Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsvertrag

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 22. Aufrechnungsverbot

a) Einführung Rz. 585 Das in den §§ 387 ff. BGB geregelte Rechtsinstitut der Aufrechnung ist grundsätzlich auch auf Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis anwendbar. Nach § 389 BGB führt die Aufrechnung dazu, dass sowohl die Hauptforderung, das ist die Forderung, gegenüber der der Aufrechnende die Aufrechnung erklärt, als auch die Gegenforderung, das ist die Forderung des Aufrech...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (3) Ergänzende Vertragsauslegung

Rz. 209 Die ergänzende Vertragsauslegung nach §§ 133, 157 BGB ist ein Instrument zur Schließung von Lücken im Regelungsplan der Vertragsparteien, die nicht durch dispositives Gesetzesrecht geschlossen werden können.[530] Auch AGB sind einer solchen ergänzenden Auslegung grundsätzlich zugänglich.[531] Arbeitsrechtliche Besonderheiten, die einer Anwendung dieses Rechtsinstitut...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 74. Kündigungszugang

Rz. 1086 Ausführungen hierzu finden sich unter dem Stichwort Fiktion (siehe oben Rdn 892 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 102. Schadenspauschalierungen

a) Allgemeines Rz. 1347 Eine Schadenspauschalierung dient der vereinfachten Durchsetzung eines möglichen Schadensersatzanspruchs, indem sie dessen Höhe unabhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalls im Vorhinein nach generellen Maßstäben beziffert,[3075] sodass sie den Schadensbeweis erspart. Die Abgrenzung zur Vertragsstrafe gestaltet sich mitunter schwierig (siehe h...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 36. Bezugnahme (Tarifverträge, Betriebsvereinbarung, Richtlinien etc.)

Rz. 711 Ausführungen hierzu finden sich unter dem Stichwort Tarifvertrags-Öffnungsklausel (siehe unten Rdn 985 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) Kündigung vor Dienstantritt

Rz. 1084 Verbreitet sind Regelungen, mit denen die ordentliche Kündigung vor Dienstantritt, mithin vor dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses ausgeschlossen werden sollen. Sie dienen v.a. der Sicherheit des Arbeitgebers; da insbesondere gut qualifizierte Bewerber häufig auch nach dem verbindlichen Abschluss eines Arbeitsvertrages prüfen, ob sich nicht eine noch gün...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Vereinbarung

Rz. 752 Compliance-Regelungen können immer durch Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer implementiert werden. Dabei sind die AGB-rechtlichen Vorgaben zu beachten. In der Praxis ist dieser Weg jedoch – insbesondere für größere Unternehmen – mit erheblichem Aufwand verbunden, da es einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung jedes Arbeitnehmers bedarf.mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / gg) Aktien und Aktienoptionen

Rz. 409 Des Weiteren kommen Ansprüche des Arbeitnehmers auf bzw. aus Aktien und Aktienoptionen als Regelungsgegenstand des Aufhebungsvertrages in Betracht. Erfolgt die Ausgabe von Aktien oder die Gewährung von Aktienoptionen auf Konzernebene, z.B. durch die Konzernmutter, ist zu prüfen, inwiefern die damit zusammenhängenden Zusagen auch Bestandteil des Arbeitsvertrages gewor...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 66. Incentive

Rz. 1045 Ausführungen hierzu finden sich unter dem Stichwort Bonus (siehe oben Rdn 712 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 99. Rufbereitschaft

Rz. 1332 Nähere Erläuterungen zur Rufbereitschaft finden sich unter dem Stichwort "Bereitschaftsdienst" (siehe oben Rdn 653 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 32. Betriebliche Altersversorgung

a) Allgemeines Rz. 661 Betriebliche Altersversorgung sind Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, die einem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt werden (§ 1 Abs. 1 Betriebsrentengesetz – BetrAVG). Für sie gilt das Betriebsrentengesetz (BetrAVG), bei dem es sich um ein sog. "Arbeitnehmerschutzgesetz" handelt...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 94. Probezeit

a) Allgemeines Rz. 1226 Die Probezeit zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses dient beiden Vertragsparteien – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – zur Erprobung, um herauszufinden, ob sie sich eine auf lange Dauer angelegte Zusammenarbeit vorstellen können. Für den Arbeitgeber geht es in erster Linie darum, über den Eindruck im Bewerbungsverfahren hinaus die Eignung und Befähigung des...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (3) Wiederbesetzung des freigewordenen Arbeitsplatzes

Rz. 399 Seit dem 1.1.2010 ist es nicht mehr erforderlich, dass der freigewordene Arbeitsplatz mit einem Arbeitslosen oder einem Ausgebildeten nach Abschluss der Ausbildung wiederbesetzt wird.[1030]mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / gg) Beendigungsmöglichkeit

Rz. 1041 Das Recht des Arbeitgebers zur Beendigung der Home-Office-Tätigkeit in Formular-Arbeitsverträgen ist an den Bestimmungen der §§ 305 ff. BGB zu messen. Denkbar ist eine Regelung, die dem Arbeitgeber durch Ausübung des Weisungsrechtes in den Grenzen billigen Ermessens ermöglicht, den Arbeitnehmer wieder ausschließlich in einer Betriebsstätte oder an einem anderen Ort ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 77. Leiharbeit

Rz. 1098 Erläuterungen hierzu finden sich im Kapitel zu den einzelnen Vertragstypen, dort Arbeitnehmerüberlassung (siehe § 1b Rdn 571 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) Gerichtsstandvereinbarung

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Keine Abweichung von zwingenden Arbeitnehmerschutzvorschriften, Art. 8 Abs. 1 S. 2 Rom I-VO

Rz. 331 Stets ist zu prüfen gemäß Art. 8 Abs. 1 S. 2 Rom I-VO, ob sich das Arbeitsverhältnis jedenfalls auch nach zwingenden Rechtsvorschriften anderer Staaten zu richten hat, deren Recht gemäß Art. 8 Abs. 2–4 Rom I-VO anzuwenden wäre, wenn die Parteien keine Rechtswahl getroffen hätten. Diese Kontrollüberlegung sollte aus Arbeitgebersicht immer angestellt werden. Die Wirkun...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Grundsätze Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis

Rz. 68 Der Arbeitgeber hat – schon wegen der Beweislastregel des § 22 AGG – ein manifestes Interesse an der Dokumentation des Auswahlprozesses, um erforderlichenfalls eine diskriminierungsfreie Auswahlentscheidung darlegen und beweisen zu können.[153] Die Dokumentation sollte sich zeitlich mindestens über die in § 15 Abs. 4 AGG geforderten zwei Monate erstrecken, den Zeitrau...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Verpflichtung zum Tragen von Dienstkleidung

Rz. 794 Auszugehen ist von der grundsätzlichen Freiheit des Arbeitnehmers, bei der Arbeit die Kleidung der persönlichen Wahl zu tragen.[1863] Dieser grundsätzlichen Freiheit des Arbeitnehmers kann aber aufgrund entsprechender vertraglicher Regelung unter Berücksichtigung der vertraglichen Rücksichtnahmepflicht kraft § 241 Abs. 2 BGB eine Schranke gesetzt werden. Voraussetzun...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 18. Arbeitszeit

a) Allgemeines aa) Dauer der Arbeitszeit (1) Regelungsbefugnis der Arbeitsvertragsparteien Rz. 511 Gemäß § 611a Abs. 1 S. 1 BGB ist der Arbeitnehmer zur Leistung der versprochenen Dienste verpflichtet. Die Zeit, innerhalb derer er seine versprochenen Dienste zu leisten hat (= Dauer der Arbeitszeit), betrifft die Hauptpflicht des Arbeitnehmers. Sie unterliegt grundsätzlich nicht...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 68. Jahressonderleistung

Rz. 1047 Ausführungen hierzu finden sich unter dem Stichwort Bonus (siehe oben Rdn 712 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 7. Altersteilzeit

Rz. 283 Ausführungen zur Altersteilzeit finden sich im Kapitel zu den einzelnen Vertragstypen (siehe § 1b Rdn 381 ff.).mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 108 Will ein Unternehmen einen Mitarbeiter nur zu geänderten Bedingungen weiterbeschäftigen, kann – soweit eine Einigung darüber scheitert oder es an einem entsprechenden wirksamen Vorbehalt im Arbeitsvertrag fehlt – eine Änderung des Arbeitsvertrags nur mittels (betriebsbedingter) Änderungskündigung durchgesetzt werden. Rz. 109 Eine Änderungskündigung gemäß § 2 S. 1 KSch...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Grundlagen

Rz. 311 Geringfügige Beschäftigung ist auf den ersten Blick eine sozialversicherungs- und steuerrechtliche Thematik. Wird ein Beschäftigungsverhältnis nach § 8 Abs. 1 SGB IV begründet, werden die Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer pauschal abgeführt. Eine geringfügige Beschäftigung kann in zwei Erscheinungsformen vorliegen:mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / 2. Zulassung von Kündigungen in besonderen Fällen

Rz. 97 In besonderen Fällen kann ausnahmsweise eine Kündigung durch die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle für zulässig erklärt werden, obwohl grundsätzlich ein Kündigungsschutz nach § 18 BEEG besteht, § 18 Abs. 1 S. 2 und 3 BEEG. Rz. 98 Ob ein besonderer Fall vorliegt, entscheidet die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Erläuterungen

aa) Verpflichtung zur Gehaltsüberprüfung Rz. 941 Mit einer sog. Überprüfungsklausel (Gehaltsüberprüfung) verpflichtet sich der Arbeitgeber lediglich zu einer Überprüfung des Arbeitsentgelts. Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Anpassung der Vergütung ergibt sich daraus noch nicht; für den Arbeitgeber sind reine Überprüfungsklauseln daher regelmäßig attraktiver als eine vertrag...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 336 Der Einsatz von modernen EDV-Systemen in den Betrieben wirft eine Vielzahl von Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und den Schutz von Arbeitnehmerdaten. Rz. 337 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats werden nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ausgelöst, wenn der Einsatz der EDV-Systeme die Möglichkeit einer Überwachung des Verhalten...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 20. Ärztliche Untersuchung

a) Allgemeines Rz. 546 Arbeitgeber haben aus verschiedenen Gründen ein Interesse, den Gesundheitszustand ihrer Arbeitnehmer ärztlich überprüfen zu lassen, sei es, um gesetzlichen Pflichten zu entsprechen, sei es, um die Arbeitsfähigkeit zu gewährleisten oder sei es um eine behauptete Arbeitsunfähigkeit überprüfbar zu machen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt Arbeitn...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 83. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 1148 Erläuterungen hierzu erfolgen in einem eigenen Kapitel (siehe unten § 1b Rdn 850 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 139. Widerrufsvorbehalt

a) Allgemeines Rz. 1723 Soweit es sich nicht um Weisungen in Bezug auf nicht durch den Arbeitsvertrag festgelegte Arbeitsbedingungen (vgl. § 106 GewO) handelt, die durch eine neue Weisung ersetzt werden können,[4212] ist die einseitige Änderung einzelner Arbeitsbedingungen durch den Arbeitgeber ohne entsprechende Vorsorge im Arbeitsvertrag praktisch nicht möglich. Eine Teilkü...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) Sanktionen und Bußgelder

Rz. 617 Arbeitnehmer, die in besonderem Maße am Straßenverkehr teilnehmen, bspw. Kurier-, Taxi- oder LKW-Fahrer, tragen ein gesteigertes Risiko, bußgeldbewehrte Verkehrsordnungswidrigkeiten etwa durch Fahrfehler, Parkverstöße oder sogar verkehrsbezogene Straftaten zu begehen. Anlass für das verkehrsbezogene Fehlverhalten kann dabei durchaus die Verfolgung arbeitgeberseitiger...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 79. Lohnfortzahlung

Rz. 1100 Erläuterungen hierzu finden sich unter dem Stichwort Entgeltfortzahlung (siehe oben Rdn 861 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts

aa) Modifiziertes Entgeltausfallprinzip Rz. 459 Nach § 4 EFZG ist dem Arbeitnehmer während der Dauer der Entgeltfortzahlung das ihm zustehende Arbeitsentgelt bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit fortzuzahlen. Rz. 460 Das EFZG legt für die Bemessung der Entgeltfortzahlung grundsätzlich das Entgeltausfallprinzip zugrunde. Entgeltausfallprinzip bedeutet, dass der ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / gg) Aufenthaltsbestimmungen

Rz. 343 Zu klären ist vor einem Auslandsaufenthalt, welche nationalen aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen gelten.mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Definition der erforderlichen Maßnahmen

(1) Grundsätzliches Rz. 1565 Zu den grundsätzlichen Schutzmaßnahmen, die im Einzelfall ergriffen werden können, gehören die folgenden:mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 85. Nebentätigkeit

a) Grundsätzliche Zulässigkeit von Nebentätigkeiten Rz. 1162 Unter einer Nebentätigkeit versteht man jede entgeltliche oder unentgeltliche Tätigkeit, die ein Arbeitnehmer außerhalb seiner Arbeitszeit erbringt. Ob der Arbeitnehmer dabei selbstständig oder unselbstständig tätig wird, ist unerheblich. Ein Arbeitgeber kann Nebentätigkeiten im Grundsatz nicht verbieten, weil sie a...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Sozialauswahl

Rz. 103 Auch wenn dringende betriebliche Erfordernisse gegeben sind, ist die Kündigung sozial ungerechtfertigt, wenn sie gegen die Grundsätze der Sozialauswahl verstößt. Denn nach der gesetzgeberischen Wertung des § 1 Abs. 3 KSchG ist nicht der Arbeitnehmer zu kündigen, dessen konkreter Arbeitsplatz weggefallen ist, sondern derjenige, der sozial am wenigsten schutzwürdig ist...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Dauer der Arbeitszeit

(1) Regelungsbefugnis der Arbeitsvertragsparteien Rz. 511 Gemäß § 611a Abs. 1 S. 1 BGB ist der Arbeitnehmer zur Leistung der versprochenen Dienste verpflichtet. Die Zeit, innerhalb derer er seine versprochenen Dienste zu leisten hat (= Dauer der Arbeitszeit), betrifft die Hauptpflicht des Arbeitnehmers. Sie unterliegt grundsätzlich nicht dem Direktionsrecht des Arbeitgebers n...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Rechtliche Grundlagen

aa) Verpflichtung zur Durchführung von Dienstreisen Rz. 810 Die Verpflichtung zur Durchführung von Dienstreisen kann sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Arbeitnehmer sind aber selbst dann zur Durchführung von Dienstreisen verpflichtet, wenn der Arbeitsvertrag dies nicht ausdrücklich vorsieht. Der Arbeitgeber ist berechtigt, im Rahmen seines Direktionsrechts nach § 106 GewO d...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Rechtliche Grundlagen

aa) Anwendbarkeit von Tarifverträgen Rz. 1454 Man unterscheidet Tarifverträge nach ihrem Regelungsgegenstand[3391] und nach ihren Parteien.[3392] [3393] Eine Tarifbindung entsteht kollektivrechtlich grundsätzlich dadurch, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer Mitglieder im Arbeitgeberverband bzw. in der Gewerkschaft sind[3394] oder dass der einschlägige Tarifvertrag gemäß § 5 TVG ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 65. Home-Office

a) Einführung Rz. 1028 Während bei Außendienstmitarbeitern die Nutzung eines Home-Office seit langer Zeit üblich ist, gewinnt die Vereinbarung über die Errichtung eines Home-Office beim Abschluss von Arbeitsverhältnissen auch mit anderen Arbeitnehmern, vor allem im Dienstleistungssektor, zunehmend an Bedeutung. Die Corona-Krise und die damit zusammenhängenden Einschränkungen ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Fristberechnung und Rechtsfolgen

Rz. 1052 Für die Berechnung der Kündigungsfristen gelten die allgemeinen Fristenregelungen in §§ 186 ff. BGB, das maßgebende Ereignis für den Fristbeginn im Sinne von § 187 BGB ist der Zugang[2449] der Kündigung.[2450] Wahrt der in der Kündigung genannte Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die einschlägige Kündigungsfrist nicht, kommt eine Umdeutung der Kündigu...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Spezifische Definition vertrauliche Information

Rz. 1548 Ebenso wie bei den Geschäftsgeheimnissen ist eine nähere Konkretisierung des Umfangs der vertraulichen Informationen sinnvoll, z.B. "Art und Zusammensetzung der Beschichtungsbäder, deren Temperatur, Beschichtungszeiten sowie alle Bearbeitungsroutinen."mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 25. Aushilfe

Rz. 624 Ausführungen hierzu finden sich im Kapitel zu den einzelnen Vertragstypen (siehe unten § 1b Rdn 53 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 21. Aufschiebende und auflösende Bedingung

a) Allgemeines Rz. 571 Ein Arbeitsvertrag kann unter einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung stehen. Während er bei der aufschiebenden Bedingung erst zustande kommt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt, besteht er bei der auflösenden Bedingung zunächst, endet aber bei Eintritt der Bedingung. b) Wirksamkeitsvoraussetzungen aa) Aufschiebende Bedingung Rz. 572 Die Begründ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 48. E-Mail-/Internet-Nutzung

a) E-Mail-/Internet-Nutzung durch Arbeitnehmer Rz. 845 Die Nutzung von Internet und E-Mail durch Arbeitnehmer ist in den Unternehmen weit verbreitet. Die Arbeitnehmer kommunizieren per E-Mail untereinander und mit externen Dritten. Über den Internetzugang haben sie Zugriff auf weltweit verfügbare Informationen und Dateien. Diese Nutzungsmöglichkeiten werden von den Arbeitnehm...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Pflicht zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeit

Rz. 874 Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage, ist der Arbeitnehmer gem. § 5 Abs. 1 S. 2 EFZG verpflichtet, spätestens am darauffolgenden Arbeitstag, d.h. am vierten Krankheitstag, eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.[2050] Aus der Bescheinigung müssen sich das Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer ergeben; au...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1101 Die Mankohaftung bezeichnet eine besondere Form der Schadenshaftung, in deren Rahmen der Arbeitnehmer für Fehlbestände in einem ihm vom Arbeitgeber anvertrauten Kassen-, Geld- oder Warenbestand einzustehen hat. aa) Rechtsprechung zur Mankohaftung Rz. 1102 Die Grundsätze der gesetzlichen Mankohaftung beruhen auf einer wechselvollen, von der Literatur stets kritisch beg...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 105. Social Media

a) Allgemeines Rz. 1361 Der Einsatz sozialer Medien im Privaten sowie im beruflichen Kontext ist aus der heutigen digitalisierten Welt nicht mehr wegzudenken.[3110] Als beliebtes Betätigungsfeld für Personalvermittler (Headhunter) spielen soziale Plattformen oftmals bereits bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen eine tragende Rolle. Auch im Verlauf eines Beschäftigungsve...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Vertragsgestaltung

Rz. 1544 Für die Vertragsgestaltung empfehlen sich daher die folgenden Elemente einer Regelung: aa) Definition Geschäftsgeheimnis i.S.d. GeschGehG Rz. 1545 Zunächst sollte die Definition des § 2 GeschGehG vertraglich übernommen werden, um klarzustellen, dass jedenfalls eine Verschwiegenheit dem Umfang der gesetzlichen Vorschriften entsprechend vorgesehen ist.[3654] bb) Spezifis...mehr