Derzeit wird auf nationaler und internationaler Ebene eine stärkere Regulierung der nachhaltigen Unternehmensführung (Sustainable Corporate Governance) vorgenommen. Ein wesentlicher Motor stellt in diesem Kontext das "EU Green Deal"-Projekt dar, das neben Regulierungen in den Bereichen Nachhaltigkeitsberichterstattung und nachhaltiges Finanzwesen auch eine Integration von Corporate Social Responsibility (CSR) in die Unternehmensleitung und -überwachung anstrebt. Bedingt durch die Fridays-for-Future-Bewegung und die Covid-19-Pandemie erfährt die Thematik seit einiger Zeit eine breite Öffentlichkeitswirkung. Nach einer konzeptionellen und definitorischen Abgrenzung des Begriffs Sustainable Corporate Governance geht der Beitrag auf die derzeitigen Verlinkungen von Nachhaltigkeit im nationalen Aktien- und Bilanzrecht ein. Im Anschluss daran sollen weitere Möglichkeiten für eine Regulierung der Sustainable Corporate Governance aus deutscher Sicht dargestellt werden. Wenngleich die Ausführungen vorwiegend auf die börsennotierte Aktiengesellschaft mit Vorstand und Aufsichtsrat abstellen, werden auch Implikationen für kapitalmarktferne (mittelständische) Unternehmen berücksichtigt.

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