Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen.

Rn 3 Das konstitutive Schuldanerkenntnis iSd § 781 ist ein einseitig verpflichtender abstrakter Schuldvertrag. Ohne dass sich das im Wortlaut der Erklärung niederzuschlagen braucht, muss der Schuldner das Bestehen einer Verbindlichkeit anerkennen (Köln NJW-RR 95, 566 [OLG Köln 26.08.1994 - 19 U 260/93]: Übersendung eines Verrechnungsschecks). Es kann sich dabei auch um eine ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Mängel.

Rn 8 Die dingliche Einigung ist abstrakt und daher von Mängeln des Grundgeschäftes nicht abhängig. Unwirksam ist die dingliche Einigung, wenn bei ihrer Vornahme einer Partei die Geschäftsfähigkeit fehlt, wenn Willensmängel gerade der dinglichen Einigung zur Anfechtung des dinglichen Geschäftes führen, wenn die dingliche Einigung selbst gg ein gesetzliches Verbot verstößt (§ 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Objektive Beeinträchtigung.

Rn 7 Die Schenkung muss zudem den Vertragserben objektiv beeinträchtigen, dh seinen potenziellen Anspruch aus dem Erbvertrag schmälern, indem sie den Nachlass vermindert. Nur insoweit die erbvertragliche Bindung reicht, will § 2287 den Vertragserben vor beeinträchtigenden Schenkungen schützen (BGH NJW 82, 43 [BGH 23.09.1981 - IVa ZR 185/80]). Daran fehlt es, wenn die bindend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Erfasste Leistungen.

Rn 3 Umfasst sind Verfügungsgeschäfte jeder Art, auch einseitige (MüKo/Grziwotz Rz 5), zwischen dem Erbscheinserben und einem Dritten (auch: Behörden, zB GBO), die eine Verfügung über ein zum Nachlass gehörendes Recht enthalten. Die Leistungsrichtung ist unerheblich (Staud/Herzog Rz 8). Auch einseitige Gestaltungsrechte des Erbscheinserben oder gg ihn, die ein mit dem Nachla...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Unwirksamkeit und Unwirksamwerden des Widerrufs.

Rn 6 Die Aufhebung wird nur durch ein Testament bewirkt, das zunächst gültig errichtet wird (KG DNotZ 56, 564 [KG Berlin 07.05.1956 - 1 W 871/56]). Bleibt das Testament dann aus tatsächlichen Gründen wirkungslos (BayObLG NJW-RR 96, 967 [BayObLG 30.11.1995 - 1Z BR 86/95]), so bleibt es bei der Aufhebung der früheren Verfügungen. Dies ist etwa der Fall bei Tod oder Ausschlagun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Stückkauf.

Rn 80 Der Nacherfüllungsanspruch richtet sich auf Lieferung der vereinbarten Sache (Musielak NJW 03, 89, 90; so ist BTDrs 14/6040, 216, zu verstehen). Will Käufer höherwertiges Aliud behalten, muss er nicht den – eigentlich angemessenen – höheren Kaufpreis bezahlen (HP/Faust Rz 113; MüKo/Westermann Rz 46); der Verkäufer ist aber berechtigt, das Aliud zu kondizieren und das Z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsatz (§ 24 I).

Rn 1 Die Versammlung ist gem § 24 I wenigstens einmal jährlich einzuberufen. Die Verletzung von § 24 I würde die Abberufung des Verw aus wichtigem Grund erlauben (AG Hamburg-Blankenese ZMR 08, 1003). Dies hat aber nur noch bei einer Anfechtung einer Bestellung Bedeutung oder dann, wenn ein WEigtümer gg die Mehrheit die Abberufung verlangt, weil die WEigtümer den Verw ansonst...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwendung der Pfandrechtsvorschriften.

Rn 3 § 1128 III verweist wegen der Rechtsstellung des Hypothekars auf die Bestimmungen über das Pfandrecht an Forderungen (§§ 1279 ff); diese Stellung erwirbt er kraft Gesetzes mit Abschluss des Versicherungsvertrags (nicht erst mit Eintritt des Versicherungsfalls; aA LG Darmstadt VersR 79, 418) und ohne Beschlagnahme. Er kann deshalb vor Fälligkeit der Hypothek Zahlung an d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Besitz durch Einigung (Abs 2).

Rn 13 Eine Erleichterung des Besitzerwerbs ist in II dadurch vorgesehen, dass nicht die volle tatsächliche Gewalt über die Sache erlangt wird, sondern der Erwerber des Besitzes durch Rechtsgeschäft in die Lage versetzt wird, künftig die tatsächliche Gewalt auszuüben. Diese Einigung ist ein Vertrag, der formfrei ist und auch stillschweigend zustande kommen kann. Geschäftsfähi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Vaterschaft kann binnen zwei Jahren gerichtlich angefochten werden. 2Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Berechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen; das Vorliegen einer sozial-familiären Beziehung im Sinne des § 1600 Abs. 2 erste Alternative hindert den Lauf der Frist nicht. (2) 1Die Frist beginnt nicht vor der Geburt des K...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 2 Der Begriff der Einwendung iSv § 404 ist weit zu verstehen. Er umfasst alle rechtshindernden u rechtsvernichtenden Einwendungen sowie peremptorische u dilatorische Einreden. Zu den rechtshindernden Einwendungen gehören die aus §§ 104, 125, 134, 138. Als rechtsvernichtende Einwendung zu nennen sind insb Anfechtung, Erfüllung, Erlass, Aufrechnung – vgl aber § 406 –, Rückt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 568 ergänzt § 542. Die durch ihn angeordnete Schriftform erfüllt in erster Linie eine Warnfunktion. Weitere Zwecke sind Rechtsklarheit und Rechtssicherheit (BayObLG NJW 81, 2197 [BayObLG 14.07.1981 - Allg. Reg. 32/81]; Hamm NJW 82, 452 [BayObLG 24.11.1981 - Allg. Reg. 64/81]). § 568 I gilt für ordentliche, außerordentliche und auch vorzeitige Kündigungen von Mietverhä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Korrektur der Zuordnung.

Rn 2 Eine gerichtliche Korrektur der gesetzlichen Mutterschaft ist nicht möglich, da ein Anfechtungsrecht nicht normiert ist. Anträge auf Anfechtung der Mutterschaft durch die Frau, die das Kind geboren hat oder die Frau, deren Eizelle befruchtet wurde, durch den Ehemann oder das Kind selbst sind unzulässig. Eine analoge Anwendung von § 1600 I auf die rechtliche Mutterschaft...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Geltendmachung.

Rn 1 Die Erbunwürdigkeit tritt nicht kraft G ein. Sie kann nach Anfall der Erbschaft (§ 1942 I) an den Unwürdigen (II 1) bzw seine Erben durch Anfechtung geltend gemacht werden; dann auch ggü dem Nacherben (II 2). Dies erfolgt ggü dem Erben durch Klage (§ 2342), ggü Vermächtnisnehmern und Pflichtteilsberechtigten durch Anfechtungserklärung (§ 2345 I, II). Die Anfechtungsklag...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kausalität.

Rn 35 Der Erklärende muss durch die Drohung zur Abgabe der Willenserklärung bestimmt worden sein. Ohne Drohung darf die Willenserklärung überhaupt nicht, nicht mit diesem Inhalt oder nicht zu dieser Zeit abgegeben worden sein (BGHZ 2, 299; BAG NZA 06, 841 Tz 19). Eine Abwägung der mit der Willenserklärung verbundenen Vor- und Nachteile schließt eine Anfechtbarkeit nicht aus,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Die abredewidrige Ausfüllung eines Blanketts.

Rn 8 Der Rechtsgedanke des § 172 wird auf Blanketturkunden entspr angewandt. Wer ein Blankett mit seiner Unterschrift freiwillig aus der Hand gibt und die Ausfüllung des Urkundentextes einem Dritten überlässt, muss den abredewidrig ausgefüllten Inhalt einem gutgläubigen Dritten ggü als seine Willenserklärung gg sich gelten lassen. Der Vertrauensschutz ist durch Anfechtung ni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Unaufschiebbare Verfügungen.

Rn 5 Nach II bleiben unaufschiebbare Verfügungen trotz späterer Ausschlagung wirksam. Inwieweit eine Verfügung ohne Nachteil für den Nachlass aufgeschoben werden kann, bestimmt sich nach objektiven und wirtschaftlichen Gesichtspunkten (MüKo/Leipold § 1959 Rz 6). Die Vorschrift erfasst nur Verfügungen, wie zB Annahme von Zahlungen zwecks Erfüllung einer Nachlassforderung, Beg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erklärungsirrtum, § 119 I Alt 2.

Rn 23 Bei diesem Irrtum in der Erklärungshandlung (Irrung) stimmt der äußere Erklärungstatbestand nicht mit dem Willen des Erklärenden überein (BGHZ 177, 52 Tz 14). Er verspricht, verschreibt (Oldbg NJW 04, 168; NJW-RR 07, 268) oder vergreift sich, verwendet also unbewusst ein falsches Erklärungszeichen, so auch bei einer Urkundenverwechselung (Rn 15) oder Blankounterschrift...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Inhaltsirrtum, § 2078 I 1.

Rn 1 Ein Inhaltsirrtum liegt (wie in § 119 I Alt 1) vor, wenn Erblasser bei Errichtung der Verfügung unzutreffende Vorstellungen über die Bedeutung seiner abgegebenen Erklärung hatte, also etwa nicht wusste, was die Anordnung eines Vermächtnisses oder der Nacherbfolge bedeutet (vgl BayObLG NJW-RR 97, 1925), welche Personen von der Einsetzung der ›gesetzlichen Erben‹ erfasst ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2274 BGB – Persönlicher Abschluss.

Gesetzestext Der Erblasser kann einen Erbvertrag nur persönlich schließen. Rn 1 Nur der Erblasser persönlich kann die für den Erbvertrag wesentliche vertragsmäßige Verfügung vTw schließen, bestätigen (§ 2284 1) oder aufheben (§ 2290 II 1). Nur er selbst kann zurücktreten (§ 2296 I 1). Das gilt auch bei einem gerichtlichen (Anwalts)Vergleich (Ddorf NJW 07, 1290; Bremen 1.8.12...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ausgeschlossene Angelegenheiten.

Rn 5 Der Negativkatalog der VO nennt einige ausgeschlossene Regelungsgegenstände, auch wenn diese sich nur als Vorfragen im Zusammenhang mit einem Ehescheidungs- oder Trennungsverfahren stellen. Rn 6 Ausgenommen sind die Rechts- u Handlungsfähigkeit natürlicher Personen (Art 1 II lit a). Die VO gilt ferner nicht für das Bestehen, die Gültigkeit oder die Anerkennung einer Ehe ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Erbunwürdigkeit.

Rn 17 II greift ferner auch dann, wenn der überlebende Ehegatte durch rechtskräftigen Beschl für erbunwürdig erklärt worden ist (§ 2339). Ist der überlebende Ehegatte nicht Erbe, sondern Vermächtnisnehmer, gilt dasselbe (§ 2345). Der Erbunwürdigkeit steht die Entziehung des Ehegattenpflichtteils (§ 2335) gleich. Will der überlebende Ehegatte den Gefahren der Anfechtung entge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Q

Qualifikation Art 3 EGBGB 10, 34, 60; Art 4 EGBGB 5; Art 6 EGBGB 4; Art 10 EGBGB 3; Vor ROM I 17 als unerlaubte Handlung Art 40 EGBGB 2 Qualifikations(rück)verweisung Art 4 EGBGB 6; Art 6 EGBGB 4 Qualifizierte elektronische Signatur § 125 BGB 9; § 126a BGB 1, 5 Qualifizierte Nachfolgeklausel § 711 BGB 8; § 2032 BGB 18 Qualifizierter Mietspiegel Anpassung/Neuerstellung § 558d BGB 5...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Vor Annahme der Erbschaft trifft den Ausschlagenden keine Fürsorgepflicht im Hinblick auf den Nachlass. Sofern durch die Ausschlagung ein Sicherungsbedürfnis entsteht, hat das Nachlassgericht vAw nach § 1960 tätig zu werden. Wird der vorläufige Erbe ohne damit zugleich die Annahme zu erklären, tätig und schlägt er später wirksam aus oder ficht er die Annahme an, haftet ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Soweit dies zur Abwendung einer erheblichen Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betreuten erforderlich ist, ordnet das Betreuungsgericht an, dass der Betreute zu einer Willenserklärung, die einen Aufgabenbereich des Betreuers betrifft, dessen Einwilligung bedarf (Einwilligungsvorbehalt). Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein Einwilligungsvorbehalt ni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. § 123 II 2.

Rn 31 Erwirbt eine andere Person aus dem Rechtsgeschäft unmittelbar ein Recht, kann die Erklärung auch dem Begünstigten ggü angefochten werden, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Sollte ein Anfechtungsrecht nach § 123 II 1 ausscheiden, kann auf diese Weise die Anfechtung eröffnet sein. Hauptanwendungsfall ist der Vertrag zugunsten Dritter, der anfechtbar is...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolgen eines Verstoßes.

Rn 5 Kündigung oder Auflösungsvertrag ohne Schriftform ist unheilbar nichtig, § 125 1 (BAG NZA 05, 162 [BAG 16.09.2004 - 2 AZR 659/03]), auch Kündigungserklärungsfristen (vgl § 626 II, ferner § 88 III SGB IX) werden nicht gehemmt. Erforderlich ist neue form- und ggf fristgerechte Kündigung (BAG AP Nr 71 zu § 1 KSchG 1969). Umdeutung einer formunwirksamen Kündigung in eine An...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtswirkungen.

Rn 4 Mit dem Widerruf wird das Vertretergeschäft endgültig unwirksam. Eine Genehmigung ist danach nicht mehr möglich (Staud/Schilken Rz 1). Auch die Haftung des Vertreters aus § 179 entfällt (MüKo/Schubert Rz 10). § 178 schließt eine Anfechtung des Vertretergeschäfts wegen eines Irrtums über das Vorliegen der Vertretungsmacht durch den Vertragspartner aus (BeckOKBGB/Schäfer ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Anfechtungsgegner.

Rn 7 Zu Lebzeiten des Vertragspartners ist ihm in der Form des § 2282 III (BayObLG NJW 64, 205) ggü anzufechten (§ 143 II; BayObLG NJW-RR 99, 86 [BayObLG 22.05.1998 - 1 Z BR 20/98]). § 2281 II gilt insoweit nicht. Bei mehrseitigen Erbverträgen (Vor § 2274 Rn 2) müssen wechselseitige vertragsmäßige Verfügungen ggü allen Vertragspartnern angefochten werden, die sie berühren (s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2085 BGB – Teilweise Unwirksamkeit.

Gesetzestext Die Unwirksamkeit einer von mehreren in einem Testament enthaltenen Verfügungen hat die Unwirksamkeit der übrigen Verfügungen nur zur Folge, wenn anzunehmen ist, dass der Erblasser diese ohne die unwirksame Verfügung nicht getroffen haben würde. Rn 1 § 2085 kehrt die Regel des § 139 um und gilt für jegliche einseitige letztwillige Verfügung (RGZ 116, 148; Stuttg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Tatbestandsvoraussetzungen.

Rn 2 Die Aufgabe des Eigentums setzt eine Aufgabeerklärung des Eigentümers und die freiwillige tatsächliche Besitzaufgabe voraus. Die Aufgabeerklärung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft iS einer nicht empfangsbedürftigen einseitigen Willenserklärung. Die allg Vorschriften über Rechtsgeschäfte sind anwendbar. Erforderlich ist Geschäftsfähigkeit. Eine Anfechtung der Willenserk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 689 BGB – Vergütung.

Gesetzestext Eine Vergütung für die Aufbewahrung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Aufbewahrung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Rn 1 § 689 enthält eine Auslegungsregel (keine Fiktion), nach der im Zweifel von der Entgeltlichkeit der Verwahrung auszugehen ist. Kein Entgelt ist der Aufwendungsersatz (§ 693). Die Anwendung der Zweifelsre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wirkungsweise und Zweck.

Rn 2 Gem § 632 I gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Herstellung des Werkes nach den Umständen nur gg eine Vergütung zu erwarten ist. Darin liegt die Fiktion einer Vergütungsvereinbarung (MüKo/Busche § 632 Rz 6; Staud/Leupertz/Popescu § 632 Rz 64; aA Soergel/Teichmann § 632 Rz 2 – Auslegungsregel), die als wesentliche Vertragsbedingung (essentialia n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 61 Die Vorschriften der HeizkV sind gem deren § 3 S 1 im Verhältnis der WEigtümer zwingend anzuwenden (BGH ZMR 21, 136 Rz 16; WuM 20, 235 Rz 8; s.a. ZMR 23, 61 Rz 6) dies gilt auch in einer WE-Anlage mit 2 Wohnungen, wenn eine der Wohnungen vermietet ist, die andere hingegen von dem Eigentümer selbst bewohnt wird (München ZMR 07, 1001). Beschließen die WEigtümer Nachschüs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Anwaltsvollmacht.

Rn 31 Die Beauftragung eines RA umfasst im Zweifel alle Sozien (BGH NJW-RR 88, 1299). Zur Scheinsozietät s Rn 41. Entsprechendes gilt für Steuerberater (BGH NJW 90, 827, 828) und Ärzte (BGHZ 97, 277). Eine Prozessvollmacht (s § 164 Rn 25) ermächtigt nach § 81 ZPO grds auch zur Abgabe und Entgegennahme von materiell-rechtlichen Erklärungen wie der Anfechtung, des Rücktritts u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anerkennung oder gerichtliche Feststellung.

Rn 5 Unabhängig von der genetischen Abstammung begründet die zustimmungs- und formbedürftige Vaterschaftsanerkennung (§§ 1594–1598) rückwirkend ab der Geburt die rechtliche Vaterschaft zu dem Kind, wenn dessen Mutter nicht verheiratet ist. Auch die wahrheitswidrige, dh mit der genetischen Beziehung nicht übereinstimmende Anerkennung der Vaterschaft ist wirksam. Nach einer Ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1252 BGB – Erlöschen mit der Forderung.

Gesetzestext Das Pfandrecht erlischt mit der Forderung, für die es besteht. Rn 1 Als akzessorisches Sicherungsrecht erlischt das Pfandrecht mit der Forderung (LG Hamburg Urt v 7.3.23 – 325 O 110/22 Rz 19). Sichert das Pfandrecht auch alle künftigen Ansprüche aus einer Geschäftsverbindung, bleibt es bestehen, auch wenn alle bisherigen Forderungen erloschen sind (Dresd WM 01, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Bindung bei unzureichender Kreditwürdigkeitsprüfung (Abs 3).

Rn 5 Der in Umsetzung von Art 18 IV u Art 20 III WoImmoKrRL zum 21.3.16 (§ 491 Rn 7) eingefügte III 1 beschränkt alle Möglichkeiten des Darlehensgebers zur einseitigen Beendigung von Allgemein- o Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen o zur Vertragsanpassung, wenn die Prüfung der Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers (§§ 505a ff; § 18a KWG) nicht ordnungsgemäß durchgeführt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1600c BGB – Vaterschaftsvermutung im Anfechtungsverfahren.

Gesetzestext (1) In dem Verfahren auf Anfechtung der Vaterschaft wird vermutet, dass das Kind von dem Mann abstammt, dessen Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 und 2, § 1593 besteht. (2) Die Vermutung nach Absatz 1 gilt nicht, wenn der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat, die Vaterschaft anficht und seine Anerkennung unter einem Willensmangel nach § 119 Abs. 1, § 123 leidet; i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Unwirksamkeit bei fehlender Einwilligung (S 1).

Rn 2 Einseitige Rechtsgeschäfte, die ein Minderjähriger ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vornimmt, sind unwirksam (1). Die Regelung gilt sowohl für empfangsbedürftige Rechtsgeschäfte (zB Kündigung, Rücktritt, Anfechtung, Aufrechnung) als auch für nicht empfangsbedürftige Rechtsgeschäfte (zB Auslobung, Eigentumsaufgabe). Die Wirksamkeit von Rech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Rechte an einer Sache.

Rn 10 Das Recht des Lageorts gilt für sämtliche sachenrechtliche Fragen; insb entscheidet es, wem die Sache gehört (Eigentum), welche dinglichen Rechte an ihr bestehen können (numerus clausus der Sachenrechte) sowie ob solche Rechte entstanden, übergegangen, geändert, erloschen oder verjährt sind (BTDrs 14/343, 15; zur Verjährung Stuttg v 2.2.06 – 19 U 47/05). Auch für den I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Wirksamkeit des Kaufvertrags.

Rn 24 (1) Der Kaufvertrag muss formgerecht und wirksam sein (BGH WM 60, 551, 552). Rn 25 (2) Dazu müssen für die Wirksamkeit erforderliche behördliche oder privatrechtliche Genehmigungen erteilt sein (BGHZ 110, 232, 235; BGH WM 91, 1811; Ddorf BeckRS 19, 4761). Der Berechtigte darf aber schon vor deren Erteilung die Ausübung erklären (BGHZ 139, 29, 30 ff; Brandbg NotBZ 01, 46...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Beendigungsgründe für Dienst-/Arbeitsverhältnisse.

Rn 2 Das Dienstverhältnis endet durch Kündigung, Ablauf der Befristung, Eintritt einer auflösenden Bedingung oder Zweckerreichung. Beim Arbeitsverhältnis wird demggü das Recht des ArbG zur ordentlichen Kündigung durch §§ 1 ff KSchG weitgehend eingeschränkt (dazu Rn 51 ff), es kann auch vertraglich ausgeschlossen werden (BAG BB 04, 2303 [BAG 25.03.2004 - 2 AZR 153/03]). Das A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2174 BGB – Vermächtnisanspruch.

Gesetzestext Durch das Vermächtnis wird für den Bedachten das Recht begründet, von dem Beschwerten die Leistung des vermachten Gegenstands zu fordern. Rn 1 § 2174 ist die Anspruchsgrundlage für den Vermächtnisnehmer und enthält die Aussage, dass nach deutschem Recht das Damnations- und nicht das Vindikationslegat gilt (anders uU nach EuErbRVO, Vor § 2147 Rn 1). Dem schuldrec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Scheitern des Vertrages bereits aus anderen Gründen.

Rn 8 Nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift, einen Ausgleich für enttäuschtes Vertrauen über den Bestand der Vollmacht zu schaffen, muss die Verweigerung der Genehmigung (§ 177) zum Scheitern des Vertrages geführt haben. Eine Haftung des Vertreters ist daher ausgeschlossen, wenn das Rechtsgeschäft bereits aus anderen Gründen unwirksam ist (Bork Rz 1623). Das soll insb dann g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vertrag zur Regelung der güterrechtlichen Verhältnisse (I).

Rn 16 Ein Ehevertrag iSv I liegt dann vor, wenn die Ehegatten den gesetzlichen Güterstand einvernehmlich aufheben, für eine noch zu schließende Ehe ausschließen (Schlesw FamRZ 04, 808) oder für die existierende ändern, sei es auch nur in Bezug auf einen einzelnen Gegenstand (BGH NJW 78, 1923 [BGH 28.06.1978 - IV ARZ 47/78]). Aufgehoben wird der gesetzliche Güterstand durch V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Gemeinschaftlichkeit.

Rn 8 Gemeinschaftlichkeit (soweit nicht wegen der ohnehin durch Mehrheit zulässigen ordnungsgemäßen Verwaltung entbehrlich) bedeutet, dass jedes Verfügungsgeschäft vom rechtsgeschäftlich geäußerten Willen eines jeden Miterben als gesamthänderische Maßnahme getragen sein muss (MüKo/Gergen § 2040 Rz 14). Wegen § 2033 II ist eine Aufteilung der Verfügung über einen Nachlassgege...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Sachlich: Veräußerung (§ 12 I, III 2).

Rn 4 Veräußerung iSd § 12 ist rechtsgeschäftliche Übertragung eines Wohnungseigentums unter Lebenden im Gegensatz zur Enteignung, zum Eigentumsübergang kraft Gesetzes (Erbfall, Zuschlag in der Zwangsversteigerung) oder zur Erbteilsabtretung und zur Belastung des Wohnungseigentums (KG NZM 16, 731; Nürnbg ZMR 16, 55). Ob die Veräußerung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2198 BGB – Bestimmung des Testamentsvollstreckers durch einen Dritten.

Gesetzestext (1) 1Der Erblasser kann die Bestimmung der Person des Testamentsvollstreckers einem Dritten überlassen. 2Die Bestimmung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht; die Erklärung ist in öffentlich beglaubigter Form abzugeben. (2) Das Bestimmungsrecht des Dritten erlischt mit dem Ablauf einer ihm auf Antrag eines der Beteiligten von dem Nachlassgericht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Anspruchsinhalt.

Rn 5 Der Anspruch ist zunächst auf das Geschenk beschränkt. Er geht bei Geldgeschenken auf Zahlung, wenn das Geld noch vorhanden ist oder der Beschenkte verschärft haftet (§§ 818 IV, 819 I), ansonsten auf Duldung der Zwangsvollstreckung in das Sachgeschenk in Höhe des zu beziffernden Fehlbetrags (BGH NJW 83, 1485, 1486 [BGH 10.11.1982 - IVa ZR 29/81]; 90, 2064). Die Vollstre...mehr