Fachbeiträge & Kommentare zu Aktiengesellschaft

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§ 1 Aktienrecht / VII. Muster: Bestellung des ersten Vorstands

Rz. 36 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.3: Bestellung des ersten Vorstands Niederschrift über die konstituierende Sitzung des ersten Aufsichtsrats der Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft in Mannheim vom _________________________ Die bei Errichtung der Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft zu Mitgliedern des ersten Aufsic...mehr

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§ 1 Aktienrecht / V. Muster: Nachgründungs- und Einbringungsvertrag

Rz. 64 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.13: Nachgründungs- und Einbringungsvertrag UR-Nr. _________________________/_________________________ Verhandelt am _________________________ vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit Amtssitz in _________________________ erschienen heutemehr

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§ 1 Aktienrecht / IV. Muster: Antrag nach § 98 AktG auf gerichtliche Entscheidung

Rz. 98 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.21: Antrag nach § 98 AktG auf gerichtliche Entscheidung An das Landgericht München I – Kammer für Handelssachen – _________________________ Antrag des Herrn Horst Hansen, Am Bach 4, 80000 München – Antragsteller – gemäß § 98 Abs. 1 S. 1 AktG Als Aktionär der Planbau Aktiengesellschaft, eingetragen bei dem Amtsgerich...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 6. Ablauf der Hauptversammlung

Rz. 108 Das Gesetz enthält einzelne Bestimmungen über den Ablauf der Hauptversammlung, insbesondere in §§ 129 ff. AktG. Die Satzung kann ergänzende Bestimmungen enthalten. Nach § 129 Abs. 1 S. 1 AktG kann sich die Hauptversammlung darüber hinaus mit einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst, eine Geschäftsordnu...mehr

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§ 1 Aktienrecht / III. Muster: Widerruf der Bestellung eines Vorstandsmitglieds

Rz. 85 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.17: Widerruf der Bestellung eines Vorstandsmitglieds Protokoll über die Sitzung des Aufsichtsrats der A+B Handels-Aktiengesellschaft in _________________________ am _________________________ Der Aufsichtsratsvorsitzende stellt fest, dass zu der Aufsichtsratssitzung ordnungsgemäß geladen worden ist, und alle Auf...mehr

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§ 1 Aktienrecht / V. Muster: Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gem. § 161 AktG

Rz. 87 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.19: Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gem. § 161 AktG § 161 Abs. 1 S. 1 AktG verpflichtet den Vorstand und den Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften, jährlich eine Erklärung zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" abzugeben. Vorstand und Aufsic...mehr

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§ 1 Aktienrecht / b) Muster: Zeichnung der neuen Aktien

Rz. 59 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.11: Zeichnung der neuen Aktien Die Hauptversammlung der Gebrüder Meyer & Co. Werkzeugmaschinen Holding Aktiengesellschaft, Mannheim, hat am _________________________ beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von _________________________ EUR gegen Bareinlagen um bis zu _________________________ EUR auf bi...mehr

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§ 1 Aktienrecht / a) Erscheinungsformen

Rz. 4 Die Zwecke der AG sind beliebig, ihre Erscheinungstypen vielfältig: Leitbild der gesetzlichen Regeln ist die Publikums-AG, bei der sich die Aktien im Streubesitz eines breiten, anonymen Anlegerpublikums befinden, zu dem institutionelle Anleger wie Versicherungen, Fondsgesellschaften oder Pensionssicherungsvereine ebenso gehören wie private Kleinanleger. Daneben steht d...mehr

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§ 1 Aktienrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 102 Der Aufsichtsrat der Gebrüder Meyer Werkzeugmaschinen Holding Aktiengesellschaft hat den ihm vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss des abgelaufenen Geschäftsjahres gebilligt und sich mit dem Vorstand darüber geeinigt, welcher Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns den Aktionären gemacht werden soll. Nunmehr soll die ordentliche Hauptversammlung der AG stat...mehr

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§ 1 Aktienrecht / X. Muster: Anmeldung des Nachgründungs- und Einbringungsvertrags, des Beschlusses über die Umstellung auf Stückaktien und die Kapitalerhöhung, der Durchführung der Kapitalerhöhung und der Satzungsänderung zum Handelsregister

Rz. 69 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.15: Anmeldung des Nachgründungs- und Einbringungsvertrags, des Beschlusses über die Umstellung auf Stückaktien und die Kapitalerhöhung, der Durchführung der Kapitalerhöhung und der Satzungsänderung zum Handelsregister An das Amtsgericht Mannheim – Handelsregister – _________________________ Betr.: HRB 2772, Ymir ...mehr

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§ 1 Aktienrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 72 Das Vorstandsmitglied Harald Schmidt der A+B Handels-Aktiengesellschaft hat ohne Abstimmung mit seinen Vorstandskollegen zusammen mit einem von ihm angestifteten Prokuristen zu Lasten der AG hochspekulative Geschäfte an der Pariser Warenterminbörse getätigt. Der Aufsichtsrat will deshalb die sofortige Trennung von dem Vorstandsmitglied Schmidt. Der Aufsichtsrat will a...mehr

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§ 1 Aktienrecht / c) Ein-Mann-Gründung

Rz. 13 Mit dem Gesetz über die "kleine AG" ist die Ein-Mann-Gründung auch für die Aktiengesellschaft zugelassen worden, § 2 AktG.mehr

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§ 1 Aktienrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 125 Die BST-Beteiligungs-GmbH hat ihre 30 %ige Beteiligung an der Badische Glashandel Aktiengesellschaft an die Frankfurter Anlagenbau-AG veräußert. Auch bei der Frankfurter Anlagenbau-AG, deren Aktien im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sind, haben sich die Beteiligungsverhältnisse geändert: Der Aktionär Kolb hat seine Beteiligung von 8 % ...mehr

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§ 1 Aktienrecht / VI. Muster: Bekanntmachung gem. § 19 MitbestG

Rz. 100 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.22: Bekanntmachung gem. § 19 MitbestG Planbau Aktiengesellschaft, München Mit Beendigung der Hauptversammlung vom _________________________ ist Herr Dipl.-Kfm. Anton May aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. An seine Stelle hat die Hauptversammlung Herrn Rechtsanwalt Dr. Peter Bacher zum Mitglied des Aufsichtsra...mehr

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§ 1 Aktienrecht / XII. Muster: Bericht des Gründungsprüfers nach §§ 33, 34 AktG

Rz. 41 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.8: Bericht des Gründungsprüfers nach §§ 33, 34 AktG (1) Prüfungsgegenstand Ich bin durch Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom _________________________ zum Gründungsprüfer für die Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft, Mannheim, bestellt worden, nachdem der alleinige Gründer der Gesellschaft, H...mehr

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§ 1 Aktienrecht / XIV. Muster: Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister

Rz. 43 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.10: Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister An das Amtsgericht Mannheim – Handelsregister – _________________________ Betr.: Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft, Mannheim Als Gründer, Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats melden wir die Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellsc...mehr

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§ 1 Aktienrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 88 Die bislang mitbestimmungsfreie Planbau Aktiengesellschaft beschäftigt infolge des Zuerwerbs eines mittelständischen Geschäftsbetriebs inzwischen mehr als 500 Arbeitnehmer. Der nach Maßgabe der Satzung von der Hauptversammlung gewählte sechsköpfige Aufsichtsrat und der Vorstand fragen an, ob die Erhöhung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer Handlungspflichten auslöst.mehr

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§ 1 Aktienrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 126 Gesetzliche Mitteilungspflichten im Hinblick auf die Beteiligung von und an einer AG oder KGaA bestehen nach §§ 20, 21 AktG [151] und nach den §§ 33 ff. (früher §§ 21 ff.) WpHG.[152] Der Adressatenkreis der Bestimmungen und ihre Tatbestandsvoraussetzungen sind unterschiedlich. Die gesetzlichen Regelungen sind allerdings aufeinander abgestimmt: Für AG und KGaA, die Emi...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Bareinlage – Sacheinlage

Rz. 236 Wenn die Einlage anders als in Geld erbracht werden kann, muss der Beschluss gem. § 56 Abs. 1 GmbHG den Gegenstand der Sacheinlage und den Nennbetrag des Geschäftsanteils festsetzen, auf die sich die Sacheinlage bezieht (grundsätzlich entsprechend Gründung, vgl. Rdn 19). Enthält der Beschluss solche Bestimmungen nicht, ist der Erhöhungsbetrag in Geld zu leisten. Es s...mehr

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§ 1 Aktienrecht / V. Muster: Bekanntmachung der AG nach § 20 Abs. 6 AktG

Rz. 139 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.31: Bekanntmachung der AG nach § 20 Abs. 6 AktG Badische Glashandel Aktiengesellschaft, Baden-Baden Die Frankfurter Anlagenbau-AG, Frankfurt am Main, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass sie zu mehr als einem Viertel am Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt ist. Die BST Beteiligungs GmbH, Frei...mehr

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§ 1 Aktienrecht / IX. Muster: Gründungsbericht gem. § 32 AktG

Rz. 38 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.5: Gründungsbericht gem. § 32 AktG Als alleiniger Gründer der Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft mit Sitz in Mannheim erstatte ich über den Hergang der Gründung wie folgt Bericht: (1) Die Satzung der Gesellschaft wurde am _________________________ mit Errichtung der Gesellschaft zu notarieller ...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 1. Leitungsorgan

Rz. 73 Der Vorstand hat als das unverzichtbare Leitungsorgan der AG unter eigener Verantwortung die Gesellschaft zu leiten, § 76 Abs. 1 AktG.[74] Er führt die Geschäfte, § 77 AktG, und vertritt die Aktiengesellschaft nach außen, § 78 AktG.[75]mehr

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§ 1 Aktienrecht / III. Muster: Mitteilung über den Erwerb einer Beteiligung nach § 20 AktG

Rz. 137 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.29: Mitteilung über den Erwerb einer Beteiligung nach § 20 AktG An die Badische Glashandel Aktiengesellschaft _________________________ Betr.: Mitteilung nach § 20 Abs. 1 AktG Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 20 Abs. 1 AktG mit, dass wir, die Frankfurter Anlagenbau, Frankfurt am Main, am Grundkapital ihrer Gesel...mehr

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§ 1 Aktienrecht / XI. Muster: Antrag auf Bestellung eines Gründungsprüfers

Rz. 40 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.7: Antrag auf Bestellung eines Gründungsprüfers An das Amtsgericht Mannheim – Handelsregister – _________________________ Ich habe als alleiniger Gründer die Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft mit Sitz in Mannheim errichtet. Eine Ausfertigung der notariellen Urkunde vom _________________________ ...mehr

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§ 1 Aktienrecht / XIII. Muster: Liste der Aufsichtsratsmitglieder gem. § 37 Abs. 4 Nr. 3a AktG

Rz. 42 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.9: Liste der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 37 Abs. 4 Nr. 3a AktG Liste der Aufsichtsratsmitglieder der in Gründung befindlichen Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft, Mannheimmehr

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§ 1 Aktienrecht / 4. Vertretung

Rz. 79 Dem Vorstand obliegt die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Gesellschaft, § 78 Abs. 1 S. 1 AktG.[89] Die Vertretungsmacht ist grundsätzlich unbeschränkt und unbeschränkbar, insbesondere bleibt sie auch vom Unternehmensgegenstand und von statutarischen Zustimmungsvorbehalten zugunsten des Aufsichtsrats unberührt.[90] Nach § 78 Abs. 2 S. 1 AktG vertreten m...mehr

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§ 45 Unternehmenskooperation / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Es ist üblich, dass Gesellschafter einer GmbH (oder Gesellschaften, die im Rahmen einer Aktiengesellschaft miteinander verbunden sind) Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern bzw. Aktionären festlegen. Dies kann vor, während oder nach der Gründung des Gemeinschaftsunternehmens erfolgen. Idealerweise ist es jedoch so, dass man zunächst Konsens über die Statuten find...mehr

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§ 1 Aktienrecht / b) Kapital- und personengesellschaftsrechtliche Strukturelemente, Gestaltungsfreiheit

Rz. 145 Der Zugang zur KGaA wird durch das Nebeneinander von drei für die Rechtsform maßgeblichen Regelungsregimen erschwert: Für die Komplementäre untereinander und ihr Verhältnis zur Gesamtheit der Kommanditaktionäre sowie gegenüber Dritten gilt das Recht der Kommanditgesellschaft, § 278 Abs. 2 AktG. Im Übrigen gilt Aktienrecht sinngemäß, § 278 Abs. 3 AktG, soweit nicht (e...mehr

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§ 1 Aktienrecht / IV. Muster: Anmeldung des Widerrufs der Bestellung eines Vorstandsmitglieds zum Handelsregister

Rz. 86 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.18: Anmeldung des Widerrufs der Bestellung eines Vorstandsmitglieds zum Handelsregister An das Amtsgericht _________________________ – Handelsregister – _________________________ In der Handelsregistersache der A+B Handels-Aktiengesellschaft, HRB _________________________, melden wir als gemeinschaftlich zur Vert...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 25 Die Betriebsführung kann auf der Grundlage eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages i.S.v. § 675 BGB [88] oder auf der Grundlage eines unentgeltlichen Auftrages gem. § 662 BGB erfolgen. Der Betriebsführer arbeitet stets für Rechnung der Eigentümergesellschaft bzw. Inhaberin. Bei der sog. echten Betriebsführung handelt er auch in deren Namen, bei der sog. unecht...mehr

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§ 1 Aktienrecht / IV. Muster: Mitteilung über die Abgabe einer Beteiligung nach § 20 Abs. 5 AktG

Rz. 138 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.30: Mitteilung über die Abgabe einer Beteiligung nach § 20 Abs. 5 AktG An die Badische Glashandel Aktiengesellschaft _________________________ Betr.: Mitteilung nach § 20 Abs. 5 AktG Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 20 Abs. 5 AktG mit, dass wir, die BST Beteiligungs GmbH, Freiburg, nicht mehr zu mehr als einem V...mehr

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§ 1 Aktienrecht / VIII. Muster: Bestätigung des Kreditinstituts über die Einlageleistung

Rz. 37 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.4: Bestätigung des Kreditinstituts über die Einlageleistung Wir bestätigen hiermit gemäß §§ 37 Abs. 1 S. 3, 54 Abs. 3 AktG zur Vorlage bei dem Amtsgericht, Handelsregister, dass wir für die in Gründung befindliche Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktieng...mehr

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§ 1 Aktienrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 44 Die Gesellschafter der Gebrüder Meyer & Co. GmbH haben die Vorbereitung für die anstehende Umstrukturierung und den Börsengang abgeschlossen, insbesondere das nicht betriebsnotwendige Vermögen der GmbH in eine Gebrüder Meyer & Co. Vermögensverwaltungsgesellschaft bürgerlichen Rechts ausgegliedert. Sie wollen jetzt ihre Anteile an der Gebrüder Meyer & Co. GmbH gegen Ge...mehr

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§ 19 Handelsrecht / 3. Ausländische Kapitalgesellschaften, § 13e HGB

Rz. 58 § 13e HGB gilt neben § 13d HGB für ausländische Kapitalgesellschaften. Diesen ergänzen § 13f HGB mit speziellen Anforderungen für die ausländische Aktiengesellschaft und § 13g HGB für Gesellschaften mit beschränkter Haftung.[228] Gemeinsame Anforderungen für die Eintragung der Errichtung einer Zweigniederlassung durch eine ausländische Kapitalgesellschaft sind: a) Anme...mehr

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§ 1 Aktienrecht / b) Bestellung

Rz. 75 Die Bestellung der Vorstandsmitglieder obliegt gem. § 84 AktG ausschließlich dem Aufsichtsrat.[77] Sie setzt den gegenüber dem Vorstandsmitglied zugangsbedürftigen Bestellungsbeschluss und die Annahme des Amts durch den Bestellten voraus. Mit der Annahme der Bestellung werden die organschaftlichen Rechte und Pflichten des Bestellten begründet. Die Eintragung im Handel...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 21 Insolvenzrecht / (1) Zahlungsverbote

Rz. 40 Die bisher in §§ 92 Abs. 2, 93 Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 6 AktG angeordnete Haftung der Organmitglieder für Vermögensabflüsse in der Krise der Gesellschaft ist nunmehr rechtsformübergreifend in den Vorschriften des am 1.1.2021 in Kraft getretenen § 15b InsO geregelt. Auf die obigen Erläuterungen (siehe Rdn 29 ff.) wird verwiesen.mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 2. Gesellschafterdarlehen in der Krise der GmbH

Rz. 296 Den Gesellschaftern steht frei, wie sie die GmbH finanzieren, insb. ob sie eine bestimmte Höhe des Stammkapitals vorsehen, ob sie Darlehen gewähren oder Gegenstände mietweise überlassen. §§ 32a und 32b GmbHG a.F. sowie §§ 39 Abs. 1 Nr. 5, 135 InsO a.F., § 6 AnfG a.F. – sowie nach dem MoMiG (vgl. Rdn 32) die grundlegend reformierten Vorschriften[1189] insb. von §§ 39 ...mehr

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§ 1 Aktienrecht / a) Firma und Sitz der Gesellschaft, § 23 Abs. 3 Nr. 1 AktG

Rz. 22 Für die Firma als der Name der Gesellschaft gelten die Bestimmungen in § 4 AktG und ergänzend die Grundsätze des allgemeinen Firmenrechts.[23] Die Firma war früher im Regelfall als Sachfirma dem Unternehmensgegenstand der Gesellschaft zu entnehmen; seit Inkrafttreten des Handelsrechtsreformgesetzes (HRefG) [24] sind neben der Sach- und der Personenfirma auch Phantasieb...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Nachteile

Rz. 5 Nachteil sind strengere Rechnungslegungspflichten als Personengesellschaften, die Pflicht zur Veröffentlichung der Jahresabschlüsse durch Hinterlegung beim Handelsregister[13] und ggf. Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Die GmbH ist zudem in mitbestimmungsrechtlicher Hinsicht aus Gesellschaftersicht gegenüber Personengesellschaften (selbst gegenüber GmbH & Co. KG) ben...mehr

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§ 1 Aktienrecht / III. Muster: Bekanntmachung nach § 97 Abs. 2 AktG

Rz. 97 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.20: Bekanntmachung nach § 97 Abs. 2 AktG Planbau Aktiengesellschaft, München Bekanntmachung über die Zusammensetzung unseres Aufsichtsrats Nach § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG und § 11 unserer Satzung setzte sich der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft bislang aus sechs von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsr...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Erster Schritt: Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrags und Geschäftsführerbestellung – Vorgesellschaft

Rz. 10 Der notwendig nach außen gerichtete erste eigentliche Schritt für die Gründung ist der Abschluss eines von einem (ggf. ausländischen) Notar [33] (zu den entsprechenden Fragen der Geschäftsanteilsübertragung und der Satzungsänderung vgl. Rdn 172, 221) beurkundeten Gesellschaftsvertrags nach § 2 GmbHG. Seit 2023 möglich ist gem. § 2 Abs. 3 GmbHG die Beurkundung mittels V...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / III. Checkliste: Organschaftsvertrag

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§ 25 Kapitalanlagerecht / E. Schadensersatz und Ad-hoc-Publizität

Rz. 50 Inwieweit fehlerhafte Ad-hoc-Mitteilungen oder bewusst unrichtige Prognosen der Vorstände eine Haftung begründen können, wurde strittig diskutiert. Das LG München I lehnte eine Haftung der Aktiengesellschaft ab, da Ad-hoc-Mitteilungen sich nicht an Privatanleger richteten und die Kausalität zwischen Mitteilungen und Aktienerwerb im Regelfall nicht gegeben sei.[198] An...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / (2) Sonstige Haftungsansprüche

Rz. 41 Eine Haftung der Vorstandsmitglieder kann sich insbesondere aus den in § 93 Abs. 3 AktG genannten Gründen ergeben. Im Falle einer Verhaltenspflichtverletzung liegt der Schaden grundsätzlich bereits in dem Vermögensabfluss aus der Gesellschaft selbst. Hinsichtlich der Schadensentstehung kann sich das ersatzpflichtige Vorstandsmitglied nach allgemeinen Schadensersatzreg...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Vorteile

Rz. 4 Die vorherrschenden Gründe für die Wahl der Rechtsform GmbH sind die relativ klar überschaubaren rechtlichen Verhältnisse, die vertraglich weitgehend frei gestaltbar sind. Wichtig ist die Haftungsbegrenzung.[6] Die Haftung der Gesellschafter ist grundsätzlich auf das Stammkapital beschränkt. Darüber hinausgehende persönliche Haftung von Gesellschaftern oder Geschäftsfüh...mehr

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§ 1 Aktienrecht / III. Muster: Einladung zur Hauptversammlung (Tagesordnung)

Rz. 62 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.12: Einladung zur Hauptversammlung (Tagesordnung) (1) Beschlussfassung über die Umwandlung der Nennbetragsaktien in nennbetragslose Stückaktien. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die 50.000 Nennbetragsaktien der Gesellschaft im Nennbetrag von je einem EUR werden in nennbetrag...mehr

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§ 1 Aktienrecht / VII. Muster: Nachgründungsbericht des Aufsichtsrats gem. §§ 52 Abs. 3, 32 Abs. 2 und 3 AktG

Rz. 66 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.14: Nachgründungsbericht des Aufsichtsrats gem. §§ 52 Abs. 3, 32 Abs. 2 und 3 AktG Als Mitglieder des Aufsichtsrats der Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft erstatten wir folgenden Nachgründungsbericht gemäß § 52 Abs. 3 AktG: (1) Die am _________________________ mit einem Grundkapital von 50.000 ...mehr

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§ 1 Aktienrecht / VI. Muster: Satzung der Vorrats-AG (einfache Fassung)

Rz. 35 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.2: Satzung der Vorrats-AG (einfache Fassung) § 1 Firma und Sitz, Bekanntmachungen (1) Die Gesellschaft führt die Firma "Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft" (2) Sitz der Gesellschaft ist Mannheim (3) Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger. § 2 Gegenstand des Unternehmens Gegens...mehr

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§ 1 Aktienrecht / c) Trias der Organe

Rz. 6 Die Aktiengesellschaft ist durch die Trias ihrer Organe Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand gekennzeichnet: Die Hauptversammlung versammelt die Aktionäre als die Anteilseigner und wirtschaftlichen Eigentümer des Unternehmens; sie beschließt u.a. über Gewinnverwendung, Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, Bestellung des Abschlussprüfers, Satzungsänderungen,...mehr