Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / dd) Nur teilweise Weiterbearbeitung der Gegenstände

Rz. 27 Wenn nur ein Teil der Gegenstände, die zunächst Gegenstand der Beratung waren und später Gegenstand der außergerichtlichen Vertretung oder eines gerichtlichen Verfahrens werden, stellt sich die Frage, ob die Beratungsgebühr/Geschäftsgebühr der Beratungshilfe vollständig oder teilweise (teilweise z.B. nach Verfahrenswerten) anzurechnen ist. Für die Beratungsgebühr gem. ...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / b) Die Aufhebung gem. § 6a Abs. 2 BerHG

Rz. 8 Die Aufhebung gem. § 6a Abs. 2 BerHG erfolgt ausschließlich auf Antrag des Anwalts, der geltend macht, dass durch seine Tätigkeit der Mandant "etwas erlangt" hat. Es besteht kein Zusammenhang zwischen der Höhe des Honorars, das der Anwalt im Fall der Aufhebung zu beanspruchen hat, und der Höhe des "Erlangten". Die Fragestellung ist, ob der Mandant, wenn er im Zeitpunkt...mehr

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§ 6 Die Anrechnung / 1. Materiellrechtliche Grundlage des Erstattungsanspruchs

Rz. 45 Die Geschäftsgebühr kann Aufwand des Gläubigers sein, der einen Anwalt mit der Durchsetzung des Anspruchs beauftragt hat. Sie kann auch auf Seiten des Anspruchsgegners entstanden sein, der sich zu Unrecht in Anspruch genommen fühlt und zur Abwehr einen Anwalt beauftragt. Rz. 46 Die Partei, die sich zu Unrecht in Anspruch genommen fühlt, hat einen Erstattungsanspruch fü...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / bb) Mehrvertretungszuschlag bei der Geschäftsgebühr, Nr. 2503 VV RVG

Rz. 21 Hier gilt das gleiche wie zur Beratungsgebühr gesagt: Für jeden weiteren Auftraggeber können 30 %. also 25,50 EUR mehr verlangt werden, höchstens 170,00 EUR zzgl. der 85,00 EUR (und die 15,00 EUR vom Mandanten). Zu (aa) und (bb): Es kommt nicht darauf an, ob die mehreren Auftraggeber bezüglich nur eines gemeinsamen Gegenstandes oder bezüglich mehrerer Gegenstände berat...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 1. Gebühren für die Beschwerde gegen Zwischenentscheidungen

Rz. 21 Für Beschwerden gegen Entscheidungen, die keine Endentscheidungen (§ 38 Abs. 1 S. 1 FamFG) oder zwar Endentscheidungen, aber nicht in der Hauptsache, sind, erhält der Anwalt nach Nrn. 3500, 3513 VV RVG eine 0,5 Verfahrensgebühr und ggf. eine 0,5 Terminsgebühr. Der Anwalt erhält aber keine Gebühr, wenn er die gegnerische Beschwerde erst zusammen mit der gerichtlichen E...mehr

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§ 3 Die Geschäftsgebühr – N... / a) Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen – Problemstellung, Lösungen

Rz. 14 Beispiel 1 Der Anwalt soll außergerichtlich die Trennungsunterhaltsansprüche der Ehefrau und den Kindesunterhalt durchsetzen oder abwehren (Werte: 500,00 EUR und 300,00 EUR monatlich); er entfaltet eine überdurchschnittlich umfangreiche Tätigkeit. Wie ist abzurechnen?mehr

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§ 3 Die Geschäftsgebühr – N... / 3. Eine Angelegenheit – zwei Gegenstände – verschiedene Gebührensätze, § 15 Abs. 3 RVG

Rz. 30 Beispiel Der Anwalt ist von seiner Mandantin beauftragt, den getrennt lebenden Ehemann wegen des Kindesunterhalts (600,00 EUR monatlich) anzuschreiben und einen Vollstreckungstitel zu fordern. Er ist weiter beauftragt, einen Getrenntlebensunterhalt von 1.000,00 EUR monatlich geltend zu machen. Der Kindesunterhalt kann mit einem Brief erledigt werden, während sich im T...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / 2. Die Terminsgebühr, Vorb. 3 Abs. 3, Nrn. 3104 f. VV RVG

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§ 6 Die Anrechnung / 3. Der anzurechnende Betrag übersteigt den Betrag, auf den angerechnet wird

Rz. 58 Fall Der Anwalt wird beauftragt, außergerichtlich die bereits titulierte Forderung über 6.000,00 EUR geltend zu machen und über Ratenzahlungen zu verhandeln. Die Bemühungen sind erfolglos. Da der Schuldner nicht bezahlt, erteilt der Anwalt einen Vollstreckungsauftrag über 6.000,00 EUR.mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / a) Inhalt der Hinweise

Rz. 37 Hinweise Die Hinweise, die der Gesetzgeber gleich zweimal erwähnt und die "bei" (also "vor") der Mandatsübernahme (nachweislich) erteilt sein müssen, sind:mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / b) Unterbevollmächtigter ist grundsätzlich "notwendig"

Rz. 50 Der BGH hat eine grundlegende Entscheidung vor einigen Jahren getroffen (zur Entscheidung für die VKH-Fälle vgl. § 14 Rdn 96 ff.).[52] Der BGH hält die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftsort der auswärtigen Partei ansässigen Anwalts regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig i.S.d. § 91 Abs. 2 S. 1, 2. Halbsatz ZPO (an...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / IV. Schuldenabzug

Rz. 17 Eine Reihe von Oberlandesgerichten berücksichtigt Schulden nur beim Vermögensstreitwert, der aus dem Nettovermögen ermittelt wird. Andere Gerichte berücksichtigen Schulden dort oder – soweit ihnen kein Aktivvermögen gegenübersteht – beim Einkommen in Form eines prozentualen Abzugs. Rz. 18 Wie zu rechnen ist, ist umstritten. Nach einer Meinung sollen nur Schulden abzugs...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / 2. Weitere Hinweise

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / d) Kosten, die nicht aus der Staatskasse erstattet werden: erfolglose Einigungsgespräche

Rz. 88 Wenn Einigungsgespräche geführt wurden, also Gespräche mit dem Ziel der Vermeidung oder Erledigung von Verfahren (Vorb. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV RVG) oder Gespräche gem. Nr. 3101 Nr. 2, Anm. Abs. 2 zu Nr. 3104 VV RVG, die Einigung aber nicht gelungen ist, werden keine Gebühren aus der Staatskasse erstattet. Die Gebühren sind gleichwohl angefallen – 0,8 Verfahrensgebühr, ...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / aa) Nrn. 3202, 3203 i.V.m. Vorb. 3.2.1 Nr. 2b VV RVG

Rz. 9 Die Terminsgebühr 2. Instanz fällt unter den gleichen Bedingungen an wie die Terminsgebühr 1. Instanz. Sie entsteht bereits durch die Wahrnehmung eines Termin i.S.d. Vorb. 3 Abs. 3 S. 1 VV RVG. Wenn eine Beschwerde beschränkt oder ganz zurückgenommen werden soll, muss die Beschränkung oder Rücknahme also vor Beginn des Termins, d.h. vor dem Aufruf der Sache erfolgen, w...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / b) Sperre von Gebühren gem. § 13 RVG, die ab Beiordnung entstehen, § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, §§ 113 Abs. 1, 76 Abs. 1 FamFG

Rz. 106 Der Vergütungsanspruch gegen den Mandanten gem. Tabelle zu § 13 RVG kann aber nicht geltend gemacht werden, solange die Bewilligung (nicht: die Beiordnung!)[130] besteht, § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO i.V.m. §§ 113 Abs. 1, 76 Abs. 1 FamFG. Nur und erst wenn die Bewilligung aufgehoben ist (§ 124 ZPO), darf der Anwalt seine Gebühren, soweit sie nicht schon von der Staatskasse...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / b) Zeitliche Grenzen

Rz. 69 Die Wirkung des Bewilligungs-/Beiordnungsbeschlusses beginnt zunächst in dem Zeitpunkt, den der Beschluss angibt.[72] Ist kein Zeitpunkt angegeben, kann davon ausgegangen werden, dass die Wirkung auf den Antragszeitpunkt zurückdatiert wird, vorausgesetzt, zu diesem Zeitpunkt war ein Antrag eingereicht worden, der mit allen Unterlagen und Angaben versehen war, als er e...mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / a) Beschwerde gegen den endgültigen Festsetzungsbeschluss

Rz. 5 Gegen den endgültigen Beschluss ist befristete Beschwerde zum OLG möglich. Die Beschwer muss über 200,00 EUR ausmachen, wobei die Umsatzsteuer eingerechnet wird[4] und aus der Differenz zwischen der Gesamtvergütung nach dem festgesetzten und der Gesamtvergütung nach dem angestrebten Wert ermittelt wird.[5] Zur Beschwerdefrist: Die Frist ist innerhalb von 6 Monaten einzu...mehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / 4. Mehrere Mandanten im Beratungsgespräch

Rz. 52 Im Familienrecht kommt der Mehrvertretungszuschlag (§ 7 RVG, Nr. 1008 VV RVG) nur ausnahmsweise vor, z.B. wenn Ehegatten gemeinsam Vermieter oder Mieter sind, also Gesamtgläubiger/Gesamtschuldner, oder aber, wenn beide zusammen wegen eines Trennungs- oder Scheidungsvertrages beraten werden wollen. Wenn Ehegatten- und Kindesunterhalt geltend gemacht werden, ist das kei...mehr

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§ 15 Die Vergütungsvereinba... / II. Abgrenzung Gebühren-/Vergütungsvereinbarung

Rz. 6 Die Vertretung des Mandanten im Rahmen der Vergütungsvereinbarung beginnt entsprechend dem Entstehen der Geschäftsgebühr nach Abs. 3 der Vorb. 2.3 VV RVG für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrages. In Abgrenzung zur Vergütungsvereinbarung ist es für den Anwalt wichtig, sich bewusst zu machen, ...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / bb) Auslagen

Rz. 17 In den vom Staat erstatteten Gebühren ist die Umsatzsteuer nicht enthalten, kann also zusätzlich gefordert werden. Tatsächlich angefallene Post- und Telekommunikationsausgaben können in voller Höhe angesetzt werden (Nr. 7001 VV RVG). Wird von der Postpauschale Gebrauch gemacht, beziehen sich die 20 % auf die Gebühren gem. Nrn. 2501 ff. VV RVG, nicht auf die fiktiven R...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / dd) Aussöhnungsgebühr

Rz. 19 Das Gesetz hat zwar die Einigungsgebühr als Gebührentatbestand in der Beratungshilfe (Nr. 2508 VV RVG), nicht aber die Aussöhnungsgebühr (Nr. 1001 VV RVG) aufgenommen. Nach h.M. fällt die Gebühr deshalb nicht an.[13]mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / cc) Beispiele aus dem Familienrecht zum Mehrvertretungszuschlag

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / aa) Mehrvertretungszuschlag bei der Beratungsgebühr, Nr. 2501 VV RVG

Rz. 20 Nach h.M. wird die Beratungsgebühr (Nr. 2501 VV RVG) gem. Nr. 1008 VV RVG für jeden weiteren Auftraggeber um 30 % erhöht. Höchstgrenze des Erhöhungsbetrages ist das Doppelte der Festgebühr, also für jeden weiteren Auftraggeber 10,50 EUR bis maximal (Anm. Abs. 3 zu Nr. 1008 VV RVG) 70,00 EUR, zu denen die 35,00 EUR des ersten Mandanten hinzukommen[14] (und die 15,00 EU...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / aa) Anrechnungsfälle

Rz. 23 Die Beratungshilfegebühr ("Schutzgebühr") gem. Nr. 2500 VV RVG wird nicht angerechnet. Die Beratungsgebühr (Nr. 2501 VV RVG) wird gem. Anm. Abs. 2 auf Geschäfts- und Verfahrensgebühren vollständig angerechnet, auch auf eine Gebühr gem. Nr. 2503 VV RVG; die Geschäftsgebühr (Nr. 2503 VV RVG) wird gem. Anm. Abs. 2 S. 1 auf die Verfahrensgebühr zur Hälfte, gem. Anm. Abs. ...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / A. Grundlagen – System der Werte im anwaltlichen Kostenrecht

Rz. 1 Unser Rechtssystem kennt drei Arten von Werten: Der Zuständigkeitswert gibt die Abgrenzung für die sachliche Zuständigkeit zwischen Amtsgericht und Landgericht an. Dieser Wert ist im Familienrecht ohne Bedeutung, weil Eingangsgericht immer das Amtsgericht ist. Der Rechtsmittelwert gibt an, von welchem Wert an ein Recht...mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / 1. Festsetzung des Gebührenwerts durch das Familiengericht

Rz. 1 Materiell verweist § 23 Abs. 1 RVG auf das FamGKG zur ausschließlichen Wertberechnung. Formell knüpft das RVG (§ 32 Abs. 1 RVG) grundsätzlich an die Festsetzung der für die Gerichtsgebühren maßgebenden Werte an, die – im Grundsatz – auch für den Anwalt bindend sind. Voraussetzung für jede Verfahrenswertfestsetzung ist, dass ein gerichtliches Verfahren stattgefunden hat ...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / D. Rechenbeispiele

Rz. 58 Beispiel 1 Im Verbundendbeschluss wird u.a. ein Antrag auf nachehelichen Unterhalt (monatlich 800,00 EUR) und ein Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts (Wert: 3.000,00 EUR) abgelehnt. Gegen beides wird Rechtsmittel eingelegt. Der Wert beträgt: 12 × 800,00 EUR + 3.000,00 EUR = 12.600,00 EUR.mehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / a) Das "Gespräch"

Rz. 46 Es handelt sich um ein "Gespräch", die Beratung muss also mündlich oder telefonisch erfolgen, nicht schriftlich. Die schriftliche Zusammenfassung des Gesprächsergebnisses geht nicht über "Beratung", wohl aber über dieses erste Beratungs"gespräch" hinaus.[32] Ein entsprechender Hinweis an den Mandanten, der das Gespräch noch schriftlich zusammengefasst haben möchte, is...mehr

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§ 7 Das Verbundverfahren / 2. Zu Fall (2)

Rz. 13 Fall (2) betrifft die so genannte echte Abtrennung (§ 137 Abs. 5 S. 2, Abs. 3 FamFG). Diese echte Abtrennung, durch die ein Verfahren aus dem Verbund herausgelöst wird, kommt im FamFG nur für die in § 137 Abs. 3 genannten Kindschaftssachen vor. Das Übergangsrecht hat weitere Fälle echter Abtrennung in Art. 111 des FGG-RG vorgesehen (Art. 111 Abs. 4, 5 FGG-RG).[5] Rz. ...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / bb) Fristsetzung, § 55 Abs. 6 RVG

Rz. 120 Die Fristsetzung gem. § 55 Abs. 6 RVG ist sorgfältig zu beachten. Versäumt der Anwalt die Monatsfrist, erlöschen seine Ansprüche gegen die Staatskasse (§ 55 Abs. 6 S. 2 RVG). Es gibt keine Wiedereinsetzung; es erlöschen sämtliche Ansprüche, die sich aus der betreffenden Beiordnung ergeben, und nicht nur die Ansprüche auf die weitere Vergütung.[147]mehr

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§ 3 Die Geschäftsgebühr – N... / V. Der Mehrvertretungszuschlag gem. § 7 RVG i.V.m. Nr. 1008 Abs. 4 VV RVG

Rz. 43 In Nr. 1008 Abs. 4 VV RVG sind die Nrn. 2300 und 2302 VV RVG genannt, nicht aber Nr. 2301 VV RVG. Das einfache Schreiben ist eine reduzierte Geschäftsgebühr und kein eigener Gebührentatbestand, daher ist Abs. 4 der Nr. 1008 VV RVG anzuwenden.[43] Rz. 44 Der Mehrvertretungszuschlag kommt im Familienrecht selten vor. Insbesondere ist die Geltendmachung des Ehegatten- und...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / c) Das sogenannte Stillhalteabkommen

Rz. 28 Eine Partei legt Beschwerde "zur Fristwahrung" ein und bittet den Gegnervertreter, sich vorläufig noch nicht zu bestellen. Derartige Wünsche sollten zurückhaltend geäußert werden. Eine berufsrechtliche Verpflichtung einer solchen Forderung nachzukommen, besteht nicht. Kommt der Anwalt dem Wunsch nicht nach, kann er die Gebühren erstattet verlangen wie sonst auch. Komm...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / (4) Anrechnungsfälle

Rz. 85 Ist der Gegenstand des Mehrvergleichs anderweitig anhängig oder zumindest anderweitig ein Verfahrensauftrag bereits erteilt gewesen und hatte der Anwalt seine Tätigkeit aufgenommen, als es zu dieser Einigung kam, findet eine Anrechnung statt. Die Gebühren sind einmal angefallen, eben in dem Verfahren, in dem die Einigung stattfand, also im Rahmen des Ehescheidungsverf...mehr

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§ 6 Die Anrechnung / 3. Der zeitliche Zusammenhang

Rz. 27 Der Zeitraum darf nicht so lang sein, dass sich der Anwalt völlig neu einarbeiten muss.[16] Unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG gibt es keine Anrechnung mehr. Rz. 28 In der anwaltlichen Familienrechtspraxis hat man die Frist immer ziemlich kurz bemessen, weil dem familienrechtlichen Mandat nicht ein abgeschlossener Sachverhalt zugrunde liegt, sondern sic...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / V. Die Aussöhnungsgebühr, Nr. 1001 VV RVG

Rz. 48 Der Anwalt erhält die Gebühr für die Mitwirkung bei der Aussöhnung von Ehegatten/Lebenspartnern mit einem Gebührensatz von 1,5. Die Aussöhnung muss nicht von Dauer sein;[69] der Anwalt muss mitgewirkt haben; ist das Ehescheidungsverfahren bereits anhängig, gelten Nrn. 1003, 1004 VV RVG. Der Wert richtet sich nach dem Wert der Ehesache, Begleitgebühr ist die Verfahrens...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / (3) Eilverfahren

Rz. 65 Die einstweilige Anordnung ist ein selbstständiges Verfahren (§ 51 Abs. 3 S. 1 FamFG). Für jede einstweilige Anordnung muss ein eigener Bewilligungs- und Beiordnungsantrag gestellt werden (§ 48 Abs. 5 S. 2 Nr. 2 RVG). Das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung/eines Arrestes ist kostenrechtlich zusammen mit dem Abänderungsantrag (Abänderung, Aufhebung) ein...mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / b) Beschwerde gegen den vorläufigen Festsetzungsbeschluss

Rz. 6 Gegen die vorläufige Festsetzung gem. § 55 Abs. 1 S. 1 FamGKG können Einwendungen nur im Verfahren nach § 58 FamGKG (Anordnung einer Vorauszahlung) geltend gemacht werden. Ob diese Einschränkung auch dem Anwalt entgegengehalten werden kann, ist umstritten.[7]mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / 1. Die Bewilligung der Beratungshilfe

Rz. 1 Die Gebühren, die dem anwaltlichen Vertreter im Rahmen der Beratungshilfe zustehen, fallen geringer aus als die Vergütung des Anwalts nach den entsprechenden Gebührensätzen des RVG. Abhängig ist die Bewilligung der Beratungshilfe unter anderem von der wirtschaftlichen Situation des Mandanten (Bedürftigkeit). Deshalb verwendete man früher zur Unterscheidung die Begriffe...mehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / III. Zuordnung der praktisch üblichen Tätigkeiten

Rz. 13 Die in der Praxis üblichen Tätigkeiten dürften wie folgt zu qualifizieren sein: Der zusammenfassende Brief an den Mandanten gehört zum Beratungsmandat (aber nicht zur Erstberatung), Tätigkeiten wie die Einholung eines Grundbuchauszugs, Beschaffung eines Güterrechtsvertrags beim Notar oder Ermittlung des Zeitwerts der Lebensversicherung durch Anfrage bei der Versicherun...mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / 1. Festsetzung der Verfahrenskostenhilfevergütung

Rz. 17 Die Festsetzung erfolgt durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (§ 55 Abs. 1, Abs. 4 RVG). Gegen die Festsetzung ist die Erinnerung (§ 56 Abs. 1 RVG) und die Beschwerde (§ 56 Abs. 2 S. 1 RVG i.V.m. § 33 Abs. 3 bis 8 RVG) gegeben. Der Wert des Beschwerdegegenstandes muss auch hier 200,00 EUR übersteigen (§ 56 Abs. 2 S. 1, § 33 Abs. 3 S. 1 RVG). Rz. 18 Wichtig ist, ...mehr

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§ 15 Die Vergütungsvereinba... / D. Muster

Rz. 21 Muster 1: Vergütungsvereinbarung/Honorarvereinbarung Vergütungsvereinbarung/Honorarvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant Für die außergerichtliche/gerichtliche anwaltliche Vertretung in der Angelegenheit Mustermann gegen Mustermann wegen elterlicher Sorge (Umgang) wird (alternativ)mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / C. Rechenbeispiele

Rz. 45 "Rückstand" ist in den Beispielen 1 bis 4 ausgespart. Es ist jeweils die Frage nach geltend gemachten Rückständen gesondert zu prüfen. In jeder Angelegenheit ist gesondert die Umsatzsteuer und die Postpauschale angefallen. Rz. 46 Beispiel 1 Isolierter Zivilprozess auf Trennungsunterhalt/Hauptsache über monatlich 800,00 EUR (Wert: 800,00 EUR x 12 = 9.600,00 EUR); dazu Ei...mehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / 1. Abgrenzung zu Nrn. 2300, 3100 VV RVG

Rz. 7 Ob ein Mandat nach § 34 RVG oder ein Mandat nach Nr. 2300 oder Nr. 3100 VV RVG vorliegt, hängt von dem Auftrag des Mandanten ab. Rz. 8 Die Abgrenzung zum Prozessmandat (Nrn. 3100 f. VV RVG) dürfte keine Probleme bereiten. Erteilt jemand z.B. den Auftrag, Scheidungsantrag einzureichen, wird ihm die Auskunft gegeben, dass er noch nicht lange genug getrennt gelebt hat, und...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / V. Festsetzung des Einigungswertes

Rz. 54 Werden Vereinbarungen gerichtlich protokolliert, ist es Sache des Anwalts, dem Gericht – soweit er sich nicht bereits aus den Prozessakten ergibt – den Wert des Gegenstands der Einigung mitzuteilen. Werden – wie häufig – bei der Verfahrenswertfestsetzung einfach die Werte genommen, die sich als Zahlbetrag aus den Vereinbarungen ergeben, sind das immer entweder zu hohe...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / 6. Verfahrensverbindung oder nur gemeinsame Verhandlung mehrerer selbstständiger Verfahren

Rz. 44 In Familiensachen sind häufig mehrere selbstständige Verfahren gleichzeitig im Gange und zwar beim gleichen Gericht. So kommt es immer wieder vor, dass aus Anlass eines Verhandlungstermins in einer Sache ein anderes Verfahren zwischen den gleichen Parteien mit besprochen/verhandelt wird. Gebührenrechtlich ist zu unterscheiden:[49]mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / b) Abschluss eines Vertrags i.S.d. Nr. 1000 VV RVG

aa) § 48 Abs. 3 RVG und Trennungsvereinbarungen Rz. 78 Es muss sich nicht um die Regelung von Scheidungsfolgen handeln. Es genügt die Regelung von Trennungsfolgen.[83] Wenn andere Gegenstände als die in § 48 Abs. 3 RVG genannten verglichen werden, muss die Erstreckung von Bewilligung und Beiordnung extra beantragt werden! bb) Einigung i.S.d. § 48 Abs. 3 RVG Rz. 79 Es muss sich ...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / 1. Begriff und Voraussetzungen der Bewilligung und Beiordnung

a) Begriff der Bewilligung und Beiordnung Rz. 43 Bewilligung und Beiordnung stehen meist im gleichen Beschluss, sind aber sorgfältig auseinander zu halten. Die Voraussetzungen der Bewilligung sind in §§ 114 bis 127 ZPO i.V.m. §§ 76 Abs. 1, 113 Abs. 1 FamFG geregelt. § 122 ZPO regelt die Wirkungen der Bewilligung, § 121 ZPO bzw. § 78 FamFG besagen, wann ein Anwalt beigeordnet ...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / i) Gebühren für die Rechtsbeschwerde

Rz. 20 Für den Anwalt beim BGH (§ 114 Abs. 2 FamFG) entstehen die Gebühren gem. Vorb. 3.2.2 Nr. 1a, Nrn. 3206 ff. VV RVG.mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / 4. Die Einigungsgebühr – eine Erfolgsgebühr, Nr. 1000 Abs. 3 VV RVG

Rz. 24 Die Scheidungsvereinbarung steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Ehe geschieden wird. War die Vereinbarung abgeschlossen, kommt es aber nicht zur Scheidung, ist die Bedingung nicht eingetreten und die Einigungsgebühr nicht angefallen.[46] Gleiches gilt für den Fall des – vorher vereinbarten – Widerrufs. Damit entsteht die Einigungsgebühr erst dann, wenn d...mehr