Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsvertrag

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Tätigkeitsbezogene Zulagen

Rz. 738 Besondere Tätigkeits-, Funktions- oder Verantwortungszulagen zeichnen sich durch die Anknüpfung an den konkreten Aufgaben- oder Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers aus. Mit derartigen Zulagen sollen besondere Belastungen honoriert werden, die sich etwa aus den erschwerten Umständen der Arbeitserbringung (z.B. Schicht- oder Gefahrenzulage, Pflegezulage) oder aus d...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Einstellungsverbote

Rz. 252 Vereinbart der Arbeitgeber mit dem ausscheidenden Arbeitnehmer kein Abwerbungsverbot, sondern das Verbot der Einstellung zuvor anderweitig ausgeschiedener Arbeitnehmer, ist dies stets ein Anwendungsfall des § 75f HGB . Aufgrund der grundsätzlichen Unverbindlichkeit ist eine entsprechende Klausel für den vereinbarenden Arbeitgeber sinnlos. Darüber hinaus wird ein solch...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Grundlagen

Rz. 265 Der gesetzliche Urlaub bestimmt sich nach § 1 Abs. 3 BUrlG. Er ist in jedem Arbeitsverhältnis mindestens zu gewähren. Abweichende Vereinbarungen sind gemäß § 13 Abs. 1 BUrlG unwirksam. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Urlaubstage bemessen auf eine Sechs-Tage-Woche, d.h., vier Wochen im Jahr. Rz. 266 Beispiel Bei der X-GmbH wird eine Putzhilfe als geringfügig B...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Nichtleistung

Rz. 1019 Tritt ein Arbeitnehmer die Arbeit nicht an, beendet er das Arbeitsverhältnis vorzeitig oder leistet er aus sonstigen Gründen nicht die geschuldete Arbeit und wird dadurch vertragsbrüchig, greifen die allgemeinen zivilrechtlichen (Haftungs-)Regeln. Danach entfällt die Vergütungspflicht des Arbeitgebers; §§ 275, 326 Abs. 1 S. 1 BGB. Ferner kann der Arbeitgeber seinen ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) Haftung wegen schuldhaften Verhaltens

Rz. 1114 Zulässig ist es, Haftungsfälle wegen schuldhaften Verhaltens des Arbeitnehmers aus dem Anwendungsbereich der vertraglichen Mankoabrede auszunehmen.[2613] Anderenfalls würde der vorsätzlich oder nicht nur leicht fahrlässig handelnde Arbeitnehmer durch die Vereinbarung einer Mankoabrede unangemessen begünstigt. Die gesetzliche Mankohaftung wird daher durch eine vertra...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Ausführlicher Aufhebungsvertrag

Rz. 478 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1c.29: Aufhebungsvertrag Aufhebungsvertrag Zwischen _________________________ (Name), vertreten durch _________________________, _________________________ (Adresse) (im Folgenden: "Gesellschaft") und Herrn _________________________ (Name), _________________________ (Adresse) (im Folgenden: "Mitarbeiter" sowie gemeinsam ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Art der Vereinbarung der Probezeit

Rz. 1229 Ein Probearbeitsverhältnis kann auf zwei Arten zustande kommen: Hinweis In der Praxis nutzen Arbeitgeber häufig auch die sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG (bei einer Erstanstellung (kein Vorliegen einer Vorbeschäftigung) zur Erprob...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Kündigung

Rz. 1088 Des Weiteren muss das Umwandlungsdokument angeben, dass eine Kündigung wegen der Umwandlung ausgeschlossen ist, § 613a Abs. 4 S. 1 BGB i.V.m. § 35a Abs. 2 (§ 324 a.F.) UmwG.[2861] Eine Kündigung aus anderen Gründen bleibt jedoch weiterhin zulässig, § 613a Abs. 4 S. 2 BGB. Dies ist v.a. in Bezug auf betriebsbedingte Kündigungen relevant, die schon vor Vollzug der Umw...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (4) Fortlaufende Überprüfung

Rz. 1568 Die einmalige Installation eines solchen Systems ist nicht ausreichend, dieses muss laufend überprüft und angepasst werden. Verletzungen dieser Pflicht können zum Verlust des Schutzes als Geschäftsgeheimnis führen.[3681]mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Andere datenschutzrechtliche Erlaubnistatbestände

Rz. 783 Im BDSG 2018 ist kein allgemeiner gesetzlicher datenschutzrechtlicher Erlaubnistatbestand, wie ihn das alte BDSG mit § 28 BDSG a.F. kannte, mehr enthalten. Die Datenverarbeitung von Beschäftigtendaten zu Zwecken des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach neuem Recht nur nach § 26 Abs. 1 BDSG, nicht aber zusätzlich nach Art. 6 Abs. 1 DS-GVO.[1852]mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (2) Rechtliche Grundlagen

Rz. 83 Die Befristung aufgrund der Eigenart der Arbeitsleistung kommt in verschiedentlicher Hinsicht in Betracht. Aus der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG leitet sich etwa das Recht der Rundfunkanstalten ab, programmgestaltende Mitarbeiter aus Gründen der Programmplanung lediglich für eine bestimmte Zeit zu beschäftigen (vgl. Rdn 84 f.).[271...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Gesetzliche Anrechnungsvorschriften

Rz. 1639 Ausnahmsweise werden Zeiten einer früheren Beschäftigung auch dann auf die Wartezeit angerechnet, wenn dies gesetzlich ausdrücklich vorgesehen ist. So werden Zeiten des Grundwehrdienstes und einer Wehrübung (§§ 6 Abs. 2 S. 1, 10 ArbPlSchG), Zeiten des Wehrdienstes auf Zeit bis zu zwei Jahren (§ 16a Abs. 1 ArbPlSchG), Zeiten einer Eignungsübung (§ 1 EigÜbG i.V.m. § 8...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Modifiziertes Entgeltausfallprinzip

Rz. 459 Nach § 4 EFZG ist dem Arbeitnehmer während der Dauer der Entgeltfortzahlung das ihm zustehende Arbeitsentgelt bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit fortzuzahlen. Rz. 460 Das EFZG legt für die Bemessung der Entgeltfortzahlung grundsätzlich das Entgeltausfallprinzip zugrunde. Entgeltausfallprinzip bedeutet, dass der Arbeitnehmer so zu stellen ist, als hät...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Fund

Rz. 1315 Eine Sonderkonstellation tritt auf, wenn der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Erbringung der Arbeitsleitung einen Gegenstand findet, den der Arbeitgeber, ein Arbeitskollege oder ein Dritter verloren hat. Der Finder erwirbt nach § 973 Abs. 1, 2 BGB sechs Monate nach Anzeige des Fundes beim Fundbüro, bei geringwertigen Fundsachen mit einem Wert von bis zu 10,00 EU...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Klauselvarianten

Rz. 599 Klausel 1 Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die von ihm eingezogenen Beträge unverzüglich und ungekürzt an den Arbeitgeber abzuführen. Ihm steht weder ein Zurückbehaltungsrecht noch die Berechtigung zur Aufrechnung mit Forderungen jedweder Art, die ihm dem Arbeitgeber gegenüber zustehen, zu, sofern nicht die Forderung des Arbeitnehmers, wegen der das Zurückbehaltung...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Grundsätze

Rz. 288 Arbeit auf Abruf ist in § 12 TzBfG geregelt.[771] Die Vorschrift ist zuletzt durch das Arbeitsbedingungengesetz im Jahre 2022 geändert worden. Sie bezieht sich nur auf Teilzeitarbeitsverhältnisse.[772] Sollen bei Vollzeitarbeit ähnliche Konstellationen vereinbart werden, gelten die Kontrollinstrumente des allgemeinen Rechts (§§ 134, 138, 242, 307 ff. BGB; § 106 GewO)...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Zulässigkeit der E-Mail-/Internet-Nutzung für dienstliche Zwecke

Rz. 847 Fehlen entsprechende Regelungen zur Zulässigkeit der Nutzung von Internet und E-Mail durch Arbeitnehmer, kommt auch im Arbeitsverhältnis § 903 S. 1 BGB zur Anwendung.[1981] Danach kann der Eigentümer einer Sache, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Als Eigentüm...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Beweislastvereinbarungen bei Gewährung von Mankogeld

Rz. 1121 Beweislastvereinbarungen in der vorstehenden Form sind jedoch dann als zulässig anzusehen, wenn gleichzeitig ein Mankogeld vereinbart und die Haftung auf die Höhe des Mankogeldes beschränkt ist; da in diesem Rahmen sogar die verschuldensunabhängige Einstandspflicht des Arbeitnehmers für einen Fehlbestand vereinbart werden könnte, ist nicht einzusehen, der den Arbeit...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Erweiterung des gesetzlichen Wettbewerbsverbots

Rz. 1709 Das Wettbewerbsverbot kann durch vertragliche Regelung über den sachlichen Geltungsbereich des § 60 Abs. 1 HGB erweitert werden. Dies folgt aus der Vertragsfreiheit. Eine derartige Vereinbarung darf allerdings nicht unzulässig in die Berufsfreiheit des Arbeitnehmers nach Art. 12 Abs. 1 GG eingreifen. Mit diesem Grundrecht ist eine Erweiterung des Wettbewerbsverbotes...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Ausschluss bzw. Einschränkung des Kündigungsrechts

Rz. 1075 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.65: Ausschluss bzw. Einschränkung des Kündigungsrechts Ausschluss der außerordentlichen Kündigung aus betriebsbedingten Gründen Dem Arbeitnehmer kann nur aus Gründen, die in seiner Person oder seinem Verhalten begründet liegen, außerordentlich gekündigt werden. Die außerordentliche Kündigung aus betriebsbedi...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Vorgeschaltete Probezeit im Arbeitsverhältnis

Rz. 1237 Die Probezeit kann in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis auch in Form einer besonderen Kündigungsregelung vereinbart werden, dergestalt, dass während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses eine kurze Kündigungsfrist von zwei Wochen ohne festen Kündigungstermin für beide Parteien gelten soll, § 622 Abs. 3 BGB. Rz. 1238 Eine solche vereinfachte Kündigungsm...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / f) Zusammenfassung

Rz. 324 Anwesenheitsprämien und deren Kürzung wegen Fehlzeiten können grundsätzlich rechtswirksam gestaltet werden. Der Gestaltung bedarf es schon deshalb, weil keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für Prämienkürzungen existiert. Beschränkungen der Gestaltungsfreiheit ergeben sich im Falle krankheitsbedingter Fehlzeiten durch § 4a EFZG im Hinblick auf die Kürzungsobergre...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Kündigungsfristen

Rz. 1244 Die gesetzliche Kündigungsfrist für die ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats, § 622 Abs. 1 BGB. Während einer vereinbarten Probezeit, maximal für die Dauer von sechs Monaten, beträgt die Kündigungsfrist jedoch nur zwei Wochen, § 622 Abs. 3 BGB. Ein Kündigungstermin ist nicht einzuhalten.[2842] V...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Ausübung des Direktionsrechts

Rz. 1362 Für Arbeitgeber stellt sich im Zusammenhang mit sozialen Medien die Frage, inwiefern sie durch Ausübung ihres Direktionsrechts auf die Social Media-Nutzung ihrer Arbeitnehmer einwirken können. Die private Nutzung von Social Media ist Teil der persönlichen Lebensgestaltung und kann daher im Rahmen des Direktionsrechts weder gänzlich untersagt noch inhaltlich vorgegeb...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 2. Kürzung von Sonderleistungen

Rz. 255 Sonderleistungen mit Entgeltcharakter sind entsprechend der verkürzten Arbeitszeit zu kürzen. Rz. 256 Sonderleistungen mit Betriebstreuecharakter sind grundsätzlich nicht zu kürzen. Errechnet sich die Sonderleistung aus einem gewissen Prozentsatz zum Grundgehalt, so ergibt sich jedoch eine faktische Kürzung. Diese faktische Kürzung ist rechtmäßig, da sie nicht an die ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / f) Mitbestimmung

Rz. 785 Informations- und Kontrollbefugnisse des kollektiven Arbeitsrechts ergänzen das individuelle Arbeitnehmerdatenschutzrecht. Vor allem die Mitbestimmung bei technischen Leistungs- und Verhaltenskontrollen durch automatisierte Personaldatenverarbeitung (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, § 75 Abs. 3 Nr. 17 BPersVG), die Mitbestimmung bei formalisierter Personaldatenerhebung unte...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Einschränkung der Wartezeit

Rz. 1643 Der Verzicht auf die Wartezeit ist ebenso zulässig wie deren Verkürzung oder inhaltliche Einschränkung, da diese Regelungen für den Arbeitnehmer uneingeschränkt günstig sind. Die Wartezeit kann daher gänzlich ausgeschlossen oder zeitlich begrenzt werden. Ebenso kann die Kündigung innerhalb der Wartezeit auf bestimmte Gründe beschränkt oder für einzelne Kündigungsgrü...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Sprachwerke

Rz. 1493 Die arbeitsrechtlich größte Relevanz haben Sprachwerke. Bei diesen wird auch die kleine Münze urheberrechtlich umfassend geschützt, so dass nur geringe Anforderungen an die hinreichende Individualität gestellt werden.[3522] Für wissenschaftliche Werke wurde daher Urheberrechtsschutz bereits bejaht bei Anwaltsschriftsätzen,[3523] Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Rec...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Erläuterungen

Rz. 1479 Bei der inhaltlichen Ausgestaltung einer arbeitsvertraglichen Regelung zur Umzugskostenerstattung obliegt es grds. den Parteien, den Leistungsumfang individuell festzulegen. Dabei ist auf eine möglichst eindeutige Vertragsgestaltung Wert zu legen; Zweifel bei der Auslegung einer Klausel gehen gem. § 305c Abs. 2 BGB zu Lasten des Arbeitgebers. Bei der Entsendung eine...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) Typischer Sachverhalt

Rz. 53 Der Arbeitgeber hat vorübergehend erhöhten Arbeitsbedarf, d.h. er benötigt einen Arbeitnehmer lediglich für eine bestimmte Zeit, z.B. im Weihnachtsgeschäft oder Schlussverkauf, für ein Sonderprojekt, im Erntegeschäft, bei betrieblichen Umstellungen aufgrund neuer Anforderungen oder während der Inventur.[184]mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / I. Unmittelbare Rechtsfolgen

Rz. 247 Hat der Arbeitgeber der Verringerung zugestimmt oder ist die Zustimmung durch eine gerichtliche Entscheidung ersetzt worden, so verringert sich ab dem gewünschten Datum, beziehungsweise ab dem Tag der Rechtskraft des Urteils die Arbeitszeit des Arbeitnehmers. Rz. 248 Der Arbeitgeber ist nun gem. § 2 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. § 3 NachwG verpflichtet, dem Arbeitnehmer die Änd...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Technisches

Rz. 1566 Ein wirksamer Geheimnisschutz setzt häufig auch entsprechende technische Maßnahmen um. Viele Betriebsgeheimnisse werden in Dateiform vorliegen und sind damit ohne geeignete Schutzmechanismen leicht entwendbar.mehr

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§ 17 Teilzeitanspruch von A... / I. Beschäftigungsverhältnis

Rz. 10 Anders als noch die Vorgängerregelung in § 15b BAT eröffnet bereits der Wortlaut des § 11 TVöD/TV-L den Teilzeitanspruch allen Beschäftigten. § 15b BAT war auf Vollzeitbeschäftigte beschränkt.[8] Rz. 11 Es genügt, dass überhaupt ein Beschäftigungsverhältnis besteht.[9] Der Anspruch auf die Teilzeitarbeit kann also in den besonderen Fällen des § 11 TvöD/TV-L beispielswe...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Datenschutz

Rz. 1036 Da sich im häuslichen Bereich eines Arbeitnehmers auch betriebsfremde Personen aufhalten können, bedarf es zur Einhaltung des Datenschutzes, insbesondere zum Schutz der geschäftlichen/betrieblichen Daten einer Regelung darüber, wie die Unterlagen/Einrichtungsgegenstände des Home-Office vor dem Zugriff Dritter geschützt werden können. Sofern dies räumlich möglich ist...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Muster

Rz. 7 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.1: Einfache Kündigungsschutzklage An das Arbeitsgericht _________________________ _________________________ Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: RA _________________________ gegen die _________________________ – Beklagte – wegen Kündigungsschutz Es wird Klage mit den Anträgen erhoben:mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Schuldrechtlicher Anspruch

Rz. 1313 Neben die sachenrechtlichen Ansprüche kann als Drittes ein schuldrechtlicher Herausgabeanspruch aus einer analogen Anwendung des § 667 BGB treten.[2974] Die Vorschrift des § 667 BGB ist im Arbeitsverhältnis grundsätzlich analog anwendbar.[2975] Sie begründet eine Pflicht des Arbeitnehmers zur Herausgabe bezogen auf alle in Vollzug des Arbeitsverhältnisses erlangten ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Festlegung

Rz. 1033 Der Aufnahme einer Klausel über den konkreten Anteil der Arbeitszeit, die der Arbeitnehmer in seinem Home-Office verrichten kann, bedarf es dann nicht, wenn (z.B. bei Vertriebsmitarbeitern) feststeht, dass sämtliche Verwaltungstätigkeiten, die mit einer Vertriebstätigkeit in einem Zusammenhang stehen, im Home-Office verrichtet werden. In diesem Fall kann die Regelun...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ff) Festlegung von Ausübungszeiträumen

Rz. 271 Nach Ablauf der Wartezeit kann die Ausübung der Optionsrechte zusätzlich dadurch beschränkt werden, dass die Ausübung auf bestimmte Zeitfenster (Ausübungszeiträume) begrenzt wird (§ 2 Abs. 3 des Aktienoptionsplans). Dies verhindert, dass Bezugsberechtigte unter Verstoß gegen die insiderrechtlichen Bestimmungen – insbesondere des Art. 14 MMVO (Marktmissbrauchsverordnu...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) Allgemeines

Rz. 168 Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer, der das 52. Lj vollendet hat, bis zur Höchstdauer von fünf Jahren bei mehrfacher Verlängerung befristet beschäftigen. Allerdings muss der Arbeitnehmer unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mind. vier Monate beschäftigungslos i.S.d. § 138 Abs. 1 Nr. 1 SGB III gewesen sein oder aber Transferkurzarbeitergeld...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Verbot der privaten Nutzung

Rz. 859 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.50: Verbot der privaten Nutzung Der Arbeitnehmer darf den betrieblichen Internetzugang und das betriebliche E-Mail-System ausschließlich für dienstliche Zwecke verwenden. Die Nutzung für private Zwecke ist nicht gestattet. Der Internetzugang darf nur mit der gültigen persönlichen Zugangsberechtigung genutzt ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Anforderung und Vergütung von Überstunden

Rz. 1126 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.69: Anforderung und Vergütung von Überstunden Anforderung von Überstunden Der Arbeitnehmer ist auf Anordnung des Arbeitgebers zur Leistung von Überstunden verpflichtet, soweit dadurch die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird. Bei der Anordnung von Überstunden wird der Arbeitgeber d...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Dauer der Entgeltfortzahlung

Rz. 862 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.52: Dauer der Entgeltfortzahlung Variante 1 Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit wird die Vergütung nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen fortgezahlt. Variante 2 Wird der Arbeitnehmer infolge krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit an der Arbeitsleistung gehindert, ohne dass ihn ein Ve...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Erleichterung des Verjährungseintritts

Rz. 1532 Die Erleichterung der Verjährung wird insbesondere durch die Verkürzung der Verjährungsfristen erreicht. Dabei ist eine unangemessene Benachteiligung nicht erst dann anzunehmen, wenn dem Vertragspartner die Anspruchsverfolgung weitgehend unmöglich gemacht wird, sondern bereits dann, wenn sie die Prüfung der Sach- und Rechtslage unangemessen behindert.[3614] Sehr kur...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 6. Vorvertragliches Verhältnis

Rz. 65 Mit der Kontaktaufnahme zum Zwecke von Vertragsverhandlungen begründen die verhandelnden Parteien ein gesetzliches Schuldverhältnis, aus dem wechselseitige Treuepflichten (insbes. Auskunfts- und Rücksichtnahmepflichten) resultieren. Im Rahmen der Schuldrechtsmodernisierung hat der Gesetzgeber das zuvor aus den Grundsätzen der c.i.c. abgeleitete vorvertragliche Schuldv...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Bereitschaftsdienst

Rz. 656 Zwischen diesen beiden Formen liegt der Bereitschaftsdienst: Der Arbeitnehmer muss sich an einem vom Arbeitgeber vorgegebenen Standort, in der Regel im Betrieb, aufhalten, ist jedoch nicht verpflichtet zu arbeiten und muss erst auf Aufforderung des Arbeitgebers tätig werden.[1569] Seinem Charakter nach ist der Bereitschaftsdienst nichts anderes als eine Aufenthaltsbe...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / c) Aufwendungsersatz

Rz. 460 Einer besonderen Regelung bedarf die Ausgestaltung der Übernahme der Kosten für die Errichtung und Unterhaltung des mobilen Office. In der Regel trägt der Arbeitgeber die Kosten für die Anschaffung, Wartung und Pflege der Kommunikationseinrichtung sowie den dienstlichen Anteil an der Raummiete und den entsprechenden Energiekosten. Sofern diese Aufwendungen beim Arbei...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / hh) Festlegung des Bezugspreises

Rz. 273 Mit Ausübung der Optionsrechte durch den Kauf der Aktien erwirbt der Bezugsberechtigte die Aktie unabhängig von dem aktuellen Marktwert zu dem festgelegten Bezugspreis. Der Bezugspreis kann dem Basispreis der Aktie entsprechen, wobei als Basispreis i.d.R. der Aktienkurs am Tag der Optionseinräumung festgelegt wird (§ 1 Abs. 2 des Aktienoptionsplans). Der Bezugspreis ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Einschränkung der gesetzlichen Wartezeit

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Ausschluss kraft vertraglicher Vereinbarung

Rz. 1764 § 309 Nr. 2 BGB verbietet den formularmäßigen Ausschluss oder die Einschränkung von Leistungsverweigerungsrechten und Zurückbehaltungsrechten. "Arbeitsrechtliche Besonderheiten" (§ 310 Abs. 4 S. 2 BGB) stehen einer Anwendung des § 309 Nr. 2 BGB im Arbeitsverhältnis nicht grundsätzlich entgegen.[4363] Ein Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers wegen rückständigen Arb...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Vereinbarungen zur außerordentlichen Kündigung

Rz. 1262 Sowohl die Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung als auch zu den Mindestkündigungsfristen sind zwingendes Recht.[2879] Die Arbeitsvertragsparteien können daher weder außerordentliche Kündigungsgründe ausschließen, was gegen § 626 BGB verstieße, noch solche zusätzlich definieren, was eine Verkürzung der Mindestkündigungsfristen implizierte und ein Verstoß gege...mehr