Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / III. Das auswärtige Mandat, Nrn. 3400, 3401, 3402, 3405 VV RVG

Rz. 45 Wenn Wohnsitz und Gerichtsort verschieden sind – angesichts der besonders hohen Mobilität der Betroffenen in Trennungs- und Scheidungsfällen eine häufige Situation – wird in der Regel zunächst der Anwalt am Wohnort aufgesucht. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, steht der Anwalt, der heute ohne die Schranken der Postulationsfähigkeit vor jedem Familiengericht auftret...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / b) Die einzelnen Gebühren

aa) Gebühren im (hier) anhängigen Verfahren Rz. 91 Ist Verfahrenskostenhilfe für das Verfahren bewilligt, erstattet die Staatskasse im Rahmen dieser Bewilligung die Verfahrensgebühr, Terminsgebühr und ggf. Einigungsgebühr. Es kommt weder für die Terminsgebühr noch für die Einigungsgebühr darauf an, ob der Tatbestand dieser Gebühren vor Gericht oder außerhalb des Gerichts verw...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / a) Die Verfahrensgebühr, Nrn. 3200, 3201 i.V.m. Vorb. 3.2.1 Nr. 2b VV RVG

Rz. 7 Die Verfahrensgebühr 2. Instanz entsteht unter den gleichen Voraussetzungen wie die Verfahrensgebühr 1. Instanz, also durch die Beauftragung und die erste Tätigkeit des Anwalts, die der Beschwerde zuzuordnen ist (z.B. Studium des Ersturteils, Informationsentgegennahme für die 2. Instanz, Überlegungen über die Aussichten des Rechtsmittels). Rz. 8 Es gibt eine Reihe von T...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / a) Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins

Rz. 20 "Wahrnehmung" ist nur ein anderer Ausdruck für "Vertretung", gemeint ist die "vertretungsbereite Teilnahme des Anwalts".[9] Der Anwalt muss sich nicht äußern.[10] Gebührenrechtlich genügt es, wenn der Anwalt zeitweilig während des Termins anwesend ist.[11] Die "Wahrnehmung" eines Gerichtstermins ist also weniger als die Beteiligung am Termin durch Wortbeiträge; sie is...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 1. Der Verkehrsanwalt im Beschwerdeverfahren

Rz. 23 Wenn der Mandant einen Rechtsstreit an einem auswärtigen Gericht führt, hat er die Möglichkeit, entweder einen dortigen Anwalt zu beauftragen und an seinem Wohn- oder Geschäftsort einen Verkehrsanwalt (Korrespondenzanwalt) zu beauftragen oder er beauftragt einen örtlichen Anwalt mit der Prozessführung, dieser fährt also zu dem auswärtigen Gericht zu den Terminen. Die ...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / bb) Überprüfungsverfahren

Rz. 58 Der Mandant hat während der vier Jahre nach Beendigung des Verfahrens, für das die Verfahrenskostenhilfe bewilligt war, Pflichten gegenüber der Staatskasse: Neben der weiter bestehenden Überprüfung der wirtschaftlichen Situation des Antragstellers wurde eine Meldepflicht des Antragstellers eingeführt.[55] Gem. § 120a Abs. 2 ZPO muss die bedürftige Partei unverzüglich d...mehr

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§ 15 Die Vergütungsvereinba... / I. Die Gebührenvereinbarung

Rz. 5 § 34 Abs. 1 RVG fordert vom Anwalt, auf den Abschluss einer Gebührenvereinbarung hinzuwirken. Nur mit Abschluss einer solchen Gebührenvereinbarung ist es dem Anwalt möglich, für die von ihm erbrachte Beratungsleistungen einen höheren Betrag als max. 190,00 EUR (der Verbraucher als familienrechtlicher Mandant) abzurechnen. Bezüglich der Form der abzuschließenden Gebühren...mehr

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§ 3 Die Geschäftsgebühr – N... / A. Anwendungsbereich

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / d) Die verweigerte nachträgliche Bewilligung

Rz. 13 Wenn das Gericht den nachträglich gestellten Antrag ablehnt, endet mit der Entscheidung die vorläufige Sperre. Der Anwalt kann die Gebühren nach den allgemeinen Vorschriften verlangen, wenn er einen entsprechenden Hinweis bei der Mandatsübernahme gegeben hat (§ 8a Abs. 4 BerHG).mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / 4. Abgrenzungsfragen

a) Der Mandant kommt und legt den Berechtigungsschein auf den Tisch Rz. 30 Dieser Fall ist der problemlose Regelfall: Die Beratungshilfe wird als Beratung oder Vertretung ausgeführt und der Anwalt rechnet ab und reicht die Abrechnung zusammen mit dem Berechtigungsschein beim Amtsgericht – Familiengericht – ein. Rz. 31 Es gibt aber eine Vielzahl anderer Abläufe, die durchwegs m...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / a) Der Rechtsstreit wird in voller Höhe durchgeführt, obwohl die Verfahrenskostenhilfe nur teilweise bewilligt wurde

Rz. 121 Es kommt vor, dass das Gericht dem Kläger Verfahrenskostenhilfe nur für einen Teil des Anspruchs[148] bewilligt, weil die Erfolgsaussicht für den übersteigenden Teil verneint wird. Es kommt weiter vor, dass in diesen Fällen der Mandant darauf besteht, auf eigenes Kostenrisiko das Verfahren in voller Höhe durchzuführen. Das Gleiche gilt, wenn dem Antragsgegner zur Ver...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / a) Gebühr gem. Nr. 2500 VV RVG: Beratungshilfegebühr, sog. Schutzgebühr

Rz. 15 Der Anwalt erhält vom Mandanten die Beratungshilfegebühr Nr. 2500 VV RVG i.H.v. 15,00 EUR. Die Gebühr schließt die evtl. Postpauschale und die Umsatzsteuer bereits ein (Anm. zu Nr. 2500 VV RVG).mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / aa) Gebühren

Rz. 16 Der Anwalt kann aus der Staatskasse die Beratungsgebühr mit 35,00 EUR (Nr. 2501 VV RVG), die Geschäftsgebühr mit 85,00 EUR (Nr. 2503 VV RVG) und die Einigungsgebühr mit 150,00 EUR (Nr. 2508 VV RVG) je nach Ablauf des Mandats verlangen. Neben der Einigungsgebühr ist immer entweder die Beratungs-, oder die Geschäftsgebühr als Begleitgebühr angefallen.mehr

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§ 15 Die Vergütungsvereinba... / 4. Erfolgshonorar

Rz. 15 Grundsätzlich ist die Vereinbarung eines Erfolgshonorars gem. § 49 Buchst. b Abs. 2 BRAO unzulässig. Allerdings enthält § 4 Buchst. a RVG Ausnahmeregelungen, bei deren Vorliegen Anwalt und Mandant ein Erfolgshonorar wirksam vereinbaren können, so dass nach § 49 Buchst. b Abs. 2 S. 1 und 3 BRAO die Vergütung bzw. die Höhe der Vergütung (auch als Anteil des erstrittenen...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / bb) Vorschüsse auf Gebühren und Auslagen, § 47 RVG

Rz. 100 Vorschüsse kann der Anwalt für bereits entstandene Gebühren, sowie für bereits entstandene und voraussichtlich noch entstehende Auslagen fordern (§ 47 Abs. 1 S. 1 RVG). Es wird zu Recht dringend empfohlen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.[114]mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / cc) Festgebühren

Rz. 18 Die Gebühren gem. Nrn. 2501, 2503 und 2508 VV RVG sind Festgebühren. Deswegen fallen die Gebühren in dieser Höhe auch dann an, wenn im Einzelfall die verdiente Gebühr geringer wäre (z.B. eine 0,5 Gebühr aus Wert 500,00 EUR sind in der Tabelle gem. § 13 RVG 22,50 EUR; dennoch erhält der Anwalt die Geschäftsgebühr gem. Nr. 2501 VV RVG mit 35,00 EUR (und dazu die 15,00 E...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / a) Vorschüsse, Zahlungen, sonstige Leistungen des Mandanten

Rz. 111 § 16 Abs. 2 BORA lautet: Zitat "Der Rechtsanwalt darf nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe oder bei Inanspruchnahme von Beratungshilfe von seinem Mandanten oder Dritten Zahlungen oder Leistungen nur annehmen, die freiwillig und in Kenntnis der Tatsache gegeben werden, dass der Mandant oder der Dritte zu einer solchen Leistung nicht verpflichtet ist." Es fällt auf, da...mehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / 1. Rat und Auskunft: eigenständiges Mandat

Rz. 3 Unter Beratung nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG versteht man einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft des Rechtsanwalts. "Rat" ist die Empfehlung für das Verhalten in einer konkreten Angelegenheit.[3] "Auskunft" ist die Darlegung rechtlicher Gegebenheiten, die nicht im Hinblick auf einen ersichtlich bestimmten Zweck erfolgt.[4] Rz. 4 Rat und Auskunft zu erteile...mehr

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§ 3 Die Geschäftsgebühr – N... / 2. Die Kappungsgrenze gem. Anm. zu Nr. 2300 VV RVG

Rz. 38 Eine Gebühr von mehr als 1,3 ("Schwellengebühr") kann nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war. Nach anfänglichen Unsicherheiten[36] besteht Einigkeit, dass es sich bei diesem Satz um eine Kappungsgrenze handelt. Sie greift nur dann ein, wenn die Tätigkeit weder umfangreich noch schwierig war. Die Gebührenberechnung findet also in der We...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / 2. Auseinandersetzung von Gesamthand-/Bruchteilsberechtigung an Immobilien, beweglichen Sachen und Forderungen

Rz. 92 Beispiel 1 Die Ehegatten sind zu je ½ Miteigentümer zu Bruchteilen einer Eigentumswohnung. Der Anwalt hat vom Ehemann den Auftrag, das Miteigentum auseinanderzusetzen. Keiner der Ehegatten will übernehmen. Es wird verkauft. Der Anwalt hat die Korrespondenz mit der Ehefrau geführt, den Kaufpreis mit dem Käufer ausgehandelt und den Notarvertrag geprüft. Rz. 93 Beispiel ...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / b) Die nachträgliche Antragstellung

Rz. 5 Der Mandant kommt ohne den Schein zum Anwalt. Es wird nachträglich die Beratungshilfe beantragt (§ 6 Abs. 2 BerHG); der Anwalt kann die gleichen Angaben und Belege fordern, die sonst bei Gericht abzugeben sind (§ 4 Abs. 6 BerHG). Zu beachten ist die neue Frist von 4 Wochen (nicht etwa 1 Monat!); sie beginnt nicht etwa mit Ende der Tätigkeit des Anwalts, sondern mit Beg...mehr

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§ 3 Die Geschäftsgebühr – N... / 1. Die Geschäftsgebühr allgemein

Rz. 3 Die Geschäftsgebühr als Betriebsgebühr entsteht "für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information" und "für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags" (Vorb. 2.3 Abs. 3 VV RVG): Die Entgegennahme der Information, das Studium übergebener Unterlagen, Literaturrecherchen, Einholung eines Grundbuchauszugs zur Ermittlung der Eigentumsverhältnisse, Besch...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / b) Der Rechtsstreit wird nur über den Teil geführt, für den die Verfahrenskostenhilfe bewilligt wurde

Rz. 123 Von Teilverfahrenskostenhilfe wird aber auch gesprochen, wenn die Verfahrenskostenhilfe nur teilweise bewilligt wird und der Rechtsstreit nur über diesen Teil geführt wird. In diesem Fall entstehen bezüglich der im VKH-Bewilligungsverfahren angefallenen Gebühren vergleichbare Probleme. Rz. 124 Beispiel Es geht um das VKH-Bewilligungsverfahren über 10.000,00 EUR; die V...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / 2. Einigung über Trennungs- und Scheidungsfolgesachen, insbesondere Scheidungsfolgenvergleich

Rz. 38 Es wird mitunter vereinbart: Zitat "Die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben; die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner (oder der Antragsteller)." Wenn diese Einigung nur Gegenstände umfasst, die in diesem Verfahren rechtshängig sind, gehören zu den Kosten des Verfahrens die unabhängig von der Einigung angefallenen Verfahrens- und Terminsgebühren...mehr

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§ 15 Die Vergütungsvereinba... / 1. Vereinbarung eines Pauschalhonorars mit Festbetrag

Rz. 8 Der Anwalt kann für seine Tätigkeit in einem konkreten Mandat, das möglichst genau zu bezeichnen ist, mit dem Mandanten einen Festbetrag als Vergütung vereinbaren. Dabei muss er jedoch darauf achten, dass die gesetzlichen Gebühren nicht unterschritten werden und dass er den Festbetrag im Hinblick auf den zeitlichen Aufwand der konkreten Mandatsbearbeitung nicht zu niedr...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / b) Die Vergütung aus der Staatskasse

aa) Gebühren Rz. 16 Der Anwalt kann aus der Staatskasse die Beratungsgebühr mit 35,00 EUR (Nr. 2501 VV RVG), die Geschäftsgebühr mit 85,00 EUR (Nr. 2503 VV RVG) und die Einigungsgebühr mit 150,00 EUR (Nr. 2508 VV RVG) je nach Ablauf des Mandats verlangen. Neben der Einigungsgebühr ist immer entweder die Beratungs-, oder die Geschäftsgebühr als Begleitgebühr angefallen. bb) Aus...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / cc) Gesprächspartner

Rz. 25 In Vorb. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV RVG heißt es, dass Besprechungen mit dem Auftraggeber die Terminsgebühr nicht auslösen. Im Gegensatz zu dem früheren § 118 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO fehlt der Begriff des "Dritten", der seinerzeit in der Auslegung so große Schwierigkeiten gemacht hat.[23] Dem Auftraggeber kann sicher sein gesetzlicher Vertreter, wohl auch noch sein gewillkürte...mehr

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§ 6 Die Anrechnung / ff) Vertrag/Gerichtsverfahren wegen Erfüllung des Vertrages

Rz. 26 Der Anwalt schließt eine Einigung ab. Der Schuldner zahlt die Summe nicht, zu der er sich in dem Einigungsvertrag verpflichtet hat. Der Anwalt führt den Prozess auf Erfüllung des Vergleichs. Auch hier sind die Gegenstände nicht identisch.[15]mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / ff) Festsetzung der Terminsgebühr gem. §§ 103 ff. ZPO

Rz. 28 Der Anwalt kann jetzt tatsächlich in jeder Lage des Verfahrens und unabhängig vom Zeitpunkt der Erteilung des Verfahrensauftrags mündliche Einigungsverhandlungen führen, ohne befürchten zu müssen, unentgeltlich zu arbeiten. Die gebührenrechtliche Bedeutung des Verfahrensauftrags ist nicht geringer als früher. Früher endete die Möglichkeit, eine Besprechungsgebühr zu v...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / cc) Gebühren, auf die angerechnet wird

Rz. 26 Die Anm. Abs. 2 zu Nr. 2503 VV RVG beginnt mit den Worten "auf die Gebühren für ein anschließendes gerichtliches … Verfahren". Hieraus wird verschiedentlich hergeleitet, dass nicht nur auf die Verfahrensgebühr, sondern auf jede Gebühr (zur Hälfte) angerechnet wird.[20] Der Wortlaut könnte für diese Auslegung sprechen. Gemeint ist der Fall, dass die Geschäftsgebühr gem...mehr

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§ 3 Die Geschäftsgebühr – N... / I. Die Tätigkeitsmerkmale, Abgrenzung zu § 34 RVG und zu Nrn. 3100 ff. VV RVG

Rz. 2 Die Bestimmungen § 34 RVG und Nr. 2300 VV RVG decken zusammen den gesamten außergerichtlichen Tätigkeitsbereich des Anwalts im Familienrecht ab. Der Bereich der vorsorgenden Rechtspflege ist ebenso erfasst wie die anwaltliche Tätigkeit zur Beilegung konkreter Konflikte. Die obige Aufzählung zeigt die Vielfalt der Tätigkeiten, die nach Nr. 2300 VV RVG abgegolten werden....mehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / b) Eignung der Vereinbarungsmodelle für das Familienrecht

Rz. 19 Eine feste Kontur hat nur die Beratung im Fall (1) (s. Rdn 1), nicht die anderen Beratungen. Der Aufwand von Zeit ist beim Fall (1) ziemlich genau kalkulierbar, in allen anderen Fällen nicht. Eine Pauschalvereinbarung kommt also – wenn überhaupt – für das Gespräch im Fall (1) in Betracht; für alle anderen Beispielsfälle ist eher das Zeithonorar geeignet. Die Pauschalv...mehr

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§ 6 Die Anrechnung / 2. Schadenersatzanspruch, Adäquanz, Höhe

Rz. 48 Die Beauftragung des Anwalts muss "adäquat" sein, was fast immer der Fall ist.[33] In der Regel ist die Erteilung eines außergerichtlichen statt eines gerichtlichen Mandats ebenfalls adäquat. Der Gläubiger ist grundsätzlich berechtigt, einen Anwalt zunächst zur außergerichtlichen Geltendmachung zu beauftragen und muss sich nicht darauf verweisen lassen, zunächst nur e...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / c) Auslagen, Vorschüsse von der Staatskasse

aa) Auslagen, insbesondere Reisekosten des Anwalts (1) Auslagenerstattung allgemein Rz. 96 Die Staatskasse erstattet auch Auslagen, für die der Anwalt im Reichenrecht von seinem Auftraggeber gem. §§ 670, 675 BGB ohne weitere Vereinbarung Ersatz verlangen könnte. Voraussetzung ist, dass die Auslagen notwendig i.S.d. § 91 ZPO i.V.m. §§ 113 Abs. 1, 80 FamFG sind. Es muss auch sac...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / ee) Nicht alle Auftraggeber gelangen in das nachfolgende Mandat

Rz. 28 Streitig ist auch die Anrechnung, wenn von mehreren Auftraggebern nicht alle in das nachfolgende Verfahren gelangen. Hierzu wird vertreten, dass nach Kopfteilen abgerechnet wird.[24]mehr

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§ 7 Das Verbundverfahren / 4. Zu Fall (4): Die Einbringung vorher selbstständiger Verfahren in den Verbund

Rz. 26 Angesprochen ist der Fall des § 137 Abs. 4 FamFG. Diese Fälle sind in der Praxis äußerst selten. Die Konstellation, dass ein Verfahren selbstständig eingeleitet wird und sodann nach Beginn des Scheidungsverfahrens nicht mehr eine sofortige Entscheidung beantragt wird, sondern nur noch eine Entscheidung "für den Fall der Ehescheidung", kommt kaum vor. Dieser Fall ist z...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / b) Erstattung der Gebühren im Verfahren gem. § 118 ZPO bei Einigung im Verfahrenskostenhilfebewilligungsverfahren

Rz. 103 Grundsätzlich gibt es für die im Bewilligungsverfahren entstehenden Gebühren keinen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse.[122] Um Vereinbarungen schon in diesem Verfahrensstadium zu fördern, hat die ganz herrschende Rechtsprechung schon immer zumindest Prozesskostenhilfe für die 5/10 Prozess- und die 10/10 Vergleichsgebühr gewährt (§§ 32 Abs. 2, 23 BRAGO).[123] ...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / aa) Gebühren im (hier) anhängigen Verfahren

Rz. 91 Ist Verfahrenskostenhilfe für das Verfahren bewilligt, erstattet die Staatskasse im Rahmen dieser Bewilligung die Verfahrensgebühr, Terminsgebühr und ggf. Einigungsgebühr. Es kommt weder für die Terminsgebühr noch für die Einigungsgebühr darauf an, ob der Tatbestand dieser Gebühren vor Gericht oder außerhalb des Gerichts verwirklicht wurde. Rz. 92 Der Gesetzgeber hat e...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / 1. Gesetzliche Gebühren/vertragliches Honorar und die Beratungshilfebewilligung

a) Die Sperre Rz. 10 Der Anwalt verdient die Gebühren gem. § 34 RVG, Nrn. 2300 ff., 1000 ff. VV RVG; er kann auch eine Honorarvereinbarung mit dem Mandanten treffen. Das Verbot, eine Honorarvereinbarung zu treffen, ist mit Wirkung ab 1.1.2014 im Rahmen der Beratungshilfe weggefallen, § 8 a.F. BerHG ist aufgehoben. Sowohl die gesetzlichen als auch die vertraglichen Ansprüche d...mehr

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§ 17 Das Übergangsrecht / I. Mandat für die 2. Instanz

Rz. 4 Der Anwalt war in 1. Instanz in dieser Sache noch nicht tätig. In diesem Fall gilt § 60 Abs. 1 S. 1 RVG. Es kommt auf den Zeitpunkt des unbedingten Auftrags an.mehr

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§ 15 Die Vergütungsvereinba... / V. Form der Vergütungsvereinbarung

Rz. 18 § 3a RVG regelt die wichtigsten Formvorschriften für Vergütungsvereinbarungen zwischen Anwalt und Mandant. Anders als Schriftform gem. § 126 BGB erfordert die Textform nach § 3a RVG, § 126b BGB keine eigenhändige Unterschrift der Erklärenden.[10] Wichtig für die Wirksamkeit einer Vergütungsvereinbarung ist deren ausdrückliche Bezeichnung als solche (§ 3a Abs. 1 S. 2 RV...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / a) Bestehender Anspruch

Rz. 105 Der Anwalt verdient alle Gebühren gem. RVG und zwar gem. Tabelle zu § 13 RVG ("Reichenrecht").mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / c) Der Mehrvertretungszuschlag, § 7 RVG, Nr. 1008 VV RVG

aa) Mehrvertretungszuschlag bei der Beratungsgebühr, Nr. 2501 VV RVG Rz. 20 Nach h.M. wird die Beratungsgebühr (Nr. 2501 VV RVG) gem. Nr. 1008 VV RVG für jeden weiteren Auftraggeber um 30 % erhöht. Höchstgrenze des Erhöhungsbetrages ist das Doppelte der Festgebühr, also für jeden weiteren Auftraggeber 10,50 EUR bis maximal (Anm. Abs. 3 zu Nr. 1008 VV RVG) 70,00 EUR, zu denen ...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / d) Anrechnung, Anm. Abs. 2 zu Nr. 2501 und Anm. Abs. 2 zu Nr. 2503 VV RVG

aa) Anrechnungsfälle Rz. 23 Die Beratungshilfegebühr ("Schutzgebühr") gem. Nr. 2500 VV RVG wird nicht angerechnet. Die Beratungsgebühr (Nr. 2501 VV RVG) wird gem. Anm. Abs. 2 auf Geschäfts- und Verfahrensgebühren vollständig angerechnet, auch auf eine Gebühr gem. Nr. 2503 VV RVG; die Geschäftsgebühr (Nr. 2503 VV RVG) wird gem. Anm. Abs. 2 S. 1 auf die Verfahrensgebühr zur Häl...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / a) Der Mandant kommt und legt den Berechtigungsschein auf den Tisch

Rz. 30 Dieser Fall ist der problemlose Regelfall: Die Beratungshilfe wird als Beratung oder Vertretung ausgeführt und der Anwalt rechnet ab und reicht die Abrechnung zusammen mit dem Berechtigungsschein beim Amtsgericht – Familiengericht – ein. Rz. 31 Es gibt aber eine Vielzahl anderer Abläufe, die durchwegs mit dem Komplex "nachträglicher Antrag" verknüpft sind. Diese nachtr...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / bb) Anrechnung in den Fällen mit Verfahrenskostenhilfe

Rz. 24 Die Frage ist, ob die Beratungsgebühr Nr. 2501 VV RVG, wenn das nachfolgende Verfahren in Verfahrenskostenhilfe betrieben wird, erst auf die Verfahrenskostenhilfevergütung oder zunächst auf die (fiktive) Wahlanwaltsvergütung angerechnet wird.[17] Der gleiche Streit herrscht bzgl. der Anrechnung der Geschäftsgebühr gem. Anm. Abs. 2 zu Nr. 2503 VV RVG. Es wird vertreten,...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / 3. Eine oder mehrere Angelegenheiten

Rz. 29 Die Frage, wann eine oder mehrere Angelegenheiten vorliegen, ist nach wie vor außerordentlich umstritten. Die Rspr. ist völlig uneinheitlich.[25] Sicher sollte sein, dass nicht § 16 Nr. 4 RVG maßgebend ist.[26] Es sind die gleichen Maßstäbe wie im Reichenrecht anzulegen.[27] Es gibt keinen Grund, außergerichtliche Vertretungen in Beratungshilfe anders zu behandeln als...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / III. Der Mandant und die Staatskasse – Neufassung des § 26 Abs. 3 FamGKG

Rz. 126 Aus diesem Rechtsverhältnis sei folgendes Problem hervorgehoben:[151] Gem. § 122 Abs. 2 ZPO ist, wenn der Antragsteller Verfahrenskostenhilfe ohne Raten bekommen hat, auch der Gegner einstweilen von der Zahlung von Gerichtskosten befreit. Rz. 127 Beispiel 1 Der Antragsteller einer Zugewinnklage über 20.000,00 EUR hat ratenlose Verfahrenskostenhilfe. Es wird über den We...mehr

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§ 15 Die Vergütungsvereinba... / III. Die Vergütungsvereinbarung

Rz. 7 Vorab muss der Anwalt jedoch klären, welche Art der Vergütungsvereinbarung er mit seinen Mandanten treffen will. Infrage kommenmehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / b) Bindungswirkung des Beschlusses gegenüber den Verfahrensbeteiligten

Rz. 4 Sind übereinstimmende Regeln für den Gebührenwert vorhanden, bindet dieser gem. §§ 53 ff., 55 Abs. 2 FamGKG erlassene Beschluss den Anwalt, § 32 Abs. 1 RVG. Der Beschluss wirkt auch für und gegen die übrigen an dem Gerichtsverfahren Beteiligten.[3]mehr