Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Briefumschlag mit Schrift You´ve got mail! daneben
Briefumschlag mit Schrift You´ve got mail! daneben
Verbraucherverträge

Seit Oktober gilt für Vertragsänderungen Textform statt Schriftform

Seit dem 1.10.2016 ist das Schriftform­erfordernis bei Änderungen in Verbraucherverträgen durch das weniger formstrenge Textformerfordernis abgelöst. Der § 309 BGB wurde abgeändert und klargestellt, dass in Zukunft auch Mitteilungen per E-Mail oder SMS etc. den Ansprüchen für Vertragsänderungen genügen. In AGB darf daher für Neuverträge kein Schriftformerfordernis mehr vereinbart werden.



Handschlag mit Vertrag auf Tisch
Handschlag mit Vertrag auf Tisch
AGB-Kontrolle

Unwirksamkeit durch ungenaue Formulierungen der Kundenschutzklausel

Soweit vertragliche Regelungen wie bspw. Musterverträge sog. Allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen, dürfen diese den anderen Vertragsteil nicht unangemessen benachteiligen und müssen zudem hinreichend klar, verständlich und bestimmt gefasst sein. Eine entsprechende Regelung in einem Standard-Handelsvertretervertrag, die den Handelsvertreter verpflichtet, es für die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung des Vertrages zu unterlassen „andere Kunden abzuwerben“, hält diesen Anforderungen nicht stand. 






Niederlande_Holland_Windmühlen
Niederlande_Holland_Windmühlen
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wie werden AGB im grenzüberschreitenden Verkehr einbezogen?

Für die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Rechtsverkehr zwischen deutschen Unternehmern genügt es, wenn auf die Geltung der AGB hingewiesen wurde und die Möglichkeit der Kenntnisnahme für den anderen Vertragsteil bestand. Befindet sich der Kunde oder Lieferant jedoch im Ausland, muss auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Verhandlungssprache hingewiesen werden. Außerdem sollten die AGB (nachweislich) übergeben worden sein.







Geldscheine Euro
Geldscheine Euro
BGH zu Banken-AGB

Bankgebühren bei Krediten müssen zurückgezahlt werden - Verjährungsbeginn: 2011

Der BGH hat erneut bei den Bankgebühren zugeschlagen - diesmal keine Peanuts. Banken müssen rückwirkend Milliarden für laufzeitunabhängige Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten zurückzahlen. Durch die Entscheidungen zur Verjährung der Erstattungsansprüche fallen bis zurück in das Jahr 2004 Rückzahlungsansprüche an, denn auch Rechtsunsicherheit kann die Verjährung hinausschieben.





Vertrag unter die Lupe nehmen
Vertrag unter die Lupe nehmen
Rückkauf

UN-Kaufrecht – Unklarheiten in AGB gehen zu Lasten des Verwenders

Eine Rückkaufverpflichtung in einem nach UN-Kaufrecht zu beurteilenden Kaufvertrag untersteht in Umkehrung der Pflichten des ursprünglich geschlossenen Kaufvertrags ebenfalls dem CISG. Die Regeln des Art. 8 CISG für die Auslegung von Parteierklärungen sind auch auf Allgemeine Geschäftsbedingungen anzuwenden. Dabei gilt, dass unklare Erklärungen und Mehrdeutigkeiten zu Lasten desjenigen gehen, der die Bedingung der anderen Partei vorgelegt hat.












A08.03.947 HR2
A08.03.947 HR2
Mängel- und Schadensersatzansprüche

Ausnahmen der Verjährungserleichterung in AGB

In Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)  ist eine Verkürzung der Verjährungsfrist für Mängelansprüche nur wirksam, wenn Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden von der verkürzten Verjährung ausdrücklich ausgenommen werden. Anderenfalls ist die Klausel insgesamt unwirksam.