Fachbeiträge & Kommentare zu Aktiengesellschaft

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (B.II.1.)

Rz. 219 [Autor/Zitation] Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (B.II.1.) sind Ansprüche aus gegenseitigen Verträgen (Lieferverträge, Werkverträge, Dienstleistungsverträge und ähnliche Verträge) auszuweisen, die vom bilanzierenden Unternehmen durch Lieferung oder Leistung bereits erfüllt sind, deren Erfüllung durch den Schuldner (Zahlung des Kaufpreises, Werk- o...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Gesamtliteraturverzeichnis (Teilband 2)

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6.1995 ff. Altmeppen, GmbHG, Kommentar, 11. Aufl. 2023 Baetge/Kirsch/Thiele (Hrsg.), Bilanzrecht, Loseblatt Baetge/Wollmert/Kirsch/Oser/Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Loseblatt Baumbach/Hueck, GmbHG, 18. Aufl. 2006 Beck'scher Bilanzkommentar, hrsg. v. Grottel/Justenhoven/Kliem/Schubert, 14. Aufl. 20...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Rz. 16 [Autor/Zitation] Der Begriff der kapitalmarktorientierten KapGes. iSd. § 264d muss vom gesetzlichen Terminus der "börsennotierten Aktiengesellschaft" (§ 3 Abs. 2 AktG) bzw. der börsennotierten KapGes. abgegrenzt und unterschieden werden (Reiner in MünchKomm. HGB[5], § 264d Rz. 6). Börsennotiert ist eine AG nach der Legaldefinition, wenn "deren Aktien zu einem Markt zuge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Entsprechenserklärung iSv. § 161 AktG (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 66 [Autor/Zitation] Eine Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex gem. § 161 AktG muss eine börsennotierte AG, KGaA und SE sowie (andere) kapitalmarktorientierte AG, die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien zum Handeln an einem organisierten Markt ausgegeben hat und deren ausgegebene Aktien auf eigene Veranlassung über ein multilaterales Handelssystem ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Unternehmensführungspraktiken (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 82 [Autor/Zitation] Die Erklärung zur Unternehmensführung nach Abs. 2 Nr. 2 zu den Unternehmensführungspraktiken verweist nicht – wie beim Corporate Governance Kodex (Nr. 1) oder bei der Organvergütung (Nr. 1a) – auf bestehende Erklärungs- und Offenlegungspflichten im Aktienrecht. Der Kreis der verpflichteten Unternehmen wird nach den Vorschriften des Abs. 1 bestimmt und ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeine Angaben

Rz. 88 [Autor/Zitation] Die Erklärung zur Unternehmensführung nach Abs. 2 Nr. 3 zur Arbeitsweise der Organe verweist nicht – wie beim Corporate Governance Kodex (Nr. 1) oder bei der Organvergütung (Nr. 1a) – auf bestehende Erklärungs- und Offenlegungspflichten im Aktienrecht. Der Kreis der verpflichteten Unternehmen wird nach den Vorschriften des Abs. 1 bestimmt und erfasst b...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XIX. Angabe der Erklärung nach § 161 AktG (Nr. 16)

Rz. 291 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht wurde durch das TransPuG eingeführt und im Zuge des BilMoG neu gefasst. Nr. 16 diente ursprünglich der Umsetzung von Art. 46a der mittlerweile abgelösten 4. EG-RL idF der Abänderungs-RL (2006/46/EG) (vgl. Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 39). Der Anwendungsbereich von Nr. 16 bestimmt sich nach dem Anwendungsbereich von § 289f...mehr

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Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / I. Kapitalgesellschaften

Rz. 26 [Autor/Zitation] Der persönliche Anwendungsbereich der §§ 264–339 wird im Ausgangspunkt durch die amtliche Überschrift des Zweiten Abschnitts bestimmt, nach der die ergänzenden Vorschriften für "Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften" gelt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XXI. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Abs. 2 Nr. 17)

Rz. 193 [Autor/Zitation] Der Posten weist den im GJ erzielten Gewinn oder eingetretenen Verlust vor Rücklagenbewegungen (§ 275 Abs. 4) aus. Der auszuweisende Betrag ergibt sich als Saldo aller Erträge und Aufwendungen, die unter den Posten Nr. 1 bis 14 und 16 oder unter gesonderten Posten ausgewiesen werden. Je nachdem, ob sich ein Haben- oder ein Soll-Saldo ergibt, lautet di...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 6 [Autor/Zitation] Die Vorgaben zur Gliederung der GuV sind im Zusammenhang mit einer Reihe anderer Vorschriften zu sehen. § 242 Abs. 2 verlangt von Kaufleuten die Aufstellung einer GuV. Diese bildet zusammen mit der Bilanz den JA (§ 242 Abs. 3). Kapitalgesellschaften haben Bilanz und GuV um einen Anhang zu erweitern (§ 264). Sie müssen zudem die allgemeinen Gliederungsgr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 3 [Autor/Zitation] Neben den allgemeinen sich aus § 289 ergebenden Berichtspflichten sind die besonderen Berichtspflichten des § 289a von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaft auf Aktien zu erfüllen, die einen organisierten Markt iSd. § 2 Abs. 7 WpÜG durch von ihnen ausgegebene stimmberechtigte Aktien in Anspruch nehmen. Die besonderen Berichtspflichten des § 289...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / gg. Gezahlte Dividenden

Tz. 59 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 34.16A (f) schreibt vor, dass in einem Zwischenbericht die vom Unternehmen gezahlten Dividenden – gesondert für jede Aktiengattung – anzugeben sind. Die IFRS orientieren sich dabei an der US-amerikanischen Gestaltung der Vorzugsaktien. Zu klären ist hier, ob die Dividenden stets getrennt nach Stammaktien und nach Vorzugsaktien anzugeben s...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Korn, Der Jahresabschlußanhang der mittelgroßen GmbH, KÖSDI 9/1986, 6518; Weirich/Zimmermann, Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses kleiner Aktiengesellschaften, AG 1986, 265; Lück, Offenlegungspflichten für die kleine GmbH nach dem Bilanzrichtlinien-Gesetz, GmbHR 1987, 42; Gewehr, Checkliste zum Anhang der Kapitalgesellschaften nach dem D-Markbilanzgesetz, WPg 1...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Angaben zur Diversität (Abs. 2 Nr. 6, Abs. 3)

Rz. 46 [Autor/Zitation] Der Anwendungsbereich des Abs. 2 Nr. 6 beschränkt sich auf Aktiengesellschaften iSd. Abs. 1, die groß iSd. § 267 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4–5 sind; iVm. Abs. 3 sind damit folgende Gesellschaften von der Berichtspflicht betroffen: börsennotierte AG/KGaA/SE, (andere) kapitalmarktorientierte AG, die zugleich groß iSd. § 267 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4–5 sind (vgl. Grot...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Kündbare Instrumente (puttable instruments)

Tz. 62 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Im Februar 2008 hatte der IASB eine Änderung an IAS 32 bewirkt, mit der Instrumente, die ein Rückgaberecht an den Emittenten vorsehen, unter bestimmten Umständen als Eigenkapitalinstrument klassifiziert werden können (s. a. Blaum 2009, S. 121ff.; Deloitte LLP, B3.2.1.2.1; DRSC, RIC 3; KPMG 2008, S. 126ff.; KPMG IFRG Limited 2024/25, Tz. 7.3.1...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ausweiswahlrechte

Rz. 17 [Autor/Zitation] Ausweiswahlrechte bestehen in folgenden Bereichen: Gliederungsschemata für Bilanz und GuV, wahlweise Angabe in Bilanz/GuV oder Anhang, Ausweis bestimmter Einzelposten. Rz. 18 [Autor/Zitation] Wahlrechte hinsichtlich des anzuwendenden Gliederungsschemas, deren erstmalige Ausübung grds. Bindungswirkung für die Zukunft besitzt, bestehen für die Bilanz im Zusam...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Achleitner/Kleekämper, Presentation of Financial Statements – Das Reformprojekt des IASC und seine Auswirkungen, WPg 1997, S. 117–126; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Stuttgart 2002; Alvarez, Unterjährige Erfolgsermittlung nach IFRS, PiR 2006, S. 220–228; Alvarez/Wotschofsky, Zwischenberichterstattung nach Börsenrecht/DRS, IAS und US-GAAP,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 471 [Autor/Zitation] Nr. 34 geht zurück auf das BilRUG und dient der Umsetzung von Art. 17 Abs. 1 Buchst. o Bilanz-RL (2013/34/EU) (Begr.RegE BilRUG, BT-Drucks. 18/4050, 44, 67). Zuvor war der Vorschlag für die Ergebnisverwendung oder der entsprechende Beschluss nicht Bestandteil des JA, aber nach § 325 Abs. 1 aF im Bundesanzeiger offenzulegen. Rz. 472 [Autor/Zitation] Klei...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / 2. AktG

Rz. 71 [Autor/Zitation] Zu den vorrangigen zu beachtenden Rechnungslegungsvorschriften des AktG zählen vor allem die §§ 150–160 und 170–176 AktG. Die §§ 150–160 AktG betreffen den Bilanzausweis selbst. § 150 AktG regelt, in welchem Umfang die AG gesetzliche Rücklagen und Kapitalrücklagen zu bilden hat; die Bildung anderer Gewinnrücklagen richtet sich hingegen nach § 58 AktG. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

IDW, Arbeitskreis Gewinn- und Verlustrechnung, WPg 1960, 545; Betriebswirtschaftlicher Ausschuß des Verbandes der chemischen Industrie e. V., Gliederungsvorschriften der Jahresbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bewertungsvorschriften im Aktiengesetz 1965, ZfB Erg.-Heft 1/1966, 17; Schulze-Osterloh, Das Recht der Unternehmensverträge und die stille Beteiligung a...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Veränderungen der Gewinnrücklagen (Abs. 2)

Rz. 32 [Autor/Zitation] Nach Abs. 2 sind Entnahmen aus und Einstellungen in Gewinnrücklagen, die nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung vorzunehmen sind oder aufgrund solcher Vorschriften beschlossen wurden, bei Aufstellung der Bilanz zu berücksichtigen, wenn diese unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt wi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Persönlich

Rz. 6 [Autor/Zitation] Die Pflichtangaben nach § 285 sind grds. in jedem von einer großen Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3 Satz 1) aufzustellenden Anhang (vgl. § 264 Abs. 1 Satz 1) zu machen. Rz. 7 [Autor/Zitation] Bei Gesellschaften, die keine börsennotierten Aktiengesellschaften sind, können die in § 285 Nr. 9 Buchst. a und b verlangten Angaben über die Gesamtbezüge der dort...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Kapitalerhöhung im zweistufigen Verfahren und mittelbare Bezugsrechte

Rz. 241 [Autor/Zitation] Bei Kapitalerhöhungen von Publikums-Aktiengesellschaften werden die jungen Aktien vielfach durch ein Kreditinstitut oder ein Bankenkonsortium gezeichnet. Der Erwerb der Aktien durch die Emissionsbank erfolgt dabei idR zum geringsten Ausgabebetrag (§ 9 Abs. 1 AktG), die Veräußerung der Aktien dann regelmäßig zu einem deutlich höheren Betrag am Markt (s...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten Unternehmen (§ 272 Abs. 4)

Rz. 17 [Autor/Zitation] Auch bei der Veränderung der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten Unternehmen handelt es sich um Ergebnisverwendung, unabhängig davon, ob die Zuführung zu einer solchen Rücklage aus dem Jahresergebnis oder aus vorhandenen, frei verfügbaren Gewinnrücklagen erfolgt (vgl. § 272 Rz. 345 ff.; Schellhorn/Hesse in Kirsch, R...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundsatz

Rz. 23 [Autor/Zitation] Die Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung führt dazu, dass anstelle der Posten "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" und "Gewinnvortrag/Verlustvortrag" der Posten "Bilanzgewinn/Bilanzverlust" ausgewiesen wird. Dabei ist ein in diesen Posten einbezogener Gewinn- oder Verlustvortrag grds. in der Bilanz gesondert anzugeben (Abs. 1 Satz 2 Halbs....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 474 [Autor/Zitation] Die Vorgabe beschränkt sich inhaltlich auf die Ergebnisverwendung. Darzustellen ist, wie das gesamte Ergebnis verwendet werden soll (vgl. Begr.RegE BilRUG, BT-Drucks. 18/4050, 67; Poelzig in MünchKomm. HGB5, § 285 Rz. 466). Wenn eine Gewinnausschüttung vorgeschlagen wird, ist zu berichten, welcher Teil des Gewinns ausgeschüttet, in die Rücklagen einge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 274 [Autor/Zitation] Nr. 15a wurde durch das BilRUG neu eingefügt. Er geht auf Art. 17 Abs. 1 Buchst. i und j Bilanz-RL (2013/34/EU) zurück (vgl. Begr.RegE BilRUG, BT-Drucks. 18/4050, 44, 66). Die Einführung einer neuen allgemeinen Angabepflicht wurde erforderlich, da Art. 17 Abs. 1 Buchst. j Bilanz-RL (2013/34/EU) Angaben zu Genussrechten und ähnlichen Rechten auf Gewinn...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 3 [Autor/Zitation] Die Ausnahmeregelungen gelten für Kapitalgesellschaften jeder Rechtsform. Bei Aktiengesellschaften kann, wenn die Gesellschaft von § 288 Gebrauch macht, jeder Aktionär in der HV über den JA verlangen, dass ihm der JA in der Form vorgelegt wird, die er ohne die in Anspruch genommenen Erleichterungen hätte (§ 131 Abs. 1 Satz 3 AktG). Für die Gesellschafte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Auflösung der Kapitalrücklage

Rz. 28 [Autor/Zitation] Abgesehen vom Sonderfall der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Rz. 31) sind Entnahmen aus der Kapitalrücklage als Ergebnisverwendung anzusehen (Kliem/Meyer in Beck BilKomm.[14], § 270 HGB Rz. 15). Die Darstellung im Rahmen der Ergebnisverwendungsrechnung erfolgt aus Vereinfachungsgründen, obwohl es sich um eingezahltes Kapital und nicht um eine...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IX. Angabe der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und eines Aufsichtsrats (Nr. 10)

Rz. 198 [Autor/Zitation] Nr. 10 geht nicht auf eine Regelung der Bilanzrichtlinie zurück, sondern ist originäres deutsches Recht. Die Angabe ist von allen großen und mittelgroßen KapGes. und den nach dem PublG rechnungslegungspflichtigen Unternehmen, die einen Anhang zu erstellen haben (§ 5 Abs. 2, 2a PublG), zu machen. Kleine Kapitalgesellschaften sind gem. § 288 Abs. 1 Nr. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 206 [Autor/Zitation] Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einer Gesellschaft mit Beteiligungsbesitz lässt sich häufig nur durch die Beurteilung auch der Beteiligungsgesellschaften zutreffend darstellen. Nr. 11 sieht daher vor, dass KapGes. im Anhang über Unternehmen, von denen sie mindestens den fünften Teil der Anteile besitzen, bestimmte Angaben über das Eigenkapital...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Angaben zu Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen (Abs. 2 Satz 3 iVm. § 285 Nr. 21)

Rz. 23 [Autor/Zitation] Nach Abs. 2 Satz 3 brauchen mittelgroße KapGes. nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen entgegen § 285 Nr. 21 nur dann im Anhang anzugeben, wenn die Geschäfte direkt oder indirekt mit einem Gesellschafter, Unternehmen, an denen die Gesellschaft selbst eine Beteiligung hält, oder Mitglie...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Goerdeler, "A True and Fair View – or Compliance with the Law and the Company Statutes", WPg 1973, 517; Lee, Modern Financial Accounting, 1975; Moxter, Der Einfluß der EG-Bilanzrichtlinie auf das Bilanzsteuerrecht, BB 1978, 1629; Biener, Auswirkungen der Vierten Richtlinie der EG auf den Informationsgehalt der Rechnungslegung deutscher Unternehmen, BFuP 1979, 1; Forster, Rec...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ergänzung und Einordnung zusätzlicher Posten

Rz. 43 [Autor/Zitation] Die Mindestgliederung nach § 275 Abs. 2 bzw. 3 ist aufgrund spezieller Vorschriften um bestimmte Posten zu ergänzen. Darüber hinaus können freiwillig weitere Posten hinzugefügt werden. Nicht zulässig ist es jedoch, freiwillig einen Posten zu außerordentlichen Erträgen oder Aufwendungen in die GuV einzufügen, da der Gesetzgeber diesen Posten durch das B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 6 [Autor/Zitation] Abs. 1 findet auf alle Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften (§ 264a) Anwendung sowie für Unternehmen, die nach § 5 Abs. 2, 2a PublG zur Aufstellung eines Anhangs verpflichtet sind (§ 5 Abs. 2 Satz 2 PublG). Größenabhängige Differenzierungen bestehen für die Ausnahme von der Berichterstattung nicht. § 286 gilt auc...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Untergliederungen in der Bilanz oder im Anhang

Tz. 119 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Weitere der Geschäftstätigkeit des Unternehmens entsprechende und angemessene Untergliederungen von Posten sind in der Bilanz oder im Anhang vorzunehmen (IAS 1.77). Der durch die Untergliederungen gegebene Detaillierungsgrad richtet sich nach den Anforderungen anderer Standards und nach der Größe, Art und Beschaffenheit der einbezogenen Betr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pflichten des GmbH-Geschäft... / 7 Allgemeine Organisationspflichten

Nach den Vorgaben aus dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) und der ausdrücklichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu den Organisationspflichten des Geschäftsleiters gilt, dass für den GmbH-Geschäftsführer die gleichen rechtlichen Maßstäbe angelegt werden wie sie für den Vorstand einer AG gelten (BGH, Urteil v. 19.6.2012, II ZR...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Formwechsel: aus anderen Re... / 2 Vor- und Nachteile der angestrebten Rechtsform GmbH

Praxis-Beispiel Umwandlung aus Handwerks-OHG Anton, Berta und Carl sind persönlich haftende Gesellschafter einer Handwerks-OHG. Sie führen alle 3 die Geschäfte und beziehen ihren Lebensunterhalt aus der OHG. Sie wollen die OHG wegen der unbeschränkten persönlichen Haftung in eine GmbH umwandeln, wobei jeder wie bisher zu einem Drittel beteiligt werden soll. Ob ein Formwechsel ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Formwechsel: aus anderen Re... / 5.1.3 Nennung der Anteilseigner

Im Umwandlungsbeschluss ist die Beteiligung der bisherigen Anteilsinhaber an der GmbH nach den für diese neue Rechtsform geltenden Vorschriften anzugeben. Es ist also auszuführen, welche Stammeinlagen auf welche Gesellschafter entfallen und in welcher Höhe diese einbezahlt sind. Auch die Art und der Umfang der Anteile sowie Sonder- und Vorzugsrechte müssen benannt werden. Der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Währungskursverluste aus ei... / Hintergrund

In dem entschiedenen Fall hatte eine deutsche Aktiengesellschaft ihrer Tochterfirma in der Schweiz im Jahr 2015 zwei Darlehen in Schweizer Franken gewährt. Dabei handelte es sich um unbesicherte Kredite mit einem Zinssatz, der leicht über dem damals üblichen Zins lag. Um sich gegen Wechselkursschwankungen abzusichern, hatte die deutsche Firma parallel dazu eigene Darlehen mi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sanierungsprivileg nach § 3... / Hintergrund

Der Kläger war alleiniger Komplementär und Treugeber einer Kommanditgesellschaft (KG), die mehrere Tankstellen betrieb. Aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten verkaufte die KG im Jahr 2012 den Großteil ihrer Tankstellen. Im Streitjahr schloss die KG mit einem ihrer Hauptgläubiger, einer Aktiengesellschaft (AG), einen Vergleich. Dieser sah vor, dass die KG einen Abgeltungsb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der Beirat im Kontext der Unternehmensnachfolge

Zusammenfassung Die Implementierung eines Beirats kann eine Unternehmensnachfolge erheblich erleichtern – sowohl bei der Weitergabe an die nächste Generation innerhalb der Familie als auch bei einer Veräußerung an externe Dritte, die sich etwa die Expertise des Gründers in der Übergangsphase und darüber hinaus sichern wollen. Der Beirat in der GmbH Im Unterschied zum Aufsichts...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigenkapital im Abschluss n... / 2.1.1 Besonderheiten bei Aktiengesellschaften

Rz. 13 Eine AG hat für die Aufgliederung und den bilanziellen Ausweis des Eigenkapitals in der Bilanz die Vorschriften der §§ 266 Abs. 8, 268 Abs. 1 und 3, 272 HGB zu beachten.Hat die AG verschiedene Aktiengattungen oder Mehrstimmrechtsaktien ausgegeben oder besteht bedingtes Kapital, so ergeben sich aus § 152 Abs. 1 AktG zusätzliche Angabepflichten: Aktiengesellschaften hab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 26): Organs... / I. Zivilrechtliche Fragen

Der Gewinnabführungsvertrag (GAV) muss von der Hauptversammlung der Organgesellschaft sowie des Organträgers mit einer Mehrheit von mindestens 75 % des vertretenen Kapitals genehmigt werden (§ 293 AktG). Beachten Sie: Über die bei einer beteiligten GmbH i.R.d. zustimmenden Gesellschafterbeschlusses zu erfüllenden Mehrheitserfordernisse wird gestritten[1]; nach der Rechtsprec...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.6 Sonderfälle von Beschäftigungsverhältnissen

Rz. 65 Das Gesetz zur Förderung des freiwilligen sozialen und das Gesetz zur Förderung eines ökologischen Jahres sind aufgehoben und zusammengefasst worden in dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten – Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG). Nach § 3 Abs. 1 JFDG wird das freiwillige soziale Jahr als überwiegend praktische Hilfstätigkeit, die an Lernzielen orie...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 119 Altmann, Versicherungsrechtliche Beurteilung von beruflichen Bildungsmaßnahmen, B+P 2018, 425. Beyme, Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern einer RA-GmbH – Sozialversicherungsrecht sticht Berufsrecht – Anm. zu: BSG, Urteil v. 28.6.2022, B 12 R 4/20 R, AnwBl BE 2023, 93. Cranshaw, Sozialversicherungspflicht von Mitgliedern der Vertretungsorgane ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / a) Systematik der Eintragungen

In den Zeilen 18 bis 26a sind Angaben zu inländischen oder ausländischen Kapitalerträgen zu machen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Allerdings sind hier grundsätzlich nicht die Erträge aus inländischen oder ausländischen Investmentfonds ab 2018 zu erfassen. Die Angaben zu Investmentfonds, deren Erträge nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen ha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Rechtsformen

Rz. 285 [Autor/Stand] Die gemeinschaftliche Tierhaltung muss unter dem Zusammenschluss von Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften[2], von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind[3], oder von wirtschaftlichen Vereinen i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG betrieben werden. Allerdings bedeutet die Aufzählung der drei Rechtsformen nicht generell,...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Jahresabschluss / 2.4 Aktiengesellschaft (AG)

Bei der AG stellt der Vorstand den Jahresabschluss auf.[1] Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgt durch den Aufsichtsrat, sofern er ihn billigt. Vorstand und Aufsichtsrat können stattdessen auch beschließen, die Feststellung des Jahresabschlusses der Hauptversammlung zu überlassen.[2] Die Hauptversammlung ist für die Feststellung auch zuständig, wenn der Aufsichtsrat...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Jahresabschluss / 1.3.4 Anhang

Bei Kapitalgesellschaften und KapCo-Gesellschaften ist der Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern.[1] Er bildet bei diesen Unternehmen mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit. Hierin werden Erläuterungen und Angaben zu Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gegeben.[2] Erleichterungen für Kleinstgesellschaften Durch § 267a HGB werde...mehr