Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsvertrag

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 82. Miles & More (Bonusmeilen in Vielfliegerprogrammen)

a) Allgemeines Rz. 1140 Aufgrund der Entscheidung des BAG vom 11.4.2006[2692] ist die zuvor umstrittene Frage[2693] geklärt, wem Bonusmeilen aus Geschäftsflügen zustehen. Wenn ein Arbeitnehmer in einem Vielfliegerprogramm bei einer Luftverkehrsgesellschaft auf vom Arbeitgeber bezahlten Reisen Bonusmeilen erwirbt, kann der Arbeitgeber die Bonusmeilen für sich beanspruchen und ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 115. Telearbeit

Rz. 1472 Ausführliche Erläuterungen zu diesem Stichwort befinden sich im Kapitel zu den einzelnen Vertragstypen (siehe unten § 1b Rdn 454 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) AGB-Kontrolle der Bezugnahmeklausel

Rz. 1464 Die Formulierung der Bezugnahmeklausel unterliegt uneingeschränkt der Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB .[3441] Ein Verstoß gegen das Transparenzgebot ist etwa denkbar, wenn auf fachlich und räumlich nicht einschlägige Tarifverträge verwiesen wird oder – bei inhaltlicher Dynamik – der Verweis auf den geänderten Tarifvertrag nunmehr überraschend ist.[3442] Soll eine solch...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 133. Vordienstzeit

Rz. 1633 Erläuterungen hierzu finden sich unter dem Stichwort Anrechnung (siehe oben Rdn 284 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 52. Fiktion

a) Allgemeines Rz. 891 Gesetzliche oder vertragliche Fiktionsregelungen dienen der Fingierung von Tatsachen oder Rechtswirkungen, bisweilen auch beider Aspekte. Die Fiktion von Tatsachen oder Rechtsfolgen findet sich in zahlreichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen. So fingiert bspw. § 7 KSchG die Rechtswirksamkeit einer nicht rechtzeitig gerichtlich angegriffenen Kündigung, § ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Erläuterungen

aa) Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses Rz. 1415 Das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses und damit der Eintritt der Sozialversicherungspflicht können vertraglich nur begrenzt beeinflusst werden. Nach ständiger Rechtsprechung ist Arbeitnehmer i.S.v. § 611a BGB und damit als Beschäftigter versicherungspflichtig, wer eine Leistung auf der Grundlage eines privatrech...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 143. Zugangsfiktion

Rz. 1750 Ausführungen hierzu finden sich unter dem Stichwort Fiktion (siehe oben Rdn 891 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 145. Zurückbehaltungsrechte

a) Allgemeines Rz. 1752 Nach § 273 BGB hat der Schuldner das Recht, seine Leistung zu verweigern, bis sein Gläubiger die ihm obliegende und fällige Leistung erbracht hat, sog. Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht.[4300] Im Arbeitsverhältnis können sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber dieses sog. Zurückbehaltungsrecht nutzen, um den anderen Vertragste...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 122. Verfallklausel

Rz. 1525 Erläuterungen hierzu finden sich unter dem Stichwort "Ausschlussfristen" (siehe oben Rdn 626 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Gerichtsstandsklauseln außerhalb des Anwendungsbereichs der VO (EG) Nr. 44/2001

aa) Einzelvertragliche Klauseln Rz. 958 Bei Gerichtsstandsklauseln ohne Auslandsbezug oder mit Auslandsbezug zu Staaten, die dem Anwendungsbereich der VO (EG) 44/2001 nicht unterfallen, sind die Grenzen der §§ 38 ff. ZPO maßgeblich.[2247] Die dortigen Regelungen lassen in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten freilich nur wenig Raum für wirksame Gerichtsstandsvereinbarungen. So ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (1) Anwendungsbereich des § 60 HGB

(a) Personeller Anwendungsbereich Rz. 1696 Das gesetzliche Wettbewerbsverbot gemäß § 60 Abs. 1 HGB gilt originär für Handlungsgehilfen. Handlungsgehilfen sind gemäß § 59 S. 1 HGB Personen, die in einem Handelsgewerbe zur Leistung kaufmännischer Dienste angestellt sind, demnach der heutige kaufmännische Angestellte.[4144] Auf andere Personen (gewerbliche Arbeitnehmer, Auszubil...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Erläuterungen

aa) Gesetzliche Vorgaben zur Darlegungs- und Beweislast Rz. 1118 Da die einleitend dargestellte Verteilung der Darlegungs- und Beweislast, die mit § 619a BGB bestätigt worden ist, nach Auffassung des BAG jedenfalls zugunsten des Arbeitnehmers zwingend ausgestaltet ist,[2623] kann von diesen Grundsätzen arbeitsvertraglich nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers abgewichen werden....mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Pflichtuntersuchungen aufgrund von Gesetz bzw. Tarifvertrag

Rz. 547 Ein Bedarf für eine vertragliche Regelung besteht nicht, soweit sich Untersuchungspflichten aus Gesetzen und Verordnungen bzw. aus Tarifverträgen ergeben. Rz. 548 Seit dem 24.12.2008 ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in Kraft, die die zuvor verstreuten verschiedenen Rechtsvorschriften zusammenfasst (GefahrstoffVO, BiostoffVO, Gentechnik-S...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Kündigung in der Probezeit

aa) Kündigung und Kündigungsschutz Rz. 1243 Innerhalb der ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses unterliegt dieses noch nicht dem allgemeinen Kündigungsschutz, Umkehrschluss aus § 1 Abs. 1 KSchG. Somit ist eine ordentliche Kündigung in diesem Zeitraum im Allgemeinen unproblematisch. Nach Ablauf von sechs Monaten bedarf eine Kündigung der sozialen Rechtfertigung nach §...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 34. Beurlaubung

Rz. 700 Ausführungen hierzu finden sich unter dem Stichwort Freistellung (siehe unten Rdn 911 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Erläuterungen

aa) § 1 Wartezeit Rz. 673 Eine Wartezeit kann, muss aber nicht vorgesehen werden. Sie wirkt sich insbesondere aus, wenn eine Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zugesagt ist. Erst nach Ablauf der Wartezeit entsteht der Anspruch auf die Versorgungsleistung. D.h. bei Invalidität innerhalb der ersten drei Jahre nach Erteilung der Versorgungszusage oder bei Tod des Arbei...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 86. Non-Solicitation

Rz. 1167 Ausführungen hierzu finden sich unter dem Stichwort Abwerbeverbot (siehe oben Rdn 231 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 117. Überstunden

Rz. 1474 Erläuterungen zu diesem Stichwort befinden sich oben unter dem Stichwort "Mehrarbeit" (siehe Rdn 1124 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 31. Bereitschaftsdienst

Rz. 653 Für Zeiten, in denen keine volle Beanspruchung des Arbeitnehmers durch die Dienstaufgaben erfolgt, wurden verschiedene Arbeitszeitmodelle entwickelt. Es wird differenziert zwischen Rufbereitschaft, Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst, die sich jeweils im Grad der Beanspruchung des Arbeitnehmers unterscheiden. a) Abgrenzung zu anderen Arbeitszeitmodellen Rz. 65...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 129. Vertrauensarbeitszeit

a) Allgemeines aa) Begriff Rz. 1620 Ein schon seit einiger Zeit beliebtes und im Zeitalter der "Arbeitswelt 4.0" immer attraktiveres Modell der Arbeitszeitflexibilisierung ist die Vertrauensarbeitszeit. Wie der Begriff schon vermuten lässt, lebt dieses Zeitmodell vom arbeitgeberseitigen Vertrauen in die ordnungsgemäße Erbringung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer und d...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 203 Gem. § 1 ÄArbVtrG [597] ist die Befristung eines Arbeitsverhältnisses sachlich gerechtfertigt, wenn die Beschäftigung eines Arztes seiner zeitlich und inhaltlich strukturierten Weiterbildung zum Facharzt oder dem Erwerb einer Anerkennung für einen Schwerpunkt, einer Zusatzbezeichnung, eines Fachkundenachweises oder einer Bescheinigung über eine fakultative Weiterbildu...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 2. Angabe der Verteilung der Arbeitszeit

Rz. 67 Nach § 8 Abs. 2 S. 2 TzBfG soll der Arbeitnehmer bei der Geltendmachung auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben. Bereits die Formulierung zeigt, dass diese Angabe keine Wirksamkeitsvoraussetzung des Teilzeitverlangens ist.[84] Der Arbeitnehmer, der einen Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit nach § 8 TzBfG stellt, hat ein Wahlrecht, ob er ausschließli...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Bezugnahmeklausel

Rz. 1470 Die Bezugnahmeklausel stellt regelmäßig den § 2 eines Arbeitsvertrags dar, dies ist jedoch nicht zwingend. Es ist allerdings aufgrund von § 305c Abs. 1 BGB auf eine ansprechende, optisch übersichtliche Gestaltung des Vertrages zu achten.[3471] In diesem Zusammenhang bietet sich aus Gründen der Transparenz die Aufnahme einer bezeichnenden Überschrift an. Muster in Ihr...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers

aa) Zurückbehaltung der Arbeitsleistung Rz. 1753 Das Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers nach § 273 Abs. 1 BGB besteht im Hinblick auf seine Arbeitsleistung und ist die wohl unmittelbarste Reaktion bei vertragswidrigem Verhalten des Arbeitgebers, etwa Lohnrückstand, vertragswidrige Beschäftigung etc. Der Arbeitnehmer muss das Zurückbehaltungsrecht tatsächlich und aktiv gel...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Wirksamkeitsvoraussetzungen

aa) Aufschiebende Bedingung Rz. 572 Die Begründung des Arbeitsverhältnisses kann gem. § 158 Abs. 1 BGB von dem Eintritt eines bestimmten Ereignisses abhängig gemacht werden (aufschiebende Bedingung). Rz. 573 In Literatur und Schrifttum findet sich wenig zur Zulässigkeit von aufschiebenden Bedingungen bei einem Arbeitsvertrag. Der Vorbehalt einer erfolgreichen Teilnahme an eine...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Erläuterungen

aa) Verzinslichkeit des Darlehens Rz. 763 Das dem Arbeitnehmer gewährte Arbeitgeberdarlehen kann verzinslich oder unverzinslich ausgestaltet werden. Soll das Darlehen verzinst werden, ist eine entsprechende Vereinbarung erforderlich; wird eine Vereinbarung über die Entrichtung von Darlehenszinsen nicht getroffen, hat der Arbeitgeber keinen Anspruch auf Zinszahlungen.[1797] Rz...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / aa) Voraussetzungen

Rz. 456 Bei einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses tritt für den Arbeitnehmer i.d.R. gem. § 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB III eine Sperrzeit in Bezug auf das Arbeitslosengeld ein.[839] Grund für die Sperrzeit ist, dass der Arbeitnehmer durch seine Mitwirkung an dem Aufhebungsvertrag selbst für das Lösen des Arbeitsverhältnisses verantwortlich ist und damit ein...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Erläuterungen

aa) Zulässigkeit von Tatsachenbestätigungen Rz. 704 Tatsachenbestätigungen sollen bewirken, dass eine bestimmte Erklärung, ein Rechtsverhältnis oder ein bestimmtes Wissen als zutreffende Tatsache unterstellt wird.[1653] Sie sind in Formularverträgen aufgrund des absoluten Klauselverbots in § 309 Nr. 12 S. 1 lit. b BGB immer dann unzulässig, wenn sie die Beweislast des Vertrag...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Fiktion des Zugangs bei Zugangsvereitelung

Rz. 896 Mit der zweiten Variante des vorstehenden Musters soll nicht der Zugang an sich, sondern der Zugang "in den Machtbereich" des Arbeitnehmers fingiert werden. Wird eine Willenserklärung an einen von dem Arbeitnehmer bereits aufgegebenen Wohnsitz gerichtet, ist dort ein Zugang – jedenfalls vorbehaltlich der tatsächlichen Kenntnisnahme des Arbeitnehmers – nicht mehr mögl...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Vertragsdauer

Rz. 486 Die Vertragsdauer sollte so definiert werden, dass sie nötigenfalls auch unter Anwendung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes zu einer wirksamen Vertragsbeendigung führen würde. Dazu ist nach § 14 Abs. 4 TzBfG die Schriftform zu beachten. Die Unterzeichnung einer Blankoabrede durch den Studierenden, die später vom Unternehmen ausgefüllt wird, würde dem Schriftformer...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 80. Mankovereinbarung

a) Allgemeines Rz. 1101 Die Mankohaftung bezeichnet eine besondere Form der Schadenshaftung, in deren Rahmen der Arbeitnehmer für Fehlbestände in einem ihm vom Arbeitgeber anvertrauten Kassen-, Geld- oder Warenbestand einzustehen hat. aa) Rechtsprechung zur Mankohaftung Rz. 1102 Die Grundsätze der gesetzlichen Mankohaftung beruhen auf einer wechselvollen, von der Literatur stet...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 107. Sonderzahlung

a) Allgemeines Rz. 1388 Der Begriff der Sonderzahlung umfasst alle Leistungen des Arbeitgebers, die nicht im unmittelbaren arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis stehen. Es handelt sich regelmäßig um Einmalzahlungen, die nicht mit der laufenden monatlichen Vergütung ausgezahlt, sondern aus bestimmtem Anlass oder zu bestimmten Terminen zusätzlich gewährt werden. Die Bezeichn...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / k) Erläuterungen

aa) Grundsätze der Incentive-Vergütung Rz. 745 Auch Incentive-Systeme, die als Geld- oder Sachleistung ausgestaltet werden können, beinhalten eine Form der Bonusleistung. Dabei stellt etwa das sog. Mid Term Incentive eine zielerreichungsabhängige variable Vergütung dar, die von den individuellen Leistungen des Arbeitnehmers abhängt (vgl. hierzu Rdn 1735 ff.). Häufiger anzutre...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Einzelne Bezugnahmeklauseln

(1) Statische Bezugnahme Rz. 996 Die Formulierung einer statischen Bezugnahmeklausel bereitet vor allem deshalb Schwierigkeiten, weil das BAG davon ausgeht, dass im Zweifel von den Parteien eine jedenfalls in zeitlicher Hinsicht dynamische Bezugnahme gewollt ist.[2332] Dies soll selbst dann gelten, wenn die Bezugnahme keine sog. Jeweiligkeitsklausel enthält.[2333] Überzeugend...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Durchführung des statusbezogenen Anfrageverfahrens

Rz. 1425 Bestehen Zweifel an der zutreffenden Statusbeurteilung des Mitarbeiters, kann sich der Arbeitgeber letztlich nur durch Einschaltung der Sozialversicherungsträger vor nachträglichen Beitragszahlungen wirksam schützen. Dabei bietet sich v.a. die Einleitung eines statusbezogenen Anfrageverfahrens gem. § 7a SGB IV [3316] an, das auch nach Beendigung des Beschäftigungsver...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Anwendungsbereich der §§ 74 ff. HGB

Rz. 851 Die unmittelbar nur für Handelsgehilfen i.S.d. HGB geltenden §§ 74 ff. HGB sind über §§ 110 S. 2, 6 Abs. 2 GewO auch auf Arbeitnehmer anwendbar. Wegen ihres vergleichbaren Schutzbedürfnisses wird der Geltungsbereich der §§ 74 ff. HGB darüber hinaus auf wirtschaftlich abhängige freie Mitarbeiter erstreckt.[1950] Bei den Angehörigen freier Berufe treten nachvertraglich...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 16. Arbeitsort

a) Allgemeines Rz. 397 Der Arbeitsort ist Gegenstand des Direktionsrechts (§ 106 GewO). Der Arbeitgeber kann den Ort der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen bestimmen, soweit dieser nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrags oder gesetzliche Vorschriften festgelegt ist. aa) Arbeitsort ohne vertragliche Regelung: ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 95. Provision

Rz. 1253 Erläuterungen hierzu finden sich unter dem Stichwort "Bonus" (siehe oben Rdn 712 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / f) Formulierungsbeispiele

aa) Standardklausel zum Urheberrecht mit im Wesentlichen klarstellendem Charakter Rz. 1509 Formulierungsbeispiel Für die Behandlung von Diensterfindungen und technischen Verbesserungsvorschlägen gelten die Vorschriften des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen in ihrer jeweiligen Fassung sowie die hierzu ergangenen Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen im ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1526 Die Verjährung begründet für den Schuldner das Recht, die geschuldete Leistung nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums dauerhaft zu verweigern.[3596] Zweck der Verjährungsvorschriften ist es dabei, den Rechtsfrieden und die Sicherheit des Rechtsverkehrs durch einen angemessenen Ausgleich von Gläubiger- und Schuldnerinteressen zu fördern.[3597] Der Gläubiger soll die ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 23. Aufwendungsersatz

a) Allgemeines Rz. 604 Beruflich bedingte Aufwendungen entstehen oftmals bereits vor oder im Zusammenhang mit der Begründung eines Arbeitsverhältnisses, etwa durch Bewerbungs-, Vorstellungs- und Umzugskosten (vgl. hierzu Rdn 1476 ff.). Auch während des laufenden Arbeitsverhältnisses können Aufwendungen vielfältiger Natur entstehen. Neben den bewusst erbrachten Vermögensaufwen...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 110. Stock Option

Rz. 1434 Erläuterungen hierzu befinden sich unter dem Stichwort Aktienoptionen (siehe oben Rdn 256 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) "Verlängerung" der Probezeit – vorsorgliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Wiedereinstellungszusage

Rz. 1247 Nicht immer reicht eine Probezeit von sechs Monaten aus, damit sich der Arbeitgeber ein abschließendes Bild über die fachliche und persönliche Eignung des Arbeitnehmers verschaffen kann. Dann besteht das Bedürfnis, die Probezeit zu verlängern. Problematisch ist, dass der Arbeitnehmer nach sechsmonatigem Bestand des Arbeitsverhältnisses – sofern im Betrieb regelmäßig...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 59. Geringfügig Beschäftigte

Rz. 970 Zu diesem Stichwort finden sich unten im Kapitel zu den einzelnen Vertragstypen weitere Erläuterungen, dort Teilzeit (siehe § 1b Rdn 215 ff., 311 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 53. Fortbildungspflicht

Rz. 910 Ausführliche Erläuterungen zu diesem Stichwort finden sich im Kapitel zu den einzelnen Vertragstypen (siehe unten § 1b Rdn 1 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1475 Die mit langen Anfahrtswegen zwischen Wohnsitz und Arbeitsort verbundenen Belastungen des Arbeitnehmers können erheblich sein. Überlegungen zugunsten einer Verlagerung des Wohnsitzes in die Nähe des Arbeitsplatzes stellen sich deshalb häufig, nicht nur bei der Begründung eines neuen, sondern auch bei überörtlichen Versetzungen oder Verlagerungen des Betriebssitzes w...mehr

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§ 2 Gleichbehandlungsgebot,... / B. Rechtsfolgen von Diskriminierung

Rz. 12 Rechtsfolge eines Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot ist, dass eine widersprechende Regelung nach § 134 BGB (teil-)nichtig und damit unbeachtlich ist. Im Falle der (Teil-)Nichtigkeit diskriminierender Bestimmungen gelten die §§ 306 Abs. 1, 2, § 139 BGB. Auf ein Verschulden kommt es dabei nicht an, denn der Arbeitnehmer verlangt keinen verschuldensabhängigen Sc...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 136. Weisungsrecht

a) Allgemeines und Begriff Rz. 1647 Das Weisungsrecht des Arbeitgebers charakterisiert die abhängige, fremdbestimmte Beschäftigung des Arbeitnehmers in Abgrenzung zur selbstständigen und eigenbestimmten Tätigkeit. Mit Wirkung zum 1.1.2003 hat der Gesetzgeber im Zuge der Novellierung der Gewerbeordnung mit § 106 GewO eine gesetzliche Regelung über das Weisungsrecht geschaffen,...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Erläuterungen

aa) Zulässigkeit von Verjährungsvereinbarungen Rz. 1531 Im Gegensatz zur Rechtslage vor der Schuldrechtsreform 2002[3609] sind Vereinbarungen über die Verjährung gem. § 202 BGB grds. zulässig, unabhängig davon, ob der Eintritt der Verjährung erleichtert oder erschwert werden soll. Dementsprechend können Verjährungsfristen einzelvertraglich verkürzt oder verlängert werden; ebe...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / IV. Einzelne Arbeitsvertragsklauseln

1. Abrufarbeit Rz. 220 Zu diesem Stichwort finden sich unten im Kapitel zu den einzelnen Vertragstypen weitere Erläuterungen, dort Teilzeit (siehe § 1b Rdn 215 ff.). 2. Abtretungsverbot a) Allgemeines Rz. 221 Gläubiger des Entgeltanspruchs ist grundsätzlich der Arbeitnehmer. Gleichwohl steht es jedem Arbeitnehmer frei, seinen Entgeltanspruch einem Dritten (teilweise) abzutreten....mehr