Fachbeiträge & Kommentare zu Aktiengesellschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 2.1 Umwandlung von Rücklagen in Nennkapital

Rz. 9 § 28 Abs. 1 S. 1 KStG findet Anwendung, sofern das Nennkapital durch Umwandlung von Rücklagen erhöht wird. Die Vorschrift regelt damit die steuerlichen Folgen der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, bei der es nicht zu einer Zuführung von Eigenmitteln durch die Gesellschafter kommt. Vielmehr werden bislang als Gewinn- oder Kapitalrücklage ausgewiesene Beträge in ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
GmbH, Kapitalerhöhung / 5.1 Kapitalerhöhung in Form von genehmigtem Kapital

Die für Aktiengesellschaften bereits bestehende Möglichkeit der Kapitalerhöhung in Form des genehmigten Kapitals wurde mit der Einführung des § 55a GmbHG auch für die GmbH geschaffen. Nach dieser Vorschrift kann der Gesellschaftsvertrag die Geschäftsführer 5 Jahre nach der Eintragung der Gesellschaft ermächtigen, das Stammkapital bis zu einem bestimmten Nennbetrag (genehmigte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 § 28 KStG ist neben § 27 KStG die zentrale Vorschrift zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kapitalmaßnahmen. Beide Vorschriften können als Einheit gesehen werden, da § 28 KStG auf § 27 KStG aufbaut und an diversen Stellen an der Vorschrift anknüpft. Darüber hinaus fungiert § 28 KStG als "Gegenstück" zu § 27 KStG, da dieser Nennkapital gesondert festschreibt, welches n...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.2.1 Begriff der Kapitalgesellschaft

Rz. 34 § 17 EStG erfasst nur die Veräußerung von Anteilen an einer "Kapitalgesellschaft". Der Ausdruck "Kapitalgesellschaft" verweist auf § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG, der eine Legaldefinition dieses Begriffs enthält, die auch für § 17 EStG gilt. Kapitalgesellschaften sind demnach die SE, Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien und GmbH.[1] Nicht unter den Begriff der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.3.3 Beteiligungshöhe bei "ähnlichen Beteiligungen" und Anwartschaften

Rz. 73 Umstritten ist, ob die "ähnlichen Beteiligungen" und Anwartschaften bei der Berechnung der Beteiligungshöhe nach § 17 EStG einzubeziehen sind. Der Gesetzestext ist nicht eindeutig. Unzweifelhaft ist nach Abs. 1 S. 3, dass die "ähnlichen Beteiligungen" und Anwartschaften "Anteile" i. S. d. § 17 Abs. 1 EStG bilden und ihre Veräußerung, ist die erforderliche Beteiligungsh...mehr

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Eigentümerwechsel – Vorauss... / 4.1 Begriff

Ein Grundstück wird veräußert, wenn das Eigentum auf einen Dritten übertragen wird. Die Übertragung muss durch Rechtsgeschäft erfolgen. Für den Fall des Eigentumsübergangs kraft Gesetzes ist die Vorschrift entsprechend anzuwenden.[1] Im Fall des Eigentumsübergangs im Wege der Erbfolge gehen die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis nahtlos auf den Erben über (Universals...mehr

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Kündigung – Form und Inhalt / 4 Kündigung bei Personenmehrheit

Soweit die Vertragspartner aus Personenmehrheiten bestehen (z. B. Erbengemeinschaft auf der Vermieterseite, Ehegatten auf der Mieterseite), ist die Kündigung grundsätzlich von allen an alle zu richten, d. h., die Kündigungserklärung hat sowohl als Adressat als auch als Absender sämtliche Vertragspartner zu enthalten und ist von allen Absendern zu unterzeichnen. Bruchteilseige...mehr

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Segmentberichterstattung na... / 4.1.1 Segmentberichterstattung nach IFRS 8

Rz. 41 IFRS 8 verfolgt eine weitgehend konsequente Ausrichtung am management approach. [1] Als operating segment [2] wird – ausgehend von der internen Organisationsstruktur – ein Unternehmens- bzw. Konzernbestandteil verstanden, der Geschäftstätigkeiten betreibt, mit denen Umsatzerlöse erwirtschaftet werden und bei denen Aufwendungen anfallen können (einschließlich Umsatzerlöse...mehr

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Tantiemezahlung an einen Mi... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat kürzlich über die steuerliche Behandlung von Gewinn- und Umsatztantiemen entschieden, die ein alleinvertretungsberechtigter Vorstand einer Aktiengesellschaft (AG) erhalten hat. Der Vorstand ist gleichzeitig Minderheitsaktionär der AG.mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.2.1 Wesentliche Inhalte

Die Mitwirkung in einem Aufsichtsrat ist für den Steuerberater zulässig, soweit sie sich auf die wirtschaftsberatende Tätigkeit beschränkt. Jegliche gewerbliche Tätigkeit muss unterbleiben, genauso wie die Übernahme von Aufgaben, die zur laufenden Geschäftstätigkeit gehören. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands (§ 84 AktG)[1] und beruft sie ab.[2] Rechtsgrun...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.1.1 Wesentliche Inhalte

Ein Beirat (auch Verwaltungsrat oder Gesellschafterausschuss) ist bei keiner Gesellschaft zwingend vorgeschrieben, kann aber bei allen freiwillig errichtet werden, soweit es der Gesellschaftsvertrag vorsieht.[1] Da Mitglieder eines Beirats auch Nichtgesellschafter sein können, werden in vielen Fällen auch Steuerberater als externe Fachleute zur Entscheidungsfindung im Untern...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.1.3 Haftungsfallen

Die Rechte und Pflichten der Beiratsmitglieder bestimmen sich nach der Ausgestaltung und den Aufgaben des Beirats. Der Steuerberater als Beiratsmitglied ist dem Gesellschaftsinteresse verpflichtet und muss gegenüber der Gesamtheit der Gesellschafter Auskunft erteilen. Auch wenn der Steuerberater als Beiratsmitglied kein Gesellschafter ist, obliegen ihm gesellschaftsrechtlich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.2.3 Haftungsfallen

Der Steuerberater als Aufsichtsrat haftet aus Vertrag i. V. m. §§ 111, 116 AktG, und aus Gesetz gem. §§ 48 und 117 AktG sowie u. U. aus unerlaubter Handlung nach §§ 823 ff. BGB. Ansprüche gegen den Aufsichtsrat bestehen nicht, wenn dieser Pflichten verletzt hat, ihm jedoch kein kausaler Schaden nachgewiesen werden kann, weil die Insolvenz der Gesellschaft nicht auf das Verha...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.2.2 Besonderheiten

Wichtig Interessenkollision droht Berufsrechtlich ist dem Steuerberater die Tätigkeit untersagt – Gefahr der Interessenkollision – wenn er die Gesellschaft in steuerlichen Angelegenheiten vertritt. Zu beachten ist auch nach §§ 114, 113 AktG, dass Beratungsverträge zwischen einer AG und einem Unternehmer, der Mitglied des Aufsichtsrats ist, nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Hinzurechnungsbesteuerung für in der Schweiz ansässige Tochtergesellschaft

Die A-GmbH war zu 100 % an einer Aktiengesellschaft (S-AG) mit Sitz in der Schweiz beteiligt. Streitig war, ob die Einkünfte der S-AG in Deutschland der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG unterliegen. Das FG entschied: Aktive Einkünfte? Eine in der Schweiz ansässige Tochtergesellschaft eines Unternehmens in Deutschland, die als Zahlungsdienstleisterin für das von diesem ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Zukunftsfähigkeit und Resil... / 3 Verantwortung der Vorstände und Aufsichtsräte in der Nachhaltigkeit

Vorstände und Aufsichtsräte haben bei der Nachhaltigkeitstransformation eine besondere Rolle und Aufgabe. Verantwortungen der Vorstände in der Nachhaltigkeit: Integration von Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG) in die Unternehmensstrategie. Sicherstellung, dass das Unternehmen nicht nur kurzfristige Gewinne erzielt, sondern auch langfristig positiv auf Gesellschaft ...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Umgang mit kalthärtenden Ep... / 1.5 Geeignete Schutzhandschuhe für Epoxidharze

Die Prüfmethode zur Bestimmung der Beständigkeit von Handschuhmaterialien gegenüber chemischen Substanzen war die DIN EN 374-3. Mit dieser Prüfmethode kann die Permeation von Epoxidharzbestandteilen aber nicht sicher festgestellt werden. Untersuchungen zeigen, dass die zur Prüfung leichtflüchtiger Lösemittel bzw. Säuren und Laugen konzipierte Prüfnorm bei schwerflüchtigen un...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Strategische Planung: Organ... / 6.1 Vorabend: Start

Klausurbeginn mit Abendstart Als Start für eine Strategieklausur hat sich der Abendstart bewährt. Es wird am Vorabend des ersten vollständigen Klausurtags angereist, auch wenn es schwerfallen mag, eine zusätzliche Nacht außer Haus zu verbringen. Die Zimmer im Hotel dürften zu diesem Zeitpunkt wahrscheinlich sofort zu beziehen sein. Man kann sich dann frisch machen und anschli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dienstvertrag / 1 Der Begriff des Dienstvertrags

Der Dienstvertrag gemäß § 611 BGB wird als entgeltlicher schuldrechtlicher Vertrag zwischen dem Dienstberechtigten und dem Dienstverpflichteten abgeschlossen. Gegenstand der Leistungsverpflichtung des Dienstverpflichteten im Rahmen eines Dienstvertrags können Dienste jeglicher Art sein; der Dienstberechtigte schuldet die vereinbarte Vergütung. Praxis-Beispiel Beispiele für Di...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 16 Voraussetz... / 2.3 Arbeitgeber

Rz. 4 Arbeitgeber sind alle Personen, die einen Arbeitnehmer beschäftigen. Dieser arbeitsrechtliche Arbeitgeberbegriff wird in § 16 übernommen, jedoch mit dem sinnvollen Zusatz, dass es sich um einen versicherungspflichtigen Beschäftigten handeln muss. Die Beschäftigung eines Arbeitnehmers muss regelmäßig, aber nicht ununterbrochen erfolgen, was durch § 16 Abs. 3 Satz 2 – en...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vorabentscheidungsersuchen zum Bestehen eines unionsrechtlichen Anspruchs auf einen Vortrag nicht angerechneter ausländischer Steuern

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Steht Art. 4 Abs. 1 zweiter Gedankenstrich der Richtlinie 90/435/EWG nationalen Regelungen entgegen, nach denen Ausschüttungen einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässigen Tochtergesellschaft bei einer Verluste erzielenden inländischen Muttergesellschaft zu einer Kürzung ihres Verlustvortrags in Höhe dieser Ausschüttungen führen, die von der Tochtergesellschaf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 51 All... / 3.1 Körperschaften

Rz. 9 Die Steuervergünstigungen stehen nur Körperschaften zu; für die Definition des Begriffs der Körperschaft verweist die AO auf § 1 Abs. 1 KStG. Steuerbegünstigt können alle Körperschaftsteuersubjekte i. S. d. § 1 KStG sein; Rechtsfähigkeit oder eine unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht ist daher nicht erforderlich. Zu den vom KStG erfassten Körperschaften, Personenvere...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 2.1 Gesetzliche Pflicht zur Abschlussprüfung

Die zentralen Rechtsgrundlagen für die gesetzliche Abschlussprüfung nach HGB ergeben sich aus § 316 HGB sowie § 6 PublG. Vom Abschlussprüfer sind somit zu prüfen: Der Jahresabschluss und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften sowie von Kapitalgesellschaften & Co., wenn es sich hierbei um mittelgroße oder große Gesellschaften handelt;[1] Der Jahresabschluss nebst Lageberich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Prüfung des Jahresabschluss... / 3.6.3 Sonstige Dokumentation

Eine sonstige Dokumentation der Arbeit des Abschlussprüfers erfolgt vor allem in seinen Arbeitspapieren (IDW PS 460). Diese müssen so geartet sein, dass ein fachkundiger Dritter sich in angemessener Zeit einen Eindruck von dem Ablauf der Prüfung und den Schlussfolgerungen des Prüfers verschaffen kann. Zudem gibt es die Möglichkeit eines sogenannten Management-Letters. In dies...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach HGB / 3.1.2.1 Eigenkapital

Rz. 145 Angaben im Zusammenhang mit der Ergebnisverwendung Verschiedene Wahlpflichtangaben im Anhang sollen die Ergebnisverwendung für den Bilanzleser transparenter machen. Das gilt speziell dann, wenn gemäß dem Wahlrecht in § 268 Abs. 1 Satz 1 HGB der Jahresabschluss bereits unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach HGB / 1.3.5 Übersicht über die gesetzlichen Angabepflichten

Rz. 16 In der folgenden Übersicht sind die von allen Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co. vorzunehmenden Angaben mit "KMG" (K = kleine, M = mittelgroße und G = große Kapitalgesellschaft), die nur von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (und entsprechend großen Kapitalgesellschaften & Co.) vorzunehmenden Angaben mit "MG" und die nur von großen Kapit...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 3.4 Bilanzgliederung und -ausweise

Rz. 58 Die Verbindlichkeit bestimmter Gliederungsschemata für Bilanzen ist rechtsform-, unternehmensgrößen- und geschäftszweigabhängig geregelt.[1] Rz. 59 Das sog. "Grobformat"[2] gilt nur für nichtpublizitätspflichtige Einzelkaufleute und nicht haftungsbegrenzte Personenhandelsgesellschaften (Mindestausweis: Anlage- und Umlaufvermögen, Eigenkapital und Schulden[3] sowie akti...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 4.3.5 GuV-Rechnung bei Kleinstkapitalgesellschaften

Rz. 82 Kleinstkapitalgesellschaften[1] – einschließlich haftungsbegrenzter Kleinstpersonengesellschaften i. S. d. 264a HGB – und Kleinstgenossenschaften[2] dürfen nach § 275 Abs. 5 HGB eine wesentlich verkürzte GuV-Rechnung nur mit den Positionen Umsatzerlöse, sonstige Erträge, Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen, sonstige Aufwendungen, Steuern und Jahresüberschuss/Jahr...mehr

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Anhang nach HGB / 4.7 Angabe zur Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex

Rz. 237 Börsennotierte Aktiengesellschaften i. S. d. § 3 Abs. 2 AktG müssen in ihrem Anhang Angaben über die jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) i. S. d. § 161 AktG machen. Hierbei ist anzugeben, ob die Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats i. S. d. § 161 AktG erfolgte und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht wurde. ...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 8.3 Prüfung

Rz. 102 Die Jahresabschlüsse und Lageberichte von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften sowie entsprechender KapGes & Co. und PublG-pflichtigen Unternehmen müssen von einem Abschlussprüfer (Wirtschaftsprüfer oder WP-Gesellschaft) geprüft werden.[1] Das Prüfungsergebnis wird durch einen Prüfungsbericht[2] und einen Bestätigungsvermerk[3] dokumentiert, der uneingeschrä...mehr

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Anhang nach HGB / 3.2.3 Ergebnisverwendung

Rz. 211 Gemäß § 275 HGB endet das gesetzliche Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Posten "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag". Was mit dem erzielten Ergebnis geschehen soll, ergibt sich nicht hieraus. Zwar eröffnet § 268 Abs. 1 HGB allen Kapitalgesellschaften die Möglichkeit, die Bilanz auch unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 4.3.4 Komponenten der Ergebnisverwendung

Rz. 81 Nur für Aktiengesellschaften und KGaA ist eine Weiterführung der GuV-Rechnung durch einen Ergebnisverwendungsteil mit folgender Struktur erforderlich:[1]mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 4.2 Aufbauprinzipien

Rz. 72 Die GuV-Rechnung der Kapitalgesellschaft kann wahlweise nach dem Gesamtkosten- (GKV) oder dem Umsatzkostenverfahren (UKV) aufgestellt werden.[1] Beim GKV werden den um die Bestandsveränderungen an Halb- und Fertigerzeugnissen und um die anderen aktivierten Eigenleistungen erweiterten Umsatzerlösen – also der Perioden-Gesamtleistung – die gesamten (nach Faktorarten geg...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 7 Ergänzung des Jahresabschlusses durch den Lagebericht

Rz. 91 Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften und entsprechende haftungsbegrenzte Personengesellschaften sowie sehr große unter das PublG fallende Personenunternehmen müssen einen Lagebericht aufstellen,[1] der begrifflich nicht zum Jahresabschluss gehört. Rz. 92 Inhaltlich ergänzt der Lagebericht den Jahresabschluss insbesondere um qualitative, nicht leicht quantifizier...mehr

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Anhang nach HGB / 3.1.1.2 Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 135 Angaben zu antizipativen Forderungen (§ 268 Abs. 4 Satz 2 HGB) Werden unter den sonstigen Vermögensgegenständen Posten ausgewiesen, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen (antizipative Forderungen) und die einen größeren Umfang haben, so müssen im Anhang mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften dazu Erläuterungen vorgenommen werden. Kleine Kapitalge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach HGB / 1.3.2 Pflichtangaben und Wahlpflichtangaben

Rz. 11 Der Mindestinhalt des Anhangs ergibt sich grundsätzlich aus § 284 Abs. 1 HGB. Dabei unterscheidet das Gesetz 2 Gruppen von Angabepflichten: Pflichtangaben: Es handelt sich um Angaben, die im Anhang und nicht an anderer Stelle im Jahresabschluss gemacht werden dürfen. Im Regelfall können diese Informationen aber auch – aufgrund der Formvorschriften der §§ 266, 275 HGB –...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach HGB / 3.2.2.2 Personalaufwand

Rz. 193 Angabe des Personalaufwands bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens (§ 285 Nr. 8b HGB) Ebenso (vgl. Rz. 192) ist im Anhang der Personalaufwand des Geschäftsjahrs, gegliedert nach § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB, anzugeben, Unterteilung in Löhne und Gehälter (Nr. 6a GKV) einerseits, in soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung (Nr. 6b GKV) and...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.6.1 Sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 6a UStG

Rz. 413 Der Ort der sog. Finanzumsätze als sonstige Leistungen in § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 6 UStG ist durch die Verweisung auf verschiedene andere Vorschriften des UStG gekennzeichnet, die betreffenden Leistungen lassen sich daher nur im Zusammenhang mit diesen Vorschriften bestimmen. Anzumerken ist, dass sich in der unionsrechtlichen Grundlage der Regelung in Art. 59 Buchst. e ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kapitalgesellschaft / 1.1 Aktiengesellschaft

Zur Gründung einer AG wird grundsätzlich nur noch eine Person benötigt. Diese stellt die Satzung des Unternehmens durch notarielle Beurkundung fest. Die Satzung einer AG muss folgende Grundangaben zwingend enthalten (§ 23 Abs. 3 AktG): Firma (Name der Gesellschaft); deren Sitz; Gegenstand des Unternehmens; Höhe des Grundkapitals (mindestens 50.000 EUR); die Zerlegung des Grundkap...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kapitalgesellschaft / 1.2 Europäische Aktiengesellschaft

Wie die deutsche AG ist auch die Societas Europaea (SE) eine juristische Person. Für deren Verbindlichkeiten haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Das Grundkapital beträgt mindestens 120.000 EUR und ist ebenfalls in Aktien aufgeteilt, welche an der Börse gehandelt werden können. Jedoch kann eine SE nur von bereits bestehenden Kapitalgesellschaften gegründet werden, welche zud...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kapitalgesellschaft / 1.2.1 Gründungsformen

Die Hauptgründungsformen sind: Verschmelzung (Fusion): Mindestens zwei Aktiengesellschaften aus unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten können durch Verschmelzung eine SE gründen. Dies kann entweder durch Aufnahme (eine bestehende Gesellschaft nimmt die andere auf und wird zur SE) oder durch Neugründung (beide Gesellschaften fusionieren zu einer neuen SE) geschehen. Gründung eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kapitalgesellschaft / 1.5 Kommanditgesellschaft auf Aktien

Die KGaA ist eine Kapitalgesellschaft, bei der mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen haftet. Ist der Komplementär dann, ähnlich der GmbH & Co. KG, eine haftungsbeschränkte Gesellschaft, handelt es sich hier um eine GmbH & Co. KGaA. Die übrigen Gesellschafter sind an dem in Aktien aufgeteilten Grundkapital ohne persönlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kapitalgesellschaft / 1.2.2 Gesetzliche Grundlagen

Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) SE-Ausführungsgesetz (SEAG) Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kapitalgesellschaft / 1 Rechtsformen

Zu den Kapitalgesellschaften gehören insbesondere folgende Rechtsformen: Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) sowie Europäische Aktiengesellschaften (SE). Alle Kapitalgesellschaften sind juristische Personen mit eigener Rechtsfähigkeit. Sie sind daher in ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 2.2.2 Auflösung

Rz. 11 Die Auflösung ist ein Rechtsakt. Wichtige Auflösungsgründe sind bei Aktiengesellschaften (und gem. Art. 63 SE-VO damit auch für SE) der Ablauf der in der Satzung bestimmten Zeit[1], der Beschluss der Hauptversammlung, der eine Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfassen muss, wenn nicht die Satzung eine größere M...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalkonto: Besonderheite... / 5 Gesetzliche Vertreter der Kapitalgesellschaften

Vertretungsberechtigt, d. h. gesetzliche Vertreter der Gesellschaft ist der Vorstand für die Aktiengesellschaft[1] und der/die Geschäftsführer für die GmbH und die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG haftungsbeschränkt).[2] Achtung Verdeckte Gewinnausschüttung Erhält der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft mehr als ihm nach den vertraglichen Vereinbarungen zust...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalkonto: Besonderheite... / 1 Kapitalgesellschaft – welche Gesellschaftsformen dazu zählen

Die Kapitalgesellschaft hat eine eigene Rechtsfähigkeit. Sie ist Träger von Rechten und Pflichten. Sie kann somit Vermögen erwerben oder Darlehen aufnehmen und in eigenem Namen handeln. Zu den Kapitalgesellschaften gehören die: Aktiengesellschaft (AG),[1] Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), [2] Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) [3] und Unternehmergesellschaft (haftu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalkonto: Besonderheite... / 2.2.1 Gezeichnetes Kapital wird nur durch Kapitalerhöhung oder -minderung verändert

Beim gezeichneten Kapital handelt es sich um das Stammkapital der GmbH bzw. um das Grundkapital der Aktiengesellschaft.[1] Dieses Kapital bleibt unverändert in der Bilanz bestehen und wird nur durch Kapitalerhöhungen bzw. -minderungen verändert.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.3.1 Inländische juristische Person des öffentlichen Rechts

Rz. 24 Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind Rechtssubjekte, denen in der Regel aufgrund öffentlich-rechtlicher Hoheitsakte (Gesetz, Verordnung oder Verwaltungsakt) oder öffentlich-rechtlicher Anerkennung eine eigene Rechtspersönlichkeit bzw. Rechtsfähigkeit zukommt. Ihre öffentlich-rechtliche Eigenschaft leitet sich mithin aus Bundes- oder Landesrecht ab. Liegt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Anteile an verbundenen Unte... / 2.2 Bedeutung für den Jahresabschluss

Die Unterscheidung ist insbesondere in folgenden Fällen von Bedeutung[1]: Gliederung der Bilanz: Anteile und Ausleihungen an verbundene Unternehmen gehören als Anlagevermögen zu den Finanzanlagen.[2] Gehören die Anteile zum Umlaufvermögen, sind sie als Wertpapiere zu erfassen.[3] Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind gesondert auszuweisen.[4] Haftung: Unter ...mehr