Fachbeiträge & Kommentare zu Anschaffungskosten

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FF 09/2022, Der Kampf um Op... / Einführung

Zwei nicht mehr ganz so junge Eheleute (Ehefrau 54, Ehemann 59) hatten 1985 – vor ihrer Eheschließung –, ein "Häuschen" gekauft, das im Amtsgerichtsbezirk Monschau (südl. NRW) lag. Der Begriff "Häuschen" stimmt nicht so ganz. Das Einfamilienhaus war freistehend, hatte mehrere großzügig geschnittene Räumlichkeiten und eine Grundstücksfläche von knapp 900 qm. Die Ehefrau steck...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.2 Ermittlung des gemeinen Werts für die Sachgesamtheit (übergehendes Betriebsvermögen)

Tz. 32 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Weil es sich bei einer Verschmelzung von Kö auf Kö nicht um die Übertragung von Einzel-WG, sondern um die Übertragung des gesamten BV der Übertragerin handelt, hat die Bewertung mit dem gW (s UmwSt-Erl 2011 Rn 11.04 iVm Rn 03.07) nicht bezogen auf jedes einzelne übergehende WG, sondern bezogen auf die Gesamtheit der bei einer Verschmelzung ü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.6 Einbringung gegen "neue" Anteile

Tz. 41 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der Anteilstausch iSd § 21 Abs 1 S 2 UmwStG erfordert die Ausgabe "neuer" Anteile an der übernehmenden Gesellschaft in ursächlichem Zusammenhang mit der Einbringung der hingetauschten Anteile (s Bezugnahme auf § 21 Abs 1 S 1 UmwStG; s Tz 22). Die Einbringung der Geschäftsanteile muss nämlich gem § 21 Abs 1 S 2 iVm Abs 1 S 1 UmwStG (zumindest...mehr

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ZErb 09/2022, Die Auseinand... / 11. Das Resümee

Zu meinem Mandanten entwickelte sich im Laufe der Zeit ein fast freundschaftliches Verhältnis. Ich bin ihm sehr dankbar für das Vertrauen, das er mir entgegengebracht hatte. Ohne seine Bereitschaft, finanziell in Vorleistung zu gehen, und seine Geduld mit den Miterben, die ihn teilweise immer wieder verbal attackierten und ihm persönliche Bereicherung vorwarfen, wäre dieses ...mehr

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FF 09/2022, Der Kampf um Op... / 2. Einstweiliges Anordnungsverfahren – Amtsgericht Aachen

Parallel wurde ein einstweiliges Anordnungsverfahren in Gang gesetzt, das sich gegen die Tochter des Ehemannes aus 1. Ehe richtete, weil diese inzwischen Eigentümerin des Hausgrundstückes geworden war Das einstweilige Anordnungsverfahren war darauf gerichtet, ein Veräußerungsverbot zu Lasten der Antragsgegnerin, der Tochter des Ehemannes zu erwirken und dies im Grundbuch beim...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1.1 Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs

Tz. 163 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei der Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs in eine Kap-Ges oder Gen gem § 20 Abs 1 UmwStG, dh im Gegenseitigkeitsverhältnis mit der Gewährung von neuen Anteilen, im Wege der Einzelrechtsnachfolge oder Gesamtrechtsnachfolge (außerhalb des Organkreises, s Tz 161) ist ustlich ein Leistungsaustausch. Denn die Sacheinlage wird gegen En...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Wirkung

Rz. 14 Das Vorkaufsrecht entsteht als persönliches, schuldrechtliches Vorkaufsrecht für denjenigen Mieter, während dessen Mietzeit (Wirth, NZM 1998, 390 [391]) die Voraussetzungen dafür eintreten. Zwar wird dieses Vorkaufsrecht bereits mit der Umwandlung der vermieteten Räume in Wohnungseigentum latent angelegt. Da aber weitere Voraussetzung für die Entstehung des Vorkaufsre...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 99 Betriebsgrundstücke

Schrifttum: Bauer/Wartenburger, Neue Entwicklungen im Bereich des reformierten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts, MittBayNot 2010, 435; Birgel, Bedarfsbewertung von Betriebsgrundstücken, UM 2004, 31; Braun, Betriebsaufspaltungen im neuen Erbschaftsteuerrecht – Problemhinweise und erste Gestaltungsempfehlungen, Ubg 2009, 647; Braun/Eisele, Grunderwerbsteuerliche Immobilien...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 3. Bewertung des Grundvermögens

Rz. 25 [Autor/Stand] Nur für den übrigen Grundbesitz und damit die Mehrheit der wirtschaftlichen Einheiten wird als Bewertungsansatz ein neues Verfahren eingeführt, das nutzungs-, größen- und lageunabhängig durchgängig auf den Bodenwert abstellt. Dieser sei aufgrund der Differenzierung der Bodenrichtwerte und der unterschiedlichen Größe der Grundstücke ebenfalls geeignet, ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6.2.9 Gemeiner Wert der Zusatzleistung als Untergrenze der Bewertung (§ 21 Abs 1 S 4 UmwStG)

Tz. 51q Stand: EL 96 – ET: 06/2019 • § 21 Abs 1 S 4 UmwStG: Mindestansatz zum gW der Zusatzleistung Die Ermittlungsmethode der Bewertungseinschränkung einzig nach § 21 Abs 1 S 2 Nr 2 UmwStG (s Tz 51o) würde in bestimmten Fällen zu einer Besserstellung gegenüber der bisherigen Rechtslage und auch zu sog negativen AK (hier iSv AK mit einem Wert unter 0) für die aus dem Anteilsta...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Begriffsbestimmung

Rz. 172 [Autor/Stand] Zu den Zahlungsmitteln, Geschäftsguthaben, Geldforderungen und anderen Forderungen (ZGGF) zählen u.a.:[2] Geld, Sichteinlagen, Sparanlagen, Festgeldkonten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen an verbundene Unternehmen (wegen der Behandlung im Rahmen der Verbundvermögensaufstellung, Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen (wegen der Zuordnu...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Abweichende Vereinbarungen

Rz. 26 Vereinbarungen, die das Vorkaufsrecht zum Nachteil des Mieters ausschließen oder einschränken, sind unwirksam. Dies gilt sowohl für den Ausschluss oder den Verzicht im Mietvertrag (Blank, WuM 1993, 573 [580]; Wirth, NZM 1998, 390 [394]) als auch für Vereinbarungen des Mieters mit dem Verkäufer, bevor der Vorkaufsfall eingetreten ist, etwa vor Beurkundung des Kaufvertr...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 6 EStG Bewertung

Stand: EL 131 – ET: 09/2021 (1) Für die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter, die nach § 4 Absatz 1 oder nach § 5 als Betriebsvermögen anzusetzen sind, gilt das Folgende:mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 6e EStG

Stand: EL 131 – ET: 09/2022 [1] (1) 1Zu den Anschaffungskosten von Wirtschaftsgütern, die ein Steuerpflichtiger gemeinschaftlich mit weiteren Anlegern gemäß einem von einem Projektanbieter vorformulierten Vertragswerk anschafft, gehören auch die Fondsetablierungskosten im Sinne der Absätze 2 und 3. 2Haben die Anleger in ihrer gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit keine wesent...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.9.1 Vermeidung der Doppelbesteuerung bei späterer Veräußerung der Anteile

Die Besteuerung des Vermögenszuwachses nach § 6 AStG wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Steuerpflichtige zugleich mit oder nach der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht in einem Staat steuerlich ansässig wird, mit dem ein DBA besteht, und der Gewinn aus der späteren tatsächlichen Veräußerung des Anteils nach dem Abkommen in der Bundesrepublik Deutschland best...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10 Steuerverstrickung bei Zuzug mit Beteiligungen i. S. d. § 17 EStG

Für den Fall, dass ein Steuerpflichtiger, der Anteilseigner an in- oder ausländischen Anteilen i. S. d. § 17 EStG ist, aus dem Ausland zuzieht und er mit dem Zuzug eine unbeschränkte Steuerpflicht und Ansässigkeit i. S. d. Art. 4 OECD-MA begründet, enthält § 17 Abs. 2 Satz 3 und 4 EStG eine besondere Regelung der Steuerverstrickung. Anstelle der Anschaffungskosten ist für ei...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2 Steuerverstrickung (Rechtslage bis einschließlich 2021)

Korrespondierend zur Behandlung des Verlusts des Besteuerungsrechts als Entnahme wird die Begründung des Besteuerungsrechts Deutschlands als Einlage behandelt (Verstrickung). Dabei ist der Wechsel von einem eingeschränkten zu einem uneingeschränkten Besteuerungsrecht nicht als Einlage zu behandeln, da das Wirtschaftsgut bereits steuerverstrickt war. Dies liegt insbesondere in...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / LStR 8.1 Bewertung der Sachbezüge (§ 8 Abs. 2 EStG)

Allgemeines (1) 1Fließt dem Arbeitnehmer Arbeitslohn in Form von Sachbezügen zu, sind diese ebenso wie Barlohnzahlungen entweder dem laufenden Arbeitslohn oder den sonstigen Bezügen zuzuordnen (> R 39b.2). 2Für die Besteuerung unentgeltlicher Sachbezüge ist deren Geldwert maßgebend. 3Erhält der Arbeitnehmer die Sachbezüge nicht unentgeltlich, so ist der Unterschiedsbetrag zwi...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Anhang 1 Inhaltsverzeichnis

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Internationales Steuerrecht... / 4.6 Veräußerung von Anteilen nach dem Wohnsitzwechsel

Wird ein Anteil nach dem Wohnsitzwechsel veräußert, so unterliegt der dabei entstandene Veräußerungsgewinn nach § 49 Abs. 1 Nr. 2e EStG in Verbindung mit § 17 EStG der beschränkten Steuerpflicht, sofern nicht eine DBA-Regelung entgegensteht (Regelfall: Wohnsitzprinzip). Hierbei ist auch der Wertzuwachs vor dem Weggang ins Ausland in die Besteuerung einzubeziehen. Bei der Ver...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.10 Anwendung des § 6 AStG im Verhältnis zu Drittstaaten

Für die Anwendung des § 6 AStG ist vorab zu untersuchen, ob es sich um einen Wegzug (oder vergleichbaren Ersatztatbestand) im Verhältnis zu einem Drittstaat oder um einen EU-/EWR-"Fall" handelt, bei dem die unter Tz. 4.11 erläuterten Besonderheiten zu beachten sind. Für eine Drittstaaten-Konstellation ergibt sich der Grundsatz der Sofortbesteuerung. Eine Ausnahme kann sich al...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Begünstigte Aufwendungen

Rz. 34 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Soweit Bildungsaufwendungen WK iSd § 9 EStG sind (zum Grundsätzlichen > Rz 10), werden sie ohne eine Beschränkung der Höhe nach steuermindernd berücksichtigt. Sind Ausgaben ihrer Art nach nämlich WK, so unterliegt es grundsätzlich der Entscheidung des ArbN, ihre Höhe zu bestimmen (BFH 132, 431 = BStBl 1981 II, 368). Anders als bei den SA iSd...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Abziehbare Aufwendungen

Rz. 54 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Aufwendungen für den – mit dem > Grundfreibetrag abgegoltenen – Lebensunterhalt (Ernährung, Kleidung, Wohnung) gehören nicht zu den Kosten der Berufsausbildung, wohl aber die tatsächlichen Mehraufwendungen infolge auswärtiger Unterbringung, besonders für Unterkunft und Verpflegung (§ 10 Abs 1 Nr 7 Satz 3 EStG); Aufwendungen für die Unterkunf...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 52 EStG Anwendungsvorschriften

Stand: EL 131 – ET: 09/2022 (1)[1] 1Diese Fassung des Gesetzes ist, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist, erstmals für den Veranlagungszeitraum 2022 anzuwenden. 2Beim Steuerabzug vom Arbeitslohn gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass diese Fassung erstmals auf den laufenden Arbeitslohn anzuwenden ist, der für einen nach dem 31. Dezember 2021 endenden Lohnzah...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Als sog Influencer (aus dem Englischen: to influence; Übersetzung: beeinflussen) bezeichnet man eine Personengruppe, die eine bestimmte Form des Marketings übernimmt, welche sich regelmäßig auf den Bereich der (Online-)Plattformen in sozialen Medien konzentriert. Dabei werden verschiedene Vertragskonstellationen unterschieden (> Rz 3 f). Die au...mehr

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Überbrückungshilfe III und ... / 5.2 Liste der allgemeinen förderfähigen betrieblichen Fixkosten

Mieten und Pachten: Mieten und Pachten für Gebäude, Grundstücke und Räumlichkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens stehen, inklusive Mietnebenkosten (soweit nicht unter Nr. 7 dieser Tabelle erfasst), sowie Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer, wenn sie bereits 2019 in entsprechender Form steuerlich abgesetzt worden sind/werde...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.7 Nicht in den Zollwert einbezogene Bestandteile (Art. 72 UZK)

Rz. 80 Der Bewertung nach dem Transaktionswert ist es grundsätzlich fremd, vom tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Kaufpreis Abzüge vorzunehmen. Als Ausnahme ist lediglich die Berücksichtigung handelsüblicher Skonti zugelassen (Rz. 78). Selbst Kosten, die nicht zum Zollwert gehören, bilden den Transaktionswert; denn Transaktionswert ist grundsätzlich der tatsächlich geza...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.4 Verbundenheit (Art. 70 Abs. 3 Buchst. d UZK)

Rz. 140 Der gezahlte oder zu zahlende Preis ist unter der Voraussetzung anzuerkennen, dass Käufer und Verkäufer nicht miteinander verbunden sind. Liegt jedoch Verbundenheit vor, kann der Kaufpreis als Transaktionswert trotzdem anerkannt werden, wenn die Verbundenheit den Preis nicht beeinflusst hat. Rz. 141 Käufer und Verkäufer gelten nur dann als verbunden (Art. 127 Abs. 1 U...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Ausschluss der Ermittlungsmethode des Transaktionswerts

Rz. 129 Art. 70 Abs. 3 Buchst. a bis d UZK enthalten vier weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, soll der Zollwert nach Art. 70 UZK aufgrund des Transaktionswerts der eingeführten Waren ermittelt werden. Die ersten drei Ausschlussmerkmale (Buchst. a bis c) sind in den Begriffsbestimmungen der den Transaktionswert ergebenden Faktoren enthalten (z. B. "Verkauf", "ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.6 Der gezahlte oder zu zahlende Preis

Rz. 71 Transaktionswert ist der ggf. nach Art. 71 und Art. 72 UZK berichtigte tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis. Der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis ist die vollständige Zahlung, die der Käufer an den Verkäufer oder zu dessen Gunsten für die eingeführten Waren entrichtet oder zu entrichten hat. Es handelt sich um den Rechnungsendbetrag (Rechnungspreis a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.8.5 Beförderungskosten (Art. 71 Abs. 1 Buchst. e i UZK)

Rz. 104 Im Gegensatz zur ZWVO 1968 hat die Einbeziehung der Beförderungskosten in den Zollwert im UZK eine positive Regelung gefunden. Wie auch bei den übrigen Bestandteilen des Transaktionswerts stellt Art. 71 UZK auf die tatsächlich entstandenen Kosten der Beförderung mit den tatsächlich benutzten Beförderungsmitteln auf dem tatsächlich genommenen Beförderungsweg ab. Zu de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.8.3 Lizenzgebühren (Art. 71 Abs. 1 Buchst. c UZK)

Rz. 96 Hat der Käufer mittelbar oder unmittelbar Lizenzgebühren für das Recht auf Nutzung von z. B. Know-how, Patente, Warenzeichen oder Urheberrechte usw. zu zahlen, die nicht im Kaufpreis enthalten sind, so sind zum Kaufpreis Zuschläge in Höhe dieser Lizenzgebühren vorzunehmen. Es ist unerheblich, in welchem Land der Empfänger der Zahlungen für Lizenzgebühren seinen Sitz h...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.11 Bewertung in besonderen Fällen

Rz. 216 Die Zollstelle kann Waren, die sich in der vorübergehenden Verwahrung befinden oder die vorschriftswidrig eingeführt worden sind, notfalls veräußern (Art. 198 UZK), z. B. wenn Verderb oder Wertminderung zu befürchten ist oder die Verwahrung unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht oder unverhältnismäßig schwierig ist. In diesen Fällen ist Zollwert der Verwertungserlö...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.8.2.2 Produktionsmittel (Art. 71 Abs. 1 Buchst. b ii UZK)

Rz. 92 Der Zollwert umfasst auch die in den eingeführten Waren enthaltenen Wertanteile für Abnutzung oder Verbrauch der bei der Herstellung eingesetzten Produktionsmittel, z. B. Werkzeuge, Matrizen, Gussformen, Maschinen. Bei der Aufteilung des Werts dieser Gegenstände auf die eingeführten Waren ist der Wert und die Art und Weise des Einsatzes der Gegenstände in Übereinstimm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Umrechnung von Werten in fremder Währung (§ 11 Abs. 5)

Rz. 306 Sind Werte für die EUSt-Bemessungsgrundlage (z. B. Kaufpreis, Beförderungskosten, Abgaben) in fremder Währung ausgedrückt, müssen diese für die Festsetzung der EUSt in EUR umgerechnet werden. Für diese Umrechnung gelten unmittelbar die entsprechenden Vorschriften über den Zollwert, die in Rechtsakten der Union festgelegt sind, nämlich Art. 53ff. UZK und Art. 146 UZK-...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.2 Zur Ausfuhr in die EU

Rz. 64 Der Preis für die Ware muss im Hinblick auf die Ausfuhr in das Zollgebiet der Union festgesetzt worden sein. Ein Preis für Verkäufer in ein anderes Einfuhrland kann nicht als Transaktionswert anerkannt werden (Art. 144 Abs. 2 Buchst. e UZK-DVO). Noch weniger kann der Inlandsmarktpreis im Ausfuhrland für die Zollwertermittlung herangezogen werden (Art. 144 Abs. 2 Buchs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2 Bedingungen und Leistungen (Art. 70 Abs. 3 Buchst. b UZK)

Rz. 135 Liegen hinsichtlich des Kaufgeschäfts oder des Kaufpreises Bedingungen vor oder sind vom Käufer Leistungen zu erbringen, deren Wert im Hinblick auf die zu bewertende Ware nicht bestimmt werden kann, muss die Bewertungsmethode nach Art. 70 UZK ausscheiden. Lässt sich dagegen ihr Wert bestimmen, gilt dieser Wert als eine mittelbare Zahlung des Käufers an den Verkäufer ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.9.3 Hinweise zu den Vordrucken 0464 und 0465

Rz. 211 Feld 11 (1) Nettopreis ist i. d. R. der Rechnungsendbetrag aus dem angemeldeten Kaufgeschäft (Bruttorechnungspreis abzüglich Preisermäßigungen und Skonto). (2) Preisermäßigungen sind z. B. Rabatte für die zu bewertende Ware. Sie müssen sich aus dem Kaufvertrag ergeben und in Anspruch genommen werden. (3) Kann ein in der Rechnung ausgewiesenes Skonto im maßgebenden Zeitp...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.8.2.1 Material, Teile (Art. 71 Abs. 1 Buchst. b i und iii UZK)

Rz. 91 Die in den eingeführten Gegenständen enthaltenen oder verbrauchten Materialien (z. B. produktionsbedingt angefallene Abfälle, Reste, Ausschusswaren und Verluste) gehören vollständig zum Zollwert dieser Gegenstände (Art. 71 Abs. 1 Buchst. b i und iii UZK). Als Wert ist der Kaufpreis der Materialien oder der Herstellungsaufwand anzusetzen, der u. U. entsprechend der Abn...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.10 Zeitpunkt für die Ermittlung des Zollwerts

Rz. 214 Der maßgebende Zeitpunkt für die Ermittlung des Zollwerts ist für Waren, die unmittelbar zum freien Verkehr abgefertigt werden, der Tag, an dem die Zollstelle die Willenserklärung des Anmelders über die Abfertigung der Waren zum freien Verkehr, also die Zollanmeldung, annimmt (Art. 77 Abs. 2 UZK). Ist dem Zollanmelder die vereinfachte Anmeldung durch Anschreibung bew...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.8.4 Spätere Erlöse (Art. 71 Abs. 1 Buchst. d UZK)

Rz. 100 Kommen dem Verkäufer Erlöse aus späteren Weiterverkäufen, sonstigen Überlassungen oder Verwendungen der eingeführten Gegenstände unmittelbar oder auch mittelbar zugute, gehören diese Erlöse zum Zollwert der eingeführten Ware. Es ist nicht Voraussetzung, dass diese späteren Zahlungen den maßgebenden Käufer treffen; sie können durchaus auch von dritter Seite zu entrich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.8 Berichtigung des gezahlten oder zu zahlenden Preises (Art. 71 UZK)

Rz. 82 Für zum Zollwert gehörende Kostenelemente, die nicht in dem gezahlten oder zu zahlenden Preis enthalten sind, müssen Zuschläge zum Kaufpreis gebildet werden. Dieser kann jedoch nur berichtigt werden, wenn er als Transaktionswert i. S. d. Art. 70 UZK anerkannt ist. Die in Betracht kommenden Hinzurechnungen sind anders als beim früheren Normalpreis erschöpfend in Art. 7...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.3 Spätere Erlöse (Art. 70 Abs. 3 Buchst. c UZK)

Rz. 139 Kann eine Berichtigung des gezahlten oder zu zahlenden Preises bezüglich des Teils an Erlösen aus späteren Weiterverkäufen, sonstigen Überlassungen oder Verwendungen der Waren durch den Käufer, der dem Verkäufer mittelbar oder unmittelbar zugute kommt, nicht erfolgen, scheidet die Bewertung nach dem Transaktionswert aus. Art. 70 Abs. 3 Buchst. c UZK entspricht Art. 7...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.9 Zollwertanmeldung

Rz. 204 Für die Zollwertfeststellung ist die Zollanmeldung maßgebend. Es handelt sich um eine Wissenserklärung, mit der vom Anmelder die für die Zollbehandlung maßgebenden Wertmerkmale angegeben werden (Art. 5 Nr. 12 UZK). Die Zollwertanmeldung ist Teil der Zollanmeldung; im Gegensatz zu fr. Art. 178 Abs. 1 ZK-DVO wird sie nicht mehr als eigenständige Anmeldung angesprochen....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.7 Schlussmethode(Art. 74 Abs. 3 UZK)

Rz. 187 Die Zollwertermittlung nach Art. 74 Abs. 3 UZK wird Schluss- oder Schätzmethode genannt; Schlussmethode deshalb, weil sie erst zur Anwendung gelangt, wenn sämtliche andere Methoden versagt haben (Art. 74 Abs. 3 UZK). Gegen den Begriff "Schätzmethode" wird eingewendet, dass Art. 74 Abs. 3 UZK keine andersartige Ermittlungsmethode, sondern lediglich eine flexiblere Han...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.9.1 Allgemeines

Rz. 209 Der Vordruck 0464 und – bei Anmeldung von mehr als zwei Warenpositionen – der Vordruck 0465 werden verwendet, wenn Waren aufgrund eines Kaufgeschäfts, Werkvertrags oder Werklieferungsvertrags eingeführt werden. Dies gilt auch, wenn die Waren zum ungewissen Verkauf eingeführt werden und der zu erwartende Kaufpreis (z. B. anhand von Preislisten) bereits nachgewiesen we...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Bedeutung des Vorsteuerabzugs für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage

Rz. 30 Anders als bei der ASt spielt seit der Einführung der Mehrwertsteuer die Höhe der Bemessungsgrundlage der EUSt für unternehmerische Einfuhren eine nur untergeordnete Bedeutung, weil insoweit die EUSt nicht zu einer bleibenden Steuerbelastung eingeführter Gegenstände führt, wie es im System der Mehrphasensteuer der Fall war. Die EUSt wirkt sich bei Unternehmern, die hi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.4 Vermittlungskosten (§ 11 Abs. 3 Nr. 3 UStG)

Rz. 287 Aufgrund der durch das UStG 1980 eingeführten Regelung in § 11 Abs. 3 Nr. 3 UStG sind neben den Beförderungskosten auch die Kosten für die Vermittlung der Lieferung in die Bemessungsgrundlage der EUSt mit einzubeziehen. Besorgungskosten für die Lieferung, d. h. Kosten, die durch die Beauftragung Dritter zur Leistung im Namen des Unternehmers entstehen, teilen nach § ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Transaktionswert ähnlicher Waren (Art. 74 Abs. 2 Buchst. b UZK)

Rz. 162 Die Bewertungsmethode nach dem Transaktionswert ähnlicher Waren ist durchzuführen, wenn ein Zollwert nicht nach Art. 70 bzw. Art. 74 Abs. 2 Buchst. a UZK ermittelt werden kann (Art. 74 Abs. 1 UZK). Die Bewertungsmethode des Art. 74 Abs. 2 Buchst. b UZK entspricht wörtlich der des Art. 74 Abs. 2 Buchst. a UZK, sodass auf die Ausführung zu Rz. 151ff. verwiesen werden k...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Bemessungsgrundlage nach passiver Veredelung (§ 11 Abs. 2 UStG)

Rz. 231 Die zollrechtlichen Vorschriften über die passive Veredelung sind durch § 21 Abs. 2 UStG von der sinngemäßen Anwendung auf die EUSt ausgeschlossen (§ 21 UStG Rz. 52ff.). Rz. 232 Die Bemessungsgrundlage für im Drittlandsgebiet veredelte Gegenstände hat in § 11 Abs. 2 UStG für die EUSt eine eigenständige Regelung erfahren. Die Vorschriften über den Zollwert und das Entg...mehr