Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsvertrag

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Verlängerung der Anspruchsdauer

Rz. 865 Eine Verlängerung der Anspruchsdauer wird typischerweise in Führungspositionen vereinbart, in Anlehnung an die üblichen Vertragsbedingungen der Geschäftsführer und Vorstände, die nicht unter den Anwendungsbereich des EFZG fallen und deshalb eine Entgeltfortzahlung nur dann beanspruchen können, wenn diese vertraglich vereinbart ist.[2034] Ebenfalls möglich ist eine ge...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / II. Rechtsschutz bei Befristung

Rz. 100 Möchte der Arbeitnehmer geltend machen, dass die Befristung eines Arbeitsvertrages gem. der Bestimmungen des TzBfG rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung nicht beendet ist, § 17 S. 1 TzBf...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / aa) Umfang arbeitgeberseitiger Aufklärungs- und Hinweispflichten

Rz. 328 Grundsätzlich muss sich jeder Arbeitnehmer vor dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages selbst über die rechtlichen Folgen eines solchen Schrittes Klarheit verschaffen.[608] Dies gilt insbesondere, wenn die Initiative zur Aufhebung des Arbeitsvertrages von ihm selber ausging.[609] Jeder Vertragspartner hat selbst für die Wahrnehmung seiner Interessen zu sorgen. Der Ar...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 91. Portabilität

Rz. 1223 Ausführungen hierzu finden sich unter dem Stichwort Betriebliche Altersversorgung (siehe oben Rdn 661 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 88. Personalakte

a) Hintergrund Rz. 1169 Der Begriff der Personalakte ist gesetzlich nicht definiert. Unter Personalakten im formellen Sinn sind diejenigen Schriftstücke und Unterlagen zu verstehen, welche der Arbeitgeber als "Personalakte" führt und die diesen als Bei-, Neben- oder Sonderakten zugeordnet sind. Personalakten im materiellen Sinne sind eine Sammlung von Urkunden und Vorgängen, ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Erstattung von Lohnpfändungskosten

aa) Gesetzliche Erstattungsgrundlage Rz. 1212 Der Arbeitgeber hat keinen gesetzlichen Anspruch gegen den Arbeitnehmer auf Erstattung der Kosten für die Bearbeitung von Lohn- und Gehaltspfändungen. Ein solcher Anspruch folgt weder aus den Vorschriften der ZPO (etwa §§ 788 Abs. 1 ZPO, 840 Abs. 1 ZPO), noch aus den Bestimmungen des BGB (etwa Geschäftsbesorgung ohne Auftrag, §§ 6...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 44. Dienstwagen/Pkw

Rz. 826 Zu diesem Stichwort finden sich unten im Kapitel zu den einzelnen Vertragstypen ausführliche Erläuterungen, dort Dienstwagenüberlassung (siehe § 1b Rdn 510 ff.).mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Im Einzelnen

Rz. 649 Bei Ergänzungsvereinbarungen zum Arbeitsvertrag im Zusammenhang mit einer Entsendung bietet sich die Voranstellung einer Präambel an. In dieser sollte der Hintergrund für den Abschluss der Ergänzungsvereinbarung kurz dargestellt werden. Auch wenn sich aus der Präambel letztlich keine Ansprüche für eine der beiden Vertragsparteien ableiten lassen, kann diese bei beste...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 3. Antrag auf Weiterbeschäftigung gem. § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG

Rz. 616 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.49: Antrag auf Weiterbeschäftigung An das Arbeitsgericht _________________________ Ort, Datum Geschäftszeichen Kündigungsschutzverfahren: Einstweiliges Verfügungsverfahren zur Weiterbeschäftigung gemäß § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG des _________________________ – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte __...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Vergütungspflicht

Rz. 812 Ordnet der Arbeitgeber an, dass der Arbeitnehmer seine Arbeit an einem anderen Ort als dem Üblichen zu verrichten hat, konkretisiert er hiermit gegenüber dem Arbeitnehmer die zu erbringende Arbeitsleistung. Er legt fest, dass der Arbeitnehmer eine bestimmte Aufgabe außerhalb des normalen Arbeitsortes zu erbringen hat. Damit weist er ihn zugleich an, zum Zielort zu re...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / i) Erläuterungen

aa) Grundlagen der Gewährung von Ermessensboni Rz. 740 Immer größerer Beliebtheit erfreut sich in der Praxis die Gewährung von Ermessensbonuszahlungen, die Arbeitgebern als Instrument zur Flexibilisierung der Vergütung zur Verfügung steht. Ermessensboni sind dahingehend ausgestaltet, dass dem Arbeitnehmer aufgrund arbeits- oder kollektivvertraglicher Vereinbarung zwar grds. e...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 39. Darlehen

a) Allgemeines Rz. 756 Im Rahmen eines Darlehensvertrages wird dem Darlehensnehmer Kapital zur vorübergehenden Nutzung überlassen.[1779] Auch wenn ein Darlehensvertrag mit Rücksicht auf den Bestand eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen wird, gelten grds. die allgemeinen Bestimmungen der §§ 488 ff. BGB. Bei dem Arbeitgeberdarlehen erfolgt ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 127. Vertragssprache

a) Einführung Rz. 1598 Sprache ist das wohl wichtigste Instrument der zwischenmenschlichen Kommunikation – auch im Arbeitsverhältnis. Mit der Verwendung dieses Kommunikationsinstrumentes ist naturgemäß die Gefahr gegenseitigen Fehl- oder Missverstehens verbunden, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschiedliche Sprachen sprechen und/oder verwenden. Denkbar ist dies nicht nu...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 73. Kündigungsausschluss

a) Allgemeines Rz. 1074 Der gesetzliche Kündigungsschutz begrenzt das Recht zur Kündigung eines Arbeitsvertrages lediglich für den Arbeitgeber. Arbeitnehmer können ihren Arbeitsvertrag grds. ohne jede Begründung zumindest ordentlich unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist kündigen, sofern sie nicht im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses tätig sind, in dem die...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Definition des Geschäftsgeheimnisses

Rz. 1539 Das GeschGehG enthält erstmals eine Legaldefinition des Geschäftsgeheimnisses in § 2 Nr. 1 GeschGehG. Demnach ist ein Geschäftsgeheimnis eine Information,mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 11. Arbeiten (mobil) im Ausland (EU-Binnenland)

a) Allgemeines Rz. 327 Vereinbarungen über mobile Arbeit mit Auslandsbezug erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Grenzüberschreitende Sachverhalte gewinnen in allen Branchen an Bedeutung.[865] Die technischen Entwicklungen machen es häufig möglich, den Ort der Erbringung der Arbeitsleistung von dem Ort der Betriebsstätte zu entkoppeln. Dies bietet der Ausgestaltung der Arbei...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Erläuterungen

aa) Grundsätze des Prämienlohns Rz. 729 Prämienlohn kann leistungsunabhängige Verhaltensanreize setzen, indem eine Prämie etwa für geringe Fehlzeiten (vgl. hierzu Rdn 300 ff.) oder für Pünktlichkeit gewährt wird.[1719] Regelmäßig soll mit der Vereinbarung eines Prämienlohns jedoch eine höhere Vergütung unmittelbar dafür gewährt werden, dass der Arbeitnehmer eine gesteigerte q...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 62. Gratifikation

Rz. 1017 Zu dieser Klausel erfolgen die Erläuterungen unter dem Stichwort Bonus (siehe oben Rdn 712 ff.).mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (b) Verlängerung

Rz. 138 Verlängert werden kann nur ein noch bestehendes Arbeitsverhältnis; jede Unterbrechung ist schädlich bzw. führt zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.[421] Das Gleiche gilt bei rückwirkender Fortsetzung.[422] Eine Verlängerung ist daher das einvernehmliche Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts des Vertrags noch während dessen Laufzeit.[423] Sie unterliegt der Sc...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 140. Wiedereingliederung

Rz. 1733 Ausführliche Erläuterungen zu diesem Stichwort finden sich im Kapitel zu den einzelnen Vertragstypen (siehe unten § 1b Rdn 564 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 93. Prämie

Rz. 1225 Ausführungen hierzu finden sich unter dem Stichwort Bonus (siehe oben Rdn 712 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Rechtliche Grundlagen

aa) Inhalte der Personalakte Rz. 1175 Der zulässige Inhalt der Personalakte bestimmt sich sowohl unter dem Aspekt des Persönlichkeitsrechtes als auch unter dem Aspekt des Datenschutzes nach dem Zweck der Speicherung. Die Aufnahme in die Personalakte ist insoweit zulässig, als dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 61. Gleichstellungsabrede (Bezugnahme auf Tarifverträge)

a) Allgemeines Rz. 985 In Formulararbeitsverträgen entspricht es verbreiteter Praxis, für die zwischen den Parteien maßgebenden Arbeitsbedingungen ergänzend auf Tarifverträge Bezug zu nehmen. Zugleich erfüllt der Arbeitgeber mit der Aufnahme einer derartigen Klausel seine Pflicht aus § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 15 NachwG, in dem Arbeitsnachweis auf die für das Arbeitsverhältnis gelte...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Vertragsimmanentes Weisungsrecht und Versetzungsmöglichkeiten

aa) Grundlagen und Grenzen des Direktionsrechts Rz. 1573 Nach § 106 GewO ist der Arbeitgeber berechtigt, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher zu bestimmen, soweit seine Befugnisse nicht durch den Einzelvertrag oder durch kollektivrechtliche Vorschriften beschränkt sind. Die Reichweite des Direktionsrechts hängt von den arbeitsvertraglichen Ver...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Erläuterungen

aa) Ausgestaltung des Aktienoptionsplans Rz. 262 Der Aktienoptionsplan kann vollumfänglich in den Anstellungsvertrag aufgenommen werden. Verbreitet ist jedoch auch die vertragliche Verweisung auf die Bestimmungen eines allgemeinen Aktienoptionsprogramms, das durch die Bezugnahmeklausel Bestandteil des Anstellungsvertrages wird. Da die Gewährung von Aktienoptionen jedoch Arbei...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Lage der Arbeitszeit

(1) Direktionsrecht des Arbeitgebers Rz. 534 § 2 Abs. 1 Nr. 8 NachwG verpflichtet den Arbeitgeber nicht, die Lage der Arbeitszeit schriftlich niederzulegen oder in den Arbeitsvertrag aufzunehmen:[1241] Der Arbeitsvertrag braucht also dazu keine Regelung zu enthalten.[1242] Besonderheiten gelten bei Schichtarbeit und der Arbeit auf Abruf. Die Lage der Arbeitszeit bestimmt der ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 81. Mehrarbeit

a) Allgemeines Rz. 1123 Die Anordnung von Mehrarbeit ermöglicht es dem Arbeitgeber, flexibel auf zeitweise erhöhten Arbeitsanfall etwa durch konjunkturellen Aufschwung oder durch Personalengpässe zu reagieren. Neben der Anordnungsbefugnis des Arbeitgebers ist dabei v.a. die Frage der Vergütung der zusätzlichen Arbeitsleistung maßgeblicher Schwerpunkt der Vertragsgestaltung. R...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 70. Kündigungsfrist

a) Allgemeines Rz. 1049 Anders als bei einer außerordentlich fristlosen Kündigung muss im Falle einer ordentlichen, also fristgemäßen Kündigung gleich durch welche Partei des Arbeitsvertrags die maßgebliche Kündigungsfrist eingehalten werden. Dies gilt unabhängig von der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes. Die maßgebliche Kündigungsfrist ergibt sich entweder aus dem Ar...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 51. Entsendung

Rz. 890 Ausführungen hierzu finden sich im Kapitel zu den einzelnen Vertragstypen (siehe unten § 1b Rdn 645 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1408 Versicherungspflichtig in den einzelnen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung ist, wer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt wird.[3270] Der Begriff der Beschäftigung erfasst gem. § 7 Abs. 1 SGB IV die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ist daher stets auch ein sozialversicherungspflichtiges Bes...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Hinweise und Anmerkungen

aa) Deutsch als Vertrags- und Verhandlungssprache Rz. 1608 Klausel 1 ist für die Festlegung der Verhandlungs- und Vertragssprache bei Verträgen mit ausländischen Arbeitnehmern vorgesehen. Auch bei Verwendung der vorgeschlagenen Klausel sollte der Arbeitgeber sich in den Vertragsverhandlungen Klarheit darüber verschaffen, ob der Arbeitnehmer tatsächlich über ausreichende deuts...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Folgen für den Arbeitnehmer

Rz. 377 Eine betriebsverfassungsrechtlich unwirksame Maßnahme ist nicht in jedem Fall auch individualrechtlich unwirksam. "Die Durchführung einer personellen Maßnahme ohne Zustimmung des Betriebsrats stellt zunächst nur einen Pflichtverstoß gegenüber dem Betriebsrat dar; die Maßnahme ist betriebsverfassungsrechtlich unwirksam. Eine gleichzeitige individualrechtliche Unwirksa...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Rechtsfolgen unzutreffender Beurteilung der Sozialversicherungspflicht

Rz. 1418 Die unzutreffende sozialversicherungsrechtliche Behandlung eines Arbeitsverhältnisses hat für die Vertragsparteien weitreichende Folgen. Stellt sich nachträglich heraus, dass entgegen der Vorstellungen der Parteien ein Beschäftigungsverhältnis i.S.v. § 7 Abs. 1 S. 1 SGB IV vorliegt, obliegt dem Arbeitgeber die rückwirkende Beitragszahlung einschließlich der auf die ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (1) Rechtsnatur der Sonderzahlung

Rz. 1396 Bindungsklauseln in Form von Stichtags- bzw. Rückzahlungsklauseln sind grds. unzulässig, wenn der Sonderzahlung ein reiner Entgeltcharakter zukommt, da in diesem Fall Bindungsklauseln regelmäßig eine unangemessene Benachteiligung i.S.d. § 307 Abs. 1 BGB darstellen (vgl. auch Rdn 1391 ff.).[3215] Demgegenüber war es nach früherer Rechtsprechung[3216] zulässig, Sonder...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 14. Arbeitsaufnahme

a) Arbeitsverhältnis und Arbeitsvertrag aa) Vertragstheorie Rz. 350 Das Arbeitsverhältnis wird durch eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – den Arbeitsvertrag – begründet, also durch die rechtsgeschäftliche Einigung zwischen den Vertragsparteien (Angebot und Annahme, §§ 145 ff. BGB), sog. Vertragstheorie.[940] Durch den Arbeitsvertrag verpflicht...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 19. Arbeitszeitkonten

Rz. 545 Ausführungen hierzu finden sich unter § 2 Rdn 219 ff.mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 109. Sprachkenntnisse

a) Allgemeines Rz. 1429 Die Beherrschung einer Sprache kann in unterschiedlichen Zusammenhängen arbeitsrechtliche Relevanz erlangen.[3325] Anlass für Streitigkeiten kann bereits die Vertragssprache bieten. Gemeint ist die Sprache, in der die Parteien ihr Arbeitsverhältnis begründen, gestalten und beenden. Die Vertragssprache ist relevant zur Beantwortung der Frage, ob der Arb...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Erläuterungen

aa) Erfordernis ausdrücklicher Mankoabrede Rz. 1109 Vertragliche Mankoabreden in arbeitsrechtlichen Formularverträgen, die von den Grundsätzen der gesetzlichen Mankohaftung abweichen, unterliegen der gesetzlichen Inhaltskontrolle gem. §§ 305 ff. BGB. Demgemäß steht das in § 307 Abs. 1 S. 2 BGB verankerte Transparenzgebot einer Vertragsgestaltung entgegen, aus der sich die für...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 137. Wettbewerbsverbot

a) Hintergrund Rz. 1693 Für Arbeitnehmer besteht während des Arbeitsverhältnisses sowohl aufgrund von § 60 HGB sowie aufgrund der vertraglichen Treuepflicht (§ 242 BGB) ein Wettbewerbsverbot. Einer ausdrücklichen Regelung im Arbeitsvertrag bedürfte es daher grundsätzlich nicht. Allerdings kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese Tatsache jedem Arbeitnehmer bekannt ist....mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 38. Compliance

a) Allgemeines Rz. 749 Der Begriff "Compliance" stammt aus dem amerikanischen Recht und beschreibt, dass sich Unternehmen gesetzeskonform und rechtmäßig verhalten. Gegenstand von Compliance ist damit die Sicherstellung rechtskonformen Handelns durch das Management. Bei Compliance handelt es sich um ein unternehmensinternes System und eine betriebliche Organisation zum Managem...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Direktionsrecht und Entleitung

Rz. 1675 "Wer hoch aufsteigt, kann tief fallen." Diese Lebensweisheit bewahrheitet sich in der Unternehmenspraxis immer dann, wenn die Wirtschaftszeiten rauer werden. Durch die Wirtschaftsmagazine und die Fachpresse mäandert in diesem Kontext – nicht zuletzt als Werbefläche für Anwaltskanzleien – oft das Schlagwort der "Entleitung" oder dramatischer gar die sog. "Entleitungs...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 108. Sozialversicherung

a) Allgemeines Rz. 1408 Versicherungspflichtig in den einzelnen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung ist, wer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt wird.[3270] Der Begriff der Beschäftigung erfasst gem. § 7 Abs. 1 SGB IV die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ist daher stets auch ein sozialversicherungsp...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Mitbestimmung bei vorübergehender Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit

Rz. 206 Der Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG erfasst – obwohl er die Verkürzung und Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit betrifft – nur vorübergehende Fälle und eröffnet insbesondere kein Mitbestimmungsrecht bei der generellen bzw. dauerhaften Festlegung der Dauer der Arbeitszeit (siehe hierzu auch Rdn 202).[655] Eine dauerhafte erhebliche Verlä...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 130. Verweisung auf Tarifvertrag

Rz. 1630 Ausführungen hierzu finden sich unter dem Stichwort Tarifvertrags-Öffnungsklausel (siehe Rdn 1453 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 106. Sonderurlaub

a) Einführung Rz. 1375 Nicht nur persönliche Gründe, wie beispielsweise der Wunsch nach Freistellung für die Pflege eines Angehörigen, einer verlängerten Betreuungszeit für Kinder über die im Bundeselterngeld- und ElternzeitG geregelten Zeiten hinaus, eine fehlende Betreuungsmöglichkeit für Kinder, z.B. bei mehrmonatiger Schließung der Kitas, die Wahrnehmung von Ehrenämtern, ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Einzelnen Gegenstände der Nachweispflicht

Rz. 1154 Die Mindestinhalte wurden durch die Gesetzesnovelle im Jahr 2022 erweitert. Nachzuweisen sind seitdem jedenfalls die nachfolgenden Arbeitsbedingungen:mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 144. Zulage

Rz. 1751 Ausführungen hierzu finden sich unter dem Stichwort Bonus (siehe oben Rdn 712 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 47. Direktzusage

Rz. 844 Zu dieser Klausel erfolgen die Erläuterungen unter dem Stichwort Betriebliche Altersversorgung (siehe Rdn 661 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Hinweise und Anmerkungen:

aa) Einschränkung des Direktionsrechts Rz. 839 Die Klauselvarianten (siehe oben Rdn 836) dienen zur Einschränkung des dem Arbeitgeber nach § 106 GewO zukommenden Direktionsrechtes hinsichtlich Arbeitsort, Inhalt der Tätigkeit oder zeitlicher Lage der Tätigkeit. Selbstverständlich können die Klauseln auch kombiniert werden. Die vorgeschlagene Klausel (1) führt insbesondere durc...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Vereinbarung eines Mankogeldes

Rz. 1110 Da durch die Mankoabrede ein Teil des Betriebsrisikos von dem Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer verlagert wird, ist diese nur wirksam, wenn der Arbeitnehmer eine angemessene Gegenleistung in Form eines Mankogeldes oder eines entsprechend erhöhten Gehalts erhält.[2601] Dabei war in der Vergangenheit ausreichend, dass das Mankogeld dem Durchschnitt des nach dem regelmä...mehr