Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Teilanfechtung.

Rn 16 Ob es möglich ist, den Beschl nur hinsichtlich bestimmter Kosten anzufechten, ist str (s Zschieschack ZMR 24, 710 ff). Nach einer Ansicht ist eine Teilanfechtung möglich, wenn nur die Vorschüsse für die Kosten oder die Vorschüsse für eine Rücklage angegriffen werden (Zschieschack ZMR 24, 710, 71; LR/W Rz 803 ff.; SEHR/Becker § 7 Rz 26). Nahe liegt demgegenüber, schon w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelfragen.

Rn 4 Einseitige Änderungen durch letztwillige Verfügung sind möglich, soweit nur einseitige Verfügungen betroffen sind oder der überlebende Ehegatte ggü der wechselbezüglichen Verfügung des gemeinschaftlichen Testaments begünstigt wird (BGHZ 30, 266). Rn 5 Die Anfechtung des Testaments ist wegen der Widerrufsmöglichkeit ausgeschlossen. Der Widerruf selbst ist aber nach § 2078...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Ausschluss.

Rn 4 Bei Nicht-, Schlechterfüllung oder Verzug gelten nicht § 2295 oder § 326 (München ZEV 09, 345, 346f [OLG München 16.04.2009 - 31 Wx 90/08]). Soweit kein Bedingungszusammenhang (BayObLG Rpfleger 76, 290; Vor § 2274 Rn 2) oder ein einheitliches Geschäft iSv § 139 (vgl Hambg MDR 50, 615) besteht, kommt Anfechtung (§ 2078 II iVm § 2281) in Betracht (hM, Karlsr NJW-RR 97, 70...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vorliegen einer Lücke.

Rn 2 I erfasst die Fälle der ganz oder tw gescheiterten Einbeziehung ebenso wie die der Unwirksamkeit. Die Gründe hierfür werden in I nicht erwähnt und damit auch nicht beschränkt. Die gescheiterte Einbeziehung kann also sowohl die AGB im Ganzen (§ 305 II) als auch einzelne Klauseln (§ 305c) betreffen. Sie kann auch auf einer formunwirksamen Einbeziehungsvereinbarung (§ 305 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Geltendmachung.

Rn 1 Wie der Erbe kann auch der Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigte als nur schuldrechtlich Berechtigter erbunwürdig sein. Die Geltendmachung erfolgt durch formlose Anfechtungserklärung des Berechtigten (§ 2341) ggü dem Unwürdigen (§ 143 I, IV 1). Sie ist in einer Klageerhebung idR enthalten, wenn der Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigte zugleich Erbe is...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB P

Pacht anwendbares Recht Art 4 ROM I 12 Pachtkreditgesetz Vor §§ 1204 ff BGB 10 Pachtsache Beschreibung § 585b BGB 1 Beschreibung durch Sachverständigen § 585b BGB 5 Pachtverhältnis beim Nacherbfall § 2135 BGB 1 Pactum de non petendo Erlassvertrag, Abgrenzung § 397 BGB 7 Paketverträge § 327a BGB 2 Paragraphen ohne Gesetzesbezeichnung sind solche des BGB. 3D-Druck § 2 ProdHaftG 2 Parkpla...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Anfechtung durch den Erblasser kann nur binnen Jahresfrist erfolgen. (2) 1Die Frist beginnt im Falle der Anfechtbarkeit wegen Drohung mit dem Zeitpunkt, in welchem die Zwangslage aufhört, in den übrigen Fällen mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erblasser von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt. 2Auf den Lauf der Frist finden die für die Verjährung geltenden Vorschri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gesetzlicher Inhalt.

Rn 11 Der Nießbraucher ist berechtigt, sämtliche Nutzungen der Sache zu ziehen, § 100 (BGH NJW 06, 1881; Hamm NZM 14, 475, 476 [OLG Hamm 14.05.2013 - 15 W 149/13]; vgl Erl zu §§ 99, 100; Jagdausübungsrecht LG Neuruppin BeckRS 16, 15150). Die unmittelbaren Früchte erwirbt der Nießbraucher nach § 954, die mittelbaren, zB Miete, durch Einziehung. Der Nießbraucher ist ab Entsteh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Quittung.

Rn 5 Das Merkmal der Quittung ist einmal Bestandteil des Rechtsscheintatbestands. Es dient zugleich dazu, die Zurechenbarkeit des Rechtsscheins zu gewährleisten. Es muss sich um eine Quittung iSd § 368 handeln. Hierzu muss sie dem Schriftlichkeitserfordernis dieser Vorschrift genügen und echt sein, also durch den Gläubiger oder eine sonst berechtigte Person ausgestellt sein....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verfahrensrechtliche Hinweise.

Rn 9 Eine Änderung nach erfolgter Annahme ist im Adoptionsrecht nicht vorgesehen (AG Nürnberg StAZ 09, 82 [AG Nürnberg 08.10.2008 - UR III 173/08]). In Betracht kommt jedoch eine Änderung nach dem NamÄndG. Unzulässig ist es, im Annahmebeschluss auszusprechen, dass das Kind seinen bisherigen Namen weiterführt (BayObLG FamRZ 03, 1869); der Beschl ist insoweit wegen eines Geset...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ausschlussgründe I Nr 1–3.

Rn 2 Ein einseitiges Rechtsgeschäft (I Nr 1), wie Anfechtung, Kündigung und Zustimmung, dass vom Betreuer unter Verstoß gg das Vertretungsverbot vorgenommen worden ist, ist nichtig. Nicht hingegen rein verfahrensrechtliche Handlungen, wie zB die Anmeldung zum Handelsregister (BayObLG OLGZ 70, 133f). Zweiseitige Rechtsgeschäfte (§ 177) sind schwebend unwirksam, sodass sie ent...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) § 1592 Nr. 1 und 2 und § 1593 gelten nicht, wenn auf Grund einer Anfechtung rechtskräftig festgestellt ist, dass der Mann nicht der Vater des Kindes ist. (2) 1 § 1592 Nr. 1 und § 1593 gelten auch nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrags geboren wird und ein Dritter spätestens bis zum Ablauf eines Jahres nach Rechtskraft des dem Scheidungsantrag statt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Die Haftung des Käufers setzt nicht voraus, dass er die Nachlassverbindlichkeiten kannte; bei Unkenntnis kommt Anfechtung gem § 119 II in Betracht. Er muss aber wissen, es handele sich um die ganze oder nahezu die ganze Erbschaft (bzw Erbanteil) des Veräußerers, oder zumindest die Verhältnisse kennen, aus denen sich dies ergibt (BGH NJW 65, 909 [BGH 26.02.1965 - V ZR 22...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gegenseitige Abhängigkeit der Bürgschaftserklärungen.

Rn 6 Ein (künftiger) Bürge kann seine Bürgschaft von der Begründung einer Mitbürgschaft als Bedingung iSd § 158 abhängig machen (RGZ 138, 270, 273; BGH WM 74, 8, 10f). Solch eine Bedingung muss idR ausdrücklich vereinbart sein oder sich durch Vertragsauslegung aus den Umständen ergeben (Köln BB 99, 758 [OLG Köln 07.10.1998 - 13 U 39/98]). Ein Motivirrtum über die Existenz ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 45 Satz 2 WEG).

Rn 15 Nach § 45 S 2 ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Versäumung beider Fristen des § 44 S 1 möglich (BGH ZMR 10, 126). Eine Wiedereinsetzung ist ferner in die Versäumung der rechtzeitigen Geltendmachung eines (weiteren) Anfechtungsgrundes möglich (str). Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem das Hindernis behoben ist, dh ab Kenntnis bzw Kennenmüssen der Nicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Abwicklung von Verträgen (Nr 7).

Rn 50 Nr 7 verbietet unangemessen hohe Ansprüche des Verwenders für den Fall der Rückabwicklung eines (tatsächlich bestehenden) Vertrages. Die Vorschrift gilt unabhängig davon, wie das Lösungsrecht bezeichnet wird (MüKo/Wurmnest § 308 Nr 7 Rz 4) und welche Seite es ausübt (Grüneberg/Grüneberg § 308 Rz 39). Nr 7 findet entspr Anwendung auf Anfechtung und Widerruf (U/B/H/Schmi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Erlöschen oder Übernahme der Hauptschuld.

Rn 63 Aufgrund der Akzessorietät der Bürgschaftsverbindlichkeit (s Vor § 765 Rn 10) erlischt die Bürgschaft bei Untergang der Hauptschuld (§ 767 Rn 5), nicht aber durch pactum de non petendo zwischen Hauptschuldner und Gläubiger (der nur zu einer Einrede führen kann: § 768 Rn 9). Lebt die Hauptschuld wieder auf – ggf durch Anfechtung, für die der Gläubiger die Beweislast trä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Wirksamkeit des Hauptvertrags.

Rn 46 Voraussetzung für den Vergütungsanspruch des Maklers ist neben dem Vertragsschluss in Bezug auf den Hauptvertrag auch dessen Wirksamkeit. Der Makler trägt damit das Risiko der im Vertrag angelegten Unvollkommenheit (BGH NJW 01, 966 [BGH 14.12.2000 - III ZR 3/00]). Das betrifft alle rechtshindernden Einwendungen, insb die Formnichtigkeit, Gesetzes- und Sittenwidrigkeit ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Abgabe.

Rn 6 Zuvorderst muss die Erklärung vom Erklärenden willentlich nach außen erkennbar gemacht werden, wobei an ihrer Endgültigkeit keine vernünftigen Zweifel bestehen dürfen (Wolf AT § 33 Rz 2). Dies unterscheidet die Willenserklärung von Entwürfen oder Informationen (BGH DNotZ 83, 624f). Zur Abgabe einer nicht empfangsbedürftigen Erklärung muss nur dieser Erklärungsvorgang, d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Eintritt der Rechtsfolgen des Vertretergeschäfts in der Person des Vertretenen.

Rn 74 Die primäre Wirkung der Stellvertretung besteht nach dem Repräsentationsprinzip (Rn 1) darin, dass dem Vertreter die von dem Stellvertreter abgegebene (I 1) oder entgegengenommene (III) Willenserklärung zugerechnet wird, sodass er auf der Rechtsfolgenseite so behandelt wird, als habe er diese Erklärung selbst abgegeben. Zurechnungsgrund ist die Vertretungsmacht des Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Gesetzliche Vertretung.

Rn 4 Der Vormund ist auch gesetzlicher Vertreter des Mündels, wobei der Umfang der gesetzlichen Vertretung derjenigen der Eltern entspricht. Er darf also für den Mündel grds alle Arten von Rechtsgeschäften vornehmen und ihn vor Gericht vertreten (§ 51 ZPO). Bei Rechtsgeschäften, die der Mündel nicht selbst vornehmen kann, ist seine Zustimmung erforderlich (vgl §§ 107, 108). ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtsstellung des Veräußerers.

Rn 21 Der Veräußerer bleibt Erbe (Rn 1), dem auch nach der Verfügung unveräußerliche Befugnisse verbleiben, etwa nach § 2373; auch haftet er nach §§ 2382, 2383; er kann auch nach Erbteilsübertragung für erbunwürdig erklärt werden. Rn 22 Er bleibt weiterhin Inhaber des Zusatzpflichtteils (§ 2305) und von Pflichtteilsergänzungsansprüchen (Lange/Kuchinke § 42 II 3). Rn 23 Ein ber...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anfechtungsgründe.

Rn 2 § 2281 verweist auf §§ 2078, 2079. Zur Anfechtung wegen Erklärungs- oder Inhaltsirrtums und Drohung s § 2079 Rn 1 f, 7. Anders als bei Rechtsgeschäften unter Lebenden ist der Motivirrtum ein Grund, die vertragsmäßige Verfügung als Verfügung vTw anzufechten (§ 2078 II Alt 1). Daher kann der Verfügende, dessen Erwartung sich nicht erfüllt hat, anfechten. Maßgeblich ist se...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Arbeitsrecht.

Rn 8 Auf den Abschluss eines Arbeitsvertrags gerichtete Willenserklärungen können grds angefochten werden (s.a. Rn 37). Auf die Anfechtungsfrist aus § 121 I 1 wendet das BAG § 626 II entspr an (BAG NZA 91, 722 [BAG 21.02.1991 - 2 AZR 449/90]). In Vollzug gesetzte Arbeitsverhältnisse sind entgegen § 142 I grds nur ex nunc anfechtbar (BAG NJW 84, 446 [BAG 16.09.1982 - 2 AZR 22...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Drittanerkennung.

Rn 8 Nach dem Scheitern einer Ehe besteht für die gesetzlich vermutete Vaterschaft (§ 1592 Nr 1) keine Grundlage. Vielmehr ist davon auszugehen, dass ein nach der Trennung geborenes Kind vom neuen Partner der Mutter abstammt. Durch übereinstimmende Erklärungen können diese Personen privatautonom die Zuordnung des Kindes durch eine scheidungsakzessorische Drittanerkennung ohn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB A

Abänderung des Versorgungsausgleichs § 51 VersAusglG 1 ff. Abänderung eines Ausschlusses § 51 VersAusglG 11 Abänderungsantrag, Antragsberechtigung § 52 VersAusglG 2 Abänderungsantrag, Antragsgegner § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, örtliche Zuständigkeit § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, Zulässigkeit des ~ § 52 VersAusglG 3 Abänderungsvoraussetzungen § 51 VersAusglG 5 ff. Amt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VIII. Abtretung und Insolvenz.

Rn 193 Hat der Vermieter eines unbeweglichen Gegenstandes oder von Räumen vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen eine Mietforderung abgetreten, ist diese Verfügung wirksam, soweit sie sich auf die Miete für den zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens laufenden Kalendermonat bezieht (§ 110 I 1 InsO; BGH NJW 13, 2429 [BGH 25.04.2013 - IX ZR 62/12] Rz 28). Pfä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Auflösung bei Tod eines Gesellschafters.

Rn 3 Nach I 1 hat der Erbe die Pflicht zur unverzüglichen (§ 121 I) Anzeige ggü allen Mitgesellschaftern. Das gilt ab Anfall der Erbschaft (§ 1942), nicht erst dann, wenn die Ausschlagungsfrist abgelaufen ist. Die Pflicht trifft auch den Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter. Die erfolgreiche Ausschlagung (§ 1945) oder Anfechtung (§ 1955) lässt für den (zunächst) Bet...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzungen.

Rn 4 Die Voraussetzungen entsprechen bis auf den Willen zur Fremdgeschäftsführung denen der GoA (§ 677), allerdings muss es sich um ein objektiv fremdes Geschäft handeln (BGH NJW 00, 72 [BGH 23.09.1999 - III ZR 322/98]; MüKo/Schäfer § 687 Rz 15). Der Anwendungsbereich der Norm bezieht sich insb auf Handlungen unter Verletzung fremder absoluter Rechte und gleichgestellter Rec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Pflichtteilsschuldner.

Rn 7 Pflichtteilsschuldner des mit dem Erbfall entstandenen Anspruchs (§ 2317 I) ist der Erbe oder Miterbe (I 1), bei Anordnung der Vor- und Nacherbschaft während der Vorerbschaft nur der Vorerbe (RGZ 113, 45, 50), nie der Testamentsvollstrecker (§ 2213 I 3; BGH NJW 81, 1446; Celle FamRZ 04, 908). Will der Pflichtteilsberechtigte seinen Anspruch durch Zwangsvollstreckung in ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsatz.

Rn 4 Die Täuschung verlangt wie nach § 263 StGB, dass der Täuschende beim Getäuschten einen Irrtum hervorruft, aufrechterhält oder bestärkt, indem er falsche Tatsachen vorspiegelt bzw wahre Tatsachen entstellt oder unterdrückt (BGH NJW 57, 988; BAG NJW 12, 3390 [BAG 11.07.2012 - 2 AZR 42/11] Tz 22; AnwK/Feuerborn § 123 Rz 23). Im Gegensatz zum strafrechtlichen Betrug ist wed...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 § 123 schützt die rechtsgeschäftliche Entschließungsfreiheit (BGHZ 51, 147; WM 11, 2311 Tz 28). Die von der Privatautonomie vorausgesetzte rechtsgeschäftliche Selbstbestimmung ist nur zu verwirklichen, wenn sich die Willensbildung frei von Täuschung und Zwang vollzieht (BeckOK/Wendtland § 123 Rz 1). Dem Verkehrsschutz wird differenzierend Rechnung getragen. Der Getäusch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 § 2296 regelt den Rücktritt vom Erbvertrag (§§ 2293–2295) zu Lebzeiten des anderen Vertragschließenden. Nach dessen Tod ist § 2297 einschlägig. Das Formerfordernis (II 1) dient Schutz- und Beweiszwecken. Das Rücktrittsrecht ist ein höchstpersönliches des Erblassers und nicht vererbbar. Vertretung im Willen oder der Erklärung ist ausgeschlossen (I 1). Ist der Erblasser g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anfechtungsausschluss.

Rn 7 Auf das Anfechtungsrecht kann als höchstpersönliches (§ 1600a I) Recht nicht wirksam rechtsgeschäftlich verzichtet werden (BGH FamRZ 20, 1004). Die Anfechtung der Vaterschaft durch den rechtlichen Vater und die Mutter ist unabhängig davon, ob sie verheiratet sind, ausgeschlossen, wenn das Kind mit ihrer beiderseitigen Einwilligung durch eine ärztlich assistierte künstli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendbare Normen.

Rn 5 §§ 2078, 2079 regeln anstelle der §§ 119, 120, 123 besondere Anfechtungsgründe. §§ 2080, 2281 I, 2285 regeln die im Allgemeinen Teil nicht gesondert regelungsbedürftige Anfechtungsberechtigung. §§ 2082, 2283 verdrängen die Regelungen der §§ 121, 124 zur Anfechtungsfrist. § 122 ist nicht anwendbar (§ 2078 III). Die Wirkung der Anfechtung ergibt sich hingegen aus § 142. B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Täuschung nach § 123 I Alt 1.

Rn 48 Täuscht der Gläubiger den Bürgen (ggf unter Verletzung einer Aufklärungspflicht, s Rn 57f), so kann der Bürge nach § 123 I Alt 1 anfechten: s BGH NJW 01, 3331 [BGH 12.07.2001 - IX ZR 360/00] (Täuschung über die Erteilung weitere Aufträge durch den Gläubiger an den Hauptschuldner); BGH NJW-RR 02, 1133 [BGH 08.11.2001 - IX ZR 46/99] (Täuschung über die Verwendung des ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Gerichtliche Entscheidung.

Rn 8 Im gerichtlichen Beschl wird die Einwilligung der klärungspflichtigen Personen ersetzt und deren Duldungspflicht festgestellt. Der Beschl muss die Art der Probe (Mundschleimhautabstrich oder Blutprobe) konkret bestimmen. Da der Einwilligung keine rechtlich erheblichen Einwände entgegengehalten werden können, hat der sich weigernde Elternteil durch grobes Verschulden Anl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2372 BGB – Dem Käufer zustehende Vorteile.

Gesetzestext Die Vorteile, welche sich aus dem Wegfall eines Vermächtnisses oder einer Auflage oder aus der Ausgleichungspflicht eines Miterben ergeben, gebühren dem Käufer. Rn 1 Der Vorteil aus dem Wegfall eines Vermächtnisses (§§ 2160 ff), einer Auflage (§ 2196) oder einer Ausgleichungspflicht eines anderen Miterben (§§ 2055 ff) kommt dem Käufer zu Gute, der wirtschaftlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Folgen.

Rn 9 Da iRe Verfügung vTw die Überlebensbedingung Rechtsbedingung ist, gelten die §§ 158 ff nicht. Das Überleben des Beschenkten ist Voraussetzung für die erbrechtliche Wirkung. Der Versprechensempfänger erwirbt deshalb zu Lebzeiten des Schenkers keine gesicherte Rechtsposition, hat also kein (vormerkungsfähiges) Anwartschaftsrecht (DErbK/Große-Wilde Rz 11). Der Anspruch aus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Nichteheliche Kinder.

Rn 5 Nichtehelich geborene Kinder sind nach ihrer Mutter stets voll erbberechtigt, seit dem Erbrechtsgleichstellungsgesetz vom 17.12.97 (BGBl I 2968) sind sie erbrechtlich auch im Verhältnis zum Vater und seinen Verwandten einem ehelichen Kind gleichgestellt (Hamm ZEV 18, 211 [OLG Hamm 26.10.2017 - 10 U 31/17]). Das Erbrecht des Kindes entfällt mit der Beseitigung der Vaters...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Offener Kalkulationsirrtum.

Rn 33 Beim externen (offenen) Kalkulationsirrtum wird die Kalkulation erkennbar zum Gegenstand der Vertragsverhandlungen gemacht, weil der verlangte oder angebotene Preis erkennbar als durch eine bestimmte Kalkulation zustande gekommen bezeichnet wird. Das RG hat diesen Fall als Inhaltsirrtum qualifiziert (RGZ 64, 268; 101, 108, Silber-Fall; 105, 407, Rubel-Fall; 116, 18, Bö...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Verstöße.

Rn 43 Verstößt der Vermieter gg Aufklärungspflichten, macht er sich nach §§ 311a, 241 II, 280, 282 schadensersatzpflichtig; ggf ist auch eine Anfechtung möglich (Rostock ZMR 09, 527, 528). Ferner kann der Mieter kündigen oder – vor Überlassung der Mietsache – zurücktreten oder nach § 123 anfechten. Verstößt der Mieter gg seine Aufklärungspflichten oder seine Pflicht, zulässi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 721b BGB – Einwendungen und Einreden des Gesellschafters.

Gesetzestext (1) Wird ein Gesellschafter wegen einer Verbindlichkeit der Gesellschaft in Anspruch genommen, kann er Einwendungen und Einreden, die nicht in seiner Person begründet sind, insoweit geltend machen, als sie von der Gesellschaft erhoben werden können. (2) Der Gesellschafter kann die Befriedigung des Gläubigers verweigern, solange der Gesellschaft in Ansehung der V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unmittelbare Benachteiligung.

Rn 23 Ablehnung von Bewerbung oder von Übernahme in beamtenähnliches Verhältnis (BAG DB 08, 128), Verlängerung befristeter Arbeitsverträge (EuGH NJW 02, 125 – Jiménez Melgar) oder Anfechtung der Zustimmung zur Elternzeitverkürzung (EuGH NZA 03, 373 – Busch) oder des befristeten Arbeitsvertrages (LAG Köln NZA-RR 13, 232 [LAG Köln 11.10.2012 - 6 Sa 641/12]), oder Kündigung (BA...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Einordnung.

Rn 34 Beim Eigenschaftsirrtum stimmen Wille und Erklärung überein, während die Vorstellung des Erklärenden von der Wirklichkeit abweicht. Da der Irrtum bei der Willensbildung eingetreten ist, handelt es sich um einen ausnahmsweise beachtlichen Motivirrtum (AnwK/Feuerborn § 119 Rz 63), der wie ein Inhaltsirrtum zur Anfechtung berechtigt. Um den Anwendungsbereich von § 119 II ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Sonderregelungen.

Rn 4 Zum Schutz des Minderjährigen gelten für den Zugang von Willenserklärungen (§ 131 II), den beschränkt geschäftsfähigen Vertreter mit (§ 165) und ohne Vertretungsmacht (§ 179 III) und die Verjährung von Ansprüchen (§ 210) eigene Regelungen. Für bestimmte Rechtsgeschäfte gelten Sondervorschriften innerhalb des BGB etwa bei Eheschließung (§ 1303), Eheverträgen (§ 1411), Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verfügungen über das Eigentum.

Rn 3 Genehmigungsbedürftig sind alle Verfügungen über das Eigentum an den in Nr 1–3 genannten Gegenständen sowie die Verpflichtung zu einer derartigen Verfügung (Nr 6). Mit- bzw Gesamthandseigentum des Betreuten genügen (Köln Rpfleger 96, 446 [OLG Köln 20.05.1996 - 2 Wx 10/96]). Genehmigungspflichtig ist auch die Umwandlung einer Gesamthandsgemeinschaft in eine Bruchteilsgem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Einwendungen aus dem Übernahmevertrag.

Rn 5 Da die wirksame Übernahme Voraussetzung für die Haftung ist, kann der Übernehmer alle Einwendungen geltend machen, welche die Gültigkeit des Übernahmevertrages betreffen. Bei der Anfechtung wg arglistiger Täuschung durch den Schuldner ist dieser im Fall des § 414 Dritter gem § 123 II, es bedarf mithin der Bösgläubigkeit des Gläubigers. Bei § 415 ist der täuschende Schul...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck, Systematik und Anwendungsbereich.

Rn 1 Nach der mit §§ 111 1, 1367, 1831 1 korrespondierenden Vorschrift in 1 kann ein einseitiges Rechtsgeschäft nur bei bestehender Vertretungsmacht wirksam werden (BGH NJW 16, 3032 [BGH 29.06.2016 - XII ZB 300/15] Rz 24). Ein von oder ggü einem Vertreter ohne Vertretungsmacht vorgenommenes einseitiges Rechtsgeschäft ist unheilbar nichtig (Staud/Schilken Rz 2). Es gibt keine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen.

Rn 3 Das konstitutive Schuldanerkenntnis iSd § 781 ist ein einseitig verpflichtender abstrakter Schuldvertrag. Ohne dass sich das im Wortlaut der Erklärung niederzuschlagen braucht, muss der Schuldner das Bestehen einer Verbindlichkeit anerkennen (Köln NJW-RR 95, 566 [OLG Köln 26.08.1994 - 19 U 260/93]: Übersendung eines Verrechnungsschecks). Es kann sich dabei auch um eine ...mehr