Fachbeiträge & Kommentare zu Aktiengesellschaft

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / I. Einkünfte aus Kapitalvermögen (Dividenden)

Rz. 64 Dem OECD-Musterabkommen (OECD-MA) folgend unterliegen Dividenden gem. Art. 10 Abs. 1 DBA Schweiz/Deutschland der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat des Empfängers. Dem Quellenstaat wird nach Abs. 2 jedoch die Erhebung einer Quellensteuer zugestanden. Sofern der Nutzungsberechtigte der Dividende im anderen Vertragsstaat ansässig ist, darf diese Quellensteuer aber grunds...mehr

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Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 4.5.3 Bedeutung des VorstAG für die GmbH

Das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) hat mit § 87 AktG eine Regelung über die Höhe der Bezüge von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft getroffen: Im Fall der Aktiengesellschaften hat der Aufsichtsrat gemäß § 87 AktG bei der Festsetzung der Gesamtbezüge des einzelnen Vorstandsmitglieds dafür zu sorgen, dass diese in einem angemessenen Verhält...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nichtberücksichtigung "finaler" ausländischer Betriebsstättenverluste

Leitsatz Der auf einem DBA (hier: DBA-Großbritannien 1964/1970) beruhende Ausschluss der Berücksichtigung von Verlusten einer in einem anderen Mitgliedstaat belegenen Betriebsstätte (sog. Symmetriethese) verstößt auch im Hinblick auf endgültige ("finale") Verluste nicht gegen die unionsrechtliche Niederlassungsfreiheit (Anschluss an EuGH-Urteil W vom 22.09.2022 ‐ C‐538/20, E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 5 Einbeziehung der steuerlichen Verhältnisse der Gesellschafter und Mitglieder sowie der Mitglieder der Überwachungsorgane in die Prüfung der Gesellschaft aus Zweckmäßigkeitsgründen (Abs. 2)

Rz. 37 Nach § 194 Abs. 2 AO können die steuerlichen Verhältnisse von Gesellschaftern und Mitgliedern sowie von Mitgliedern der Überwachungsorgane über die in Abs. 1 geregelten Fälle hinaus in die bei einer Gesellschaft durchzuführende Außenprüfung einbezogen werden, wenn dies im Einzelfall zweckmäßig ist. Bei den in Abs. 1 geregelten Fällen handelt es sich um die nach § 194 ...mehr

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Finale Verluste: Die nächst... / 1. Sachverhalt

Konkret ging es um den Fall, dass die Klägerin W, eine Aktiengesellschaft mit Hauptsitz und Ort der Geschäftsleitung in Deutschland, im Jahr 2004 eine Zweigniederlassung im Vereinigten Königreich eröffnete. Aufgrund andauernder Verluste dieser Zweigniederlassung wurde diese im Jahr 2007 wieder geschlossen. Die steuerlichen Verluste aus der britischen Betriebsstätte konnten im...mehr

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Ausschüttungen von Aktien a... / dd) Weniger als 1 % der Anteile am Unternehmen, Beteiligung im PV

Rückzahlung ist steuerlich nicht zu erfassen: Handelt es sich um einen Anteil im PV und erreicht die Beteiligung nicht die 1 %-Grenze des § 17 EStG, ist die Rückzahlung – unabhängig von ihrer Höhe – beim Empfänger steuerlich nicht zu erfassen. Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG sind nicht gegeben, da Auskehrungen aus dem steuerlichen Einlagekonto gem....mehr

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Ausschüttungen von Aktien a... / I. Einleitung

Beschließt eine Aktiengesellschaft oder eine andere Kapitalgesellschaft[1] eine Ausschüttung[2], werden die Gewinne regelmäßig in Geld ausgeschüttet. Die Hauptversammlung kann allerdings auch eine sog. Sachausschüttung beschließen, wenn die Satzung eine entsprechende Möglichkeit vorsieht (§ 58 Abs. 5 AktG). Beachten Sie: Die sich daraus ergebenden ertragsteuerrechtlichen Kons...mehr

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Controller und andere Finan... / 1 Rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Berufung als persönliche Anerkennung Sicherlich ist die Aufforderung, einem Aufsichtsgremium beizutreten, eine Anerkennung, welche sowohl persönliche als auch fachliche Eigenschaften würdigt. Wenn auch die Kontroll- und Beratungsfunktion dem Controller aus der eigenen Berufstätigkeit vertraut ist, sollten dennoch nicht leichtfertig ausreichende Kenntnisse vorausgesetzt werden...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2022 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 39)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Bei Körperschaften ist der Ausgangswert für den Gewinn aus Gewerbebetrieb die Summe der Einkünfte laut Anlage ZVE der Körperschaftsteuererklärung, der ggf. noch (bei nicht gewerbesteuerpf...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Fehlerkorrekturen

Tz. 29 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Fehler ergeben sich aus der unterlassenen oder fehlerhaften Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie der Fehlinterpretation von Sachverhalten (glA etwa KPMG, Insights into IFRS, Abschn. 2.8.80.10). Sie führen dazu, dass zur Veröffentlichung freigegebene Abschlüsse dem Abschlussadressaten keine relevanten und verlässlichen Inf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Keine Buchführungspflicht

Rz. 25 Der Unternehmer darf nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Führung von Büchern verpflichtet sein. Die Verpflichtung zur Führung von Büchern kann sich sowohl aus handelsrechtlichen Grundsätzen als auch aus Vorschriften der Abgabenordnung ergeben. Rz. 26 Nach handelsrechtlichen Grundsätzen ist der Kaufmann nach § 238 i. V. m. § 1 Abs. 2 HGB nach der Reform des HGB...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 78 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Altmeppen (1991), Abschied vom qualifiziert faktischen Konzern: Verflechtungen im faktischen Unternehmensverbund und ihre Auswirkungen, Heidelberg. Altmeppen (1998), Die Haftung des Managers im Konzern, München. Altmeppen (2007), Die historischen Grundlagen des Konzernrechts, in: Bayer/Habersack (Hrsg.), Aktienrecht im Wandel (Bd. II), Tübingen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Reichweite

Rn. 35 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Konzernvorgänge sind grds. Teil der eigenverantwortlichen UN-Leitung, die das Gesetz dem Vorstand zuweist (vgl. Goette, AG 2006, S. 522 (523)). Ungeschriebene Mitwirkungsbefugnisse der HV kommen daher allein dann in Betracht, "wenn eine von dem Vorstand in Aussicht genommene Umstrukturierung der Gesellschaft an [... der, d.Verf.] Kernkompeten...mehr

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AG: Rechnungslegungsbesonde... / 2 Rechnungslegung der Aktiengesellschaften

2.1 Pflicht zur Rechnungslegung Rz. 10 Gem. § 238 Abs. 1 HGB ist jeder Kaufmann zum Führen von Büchern verpflichtet. Eine Aktiengesellschaft gilt gem. § 3 Abs. 1 AktG immer als Handelsgesellschaft und ist somit Formkaufmann i. S. d. § 6 Abs. 1 HGB. Folglich ist die Aktiengesellschaft buchführungspflichtig. Nach h. M. beginnt die Buchführungspflicht mit der Gründung der Gesell...mehr

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AG: Rechnungslegungsbesonde... / 2.2 Umfang der Rechnungslegung

Rz. 13 Innerhalb der Rechnungslegung der Aktiengesellschaft kann zwischen kapitalmarktorientierten und nicht kapitalmarktorientierten Aktiengesellschaften unterschieden werden.[1] Bei den nicht kapitalmarktorientierten Aktiengesellschaften kann weiter zwischen kleinsten, kleinen, mittelgroßen und großen Gesellschaften differenziert werden. Der Begriff der Kapitalmarktorientie...mehr

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AG: Rechnungslegungsbesonde... / 1.2 Gründung

Rz. 6 Die Aktiengesellschaft wird gem. § 2 AktG von einer oder mehreren Personen gegründet. Als Gründer gelten diejenigen Aktionäre, die die Satzung festgestellt haben (§ 28 AktG). Dazu kommt jede natürliche oder juristische Person infrage. Auch Personenhandelsgesellschaften oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts können eine Aktiengesellschaft gründen. Rz. 7 Die Gründung erf...mehr

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AG: Rechnungslegungsbesonde... / 1.1 Wesen und innere Struktur

Rz. 1 Die wirtschaftliche Bedeutung der Aktiengesellschaft als Rechtsform lässt sich auf Grundlage der vom Statistischen Bundesamt jährlich erstellten Umsatzsteuerstatistik ableiten. Obwohl hiernach in den Jahren 2017 und 2018 jeweils lediglich 0,25 % (= 8.131 bzw. 8.147) der umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen als Aktiengesellschaft geführt wurden (siehe Abb. 1), haben dies...mehr

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AG: Rechnungslegungsbesonde... / 2.3 Das Eigenkapital als besonderer Bilanzposten

Rz. 20 In § 152 AktG werden besondere bilanzielle Ausweisregelungen für das Eigenkapital der Aktiengesellschaft aufgeführt. Diese dienen der rechtsformspezifischen Ergänzung der §§ 266 und 272 HGB.[1] Der Ausweis des Eigenkapitals einer Aktiengesellschaft ist in Abb. 3 dargestellt. Abb. 3: Eigenkapital und zugehörige Bilanzpositionen in der Bilanz der Aktiengesellschaften[2] ...mehr

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AG: Rechnungslegungsbesonde... / 2.1 Pflicht zur Rechnungslegung

Rz. 10 Gem. § 238 Abs. 1 HGB ist jeder Kaufmann zum Führen von Büchern verpflichtet. Eine Aktiengesellschaft gilt gem. § 3 Abs. 1 AktG immer als Handelsgesellschaft und ist somit Formkaufmann i. S. d. § 6 Abs. 1 HGB. Folglich ist die Aktiengesellschaft buchführungspflichtig. Nach h. M. beginnt die Buchführungspflicht mit der Gründung der Gesellschaft und endet nach der endgü...mehr

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AG: Rechnungslegungsbesonde... / 3.1 AG & Co. KG

Rz. 34 Die Merkmale der AG & Co. KG decken sich weitestgehend mit denen der GmbH & Co. KG.[1] Die Geschäftsführung übernimmt jedoch, als persönlich haftende Gesellschafterin, die Aktiengesellschaft, die durch ihren Vorstand vertreten wird. Im Wesentlichen unterscheidet sich die AG & Co. KG von der GmbH & Co. KG in folgenden Punkten:[2] Das Mindest-Stammkapital der Aktiengesel...mehr

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AG: Rechnungslegungsbesonde... / 1.3 Auflösung

Rz. 9 Bei der Auflösung einer Aktiengesellschaft ist zwischen der Auflösung, der Abwicklung (Liquidation), der Beendigung sowie der Löschung im Handelsregister zu differenzieren.[1] Mögliche gesetzliche Auflösungsgründe sind in § 262 Abs. 1 AktG festgeschrieben. Allerdings sind gem. § 262 Abs. 2 AktG die Folgen der §§ 262 ff. AktG auch gegeben, wenn die Aktiengesellschaft aus...mehr

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AG: Rechnungslegungsbesonde... / 2.4 Ermittlung des Bilanzgewinns

Rz. 25 Eine gesellschaftsspezifische Besonderheit ergibt sich bei der Aktiengesellschaft aus § 158 Abs. 1 AktG. Demnach ist als Ergänzung der Gewinn- und Verlustrechnung einer Aktiengesellschaft die Ermittlung des Bilanzgewinns notwendig. Die Ermittlung schließt an den Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag an, der gem. § 275 HGB die Gewinn- und Verlustrechnung abschließt. R...mehr

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AG: Rechnungslegungsbesonde... / 2.5 Prüfung

Rz. 27 Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss muss samt Lagebericht unverzüglich dem Aufsichtsrat (§ 170 Abs. 1 AktG) und dem Abschlussprüfer (§ 320 Abs. 1 HGB) vorgelegt werden. Gleichzeitig hat der Vorstand einen nach § 170 Abs. 2 AktG gegliederten Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns zu machen und diesen ebenfalls unverzüglich an den Aufsichtsrat weiterz...mehr

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AG: Rechnungslegungsbesonde... / 2.6 Feststellung

Rz. 30 Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss ist zunächst lediglich ein Entwurf, der erst mit der Feststellung rechtliche Wirkung entfaltet.[1] Diese Feststellung des Jahresabschlusses einer Aktiengesellschaft ist in den §§ 172 und 173 AktG geregelt. Im HGB findet sich keine Legaldefinition der Feststellung.[2] Im Schrifttum wird die Feststellung eines Jahresabschluss...mehr

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AG: Rechnungslegungsbesonde... / 2.8 Offenlegung

Rz. 33 Die maßgeblichen Vorschriften hinsichtlich der Offenlegung des Jahresabschlusses einer Aktiengesellschaft sind in den §§ 325–329 HGB kodifiziert. Demnach ist der Umfang der Offenlegung von der Größe der Gesellschaft abhängig. Die grundsätzlich einzureichenden Unterlagen sind in § 325 Abs. 1 HGB aufgeführt. Kleinsten, kleinen und mittelgroßen Gesellschaften (Rz. 13) we...mehr

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AG: Rechnungslegungsbesonde... / 2.7 Verwendung des Bilanzgewinns

Rz. 31 Die Hauptversammlung beschließt gem. §§ 119 Abs. 1 Nr. 2, 174 Abs. 1 Satz 1 AktG über die Verwendung des Bilanzgewinns. Sie ist dabei an den festgestellten Jahresabschluss (Rz. 30) und somit an die Höhe des ausgewiesenen Bilanzgewinns (Rz. 26) gebunden (§ 174 Abs. 1 Satz 2 AktG). Der Vorstand und der Aufsichtsrat, die üblicherweise den Jahresabschluss feststellen, kön...mehr

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Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.9 Erklärung zur Unternehmensführung

Rz. 113a Mit dem BilRUG sind für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2015 beginnen, börsennotierte Aktiengesellschaften nach § 315d HGB verpflichtet, eine Erklärung zur Unternehmensführung auf konsolidierter Ebene zu erstellen und als gesonderten Abschnitt in den Konzernlagebericht aufzunehmen. Dabei verweist der Gesetzgeber auf § 289f HGB. Die Pflicht besteht nur, wenn das M...mehr

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Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.7 Bericht über das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess

Rz. 106 Die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess sind in den Konzernlagebericht nach § 315 Abs. 4 HGB aufzunehmen, sofern das Mutterunternehmen oder ein in den Konzernabschluss einbezogenes Tochterunternehmen ein kapitalmarktorientiertes Unternehmen i. S. d. § 264d HGB ist.[1] Die Position...mehr

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AG: Rechnungslegungsbesonde... / 3.3 REIT-AG

Rz. 36 Zum 1.1.2007 ist das Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen in Kraft getreten.[1] Der Unternehmensgegenstand der hierdurch möglichen REIT-AGs (Real Estate Investmenttrusts) beschränkt sich grundsätzlich auf den Erwerb, die Haltung, die Verwaltung sowie die Veräußerung von inländischem unbeweglichem Vermögen, bestimm...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.2.2 Spezielle Ziele der Geschäftsführung und der Gesellschafter

Rz. 13 Im Einzelfall können mit Bilanzpolitik auch andere Ziele verfolgt werden, die mit den Unternehmenszielen nicht identisch sein müssen. Dabei ist zuallererst an das grundsätzliche Bestreben der Geschäftsleitung zu denken, die eigene Leistung nach außen hin möglichst positiv darzustellen, um die eigene Position zu erhalten bzw. auszubauen.[1] Aus diesem Grund wird die Un...mehr

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Einzelunternehmen: Rechnung... / 1.1 Das Einzelunternehmen als Rechtsform

Rz. 1 Das Einzelunternehmen ist eine Rechtsform, die einige Rechnungslegungsbesonderheiten mit sich bringt. Diese Rechnungslegungsbesonderheiten erwachsen aus den Besonderheiten der Rechtsform. Innerhalb des Privatrechts stellt der Gesetzgeber den Betrieben in unterschiedlichen Gesetzen zahlreiche Rechtsformen zur Verfügung.[1] Deren Anzahl wird durch die Möglichkeit der Komb...mehr

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Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.6 Vergütungsbericht (a. F. bis zum Geschäftsjahr 2020)

Rz. 103 Nach § 315a Abs. 2 HGB a. F. waren börsennotierte Aktiengesellschaften bis einschließlich zum Geschäftsjahr 2020 verpflichtet, im Konzernlagebericht einen sog. Vergütungsbericht aufzunehmen. In diesem waren die Grundzüge des Vergütungssystems für die in § 314 Nr. 6 HGB genannten Gesamtbezüge darzustellen und zu erläutern. Rz. 104 Ziel der Berichterstattung war, mehr T...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.2.3 Zielkonflikte

Rz. 17 Da Bilanzpolitik meistens mehrere Ziele gleichzeitig verfolgt, können zwischen den verschiedenen Zielen Widersprüche – Zielkonflikte – entstehen. Dabei lassen sich insbesondere die folgenden Arten von Zielkonflikten unterscheiden: Zielkonflikte zwischen den einzelnen an der Unternehmung beteiligten Gruppen: Beispielsweise zählt hierzu der Konflikt zwischen Anteilseigne...mehr

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Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.1 Überblick über den Inhalt des Konzernlageberichts

Rz. 20 Nach dem Wortlaut des § 315 HGB regeln die Absätze 1, 2, 3 und 4 für den Konzernlageberichte seit dem BilRUG inhaltlich ausschließlich Pflichtinhalte: Rz. 21 Zunächst ist im sog. Wirtschaftsbericht über den Geschäftsverlauf einschließlich der Geschäftsergebnisse und der Lage des Konzerns so zu berichten, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild verm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 10.7 Betriebliche Termingeschäfte

Der Begriff des Termingeschäfts ist in § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG nicht definiert. Er entstammt dem Wertpapier- und Bankrecht und ist dort vom Kassageschäft abzugrenzen.[1] Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind Termingeschäfte Verträge über Wertpapiere, vertretbare Waren oder Devisen nach gleichartigen Bedingungen, die von beiden Seiten erst zu einem bestimmten späteren Ze...mehr

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§ 7 Zur Notwendigkeit von N... / 3.3 Nachhaltiges Lieferkettenmanagement (Sustainable Supply Chain Management) durch den Vorstand

Rz. 21 Die jüngste Regulierung i. R. d. Sustainable Corporate Governance stellt das sog. " Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz " (im Folgenden Lieferkettengesetz; § 15) aus dem Jahr 2021 dar. Wenngleich andere europäische Staaten, z. B. das Vereinigte Königreich und Frankreich, in den vergangenen Jahren ähnliche Gesetze erlassen haben, hat sich auf EU-Ebene neben der CSR-Rich...mehr

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§ 7 Zur Notwendigkeit von N... / Zusammenfassung

Derzeit wird auf nationaler und internationaler Ebene eine stärkere Regulierung der nachhaltigen Unternehmensführung (Sustainable Corporate Governance) vorgenommen. Ein wesentlicher Motor stellt in diesem Kontext das "EU Green Deal"-Projekt dar, das neben Regulierungen in den Bereichen Nachhaltigkeitsberichterstattung und nachhaltiges Finanzwesen auch eine Integration von Co...mehr

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§ 7 Zur Notwendigkeit von N... / Literaturtipps

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§ 7 Zur Notwendigkeit von N... / 4.1.3 Nachhaltigkeitsorientiertes Risikomanagementsystem und Sorgfaltspflichten

Rz. 38 Über § 91 Abs. 2, 3 AktG und das Lieferkettengesetz hinaus stellt sich ebenfalls die Frage, inwiefern eine regulative Ausdehnung des betrieblichen Risikomanagementsystems (RMS) um Nachhaltigkeitsaspekte notwendig erscheint. Dies impliziert, dass das unternehmerische RMS auf eine Steuerung nicht nur von finanziellen Risiken, sondern zusätzlich von Umwelt- und Sozialris...mehr

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§ 7 Zur Notwendigkeit von N... / 3.1 Nachhaltigkeit in der variablen Vorstandsvergütung

Rz. 13 Die Transformation der neugefassten EU-Aktionärsrechte-Richtlinie durch das sog. ARUG II im Jahr 2019 hatte zu einer Anpassung des § 87 Abs. 1 S. 2 AktG dahingehend geführt,[1] dass bei der variablen Vorstandsvergütung bei börsennotierten Aktiengesellschaften seither eine "nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft" zugrunde gelegt werden muss.[2] Durch...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 4. Wertableitung aus dem Börsenkurs

Rz. 21 In besonders gelagerten Fällen kann der Börsenkurs eines Wertpapiers auch zur Bewertung vergleichbarer, aber nicht notierter Wertpapiere herangezogen werden. Dies gilt insb. für die Bewertung verschiedener Aktiengattungen, von denen die eine börsennotiert ist, die andere aber nicht. Voraussetzung für eine solche Wertableitung ist, dass es sich um Aktien (verschiedene ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Kapitalgesellschaften

Rz. 5 Der Begriff der Kapitalgesellschaft ist weder im Zivil- noch im Steuerrecht einheitlich definiert. Aus diesem Grunde ist in § 97 Abs. 1 Nr. 1 BewG ausdrücklich klargestellt, was als Kapitalgesellschaft i.S.d. Bewertungsrechts zu gelten hat. Zunächst waren dies die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Kommanditgesellschaft au...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / c) Erbfähigkeit von juristischen Personen

Rz. 38 Juristische Personen, beispielsweise eine GmbH, Aktiengesellschaft oder Stiftung, sind erbfähig, denn im BGB werden sie als solche an verschiedenen Stellen als mögliche Erben erwähnt, so in §§ 2044 Abs. 2, 2011 Abs. 2, 2106 Abs. 2, 2109 Abs. 2 BGB. Voraussetzung ist aber, dass sie zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits bestehen müssen. Dabei ist für die jeweilige juristis...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / aa) Beteiligung des Erblassers/Schenkers

Rz. 114 Eine Qualifikation von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als begünstigtes Vermögen i.S.v. § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG kommt nur dann in Betracht, wenn der Erblasser/Schenker am Nennkapital der Gesellschaft mit mehr als 25 % (unmittelbar) beteiligt war bzw. ist (Mindestbeteiligung).[312] Auf diese Weise versucht der Gesetzgeber sicherzustellen, dass der Erblasser bz...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / bb) Bereichsausnahme (Banken und Versicherungen)

Rz. 256 Abweichend von der dargestellten Grundregel des § 13b Abs. 4 Nr. 2 ErbStG, derzufolge Anteile an Kapitalgesellschaften bei einer Beteiligung von nicht mehr als 25 % Verwaltungsvermögen darstellen, gilt für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Versicherungsunternehmen eine Ausnahmeregelung. Zum Betriebsvermögen derartiger Unternehmen gehören grds. vielf...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Tatbestand

Rz. 37 In allen Fällen, in denen eine Ermittlung des Werts von Anteilen an Kapitalgesellschaften[121] nicht anhand von Börsenkursen oder Verkaufspreisen i.S.v. § 11 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 BewG erfolgen kann, ist der Wert zu schätzen. Dies gilt sowohl für nicht notierte Gesellschaften als auch für börsennotierte Aktiengesellschaften, für die weder ein Stichtagskurs noch eine Kursn...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 10. REITs

Rz. 45 Bei einer Beteiligung an REITs, bei denen es sich um börsennotierte Immobilien-Aktiengesellschaften handelt, sind Gegenstand einer Übertragung (unter Lebenden oder von Todes wegen) grundsätzlich Aktien mit einer stichtagsbezogenen Börsennotierung. Die Bewertung richtet sich daher nach § 11 Abs. 1 BewG. Besonderheiten gegenüber anderen Kapitalgesellschaften bestehen gr...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (1) Einziehung

Rz. 149 Wird ein GmbH-Geschäftsanteil nach § 34 GmbHG eingezogen, geht der zunächst auf die Erben übergegangene Anteil unter. Mithin kann in dieser Situation auch nicht der Anteil als solcher Gegenstand eines steuerpflichtigen Erwerbs durch die Gesellschaft oder die Gesellschafter sein. Aus diesem Grund enthält § 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 ErbStG eine gesetzliche Fiktion, der zufol...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Begriff und Umfang der begünstigten Kapitalgesellschaftsanteile

Rz. 103 § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG begünstigt den Übergang von Anteilen an Kapitalgesellschaften, bei denen der Erblasser oder Schenker am Nennkapital der jeweiligen Gesellschaft zu mehr als 25 % unmittelbar beteiligt war bzw. ist (Mindestbeteiligungsquote). Trotz der Verwendung des Wortes "Übergang" können auch neu entstehende Anteile (z.B. anlässlich einer disquotalen Kapit...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Einen Gewerbebetrieb bilden insbesondere alle Wirtschaftsgüter, die den folgenden Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen gehören, wenn diese ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben:mehr