Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Sonstige Auswahlfehler und Anfechtung.

Rn 9 Fehler können insb bei Auswahl des Fachgebiets (insoweit kein Ermessen, sondern ggf Verkennung der Beweisfrage, BGH NJW 53, 659 [BGH 25.02.1953 - II ZR 172/52]; 09, 1209, 1210 = MedR 10, 181, 182 [BGH 18.11.2008 - VI ZR 198/07]) oder sonst nicht ausreichender Sachkunde des bestellten SV auftreten. Die Entscheidungen sind nicht isoliert anfechtbar (vgl § 355 II), sondern...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Anfechtung der Kostenentscheidung.

Rn 18 Hat sich das Verfahren erledigt, ist auch die isolierte Kostenentscheidung mit der Beschwerde anfechtbar. Die in § 61 I für vermögensrechtliche Angelegenheiten vorgesehene Mindestbeschwer von über 600 EUR gilt in einer nicht vermögensrechtlichen Angelegenheit nicht (BGH Beschl v 25.9.13 – XII ZB 464/12, FuR 14, 36 = FamRZ 13, 1876; BGH Beschl v 27.11.13 – XII ZB 597/13...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anfechtung der Kostenentscheidung.

Rn 2 Zur Statthaftigkeit der Beschwerde s § 58 Rn 2. Das Beschwerdegericht überprüft die nach § 81 getroffene Kostenentscheidung in fG-Familiensachen nur auf etwaige Ermessensfehler (umstr, s § 58 Rn 3).mehr

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§ 24 Erbvertrag / G. Anfechtung des Erbvertrags

I. Allgemeines Rz. 91 Bei der Anfechtung der bei einem Erbvertrag abgegebenen Willenserklärungen ist in dreifacher Weise zu unterscheiden: II. Erklärungen des Vertragspartners Rz. 92 Für di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anfechtung im Ursprungsstaat (lit a).

Rn 2 Erforderlich ist eine prozessuale Maßnahme, welche die Aufhebung oder Abänderung der anzuerkennenden Entscheidung im Ursprungsstaat zur Folge haben kann. Das aus dem früheren Merkmal des ›ordentlichen Rechtsbehelfs‹ abgeleitete Erfordernis der Fristgebundenheit des ausländischen Rechtsbehelfs (vgl EuGH Rs 43/77 – Industrial Diamond Supplies, NJW 1978, 1107 [BGH 07.12.19...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Anfechtung der Kostenentscheidung.

Rn 11 Die Kostenentscheidung nach § 97 ist unanfechtbar, unabhängig davon, ob nach § 97 I oder II entschieden worden ist. In Betracht kommt lediglich die Gehörsrüge nach § 321a.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1114 ZPO – Anfechtung der Anpassung eines Titels.

Gesetzestext Für die Anfechtung der Anpassung eines Titels (Artikel 54 der Verordnung [EU] Nr. 1215/2012) sind folgende Rechtsgrundlagen entsprechend anzuwenden:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 183 FamFG – Kosten bei Anfechtung der Vaterschaft.

Gesetzestext Hat ein Antrag auf Anfechtung der Vaterschaft Erfolg, tragen die Beteiligten, mit Ausnahme des minderjährigen Kindes, die Gerichtskosten zu gleichen Teilen; die Beteiligten tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. Rn 1 Die Vorschrift regelt die Kostentscheidung nach einem erfolgreichen Antrag in einem Anfechtungsverfahren gem § 169 Nr 4 als lex specialis. F...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 4. Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft

Rz. 174 Bei der Anfechtung des Beschlusses bestimmt sich der Streitwert nach dem neuen § 49 GKG. Zu addieren ist die Summe aller Interessen der Wohnungseigentümer an der Durchführung dieses Beschlusses, dem Gesamtinteresse. Angefochten wird jeder einzelne Beschlussmangel, der für sich genommen einen eigenen Streitgegenstand bildet.[190] Das Eigeninteresse des Klägers richtet ...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 14. Entziehungsbeschluss, Anfechtung und Abmahnung

Rz. 186 Der Streitwert für die Anfechtung eines Entziehungsbeschlusses durch den Wohnungseigentümer betrug vor der WEG-Reform regelmäßig nur 20 % des Verkehrswertes der Wohnung.[205] Die Minderung folgt daraus, dass es sich nur um eine Vorbereitungshandlung handelt. Im Geltungsbereich des neuen § 49 GKG bestimmt sich das Eigeninteresse maximal an dem Verkehrswert des Eigentu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Anfechtung.

Rn 38 Der Stellung des Rechtspflegers Rechnung tragend ist grds das nach allgemeinem Verfahrensrecht vorgesehene Rechtsmittel, mithin die sofortige Beschwerde, statthaft (vgl BTDrs 13/10244, 1). Abhängig von der Höhe des Beschwerdewertes (§ 567 II) und damit vom Fehlen eines nach der ZPO statthaften Rechtsbehelfs ist jedoch die Rechtspflegererinnerung nach § 11 II RPflG die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Anfechtung und Abänderbarkeit.

Rn 14 Der einstellende Beschl ist mit Rechtsmitteln aufgrund des nur beschränkt nachprüfbaren Ermessens nicht anfechtbar (Abs 2 S 2; Saarbr Beschl v 2.3.18 – 4 W 28/17 – juris). Allein die Gegenvorstellung ist ein statthafter Rechtsbehelf (BGH NJW 04, 2224, 2225; NJW 02, 1577 [BGH 07.03.2002 - IX ZB 11/02]). Allerdings ist die Entscheidung nicht unabänderlich. Vielmehr kann ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Beschlussmängelstreit, Anfechtung, Nichtigkeit.

Rn 154 Zuständig ist unabhängig vom Streitwert nach § 246 III 1 AktG das LG. § 247 AktG gilt für GeS und ReS (BGH AG 11, 823 = NZG 11, 997). Ausgangspunkt ist die Bedeutung der Sache, namentlich das wirtschaftliche Interesse des Anfechtenden, begrenzt durch dessen Aktienbesitz, das Interesse der AG am Bestand des Beschlusses und deren Größe (BGH NZG 23, 1031, 11, 997 [BGH 31...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Entscheidung, Anfechtung und Vollstreckung.

Rn 11 In dem stattgebenden Vollstreckungsurteil wird der in die deutsche Sprache übersetzte Tenor des ausländischen Urteils wiedergegeben und im Inland für vollstreckbar erklärt: ›Das Urt des …, durch das der/die Beklagte zu … verurteilt wurde, wird für vollstreckbar erklärt.‹ (zum Antrag s Rn 9). Ausländische Währungen werden nicht im Urt, sondern erst im Vollstreckungsverf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verhandlung in Folgesachen bei Anfechtung der Zurückverweisung (Abs 2).

Rn 6 Die Regelung setzt voraus, dass gegen die Beschwerdeentscheidung die (zugelassene) Rechtsbeschwerde zum BGH eingelegt wurde. Dies hat zur Folge, dass der Eintritt der Rechtskraft des OLG-Beschlusses gehemmt ist. Zur Beschleunigung des Verfahrens kann das Gericht gem § 146 II auf Antrag eines Beteiligten anordnen, dass über die Folgesachen verhandelt wird. Die Entscheidu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Anfechtung.

Rn 11 Zur Wahlanfechtung sind nach Abs 4 S 1 die nach Abs 1 S 1 aktiv wahlberechtigten Richter befugt. Überwiegend wird die Anfechtungsbefugnis auch den nach I 3 nicht wahlberechtigten Richtern zugesprochen (MüKoZPO/Pabst § 21b GVG Rz 23). Rn 12 Als Gesetzesverletzung für eine Wahlanfechtung genügt ein objektiver Verstoß gg eine das Wahlverfahren betreffende Rechtsnorm einsch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 62 Brüssel IIb-VO – Weitere Anfechtungen oder Rechtsbehelfe.

Gesetzestext Gegen die Entscheidung, die über die Anfechtung oder den Rechtsbehelf ergangen ist, kann nur durch eine Anfechtung oder einen Rechtsbehelf Einspruch erhoben werden, wenn der betreffende Mitgliedstaat der Kommission gemäß Artikel 103 mitgeteilt hat, bei welchen Gerichten eine weitere Anfechtung oder ein weiterer Rechtsbehelf geltend zu machen ist. Rn 1 Art 61 und...mehr

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§ 24 Erbvertrag / (2) Motivirrtum

Rz. 99 Auch der Motivirrtum berechtigt den Erblasser zur Anfechtung (§§ 2281, 2078 Abs. 2 BGB). Anfechtungsgründe können sein: Irrtum, Drohung oder Täuschung (§§ 2281 Abs. 1, 2078 BGB) oder das Übergehen eines Pflichtteilsberechtigten als vom Gesetz vermuteter Irrtum (§§ 2281 Abs. 1, 2079 BGB). Voraussetzung für eine Anfechtung wegen des Übergehens eines Pflichtteilsberechtig...mehr

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§ 24 Erbvertrag / ff) Muster

Rz. 120 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 24.13: Selbstanfechtung eines gegenseitigen Erbvertrags nach Hinzutreten eines Pflichtteilsberechtigten _________________________ [Notarielle Urkundenformalien] Anwesend ist, persönlich bekannt, Herr _________________________ und erklärt die folgende Anfechtung eines Erbvertrags zur notariellen Niederschrift: I. Re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Gericht soll im Fall einer Anfechtung nach § 1600 Absatz 1 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie im Fall einer Anfechtung nach § 1600 Abs. 1 Nr. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wenn die Anfechtung durch den gesetzlichen Vertreter erfolgt, das Jugendamt anhören. 2Im Übrigen kann das Gericht das Jugendamt anhören, wenn ein Beteiligter minderjährig ist. (2) 1Das ...mehr

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§ 24 Erbvertrag / e) Anfechtbarkeit einseitiger Verfügungen

Rz. 121 Für diejenigen Erklärungen des Erblassers im Erbvertrag, die den Charakter einseitiger Verfügungen von Todes wegen haben, bedarf es der Anfechtung nicht, weil sie nach den allgemeinen Vorschriften des Testamentsrechts widerrufen werden können. Für die Anfechtung solcher Verfügungen von Todes wegen durch Dritte gelten die allgemeinen Testamentsanfechtungsvorschriften ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Teilurteil zur Hauptsache – Schlussurteil nur über die Kosten.

Rn 11 Ergeht zunächst ein Teilurteil über die Hauptsache und später ein Schlussurteil lediglich über die Kosten, so ist § 99 I ebenfalls zu beachten. Das Schlussurteil kann grds nicht isoliert angefochten werden. Ist allerdings das Teilurteil angefochten worden, dann kann auch das Schlussurteil hinsichtlich der Kosten angefochten werden, weil es sich dann nicht um eine isoli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anhörung des Jugendamts nach § 176 I.

Rn 2 § 176 I 1 regelt die Anhörung des Jugendamts für den Fall der Anfechtung der Vaterschaft gem § 1600 I Nr 2 und Nr 4 BGB, soweit die Anfechtung durch den gesetzlichen Vertreter erfolgt als Soll-Vorschrift. Im Fall der Anfechtung nach § 1600 I Nr 2 BGB soll durch die Mitwirkung des Jugendamtes die Einschätzung der Frage erleichtert werden, ob eine sozial-familiäre Beziehu...mehr

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AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / XLL. Zwei-Kalenderjahres-Frist

Erhält der Anwalt nach Ablauf von zwei Kalenderjahren, nachdem der Erstauftrag erledigt worden ist, den Auftrag zu weiterer Tätigkeit, so gilt diese weitere Tätigkeit nach § 15 Abs. 5 S. 2 RVG als neue Angelegenheit.[32] Die Gebühren richten sich in diesem Fall für die weitere Tätigkeit nach neuem Recht, wenn der Auftrag dazu nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung erteilt w...mehr

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§ 24 Erbvertrag / (1) Inhalts- und Erklärungsirrtum

Rz. 97 Hier gelten dieselben Grundsätze wie bei der Testamentsanfechtung (§§ 2281 Abs. 1, 2078 Abs. 1 BGB). Allerdings kann ein Inhaltsirrtum auch in der Weise bestehen, dass sich der Erblasser über die rechtliche Tragweite, vor allem über die Bindungswirkung des Erbvertrags, bei seinem Abschluss nicht im Klaren war.[71] Rz. 98 Das objektive Moment, das in § 119 Abs. 1 BGB be...mehr

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§ 24 Erbvertrag / aa) Anfechtungserklärung

Rz. 108 Die Anfechtungserklärung ist gegenüber dem bzw. den anderen Vertragschließenden abzugeben (§ 143 Abs. 2 BGB). Nach dem Tod eines Erblassers sind diejenigen Verfügungen, die zu seinen Gunsten angeordnet wurden, nicht mehr anfechtbar; sie sind nämlich gegenstandslos. Hat der überlebende Erblasser oder haben die überlebenden Erblasser zugunsten dritter Personen Verfügun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Einzelfälle.

Rn 273 Abmahnung betr den Entzug eines Teileigentums: Interesse des Rechtsinhabers am Erhalt und der übrigen Eigentümer am Abstellen von Belästigungen (BayObLG WuM 93, 211). Abmeierungsklage, Entziehung des Wohnungseigentums: idR der obj Verkehrswert (BGH NJW 06, 3428). Bei der Anfechtung ist wahre Ziel zu klären (BayObLG WuM 93, 211). Liegt das Ziel alleine in der Abwehr ei...mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / 6. Vermeidung der Anfechtbarkeit des Testaments wegen Motivirrtums oder Übergehung von Pflichtteilsberechtigten

Rz. 75 Abgegrenzt werden müssen Bedingungen von bloßen Motivangaben des Erblassers. Aus der letztwilligen Verfügung muss sich klar ergeben, ob der Erblasser eine echte Bedingung setzen wollte oder nur sein Motiv für eine bestimmte Gestaltung erläutern wollte, andernfalls drohen Auslegungsschwierigkeiten. Je nach Konstellation kann aber die Angabe des Motivs sinnvoll sein, da...mehr

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§ 24 Erbvertrag / ee) Fall aus der Rechtsprechung: Kenntnis des Erblassers vom Anfechtungsgrund trotz Rechtsirrtums über die Bindungswirkung des Ehegattentestaments (bzw. eines Erbvertrags)

Rz. 114 Beschluss des OLG Frankfurt vom 1.7.1999:[77] Zitat "Die einjährige Frist zur Anfechtung wechselbezüglicher Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament wegen Übergehens der zweiten Ehefrau (§§ 2283 Abs. 2 S. 1 Alt. 2, 2079 BGB) beginnt auch dann im Zeitpunkt der neuen Eheschließung, wenn der Erblasser sich im Hinblick auf die Wiederverheiratung irrtümlich nicht m...mehr

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§ 24 Erbvertrag / b) Einseitiger Erbvertrag; Selbstanfechtungsrecht des Erblassers

aa) Vertragliche Verfügungen von Todes wegen Rz. 96 Mit erbvertraglich bindender Wirkung können nur Erbeinsetzung, Vermächtnisanordnung, Auflagenanordnung und die Wahl des anwendbaren Rechts vereinbart werden (§ 2278 Abs. 2 BGB). Da nur insoweit eine vertragliche Bindung entstehen kann, kann sich das Selbstanfechtungsrecht des Erblassers auch nur auf solche Anordnungen bezieh...mehr

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§ 24 Erbvertrag / bb) Anfechtungsgründe

(1) Inhalts- und Erklärungsirrtum Rz. 97 Hier gelten dieselben Grundsätze wie bei der Testamentsanfechtung (§§ 2281 Abs. 1, 2078 Abs. 1 BGB). Allerdings kann ein Inhaltsirrtum auch in der Weise bestehen, dass sich der Erblasser über die rechtliche Tragweite, vor allem über die Bindungswirkung des Erbvertrags, bei seinem Abschluss nicht im Klaren war.[71] Rz. 98 Das objektive M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO K

Kammer Hilfskammer § 60 GVG 4 Kammer für Handelssachen § 93 GVG 1; § 349 ZPO 1; § 731 ZPO 2 auswärtige Kammer § 93 GVG 5 Befugnisse des Vorsitzenden § 349 ZPO 2 Berufungsverfahren § 100 GVG 1 Besetzung § 105 GVG 1 Beweisaufnahme § 349 ZPO 2 Beweiserhebung § 349 ZPO 2 Errichtung § 93 GVG 4 Handelssachen § 95 GVG 1 Kompetenzkonflikt § 102 GVG 1 Rechtsmittel § 350 ZPO 1 Sachkunde, eigene § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 225 ZPO – Verfahren bei Friständerung.

Gesetzestext (1) Über das Gesuch um Abkürzung oder Verlängerung einer Frist kann ohne mündliche Verhandlung entschieden werden. (2) Die Abkürzung oder wiederholte Verlängerung darf nur nach Anhörung des Gegners bewilligt werden. (3) Eine Anfechtung des Beschlusses, durch den das Gesuch um Verlängerung einer Frist zurückgewiesen ist, findet nicht statt. Rn 1 Nach Abs 1 bedarf e...mehr

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§ 24 Erbvertrag / bb) Frist

Rz. 109 Die Anfechtungsfrist des § 2283 Abs. 1 BGB läuft für jeden anfechtungsberechtigten Erblasser gesondert. Für den Beginn des Fristenlaufs kommt es auf die Kenntnis des jeweiligen Erblassers an.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Statthaftigkeit (Abs 1).

Rn 9 Ob die sofortige Beschwerde eröffnet ist, wird durch das Enumerationsprinzip (Abs 1 Nr 1) einerseits, eine beschränkte Generalklausel (Abs 1 Nr 2) andererseits bestimmt. Die sofortige Beschwerde findet zum einen dann statt, wenn dies in der ZPO sowie in anderen Gesetzen, die auf die ZPO verweisen (vgl etwa §§ 4, 6 InsO, § 17a IV 3 GVG für Entscheidungen der Amts- und La...mehr

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§ 24 Erbvertrag / dd) Ausschluss des Anfechtungsrechts

Rz. 113 Die Regeln über die Bestätigung eines anfechtbaren Erbvertrags gelten auch hier, wobei jeder Erblasser für sich allein seine anfechtbare Verfügung bestätigen kann. Die Rechtsprechung hat die Möglichkeit der Anfechtung nach dem Tod des Erblassers beim gegenseitigen Erbvertrag dadurch erschwert, dass sie bei der Anwendung des § 2079 S. 2 BGB (Übergehen eines Pflichtteil...mehr

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§ 24 Erbvertrag / I. Allgemeines

Rz. 91 Bei der Anfechtung der bei einem Erbvertrag abgegebenen Willenserklärungen ist in dreifacher Weise zu unterscheiden:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Finanzgerichtsbarkeit.

Rn 12 Für die in § 33 FGO genannten öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten, va in Abgabenangelegenheiten eröffnet diese Vorschrift den besonderen Rechtsweg zu den Finanzgerichten. Auch dabei handelt es sich iS von § 40 I 1 VwGO um eine anderweitige Sonderzuweisung. Speziell für die finanzgerichtliche Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhält...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Teilurteil über einen Teil der Hauptsache und Schlussurteil über die restliche Hauptsache nebst Kosten.

Rn 12 Ergeht zunächst ein Teilurteil über einen Teil der Verfahrensgegenstände und später ein Schlussurteil über die restlichen Verfahrensgegenstände mit Kostenentscheidung über die gesamten Kosten des Verfahrens, bestehen mehrere Möglichkeiten. Das Schlussurteil kann jetzt – sofern in der Hauptsache die erforderliche Beschwer gegeben ist oder die Berufung zugelassen worden i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Teilurteil enthält Kostenentscheidung.

Rn 10 Enthält das Teilurteil eine Kostenentscheidung, so ist die Kostenentscheidung des Teilurteils nach § 99 I grds nicht anfechtbar, es sei denn, das Gesetz lässt die isolierte Anfechtung zu. Beispiel: Gg den Beklagten zu 1) ergeht ein Teilanerkenntnisurteil. Gleichzeitig wird ausgesprochen, dass die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) gem § 93 dem Kl auferlegt we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Beschwer.

Rn 40 Die Erinnerung erfordert keine Mindestsumme. Unstatthaft ist sie jedoch, wenn die Beschwer 200 EUR übersteigt, § 567 II, da dann die sofortige Beschwerde nach §§ 104 III, 567 I, § 11 I RPflG statthaft ist. Maßgebend ist die ganze oder tw Zu- oder Aberkennung von Kostenpositionen. Auch die Aberkennung nicht beantragter Kosten beschwert die Partei, da die Entscheidung ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Berufungswert in der Hauptsache.

Rn 17 Die sofortige Beschwerde ist nur zulässig, wenn in der Hauptsache die Berufungssumme des § 511 von mehr als 600 EUR erreicht ist. Das Gesetz stellt ausschließlich auf das Erreichen der Berufungssumme ab, nicht auf die Zulässigkeit einer Berufung. Selbst wenn die Berufung zugelassen ist (§ 511 II Nr 2), kommt eine isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung nicht in Bet...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Überblick.

Rn 2 Nach § 99 I ist die isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung grds unzulässig. Die Kostenentscheidung kann daher regelmäßig nur zusammen mit der Hauptsache angefochten werden. Wird die Hauptsache mit einem Rechtsmittel angefochten, dann gilt auch im Rechtsmittelverfahren § 308 II. Das Gericht muss vAw über die Kosten entscheiden. Unabhängig davon, ob die Kostenentsch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Insolvenzverfahren.

Rn 47 § 36 I 2 InsO verweist auch auf § 851c. Deswegen gelten die dargestellten Regeln sowohl über den Schutz der laufenden Rentenzahlungen als auch den des Vorsorgekapitals im Insolvenz- und über § 292 I 3 InsO auch im Restschuldbefreiungsverfahren. Der Insolvenzverwalter kann daher nur den überschießenden Teil des Kapitals, Abs 2, und die pfändbaren Ansprüche auf Rentenfor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 182 FamFG – Inhalt des Beschlusses.

Gesetzestext (1) 1Ein rechtskräftiger Beschluss, der das Nichtbestehen einer Vaterschaft nach § 1592 des Bürgerlichen Gesetzbuchs infolge der Anfechtung nach § 1600 Abs. 1 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs feststellt, enthält die Feststellung der Vaterschaft des Anfechtenden. 2Diese Wirkung ist in der Beschlussformel von Amts wegen auszusprechen. (2) Weist das Gericht einen...mehr

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§ 24 Erbvertrag / Literaturtipps

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Stellung des Jugendamts.

Rn 10 Das Jugendamt ist Muss-Beteiligter auf Antrag, vgl § 7 II Nr 2. Die Möglichkeit der Antragstellung besteht, wenn das Jugendamt anzuhören ist. Dies betrifft wiederum die Fälle des § 176 I 1, also insb die Anfechtung durch den Mann, der an Eides statt versichert, der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben sowie durch das Kind, sofern die Anfechtung durch d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Nr. 1: Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses.

Rn 2 In den Anwendungsbereich der Nr 1 fallen insb Anträge auf Feststellung einer Vaterschaft nach § 1600d BGB, denkbar ist aber auch die Feststellung der Abstammung nach § 1592 Nr 1 BGB unter Nachweis der zum Zeitpunkt der Geburt bestehenden Ehe (Hamm FamRZ 22, 1487). Eine solche Feststellung ist freilich nur dann möglich, wenn kein anderer als Mann (als Ehemann gem § 1592 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Noch nicht rechtskräftiges Urteil.

Rn 6 Wird das Urt infolge der Nichtanfechtung tw rkr, kann aus ihm nach § 704 I unbedingt vollstreckt werden, eine Entscheidung nach § 537 kommt dann nicht mehr in Betracht (RGZ 130, 229, 230). Nach heute hM (BGH NJW 92, 2296 [BGH 12.05.1992 - VI ZR 118/91]; Hamm NJW-RR 90, 1470; Kobl 13.2.13 – 3 U 838/12 = MDR 13, 873 LS; Zö/Heßler Rz 1) geht der Umfang der Hemmungswirkung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Die Verlängerung der Frist gem Abs 2.

Rn 13 Wird fristgerecht gem § 145 Abs 1 eine Rechtsmittelerweiterung vorgenommen oder ein Anschlussrechtsmittel eingelegt, entsteht eine neue Verfahrenslage, der § 145 Abs 2 Rechnung trägt. Gem Abs 2 S 1 verlängert sich die Frist für eine erneute Rechtsmittelerweiterung oder -anschließung in einer anderen Familiensache um einen weiteren Monat, gerechnet ab dem Ende der erste...mehr