrer Meldung, über freie Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge, ebenfalls nach ihrer Meldung. Diese Ausn...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 141. Wohnort

Rz. 1734 Ausführungen hierzu finden sich unter dem Stichwort Arbeitsort (siehe oben Rdn 397 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 118. Umzug

a) Allgemeines Rz. 1475 Die mit langen Anfahrtswegen zwischen Wohnsitz und Arbeitsort verbundenen Belastungen des Arbeitnehmers können erheblich sein. Überlegungen zugunsten einer Verlagerung des Wohnsitzes in die Nähe des Arbeitsplatzes stellen sich deshalb häufig, nicht nur bei der Begründung eines neuen, sondern auch bei überörtlichen Versetzungen oder Verlagerungen des Be...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Rechtliche Grundlagen

aa) Allgemeines/Einleitung Rz. 234 Für die Dauer des Arbeitsverhältnisses besteht gemäß § 60 HGB ein allgemeines Wettbewerbsverbot zugunsten des Vertragsarbeitgebers.[605] § 60 HGB verbietet dabei den Betrieb eines eigenen Gewerbes und den Wettbewerb auf eigene oder fremde Rechnung. Soweit also klauselmäßig ein bestimmtes Verhalten des Arbeitnehmers für die Dauer des Arbeitsv...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / I. Allgemeine Erläuterungen zum Klausel ABC

1. Wesen des Arbeitsvertrags Rz. 150 Das Arbeitsrecht ist fest verwurzelt im deutschen Privatrechtssystem. Der Gesetzgeber hat diese Tatsache im Rahmen der Modernisierung des Schuldrechts noch einmal unterstrichen, indem er die AGB-Kontrolle auf Arbeitsverträge ausdehnte.[304] Gleichzeitig nimmt das Arbeitsrecht im Gefüge zivilrechtlicher Verträge aufgrund seines ausgeprägten...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Erläuterungen

aa) Einschränkung der Wartezeit Rz. 1643 Der Verzicht auf die Wartezeit ist ebenso zulässig wie deren Verkürzung oder inhaltliche Einschränkung, da diese Regelungen für den Arbeitnehmer uneingeschränkt günstig sind. Die Wartezeit kann daher gänzlich ausgeschlossen oder zeitlich begrenzt werden. Ebenso kann die Kündigung innerhalb der Wartezeit auf bestimmte Gründe beschränkt ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 45. Direktionsrecht

a) Einführung Rz. 827 Wesensmerkmal eines jeden Arbeitsverhältnisses ist das Recht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer arbeitsleistungsbezogene und die Ordnung bzw. das Verhalten des Arbeitnehmers im Betrieb betreffende Weisungen zu erteilen.[1904] Dieses Recht wird als Direktionsrecht oder Weisungsrecht des Arbeitgebers bezeichnet und ist in § 106 GewO gesetzlich normiert. § ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 49. Entgeltfortzahlung

a) Allgemeines Rz. 861 Die Verpflichtung zur Fortzahlung des Arbeitsentgelts für Zeiten krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ist mit dem Entgeltfortzahlungsgesetz weitgehend abschließend geregelt. Dauer und Höhe der Entgeltfortzahlung sind einzelvertraglich unabdingbar, auf die gesetzlichen Ansprüche kann gem. § 12 EFZG im Voraus nicht wirksam verzichtet werden.[2022] Zuläs...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 98. Rückzahlung von Ausbildungskosten

a) Allgemeines Rz. 1321 In unserer heutigen Gesellschaft ist die fortlaufende Aus-, Fort-, und Weiterbildung in Anbetracht der sich beständig wandelnden Arbeitsanforderungen wichtiger als je zuvor. Die Spannbreite dieser Maßnahmen ist beträchtlich: Sie reicht von der einstündigen Schulung über mehrtägige Lehrgänge bis hin zur Finanzierung des gesamten Studiums oder der sog. M...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 10. Anwesenheitsprämien (inklusive § 4a EFZG)

a) Allgemeines Rz. 300 Anwesenheitsprämien stellen einen Anreiz zu gesundheitsbewusstem und -förderndem Verhalten dar und sollen leichtfertige Krankmeldungen unterbinden[821] bzw. einen Anreiz erzeugen, die Zahl der berechtigten oder unberechtigten Fehltage im Bezugszeitraum möglichst gering zu halten.[822] Sie sind Sondervergütungen (vgl. Rdn 302, 304 f.), die nicht die vert...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Versetzung als "Wechsel des Arbeitsplatzes"

Rz. 1569 "Versetzung" bedeutet jeden Wechsel des Arbeitsplatzes nach Ort, Zeit, Umfang oder Inhalt der Arbeit auf Anordnung des Arbeitgebers und beinhaltet die einseitige Änderung der Arbeitsbedingungen durch rechtsgeschäftsähnliche Erklärung des Arbeitgebers sowie durch tatsächliche Einweisung in die neue Tätigkeit. Das Arbeitsvertragsrecht bestimmt, unter welchen Vorausset...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Formulierungsbeispiele

aa) Verbot der privaten Nutzung Rz. 859 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.50: Verbot der privaten Nutzung Der Arbeitnehmer darf den betrieblichen Internetzugang und das betriebliche E-Mail-System ausschließlich für dienstliche Zwecke verwenden. Die Nutzung für private Zwecke ist nicht gestattet. Der Internetzugang darf nur mit der gültigen persönlich...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Vereinbarung statusbezogener Mitteilungspflichten

Rz. 1420 Obgleich eine Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Beitragsübernahme über die gesetzlichen Vorgaben hinaus auf arbeitsvertraglicher Basis nicht wirksam begründet werden kann, kann die vertragliche Gestaltung die gesetzlich bestehenden Regressmöglichkeiten des Arbeitgebers zumindest verbessern. Rz. 1421 Verletzt der Arbeitnehmer die durch § 28o Abs. 1 SGB IV begründete...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Provisionsanspruch, Provisionssätze, § 2

Rz. 313 Zu Abs. 1: Es besteht im Arbeitsverhältnis keine Pflicht, Provisionen zu gewähren. Wird aber ein Provisionsanspruch durch Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung begründet ("bedungen" gem. § 65 HGB), sind die während des Vertragsverhältnisses abgeschlossenen Geschäfte, deren Abschluss bzw. Vermittlung dem Arbeitnehmer übertragen war,[958] und für die das Tätigwerden...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Erläuterungen

aa) Anwendbares Zivilrecht Rz. 329 Die Feststellung des geltenden Privatrechts ist im Bereich der grenzüberschreitenden mobilen Arbeit durchaus komplex. Deshalb sollte der Arbeitgeber das mobile Arbeiten im Ausland nur auf die Staaten begrenzen, für die er unter Hinzuziehung rechtlicher Fachexpertise für die Auslandsstaaten, in denen mobile Arbeit gestattet werden soll, vorab...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 63. Haftung

a) Haftung des Arbeitnehmers Rz. 1018 Bereits bei der Schaffung des BGB war gefordert worden, die Arbeitnehmerhaftung auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen.[2376] Der Gesetzgeber ist dem bis heute nicht nachgekommen.[2377] Der im Zuge der Schuldrechtsreform neu geschaffene § 619a BGB enthält lediglich eine von § 280 Abs. 1 S. 2 BGB abweichende Beweislastverteilung. Er bes...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Verhältnis fester/variabler Vergütungsbestandteile

Rz. 1742 Die Höhe des vereinbarten Entgelts unterliegt keiner Inhaltskontrolle (siehe dazu Rdn 188). Bei bestehender Tarifbindung darf allerdings die tarifliche Vergütung nicht unterschritten werden. Überdies ist die Grenze zum Lohnwucher zu beachten. Sittenwidrig sollen danach Vertragsgestaltungen sein, die dem Arbeitnehmer nicht die reale Chance geben, zusammen mit dem Fes...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 119. Urheberrechtsklauseln

a) Allgemeines Rz. 1491 Viele Arbeitsverträge enthalten keine Urheberrechtsklauseln oder beschränken sich auf die Verwendung einer Standardklausel in der Hoffnung, dass diese die relevanten Fälle schon mit umfassen werde.[3516] Dass dies häufig sogar ausreichend ist, liegt auch an der gesetzlichen Regelung, die sachgerecht ist. Allerdings sind sich viele Arbeitgeber und Arbei...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 5. Betriebsrat (§§ 80 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2a, 92 ff., 99 Abs. 1 BetrVG; § 15 Abs. 3 AGG)

Rz. 21 Nach § 92 Abs. 1 S. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber den Betriebsrat über die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf sowie über die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen und Maßnahmen der Berufsbildung anhand von Unterlagen rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Zur Personalplanung gehören die Personalbedarfsplanung, d...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 41. Dienstkleidung

a) Hintergrund Rz. 792 Der Arbeitgeber kann aus unterschiedlichen Gründen ein Interesse daran haben, den Arbeitnehmer zum Tragen von Dienstkleidung zu verpflichten. Nach der Rechtsprechung des BAG ist Dienstkleidung diejenige Kleidung, die im betrieblichen Interesse anstelle der individuellen Zivilkleidung zur besonderen Kenntlichmachung zu tragen ist.[1860] Dies kann zum ein...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 46. Direktversicherung

Rz. 843 Zu dieser Klausel erfolgen die Erläuterungen unter dem Stichwort Betriebliche Altersversorgung (siehe Rdn 661 ff.).mehr

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§ 4 Arbeitszeit und deren F... / I. Allgemeines

Rz. 17 Schon vor Inkrafttreten des BeschFG 1985 hat das BAG festgehalten, dass eine einseitige Leistungsbestimmung des Arbeitgebers gem. § 315 BGB in Bezug auf die Dauer der Arbeitszeit nicht wirksam ist.[6] Die Dauer der Arbeitszeit gehört – mit Ausnahme der Möglichkeit, Überstunden anzuordnen – zu den essentialia negotii des Arbeitsvertrages. Die Lage der Arbeitszeit unter...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Wirksamkeit von Versetzungsklauseln

aa) Inhaltskontrolle, §§ 305 ff. BGB Rz. 1581 Versetzungs-/Änderungsvorbehalte in Standardarbeitsverträgen sind zulässig, soweit sie einer Inhaltskontrolle gem. §§ 305 ff. BGB standhalten.[3705] Unter Berücksichtigung der im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten (§ 310 Abs. 4 S. 2 BGB) bestehen gegen die Angemessenheit einer Versetzungsklausel zur Zuweisung anderer Aufgaben an...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 71. Kündigungsgründe (vertragliche Vereinbarung absoluter Kündigungsgründe)

a) Allgemeines Rz. 1064 Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber bedarf regelmäßig eines die Kündigung rechtfertigenden Grundes. Eine außerordentliche Kündigung ist gem. § 626 Abs. 1 BGB nur aus wichtigem Grund zulässig, wenn dieser die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auch nur für die Dauer der ordentlichen Kündigungsfrist als unzumutbar erscheinen lä...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) § 1 Entgeltverzicht

Rz. 691 Hier ist einzusetzen, in welcher Höhe auf laufendes Gehalt oder auf eine bestimmte Einmalzahlung, wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Prämien oder Gewinnbeteiligungen verzichtet wird. Es darf nur auf erdiente, aber noch nicht fällig gewordene Anteile für eine Entgeltumwandlungsvereinbarung verzichtet werden.mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / g) Erläuterungen

aa) Allgemeines Rz. 690 Der Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung ist geregelt in § 1a BetrAVG sowie hinsichtlich der Unverfallbarkeit in § 1b Abs. 5 BetrAVG. Daraus ergibt sich das Recht des Arbeitnehmers in Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis ohne Entgeltzahlung fortbesteht, die Versicherung oder Versorgung mit eigenen Beiträgen fortzusetzen ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Erläuterungen

aa) Verpflichtung zur Leistung von Überstunden Rz. 1127 Eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Leistung von Überstunden besteht grds. nicht. Wird die Verpflichtung zur Leistung von Überstunden daher nicht auf individual- oder kollektivvertraglicher Ebene begründet, ist der Arbeitnehmer nur in Notfällen oder unter sonst außergewöhnlichen Umständen zur Erbringung ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 28. Befristung

Rz. 643 Ausführliche Erläuterungen zu diesem Stichwort finden sich im Kapitel zu den einzelnen Vertragstypen (siehe unten § 1b Rdn 21 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Auslegung von Bezugnahmeklauseln in vor 2002 geschlossenen Verträgen

Rz. 1458 Bezugnahmeklauseln sind gesondert zu behandeln, wenn sie vor Einführung der Schuldrechtsreform am 1.1.2002 in sog. Altverträgen vereinbart wurden.[3406] Aus Gründen des Vertrauensschutzes richtet sich die Behandlung dieser Bezugnahmeklauseln nach der alten, mittlerweile überholten Rechtsprechung des BAG zu Bezugnahmeklauseln.[3407] Die Klauseln sind primär nach ihrem...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 131. Vollständigkeitsklausel

Rz. 1631 Ausführungen hierzu finden sich unter dem Stichwort Beweislastvereinbarung (siehe oben Rdn 701 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 128. Vertragsstrafe

a) Allgemeines Rz. 1612 Vertragsstrafen verfolgen regelmäßig einen doppelten Zweck: Einerseits sollen sie den Schuldner zur ordnungsgemäßen Erfüllung einer Verbindlichkeit anhalten, mithin seine Vertragstreue sichern. Andererseits entbinden Vertragsstrafen den Gläubiger im Falle einer Pflichtverletzung von den Schwierigkeiten der Schadensberechnung und des Schadensnachweises;...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Dispositivität (nur) des vertraglichen Zusatzurlaubs

Rz. 292 Der gesetzliche Mindesturlaub für Arbeitnehmer beträgt gem. § 3 Abs. 1 BUrlG 24 Werktage. Dieser Anspruch ist gem. § 13 Abs. 1 BUrlG unabdingbar,[778] so dass diesbezügliche Regelungen zu Lasten der Arbeitnehmer weder einzel- noch tarifvertraglich wirksam vereinbart werden können. Regelungen über die Anrechnung anderweitiger Zeiten auf den Erholungsurlaub sind daher ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Hinreichende Bestimmtheit

Rz. 583 Voraussetzung für eine erfolgreiche Vollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs ist, dass der Antrag hinreichend bestimmt ist.[1359] Hier ist bereits bei der Formulierung des Antrags erhöhte Sorgfalt geboten. Im Vollstreckungsverfahren stellt die Bestimmtheit des Titels eine Grenze für die materiell-rechtliche Frage der Erfüllung dar.[1360] Aus dem tenorierten We...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / h) Leistungsverweigerungsrechte des Arbeitgebers

aa) Normzweck Rz. 505 § 7 EFZG gibt dem Arbeitgeber das Recht, die Entgeltfortzahlung vorübergehend oder dauerhaft zu verweigern, wenn der Arbeitnehmer seinen Obliegenheiten nicht nachkommt. Unberührt von den Vorschriften dieser Norm bleiben die Möglichkeiten des Arbeitgebers, auf eine Pflichtverletzung des Arbeitnehmers in Zusammenhang mit der krankheitsbedingten Arbeitsunfä...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (4) Angemessenes Maß der Bindungsdauer

Rz. 1402 Wenn es auch grds. zulässig ist, den Anspruch auf eine Sonderzahlung ohne Entgeltcharakter daran zu knüpfen, dass das Arbeitsverhältnis am Auszahlungstag oder auch zu einem späteren Zeitpunkt noch besteht,[3240] ist doch diese Bindung auf die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit des Arbeitnehmers Einfluss zu nehmen bestimmt und geeignet. Die Bindungsdau...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 4. Änderung von Arbeitsbedingungen

Rz. 255 Zu diesem Stichwort finden sich unten im Kapitel zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses weitere Erläuterungen, dort Änderungskündigung (siehe § 1c Rdn 108 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (1) Verbot der Abwerbung bei eigener späterer Selbstständigkeit (eigennütziges Verbot)

Rz. 247 Wird dem Arbeitnehmer bereits im Arbeitsvertrag pauschal die spätere Abwerbung ehemaliger Kollegen verboten oder gar konkret bezogen auf eine spätere eigene Selbstständigkeit des Arbeitnehmers, ist dies ein Anwendungsfall des § 75f HGB . Denn der bisherige Arbeitnehmer wird als selbstständiger Prinzipal tätig und verpflichtet sich in der Klausel, Arbeitnehmer des bish...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 54. Freistellung

a) Allgemeines aa) Erscheinungsformen Rz. 911 Die Freistellung führt zur Suspendierung der Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis: Sie beseitigt den Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers. Bei der unentgeltlichen Freistellung entfällt die Vergütungspflicht des Arbeitgebers. Erfolgt die Freistellung dagegen entgeltlich, behält der Arbeitnehmer seinen Vergütungsansp...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Auswirkung von Versetzungsklauseln im Rahmen von Kündigungen

Rz. 1590 Die Verwendung von Versetzungsklauseln kann unerwünschte Auswirkungen insbesondere bei einer betriebsbedingten Kündigung haben, und zwar in Bezug auf die Sozialauswahl und die Prüfung etwaiger Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten. aa) Sozialauswahl Rz. 1591 Durch Verwendung von Versetzungsklauseln wird der Kreis der in die Sozialauswahl einzubeziehenden Arbeitnehmer ("ve...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Einschränkung des Direktionsrechts

Rz. 839 Die Klauselvarianten (siehe oben Rdn 836) dienen zur Einschränkung des dem Arbeitgeber nach § 106 GewO zukommenden Direktionsrechtes hinsichtlich Arbeitsort, Inhalt der Tätigkeit oder zeitlicher Lage der Tätigkeit. Selbstverständlich können die Klauseln auch kombiniert werden. Die vorgeschlagene Klausel (1) führt insbesondere durch das Wort "ausschließlich" dazu, dass...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Unangemessene Benachteiligung

(1) Vereinbarungsfähigkeit eines Rückzahlungsvorbehalts ("Ob") Rz. 1324 Der Vorbehalt der Rückzahlung der Kosten ist nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer durch die Maßnahme eine angemessene Gegenleistung erhalten hat.[2987] Ein solcher geldwerter Vorteil kann insbesondere in einer Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt,[2988] der Schaffung von realistischen beruflichen ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 938 Die Zahlung der vereinbarten Vergütung ist vornehmliche Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis. Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts sind arbeitsvertraglich oder im schriftlichen Nachweis gem. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 NachwG festgelegt, wobei statische Vergütungsregelungen – jedenfalls im Hinblick auf das Grundgehalt – in der Praxis übe...mehr